Weitere Entscheidung unten: VGH Bayern, 09.05.2006

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 24.11.2005 - 8 S 794/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3975
VGH Baden-Württemberg, 24.11.2005 - 8 S 794/05 (https://dejure.org/2005,3975)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.11.2005 - 8 S 794/05 (https://dejure.org/2005,3975)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. November 2005 - 8 S 794/05 (https://dejure.org/2005,3975)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,3975) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Konkretisierung der Planungsziele als Voraussetzung für den Erlass einer Veränderungssperre; Einschränkung des Entwicklungsgebotes im Hinblick auf Bebauungspläne zur Konkretisierung regionalplanerischer Vorranggebiete für Windkraftanlagen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Gültigkeit der Satzung über die Veränderungssperre für den Bereich eines Bebauungsplans ; Anforderungen an das erforderliche Mindestmaß an Konkretisierung der Planungsziele für den Erlass einer Veränderungssperre ; Ausnahmetatbestände des Gebotes zur ...

  • Judicialis

    BauGB § 1 Abs. 4; ; BauGB § ... 5 Abs. 2; ; BauGB § 8 Abs. 2 Satz 1; ; BauGB § 8 Abs. 2 Satz 2; ; BauGB § 8 Abs. 3; ; BauGB § 8 Abs. 4 Satz 1; ; BauGB § 14; ; LplG § 11 Abs. 3 Satz 2 Nr. 11; ; LplG § 11 Abs. 7 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Veränderungssperre, Zurückstellung, Sonstiges Bauplanungsrecht: Planungsziel, Konkretisierung, Regionalplan, Windkraftanlage, Windrad, Vorranggebiet, Zielanpassungsgebot, Entwicklungsgebot, Bauhöhe

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen für Erlass einer Veränderungssperre

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ESVGH 56, 189 (Ls.)
  • NVwZ-RR 2006, 522
  • VBlBW 2006, 275
  • DVBl 2006, 786 (Ls.)
  • BauR 2006, 1187
  • ZfBR 2006, 469
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (16)

  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.1998 - 8 S 2770/97

    Antragsbefugnis eines Auflassungsvormerkungsberechtigten für ein

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.11.2005 - 8 S 794/05
    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass der Aufstellungsbeschluss und die Veränderungssperre gleichzeitig öffentlich bekannt gemacht werden können (vgl. Beschluss des Senats vom 9.2.1998 - 8 S 2770/97 -, VBlBW 1998, 310; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.8.1990 - 3 S 1139/90 - vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 9.2.1989 - 4 B 236.88 -, BRS 49, Nr. 21).

    Dieses Planziel muss auf eine positive städtebauliche Gestaltung gerichtet sein; eine Negativplanung, die sich darin erschöpft, einzelne Vorhaben auszuschließen, reicht nicht aus (vgl. BVerwG, Beschl. vom 5.2.1990 - 4 B 191.89 - , NVwZ 1990, 558 = PBauE § 15 BauGB Nr. 1; Beschl. des Senats vom 9.2.1998, a.a.O.; Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Bd. 1, § 14 Rn 47).

    Eine Veränderungssperre ist nur dann als Sicherungsmittel nicht mehr gerechtfertigt, wenn die aus dem Aufstellungsbeschluss ersichtliche Planung offensichtlich unheilbar rechtswidrig oder nicht realisierbar ist (vgl. Beschluss des Senats vom 9.2.1998, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 2.3.1993 - 5 S 2091/92 -, NVwZ 1994, 797; Berliner Kommentar, Bd. 1, § 14 Rn. 10; Ernst/Zinkahn/Bielenberg, Bd. 1, a.a.O., § 14, Rn. 53 ff.).

  • BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 13.03

    Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.11.2005 - 8 S 794/05
    Die Antragstellerin ist gemäß § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO antragsbefugt, weil sie den Antrag auf baurechtliche Genehmigung der geplanten Windkraftanlage auf der Grundlage einer Vereinbarung mit den Grundeigentümern gestellt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.2.2004 - 4 CN 13.03 - , NVwZ 2004, 984).

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass die Gemeinde im Zeitpunkt des Erlasses der Veränderungssperre eine bestimmte Art der baulichen Nutzung im betroffenen Gebiet ins Auge gefasst hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.2.2004 a.a.O., m.w.N.; Beschluss vom 25.11.2003 - 4 BN 60.03 -, NVwZ 2004, 477).

