Weitere Entscheidungen unten: OVG Niedersachsen, 16.06.2005 | VGH Bayern, 17.03.2004

Rechtsprechung
   BGH, 28.07.2004 - XII ZR 163/03   

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https://dejure.org/2004,1383
BGH, 28.07.2004 - XII ZR 163/03 (https://dejure.org/2004,1383)
BGH, Entscheidung vom 28.07.2004 - XII ZR 163/03 (https://dejure.org/2004,1383)
BGH, Entscheidung vom 28. Juli 2004 - XII ZR 163/03 (https://dejure.org/2004,1383)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erstattung der Kosten für die Beseitigung einer Bodenkontamination; Formnichtigkeit eines Mietvertrages; Anspruch aus positiver Vertragsverletzung; Verpflichtung zur Überwachung und Entleerung eines Koaleszenzabscheiders; Eigenständiger Ausgleichsanspruch des in Anspruch ...

  • Judicialis

    BBodSchG § 24 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBodSchG § 24 Abs. 2
    Pflicht des Mieters zur Reinigung und Instandhaltung einer Abscheideanlage

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Altlasten: Ausgleichspflicht zw. Grundstückseigentümer und Mieter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bodenschutzrechtlicher Ausgleichsanspruch des Vermieters gegenüber dem Mieter? (IBR 2004, 649)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1596
  • MDR 2005, 25
  • NVwZ-RR 2006, 177 (Ls.)
  • NZBau 2005, 102
  • NZM 2004, 916
  • ZMR 2004, 898
  • ZMR 2005, 107
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.03.1990 - III ZR 81/88

    Aufwendungsersatzanspruch des Eigentümers eines vermieteten Grundstücks

    Auszug aus BGH, 28.07.2004 - XII ZR 163/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs war ein auf § 426 BGB gestützter Anspruch im Innenverhältnis zwischen mehreren Störern im Sinne des Ordnungsrechts nicht gegeben (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juni 1981 - III ZR 39/80 - NJW 1981, 2457, 2458; BGHZ 110, 313, 318).
  • BGH, 11.06.1981 - III ZR 39/80

    Kiesgrubendeponie - § 677 BGB, § 426 BGB, § 22 WHG, grds. kein zivilrechtlicher

    Auszug aus BGH, 28.07.2004 - XII ZR 163/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs war ein auf § 426 BGB gestützter Anspruch im Innenverhältnis zwischen mehreren Störern im Sinne des Ordnungsrechts nicht gegeben (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juni 1981 - III ZR 39/80 - NJW 1981, 2457, 2458; BGHZ 110, 313, 318).
  • BGH, 30.10.1974 - VIII ZR 69/73

    Wertsicherungsklausel; Rechtsmangel beim Untermietvertrag

    Auszug aus BGH, 28.07.2004 - XII ZR 163/03
    Die Nichtigkeit eines Teils des Rechtsgeschäfts hat aber dann keine Nichtigkeit des gesamten Rechtsgeschäfts zur Folge, wenn eine objektive Bewertung ergibt, daß die Parteien das Rechtsgeschäft in Kenntnis der Sachlage nach Treu und Glauben und bei vernünftiger Abwägung auch ohne den nichtigen Teil vorgenommen hätten (BGHZ 63, 132, 136; BGH Urteil vom 30. Januar 1997 - IX ZR 133/96 - NJW-RR 1997, 684, 686).
  • BGH, 30.01.1997 - IX ZR 133/96

    Behandlung eines teilweise formunwirksamen Bürgschaftsvertrages

    Auszug aus BGH, 28.07.2004 - XII ZR 163/03
    Die Nichtigkeit eines Teils des Rechtsgeschäfts hat aber dann keine Nichtigkeit des gesamten Rechtsgeschäfts zur Folge, wenn eine objektive Bewertung ergibt, daß die Parteien das Rechtsgeschäft in Kenntnis der Sachlage nach Treu und Glauben und bei vernünftiger Abwägung auch ohne den nichtigen Teil vorgenommen hätten (BGHZ 63, 132, 136; BGH Urteil vom 30. Januar 1997 - IX ZR 133/96 - NJW-RR 1997, 684, 686).
  • BGH, 04.05.1994 - XII ZR 12/93

    Einräumung eines Vorkaufsrechts gegen die maßgeblichen Formvorschriften;

    Auszug aus BGH, 28.07.2004 - XII ZR 163/03
    Zwar bedarf die Bestellung eines Vorkaufsrechts gemäß § 313 BGB a.F. der notariellen Beurkundung (Senatsbeschluß vom 4. Mai 1994 - XII ZR 12/93 - Grundeigentum 1994, 1949).
  • BGH, 01.02.1984 - VIII ZR 54/83

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit der Tagespreisklausel in den AGB des

    Auszug aus BGH, 28.07.2004 - XII ZR 163/03
    Voraussetzung der ergänzenden Auslegung ist eine Regelungslücke, also eine planwidrige Unvollständigkeit der Bestimmungen des Rechtsgeschäfts (BGHZ 90, 69, 73).
  • BGH, 18.09.1986 - III ZR 227/84

    Inanspruchnahme des Grundstückseigentümers als Zustandsstörer

    Auszug aus BGH, 28.07.2004 - XII ZR 163/03
    Lediglich Aufwendungsersatzansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag (§ 683 BGB) kamen nach Auffassung des Bundesgerichtshofs in Betracht (BGHZ 98, 235, 240; 110 aaO, 315).
  • BGH, 01.10.2008 - XII ZR 52/07

    Rechtstellung des Vermieters und Grundstückseigentümers bei Bodenverunreinigungen

    Auf den Mietvertrag und die gesetzliche Regelung im Mietrecht, dass der Mieter Veränderungen und Verschlechterungen, die auf den vertragsgemäßen Gebrauch zurückzuführen seien, nicht zu vertreten habe, könne sich die Beklagte nicht berufen, ebenso nicht auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28. Juli 2004 (- XII ZR 163/03 - NZBau 2005, 102 ff.).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 10. Juli 2002 - XII ZR 107/99 - NJW 2002, 3234 und vom 28. Juli 2004 - XII ZR 163/03 - NJW-RR 2004, 1596) kann eine andere Vereinbarung i.S. des § 24 Abs. 2 BBodSchG auch im Abschluss eines Mietvertrages liegen.

    cc) Der Beklagte kann sich auch nicht auf die Senatsentscheidungen vom 10. Juli 2002 und 28. Juli 2004 (aaO) stützen.

