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   BVerwG, 05.12.2001 - 9 A 12.01, 9 VR 6.01   

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https://dejure.org/2001,3160
BVerwG, 05.12.2001 - 9 A 12.01, 9 VR 6.01 (https://dejure.org/2001,3160)
BVerwG, Entscheidung vom 05.12.2001 - 9 A 12.01, 9 VR 6.01 (https://dejure.org/2001,3160)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Dezember 2001 - 9 A 12.01, 9 VR 6.01 (https://dejure.org/2001,3160)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis der Beiladung bei einheitlicher Entscheidungsergehung

  • Wolters Kluwer

    Postulationsfähigkeit - Diplomjurist im gehobenen Dienst - Vertretungszwang - Unzulässige Vertretung

  • Judicialis

    VwGO § 67 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 67 Abs. 1
    Postulationsfähigkeit; Prozessvertretung für juristische Personen des öffentlichen Rechts; Diplomjurist im gehobenen Dienst

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Kann ein Diplomjurist seine Behörde vertreten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 390
  • DÖV 2003, 130 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 30.08.2001 - 9 VR 6.01

    Postulationsfähigkeit; Diplom-Jurist; höherer Dienst; gehobener Dienst;

    Auszug aus BVerwG, 05.12.2001 - 9 A 12.01
    Ein Diplomjurist, der im gehobenen Dienst einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer Behörde steht, kann diese nicht gemäß § 67 Abs. 1 Satz 3 VwGO vor dem Bundesverwaltungsgericht vertreten (wie Beschluss vom 30. August 2001 - BVerwG 9 VR 6.01).

    Die Klage sei - wie der Senat in seinem Beschluss vom 30. August 2001 - BVerwG 9 VR 6.01 - zutreffend entschieden habe - bereits unzulässig.

    Wie der erkennende Senat bereits in seinem im einstweiligen Rechtsschutzverfahren derselben Beteiligten ergangenen Beschluss vom 30. August 2001 - BVerwG 9 VR 6.01 - ausgeführt hat, besteht der sich aus § 67 Abs. 1 VwGO ergebende Vertretungszwang vor dem Bundesverwaltungsgericht, auf den die Rechtsmittelbelehrung des Planfeststellungsbeschlusses zutreffend hingewiesen hat, grundsätzlich für alle Prozesshandlungen, insbesondere für die (fristwahrende) Einleitung eines Verfahrens.

  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im

    Auszug aus BVerwG, 05.12.2001 - 9 A 12.01
    Der in § 67 Abs. 1 VwGO für das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht normierte Vertretungszwang steht insbesondere in Einklang mit Art. 19 Abs. 4 GG, der den Rechtsweg nur im Rahmen der jeweils geltenden Prozessordnung garantiert und durch deren Normen erst dann verletzt ist, wenn sie den Weg zu den Gerichten in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (vgl. BVerfGE 10, 264 ; stRspr).
  • BVerfG, 01.07.1987 - 1 BvL 21/82

    Verfassungsmäßigkeit der Pauschgebührenregelung nach § 184 SGG

    Auszug aus BVerwG, 05.12.2001 - 9 A 12.01
    Dass der Gesetzgeber dabei nicht bereits allen an den juristischen Hochschulen der Deutschen Demokratischen Republik ausgebildeten Juristen, deren Studium mit einem Diplom abgeschlossen wurde, diese besondere Qualifikation zuerkannt hat, sondern in typisierender Betrachtungsweise zusätzlich die formale Zugehörigkeit zum höheren Dienst der staatlichen oder kommunalen Verwaltung fordert, verletzt auch nicht das sich aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergebende Willkürverbot, das zugunsten der an einem gerichtlichen Verfahren beteiligten öffentlich-rechtlichen Körperschaft zu beachten ist (vgl. BVerfGE 76, 130 ).
  • BSG, 08.04.1960 - 4 RJ 47/59
    Auszug aus BVerwG, 05.12.2001 - 9 A 12.01
    Eine Heilung der mithin fehlenden Postulationsfähigkeit im Wege einer rückwirkenden Genehmigung der fristgebundenen Prozesshandlungen von Frau P. durch die jetzigen, erst nach Fristablauf bestellten anwaltlichen Prozessbevollmächtigten der Klägerin ist ausgeschlossen (vgl. hierzu BSG, Beschluss vom 8. April 1960 - BGA 4 RJ 47/59 - NJW 1960, 1493).
  • BVerfG, 03.12.1986 - 1 BvR 872/82