    Auch angesichts der geringen Größe des Plangebiets steht die Frage der Regelung sonstiger Nutzungsmöglichkeiten nicht gleichrangig neben dem Ziel, es als Standort für Windenergieanlagen vorzusehen (vgl. demgegenüber BVerwG, Urteil vom 19.2.2004, a.a.O., bei einer Veränderungssperre für große Teile des Gemeindegebiets).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.06.2005 - 3 S 1545/04

    Normenkontrolle; Regionalplanung; Ziele der Raumordnung; Standorte von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.11.2005 - 8 S 794/05
    Vielmehr genügt die ernsthafte Absicht, das Vorhaben in dem von der Veränderungssperre betroffenen Gebiet zu realisieren (vgl. VGH Baden-Württ., Urteil vom 9.6.2005 - 3 S 1545/04 - ).

    Den Gemeinden bleibt insoweit nur noch die Möglichkeit, diese Entscheidung etwa mit Blick auf die Bauhöhe der einzelnen Anlagen oder deren parzellenscharfen Standort zu konkretisieren (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. vom 25.11.2003, a.a.O.; zur Vereinbarkeit der "Heraufzonung" der Standortplanung auf die regionale Ebene mit der gemeindlichen Planungshoheit vgl. VGH Baden-Württ., Urt. vom 9.6.2005, a.a.O.).

  • BVerwG, 25.11.2003 - 4 BN 60.03

    Windenergieanlagen; Außenbereich; Flächennutzungsplan; Vorranggebiet;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.11.2005 - 8 S 794/05
    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass die Gemeinde im Zeitpunkt des Erlasses der Veränderungssperre eine bestimmte Art der baulichen Nutzung im betroffenen Gebiet ins Auge gefasst hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.2.2004 a.a.O., m.w.N.; Beschluss vom 25.11.2003 - 4 BN 60.03 -, NVwZ 2004, 477).

    Den Gemeinden bleibt insoweit nur noch die Möglichkeit, diese Entscheidung etwa mit Blick auf die Bauhöhe der einzelnen Anlagen oder deren parzellenscharfen Standort zu konkretisieren (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. vom 25.11.2003, a.a.O.; zur Vereinbarkeit der "Heraufzonung" der Standortplanung auf die regionale Ebene mit der gemeindlichen Planungshoheit vgl. VGH Baden-Württ., Urt. vom 9.6.2005, a.a.O.).

  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.11.2005 - 8 S 794/05
    Denn jedenfalls haben sich hier die tatsächlichen Verhältnisse nicht so verändert, dass sich die Darstellungen des Flächennutzungsplans zur Nutzung der Windenergie offensichtlich auf unabsehbare Zeit nicht mehr verwirklichen lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.4.1977 - IV C 39.75 - , BVerwGE 54, 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.08.1990 - 3 S 1139/90

    Gleichzeitige Bekanntmachung von Bebauungsplan und Veränderungssperre

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.11.2005 - 8 S 794/05
    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass der Aufstellungsbeschluss und die Veränderungssperre gleichzeitig öffentlich bekannt gemacht werden können (vgl. Beschluss des Senats vom 9.2.1998 - 8 S 2770/97 -, VBlBW 1998, 310; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.8.1990 - 3 S 1139/90 - vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 9.2.1989 - 4 B 236.88 -, BRS 49, Nr. 21).
  • BVerwG, 05.02.1990 - 4 B 191.89

    Voraussetzungen für die Zurückstellung eines Baugesuchs

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.11.2005 - 8 S 794/05
    Dieses Planziel muss auf eine positive städtebauliche Gestaltung gerichtet sein; eine Negativplanung, die sich darin erschöpft, einzelne Vorhaben auszuschließen, reicht nicht aus (vgl. BVerwG, Beschl. vom 5.2.1990 - 4 B 191.89 - , NVwZ 1990, 558 = PBauE § 15 BauGB Nr. 1; Beschl. des Senats vom 9.2.1998, a.a.O.; Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Bd. 1, § 14 Rn 47).
  • BVerwG, 07.12.2000 - 4 A 22.00

    Verspätete Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss - Zustellung durch

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.11.2005 - 8 S 794/05
    Die Reihenfolge der Abdrucke im Amtsblatt ist für den Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachungen ohne Bedeutung, weil es für deren Wirksamkeit nicht darauf ankommt, ob und wann sie von Betroffenen gelesen werden, sondern allein auf die Tatsache des "Einrückens" in das Amtsblatt selbst (vgl. BVerwG, Urteil vom 7.12.2000 - 4 A 22.00 - Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.05.1981 - 3 S 2491/80

    Bekanntmachung einer Bekanntmachungssatzung - Amtsblatt der Gemeinde -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.11.2005 - 8 S 794/05
    Sie ist auch dann anwendbar, wenn ein Flächennutzungsplan zwar existiert, aber - wie hier unterstellt - unwirksam ist, und zwar auch dann, wenn die Gemeinde selbst den Flächennutzungsplan als gültig angesehen hat; entscheidend ist allein, dass die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür objektiv vorliegen (vgl. BVerwG, Beschl. vom 18.12.1991, a.a.O.; vgl. auch Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, a.a.O., § 8 Rn. 7; zur Anwendung des § 8 Abs. 4 auf die Veränderungssperre vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschl. vom 26.5.1981 - 3 S 2491/80 -).
  • BVerwG, 27.07.1990 - 4 B 156.89