  • OLG Düsseldorf, 11.12.2013 - 18 U 95/11

    Ausgleichsansprüche des Grundstückseigentümers gegen den Verursacher von

    Die Entscheidung der Behörde, welchen Sanierungspflichtigen sie zur Sanierung heranzieht, ist dem an der Effektivität der Gefahrenabwehr ausgerichteten Ermessen der Behörde überlassen (vgl. BGH, NJW-RR 2004, 1596, 1597).
  • OLG Jena, 22.10.2008 - 7 U 316/08

    Voraussetzungen des Ausgleichsanspruchs nach dem Bodenschutzgesetz

    Nach dieser Regelung haben mehrere Sanierungspflichtige unabhängig von ihrer Heranziehung durch die zuständigen Behörden untereinander einen Ausgleichsanspruch (BGH NJW-RR 2004, 1596 f.).

    Zwar war vor dem Inkrafttreten des BBodSchG umstritten, ob der Anspruch auf Geschäftsführung ohne Auftrag oder auf eine entsprechende Anwendung von § 426 BGB gestützt werden kann (BGH NJW-RR 2004, 1596 f.; Kloepfer, Umweltrecht, 3. Aufl. 2004, § 12 RdNr. 251).

  • OLG Bremen, 23.03.2007 - 5 U 44/06

    Ausgleichsanspruch des Eigentümers gegen ehemaligen Grundstücksmieter wegen

    Soweit die Beklagte einen konkludenten Ausschluss daraus ableiten will, dass zwischen den Parteien ein Mietvertrag bestand und nach der gesetzlichen Regelung des Mietrechts der Mieter Veränderungen oder Verschlechterungen der gemieteten Sache, die durch den vertragsmäßigen Gebrauch herbeigeführt werden, nicht zu vertreten braucht (§ 548 BGB a.F.), greift dies auch im Hinblick auf die Entscheidung des BGH vom 28.07.2004 (NZBau 05, 102 ff) nicht.
  • OLG Schleswig, 20.12.2007 - 5 U 98/04

    Ausgleichspflicht des früheren Betreibers einer Hausmülldeponie nach § 24

    Zwar hat der Bundesgerichtshof inzwischen auch vor dem Inkrafttreten des Bundesbodenschutzgesetzes getroffene Abreden als "Vereinbarungen" im Sinne des § 24 Abs. 2 Satz 2 BBodSchG angesehen (BGH, Urteil des XII. Zivilsenats vom 28. Juli 2004 - XII ZR 163/03 -, NJW-RR 2004, 1596, 1597: Verantwortung des Vermieters für den Erhalt der Mietsache und damit auch für die Beseitigung von Bodenkontaminationen; Urteil des V. Zivilsenats des BGH vom 2. April 2004 - V ZR 267/03 -, NJW-RR 2004, 1243, 1246).
  • LG Hamburg, 07.05.2020 - 333 O 149/19

    Einhaltung der Schriftform beim Abschluss eines gewerblichen Mietvertrags;

    Eine Teilnichtigkeit führt nicht zur Nichtigkeit des gesamten Rechtsgeschäfts, wenn eine objektive Bewertung ergibt, dass die Parteien es in Kenntnis der Sachlage nach Treu und Glauben und bei vernünftiger Abwägung auch ohne den nichtigen Teil vorgenommen hätten (BGH ZMR 04, 898).
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 16.06.2005 - 7 LC 201/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2662
OVG Niedersachsen, 16.06.2005 - 7 LC 201/03 (https://dejure.org/2005,2662)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.06.2005 - 7 LC 201/03 (https://dejure.org/2005,2662)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. Juni 2005 - 7 LC 201/03 (https://dejure.org/2005,2662)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zulassung zu Märkten durch Losverfahren

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 12 Abs. 1 GG; § 69 GewO; § 70 Abs. 1 GewO; § 70 Abs. 3 GewO
    Anspruch auf Zulassung zu einem Frühjahrsmarkt unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Marktfreiheit; Verteilungsermessen des Veranstalters; Auswahl eines Autoscooter-Fahrgeschäfts unter Attraktivitätsgesichtspunkten; Reduzierung des Ermittlungs- und ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zulassung zu einem Frühjahrsmarkt unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Marktfreiheit; Verteilungsermessen des Veranstalters; Auswahl eines Autoscooter-Fahrgeschäfts unter Attraktivitätsgesichtspunkten; Reduzierung des Ermittlungs- und ...

  • ibr-online

    Zulassung zu Märkten durch Losverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Losverfahren für die Zulassung zu Märkten rechtmäßig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Losverfahren für die Zulassung zu Märkten rechtmäßig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 177
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Bayern, 31.03.2003 - 4 B 00.2823

    Ablehnung der Zulassung zu einem Volksfest (Kiliani);

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.06.2005 - 7 LC 201/03
    Selbst wenn die Zuständigkeit für den Erlass von Vergabekriterien zwischen den gemeindlichen Organen fehlerhaft bestimmt worden und wenn insoweit § 45 Abs. 1 Nr. 4 VwVfG analog anzuwenden wäre (so BayVGH, Urt. v. 31.03.2003 - 4 B 00.2823 -, NVwZ-RR 2003, 771 (772)), bliebe die Klage gemäß § 46 VwVfG hier erfolglos.

    Ebenso wenig kann aus einer gesetzlich wenig vorgeformten weitreichenden Gestaltungsbefugnis der Gemeinde geschlossen werden, dass die Ausfüllung zu einer Rückkoppelung an ein Beschlussgremium zwinge (a.A. BayVGH, Urt. v. 31.03.2003 - 4 B 00.2823 -, a.a.O.).

    Da nahezu jedes Verwaltungshandeln (auch) grundrechtsrelevant ist, kann auch mit diesem Kriterium die Frage, welches Gemeindeorgan die ermessensleitenden Regeln bei der Marktzulassung aufzustellen hat, nicht beantwortet werden (a.A. VGH B-W, Urt. v. 30.04.1991 - 14 S 1277/89 -, DVBl. 1991, 949 = NVwZ-RR 1992, 132 (134); BayVGH, Urt. v. 31.03.2003 - 4 B 00.2823 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 27.04.1984 - 1 C 24.82

    Gewerberecht - Auswahlentscheidung - Platzvergabe - Unternehmen - Bekannt und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.06.2005 - 7 LC 201/03
    Das Ermessen des Veranstalters ist nicht nur durch die jede Ermessensentscheidung der Verwaltung bindenden Grundsätze, wie z.B. den Gleichheitsgrundsatz und das Willkürverbot, eingeschränkt, sondern das Verteilungsermessen des Veranstalters gemäß § 70 Abs. 3 GewO unterliegt darüber hinaus auch den sich aus dem Grundsatz der Marktfreiheit ergebenden Schranken (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.04.1984 - 1 C 24.82 -, GewArch 1984, 265 = DVBl. 1984, 1071).

