Weitere Entscheidung unten: OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2003

Rechtsprechung
   BVerwG, 12.01.2004 - 3 B 101.03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2587
BVerwG, 12.01.2004 - 3 B 101.03 (https://dejure.org/2004,2587)
BVerwG, Entscheidung vom 12.01.2004 - 3 B 101.03 (https://dejure.org/2004,2587)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Januar 2004 - 3 B 101.03 (https://dejure.org/2004,2587)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    "Einschlafenlassen" von Verhandlungen; Zeitablauf nach dem "Einschlafen" des Schriftverkehrs zwischen den Beteiligten für die Annahme einer Verwirkung; Anwendungsfall des "venire contra factum proprium" (Verbot widersprüchlichen Verhaltens); Abstellen auf das Zeitmoment ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Verwirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 314
 
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Wird zitiert von ... (73)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 26.01.1972 - 2 BvR 255/67

    Verwirkung der Befugnis zur Anrufung der Gerichte

    Auszug aus BVerwG, 12.01.2004 - 3 B 101.03
    8 Hinsichtlich des in der Beschwerdebegründung gemeinten Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Januar 1972 (2 BvR 255/67 BVerfGE 32, 305 ff. = NJW 1972, 675 ff., ) liegen die Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nicht vor.

    Hinzukommen muss vielmehr, dass der Berechtigte unter Verhältnissen untätig bleibt, unter denen vernünftigerweise etwas zur Wahrung des Rechts unternommen zu werden pflegt ... " (BVerfGE 32, 305 ).

  • BGH, 05.11.2002 - VI ZR 416/01

    Hemmung der Verjährung von Schadensersatzansprüchen

    Auszug aus BVerwG, 12.01.2004 - 3 B 101.03
    5 Bei dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 5. November 2002 (BGH VI ZR 416/01 NJW 2003, 895) ist zwar auch von einem "Einschlafenlassen" von Verhandlungen die Rede.

    Hierfür reicht es aus, wenn der Ersatzberechtigte die Verhandlungen 'einschlafen lässt' " (vgl. NJW 2003, 895, 896).

  • BVerwG, 07.02.1974 - III C 115.71
    Auszug aus BVerwG, 12.01.2004 - 3 B 101.03
    Das ist insbesondere der Fall, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen werde (sog. Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete ferner tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt werde (sog. Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (Urteile vom 7. Februar 1974 BVerwG III C 115.71 BVerwGE 44, 339 , und vom 16. Mai 1991 BVerwG 4 C 4.89 Buchholz 404.19 Nr. 102 S. 66 f.).
  • BGH, 22.09.1983 - IX ZR 90/82

    Verwirkung eines fristgebundenen materiellen Entschädigungsanspruchs - Verwirkung

    Auszug aus BVerwG, 12.01.2004 - 3 B 101.03
    6 Auch zu dem von der Beschwerde weiterhin angeführten Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22. September 1983 (BGH IX ZR 90/82 LM Nr. 39 zu § 242 BGB) ist keine Abweichung des verwaltungsgerichtlichen Urteils erkennbar.
  • BVerfG, 20.02.1985 - 2 BvR 128/85

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung der Divergenz im

    Auszug aus BVerwG, 12.01.2004 - 3 B 101.03
    Zwar kommt bei einer solchen Abweichung von einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs die Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache in Betracht, obwohl eine Divergenzrevision nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO damit nicht zu begründen wäre (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Februar 1985, NVwZ 1985, 647).
  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 4.89

    Verwirkung von nachbarlichen Abwehrrechten

    Auszug aus BVerwG, 12.01.2004 - 3 B 101.03
    Das ist insbesondere der Fall, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen werde (sog. Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete ferner tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt werde (sog. Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (Urteile vom 7. Februar 1974 BVerwG III C 115.71 BVerwGE 44, 339 , und vom 16. Mai 1991 BVerwG 4 C 4.89 Buchholz 404.19 Nr. 102 S. 66 f.).
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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2003 - 8 B 640/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4873
OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2003 - 8 B 640/03 (https://dejure.org/2003,4873)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12.06.2003 - 8 B 640/03 (https://dejure.org/2003,4873)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12. Juni 2003 - 8 B 640/03 (https://dejure.org/2003,4873)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Aufgelöste Universität-Gesamthochschule Essen kann Bestellung eines Gründungsrektors der Universität Duisburg-Essen mit Eilantrag nicht verhindern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gesetz zur Errichtung der Universität Duisburg-Essen und zur Umwandlung der Gesamthochschulen vom 18.12.2002 (Errichtungsgesetz); Auflösung einer Körperschaft; Beteiligtenfähigkeit bei Auflösung; Fiktiver Fortbestand der Körperschaft

