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   VGH Hessen, 10.01.2006 - 12 TG 1911/05   

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https://dejure.org/2006,3574
VGH Hessen, 10.01.2006 - 12 TG 1911/05 (https://dejure.org/2006,3574)
VGH Hessen, Entscheidung vom 10.01.2006 - 12 TG 1911/05 (https://dejure.org/2006,3574)
VGH Hessen, Entscheidung vom 10. Januar 2006 - 12 TG 1911/05 (https://dejure.org/2006,3574)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 54 Nr 5 AufenthG, § 54 Nr 6 AufenthG, § 54 Nr 5a AufenthG, § 129a StGB
    Ausländer; Organisation Kalifatstaat; Unterstützung; Zugehörigkeit; Zeitschriftenbezug

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Unterstützung einer terroristische Bestrebungen unterstützenden Vereinigung durch einzelne Personen i.S. von § 54 Nr. 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG); Auslegung des Merkmals der "Gefährdung der freiheitlichen-demokratischen Grundordnung oder der ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 54 Nr. 5; AufenthG § 54 Nr. 5 a; AufenthG § 54 Nr. 6
    Ausweisung, Regelausweisung, Kalifatsstaat, Vereinsverbot, Mitglieder, Terrorismus, gemeinsamer Standpunkt 2005/220/GASP, gemeinsamer Standpunkt 2001/931/GASP, Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, Sicherheitsbefragung, Falschangaben, Zeitschrift, Abonnement

  • Judicialis

    AufenthG § 54 Nr. 5; ; AufenthG § 54 Nr. 5a; ; AufenthG § 54 Nr. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausländerrecht: Ausweisung wegen Gefährdung der inneren Sicherheit - freiheitlich demokratische Grundordnung, Sicherheit, Terrorismus, Unterstützung, verfassungsmäßige Ordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 56, 150
  • NVwZ-RR 2007, 131
  • DÖV 2006, 571
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 15.03.2005 - 1 C 26.03

    Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Ausweisungsgründe, Verbrauch von

    Auszug aus VGH Hessen, 10.01.2006 - 12 TG 1911/05
    Nur wenn feststeht, dass eine Vereinigung terroristische Bestrebungen unterstützt oder sich selbst terroristisch betätigt, kommt eine tatbestandsmäßige Unterstützung durch einzelne Personen im Sinne von § 54 Nr. 5 AufenthG in Betracht (wie BVerwG, Urteil vom 15.03.2005 - 1 C 26.03 -).

    Die bloße Zugehörigkeit zu einer nach dem Vereinsgesetz verbotenen Organisation genügt nicht für die Feststellung einer Gefährdung der freiheitlichen-demokratischen Grundordnung oder der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland im Sinne von § 54 Nr. 5a AufenthG (Anschluss an BVerwG, Urteil vom 15.03.2005 - 1 C 26.03 -).

    Nur wenn feststeht, dass eine Vereinigung terroristische Bestrebungen unterstützt oder sich selbst terroristisch betätigt, kommt eine tatbestandsmäßige Unterstützung durch einzelne Personen in Betracht (BVerwG, Urteil vom 15.03.2005 - 1 C 26.03 -, juris-Ausdruck Ziffer 41 = NVwZ 2005, 1091, 1093 f. = DVBl. 2005, 1203, 1207 f.).

    Da die Bundesrepublik Deutschland mit den Bestimmungen zur Regelausweisung bei Personen, die der Unterstützung des Terrorismus verdächtig sind, auch ihren internationalen Verpflichtungen zur Terrorismusbekämpfung nachkommt (siehe Hailbronner, a.a.O., § 54 AufenthG Rn. 28 am Ende), können darüber hinaus zur Begriffsbestimmung Beschlüsse der EU, die etwa in Form eines "Gemeinsamen Standpunktes" einen textlichen Niederschlag gefunden haben, herangezogen werden (siehe so auch BVerwG, Urteil vom 15.03.2005, a.a.O., juris-Ausdruck Ziff. 42).

