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   OVG Rheinland-Pfalz, 11.07.2002 - 1 C 10098/02   

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OVG Rheinland-Pfalz, 11.07.2002 - 1 C 10098/02 (https://dejure.org/2002,6132)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11.07.2002 - 1 C 10098/02 (https://dejure.org/2002,6132)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11. Juli 2002 - 1 C 10098/02 (https://dejure.org/2002,6132)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines Bebauungsplans; Besonderes Gewicht des öffentlichen Belangs der Wiederherstellung eines rechtmäßigen Zustands; Ungehemmte Vermehrung von Einzelhandelsflächen; Zulässigkeit der Festsetzung eines flächenbezogenen Schallleistungspegels in Sondergebieten; ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bebauungsplan: Einschränkung von Großprojekten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einzelhandel: Welche Steuerungsmöglichkeiten haben die Gemeinden? (IBR 2003, 275)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 93
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.1998 - 1 B 10056/98

    Bebauungsplan; Gebot der interkommunalen Abstimmung; Bauleitplan; Ziele der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.07.2002 - 1 C 10098/02
    Das Begehren der Antragsgegnerin auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs hiergegen blieb im Eilverfahren erfolglos (Beschlüsse des Senats vom 20. Januar 1998 - 1 B 10056/98.OVG - und vom 9. Februar 1998 - 1 B 10179/98.OVG -).

    Dass grundsätzlich eine Pflicht zur Erstplanung aus § 1 Abs. 3 BauGB erwachsen kann, die ihre Grundlage in dem in § 2 Abs. 2 BauGB normierten Gebot der interkommunalen Abstimmung hat und dass das Gleiche auch für § 1 Abs. 4 BauGB gilt, wonach die Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung anzupassen sind, hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 20. Januar 1998 (1 B 10056/98.OVG) ausgeführt und in dem vorerwähnten Urteil vom 19. Juli 2001 noch einmal bekräftigt.

  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 77.84

    Zulässigkeit eines erst in der Berufungsinstanz gestellten hilfsweisen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.07.2002 - 1 C 10098/02
    Notwendigenfalls haben die Gemeinde und die deren Bauleitplanung kontrollierenden Gerichte dabei zur Bestimmung des vom planerischen Zugriff erfassten Anlagentyps auch auf regionale und örtliche Aspekte abzustellen; daran hindert die Vorschrift des § 1 Abs. 9 BauNVO den Plangeber nicht (vgl. insoweit bereits BVerwGE 77, 317, 322).
  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 19.90

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren - Rechtsfolgen der Teilnichtigkeit

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.07.2002 - 1 C 10098/02
    Ein derartiger wesentlicher Unterschied liegt dann vor, wenn ein Festsetzungsgehalt gewollt ist, der sich keinem der in den §§ 2 ff. BauNVO geregelten Gebietstypen zuordnen und deshalb sachgerecht mit einer auf sie gestützten Festsetzung auch nicht erreichen lässt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1990, BauR 1991, 301 m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.08.2000 - 1 C 11457/99

    Zusammensetzung eines Sondergebiets)

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.07.2002 - 1 C 10098/02
    Indem § 11 Abs. 3 BauNVO die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit großflächiger Einzelhandelsbetriebe insbesondere in Misch-, Gewerbe- und Industriegebieten wesentlich einschränkt und diese nicht automatisch als Gewerbebetriebe in den ausgewiesenen Baugebieten zulässig sind, soll erreicht werden, dass solche Betriebe nur in Übereinstimmung mit den städtebaulichen Entwicklungsvorstellungen der Gemeinde und nur aufgrund deren ausdrücklicher (positiver) planerische Entscheidung genehmigt werden können; kurzum hat § 11 Abs. 3 BauNVO den Zweck, den Standort des großflächigen Einzelhandels wegen dessen städtebaulicher und landesplanerischer Auswirkungen an eine (gemeindliche) Planung zu binden (vgl. Urteil des Senates vom 24. August 2000, BauR 2001, 907 ff. ; Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, § 11 BauNVO Rdnr. 41; Ziegler, in: Brügelmann, BauGB, § 11 BauNVO Rdnr. 81).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.1997 - 7 A 2902/93

