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   OLG Braunschweig, 20.11.2002 - 3 U 47/02   

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https://dejure.org/2002,6141
OLG Braunschweig, 20.11.2002 - 3 U 47/02 (https://dejure.org/2002,6141)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 20.11.2002 - 3 U 47/02 (https://dejure.org/2002,6141)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 20. November 2002 - 3 U 47/02 (https://dejure.org/2002,6141)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Straßenbaulast: Umfang der Verkehrssicherungspflicht für die Straßendecke für eine gefahrlose sportliche Nutzung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 823 BGB ; § 839 BGB ; § 847 BGB ; § 3 ZPO ; § 91 Abs. 1 ZPO ; § 97 Abs. 1 ZPO ; § 708 Nr. 10 ZPO ; § 713 ZPO ; § 14 GKG
    Umfang der Verkehrssicherungspflicht im Bereich der Straßenbaulast; Verkehrssicherungspflicht der Trägerin der Straßenbaulast bei flachen Mulden in der Fahrbahndecke; Anforderungen an die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht im Bereich der Straßenbaulast; Verkehrssicherungspflicht der Trägerin der Straßenbaulast bei flachen Mulden in der Fahrbahndecke; Anforderungen an die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer

  • Judicialis

    BGB § 823; ; BGB § 839; ; BGB § 847; ; ZPO § 3; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; ZPO § 543 Abs. 2 n. F.; ; GKG § 14

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch die Gemeinde: Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch wegen der bei einen Sturz vom Rennrad erlittenen Verletzungen - ausgelöst durch eine Vertiefung im Fahrbahnbelag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Träger der Straßenbaulast hat Verkehrssicherungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 755
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 11.03.1993 - 18 U 253/92

    Rennrad; Fahren auf gewöhnlicher Straße; Zügige Geschwindigkeit; Verpflichtung zu

    Auszug aus OLG Braunschweig, 20.11.2002 - 3 U 47/02
    Wer eine Straße in Gefahr erhöhender Weise mit einem Sportgerät benutzt, muss selbst durch erhöhte Aufmerksamkeit Sorge dafür tragen, dass er nicht durch deren Zustand zu Schaden kommt (vgl. auch OLG Düsseldorf, VersR 1993, Seite 1125).
  • OLG Celle, 31.05.1995 - 9 U 122/94
    Auszug aus OLG Braunschweig, 20.11.2002 - 3 U 47/02
    Der Verkehrssicherungspflichtige ist grundsätzlich nur gehalten, die Verkehrsteilnehmer vor solchen Gefahren zu warnen oder sie zu beseitigen, auf die diese bei der jeweils gebotenen Sorgfalt sich selbst nicht hinreichend einstellen und vor denen sie sich selbst nicht schützen können (vgl. BGH VersR 1979, 1055; OLG Celle NVwZ-RR 1996, Seite 120; OLG Rostock MDR 2000, Seite 408 f.; Münchener Kommentar/Mertens, § 823, BGB Randnummer 258).
  • BGH, 19.08.1999 - I ZR 225/97

    EG-Neuwagen II - Irreführung/Beschaffenheit; Irreführung/Herkunft

    Auszug aus OLG Braunschweig, 20.11.2002 - 3 U 47/02
    Der Verkehrssicherungspflichtige ist grundsätzlich nur gehalten, die Verkehrsteilnehmer vor solchen Gefahren zu warnen oder sie zu beseitigen, auf die diese bei der jeweils gebotenen Sorgfalt sich selbst nicht hinreichend einstellen und vor denen sie sich selbst nicht schützen können (vgl. BGH VersR 1979, 1055; OLG Celle NVwZ-RR 1996, Seite 120; OLG Rostock MDR 2000, Seite 408 f.; Münchener Kommentar/Mertens, § 823, BGB Randnummer 258).
  • BGH, 21.06.1979 - III ZR 58/78

    Schadenersatzpflicht eines Landschaftsverbandes für die sachwidrige und

    Auszug aus OLG Braunschweig, 20.11.2002 - 3 U 47/02
    Der Verkehrssicherungspflichtige ist grundsätzlich nur gehalten, die Verkehrsteilnehmer vor solchen Gefahren zu warnen oder sie zu beseitigen, auf die diese bei der jeweils gebotenen Sorgfalt sich selbst nicht hinreichend einstellen und vor denen sie sich selbst nicht schützen können (vgl. BGH VersR 1979, 1055; OLG Celle NVwZ-RR 1996, Seite 120; OLG Rostock MDR 2000, Seite 408 f.; Münchener Kommentar/Mertens, § 823, BGB Randnummer 258).
  • OLG Frankfurt, 14.07.1983 - 1 U 269/82

    Gefährdung des Kfz-Verkehr; Flache Mulden in Fahrbahndecke;

