Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 04.03.2004

Rechtsprechung
   BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,176
BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03 (https://dejure.org/2004,176)
BVerwG, Entscheidung vom 10.03.2004 - 7 AV 4.03 (https://dejure.org/2004,176)
BVerwG, Entscheidung vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 (https://dejure.org/2004,176)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; § 124a Abs. 4 Satz 4
    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende Begründungselemente; Ergebnis; Richtigkeit aus anderen Gründen.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; § 124a Abs. 4 Satz 4
    Berufungszulassung; Ergebnis; Richtigkeit aus anderen Gründen; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende Begründungselemente

  • Judicialis

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; ; VwGO § 124a Abs. 4 Satz 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1 § 124a Abs. 4 Satz 4
    Keine Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel bei offensichtlicher Richtigkeit des Urteils aus anderen Gründen - Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende Begründungselemente; Ergebnis; Richtigkeit aus anderen Gründen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen für das Vorliegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils; Nichterfüllung von steuerlichen Erklärungspflichten und Zahlungspflichten als Versagungsgrund einer Gewerbeausübungserlaubnis; Zweifel an der Richtigkeit einzelner Rechtssätze oder ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 542
  • DVBl 2003, 838
  • DVBl 2004, 838
  • DVBl 2004, 883
 
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Wird zitiert von ... (3138)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
    Angriffe sind jedoch nur gegen die konkreten entscheidungstragenden Gründe des angefochtenen Urteils erforderlich (vgl. auch Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163 ).
  • BVerfG, 23.02.2007 - 1 BvR 2368/06

    Städtische Videoüberwachung eines Kunstwerks in Regensburg entbehrt gesetzlicher

    Zuvor ist jedoch nach dieser Rechtsprechung rechtliches Gehör zu gewähren (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4/03 -, NVwZ-RR 2004, S. 542 ; VGH München, Beschluss vom 26. März 2003 - 8 ZB 02.2918 -, NVwZ 2004, S. 629; vgl. aus der Literatur etwa Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl., 2005, § 123 Rn. 7 a; Redeker/von Oertzen, VwGO, 14. Aufl., 2004, § 124 Rn. 15 b; Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand 2004, § 124 Rn. 26 o).
  • OVG Niedersachsen, 22.07.2020 - 11 LA 104/19

    Rechtswidrigkeit der unverschlüsselten Übersendung eines Bescheids zur Anordnung

    Die Richtigkeitszweifel müssen sich dabei auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 -, NVwZ-RR 2004, 542, juris, Rn. 7 ff.).

    Demgegenüber reicht es nicht aus, wenn Zweifel lediglich an der Richtigkeit einzelner Rechtssätze oder tatsächlicher Feststellungen des Urteils bestehen, das Urteil aber im Ergebnis richtig ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 -, a.a.O., juris, Rn. 9 ff.).

  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

    Es widerspricht jedoch sowohl dem Sinn und Zweck des dem Berufungsverfahren vorgeschalteten Zulassungsverfahrens als auch der Systematik der in § 124 Abs. 2 VwGO geregelten Zulassungsgründe und kann den Zugang zur Berufung in sachlich nicht mehr zu rechtfertigender Weise einschränken, wenn das Berufungsgericht auf andere entscheidungstragende Gründe abstellt als das Verwaltungsgericht, die nicht ohne Weiteres auf der Hand liegen und deren Heranziehung deshalb über den mit Blick auf den eingeschränkten Zweck des Zulassungsverfahrens von ihm vernünftigerweise zu leistenden Prüfungsumfang hinausgeht (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - BVerwG 7 AV 4.03 -, NVwZ-RR 2004, S. 542 ).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.03.2004 - 6 AV 1.04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,7500
BVerwG, 04.03.2004 - 6 AV 1.04 (https://dejure.org/2004,7500)
BVerwG, Entscheidung vom 04.03.2004 - 6 AV 1.04 (https://dejure.org/2004,7500)
BVerwG, Entscheidung vom 04. März 2004 - 6 AV 1.04 (https://dejure.org/2004,7500)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    VwGO § 133; GVG § 17 a; WPflG § 34
    Vorabentscheidung über den Rechtsweg; Zulassung der Beschwerde; keine Nichtzulassungsbeschwerde.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 133
    Vorabentscheidung über den Rechtsweg; Zulassung der Beschwerde; keine Nichtzulassungsbeschwerde

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Beschwerde nach§ 34 S. 2 und 3 Wehrpflichtgesetz (WPflG) gegen eine Entscheidung über den Rechtsweg nach § 17 a Abs. 2 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) ; Erfordernis der Zulassung durch das Verwaltungsgericht; Möglichkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde an ...