    Für die Feststellung einer Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland reicht die bloße Zugehörigkeit zu einer Vereinigung, die ihrerseits wegen Gefährdung der inneren Sicherheit nach Art. 9 Abs. 2 GG oder § 14 Abs. 1 VereinsG verboten werden kann oder verboten ist, für sich genommen nicht aus (BVerwG, Urteil vom 15.03.2005, a.a.O.).

    Hierbei muss nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 15.03.2005, a.a.O., juris-Ausdruck Ziff. 23) zur Feststellung einer Gefährdung der inneren Sicherheit durch den Betroffenen in Zusammenhang mit einer Betätigung für verbotene Vereine und Organisationen insbesondere geprüft werden, ob der Ausländer gegen das strafrechtlich bewehrte Betätigungsverbot nach dem Vereinsgesetz verstoßen hat.

  • BVerwG, 27.11.2002 - 6 A 4.02

    Demokratie; "Kalifatsstaat"; Menschenwürde; Rechtsstaat; Religionsgemeinschaft;

    Auszug aus VGH Hessen, 10.01.2006 - 12 TG 1911/05
    Diese Verfügung ist nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. November 2002 (- 6 A 4.02 -, DVBl. 2003, 873 ff. = NVwZ 2003, 986 ff.) bestandskräftig.
  • VGH Bayern, 09.11.2005 - 24 CS 05.2621

    Ausweisung eines (früheren) Anhängers des verbotenen Kalifatsstaats,

    Auszug aus VGH Hessen, 10.01.2006 - 12 TG 1911/05
    Bei einer sonstigen Betätigung für eine verbotene Vereinigung muss sich demnach der vereinsrechtliche Verbotsgrund der Gefährdung der inneren Sicherheit nach polizeirechtlichen Grundsätzen in der Person des Ausländers konkretisiert haben (BVerwG, a.a.O.; ferner Urteil vom 31.05.1994 - 1 C 5.93 - BVerwGE 96, 86, 92; Bay. VGH, Beschluss vom 09.11.2005 - 24 CS 05.2621 -, juris-Ausdruck Rz. 91; VGH Mannheim, Beschluss vom 18.11.2004 - 13 S 2394/04 -, InfAuslR 2005, 31, 33; VGH Mannheim, Beschluss vom 07.05.2003 - 1 S 254/03 -, EZAR 032 Nr. 20; Hailbronner, a.a.O., § 54 AufenthG Rn. 41).
  • BGH, 30.06.1999 - StB 5/99

    "Kalif" Kaplan bleibt in Haft

    Auszug aus VGH Hessen, 10.01.2006 - 12 TG 1911/05
    Nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 30. Juni 1999 (- StB 5/99 -, - 2 BJs 95/97 -, - 4 StB 5/99 -, NStZ 1999, 503) konnte jedoch der dringende Tatverdacht einer Straftat nach § 129a nicht festgestellt werden.
  • VGH Baden-Württemberg, 07.05.2003 - 1 S 254/03

    Ausweisung - Sicherheitsrisiko

    Auszug aus VGH Hessen, 10.01.2006 - 12 TG 1911/05
    Bei einer sonstigen Betätigung für eine verbotene Vereinigung muss sich demnach der vereinsrechtliche Verbotsgrund der Gefährdung der inneren Sicherheit nach polizeirechtlichen Grundsätzen in der Person des Ausländers konkretisiert haben (BVerwG, a.a.O.; ferner Urteil vom 31.05.1994 - 1 C 5.93 - BVerwGE 96, 86, 92; Bay. VGH, Beschluss vom 09.11.2005 - 24 CS 05.2621 -, juris-Ausdruck Rz. 91; VGH Mannheim, Beschluss vom 18.11.2004 - 13 S 2394/04 -, InfAuslR 2005, 31, 33; VGH Mannheim, Beschluss vom 07.05.2003 - 1 S 254/03 -, EZAR 032 Nr. 20; Hailbronner, a.a.O., § 54 AufenthG Rn. 41).
  • BGH, 10.03.2005 - 3 StR 245/04