    Das gewählte Losverfahren ist grundsätzlich geeignet, die der Marktfreiheit immanente Zulassungschance im Rahmen des § 70 Abs. 3 GewO (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.04.1984 - 1 C 24.82 -, a.a.O.) zu garantieren, denn die Beklagte hat jedem gewerberechtlich geeigneten Bewerber um einen Autoskooter-Standplatz die gleiche Zulassungschance eingeräumt.

  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.1991 - 14 S 1277/89

    Auswahl von Marktbewerbern bei Platzmangel - Bevorzugung von Altbewerbern -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.06.2005 - 7 LC 201/03
    Wie im Einzelnen ein die Marktfreiheit erhaltendes Zulassungssystem auszugestalten ist, welche Bewerbergruppen gebildet werden und nach welchem System (etwa innerhalb der Gruppen "rollierend" oder durch "Losentscheid") Standplätze zugeteilt werden, liegt im gerichtlich nur beschränkt nachprüfbaren Ermessen des Veranstalters (vgl. VGH B-W, Urt. v. 30.04.1991, - 14 S 1277/89 -, DVBl. 1991, 949 = NVwZ-RR 1992, 132).

    Da nahezu jedes Verwaltungshandeln (auch) grundrechtsrelevant ist, kann auch mit diesem Kriterium die Frage, welches Gemeindeorgan die ermessensleitenden Regeln bei der Marktzulassung aufzustellen hat, nicht beantwortet werden (a.A. VGH B-W, Urt. v. 30.04.1991 - 14 S 1277/89 -, DVBl. 1991, 949 = NVwZ-RR 1992, 132 (134); BayVGH, Urt. v. 31.03.2003 - 4 B 00.2823 -, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.1993 - 4 A 2800/92

    Vergabe von Standplätzen auf einer Kirmes

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.06.2005 - 7 LC 201/03
    Für die gerichtliche Überprüfung einer gemäß § 70 Abs. 3 GewO getroffenen Auswahlentscheidung ist unerheblich, ob die zugrundeliegenden Vergabekriterien von der verwaltungsintern dafür zuständigen Stelle bestimmt worden sind (wie OVG N-W, Urt. v. 27.05.1993 - 4 A 2800/92 -, NVwZ-RR 1994, 157 = GewArch 1994, 25).

    Für die gerichtliche Überprüfung einer gemäß § 70 Abs. 3 GewO getroffenen Auswahlentscheidung ist unerheblich, ob die zugrundeliegenden Vergabekriterien von der dafür zuständigen Stelle bestimmt worden sind (vgl. OVG N-W, Urt. v. 27.05.1993 - 4 A 2800/92 -, NVwZ-RR 1994, 157 = GewArch 1994, 25; OVG RP, Beschl. v. 22.12.2000 - 11 A 11462/99 -, juris).

  • BGH, 06.05.1997 - KZR 43/95

    "Solelieferung"; Wirksame Verpflichtung einer Gemeinde; Ausschluß Dritter vom

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.06.2005 - 7 LC 201/03
    Maßgeblich bei dieser Abgrenzung nach den Kriterien: mehr oder weniger regelmäßig wiederkehrend und nach Größe, Umfang der Verwaltungstätigkeit und Finanzkraft der Gemeinde von sachlich weniger erheblicher Bedeutung (vgl. BGH, Urt. v. 06.05.1997 - KZR 43/95 -, NVwZ-RR 1997, 725 (726)) ist ausschließlich die Bedeutung für die Gemeinde, nicht die für den Adressaten des Verwaltungsakts.
  • OVG Bremen, 27.04.1993 - 1 BA 49/92

    Volksfest von überregionaler Bedeutung; Auswahlverfahren zwischen Marktbewerbern;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.06.2005 - 7 LC 201/03
    Nicht jede abstrakte Ermessensbindung fordert den Erlass von Richtlinie zur Festlegung der Grundsätze der Verwaltung sein, die allein in die Kompetenz des Gemeinderats fallen (als Beispiel für eine Mischform vgl. OVG Bremen, Urt. v. 27.04.1993 - 1 BA 49/92 -, NVwZ-RR 1994, 24).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.08.1990 - 14 S 2400/88

    Zur Zuständigkeit des Gemeinderates für die Aufstellung von Richtlinien zur

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.06.2005 - 7 LC 201/03
    Soweit der VGH Baden-Württemberg (Urt. v. 27.08.1990 - 14 S 2400/88 -, NVwZ-RR 1992, 90) seine entgegenstehende Ansicht mit der "rechtlichen und wirtschaftlichen Bedeutung der Angelegenheit" begründet, sind der Entscheidung Ausführungen im Hinblick auf die Verwaltungskraft der betroffenen Gemeinde und die Dauer und Größe des Marktes nicht zu entnehmen.
  • Drs-Bund, 14.07.1975 - BT-Drs 7/3859
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.06.2005 - 7 LC 201/03
    Der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 7/3859, S. 16) ist lediglich zu entnehmen, dass die Entscheidung des Veranstalters willkürfrei zu sein hat.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.12.2000 - 11 A 11462/99

    Erforderlichkeit einer förmlichen Satzung für Vergaberichtlinien für die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.06.2005 - 7 LC 201/03
    Für die gerichtliche Überprüfung einer gemäß § 70 Abs. 3 GewO getroffenen Auswahlentscheidung ist unerheblich, ob die zugrundeliegenden Vergabekriterien von der dafür zuständigen Stelle bestimmt worden sind (vgl. OVG N-W, Urt. v. 27.05.1993 - 4 A 2800/92 -, NVwZ-RR 1994, 157 = GewArch 1994, 25; OVG RP, Beschl. v. 22.12.2000 - 11 A 11462/99 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 18.07.2002 - 7 LB 3835/01

    Möglichkeit der Verhinderung einer rechtswidrigen Entscheidungspraxis für die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.06.2005 - 7 LC 201/03
    Insoweit mag eine Rolle gespielt haben, dass sie das Urteil des Senats vom 18. Juli 2002 (- 7 LB 3835/01 -, GewArch 2002, 428 = NdsVBl 2002, 290 = NJW 2003, 531) zu Unrecht dahingehend verstanden zu haben scheint, dass bei Autoskooter-Fahrgeschäften eine Auswahl unter Attraktivitätsgesichtspunkten schlechthin nicht möglich sei.
  • BVerfG, 20.09.2002 - 1 BvR 819/01

    Zur Landeskinder-Klausel bei der Auswahl von Notaren

  • OVG Niedersachsen, 17.11.2009 - 7 ME 116/09

    Konkurrentenverdrängungsklage um Marktzulassung

    Der Senat weist darauf hin, dass eine den Grundrechtsschutz sichernde Verfahrensgestaltung für alle Bewerber auf Zulassung zu einer festgesetzten Veranstaltung (§ 70 Abs. 1 - 3 GewO) ein gerichtlich überprüfbares Verfahren verlangt (Nds. OVG, Urt. v. 16.06.2005 - 7 LC 201/03 -, NVwZ-RR 2006, 177, 179).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2017 - 4 A 1504/15

