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   VG Gelsenkirchen, 12.01.2004 - 19 K 4534/03   

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https://dejure.org/2004,19218
VG Gelsenkirchen, 12.01.2004 - 19 K 4534/03 (https://dejure.org/2004,19218)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 12.01.2004 - 19 K 4534/03 (https://dejure.org/2004,19218)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 12. Januar 2004 - 19 K 4534/03 (https://dejure.org/2004,19218)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Akteneinsicht, Datenschutz, Träger der dreien Jugendhilf, Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Zusammenarbeit, Garantenstellung, Personensorge

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    SGB I § 35, SGB VIII §§ 4, 31, 61 Abs. 4, 76, 79, SGB X § 25, 67 ff, DSG-EKD § 27
    Akteneinsicht, Datenschutz, Träger der dreien Jugendhilf, Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Zusammenarbeit, Garantenstellung, Personensorge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Umnutzung und zum Betrieb einer Anlage zur Aufzucht von Mastgeflügel; Zur Konkretisierung der Schutz- und Vorsorgepflicht heranzuziehende Rechtsgrundlage; Erforderlichkeit der Prüfung des Vorliegens ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 859
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Gelsenkirchen, 12.01.2004 - 19 K 3927/02

    Akteneinsicht, freie Jugendhilfe

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 12.01.2004 - 19 K 4534/03
    Die Mutter der Kinder suchte seit März 2000 beim Diakoniewerk F.     e.V. (Beklagter im Verfahren 19 K 3927/02) um Hilfe bei der Erziehung der Kinder nach.

    Er trägt im Verfahren gegen das Diakoniewerk als Beklagten (19 K 3927/02) vor: Der Anspruch des Klägers auf Einsicht in die Akten des Diakoniewerk sei - anders als Leistungsansprüche - nicht gegenüber der Stadt F.     als Leistungsträger, sondern direkt gegenüber dem Diakoniewerk als Leistungserbringer geltend zu machen.

    In den von ihm weiter anhängig gemachten Verfahren 19 K 3927/02 und 19 K 5204/03 ist ein entsprechender Antrag gestellt worden.

    Das Klagebegehren wird nämlich vom Beklagten bereits in umfassender Weise erfüllt, ohne dass im vorliegenden Verfahren im einzelnen zu klären ist, inwieweit der Kläger überhaupt einen Anspruch gegen den Beklagten hat, aufgrund dessen dieser verpflichtet sein könnte, Informations- und Mitwirkungsrechte des Klägers gegenüber dem Diakoniewerk, das im Rahmen der vorliegenden Leistungserbringung für die geschiedene Ehefrau des Klägers nach § 3 Abs. 2 SGB VIII weitgehend selbständig tätig wird (§ 4 Abs. 1 Satz 2 SGB VIII; vgl. hierzu auch die Ausführungen in dem Beschluss vom selben Tage im Verfahren 19 K 3927/02), zu respektieren und zu gewährleisten.

    Soweit es dem Kläger mit dem Klageantrag zu 2. um die Verpflichtung des Beklagten geht, vollständige Akteneinsicht für ihn in die beim Diakoniewerk F.     geführten Akten zu gewährleisten, ist - unbeschadet weiterer Fragen der Zulässigkeit auch hinsichtlich einer Vorgreiflichkeit des Verfahrens 19 K 3927/02 - jedenfalls ein weitergehender - über die Bewilligung der bisherigen, am 6. Mai 2002 durchgeführten Akteneinsicht hinausgehender -  Anspruch, der vom Beklagten gegenüber dem Diakoniewerk auf Grund des Sorgerechts des Klägers zu gewährleisten und durchzusetzen wäre, nicht gegeben.

    Das ergibt sich vorliegend bereits im Umkehrschluss aus der für das Diakoniewerk verbindlichen Regelung des § 27 Abs. 3 des Datenschutzgesetzes der Evangelischen Kirche in Deutschland (DSG-EKD) (vgl. dazu auch die Ausführungen im Beschluss vom selben Tage im Verfahren 19 K 3927/02).