    Unterstützen des organisatorischen Zusammenhalts eines verbotenen Vereins

    Auszug aus VGH Hessen, 10.01.2006 - 12 TG 1911/05
    Dieser Wertung entsprechend, hat der Bundesgerichtshof entschieden (Beschluss vom 03.11.2005 - 3 StR 333/05 -, juris; zitiert auch in FAZ vom 03.01.2006), dass allein das Abonnement der Zeitschrift der verbotenen Organisation "Kalifatstaat" nicht strafbar ist als Zuwiderhandlung gegen das Vereinsverbot oder als Verstoß gegen § 85 Abs. 2 StGB und dass im Unterschied dazu etwa die Verteilung der Vereinszeitschrift des verbotenen "Kalifatsstaats" die genannten strafrechtlichen Tatbestände erfüllt (s. BGH, Urteil vom 10.03.2005 - 3 StR 245/04 -, NJW 2005, 2164).
  • BGH, 30.06.1999 - 2 BJs 95/97

    Entscheidung gemäß § 304 Abs. 5 StPO; Tatverdacht der Bildung einer

    Auszug aus VGH Hessen, 10.01.2006 - 12 TG 1911/05
    Nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 30. Juni 1999 (- StB 5/99 -, - 2 BJs 95/97 -, - 4 StB 5/99 -, NStZ 1999, 503) konnte jedoch der dringende Tatverdacht einer Straftat nach § 129a nicht festgestellt werden.
  • BVerwG, 31.05.1994 - 1 C 5.93

    Ausländer - Sicherheit - Gefährdung - Einbürgerung - Versorgung -

    Auszug aus VGH Hessen, 10.01.2006 - 12 TG 1911/05
    Bei einer sonstigen Betätigung für eine verbotene Vereinigung muss sich demnach der vereinsrechtliche Verbotsgrund der Gefährdung der inneren Sicherheit nach polizeirechtlichen Grundsätzen in der Person des Ausländers konkretisiert haben (BVerwG, a.a.O.; ferner Urteil vom 31.05.1994 - 1 C 5.93 - BVerwGE 96, 86, 92; Bay. VGH, Beschluss vom 09.11.2005 - 24 CS 05.2621 -, juris-Ausdruck Rz. 91; VGH Mannheim, Beschluss vom 18.11.2004 - 13 S 2394/04 -, InfAuslR 2005, 31, 33; VGH Mannheim, Beschluss vom 07.05.2003 - 1 S 254/03 -, EZAR 032 Nr. 20; Hailbronner, a.a.O., § 54 AufenthG Rn. 41).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.2004 - 13 S 2394/04

    Ausweisung eines staatenlosen Palästinensers wegen Mitgliedschaft in der HuT

    Auszug aus VGH Hessen, 10.01.2006 - 12 TG 1911/05
    Bei einer sonstigen Betätigung für eine verbotene Vereinigung muss sich demnach der vereinsrechtliche Verbotsgrund der Gefährdung der inneren Sicherheit nach polizeirechtlichen Grundsätzen in der Person des Ausländers konkretisiert haben (BVerwG, a.a.O.; ferner Urteil vom 31.05.1994 - 1 C 5.93 - BVerwGE 96, 86, 92; Bay. VGH, Beschluss vom 09.11.2005 - 24 CS 05.2621 -, juris-Ausdruck Rz. 91; VGH Mannheim, Beschluss vom 18.11.2004 - 13 S 2394/04 -, InfAuslR 2005, 31, 33; VGH Mannheim, Beschluss vom 07.05.2003 - 1 S 254/03 -, EZAR 032 Nr. 20; Hailbronner, a.a.O., § 54 AufenthG Rn. 41).
  • BGH, 03.11.2005 - 3 StR 333/05

    Zum Bezug der Zeitschrift einer verbotenen Vereinigung - Kalifatstaat

    Auszug aus VGH Hessen, 10.01.2006 - 12 TG 1911/05
    Dieser Wertung entsprechend, hat der Bundesgerichtshof entschieden (Beschluss vom 03.11.2005 - 3 StR 333/05 -, juris; zitiert auch in FAZ vom 03.01.2006), dass allein das Abonnement der Zeitschrift der verbotenen Organisation "Kalifatstaat" nicht strafbar ist als Zuwiderhandlung gegen das Vereinsverbot oder als Verstoß gegen § 85 Abs. 2 StGB und dass im Unterschied dazu etwa die Verteilung der Vereinszeitschrift des verbotenen "Kalifatsstaats" die genannten strafrechtlichen Tatbestände erfüllt (s. BGH, Urteil vom 10.03.2005 - 3 StR 245/04 -, NJW 2005, 2164).
  • VGH Bayern, 22.02.2010 - 19 B 09.929

    Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und der Sicherheit der

    Nur wenn feststeht, dass und zu welchem Zeitpunkt eine Vereinigung terroristische Bestrebungen unterstützt, kommt eine tatbestandsmäßige Unterstützung durch einzelne Personen in Betracht (vgl. BVerwG, U. v. 15.3.2005 - 1 C 26.03 -, BVerwGE 123, 114 [129]; BayVGH, B. v. 9.11.2005 - 24 CS 05.2621 -, NVwZ 2006, 1306; B. v. 18.7.2006 - 19 C 06.1496 - juris; B. v. 19.2.2009 - 19 CS 08.1175 - juris; VGH Kassel, B. v. 10.1.2006 - 12 TG 1911/05 -, NVwZ-RR 2007, 131).

    An dem vorgenannten Kriterium ist deshalb entgegen der Auffassung des Beklagten auch nach dem Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes weiter festzuhalten (so auch bereits BayVGH, B. v. 9.11.2005 - 24 CS 05.2621 -, NVwZ 2006, 1306; VG Augsburg, B. v. 29.8.2005 - Au 1 S 05.326 - juris; BayVGH, B. v. 18.7.2006 - 19 C 06.1496 - juris; B. v. 19.2.2009 - 19 CS 08.1175 - juris; VGH Kassel, B. v. 10.1.2006 - 12 TG 1911/05 -, NVwZ-RR 2007, 131).

    Die Unterstützung des Terrorismus durch die Vereinigung selbst muss vielmehr in jedem Fall "feststehen" (so auch bereits BayVGH, B. v. 9.11.2005 - 24 CS 05.2621 -, NVwZ 2006, 1306; B. v. 18.7.2006 - 19 C 06.1496 - juris; B. v. 19.2.2009 - 19 CS 08.1175 - juris; siehe auch VGH Kassel, B. v. 19.1.2006 - 12 TG 1911/05 -, NVwZ-RR 2007, 131), wenngleich der insoweit geforderte Nachweis entsprechend den allgemein anerkannten Regeln des Beweisrechts nicht nur unmittelbar, sondern auch mittelbar (indirekt) in der Form des Indizienbeweises geführt werden kann.

    Für die Feststellung einer Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung oder der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland reicht allein die bloße Zugehörigkeit zu einer Vereinigung, die ihrerseits wegen Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung oder der inneren Sicherheit verboten werden kann oder verboten ist, für sich genommen nicht aus (vgl. BVerwG, U. v. 13.1.2009 - 1 C 2/08 -, NVwZ 2009, 727 [729]; VGH Kassel, B. v. 10.1.2006 - 12 TG 1911/05 -, NVwZ-RR 2007, 131 [132]; BayVGH, B. v. 19.2.2009 - 19 CS 08.1175 - juris).

    Bei einer sonstigen Betätigung für eine verbotene oder verbietbare Vereinigung muss sich demnach der vereinsrechtliche Verbotsgrund der Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung oder der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland in der Person des Ausländers konkretisiert haben (vgl. BVerwG, U. v. 13.1.2009 - 1 C 2/08 -, NVwZ 2009, 727 [729]; VGH Kassel, B. v. 10.1.2006 - 12 TK 1911/05 -, NVwZ-RR 2007, 131 [132]; BayVGH, B. v. 9.11.2005 - 24 CS 05.2621 -, NVwZ 2006, 1306 [1310]; B. v. 19.2.2009 - 19 CS 08.1175 - juris; VGH BW, B. v. 18.11.2004 - 13 S 2394/04 -, InfAuslR 2005, 31 [34]); der Ausländer muss mit anderen Worten bezogen auf den maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Senats - von besonderen Umständen einmal abgesehen - selbst eine gegenwärtige Gefahr darstellen (vgl. BVerwG, U. v. 13.1.2009 -, 1 C 2/08 -, NVwZ 2009, 727 [729]); siehe hierzu auch Discher, in: GK-AufenthG, Stand: August 2009, § 54 RdNr. 603 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 19.02.2009 - 19 CS 08.1175

