Weitere Entscheidung unten: OVG Sachsen, 03.05.2006

Rechtsprechung
   VGH Bayern, 23.01.2006 - 22 ZB 05.2865   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,13067
VGH Bayern, 23.01.2006 - 22 ZB 05.2865 (https://dejure.org/2006,13067)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.01.2006 - 22 ZB 05.2865 (https://dejure.org/2006,13067)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. Januar 2006 - 22 ZB 05.2865 (https://dejure.org/2006,13067)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fall der verschuldeten Fristversäumung durch einen Rechtsanwalt

  • Judicialis

    VwGO § 60 Abs. 1; ; VwGO § 124 a Abs. 4 Satz 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 60 Abs. 1; VwGO § 124a Abs. 4 Satz 5
    Wasserrecht - Antrag auf Zulassung der Berufung, Versäumung der Begründungsfrist, Einreichung der Begründung beim unzuständigen Gericht, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (hier abgelehnt)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 851
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus VGH Bayern, 23.01.2006 - 22 ZB 05.2865
    Vorliegend kann offen bleiben, ob und unter welchen Umständen im Verwaltungsprozess ein an ein unzuständiges Gericht adressierter fristgebundener Schriftsatz von diesem an das zuständige Gericht weiter zu leiten ist (vgl. BVerfG vom 20.6.1995 BVerfGE 93, 99).
  • VGH Bayern, 07.10.2004 - 1 ZB 04.1811
    Auszug aus VGH Bayern, 23.01.2006 - 22 ZB 05.2865
    Ein Rechtsanwalt muss bei der Unterzeichnung seiner Rechtsmittelschrift oder seiner Rechtsmittelbegründungsschrift persönlich prüfen, ob sie an das zuständige Gericht adressiert ist (vgl. BayVGH vom 7.10.2004 - Az.: 1 ZB 04.1811 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 23.05.2005 - 25 ZB 03.881

    Zulassungsantrag, Begründungsfrist, Fristversäumnis durch Vertreter des

    Auszug aus VGH Bayern, 23.01.2006 - 22 ZB 05.2865
    Ebenso kann offen bleiben, ob die Ursächlichkeit eines Anwaltsverschuldens für die Fristversäumnis entfällt, wenn das Gericht eine Weiterleitungspflicht verletzt (vgl. hierzu z.B. BayVGH vom 23.5.2005 BauR 2005, 1515).
  • VGH Bayern, 20.02.2024 - 6 ZB 24.179

    Soldatenrecht, Versäumung der Zulassungsbegründungsfrist, Verschulden des

    Ein Rechtsanwalt muss bei der Unterzeichnung seiner Rechtsmittelschrift oder seiner Rechtsmittelbegründungsschrift aber persönlich prüfen, ob sie an das zuständige Gericht adressiert ist (stRspr, vgl. z.B. BayVGH, B.v. 13.7.2021 - 23 ZB 21.1632 - juris Rn. 5; B.v. 23.1.2006 - 22 ZB 05.2865 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.2017 - 2 A 10921/17

    Wiedereinsetzung im Berufungszulassungsverfahren; Begründungsfrist

    Der Senat weist ergänzend darauf hin, dass ein Prozessbevollmächtigter, anders als der Kläger mit seinem Wiedereinsetzungsantrag geltend macht, nicht erwarten darf, dass ein am vorletzten Tag der Frist um 17:07 Uhr beim Oberverwaltungsgericht per Fax eingegangener Antrag noch am selben Tag oder auch unmittelbar am nächsten Tag an das Verwaltungsgericht weitergeleitet wird und dort eingeht (vgl. BayVGH, Beschluss vom 23. Januar 2003 - 20 ZB 02.1325 -, NVwZ-RR 2003, 531; Beschluss vom 23. Januar 2006 - 22 ZB 05.2865 -, NVwZ-RR 2006, 851 [852]; siehe auch entspr.
  • BGH, 16.05.2012 - AnwZ (Brfg) 48/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Begründung

    Das umfasst die Pflicht, sich bei Unterzeichnung eines solchen Schriftsatzes davon zu überzeugen, dass er an das zuständige Gericht adressiert ist (BGH, Beschlüsse vom 11. Mai 2011 - IV ZB 2/11, AnwBl. 2011, 865 Rn. 8, 11; vom 5. März 2009 - V ZB 153/08, NJW 2009, 1750 Rn. 8 f.; vom 30. Oktober 2008 - III ZB 54/08, NJW 2009, 296 Rn. 9; vom 28. Oktober 2008 - VI ZB 43/08, juris Rn. 13; BayVGH, NVwZ-RR 2006, 851, 852; HessVGH, NJW 2006, 3450; jeweils m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2008 - 13 A 3248/06