  • Judicialis

    VwGO § 133; ; GVG § 17 a; ; WPflG § 34

  • rechtsportal.de

    VwGO § 133; GVG § 17a; WPflG § 34
    Beschwerde gegen Vorabentscheidung über Rechtsweg nur aufgrund Zulassung - Vorabentscheidung über den Rechtsweg; Zulassung der Beschwerde; keine Nichtzulassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 542
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 31.07.1991 - 5 ER 703.91

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 04.03.2004 - 6 AV 1.04
    Nach dem klaren Gesetzeswortlaut gibt es dagegen, dass das Verwaltungsgericht die Beschwerde nicht nach § 17 a Abs. 4 Sätze 4 und 5 GVG zugelassen hat, auch keine "Nichtzulassungsbeschwerde" (vgl. Beschluss vom 31. Juli 1991 - BVerwG 5 ER 703.91 - Buchholz 300 § 17 a GVG Nr. 1; Beschluss vom 16. März 1994 - BVerwG 4 B 223.93 - Buchholz 300 § 17 a GVG Nr. 9; Beschluss vom 9. Dezember 1996 - BVerwG 11 B 94.96 -, Redeker/von Oertzen, VwGO, 13. Aufl. 2000, Anh. zu § 41 Rn. 13).
  • BVerwG, 16.03.1994 - 4 B 223.93

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von Rechtsmitteln - Anspruch auf eine

    Auszug aus BVerwG, 04.03.2004 - 6 AV 1.04
    Nach dem klaren Gesetzeswortlaut gibt es dagegen, dass das Verwaltungsgericht die Beschwerde nicht nach § 17 a Abs. 4 Sätze 4 und 5 GVG zugelassen hat, auch keine "Nichtzulassungsbeschwerde" (vgl. Beschluss vom 31. Juli 1991 - BVerwG 5 ER 703.91 - Buchholz 300 § 17 a GVG Nr. 1; Beschluss vom 16. März 1994 - BVerwG 4 B 223.93 - Buchholz 300 § 17 a GVG Nr. 9; Beschluss vom 9. Dezember 1996 - BVerwG 11 B 94.96 -, Redeker/von Oertzen, VwGO, 13. Aufl. 2000, Anh. zu § 41 Rn. 13).
  • BVerwG, 09.12.1996 - 11 B 94.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Grenzen der Anfechtbarkeit von Beschlüssen der OVGe/VGHe

    Auszug aus BVerwG, 04.03.2004 - 6 AV 1.04
    Nach dem klaren Gesetzeswortlaut gibt es dagegen, dass das Verwaltungsgericht die Beschwerde nicht nach § 17 a Abs. 4 Sätze 4 und 5 GVG zugelassen hat, auch keine "Nichtzulassungsbeschwerde" (vgl. Beschluss vom 31. Juli 1991 - BVerwG 5 ER 703.91 - Buchholz 300 § 17 a GVG Nr. 1; Beschluss vom 16. März 1994 - BVerwG 4 B 223.93 - Buchholz 300 § 17 a GVG Nr. 9; Beschluss vom 9. Dezember 1996 - BVerwG 11 B 94.96 -, Redeker/von Oertzen, VwGO, 13. Aufl. 2000, Anh. zu § 41 Rn. 13).
  • OVG Niedersachsen, 07.07.2017 - 13 ME 170/17

    Antrag auf Erlass eines Hängebeschlusses zur Aussetzung der Abschiebung und zur

    An der danach mangelnden Statthaftigkeit der Beschwerde vermag die fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung in der angefochtenen Entscheidung nichts zu ändern (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.3.2004 - BVerwG 6 AV 1.04 -, NVwZ-RR 2004, 542; Beschl. v. 16.3.1994 - BVerwG 4 B 223.93 -, NVwZ 1994, 782).
  • VGH Bayern, 06.12.2004 - 1 C 03.2374

    Hauptsacheerledigung; Berichtigung der Rechtsmittelbelehrung; unstatthafte

    Eine Rechtsbehelfsbelehrung, die unrichtig ist, weil sie nicht auf den Antrag auf Zulassung der Berufung, sondern auf das unstatthafte Rechtsmittel der Berufung hinweist, gibt keine Entscheidung über die Zulassung der Berufung wieder (vgl. BVerwG vom 28.2.1985 E 71, 73/76; vom 1.12.1987 BayVBl 1988, 216/217; vom 4.3.2004 BayVBl 2004, 670; Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl., § 124 a RdNr. 10 mit weiteren Nachweisen).
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