    Auswahl unter mehreren Bewerbern für einen Standplatz auf einer Kirmes nach

    vgl. zur Zulässigkeit des Losverfahrens BVerwG, Beschluss vom 4.10.2005 - 6 B 63.05 -, NVwZ-RR 2006, 786 = juris, Rn. 6; Nds. OVG, Urteil vom 16.6.2005 - 7 LC 201/03 -, NVwZ-RR 2006, 177 = juris, Rn. 33 ff.
  • VG Freiburg, 11.11.2014 - 4 K 2310/14

    Einstweilige Anordnung auf Zulassung zu einem Weihnachtsmarkt

    Zwar dürfte es geboten sein, das Vergabeverfahren und die Auswahlkriterien für Standplätze und ihr Verhältnis zueinander in ihren wesentlichen Grundsätzen in gemeindlichen Richtlinien und damit im Vorfeld der Entscheidung nach außen sichtbar zu regeln, um eine einheitliche Anwendung gegenüber sämtlichen Bewerbern nachvollziehbar und damit auch im Hinblick auf die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes justiziabel zu machen (VG Bremen, Beschluss vom 02.10.2012 - 5 V 1215/12 -, juris; VG Oldenburg, Beschluss vom 03.09.2003 - 12 B 1761/03 -, juris; OVG Nieders., Urteil vom 16.06.2005 - 7 LC 201/03 -, juris und Beschluss vom 17.11.2009 - 7 ME 116/09 -, juris; Gieseler, GewArch 2013, 151; speziell zum Erfordernis des Erlasses entsprechender Richtlinien durch den Gemeinderat: Landmann/Rohmer, GewO, Stand 2014, § 70 Rn. 11, 24; Braun, NVwZ 2009, 747; VG Oldenburg, Beschluss vom 03.09.2003 - 12 B 1761/03 -, juris; VG Chemnitz, Urteil vom 28.06.1995 - 4 K 2345/94 -, LKV 1996, 301; VG Neustadt, Urteil vom 23.05.2003 - 7 K 1661/02.NW, GewArch 2003, 339).

    Auch das Vorgehen bei gleich attraktiven und auch im Übrigen anhand der Kriterien der Nr. 5.3.1 als gleichwertig anzusehenden Bewerbungen ist in Nr. 5.3.3 eindeutig im Sinne eines Losentscheids entschieden; gegen die Vergabe durch Losentscheid bestehen ebenfalls keine rechtlichen Bedenken (OVG Nieders., Urteil vom 16.06.2005 - 7 LC 201/03 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 04.10.2005 - 6 B 63/05 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 16.05.2012 - 7 LB 52/11

    Standplatzvergabe auf Weihnachtsmarkt: "bekannt und bewährt" auch als

    Insofern steht es grundsätzlich in seinem gerichtlich nur beschränkt nachprüfbaren Ermessen, nach welchem System er die erforderliche Auswahlentscheidung zwischen mehreren Anbietern trifft (Nds. OVG, Urt. v. 26.08.1981 - 9 A 65/81 -, NVwZ 1983, 49 ; Urt. v. 16.06.2005 - 7 LC 201/03 -, NVwZ-RR 2006, 177).

    Unter dem Gesichtspunkt der Ergänzung um weitere Kriterien wäre es beispielsweise auch denkbar, einzelne Standplätze speziell für Neubewerber vorzusehen (dazu OVG Hamburg, Urt. v. 04.11.1986 - Bf VI 12/86-, GewArch 1987, 303 ) oder im Wege des Losverfahrens zu vergeben, was Neubewerbern ebenfalls bessere Chancen als das Kriterium "bekannt und bewährt" böte (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 04.10.2005 - 6 B 63.05 -, NVwZ-RR 2006, 786; Nds. OVG, Urt. V. 16.06.2005 - 7 LC 201/03 -, NVwZ-RR 2006, 177 ).

  • VG Freiburg, 07.11.2017 - 4 K 8618/17

    Zulassung zum Weihnachtsmarkt

    Es dürfte daher geboten sein, das Vergabeverfahren und die Auswahlkriterien für Standplätze und ihr Verhältnis zueinander in ihren wesentlichen Grundsätzen in gemeindlichen Richtlinien und damit im Vorfeld der Entscheidung nach außen sichtbar zu regeln, um eine einheitliche Anwendung gegenüber sämtlichen Bewerber nachvollziehbar und damit auch im Hinblick auf die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes justiziabel zu machen (VG Freiburg, Beschluss vom 11.11.2014 - 4 K 2310/14 -, juris Rn. 22; VG Bremen, Beschluss vom 02.10.2012 - 5 V 1215/12 -, juris; VG Oldenburg, Beschluss vom 03.09.2003 - 12 B 1761/03 -, juris; Bayer. VGH, Urteil vom 22.07.2015 - 22 B 15.620 -, juris Rn. 45; OVG Nieders., Urteil vom 16.06.2005 - 7 LC 201/03 -, juris und Beschluss vom 17.11.2009 - 7 ME 116/09 -, juris; Gieseler, GewArch 2013, 151; speziell zum Erfordernis des Erlasses entsprechender Richtlinien durch den Gemeinderat: Landmann/Rohmer, GewO, Stand 2014, § 70 Rn. 11, 24; Braun, NVwZ 2009, 747; VG Oldenburg, Beschluss vom 03.09.2003 - 12 B 1761/03 -, juris; VG Chemnitz, Urteil vom 28.06.1995 - 4 K 2345/94 -, LKV 1996, 301; VG Neustadt, Urteil vom 23.05.2003 - 7 K 1661/02.NW, GewArch 2003, 339).
  • OVG Niedersachsen, 04.09.2017 - 11 ME 330/17

    Abstandsgebot; Auswahlverfahren; Berufsfreiheit; Gesetzesvorbehalt;

    Eine gesetzliche Grundlage ist auch nicht im Hinblick auf die Rechtsprechung zur Marktzulassung durch Losentscheid nach § 70 GewO entbehrlich (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 16.7.2005 - 7 LC 201/03 -, NVwZ-RR 2006, 177, juris, Rn. 31 f.).
  • VG Hannover, 19.12.2007 - 11 B 2933/07

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen die

    Die Rechtsprechung hat zu den insofern vergleichbaren Fällen der nach § 70 Abs. 3 GewO eingeschränkten Marktzulassung ausgeführt, dass das Verteilungsermessen des Veranstalters neben den jede Ermessensentscheidung der Verwaltung bindenden Grundsätzen, wie z.B. dem Gleichheitsgrundsatz und dem Willkürverbot, auch den sich aus dem Grundsatz der Marktfreiheit ergebenden Schranken unterliegt (vgl. BVerwG, Urt. 27.04.1984 - 1 C 24.82 -, GewArch 1984, 265; OVG Lüneburg, Urt. v. 16.06.2005 - 7 LC 201/03 -, veröffentlicht u.a. in juris).