    Großflächige Fachmärkte am Ortsrand haben regelmäßig negative Auswirkungen auf

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.07.2002 - 1 C 10098/02
    Dementsprechend hat der Begriff des zentrenrelevanten bzw. innenstadtrelevanten Einzelhandels zunehmend Eingang in die planerische Praxis und in die rechtliche Beurteilung der planungsrechtlichen Zulässigkeit von Einzelhandelsvorhaben in den verschiedenen Baugebieten gefunden (vgl. z.B. OVG Münster, Urteil vom 5. September 1997, BauR 1998, 309 und Beschluss vom 26. Januar 2000, BauR 2000, 1021).
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.07.2002 - 1 C 10098/02
    Es ist außerdem verletzt, wenn in die Abwägung an Belangen nicht eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss, oder wenn die Bedeutung der betroffenen und privaten Belange verkannt bzw. wenn der Ausgleich zwischen den von der Planung begründeten privaten und öffentlichen Belangen in einer Weise vorgenommen wird, die zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (vgl. dazu die grundlegenden Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Dezember 1969 - BVerwGE 34, 304 - und vom 5. Juli 1974 - BVerwGE 45, 309 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.12.1999 - 8 S 3017/98

    Sondergebiet für großflächige Einzelhandelsbetriebe - Verkaufsflächenfestsetzung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.07.2002 - 1 C 10098/02
    Vielmehr ist die Gemeinde in dem von ihr zulässigerweise festgesetzten Sondergebiet befugt, selbst die Art der baulichen Nutzung zu bestimmen und dabei gegebenenfalls auch Größenbegrenzungen der Verkaufsfläche anzuordnen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. April 1990, BRS 50 Nr. 68, S. 158 f.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 8. Dezember 1999, VBlBW 2000, 279; Fickert/Fieseler, a.a.O., § 11 Rdnrn. 10.3 und 11.11; Ziegler, a.a.O., § 11 BauNVO Rdnr. 72).
  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 N 6.88

    Berücksichtigung der Lärmvorbelastung bei Bestimmung der zumutbaren Lärmbelastung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.07.2002 - 1 C 10098/02
    "Ungeachtet des vorstehend beschriebenen Mangels ist die angegriffene Bauleitplanung aber auch deshalb fehlerhaft, weil die von der Antragsgegnerin versuchte Konfliktbewältigung misslungen ist, da die Antragsgegnerin eine durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zwar grundsätzlich anerkannte Möglichkeit, die Immissionen gewerblicher Nutzung zu beschränken (vgl. BVerwG, NVwZ 1991, 881), im vorliegenden Fall in einer Form in ihrer Bauleitplanung umgesetzt hat, die in der Baunutzungsverordnung keine Grundlage findet, wie der Senat in seinem Urteil vom 18. Mai 2000 (1 C 11075/99.OVG) in einem vergleichbaren Sachverhalt entschieden hat.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2000 - 7 B 2023/99

    Abgrenzung von "Randsortiment" und "Kernsortiment" eines Handelsbetriebes

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.07.2002 - 1 C 10098/02
    Dementsprechend hat der Begriff des zentrenrelevanten bzw. innenstadtrelevanten Einzelhandels zunehmend Eingang in die planerische Praxis und in die rechtliche Beurteilung der planungsrechtlichen Zulässigkeit von Einzelhandelsvorhaben in den verschiedenen Baugebieten gefunden (vgl. z.B. OVG Münster, Urteil vom 5. September 1997, BauR 1998, 309 und Beschluss vom 26. Januar 2000, BauR 2000, 1021).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.08.2001 - 1 C 10054/01
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.07.2002 - 1 C 10098/02
    Zu einem ähnlichen Sachverhalt hat der Senat in seinem Urteil vom 30. August 2001 (NVwZ-RR 2002, 329 f.) entschieden, dass eine derartige undifferenzierte Festlegung eines flächenbezogenen Schallleistungspegels auf der Grundlage der vorerwähnten Vorschrift nicht möglich ist und hierzu ausgeführt:.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.10.1996 - 10a D 102/96