    Auszug aus OLG Braunschweig, 20.11.2002 - 3 U 47/02
    Flache Mulden in der Fahrbahndecke stellen grundsätzlich keine für die Verkehrssicherungspflicht relevante Gefährdung dar (vgl. OLG Frankfurt, VersR 1984, Seite 394).
  • OLG Hamm, 13.04.2016 - 11 U 127/15

    Mit Stöckelschuhen ins Theater

    Dies schon allgemein, aber insbesondere auch in Bereichen, in denen entsprechende Gefahrenstellen erkennbar sind (vgl. dazu: OLG München, Urteil v. 22.10.1998 - 1 U 3115/98 -, Rn. 31, juris: Stöckelschuhe mit 4 cm hohen Absätzen; OLG Braunschweig, Urteil v. 20.11.2002 - 3 U 47/02 -, Rn. 31, juris: Gefahrerhöhung durch schmale Rennradreifen).
  • OLG Stuttgart, 10.07.2013 - 4 U 26/13

    Amtshaftung wegen Verletzung der Straßenverkehrssicherungspflicht bei erkennbarer

    Schlaglöcher von geringer Tiefe sind danach auf der Fahrbahn regelmäßig hinzunehmen (OLG Braunschweig NVwZ-RR 2003, 755 Rn. 30 in Juris), auch von Radfahrern (ebenda).
  • OLG Schleswig, 04.08.2017 - 7 U 122/16

    Sturz eines Radfahrers bei schlechten Straßenverhältnissen: Umfang der

    Schlaglöcher von geringer Tiefe sind auch von Radfahrern auf der Fahrbahn regelmäßig hinzunehmen (OLG Braunschweig, NVwZ-RR 2003, 755, Rn. 30 in juris).
  • VG Ansbach, 30.09.2020 - AN 1 K 19.02198

    Erfüllungsübernahme bei Schmerzensgeldanspruch eines Polizisten

    - 500, 00 EUR (preisindexbereinigt: 628, 33 EUR) Knieverletzung/Knieprellung (hier: Abschürfungen und eine Knieprellung) - Schmerzensgeldtabelle IMMDAT Plus Nr. 3196, OLG Braunschweig, 20.11.2002, Az.: 3 U 47/02 Beträge in der Größenordnung des geltend gemachten Schmerzensgeldes von 1.200,00 EUR seien bei Hinzutreten erheblicher weiterer Verletzungsfolgen zugesprochen worden, etwa bei:.

    Das Urteil des OLG Braunschweig (3 U 47/02) beziehe sich - ebenso wie das Urteil des OLG Brandenburg (2 U 45/97) und das Urteil des LG Dresden (5 O 48/09) - auf eine Schädigung, die durch eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht erfolgt sei.

  • LG Aachen, 16.09.2014 - 12 O 12/14

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch wurzelbedingte Bodenanhebungen und

    Der Umfang der Verkehrssicherungspflicht bestimmt sich nach der Bedeutung des Verkehrsweges und nach Art und Häufigkeit seiner Benutzung unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse (OLG Braunschweig, Urteil vom 20.11.2002 - 3 U 47/02 m.w.N.).
  • OLG Köln, 14.09.2017 - 7 U 84/17

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich der Beschaffenheit einer Straße

    Die gefahrlose Ermöglichung solcher sportlicher Betätigung ist grundsätzlich weder Aufgabe noch Zweck der Anlage öffentlicher Straßen, und derartige Sicherungsmaßnahmen sind den Gebietskörperschaften nicht zumutbar (Senat, Beschl. v. 08.12.2011 - 7 U 153/11, n.v., S. 2; Senat, Urt. v. 02.07.2015 - 7 U 8/15, juris Rn. 2; ebenso OLG Düsseldorf, Urt. v. 11.03.1993 - 18 U 253/92, juris Rn. 13; OLG Düsseldorf, Urt. v. 08.06.1995 - 18 U 188/94, juris Rn. 2; OLG Braunschweig, Urt. v. 20.11.2002 - 3 U 47/02, juris Rn. 31; OLG Stuttgart, Urt. v. 30.10.2002 - 4 U 95/02, juris Rn. 8).
  • LG Coburg, 29.03.2021 - 14 O 503/20

    Die Stolperfalle: Zur Verkehrssicherungspflicht beim Auslegen von

    Dies gilt allgemein, aber gerade auch in Bereichen, in denen entsprechendeGefahrenstellen erkennbar sind (vgl. dazu: OLG München, Urteil v. 22.1.0.1998 - I U 3115/98-, Rn. 31,juris: Stöckelschuhe mit 4cm hoien Absätzen; OLG- Braunschweig, Urteil v. 20.11.2002 -3 U 47/02-, Rn. 31, juris: Gefahrerhöhung durch schmale Rennradreifen), so Wie vorliegend ein veränderterUntergrund dyrch die ausgelegten Schmutzfang matten.
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