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   OVG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2003 - 1 B 1348/03   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2003 - 1 B 1348/03 (https://dejure.org/2003,4970)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16.10.2003 - 1 B 1348/03 (https://dejure.org/2003,4970)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16. Oktober 2003 - 1 B 1348/03 (https://dejure.org/2003,4970)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bewerbung eines Kommunalbeamten um einen anderen Dienstposten; Fehlen eines Anordnungsgrundes bei Dienstpostenkonkurrenz; Anspruch auf Amt im konkret-funktionellem Sinne (Dienstposten); Grundsatz der Ämterstabilität; Zumutbarkeit der Inanspruchnahme nachträglichen ...

Verfahrensgang

  • VG Gelsenkirchen - 12 L 894/03
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2003 - 1 B 1348/03

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 437
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2001 - 1 B 1221/01

    Rechtsschutz eines Bewerbers in einem beamtenrechtlichen Auswahlverfahren zur

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2003 - 1 B 1348/03
    in diesem Sinne auch bereits OVG NRW, Beschlüsse vom 12.10.2001 - 1 B 1221/01 - und vom 11.6.2001 - 1 B 1221/01 - zum umgekehrten Fall einer Dienstpostenkonkurrenz eines Beförderungsbewerbers mit einem Umsetzungsbewerber vgl. - entsprechend - Beschluss vom 28.11.2001 - 1 B 1363/01 -.

    OVG NRW, Beschlüsse vom 12.10.2001 - 1 B 347/01 - und vom 11.6.2001 - 1 B 1221/01 -.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2003 - 1 A 1759/02

    Anforderungen an die gerichtliche Durchsetzung des Anspruchs eines Beamten auf

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2003 - 1 B 1348/03
    Zwar hat der Senat mit Beschluss vom 12.5.2003 - 1 A 1759/02 - entschieden, dass der in einem Auswahlverfahren um die Besetzung eines Dienstpostens unterlegene Bewerber die Überprüfung seiner im Klageverfahren geltend gemachten Rechtsbehauptung, mit der Bevorzugung seines Konkurrenten sei sein sog. Bewerbungsverfahrensanspruch verletzt worden, nicht mehr weiter verlangen könne, nachdem dem Konkurrenten unter Einweisung in eine Planstelle der ausgeschrieben gewesene Dienstposten endgültig übertragen worden ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2002 - 1 B 241/02

    Beschränkung des Prüfungsumfangs des Beschwerdegerichts; Überprüfung der

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2003 - 1 B 1348/03
    Ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. etwa OVG NRW, Beschlüsse vom 17.2.2003 - 1 B 2499/02 - und vom 8.5.2002 - 1 B 241/02 -, NVwZ-RR 2003, 50, jeweils m.w.N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2001 - 1 B 1363/01

    Anspruch auf Gewährung einer beamtenrechtlichen Beförderung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2003 - 1 B 1348/03
    in diesem Sinne auch bereits OVG NRW, Beschlüsse vom 12.10.2001 - 1 B 1221/01 - und vom 11.6.2001 - 1 B 1221/01 - zum umgekehrten Fall einer Dienstpostenkonkurrenz eines Beförderungsbewerbers mit einem Umsetzungsbewerber vgl. - entsprechend - Beschluss vom 28.11.2001 - 1 B 1363/01 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2003 - 1 B 2499/02

    Sicherungsfähigkeit des sog. Bewerbungsverfahrensanspruchs eines Beamten ;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2003 - 1 B 1348/03
    Ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. etwa OVG NRW, Beschlüsse vom 17.2.2003 - 1 B 2499/02 - und vom 8.5.2002 - 1 B 241/02 -, NVwZ-RR 2003, 50, jeweils m.w.N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2002 - 1 B 1554/02