    Eine den Grundrechtschutz sichernde Verfahrensgestaltung verlangt dazu u.a. ein für alle Bewerber einheitliches, vorher festgelegtes für alle Bewerber transparentes, nachvollziehbares und deshalb gerichtlich überprüfbares Verfahren (vgl. Urt. d. Nds. OVG v. 16.06.2005 - 7 LC 201/03 -, veröffentlicht u.a. in juris).

    Dabei ist bei der Ausübung des Verteilungsermesssens des Veranstalters gemäß § 70 Abs. 3 GewO schon nicht erforderlich, dass zuvor Richtlinien für die Auswahl der Anbieter in einer Marktsatzung schriftlich festlegt worden sind (vgl. Urt. d. Nds. OVG v. 16.06.2005 - 7 LC 201/03 -, veröffentlicht u.a. in juris).

    In diesem Zusammenhang hat bereits das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht zu dem von der Antragstellerin vergleichsweise herangezogenen § 70 Abs. 3 GewO ausgeführt, dass dieser einen bestimmten Auswahlmodus nicht vorgibt und die Entscheidung des Veranstalters lediglich willkürfrei zu sein hat (OVG Lüneburg, Urt. v. 16.06.2005 - 7 LC 201/03 -).

  • OVG Niedersachsen, 07.03.2008 - 7 ME 24/08

    Auswahl; Auswahlentscheidung; Auswahlermessen; Bewerber; Ermessen; Ermächtigung;

    Die Umfrage ist daher nicht dem Bewerbungsverfahren, an dem die Verfahrensbeteiligten mitwirken, sondern der Ebene der Entscheidungsfindung durch die Beschlussgremien der Antragsgegnerin zuzuordnen, so dass die Grundsätze der von der Antragstellerin angeführten Entscheidung des Senats vom 16. Juni 2006 (Az. 7 LC 201/03, NVwZ-RR 2006, 177) nicht einschlägig sind.
  • OVG Niedersachsen, 31.01.2013 - 7 LA 160/11

    Erlaubnis zur Aufsellung hunderter Container kein Geschäft der laufenden

    Er weicht damit nicht von seinem Urteil vom 16.06.2005 - 7 LC 201/03 - (NVwZ-RR 2006, 177 ) ab, in welchem er in einer Parallelerwägung - für die Entscheidung kam es nicht darauf an - ebenfalls eine Prüfung nach § 45 Abs. 1 Nr. 4 VwVfG sowie § 46 VwVfG vorgenommen hat.

    Schließlich behauptet die Beklagte nach § 124a Abs. 5 Satz 2 i.V.m. § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO zu Unrecht eine Abweichung von dem Urteil des Senats vom 16.06.2005 - 7 LC 201/03 - (NVwZ-RR 2006, 177).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.05.2017 - 3 L 201/16

    Vergabe von Rettungsdienstleistungen durch ein unzuständiges Kommunalorgan

    a) Ohne Erfolg beruft sich der Beklagte zunächst auf die Rechtsprechung verschiedener Oberverwaltungsgerichte, die für Auswahlentscheidungen auf der Grundlage von § 70 Abs. 3 GewO davon ausgehen, Bewerbern sei eine Berufung auf etwaige interkommunale Zuständigkeitsverstöße von vornherein verwehrt (OVG NRW, Urteil vom 27. Mai 1993 - 4 A 2800/92 -, GewArch 1994, 25; OVG Nds., Urteil vom 16. Juni 2005 - 7 LC 201/03 -, juris Rn. 40; ebenso: OVG R-Pf., Beschluss vom 22. Dezember 2000 - 11 A 11462/99 -, juris Rn. 4).

    Ohne Erfolg beruft sich der Beklagte daneben auf eine Passage aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen vom 16. Juni 2005 (a.a.O., Rn. 41).

  • VG Hannover, 31.10.2008 - 11 B 4885/08

    Ermessensausübung bei den materiellen Auswahlkriterien der Vergaberichtlinien für

  • VG Hannover, 09.12.2008 - 11 A 1537/07

    Attraktivität; Auswahlentscheidung; Autoskooter; Bewertungsschema; Ermessen;

  • VG Stuttgart, 03.08.2022 - 7 K 3216/22

    Kommunale Kindertageseinrichtung; Anspruch auf einen Betreuungsplatz; Kapazität;

  • OVG Niedersachsen, 13.06.2012 - 7 LA 77/10

    Erhebung einer Fortsetzungsfeststellungsklage bei begründeter Wiederholungsgefahr

  • VG Hannover, 28.10.2010 - 11 B 2991/10

    Gerichtliche Überprüfbarkeit eines die Marktfreiheit erhaltenden

  • VG Hannover, 09.08.2011 - 7 A 5683/10

    Alttextilcontainer; Dienstleistungskonzession; Geschäft der laufenden Verwaltung;

  • OVG Niedersachsen, 05.08.2009 - 7 ME 80/09

    Ordnungsgemäße Ermessensbegründung der Behörde bei Ablehnung einer beantragten

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.04.2020 - 1 S 26.20

    Zulassung von Spielhallen im Losverfahren

  • VG Neustadt, 16.12.2010 - 4 K 939/10

    Kuseler Herbstmesse 2010: Ablehnung eines Autoskooter-Fahrgeschäfts rechtswidrig

  • OVG Niedersachsen, 09.09.2013 - 7 ME 56/13

    Ermessensbetätigung bei der Vergabe der verfügbaren Marktstellplätze durch

  • VG Stuttgart, 27.10.2011 - 4 K 3545/11

    Standplatzvergabe auf einem Weihnachtsmarkt nach einem rollierenden System

  • VG Gelsenkirchen, 09.06.2008 - 7 L 581/08

    Zulassung des Betreibers eines Autoskooters zu einem Volksfest

  • OVG Niedersachsen, 05.09.2005 - 2 NB 250/05

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren - Auslosung eines Studienplatzes

  • VG Gelsenkirchen, 11.08.2020 - 6 K 857/18

    Naturschutzrecht Allgemeinverfügung Reiten Wald Reiter Wege Straßen Erholung

  • VG Hamburg, 27.10.2008 - 15 K 1352/07

    Heilung von Verfahrensfehlern bei unterbliebener Beteiligung des maßgeblichen

  • VG Braunschweig, 12.09.2007 - 1 A 88/07

    Betriebsübernahme; Bewährtheit; Markt; Marktfreiheit; Marktstand; Neubewerber;

  • VG Hannover, 09.08.2011 - 7 A 243/11

    Alttextilcontainer; Dienstleistungskonzession; Geschäft der laufenden Verwaltung;