    Sofortvollzug der Ausweisung; Unterstützung terroristischer Bestrebungen durch

    Nur wenn feststeht, dass und zu welchem Zeitpunkt eine Vereinigung terroristische Bestrebungen unterstützt, kommt eine tatbestandsmäßige Unterstützung durch einzelne Personen in Betracht (vgl. BVerwG, U. v. 15.3.2005 - 1 C 26.03 -, BVerwGE 123, 114 [129]; BayVGH, B. v. 9.11.2005 - 24 CS 05.2621 -, NVwZ 2006, 1306; BayVGH, B. v. 18.7.2006 - 19 C 06.1496 -, Juris; VGH Kassel, B. v. 10.1.2006 - 12 TG 1911/05 -, NVwZ-RR 2007, 131).

    An dem vorgenannten Kriterium ist deshalb entgegen der Auffassung des Antragsgegners auch nach dem Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes weiter festzuhalten (vgl. bereits BayVGH, B. v. 9.11.2005 - 24 CS 05.2621 -, NVwZ 2006, 1306; VG Augsburg, B. v. 29.8.2005 - Au 1 S 05.326 -, juris; BayVGH, B. v. 18.7.2006 - 19 C 06.1496 -, juris; VGH Kassel, B. v. 10.1.2006 - 12 TG 1911/05 -, NVwZ-RR 2007, 131).

    Letzteres muss in jedem Fall feststehen (so auch bereits BayVGH, B. v. 9.11.2005 - 24 CS 05.2621 -, NVwZ 2006, 1306; BayVGH, B. v. 18.7.2006 - 19 C 06.1496 -, Juris; siehe auch VGH Kassel, B. v. 10.1.2006 - 12 TG 1911/05 -, NVwZ-RR 2007, 131).

    Für die Feststellung einer Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung oder der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland reicht allein die bloße Zugehörigkeit zu einer Vereinigung, die ihrerseits wegen Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung oder der inneren Sicherheit verboten werden kann oder verboten ist, für sich genommen nicht aus (vgl. VGH Kassel, B. v. 10.1.2006 - 12 TG 1911/05 -, NVwZ-RR 2007, 131 [132]).

    Bei einer sonstigen Betätigung für eine verbotene oder verbietbare Vereinigung muss sich demnach der vereinsrechtliche Verbotsgrund der Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung oder der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland in der Person des Ausländers selbst konkretisiert haben (vgl. VGH Kassel, B. v. 10.1.2006 - 12 TG 1911/05 -, NVwZ 2007, 131 [132]; BayVGH, B. v. 9.11.2005 - 24 CS 05.2621 -, NVwZ 2006, 1306 [1310]; VGH BW, B. v. 18.11.2004 - 13 S 2394/04 - InfAuslR 2005, 31 [34]); der Ausländer muss mit anderen Worten selbst eine Gefahr darstellen (vgl. hierzu auch Discher, in: GK-AufenthG, Stand: Januar 2007, § 54 RdNr. 603 m.w.N.).

  • VGH Hessen, 03.12.2007 - 11 UE 765/07

    Zur Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen wegen Unterstützung des

    In einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes stellte der beschließende Senat auf die Beschwerde des Klägers gegen eine anderslautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs hinsichtlich der Ausweisungsverfügung wieder her bzw. ordnete die aufschiebende Wirkung hinsichtlich der Abschiebungsandrohung an (Beschluss vom 10.01.2006 - 12 TG 1911/05), weil die angegriffene Ausweisungsverfügung sich voraussichtlich nicht auf die von der Beklagten zugrunde gelegten Regelausweisungstatbestände nach § 54 Nr. 5, 5a, 6 AufenthG stützen lasse.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die Gerichtsakte, insbesondere die gewechselten Schriftsätze der Beteiligten, die beigezogenen Verwaltungsvorgänge (2 Bände) sowie die beigezogene Gerichtsakte des Eilverfahrens (VG Frankfurt 1 G 1579/05, Hess. VGH 12 TG 1911/05) Bezug genommen.

