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   LG Frankfurt/Main, 28.11.2002 - 2/18 O 313/99, 2-18 O 313/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,13009
LG Frankfurt/Main, 28.11.2002 - 2/18 O 313/99, 2-18 O 313/99 (https://dejure.org/2002,13009)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 28.11.2002 - 2/18 O 313/99, 2-18 O 313/99 (https://dejure.org/2002,13009)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 28. November 2002 - 2/18 O 313/99, 2-18 O 313/99 (https://dejure.org/2002,13009)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • RA Kotz

    Fluglärmimmissionen: Klage auf Einhaltung der Grenzwerte

  • archive.org
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Pressemitteilung)

    Zivilrechtliche Lärmbeseitigungsansprüche gegen Flughafen Frankfurt ausgeschlossen

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 200
  • NVwZ-RR 2003, 792 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Hessen, 02.04.2003 - 2 A 2646/01

    Lärmschutz - Verkehrsflughafen - Planergänzungsanspruch

    Hieraus folgt, dass das mit dem Klageantrag zu 2. verfolgte Begehren der Klägerin vorrangig an den Voraussetzungen des § 75 Abs. 2 Satz 2 HVwVfG, also insbesondere daran zu messen ist, ob erst nach Unanfechtbarkeit des Plans nicht voraussehbare Wirkungen des Vorhabens oder der dem festgestellten Plan entsprechenden Anlagen auf Rechte der Klägerin aufgetreten sind oder ob, was einem Planergänzungsanspruch entgegenstünde, eine tatsächliche Entwicklung eingetreten ist, mit der die Beteiligten im Zeitpunkt der Planfeststellung verständigerweise bereits rechnen konnten (vgl. BVerwGE 80, 7, 13 f. sowie BVerwG, Urteil vom 23. April 1997 - 11 A 17.96 -, NVwZ 1998, 846 f.); zweifelhaft erscheint insoweit vor allem, ob der Ansicht des Landgerichts Frankfurt am Main (Urteil vom 28. November 2002 - 2/18 O 313/99 -, NVwZ-RR 2003, 200) hinsichtlich der Nichtvorhersehbarkeit der Steigerung der Flugbewegungszahlen im Zeitpunkt der Planfeststellung gefolgt werden könnte.
  • VGH Hessen, 14.10.2003 - 2 A 2796/01

    Flughafenbetrieb; Einschränkung; Lärm; Planergänzung; Schallisolierung;

    § 75 Abs. 2 Satz 2 HVwVfG macht Planergänzungsansprüche von Immissionsbetroffenen davon abhängig, ob erst nach Unanfechtbarkeit des Planes nicht voraussehbare Wirkungen aufgetreten sind oder ob - was einem entsprechenden Anspruch von vornherein entgegenstünde - eine tatsächliche Entwicklung eingetreten ist, mit der die Beteiligten im Zeitpunkt der Planfeststellung verständigerweise - wie z. B. mit der stetigen Zunahme des Luftverkehrsaufkommens auch während längerer Zeiträume - bereits rechnen mussten (vgl. BVerwGE 80, 7, 13 f. sowie das Urteil des BVerwG vom 23. April 1997 - 11 A 17.96 -, NVwZ 1998, 846 f.); zweifelhaft erscheint insoweit vor allem, ob der Ansicht des Landgerichts A-Stadt (Urteil vom 28. September 2002 - 2/18 O 313/95 - NVwZ-RR 2003, 200) hinsichtlich der Unvorhersehbarkeit der Steigerung der Flugbewegungszahlen im Zeitpunkt der Planfeststellung gefolgt werden könnte.
  • OVG Niedersachsen, 30.01.2008 - 5 ME 235/07

    Anspruch eines Beamten auf Neubescheidung einer auf einer fehlerhaften Grundlage

    Das Auswahlverfahren ist nämlich mit erheblicher Wahrscheinlichkeit fehlerhaft und es lässt sich nicht ausschließen, dass die Antragstellerin bei einer erneuten Entscheidung des Antragsgegners ausgewählt werden wird (vgl. zu diesem Maßstab: BVerfG, Beschl. v. 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ-RR 2003, 200 ; Nds. OVG, Beschl. v. 25.7.2007 - 5 ME137/07 -).
  • OVG Niedersachsen, 04.04.2008 - 5 ME 480/07

    Fehlerhaftigkeit einer Auswahlentscheidung wegen der auf einem unzutreffenden

    Vielmehr lässt sich aufgrund des Fehlers bei der Bewertung des stellenbezogenen Auswahlgesprächs nicht ausschließen, dass der Antragsteller bei einer erneuten Entscheidung der Antragsgegnerin ausgewählt werden wird (vgl. zu diesem Maßstab: BVerfG, Beschl. v. 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ-RR 2003, 200 ; Nds. OVG, Beschl. v. 25.7.2007 - 5 ME 137/07 -).
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