  • VG Hannover, 18.09.2019 - 11 B 3117/19

    Attraktivität; Auswahlentscheidung; Bewertungsspielraum; Ermessen;

  • VG Hannover, 24.11.2010 - 11 A 2784/09

    Größe des Fahrgeschäfts; Marktzulassung; Standplatz; Verhinderungsplanung

  • VG Bremen, 28.09.2017 - 5 V 2406/17

    Zulassung zum Freimarkt 2017 - "Stellmachers Süßer Palast" - Freimarkt;

  • VG Hannover, 16.10.2008 - 11 B 5103/08

    Attraktivität; Auswahlverfahren; Gleichheitsgrundsatz; Losverfahren;

  • VG Minden, 06.06.2007 - 3 K 316/07

    Anspruch eines Schaustellers auf Zulassung zu einer Veranstaltung

  • VG Minden, 06.06.2007 - 3 K 354/07

    Gewerberechtliche Voraussetzungen des Anspruchs eines Schaustellers auf Zulassung

  • VG Hannover, 01.08.2008 - 7 B 3478/08

    Straßenrechtliche Sondernutzungsvergabe eines Standplatzes vor der "AWD"-Arena

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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 17.03.2004 - 22 CS 04.362   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3347
VGH Bayern, 17.03.2004 - 22 CS 04.362 (https://dejure.org/2004,3347)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.03.2004 - 22 CS 04.362 (https://dejure.org/2004,3347)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. März 2004 - 22 CS 04.362 (https://dejure.org/2004,3347)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Vornahme einer Detailuntersuchung bei einer Grundwasserverunreinigung; Voraussetzungen für die Störerauswahl; Betreiben einer Deponie

  • Judicialis

    BayVGH Art. 37 Abs. 1; ; BBodSchG § 4 Abs. 3 Satz 1; ; BBodSchG § 9 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    BBodSchG § 4 Abs. 3 Satz 1; BBodSchG § 9 Abs. 2
    Umweltschutz einschließlich Bodenschutzrecht - Bestimmtheitsgebot, Merkblatt einer Behörde, Website einer Behörde, allgemein zugängliche Informationsquelle, Störerauswahl, Eigentümer als Verhaltensstörer, Orts- und Sachnähe, Verhältnismäßigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 2768
  • NVwZ-RR 2006, 177 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91

    Altlasten

    Auszug aus VGH Bayern, 17.03.2004 - 22 CS 04.362
    Dass unter diesem Aspekt bei gleicher Leistungsfähigkeit eine Inanspruchnahme des Handlungsstörers weniger Probleme aufwirft als die des Zustandsstörers, lässt sich auf entsprechende Äußerungen in der Rechtsprechung stützen (vgl. BayVGH vom 13.5. 1986, BayVBl 1986, 590/592) und findet auch eine Bestätigung in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Altlastenhaftung vom 16. Februar 2000 (NJW 2000, 2573/2575 ff.), nach der die Haftung des Zustandsstörers gerade aus Gründen der Verhältnismäßigkeit dem Umfang nach zu begrenzen ist.
  • BVerwG, 03.12.1974 - I C 30.71
    Auszug aus VGH Bayern, 17.03.2004 - 22 CS 04.362
    Als "allgemein zugänglich" im Rechtssinne gilt jede Informationsquelle, die technisch geeignet und bestimmt ist, der Allgemeinheit, d.h. einem individuell nicht bestimmbaren Personenkreis, Informationen zu verschaffen (BVerfGE 27, 71(83); 33, 52 (65); 90, 27 (32); BVerwGE 47, 247 (252), jeweils zu Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG).
  • BVerfG, 25.04.1972 - 1 BvL 13/67

    Filmeinfuhrverbote aus der DDR

    Auszug aus VGH Bayern, 17.03.2004 - 22 CS 04.362
    Als "allgemein zugänglich" im Rechtssinne gilt jede Informationsquelle, die technisch geeignet und bestimmt ist, der Allgemeinheit, d.h. einem individuell nicht bestimmbaren Personenkreis, Informationen zu verschaffen (BVerfGE 27, 71(83); 33, 52 (65); 90, 27 (32); BVerwGE 47, 247 (252), jeweils zu Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG).
  • BVerfG, 03.10.1969 - 1 BvR 46/65

    Leipziger Volkszeitung

    Auszug aus VGH Bayern, 17.03.2004 - 22 CS 04.362
    Als "allgemein zugänglich" im Rechtssinne gilt jede Informationsquelle, die technisch geeignet und bestimmt ist, der Allgemeinheit, d.h. einem individuell nicht bestimmbaren Personenkreis, Informationen zu verschaffen (BVerfGE 27, 71(83); 33, 52 (65); 90, 27 (32); BVerwGE 47, 247 (252), jeweils zu Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG).
  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 41.87

    Inhalt und hinreichende Bestimmtheit eines Baugebots

    Auszug aus VGH Bayern, 17.03.2004 - 22 CS 04.362
    Der Adressat muss in die Lage versetzt werden zu erkennen, was von ihm gefordert wird (BVerwGE 84, 335/338).
  • VGH Bayern, 07.11.2001 - 1 N 98.3032

    Bauleitplanung: Festsetzung als Gründfläche trotz Landschaftsschutzverordnung

    Auszug aus VGH Bayern, 17.03.2004 - 22 CS 04.362
    Ob bereits aus der Reihenfolge der in § 4 Abs. 3 Satz 1 BBodSchG aufgelisteten Verantwortlichen eine verbindliche Rangfolge der Inanspruchnahme abzuleiten ist, wie das Landratsamt im Bescheid vom 2. September 2003 in Einklang mit einer im Schrifttum vertretenen Auffassung angenommen hat (s. zuletzt Becker, UPR 2004, 1/2 m.w.N.), erscheint zwar zweifelhaft (vgl. dazu BayVGH vom 22.3. 2001, BayVBl 2002, 470 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 13.05.1986 - 20 CS 86.338

    Beseitigung der Folgen sog. Altlasten

    Auszug aus VGH Bayern, 17.03.2004 - 22 CS 04.362
    Dass unter diesem Aspekt bei gleicher Leistungsfähigkeit eine Inanspruchnahme des Handlungsstörers weniger Probleme aufwirft als die des Zustandsstörers, lässt sich auf entsprechende Äußerungen in der Rechtsprechung stützen (vgl. BayVGH vom 13.5. 1986, BayVBl 1986, 590/592) und findet auch eine Bestätigung in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Altlastenhaftung vom 16. Februar 2000 (NJW 2000, 2573/2575 ff.), nach der die Haftung des Zustandsstörers gerade aus Gründen der Verhältnismäßigkeit dem Umfang nach zu begrenzen ist.
  • VGH Bayern, 28.11.2007 - 22 BV 02.1560

    Bodenschutzrecht: Bodenschutzrechtliche Anordnung //

    Präzisierend versteht man deshalb unter unmittelbar ursächlich das, was als die Gefahrenschwelle überschreitend zu bewerten ist (vgl. Amtl. Begründung BT-Drs. 13/6701, S. 34; BayVGH vom 17.3.2004 -Az. 22 CS 04.362; BayVGH vom 23.6.2004 - Az. 22 CS 04.1048).