    Rechtmäßigkeit der Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen für die

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.11.2005 - 8 S 794/05
    Es reicht aus, wenn bei Erlass der Veränderungssperre absehbar ist, dass sich das Planziel im Wege bauplanerischer Festsetzungen überhaupt erreichen lässt (vgl. BVerwG, Beschl. vom 27.7.1990 - 4 B 156.89 - Buchholz 406.11 § 17 BauGB Nr. 4), was hier zweifellos der Fall ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.12.1992 - 8 S 2794/92

    Bauherrengemeinschaft als beteiligungsfähige Vereinigung nach VwGO § 61 Nr 2;

  • VGH Baden-Württemberg, 02.03.1993 - 5 S 2091/92

    Erheblichkeit von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht; fehlerhafte Motive und

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

  • BVerwG, 09.02.1989 - 4 B 236.88

    Zeitpunkt der Beschlußfassung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2005 - 2 K 278/02

    Keine Bekanntmachung der Norm vor Ausfertigung

  • BVerwG, 18.12.1991 - 4 N 2.89

    Bauplanungsrecht: Wirksamkeit eines aus einem unwirksamen Flächennutzungsplanes

  • VGH Baden-Württemberg, 22.06.2010 - 3 S 1391/08

    Bedeutung des Landschaftsbildes bei Erlass einer Veränderungssperre

    Eine Veränderungssperre ist als Sicherungsmittel allerdings nicht mehr gerechtfertigt, wenn die aus dem Aufstellungsbeschluss ersichtliche Planung offensichtlich unheilbar rechtswidrig oder nicht realisierbar ist (vgl. VGH Baden-Württ., Urteil vom 22.11.2005 - 8 S 794/05 -, NVwZ-RR 2006, 522 m.w.N.).

    Es genügte, dass bei Erlass der Veränderungssperre absehbar war, dass sich das Planziel im Wege bauplanerischer Festsetzungen überhaupt erreichen lässt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.07.1990 - 4 B 156.89 - Buchholz 406.11 § 17 BauGB Nr. 4; VGH Baden-Württ., Urteil vom 22.11.2005, a.a.O).

    Es geht ihr darum, die untereinander nicht konfliktfreien Ansprüche der Antragstellerin als Betreiberin des Steinbruchs und des Landschaftsbildes zu ordnen und gegeneinander abzugrenzen (vgl. VGH Baden-Württ., Beschluss vom 02.04.1993 - 5 S 1445/92 -, NVwZ-RR 1994, 309 und Urteil vom 22.11.2005, a.a.O).

    Eine Veränderungssperre ist nur dann als Sicherungsmittel nicht mehr gerechtfertigt, wenn die aus dem Aufstellungsbeschluss ersichtliche Planung offensichtlich unheilbar rechtswidrig oder nicht realisierbar ist (vgl. VGH Baden-Württ., Urteil vom 22.11.2005, a.a.O; Berliner Kommentar, Bd. 1, § 14 Rn. 10; Stock in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, a.a.O., § 14 Rn. 53 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.09.2007 - 8 S 1584/06

    Normenkontrolle; Bauleitplan; Außer-Kraft-Treten einer Veränderungssperre;

    Es reicht aus, wenn absehbar ist, dass sich das von einer hinreichend konkreten positiven Konzeption getragene Planziel im Wege bauplanerischer Festsetzungen überhaupt erreichen lässt; die Auswahl der Mittel zur Realisierung des Planziels ist hingegen - ebenso wie die Lösung von Nutzungskonflikten - typischerweise Aufgabe der im Bebauungsplanverfahren vorzunehmenden planerischen Abwägung (Fortführung des Senatsurteils vom 24.11.2005 - 8 S 794/05 -, VBlBW 2006, 275 = NVwZ-RR 2006, 522).

    Die Auswahl der Mittel zur Realisierung des Planziels ist hingegen - ebenso wie die Lösung von Nutzungskonflikten - typischerweise Aufgabe der im Bebauungsplanverfahren vorzunehmenden planerischen Abwägung (vgl. Senatsurteil vom 24.11.2005 - 8 S 794/05 -, VBlBW 2006, 275 = NVwZ-RR 2006, 522).