    Textliche Festsetzung im Bebauungsplan; Gewerbegebiet; Zentrumstypische

  • BVerwG, 07.09.1984 - 4 N 3.84

    Ausschluss von Küchen und Kochstellen in Zuordnung zu einzelnen Zimmern bei

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.1992 - 7a D 80/91

    Bauleitplanung: Bauplanerische Festsetzung sog. "Zaunwerte" als

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.11.1988 - 10 C 8/88

    Planung; Wohngebiet; Tierhaltung; Immissionen; Gutachten; Sachverständiger

  • BVerwG, 03.04.2008 - 4 CN 3.07

    Sondergebiet; Einzelhandel; Art der baulichen Nutzung; Verkaufsfläche;

    § 11 Abs. 2 Satz 1 BauNVO eröffnet der Gemeinde ferner die Möglichkeit, die höchstzulässige Verkaufsfläche für das jeweilige Grundstück im Bebauungsplan in der Form festzusetzen, dass die maximale Verkaufsflächengröße im Verhältnis zur Grundstücksgröße durch eine Verhältniszahl (z.B. 0,3/0,5 etc.) festgelegt wird, sofern dadurch die Ansiedlung bestimmter Einzelhandelsbetriebstypen und damit die Art der baulichen Nutzung im Sondergebiet geregelt werden soll (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 11. Juli 2002 - OVG 1 C 10098/02 - NVwZ-RR 2003, 93 ).
  • BVerwG, 17.10.2019 - 4 CN 8.18

    Abwägungsgebot; Art der Nutzung; Auslegungsbekanntmachung; Bebauungsplan;

    § 11 Abs. 2 Satz 1 BauNVO eröffnet der Gemeinde die Möglichkeit, die höchstzulässige Verkaufsfläche für das jeweilige Grundstück im Bebauungsplan als Art der Nutzung in der Form festzusetzen, dass die maximale Verkaufsflächengröße im Verhältnis zur Grundstücksgröße durch eine Verhältniszahl (z.B. 0,3/0,5 etc.) festgelegt wird, soweit dadurch die Ansiedlung bestimmter Einzelhandelstypen und damit die Art der baulichen Nutzung im Sondergebiet geregelt werden soll (BVerwG, Urteil vom 3. April 2008 - 4 CN 3.07 - BVerwGE 131, 86 Rn. 16 unter Berufung auf OVG Koblenz, Urteil vom 11. Juli 2002 - 1 C 10098/02 - NVwZ-RR 2003, 93 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2020 - 10 D 43/17

    Bebauungsplan für das DOC Remscheid ist unwirksam

    Die Festsetzung ist deshalb durch § 11 Abs. 2 BauNVO gedeckt, weil sie somit unterschiedliche Arten der Einzelhandelsnutzung regelt." vgl. OVG Rh.-Pf., Urteil vom 11. Juli 2002 - 1 C 10098/02 - juris, Rn. 54, und dazu Bischopink, Verkaufsflächenbegrenzungen über Sondergebietsfestsetzungen, ZfBR 2010, 223 (228).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2020 - 10 D 66/18

    Bebauungsplan für die Erweiterung des DOC Ochtrup ist unwirksam

    Die Festsetzung ist deshalb durch § 11 Abs. 2 BauNVO gedeckt, weil sie somit unterschiedliche Arten der Einzelhandelsnutzung regelt." vgl. OVG Rh.-Pf., Urteil vom 11. Juli 2002 - 1 C 10098/02 - juris, Rn. 54, und dazu Bischopink, Verkaufsflächenbegrenzungen über Sondergebietsfestsetzungen, ZfBR 2010, 223 (228).
  • BVerwG, 03.04.2008 - 4 CN 4.07

    Festsetzung von Sondergebieten im Sinne der Baunutzungsverordnung

    § 11 Abs. 2 Satz 1 BauNVO eröffnet der Gemeinde ferner die Möglichkeit, die höchstzulässige Verkaufsfläche für das jeweilige Grundstück im Bebauungsplan in der Form festzusetzen, dass die maximale Verkaufsflächengröße im Verhältnis zur Grundstücksgröße durch eine Verhältniszahl (z.B. 0,3/0,5 etc.) festgelegt wird, sofern dadurch die Ansiedlung bestimmter Einzelhandelsbetriebstypen und damit die Art der baulichen Nutzung im Sondergebiet geregelt werden soll (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 11. Juli 2002 1 C 10098/02 NVwZ-RR 2003, 93 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2017 - 10 D 12/16