    Verpachtung zu einem gefahrgeneigten Zweck (z.B. zu Deponiezwecken) muss nicht, kann aber eine Verhaltensstörerhaftung nach sich ziehen (vgl. BayVGH vom 17.3.2004, NJW 2004, 2768; vgl. auch Frenz, BBodSchG, München 2000, Rdnr. 45 zu § 4 Abs. 3, m.w.N.).

  • VG Ansbach, 20.04.2016 - AN 9 K 15.02552

    Sanierungsuntersuchung und Grundwassersanierung durch Grundstückseigentümer bei

    Die angeordnete Sanierungsuntersuchung erweist sich im Übrigen durch Vorgabe konkreter Maßnahmewerte sowohl inhaltlich als auch räumlich als hinreichend bestimmt (vgl. zur Bestimmtheit bodenschutzrechtlicher Anordnungen BayVGH, B. v. 17.3.2004 - 22 CS 04.362 - juris; VG Regensburg, U. v. 25.1.2010 - RO 8 K 08.272 - juris Rn. 65 ff.; VG Sigmaringen, U. v. 28.7.2010 - 3 K 174/07 - juris Rn. 98 ff.).
  • VG Regensburg, 07.12.2009 - RO 8 K 09.01987

    Heranziehung des Eigentümers zur Sanierungsmaßnahmen - Opfergrenze

    Vielmehr stehen zunächst einmal Handlungs- wie Zustandsstörer gleich verpflichtet nebeneinander (Beschl. d. BVerfG v. 26.2.2000 Az. 1 BvR 242/91 und 1 BvR 315/99, Rdnr. 53 - juris; VGH Mannheim v. 25.10.1999 Az. 8 S 2407/99 und vom 3.9.2002 Az. 10 S 957/02 - NVwZ-RR 2003, S. 103; BVGH v. 22.3.2001 Az. 22 ZS 01.731, v. 17.3.2004 Az. 22 CS 04.362, v. 13.10.2004 Az. 22 CS 04.2489 und vom 31.8.2006 Az. 22 CS 06.2055; VGH Kassel v. 6.1.2006 Az. 6 TG 1392/04 - NVwZ-RR 2006, S. 781).
  • VGH Bayern, 29.10.2015 - 22 ZB 15.1770

    Bodenverunreinigung, Untersuchungsanordnung, Gefährdungsabschätzung,

    Präzisierend versteht man deshalb unter unmittelbar ursächlich das, was als die Gefahrenschwelle überschreitend zu bewerten ist (vgl. Amtl. Begründung BT-Drs. 13/6701, S. 34; BayVGH vom 17.3.2004 -Az. 22 CS 04.362; BayVGH vom 23.6.2004 - Az. 22 CS 04.1048).

    Verpachtung zu einem gefahrgeneigten Zweck (z. B. zu Deponiezwecken) muss nicht, kann aber eine Verhaltensstörerhaftung nach sich ziehen (vgl. BayVGH vom 17.3.2004, NJW 2004, 2768; vgl. auch Frenz, BBodSchG, München 2000, Rdnr. 45 zu § 4 Abs. 3, m. w. N.).".

  • VGH Baden-Württemberg, 13.07.2010 - 10 S 470/10

    Abfallverbringung ins EU-Ausland

    Die von § 37 Abs. 1 LVwVfG geforderte hinreichende inhaltliche Bestimmtheit eines Verwaltungsakts ist zu bejahen, wenn der Regelungsgehalt für den Betroffenen unzweideutig erkennbar ist; der Adressat muss in die Lage versetzt werden, zu erkennen, was von ihm gefordert wird (BayVGH, Beschl. v. 17.3.2004 - 22 CS 04.362 - NJW 2004, 2768; OVG NW, Beschl. v. 16.12.2002 - 21 B 1723/02 - NVwZ-RR 2003, 493, 494).
  • LSG Bayern, 25.11.2009 - L 12 KA 16/08

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulässigkeit der Bekanntgabe von

    Der Senat hat in seiner vorgenannten Entscheidung darüber hinaus auch festgestellt, dass die Gesamtverträge auf der Internetseite der Beklagte eingesehen werden konnten (vgl. dazu auch BayVGH vom 17.03.2004, Az.: 22 CS 04.362; BAG vom 10.02.2005, Az.: 2 AZR 584/03).
  • VGH Bayern, 13.10.2004 - 22 CS 04.2489

    Verpflichtung zur Durchführung einer Detailuntersuchung; Störerauswahl

    Da bei der Störerauswahl das öffentliche Interesse an einer effektiven Gefahrenbeseitigung im Vordergrund steht, kann entgegen der im Beschwerdevorbringen geäußerten Auffassung nicht von einem abstrakten Vorrang der Inanspruchnahme eines Handlungsstörers gegenüber dem Zustandsstörer ausgegangen werden (vgl. BayVGH vom 22.3.2001, BayVBl 2002, 470 m.w.N. und vom 17.3.2004 Az. 22 CS 04.362).

    Erforderlich ist insofern ein unmittelbar gefahrbegründendes Verhalten, das bereits selbst die Gefahrenschwelle überschreitet und eine Nähe zum späteren Schadenseintritt besitzt (vgl. BayVGH vom 17.3.2004 Az. 22 CS 04.362 und vom 23.6.2004 Az. 22 CS 04.1048).

  • VG Regensburg, 25.01.2010 - RO 8 K 08.272

    1) Zu den Anforderungen an die Bestimmtheit einer Sanierungsanordnung.