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 314 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (15)

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.07.1969 - VerfGH 12/69

    Verletzung des Selbstverwaltungsrechts durch den Zusammenschluss von

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2003 - 8 B 640/03
    VerfGH NRW, Urteil vom 6.1.1975 - VerfGH 36/74 - Beschlüsse vom 30.7.1969 - VerfGH 12/69 -, OVGE 25, 303, vom 29.12.1971 - VerfGH 12/71, VerfGH 16/71 und VerfGH 18/71 - BVerfG, Beschlüsse vom 10.7.1990 - 2 BvR 470, 650 und 707/90 -, BVerfGE 82, 310, vom 3.5.1994 - 2 BvQ 3/94 u.a. -, BVerfGE 91, 70; Thür.

    VerfGH NRW, Beschluss vom 30.7.1969 - VerfGH 12/69 -, a.a.O., und Beschluss vom 21.12.1974 - VerfGH 44/74 -, OVGE 30, 276: die Aussetzung wurde damit begründet, dass die betroffene Bevölkerung der Gebietskörperschaft bereits eine vorausgegangene Gebietsreform umgesetzt hatte und - einen Erfolg der Kommunalverfassungsbeschwerde ohne vorherige Aussetzung des Gesetzesvollzugs unterstellt - einen neuerlichen zweifachen Wechsel ihrer Zugehörigkeit zu einer "Heimatgemeinde" hätte vollziehen müssen.

  • StGH Baden-Württemberg, 28.08.1981 - GR 1/81

    Zur Verfassungsmäßigkeit von Hochschulauflösung in Baden-Württemberg

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2003 - 8 B 640/03
    Soweit die Antragstellerin sich gegen die Besetzung des Gründungsrektorats der Universität Duisburg-Essen insbesondere deshalb wendet, weil das Selbstverwaltungsrecht von Hochschulen verletzt sei, ist nicht ihr Recht berührt, nur durch einen willkürfreien, d.h. durch eine sachliche Begründung gestützten und ihr Recht auf Beteiligung am Verfahren wahrenden Rechtsakt aufgelöst zu werden, zu Existenz und Reichweite eines solchen Rechts vgl. Löwer, in : Löwer / Tettinger, Kommentar zur Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen, Art. 16 Rz 26 ff.; Pitschas, Ausbildungslenkung durch Hochschulauflösung?, WissR 15 (1982), S. 229 (253ff.); Isensee, Rechtsgutachten zur Rechtmäßigkeit des Gesetzes über die Auflösung der Akademie der Wissenschaften zu Berlin, WissR Beiheft 12 (1994) S. 148 (162 ff., 177 ff., 180 ff.); StGH Bad.-Württ., Urteil vom 28.8.1981 - GR 1/81 -, DÖV 1981, 963, sondern allenfalls ein der neu gegründeten Hochschule zustehendes Selbstverwaltungsrecht.
  • BVerfG, 03.05.1994 - 2 BvR 2760/93

    Isserstedt

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2003 - 8 B 640/03
    VerfGH NRW, Urteil vom 6.1.1975 - VerfGH 36/74 - Beschlüsse vom 30.7.1969 - VerfGH 12/69 -, OVGE 25, 303, vom 29.12.1971 - VerfGH 12/71, VerfGH 16/71 und VerfGH 18/71 - BVerfG, Beschlüsse vom 10.7.1990 - 2 BvR 470, 650 und 707/90 -, BVerfGE 82, 310, vom 3.5.1994 - 2 BvQ 3/94 u.a. -, BVerfGE 91, 70; Thür.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2022 - 1 S 1865/20