    Der Umstand, dass die Voraussetzungen einer Regelausweisung, hier nach § 54 Nr. 5, 5a, 6, 7 AufenthG, nicht erfüllt sind (siehe dazu den Beschluss des Senats im Eilverfahren vom 10.01.2006 - 12 TG 1911/05), hindert nach einhelliger Rechtsauffassung nicht den Rückgriff auf eine Ausweisung nach Ermessen (s. BVerwG, Urteil vom 16.11.1999 - 1 C 11.99 - juris; Discher in GK-AufenthG, vor §§ 53 ff., Rdnr. 29.1).

    Im Eilverfahren des Klägers hat der Senat festgestellt, dass - entgegen der ursprünglichen Auffassung der Beklagten - der Kläger die Regelausweisungsgründe nach § 54 Nr. 5, 5a und 7 AufenthG nicht erfüllt (siehe Beschluss vom 10.01.2006 - 12 TG 1911/05 -).

  • VG Frankfurt/Main, 14.03.2007 - 1 E 5342/06

    Rechtmäßigkeit einer Ausweisung wegen passiver Mitgliedschaft in einer

    Er beruft sich auf den Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 10.01.2006 in dem dieser Klage vorausgegangenen Eilverfahren (12 TG 1911/05).

    Mit dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof ist allerdings davon auszugehen, dass die Voraussetzungen der Regelausweisung nach § 54 AufenthG nicht nachweisbar sind, weil es sich bei der Organisation "Kalifatstaat", deren Unterstützern der Kläger zugerechnet wird, nach den Erkenntnissen des Verfassungsschutzes zwar um eine verfassungsfeindliche, nicht jedoch um eine terroristische Vereinigung handelt und weil keine Handlungen des Klägers nachweisbar sind, die belegen, dass er die freiheitlich demokratische Grundordnung oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet oder sich bei der Verfolgung politischer Ziele an Gewalttätigkeiten beteiligt, dazu aufruft oder damit droht (HessVGH Beschl. v. 10.01.2006 - 12 TG 1911/05; s.a.ö BVerwG, Urt. v. 31.05.1994 - 1 C 5/93 -, NVwZ 1995, 1127).

  • OVG Niedersachsen, 15.09.2009 - 11 LB 487/07

    Ausweisungsgrund; Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung;

    Für die Feststellung einer Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung oder der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland reicht allein die bloße Zugehörigkeit zu einer Vereinigung, die ihrerseits wegen Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung oder der inneren Sicherheit verboten werden kann oder verboten ist, für sich genommen nicht aus (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.1.2009 - BVerwG 1 C 2.08 -, NVwZ 2009, 727; Bay. VGH, Beschl. v. 17.7.2009 - 19 CS 08.2512 - u. v. 19.2.2009 - 19 CS 08.1175 -, jeweils juris; Hess. VGH, Beschl. v. 10.1.2006 - 12 TG 1911/05 -, NVwZ-RR 2007, 131).

    Der Ausländer muss daher selbst eine Gefahr darstellen (vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 17.7.2009, a.a.O.; Hess. VGH, Beschl. v. 10.1.2006, a.a.O.; siehe auch Discher: in GK-AufenthG, Stand: Juni 2009, § 54 Rn. 603; Langeheine, in: Kluth/Hund/Maaßen, Zuwanderungsrecht, § 5 Rn. 111).

  • VGH Bayern, 17.07.2009 - 19 CS 08.2512

    Ausländerrecht; Ausweisung wegen (Verdacht) der Gefährdung der freiheitlichen

    Für die Feststellung einer Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung oder der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland reicht allein die bloße Zugehörigkeit zu einer Vereinigung, die ihrerseits wegen Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung oder der inneren Sicherheit verboten werden kann oder verboten ist, für sich genommen nicht aus (vgl. VGH Kassel, B.v. 10.1.2006, NVwZ-RR 2007, 131).