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenerstattungsregelung in § 77 Satz 1 GWB

    Auszug aus BVerwG, 05.12.2001 - 9 A 12.01
    Eine solche unzumutbare Erschwerung des Rechtsschutzes liegt nicht vor, wenn der Gesetzgeber im Interesse einer geordneten und konzentrierten Verfahrensführung vor einem obersten Gerichtshof des Bundes die Vertretung der Beteiligten durch einen in besonderer Weise rechtskundigen Bevollmächtigten vorschreibt und dabei nicht nur Rechtsanwälten und Rechtslehrern an deutschen Hochschulen die Postulationsfähigkeit zuerkennt, sondern zugunsten von juristischen Personen des öffentlichen Rechts und Behörden auch solchen Bediensteten, die in gleicher Weise wie ein Rechtsanwalt eine sachgerechte und verfahrensfördernde Vertretung dieser Beteiligten vor Gericht gewährleisten (vgl. BVerfGE 74, 78 ).
  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BVerwG, 05.12.2001 - 9 A 12.01
    Ein von der Klägerin insoweit gefordertes Abstellen auf die konkreten Aufgaben und Erfahrungen des jeweiligen Bediensteten wäre mit dem für die Regeln über den Zugang zu den Gerichten geltenden Bestimmtheitsgebot (vgl. BVerfGE 54, 277 ) nicht zu vereinbaren.
  • StGH Hessen, 11.11.2009 - P.St. 2252

    Wegen fehlender Postulationsfähigkeit unwirksame Antragstellung in einem

    Das Handeln eines nicht postulationsfähigen Vertreters kann nur innerhalb der jeweiligen Antragsfrist vom Vertretenen selbst oder durch einen postulationsfähigen Vertreter fristwahrend genehmigt werden (vgl. BVerfGE 8, 92 [94]; BGHZ 111, 339 [343f.]; BVerwG NVwZ-RR 2002, S. 390 [391]; BSG MDR 1985, S. 963 [963f.]; BFH, Beschluss vom 07.02.1977 - IV B 62/76 - BAG NJW 1975, S. 1798 [1799]; Günther, a.a.O, § 20, Rdnr. 20; Bork, in: Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl. 2004, § 78, Rdnr. 20; Urbanczyk, Probleme der Postulationsfähigkeit und Stellvertretung, ZZP 95 [1982], 339 [355ff.]).
  • BVerwG, 29.07.2013 - 5 B 54.13

    Verwerfung der Beschwerde gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts mangels

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts ist geklärt, dass die gesetzliche Pflicht, sich von einem Bevollmächtigten vertreten zu lassen, mit dem Grundgesetz im Einklang steht (vgl. Urteil vom 5. Dezember 2001 - BVerwG 9 A 12.01 - Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 100 S. 5 ; BVerfG, Beschlüsse vom 3. Dezember 1986 - 1 BvR 872/82 - BVerfGE 74, 78 und vom 9. Juli 1975 - 1 BvR 54/75 - NJW 1975, 2340 ).
  • OVG Niedersachsen, 03.02.2021 - 8 ME 114/20

    Anhörungsrüge; Postulationsfähigkeit; Prozessbevollmächtigte; Prozesskostenhilfe;

    Als Bevollmächtigte sind nach § 67 Abs. 4 Sätze 3 und 7 VwGO nur die in § 67 Abs. 2 Sätze 1 und 2 Nrn. 3 bis 7 VwGO bezeichneten Personen und Organisationen zugelassen, wogegen verfassungsrechtliche Bedenken nicht bestehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 5.12.2001 - 9 A 12/01 -, juris Rn. 27 m.w.N.).
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