    Welcher der ins Auge gefassten Gebietstypen letztlich festgesetzt wird, kann und muss zu Beginn des Planungsverfahrens noch nicht feststehen, solange sich - wie bereits erwähnt - das Planziel im Wege bauplanerischer Festsetzungen überhaupt erreichen lässt (vgl. Senatsurteil vom 24.11.2005, a. a. O.).

  • VG Karlsruhe, 07.02.2022 - 6 K 3624/21

    Baden-Baden: Zurückstellung des Bauantrages für ein Logistikzentrum bleibt

    Entsprechendes gilt mit Blick auf eine Zurückstellung nach § 15 Abs. 1 Satz 1 BauGB (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urt. v. 09.08.2016 - 4 C 5.15 - DVBl 2016, 1543 - juris, Rn. 19 m.w.N.; Urt. v. 19.02.2004 - 4 CN 16/03 - NVwZ 2004, 858 - juris, Rn. 30; Beschl. v. 25.11.2003 - 4 BN 60.03 - NVwZ 2004, 477 - juris, Rn. 12 m.w.N.; Bayerischer VGH, Beschl. v. 07.09.2016 - 15 ZB 15.1632 - juris, Rn. 10; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 24.11.2005 - 8 S 794/05 - VBlBW 2006, 275 - juris, Rn. 22; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 21.01.2004 - 1 MN 295/03 - NVwZ-RR 2004, 332 - juris, Rn. 16).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.09.2015 - 3 S 411/15

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Amtshandlung im Gebührenstreit

    Es reicht aus, wenn absehbar ist, dass sich das von einer hinreichend konkreten positiven Konzeption getragene Planziel im Wege bauplanerischer Festsetzungen überhaupt erreichen lässt; die Auswahl der Mittel zur Realisierung des Planziels ist hingegen typischerweise Aufgabe der im Bebauungsplanverfahren vorzunehmenden planerischen Abwägung (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.9.2007 - 8 S 1584/06 - VBlBW 2008, 143; Urt. v. 24.11.2005 - 8 S 794/05 - VBlBW 2006, 275).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.07.2009 - 2 K 142/07

    Fehlende Antragsbefugnis für Normenkontrolle gegen einen Regionalen

    Eine eigenständige Standortplanung mit Alternativenprüfung ist den Gemeinden dann nur noch für Windenergieanlagen von untergeordneter Bedeutung eröffnet; hinsichtlich der regional bedeutsamen Anlagen wird die eigentliche Standortentscheidung hingegen von der Regionalplanung getroffen (vgl. VGH BW, Urt. v. 24.11.2005 - 8 S 794/05 -, NVwZ-RR 2006, 522).

    Den Gemeinden bleibt insoweit noch die Möglichkeit, diese Entscheidung etwa mit Blick auf die Bauhöhe der einzelnen Anlagen oder deren parzellenscharfen Standort zu konkretisieren (VGH BW, Urt. v. 24.11.2005, a. a. O.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.05.2009 - 3 K 24/05

    Steuerung von Windenergieanlagen durch Bebauungsplan

    Den Gemeinden bleibt danach nur, die raumplanerische Entscheidung unter Berücksichtigung solcher Belange etwa mit Blick auf die Bauhöhe der einzelnen Anlagen oder deren parzellenscharfen Standort zu konkretisieren (VGH Mannheim, U. v. 24.11.2005 - 8 S 794/05 - VBlBW 2006, 275 = NVwZ-RR 2006, 522 unter Hinweis auf BVerwG, B. v. 25.11.2003 - 4 BN 60/03 - NVwZ 2004, 477).
  • VGH Bayern, 01.02.2021 - 15 ZB 20.747

    Bauantragsstellung durch Bauherrengemeinschaft und gerichtlicher Rechtsschutz

    - dass BGB-Gesellschaften als Bauherrengemeinschaften Antragsteller im Baugenehmigungsverfahren sein können (zu dieser Möglichkeit BayVGH, B.v. 23.3.2020 - 1 ZB 18.1772 - juris Rn. 12; B.v. 15.6.2020 - 1 CS 20.396 - juris Rn. 4; SächsOVG, U.v. 16.6.2005 - 2 K 278/02 - juris Rn. 18; VGH BW, U.v. 24.11.2005 - 8 S 794/05 - NVwZ-RR 2006, 522 = juris Rn. 17; für den Fall einer sanierungsrechtlichen Genehmigung vgl. auch VGH BW, U.v. 8.7.2010 - 5 S 3092/08 - juris Rn. 40) und.
  • VGH Baden-Württemberg, 18.03.2015 - 3 S 601/14