    Bei einer sonstigen Betätigung für eine verbotene oder verbietbare Vereinigung muss sich demnach der vereinsrechtliche Verbotsgrund der Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung oder der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland in der Person des Ausländers selbst konkretisiert haben (vgl. VGH Kassel, B.v. 10.1.2006, a.a.O.; BayVGH, B.v. 9.11.2005, a.a.O.).

  • VG Berlin, 26.04.2007 - 35 A 426.04

    Regelausweisungsgrund des öffentlichen Gewaltaufrufs in § 54 Nr. 5a AufenthG 2004

    Denn die von der Vereinigung ausgehende Gefahr muss sich in der Person des Ausländers konkretisiert haben, da der Gefahr ansonsten durch die Ausweisung nicht wirksam begegnet werden kann (vgl. BayVGH, Urteil vom 9. Mai 2005 - 24 B 03.3295 -, ZAR 2005, 298; BayVGH, Beschluss vom 25. Oktober 2005 - 24 CS 05.1716, 24 CS 05.1717 - NVwZ 2006, 227 [228]; HessVGH, Beschluss vom 10. Januar 2006 - 12 TG 1911.05 -, NVwZ-RR 2007, 131 [132]; VG Ansbach, Urteil vom 2. August 2005 - AN 19 K 04.00767 -, Rn. 27, zitiert nach juris; VG Ansbach, Urteil vom 14. Februar 2006 - AN 19 K 05.01045 -, S. 6 des Umdrucks; VG München, Urteil vom 25. Januar 2006 - M 9 K 04.4901 -, Rn. 65, zitiert nach juris; sowie Discher, in: GK-AufenthG, Loseblattsammlung, Stand: Januar 2007, § 54 Rn. 603 m.w.N.).
  • VG Stuttgart, 07.07.2008 - 11 K 5940/07

    Ausländer; Einbürgerung; Unterstützung der PKK durch Demonstrationsteilnahme;

    Dabei muss die terroristische oder den Terrorismus unterstützende Tätigkeit der Vereinigung im In- oder Ausland zum jeweiligen Beurteilungszeitpunkt feststehen und das Verhalten des Einzelnen auch unter Berücksichtigung etwa glaubhafter Distanzierungen von der Vorfeldunterstützung des Terrorismus oder des Fehlens jeglicher Distanzierung gewürdigt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.03.2005, BVerwGE 123, 114 = NVwZ 2005, 191; VGH Kassel, Beschl. v. 10.01.2006, NVwZ-RR 2007, 131; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.07.2007 - 13 S 3002/06).
  • VG Stuttgart, 21.07.2008 - 11 K 1941/08

    Einbürgerung; strafrechtliches Verhalten; Einstellung des Verfahrens;

    Dabei muss die terroristische oder den Terrorismus unterstützende Tätigkeit der Vereinigung im In- oder Ausland zum jeweiligen Beurteilungszeitpunkt feststehen und das Verhalten des Einzelnen auch unter Berücksichtigung etwa glaubhafter Distanzierungen von der Vorfeldunterstützung des Terrorismus oder des Fehlens jeglicher Distanzierung gewürdigt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.03.2005, BVerwGE 123, 114 = NVwZ 2005, 191; VGH Kassel, Beschl. v. 10.01.2006, NVwZ-RR 2007, 131; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.07.2007 - 13 S 3002/06).
  • VG Berlin, 12.05.2011 - 14 K 237.09

    Schengenvisum für mehrfache Einreisen mit einer Gültigkeit von zwei Jahren

    Nur dann, wenn konkret dargelegt werden kann, dass eine Vereinigung sich zu einem bestimmten Zeitpunkt terroristisch betätigt oder terroristische Bestrebungen unterstützt, kommt eine tatbestandsmäßige Unterstützung durch den Einzelnen in Betracht (so zur neuen Rechtslage Hessischer VGH, Beschluss vom 10. Januar 2006 - 12 TG 1911/05 - juris Rn. 2; zur Vorgängerregelung des § 8 Abs. 1 Nr. 5 AuslG: BVerwG, Urteil vom 15. März 2005 - 1 C 26.03 - juris Rn. 41).
  • VG Gießen, 13.04.2013 - 7 K 1045/12

    Funktionär, Islamische Gemeinschaft, Milli Görüs, Islamische Gemeinschaft Milli

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