    Freigestelltes Personalratsmitglied; Anspruch auf Freihaltung des

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2003 - 1 B 1348/03
    dazu, dass bei der Prüfung des Anordnungsgrunds nicht allein das konkrete Auswahlverfahren bzw. die davon betroffene Stelle im Blick steht, auch OVG NRW, Beschluss vom 15.11.2002 - 1 B 1554/02 -, NVwZ-RR 2003, 373 (dort betreffend ein freigestelltes Personalratsmitglied).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.06.2001 - 1 B 347/01
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2003 - 1 B 1348/03
    OVG NRW, Beschlüsse vom 12.10.2001 - 1 B 347/01 - und vom 11.6.2001 - 1 B 1221/01 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2004 - 1 B 42/04

    Besetzung eines Dienstpostens; Gewährung des rechtlichen Gehörs; Konkurrenz

    Das VG ist dabei unter Bezugnahme auf die entsprechende Rechtsprechung des beschließenden Senates, z.B. Beschluss vom 28.11.2001 - 1 B 1363/01 - zur Konkurrenz eines Versetzungsbewerbers mit einem Beförderungsbewerber vgl. auch: Beschluss vom 16.10.2003 - 1 B 1348/03 -, IÖD 2004, 30, davon ausgegangen, dass bei der vorliegend zu Grunde liegenden Konkurrenz zwischen einem Beförderungsbewerber - wie hier dem Antragsteller - und einem Versetzungsbewerber - wie hier dem Beigeladenen - den Erlass einer einstweiligen Anordnung rechtfertigende wesentliche und unzumutbare Nachteile regelmäßig nicht einträten.
  • VGH Bayern, 29.09.2015 - 3 CE 15.1604

    Einstweilige Anordnung; Dienstpostenbesetzung mit Beförderungsbewerber;

    Da der im Zuge der Besetzungsentscheidungen ausgewählte Bewerber auch nach einer "endgültigen" Besetzung des Dienstpostens und Beförderung auf diesem Dienstposten keinen Anspruch auf Beibehaltung eines bestimmten Amtes im konkret-funktionellen Sinne hat, verbleibt prinzipiell die Möglichkeit, dass dieser Dienstposten im Wege der Umsetzung wieder freigemacht wird und in diesem Sinne für eine Besetzung mit dem Antragsteller weiterhin "offen steht" (vgl. OVG NRW, B.v. 16.10.2003 - 1 B 1348/03 - juris Rn. 13).

    Selbst wenn das konkrete Stellenbesetzungsverfahren mit der Ernennung des Beigeladenen beendet ist (vgl. OVG Lüneburg, B.v. 10.4.2012 - 5 ME 44/12 - juris Rn. 14, OVG Greifswald, B.v. 21.5.2007 - 2 M 165/06 - juris Rn. 21), hat sich vorliegend das (End)ziel des Antragstellers - nämlich die Umsetzung auf den streitgegenständlichen Dienstposten - noch nicht erledigt und kann in der Hauptsache weiter verfolgt werden (vgl. OVG NRW, B.v. 16.10.2003 - aaO. Rn. 17).

  • OVG Niedersachsen, 10.04.2012 - 5 ME 44/12

    Umsetzung eines Referatsleiters beim Niedersächsischen Finanzministerium auf eine

    13 b) Problematisch erscheint die Verneinung eines Anordnungsgrundes jedoch insoweit, als sich das Verwaltungsgericht der Sache nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 16.10.2003 - 1 B 1348/03 -, juris) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 11.11.2008 - 3 CE 08.2643 -, juris) angeschlossen hat.

    Außerdem lässt die Ansicht, der zunächst auf den Dienstposten gesetzte Beförderungsbewerber könne später noch weggesetzt werden, außer Acht, dass sich die Chancen dafür in dem Ausmaß verschlechtern dürften, wie der Beförderungsbewerber sich in der Funktion bewährt und damit gerade auch laufbahnrechtlich die Voraussetzungen für einen dauernden Verbleib in der neuen Funktion einschließlich der damit dann einhergehenden Statusverbesserung erfüllt (von Roetteken, Anm. zu OVG NRW, Beschluss vom 16.10.2003, a. a. O., juris PraxisReport Arbeitsrecht, D.).

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