    Zulässigkeit des Austausches eines Wirkstoffes im Nachzulassungsverfahren bei

    Ein Verstoß gegen die gerade bei Rechtsanwälten bestehende Sorgfaltspflicht, vgl. dazu OVG NRW, Beschluss vom 24.1.2008 - 13 E 40/08 -, NJW 2008, 1333; BayVGH, Beschluss vom 23.1.2006 - 22 ZB 05.2865 -, NVwZ-RR 2006, 851, ist indes nicht erkennbar.
  • VGH Bayern, 16.01.2014 - 14 B 13.2016

    Die Nutzung automatisierter EDV-Verfahren zur Erstellung anwaltlicher

    Ein Rechtsanwalt muss bei der Unterzeichnung seiner Rechtsmittel- oder seiner Rechtsmittelbegründungsschrift persönlich prüfen, ob sie an das zuständige Gericht adressiert ist (vgl. BayVGH, B.v. 23.1.2006 - 22 ZB 05.2865 - BayVBl 2006, 316 m.w.N.; OVG Berlin-Bbg, B.v. 10.10.2011 - OVG 2 N 103.09 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 29.06.2010 - 22 ZB 10.889

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Versäumung der Begründungsfrist; Einreichung

    Nachdem der Begründungsschriftsatz erst am letzten Tag der Frist gegen 15.12 Uhr beim Verwaltungsgericht eingegangen ist, war auch eine rechtzeitige Weiterleitung dieser Begründungsschrift im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht zu erwarten (vgl. BayVGH vom 23.1.2006 Az. 22 ZB 05.2865).
  • VGH Bayern, 13.07.2021 - 23 ZB 21.1632

    Einreichung der Zulassungsbegründung beim Verwaltungsgericht wahrt die Frist für

    Ein Rechtsanwalt muss bei der Unterzeichnung seiner Rechtsmittelschrift oder seiner Rechtsmittelbegründungsschrift aber persönlich prüfen, ob sie an das zuständige Gericht adressiert ist (stRspr, vgl. z.B. BayVGH, B.v. 23.1.2006 - 22 ZB 05.2865 - NVwZ-RR 2006, 851 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2006 - 10 A 737/06

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen nicht rechtzeitiger

    vgl. nur Sächsisches OVG, Beschluss vom 17.1.2005 - 5 B 831/04 -, juris; OVG Berlin, Beschluss vom 14. Januar 2005 - 5 N 78.04 -, juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 23. Januar 2006 - 22 ZB 05.2865 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2010 - 6 A 1890/10

    Wiedereinsetzung in die Frist zur Begründung eines Antrags auf Zulassung der

    vgl. etwa Bay. VGH, Beschluss vom 23. Januar 2006 - 22 ZB 05.2865 -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 15. Dezember 2005 - 2 LA 1242/04 -, juris, mit weiteren Nachweisen.
  • VGH Bayern, 03.03.2008 - 19 CS 08.323

    Versäumung der Frist für die Begründung der Beschwerde im Verfahren des

    Hat der Bevollmächtigte aber seiner Verpflichtung, bei Unterzeichnung seiner Rechtsmittelbegründungsschrift zu prüfen, ob sie an das zuständige Gericht adressiert ist (BayVGH, B. v. 23.1.2006 - 22 ZB 05.2865 -, BayVBl 2006, 316), offensichtlich nicht genügt, liegt hierin ein Verschulden des Bevollmächtigten, das sich die Antragstellerin zurechnen lassen muss (vgl. auch BayVGH, B. v. 7.10.2004 - 1 ZB 04.1811).
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 03.05.2006 - 5 E 72/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,12382
OVG Sachsen, 03.05.2006 - 5 E 72/06 (https://dejure.org/2006,12382)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 03.05.2006 - 5 E 72/06 (https://dejure.org/2006,12382)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 03. Mai 2006 - 5 E 72/06 (https://dejure.org/2006,12382)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    GKG § 52 Abs. 1, § 53 Abs. 3 Nr. 2; VwGO § 80 Abs. 5 S. 1; Streitwertkatalog Nr. 1.5

  • Wolters Kluwer

    Anhebung des Streitwerts des einstweiligen Verfahrens auf die Höhe des vollen Hauptsachestreitwerts vor dem Hintergrund der Vorwegnahme einer Entscheidung in der Hauptsache