    Normenkontrollklage gegen die Änderung eines Bebauungsplans zur Festsetzung von

    vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. Juli 2002 - 1 C 10098/02 -, juris, Rn. 54; Ziegler, a.a.O.
  • VGH Bayern, 15.09.2020 - 15 ZB 19.2405

    Erfolgreicher Berufungszulassungsantrag wegen Bauvorbescheid

    11 Abs. 2 Satz 1 BauNVO eröffnet der Gemeinde die Möglichkeit, die höchstzulässige Verkaufsfläche für das jeweilige Grundstück im Bebauungsplan als Art der Nutzung in der Form festzusetzen, dass die maximale Verkaufsflächengröße im Verhältnis zur Grundstücksgröße durch eine Verhältniszahl (z.B. 0,3/0,5 etc.) festgelegt wird, soweit dadurch die Ansiedlung bestimmter Einzelhandelstypen und damit die Art der baulichen Nutzung im Sondergebiet geregelt werden soll (BVerwG, Urteil vom 3. April 2008 - 4 CN 3.07 - BVerwGE 131, 86 Rn. 16 unter Berufung auf OVG Koblenz, Urteil vom 11. Juli 2002 - 1 C 10098/02 - NVwZ-RR 2003, 93 ).
  • VGH Hessen, 21.02.2008 - 4 N 869/07

    Kein Verstoß eines Bebauungsplans gegen BauGB § 1 Abs 3 aufgrund von

    Da auch eine Regelung des Immissionsverhaltens die Art der Nutzungen im Sondergebiet eingrenzen kann, findet die Festsetzung von flächenbezogenen Schalleistungspegeln in § 11 Abs. 2 Satz 1 BauNVO ihr Rechtsgrundlage (BVerwG, Beschluss vom 20.5.1993 - BVerwG 4 BN 57/02 - NVwZ 2003, 1259; BVerwG, Urteil vom 28.2.2002 - BVerwG 4 CN 5/01 - BRS 65 Nr. 67; Bayerischer VGH, Urteil vom 2.8.2005 - 14 N 04.2374 - zitiert nach Juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11.7.2002 - 1 C 10098/02 - BRS 65 Nr. 40; Reidt, in: Gelzer/Bracher/Reidt, a. a. O., Rdnr. 1608).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.09.2002 - 8 C 11279/01

    Bestimmtheit der Zweckbestimmung eines Bebauungsplans

    Dies ist hier durch die Festschreibung des Emissionsverhaltens der auf dem Gelände der "IFSP-Fläche" zu errichtenden Anlagen geschehen (s.a. in demselben Sinne: OVG RhPf, Urteil vom 11. Juli 2002 - 1 C 10098/02 -, S. 19 ff. d.U - IFSP - BVerwG. Beschluss vom 14. April 1989, NVwZ 1990, 257 - Staubemissionen - VGH BW, Urteil vom 28. September 2000 - 8 S 2663/99 [juris] Geruchsemissionen - Söfker, a.a.O., § 11 BauNVO, Rdnr. 34).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.07.2009 - 3 S 1432/07

    Festsetzung von Obergrenzen für Gesamt- und Sortimentsverkaufsflächen in

    Sie hat von dem Konzept einer festen Relation zwischen Baugrundstücks- und Verkaufsflächengröße auch nicht in der Form Gebrauch gemacht, dass sie in den Sondergebieten eine Verhältniszahl zwischen der jeweiligen Baugrundstücks- und der maximalen Verkaufsfläche (z.B. Faktor 0, 3 oder 0, 5) festgesetzt hat, was auf der Grundlage von § 11 Abs. 2 Satz 1 BauNVO zulässig gewesen wäre, um die Ansiedlung bestimmter Einzelhandelsbetriebstypen zu regeln (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.04.2008 a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11.07.2002 - 1 C 10098/02 -, NVwZ-RR 2003, 93, 96; siehe auch Gatz, jurisPR-BVerwG 16/2008, Anm. 2).
  • VG Mainz, 09.12.2008 - 3 K 865/07

    Festsetzung einer gebietsbezogenen Verkaufsflächengrenze im Bebauungsplan

  • VG Würzburg, 09.02.2010 - W 4 S 09.1220

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Baugenehmigung für einen Gesundheitspark

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