    Zumindest hätte die Beklagte auf die einschlägigen Abschnitte des Merkblatts Nr. 3.8./1/4/5 des Bayerischen Landesamtes für Wasserwirtschaftsamt vom 31. Oktober 2008 Bezug nehmen (vgl. Beschl. d. BayVGH v. 17.3.2004 Az. 22 CS 04.362 - juris) und des Weiteren festlegen müssen, unter welchen fachlichen Mindestbedingungen die auf das Konzept folgenden Untersuchungen durchgeführt werden sollen.
  • VG Aachen, 16.02.2005 - 6 K 2019/99

    Zu den Grundsätzen der Störerbestimmung und -auswahl

    vgl. zu diesem Problemkreis Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 17. März 2004 - 22 CS 04.362 - , NJW 2004, 2768, und vom 13. Mai 1986 - 20 CS 86.00 338 - , NVwZ 1986, 942, 944 ff.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. September 2002 - 10 T 957/02 - , NVwZ-RR 2003, 103, der allerdings betont, dass die Anforderungen an den Nachweis der Verursachung einer Verunreinigung nicht so hoch angesetzt werden dürften, dass im Ergebnis die Zustandshaftung des Grundstückseigentümers den Regelfall, die Inanspruchnahme des Verursachers hingegen die Ausnahme bilde; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29. April 2002 - 10 T 2367/01 - , NVwZ 2002, 1260, der ausführt, dass sich die Behörde bei der Ausübung des Auswahlermessens bei gleicher Gefahrerforschungseignung der möglichen Adressaten einer Anordnung vom Verursacherprinzip leiten lassen könne; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. Dezember 2000 - 10 T 1188/00 - , NVwZ-RR 2002, 16, 17; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 6. Oktober 1995 - 10 T 1389/95 - , UPR 1996, 36; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. März 1995 - 8 T 525/95 - , juris, wonach ein Einschreiten gegen den Zustandsstörer jedenfalls dann nicht ermessensfehlerhaft sei, wenn unklar sei, ob und in welchem Umfang eine Haftung bestimmter Personen als Verhaltensstörer in Betracht komme, woraus indes nicht folge, dass ein Zugriff auf den Zustandsstörer nur unter dieser Voraussetzung möglich sei; ähnlich Hessischer VGH, Beschluss vom 20. März 1986 - 7 TH 455/86 - , DÖV 1987, 260; OVG Bremen, Urteil vom 19. August 2003 - 1 A 42/03 - , juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7. Mai 1991 - 1 A 10297/89 - , NVwZ 1992, 499; VG Darmstadt, Beschluss vom 30. März 2004 - 3 G 42/04 - , juris; Frenz, BBodSchG, 2000, § 10 Rn. 31 ff.; § 4 Abs. 3 Rn. 3 und 121 ff.; Bickel, Der Einfluss des Allgemeinen Polizeirechts auf die Auslegung des Bundes-Bodenschutzgesetzes, NVwZ 2004, 1210, 1211; Vierhaus, Das Bundes-Bodenschutzgesetz, NJW 1998, 1262, 1266.
  • VGH Bayern, 17.02.2005 - 22 ZB 04.3472

    Bodenschutzrechtliche Anordnung von Sanierungsuntersuchungen und -maßnahmen;

    Bei der Störerauswahl muss das öffentliche Interesse an einer effektiven Gefahrbeseitigung im Vordergrund stehen, so dass kein abstrakter Vorrang der Inanspruchnahme des Handlungsstörers (Verursachers) gegenüber dem Zustandsstörer (Grundstückseigentümer) besteht (BayVGH vom 17.3.2004 - 22 CS 04.362, m.w.N.).
  • VG Aachen, 02.02.2005 - 6 K 2235/01

    Zu den Voraussetzungen, unter denen ein gutgläubiger Erwerb i.S.d. § 4 Abs. 6

  • VG Augsburg, 28.01.2011 - Au 6 S 10.1814

    Altlasten-Verdacht; Amtsermittlung; Anordnung gegenüber Deponiebetreiber

  • VG Ansbach, 11.03.2009 - AN 9 K 07.02369

    Unzulässige Leistungsklage auf Kostenersatz nach Ersatzvornahme; zwingend

  • VGH Bayern, 23.06.2004 - 22 CS 04.1048

    Ermittlung und Abgrenzung der Verantwortlichkeit zwischen Tankstellenpächter,

  • VGH Bayern, 23.11.2021 - 22 B 20.1402

    Immissionsschutzrechtliche Anordnung gegen den Betreiber einer Asphaltmischanlage

  • VGH Bayern, 23.04.2020 - 22 CS 19.2223

    Untersuchungsanordnung zur Schadstoffbelastung des Bodens einer Schießanlage

  • VG Karlsruhe, 13.11.2019 - 2 K 6364/18

    Bestimmtheit der Anordnung einer bodenschutzrechtlichen Detailuntersuchung auf

  • VG Augsburg, 28.04.2015 - Au 3 K 14.133

    Anordnung eines Konzepts für eine Detailuntersuchung; ehemaliges Deponiegelände;

  • VG Ansbach, 30.10.2018 - AN 9 K 17.02143

    Bodenschutzrechtliche Untersuchungsanordnung für ehemalige Sandgrube -

  • VG Augsburg, 24.03.2021 - Au 9 S 21.329

    Gefährdungsabschätzung bei Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung und

  • VG Regensburg, 15.10.2012 - RO 8 K 12.829

    Detailuntersuchung; Duldungsanordnung; Störerauswahl; wirtschaftliches

  • VG München, 22.07.2021 - M 2 S 21.2950

    Unbestimmtheit der Anordnung einer bodenschutzrechtlichen Detailuntersuchung

  • VG Köln, 28.02.2018 - 21 K 4951/17

    Genehmigungspflicht eines Anbieters von Telekommunikationsdienstleistungen für

  • VG Ansbach, 15.02.2018 - AN 9 S 17.2279

    Erfolgloser Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage

  • VG Regensburg, 22.11.2010 - RO 8 K 09.00083

    Durchsetzung von Auskunfts- und Duldungspflichten nach BodSchG BY 1999; Vorliegen

  • VG Augsburg, 12.09.2022 - Au 9 K 21.1644

    Bodenschutzrechtliche Anordnung von Untersuchungsmaßnahmen im Bereich einer

  • VG München, 08.03.2005 - M 2 K 04.5606

    Verhältnis von Abfall- und Bodenschutzrecht bei der Stilllegung von Deponien

  • VG Augsburg, 27.06.2022 - Au 9 K 21.203

    Anordnung einer bodenschutzrechtlichen Detailuntersuchung in verfüllter Grube -

  • VG Weimar, 06.01.2022 - 7 K 578/17

    Anordnung einer Untersuchung zur Gefährdungsabschätzung nach § 9 Abs. 2 BBodSchG,

  • VG Regensburg, 22.11.2010 - RO 8 K 09.89

    Durchsetzung von Auskunfts- und Duldungspflichten nach BodSchG BY 1999; Vorliegen

  • VG Ansbach, 15.02.2018 - AN 9 S 17.02279

    Rechtmäßigkeit einer bodenschutzrechtlichen Untersuchungsanordnung für eine

  • VG Regensburg, 05.10.2009 - RO 8 K 08.1452

    1) Zu den Anforderungen an die Bestimmtheit eines Konzepts zur Durchführung von

  • VG Regensburg, 26.09.2011 - RO 8 K 10.00934

    Ermessensfehlerfreie Heranziehung eines Wurfscheibenschießanlagenbetreibers als

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