  • Judicialis

    GKG § 52 Abs. 1; ; GKG § 53 Abs. 3 Nr. 2; ; VwGO § 80 Abs. 5 Satz 1; ; Streitwertkatalog Nr. 1.5

  • rechtsportal.de

    Beiträge: Streitwert, Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 851
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OVG Niedersachsen, 12.12.2019 - 13 ME 320/19

    Anwendungsvorrang; aufschiebende Wirkung; Beschwerde; Cannabidiol; CBD; Hanföl;

    Denn in letztgenannten Verfahren kann der Antragsteller allenfalls einen Aufschub, nicht aber, und zwar auch nicht vorläufig, das im Hauptsacheverfahren selbst verfolgte Ziel, etwa den Erlass eines begünstigenden oder die Aufhebung eines belastenden Verwaltungsaktes, erreichen (vgl. Sächsisches OVG, Beschl. v. 3.5.2006 - 5 E 72/06 -, NVwZ-RR 2006, 851 - juris Rn. 2 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 29.01.2024 - 10 ME 31/24

    Antragsbefugnis; Dringlichkeitsgründe; Einzahlungslimit; Gefahrenabwehrrecht;

    Die Festsetzung des Streitwerts folgt aus §§ 53 Abs. 2 Nr. 2, 47 Abs. 1 Satz 1, 52 Abs. 2 GKG (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.8.2023 - OVG 1 S 56/23 -, juris Tenor, Rn. 2, 23; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29.11.2022 - 4 A 1444/16 -, juris Rn. 4; vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.3.2017 - 13 B 1054/16 -, juris Tenor, Rn. 10 und 73; anders: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15.6.2023 - 3 M 24/23 -, juris Tenor und Rn. 105, vgl. insoweit auch VG C-Stadt, Beschluss vom 6.10.2023 - 7 B 210/23 HAL -, juris Rn. 36), wobei der Streitwert in Orientierung an Ziff. 1.5 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (NordÖR 2014, 11) auf 2.500 EUR halbiert wird, da die von der Antragstellerin mit ihrem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz erstrebte Entscheidung die Hauptsache mangels (endgültiger) Kassation der angefochtenen Nebenbestimmungen nicht vorwegnehmen würde (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 28.6.2021 - 13 ME 299/21 -, juris Rn. 19 m.w.N., und vom 23.7.2020 - 1 OA 83/20 -, juris Rn. 20; Sächsisches OVG, Beschluss vom 3.5.2006 - 5 E 72/06 -, juris Rn. 2; Puttler in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 80 Rn. 174; vgl. aber auch: BVerwG, Beschluss vom 25.6.2019 - 1 VR 1/19 -, juris Rn. 25; Sächsisches OVG, Beschluss vom 15.8.2023 - 3 E 45/23 -, juris Rn. 7; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.11.2009 - 9 S 1689/09 -, juris Rn. 4).
  • OVG Sachsen, 15.08.2023 - 3 E 45/23

    Streitwertbeschwerde; Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO; Vorwegnahme der Hauptsache

    Sie macht unter Verweis auf einen Beschluss des fünften Senats des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 3. Mai 2006 - 5 E 72/06 - (juris) geltend, dass anders als vom Verwaltungsgericht angenommen keine Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung vorliege, weil diese in Verfahren nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO systematisch ausgeschlossen sei.

    Dies rechtfertigt es nach Überzeugung des Senats, von einer Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung im Rechtssinne bei der Streitwertfestsetzung auch dann auszugehen, wenn diese nur in faktischer Hinsicht erfolgt, weil die im Verfahren nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO beantragte Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung Maßnahmen betrifft, deren Vollzug nicht mehr rückgängig gemacht werden kann (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 8. September 2020 - 3 E 73/20 -, juris Rn. 7 f.; VGH BW, Beschl. 19. November 2009 - 9 S 1689/09 -, juris Rn. 4; OVG LSA, Beschl. v. 11. März 2020 - 2 O 4/10 -, juris Rn. 5 m. w. N.; OVG Schl.-H., Beschl. v. 30. November 1993 - 2 O 12/93 -, juris Rn. 5; Puttler, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 80 Rn. 174; vgl. BVerfG, Beschl. v. 31. März 2003 - 2 BvR 1779/02 -, juris Rn. 4; a. A.: SächsOVG, Beschl. v. 3. Mai 2006 a. a. O.; NdsOVG, Beschl. v. 12. Dezember - 13 ME 320/19 -, juris Rn. 67, und Beschl. v. 28. Juni 2021 - 13 ME 299/21 -, juris Rn. 19).

