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   VGH Bayern, 15.07.2003 - 8 ZB 03.990   

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https://dejure.org/2003,10119
VGH Bayern, 15.07.2003 - 8 ZB 03.990 (https://dejure.org/2003,10119)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.07.2003 - 8 ZB 03.990 (https://dejure.org/2003,10119)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. Juli 2003 - 8 ZB 03.990 (https://dejure.org/2003,10119)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht der Gemeinde zum Erwerb bestimmter Grundstücksflächen; Nutzung für öffentlichen Verkehr; Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Berechtigtes Interesse an baldiger Feststellung; Betreibung eines Enteignungsverfahrens; Einigung über Entschädigung

  • Judicialis

    VwGO § 43; ; BayStrWG Art. 13 Abs. 2; ; BayEG Art. 29 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straßen- und Wegerecht - Feststellungsklage, Erwerbspflicht bei Straßengrundstücken, Enteignungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 85
  • DÖV 2004, 309
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.1979 - X A 295/79
    Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2003 - 8 ZB 03.990
    Kein solches berechtigtes Interesse ist aber in den Fällen anzuerkennen, in denen die begehrte Feststellung eine Frage oder Vorfrage betrifft, für deren Beantwortung ein besonderes Verwaltungsverfahren vorgesehen ist (vgl. OVG Münster vom 24.10.1979 NJW 1980, 1069/1070).
  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94

    Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig

    Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2003 - 8 ZB 03.990
    Zwar schließt das berechtigte Interesse in diesem Sinne jedes als schutzwürdig anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art ein (vgl. BVerwGE 100, 262/271).
  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2003 - 8 ZB 03.990
    Eine allgemeine Bindung öffentlicher Rechtsträger an von den Verwaltungsgerichten erlassene Urteile, die zwischen anderen Beteiligten ergangen sind, ist aber nicht anerkannt (vgl. Eyermann/Rennert, a.a.O., § 121 RdNr. 38; BVerwG vom 17.10.1995 NVwZ 1996, 199/200).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.01.2019 - 11 S 1109/18

    Verpflichtung zur Ausstellung eine Aufenthaltskarte - Rechtskraftbindung des

    Dies rechtfertigt es, auch in einem solchen Fall die Beteiligtenstellung der Gemeinde in Prozessen, die die Wahrnehmung solcher Aufgaben betreffen, als Form der Prozessstandschaft für das Land anzusehen und folglich die Rechtskraft auf das Land auszudehnen (für das Ausländergesetz HessVGH, Beschluss vom 20.07.2004 - 9 TG 1346/04 -, juris, Rn. 23; Clausing, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 35. EL September 2018, § 121 Rn. 96; Stuhlfauth, in: Bader u.a., VwGO, 7. Auflage 2018, § 121 Rn. 9; anders außerhalb des sogen. übertragenen Wirkungskreises: Bayer. VGH, Beschluss vom 15.07.2003 - 8 ZB 03.990 -, juris, Rn. 5).
  • OVG Sachsen, 01.04.2016 - 3 E 27/16

    Verwaltungsrechtsweg; Antrag auf Eigentumserwerb; Enteignung

    Denn mit der Möglichkeit, bei Weigerung des Trägers der Straßenbaulast nach vier Jahren seit Antragstellung das Enteignungsverfahren gegen sich selbst einzuleiten, steht dem Kläger möglicherweise ein besonderes, auch unter zeitlichen Gesichtspunkten zumutbares Verwaltungsverfahren zur Verfügung, in dem die unter den Beteiligten strittige Frage, ob dem Erwerbsbegehren möglicherweise Vorschriften des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes entgegenstehen, vorab geklärt und durch Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 5 Abs. 4 SächsEntEG auch gerichtlich entschieden werden kann (vgl. hierzu Hinweise BayVGH, Beschl. v. 15. Juli 2003 - 8 ZB 03.990 -, juris Rn. 4 m. w. N.; OVG Saarland, Urt. v. 8. Dezember 1992 - 2 R 27/92 -, juris Rn. 16 m. w. N., das deshalb bereits den Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten verneint).
  • VG Göttingen, 17.03.2011 - 1 A 310/10

    Eine Klage gegen den Ausschluss aus einer Ratssitzung ist ohne vorherige

    Das berechtigte Interesse besteht aber nicht in Fällen, in denen die begehrte Feststellung eine Frage oder Vorfrage betrifft, für deren Beantwortung ein besonderes Verwaltungsverfahren vorgesehen ist (vgl. VGH München, Beschluss vom 15.07.2003, NVwZ-RR 2004, 85, 86).
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