    Restitution bzw. Liquidation der Zeppelin-Stiftung; Klagebefugnis der

    (aaaa) Die grundgesetzliche Rechtsschutzgarantie (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) kann es gebieten, eine juristische Person, die ihre Rechtsfähigkeit verloren hat und deren Fortbestand nach Auflösung sich nicht bereits aus besonderen (zivilrechtlichen) Vorschriften ergibt (vgl. hierzu OVG Rh.-Pf., Urt. v. 01.10.2020 - 7 A 10158/20 -, juris Rn. 22; SchochKoVwGO/Bier/Steinbeiß-Winkelmann, 41. EL Juli 2021, VwGO § 61 Rn. 12), im Verwaltungsprozess jedenfalls insoweit weiter als beteiligungsfähig gemäß § 61 Nr. 1 2. Alt. VwGO anzusehen, als sie um gerichtlichen Rechtsschutz gegen jenen staatlichen Hoheitsakt sucht, der ihre rechtliche Existenz beendet hat, oder hiermit in unmittelbarem Zusammenhang stehende Rechte und Pflichten geltend macht (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 12.06.2003 - 8 B 640/03 -, juris Rn. 6 ff. m.w.N.; Kintz, in: Posser/Wolff, BeckOK VwGO, Stand: 60. Ed 1.10.2021, § 61 Rn. 22; NK-VwGO/Detlef Czybulka/Thorsten Siegel, 5. Aufl. 2018, VwGO § 61 Rn. 8; W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 27. Aufl. 2021, § 61 Rn. 3 m.w.N.; SchochKoVwGO/Bier/Steinbeiß-Winkelmann, 41. EL Juli 2021, VwGO § 61 Rn. 11 und 13; s.a. Eyermann/Hoppe, 15. Aufl. 2019, VwGO § 61 Rn. 13 m.w.N.; BVerwG, Urt. v. 14.12.1954 - I C 194/53 - zum Fortbestand eines aufgelösten Vereins in einem auf die Feststellung eines Verbotes nach Art. 9 Abs. 2 GG gerichteten verwaltungsgerichtlichen Verfahren).

    Das OVG Nordrhein-Westfalen hat offengelassen, ob eine durch Parlamentsgesetz aufgelöste Universität beteiligungsfähig ist, soweit sie im verwaltungsgerichtlichen Verfahren die Feststellung begehrt, nicht wirksam aufgelöst worden zu sein (OVG NRW, Beschl. v. 12.06.2003 - 8 B 640/03 -, juris Rn. 19 f.).

  • BGH, 16.12.2021 - StB 34/21

    Beschwerde betreffend die Aufhebung des Geheimhaltungsgrades von Beweismitteln

    Da der Ausschuss bereits bei Einlegung der Beschwerde geendet hatte, bedarf es keiner näheren Erörterung, ob auf diesen Zeitpunkt oder den der gerichtlichen Entscheidung abzustellen ist (vgl. einerseits etwa zu Verfassungsstreitverfahren BVerfG, Urteile vom 22. September 2015 - 2 BvE 1/11, BVerfGE 140, 115 Rn. 55 mwN; vom 18. April 1989 - 2 BvF 1/82, BVerfGE 79, 311, 327; Staatsgerichtshof des Landes Hessen, Beschluss vom 13. Juli 2016 - P.St. 2431, LVerfGE 27, 311 Rn. 60 ff. mwN; Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Entscheidung vom 11. September 2014 - Vf. 67-IVa-13, VerfGHE BY 67, 216 Rn. 30; andererseits OVG NRW, Beschluss vom 12. Juni 2003 - 8 B 640/03, NWVBl. 2004, 23).
  • OVG Bremen, 09.06.2020 - 1 D 137/13

    Verbot des Vereins "Hells Angels MC Bremen" - Beteiligtenfähigkeit; Hells Angels;

    Denn ebenso wie ein Verein sich während des Zeitraums seines Bestehens gegen Eingriffe in ihm zustehende Rechts wehren kann, muss ihm - erst recht - eine Möglichkeit offenstehen, gegen eine seine Rechte verletzende Auflösung gerichtlichen Rechtsschutz zu suchen (vgl. für eine Körperschaft: OVG Münster, Beschl. v. 12.06.2003 - 8 B 640/03, juris Rn. 6 f. m.w.N.).
  • VerfG Brandenburg, 18.10.2013 - VfGBbg 25/13

    Selbstverwaltungsrecht der Hochschulen; studentische Beteiligung an der

    Die Beschwerdeführerin ist nicht beteiligtenfähig, unabhängig von der Frage, ob sie für die Dauer des Verfahrens gegen den ihre Auflösung bewirkenden Rechtsakt als fortbestehend zu fingieren sein könnte (vgl. zur Auflösung von Gemeindeverbänden, Urteil vom 14. Juli 1994 - VfGBbg 4/93 - LVerfGE 2, 125, 133; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. Juni 2003 - 8 B 640/03 -, zitiert nach juris Rn.6).
  • VG Gelsenkirchen, 25.03.2003 - 1 L 3141/02

    Entscheidung über Gründungsrektor soll Ende Februar fallen

    Gegen diesen Beschluss hat die Universität-Gesamthochschule F. Beschwerde eingelegt (8 B 640/03 OVG NRW).
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