  • OVG Niedersachsen, 28.06.2021 - 13 ME 299/21

    Corona; notwendige Schutzmaßnahme; Testobliegenheit; Testpflicht

    Denn in letztgenannten Verfahren kann der Antragsteller allenfalls einen Aufschub, nicht aber, und zwar auch nicht vorläufig, das im Hauptsacheverfahren selbst verfolgte Ziel, etwa den Erlass eines begünstigenden oder die Aufhebung eines belastenden Verwaltungsaktes, erreichen (vgl. Senatsbeschl. v. 12.12.2019 - 13 ME 320/19 -, juris Rn. 67; Sächsisches OVG, Beschl. v. 3.5.2006 - 5 E 72/06 -, NVwZ-RR 2006, 851 - juris Rn. 2 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 14.01.2015 - 8 ME 136/14

    Mangelnde Erforderlichkeit einer Befristung der Wirkungen einer Abschiebung schon

    Denn in letztgenannten Verfahren kann der Antragsteller allenfalls einen Aufschub, nicht aber, und zwar auch nicht vorläufig, das im Hauptsacheverfahren selbst verfolgte Ziel, etwa den Erlass eines begünstigenden oder die Aufhebung eines belastenden Verwaltungsaktes, erreichen (vgl. Sächsisches OVG, Beschl. v. 3.5.2006 - 5 E 72/06 -, NVwZ-RR 2006, 851 m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.02.2007 - L 5 KR 2854/06 W-A

    Begehren auf Zahlungsaufschub im einstweiligen Rechtsschutzverfahren - Streitwert

    Diese erfasst mit ihrer rechtlichen Wirkung die in der Hauptsache angefochtene Abgabenforderung unmittelbar nicht, wenngleich deren Rechtmäßigkeit für die Bewertung des geltend gemachten Aufschubinteresses von ausschlaggebender Bedeutung ist (vgl. dazu auch etwa Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschl. v. 3.5.2006, - 5 E 72/06 -, wonach in Verfahren nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO, entsprechend § 86a Abs. 1 SGG, die Vorwegnahme der Hauptsache nach dem Grundsatz "aufgeschoben ist nicht aufgehoben" konstruktiv ausgeschlossen sei).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.03.2010 - 2 O 4/10

    Streitwert bei bauaufsichtlicher Beschränkung von Betriebszeiten

    Auch dürfte eine solche Anhebung nicht nur in den Fällen gerechtfertigt sein, in denen die Vorwegnahme der Hauptsache durch Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO begehrt wird, sondern auch in Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO, wenn die Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gegen eine Maßnahme beantragt wird, deren Vollzug nicht mehr rückgängig gemacht werden könnte (vgl. VGH BW, Beschl. v. 19.11.2009 - 9 S 1689/09 -, Juris; Beschl. v. 09.02.2009 - 10 S 3350/08 -, DAR 2009, 286; OVG SH, Beschl. v. 30.11.1993 - 2 O 12/93 -, SchlHA 1994, 55; a. A. allerdings: SächsOVG, Beschl. v. 03.05.2006 - 5 E 72/06 -, NVwZ-RR 2006, 851).
  • LSG Baden-Württemberg, 11.09.2006 - L 5 KR 2854/06 W-A
    Diese erfasst mit ihrer rechtlichen Wirkung die in der Hauptsache angefochtene Abgabenforderung unmittelbar nicht, wenngleich deren Rechtmäßigkeit für die Bewertung des geltend gemachten Aufschubinteresses von ausschlaggebender Bedeutung ist (vgl. dazu auch etwa Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschl. v. 3.5.2006, - 5 E 72/06 -, wonach in Verfahren nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO, entsprechend § 86a Abs. 1 SGG, die Vorwegnahme der Hauptsache nach dem Grundsatz "aufgeschoben ist nicht aufgehoben" konstruktiv ausgeschlossen sei).
  • VG Meiningen, 16.10.2006 - 1 E 434/06

    Schulrecht; Vorläufiger Rechtsschutz der Eltern gegen die für sofort vollziehbar

    Im Verfahren über die Anordnung bzw. Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Hauptsacherechtsbehelfs nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO ist die Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung - der Aufhebung des Verwaltungsakts (vgl. § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO) - von vornherein konstruktiv ausgeschlossen, weil der Antragsteller hier immer nur eine Suspension, d. h. einen Aufschub, nicht aber eine Kassation, d. h. eine Aufhebung, erreichen kann (Sächsisches OVG, B. v. 03.05.2006 - 5 E 72/06 -, zitiert nach Juris).
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