    Normenkontrollverfahren gegen eine als Satzung beschlossene Veränderungssperre -

    Es reicht aus, wenn absehbar ist, dass sich das von einer hinreichend konkreten positiven Konzeption getragene Planziel im Wege bauplanerischer Festsetzungen überhaupt erreichen lässt; die Auswahl der Mittel zur Realisierung des Planziels ist hingegen - ebenso wie die Lösung von Nutzungskonflikten - typischerweise Aufgabe der im Bebauungsplanverfahren vorzunehmenden planerischen Abwägung (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.9.2007 - 8 S 1584/06 - VBlBW 2008, 143; Urt. v. 24.11.2005 - 8 S 794/05 - VBlBW 2006, 275).
  • VGH Bayern, 01.02.2021 - 15 ZB 20.748

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag einzelner Bauherren einer

    - dass BGB-Gesellschaften als Bauherrengemeinschaften Antragsteller im Baugenehmigungsverfahren sein können (zu dieser Möglichkeit BayVGH, B.v. 23.3.2020 - 1 ZB 18.1772 - juris Rn. 12; B.v. 15.6.2020 - 1 CS 20.396 - juris Rn. 4; SächsOVG, U.v. 16.6.2005 - 2 K 278/02 - juris Rn. 18; VGH BW, U.v. 24.11.2005 - 8 S 794/05 - NVwZ-RR 2006, 522 = juris Rn. 17; für den Fall einer sanierungsrechtlichen Genehmigung vgl. auch VGH BW, U.v. 8.7.2010 - 5 S 3092/08 - juris Rn. 40) und.
  • VG Kassel, 12.10.2006 - 7 E 2305/03

    Erteilung eines Vorbescheids über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der

    Zwar darf eine Veränderungssperre für ein grundsätzlich für Windkraftanlagen vorgesehenes Baugebiet auch der planerischen Feinsteuerung dienen, indem etwa Höhenbegrenzungen und bestimmte Standorte für Windkraftanlagen vorgesehen werden (vgl. VGH Mannheim, B.v. 24.11.2005 - 8 S 794/05 - NVwZ-RR 2006, S. 522 ff; HessVGH, B.v. 27.11.2003 - 3 N 2444/02 - BRS 66, Nr. 119).
  • VGH Bayern, 25.02.2008 - 1 N 06.2129

    Hauptsacheerledigung; Kostenentscheidung nach Billigkeit; Normenkontrollantrag

  • VG Wiesbaden, 01.10.2008 - 4 K 869/08

    Zurückstellung eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens für drei

  • VG Koblenz, 25.04.2022 - 1 K 1092/21

    Kein sechsgeschossiges Mehrfamilienhaus an den Rheinanlagen in Andernach

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VGH Bayern, 09.05.2006 - 8 ZB 05.1473   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,30078
VGH Bayern, 09.05.2006 - 8 ZB 05.1473 (https://dejure.org/2006,30078)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.05.2006 - 8 ZB 05.1473 (https://dejure.org/2006,30078)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. Mai 2006 - 8 ZB 05.1473 (https://dejure.org/2006,30078)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,30078) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 522 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)

  • VG Augsburg, 09.06.2015 - Au 3 K 15.331

    Recht zur Sperrung für die öffentliche Verkehrsnutzung

    Wird ein Grundstück zu einer Straße gewidmet, das mit einer bestimmten Flurnummer bezeichnet ist, braucht der Eigentümer daher nicht damit zu rechnen, dass die Widmung über die Grenzen der Flurnummer hinausgreift (vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 28.10.2014 - 8 ZB 12.1938 - juris Rn. 14; B.v. 4.10.2011 - 8 ZB 11.210 - juris Rn. 12 f.; B.v. 9.5.2006 - 8 ZB 05.1473 - juris Rn. 5; U.v. 12.12.2000 - 8 B 99.3111 - BayVBl 2001, 468 - juris Rn. 55; U.v. 15.9.1999 - 8 B 97.1349 - juris Rn. 41; U.v. 3.12.1996 - 8 B 96.1086 - BayVBl 1997, 372 - juris Rn. 19; U.v. 15.5.1990 - 8 B 86.558 - juris Rn. 21; VG Augsburg, U.v. 6.2.2013 - Au 6 K 12.1287 - Rn. 36 f.).

    Ein Rechtsverlust durch Verwirkung kann daher nur eintreten, wenn die verzögerte Geltendmachung des Rechts ursächlich für bestimmte Dispositionen des Verpflichteten ist und gerade im Hinblick auf das durch Untätigkeit des Berechtigten geschaffene und betätigte Vertrauen des Verpflichteten die verspätete Geltendmachung des Rechts als treuwidrig erscheint (vgl. U.v. 16.5.1991 - 4 C 4/89 - BayVBl 1991, 726; siehe zum Ganzen: BayVGH, B.v. 9.6.2006 - 8 ZB 05.1473 - juris Rn. 3; VG Augsburg, U.v. 6.2.2013 - Au 6 K 12.1287 - juris Rn. 56).