    Soweit der Kläger die autonome Entscheidung des Diakoniewerkes über den Umfang der ihm gewährten Akteneinsicht und die von diesem dabei vorgenommene Güterabwägung zwischen dem Geheimhaltungsinteresse einerseits und dem Informationsinteresse des Klägers andererseits beanstandet, ist dies Gegenstand des an das Amtsgericht F.     verwiesenen Verfahrens 19 K 3927/02.

  • BVerwG, 05.06.1984 - 5 C 73.82

    Rechtsweg - Einsichtsrecht - Allgemeine Weisungen - Berechtigtes Interesse

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 12.01.2004 - 19 K 4534/03
    Selbst wenn ein vom Beklagten zu gewährleistender Anspruch des Klägers auf Einsicht in die Akten des Diakoniewerks bestünde - wobei offenbleiben kann, ob ein solcher Anspruch letztlich aus § 25 SGB X hergeleitet werden kann oder die Grundsätze des allgemeinen Anspruchs eines Beteiligten auf pflichtgemäße Ermessensentscheidung über die Gewährung von Akteneinsicht außerhalb eines Verwaltungsverfahrens heranzuziehen sind, vgl. zu den Rechtsgrundlagen eines Akteneinsichtsanspruchs BVerwG, Urteile vom 5. Juni 1984 - 5 C 73/84 -, BVerwGE 69, 278 und vom 04. September 2003 - 5 C 48.02 -, Juris m.w.N., sind diese dem Beklagten vom Diakoniewerk mitgeteilten Erwägungen zur Beschränkung der Akteneinsicht am 6. Mai 2002 rechtlich nicht zu beanstanden.
  • BVerwG, 04.09.2003 - 5 C 48.02

    Akteneinsicht; Auskunftsanspruch; Behördeninformantin, Pflicht zur Benennung des

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 12.01.2004 - 19 K 4534/03
    Selbst wenn ein vom Beklagten zu gewährleistender Anspruch des Klägers auf Einsicht in die Akten des Diakoniewerks bestünde - wobei offenbleiben kann, ob ein solcher Anspruch letztlich aus § 25 SGB X hergeleitet werden kann oder die Grundsätze des allgemeinen Anspruchs eines Beteiligten auf pflichtgemäße Ermessensentscheidung über die Gewährung von Akteneinsicht außerhalb eines Verwaltungsverfahrens heranzuziehen sind, vgl. zu den Rechtsgrundlagen eines Akteneinsichtsanspruchs BVerwG, Urteile vom 5. Juni 1984 - 5 C 73/84 -, BVerwGE 69, 278 und vom 04. September 2003 - 5 C 48.02 -, Juris m.w.N., sind diese dem Beklagten vom Diakoniewerk mitgeteilten Erwägungen zur Beschränkung der Akteneinsicht am 6. Mai 2002 rechtlich nicht zu beanstanden.
  • VG Hannover, 10.03.2015 - 10 B 1268/15

    Akteneinsicht in die beim Jugendamt über die Mitwirkung im familiengerichtlichen

    6 In Frage kommen allerdings ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über das Akteneinsichtsbegehren in entsprechender Anwendung von § 25 Abs. 1 SGB X (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 14.08.2002 - 4 LC 88/02 -, juris; VG Regensburg, Urteil vom 27.05.2014 - RO 4 K 14.423 -, BeckRS 2014, 59641; VG Augsburg, Urteil vom 27.09.2011 - 3 K 09.1571 -, NJW 2012, 1529; LSG Bayern, Urteil vom 16.10.2008 - L 7 AS 261/08 -, BeckRS 2009, 51294; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 12.01.2004 - 19 K 4534/03 -, NVwZ-RR 2004, 859), aus § 83 SGB X oder ein mittelbar aus dem aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG folgenden Recht auf informationelle Selbstbestimmung oder dem von Art. 6 Abs. 2 GG geschützten Elternrecht abgeleiteter Anspruch (vgl. VG Hannover, Urteil vom 16.01.2012, a.a.O.).
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