    Dies gilt gerade mit Blick auf die nicht unerheblichen finanziellen Dispositionen der Beklagten, die diese mit der Teerung der betreffenden Teilfläche des klägerischen Grundstücks Fl.Nr. ... getroffen hat (vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 9.5.2006 - 8 ZB 05.1473 - juris Rn. 6 f.).

    Alternativ kann ein Enteignungsverfahren nach Art. 13 Abs. 2 Satz 2 BayStrWG i.V.m. Art. 40 BayStrWG in Betracht kommen (vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 9.5.2006 - 8 ZB 05.1473 - juris Rn. 8).

  • VGH Bayern, 23.06.2021 - 8 CS 21.1245

    Verwirkung des Widerrufsrechts der Freigabe einer privaten Wegfläche für den

    Eine solche kommt nur in Betracht, wenn der Eigentümer den Weg für den öffentlichen Verkehr mit Wissen und Wollen hingenommen und einen Vertrauenstatbestand geschaffen hat, diese Freigabe nicht mehr zu widerrufen (BayVGH, B.v. 9.5.2006 - 8 ZB 05.1473 - BayVBl 2007, 149 = juris Rn. 6 f.; Edhofer/Willmitzer, BayStrWG, 17. Auflage 2020, Art. 14 Anm. 9).

    Noch viel weniger lässt sich feststellen, ob zudem ein Vertrauenstatbestand (Umstandsmoment) geschaffen wurde, diese Freigabe für den öffentlichen Verkehr künftig nicht mehr zu widerrufen (vgl. BayVGH, B.v. 9.5.2006 - 8 ZB 05.1473 - BayVBl 2007, 149 = juris Rn. 6 f.; Edhofer/Willmitzer, BayStrWG, Art. 14 Anm. 9).

    Diese Rechtsfrage ist in Rechtsprechung und Schrifttum umstritten (vgl. BayVGH, B.v. 15.10.2020 - 8 ZB 20.1579 - juris Rn. 24 m.w.N.; bejahend: BayVGH, B.v. 9.5.2006 - 8 ZB 05.1473 - BayVBl 2007, 149 = juris Rn. 7 - ohne nähere Begründung).

  • VGH Bayern, 26.04.2022 - 8 B 20.1655

    Erfolgreiche Klage auf Duldung der Beseitigung einer öffentlichen Straße, die

    Zwar kann dieses Gestaltungsrecht nach allgemeinen Grundsätzen verwirkt werden (vgl. BayVGH, B.v. 9.5.2006 - 8 ZB 05.1473 - BayVBl 2007, 149 = juris Rn. 3).

    Dass der Eigentümer seine Grundflächen auch dann nicht entschädigungslos abzutreten hätte, wenn er sein Recht auf Widerruf ihrer Nutzung für den öffentlichen Verkehr verwirkt hätte (vgl. dazu BayVGH, B.v. 9.5.2006 - 8 ZB 05.1473 - BayVBl 2007, 149 = juris Rn. 8), rechtfertigt keine andere Einschätzung.

  • VGH Bayern, 15.10.2020 - 8 ZB 20.1579

    Verwirkung der Sperrung eines öffentlichen Weges

    Eine solche kommt nur in Betracht, wenn der Eigentümer den Weg für den öffentlichen Verkehr mit Wissen und Wollen hingenommen und einen Vertrauenstatbestand geschaffen hat, diese Freigabe nicht mehr zu widerrufen (BayVGH, B.v. 9.5.2006 - 8 ZB 05.1473 - BayVBl 2007, 149 = juris Rn. 6; Edhofer/Willmitzer, BayStrWG, 17. Auflage 2020, Art. 14 Anm. 9).

    Nicht dargelegt wird, dass und inwiefern aus der Vorgeschichte des "M. wanderwegs" (vgl. hierzu die Ausführungen im Schriftsatz der Beklagten an das Verwaltungsgericht vom 24.11.2015 S. 2 f., auf die der Zulassungsantrag verweist) entnommen werden könnte, dass ein Rechtsvorgänger den Weg mit Wissen und Wollen für den öffentlichen Verkehr freigegeben sowie einen Vertrauenstatbestand geschaffen hätte, diese Freigabe nicht mehr zu widerrufen (vgl. BayVGH, B.v. 9.5.2006 - 8 ZB 05.1473 - BayVBl 2007, 149 = juris Rn. 6; Edhofer/Willmitzer, BayStrWG, Art. 14 Anm. 9).

    2.3.2.3 Die allgemeine Rechtsfrage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Verwirkung auch gegenüber dem Rechtsnachfolger wirken kann, ist in Rechtsprechung und Schrifttum umstritten (offengelassen BGH, U.v. 20.11.2015 - V ZR 284/14 - NJW 2016, 473 = juris Rn. 30; U.v. 24.4.2015 - V ZR 138/14 - NJW-RR 2015, 1234 = juris Rn. 10; bejahend: BayVGH, B.v. 9.5.2006 - 8 ZB 05.1473 - BayVBl 2007, 149 = juris Rn. 7 - ohne nähere Begründung; OLG Celle, B.v. 22.8.2006 - 4 W 101/06 - NJW-RR 2007, 234 = juris Rn. 38; Grüneberg in Palandt, BGB, 79. Aufl. 2020, § 242 Rn. 96; Mansel in Jauernig, BGB, § 242 Rn. 63; differenzierend: Schubert in Münchener Kommentar zum BGB, 8. Aufl. 2019, § 242 Rn. 235; verneinend: OVG RhPf, U.v. 4.4.2017 - 1 A 10865/16 - NVwZ-RR 2017, 605 = juris Rn. 37; Kähler in Gesell/Krüger/Lorenz/Reymann, beck-online.Grosskommentar, Stand: 15.7.2020, § 242 BGB Rn. 559).

  • VG München, 23.06.2022 - M 2 K 19.6067

    Recht eines Grundstückseigentümers, eine auf seinem Grundstück verlaufende

    Verwirkung als ein im Grundsatz von Treu und Glauben wurzelnder Vorgang der Rechtsvernichtung bedeutet, dass ein Recht nicht mehr ausgeübt werden kann, wenn seit der Möglichkeit der Geltendmachung längere Zeit verstrichen ist und besondere Umstände hinzutreten, die die verspätete Geltendmachung als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen (vgl. BayVGH, B.v. 9.5.2006 - 8 ZB 05.1473 - juris Rn. 3).

    Ein Rechtsverlust durch Verwirkung kann daher nur eintreten, wenn die verzögerte Geltendmachung des Rechts ursächlich für bestimmte Dispositionen des Verpflichteten ist und gerade im Hinblick auf das durch Untätigkeit des Berechtigten geschaffene und betätigte Vertrauen des Verpflichteten die verspätete Geltendmachung des Rechts als treuwidrig erscheint (vgl. BayVGH, B.v. 9.5.2006 - 8 ZB 05.1473 - juris Rn. 3).

  • VG Augsburg, 06.02.2013 - Au 6 K 12.1287

    Feststellungsklage

    Verwirkung als ein im Grundsatz von Treu und Glauben wurzelnder Vorgang der Rechtsvernichtung bedeutet, dass ein Recht nicht mehr ausgeübt werden kann, wenn seit der Möglichkeit der Geltendmachung längere Zeit verstrichen ist und besondere Umstände hinzutreten, die die verspätete Geltendmachung als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen (BayVGH, B.v. 9.5.2006 - 8 ZB 05.1473 - BayVBl 2007, 149).

    Ein Rechtsverlust durch Verwirkung kann daher nur eintreten, wenn die verzögerte Geltendmachung des Rechts ursächlich für bestimmte Dispositionen des Verpflichteten ist und gerade im Hinblick auf das durch Untätigkeit des Berechtigten geschaffene und betätigte Vertrauen des Verpflichteten die verspätete Geltendmachung des Rechts als treuwidrig erscheint (vgl. BayVGH, B.v. 9.5.2006 a.a.O.).

  • VG Ansbach, 07.04.2021 - AN 10 S 19.02256

    Duldung des Befahrens und Betretens eines Wegedreiecks, keine gewidmete Straße,

    Verwirkung als ein im Grundsatz von Treu und Glauben wurzelnder Vorgang der Rechtsvernichtung bedeutet, dass ein Recht nicht mehr ausgeübt werden kann, wenn seit der Möglichkeit der Geltendmachung längere Zeit verstrichen ist und besondere Umstände hinzutreten, die die verspätete Geltendmachung als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen (BayVGH, B.v. 9.5.2006 - 8 ZB 05.1473 - juris Rn. 3 mit Verweis auf BVerwGE 44, 339/343; 52, 16/25; vom 16. Mai 1991 BayVBl 1991, 726 = NVwZ 1991, 1182); inhaltlich stellt sie den Hauptanwendungsfall des Verbots widersprüchlichen Verhaltens (venire contra factum proprium) dar.

    Ein Rechtsverlust durch Verwirkung kann daher nur eintreten, wenn die verzögerte Geltendmachung des Rechts ursächlich für bestimmte Dispositionen des Verpflichteten ist und gerade im Hinblick auf das durch Untätigkeit des Berechtigten geschaffene und betätigte Vertrauen des Verpflichteten die verspätete Geltendmachung des Rechts als treuwidrig erscheint (vgl. BayVGH, B.v. 9.5.2006 - 8 ZB 05.1473 - juris Rn. 3).

  • VG Bayreuth, 12.05.2020 - B 1 K 19.447

    Sperrung nicht gewidmeten Weges durch Grundstückseigentümer

    Ein Rechtsverlust durch Verwirkung kann ferner nur eintreten, wenn die verzögerte Geltendmachung des Rechts ursächlich für bestimmte Dispositionen des Verpflichteten ist und gerade im Hinblick auf das durch Untätigkeit des Berechtigten geschaffene und betätigte Vertrauen des Verpflichteten die verspätete Geltendmachung des Rechts als treuwidrig erscheint (vgl. BayVGH, B.v. 9.05.2006 - 8 ZB 05.1473, m.w.N.).

    Der Sachverhalt ist auch nicht vergleichbar mit der Entscheidung des BayVGH vom 9. Mai 2006 (Az. 8 ZB 05.1473), denn die Beklagte hat in der Vergangenheit gerade nichts unternommen, um straßenrechtlich rechtmäßige Zustände herzustellen, sondern sich darauf verlassen, dass die stillschweigende Duldung weiterbestehen werde.

  • VG Ansbach, 11.05.2023 - AN 10 K 21.657

    Verwirkung des Rechts auf Widerruf der Freigabe eines Grundstücks für den

    Verwirkung als ein im Grundsatz von Treu und Glauben wurzelnder Vorgang der Rechtsvernichtung bedeutet, dass ein Recht nicht mehr ausgeübt werden kann, wenn seit der Möglichkeit der Geltendmachung längere Zeit verstrichen ist und besondere Umstände hinzutreten, die die verspätete Geltendmachung als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen (BayVGH, B. v. 9.5.2006 - 8 ZB 05.1473 - juris Rn. 3 mit Verweis auf BVerwGE 44, 339/343; 52, 16/25; vom 16. Mai 1991 BayVBl 1991, 726 - NVwZ 1991, 1182).

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof erkannte zuletzt eine Zurechnung der Verwirkung auf den Rechtsnachfolger an (vgl. BayVGH, B. v. 9.5.2006 - 8 ZB 05.1473 - BayVBl 2007, 149 - juris Rn. 7 - ohne nähere Begründung; ebenfalls bejahend: OLG Celle, B. v. 22.8.2006 - 4 W 101/06 - NJW-RR 2007, 234 - juris Rn. 38).

  • VGH Bayern, 26.04.2022 - 8 B 20.1656

    Duldung der Beseitigung öffentlicher Verkehrsflächen - allgemeine Leistungsklage

    Zwar kann dieses Gestaltungsrecht nach allgemeinen Grundsätzen verwirkt werden (vgl. BayVGH, B.v. 9.5.2006 - 8 ZB 05.1473 - BayVBl 2007, 149 = juris Rn. 3).
  • VG Augsburg, 02.10.2013 - Au 6 K 13.198

    Feststellungsklage

  • VG Augsburg, 21.11.2012 - Au 6 K 12.1168

    Verpflichtung zum Rückschnitt von Überhang; Widmungsfiktion; Bestimmtheit der

  • VG Bayreuth, 12.05.2020 - B 1 K 19.445

    Erfolgreiche Klage von Grundstückseigentümern auf Feststellung der Berechtigung,

  • VGH Bayern, 25.04.2013 - 11 C 13.580

    Beseitigungsanordnung für Verkehrshindernisse auf tatsächlich öffentlicher

  • VGH Bayern, 26.04.2007 - 22 A 07.40008

    Eisenbahnrechtliche Planfeststellung; vorzeitige Besitzeinweisung; vorzeitige

  • VG Bayreuth, 06.12.2018 - B 1 K 17.307

    Beseitigungsanordnung für einen auf einer öffentlichen Straßenfläche errichteten

  • VG München, 17.04.2012 - M 2 K 12.105

    Erschließungsbeitrag; fehlende Widmung bzw. Widmungsfiktion; Aufwand für

  • VGH Bayern, 23.03.2023 - 6 B 22.200

    Klage gegen Erschließungsbeitrag

  • VGH Bayern, 25.04.2013 - 11 C 13.578

    Beseitigungsanordnung für Verkehrshindernisse auf tatsächlich öffentlicher

  • VG Ansbach, 14.12.2009 - AN 10 K 08.01642

    Aufstellen eines Baugerüsts auf tatsächlich öffentlicher Verkehrsfläche

  • VG Ansbach, 02.12.2008 - AN 10 S 08.01991

    Unerlaubte Sondernutzung durch Baugerüst; Beseitigungsanordnung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht