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   OVG Rheinland-Pfalz, 25.01.2007 - 7 A 11084/06.OVG   

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https://dejure.org/2007,13379
OVG Rheinland-Pfalz, 25.01.2007 - 7 A 11084/06.OVG (https://dejure.org/2007,13379)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.01.2007 - 7 A 11084/06.OVG (https://dejure.org/2007,13379)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. Januar 2007 - 7 A 11084/06.OVG (https://dejure.org/2007,13379)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 703
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • Drs-Bund, 23.03.1999 - BT-Drs 14/639
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.01.2007 - 7 A 11084/06
    Eine Initiative des Bundesrates zur Änderung dieser Rechtslage führte nicht zu der angestrebten Ergänzung des Verwaltungskostengesetzes (vgl. BT-Drucks. 14/639).

    Wie die bereits erwähnte Initiative des Bundesrates zeigt (BT-Drucks. 14/639), wusste der Bundesgesetzgeber um die Problematik.

  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.1995 - 2 S 250/95

    Persönliche Gebührenfreiheit für einen kommunalrechtlichen Zweckverband zur

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.01.2007 - 7 A 11084/06
    Eine nur mittelbare Belastung Dritter über sonstige öffentliche Abgaben, etwa in der Weise, dass die Verwaltungsgebühr in die Kostenkalkulation dieser Abgabe eingeht, reicht hingegen nicht (so bereits OVG NRW, Urteil vom 23. Oktober 1979 - II A 2373/78 - VGH BW, Urteil vom 25. September 1995 - 2 S 250/95 - BayVGH, BayVBl. 1977, 469).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.1979 - II A 2373/78
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.01.2007 - 7 A 11084/06
    Eine nur mittelbare Belastung Dritter über sonstige öffentliche Abgaben, etwa in der Weise, dass die Verwaltungsgebühr in die Kostenkalkulation dieser Abgabe eingeht, reicht hingegen nicht (so bereits OVG NRW, Urteil vom 23. Oktober 1979 - II A 2373/78 - VGH BW, Urteil vom 25. September 1995 - 2 S 250/95 - BayVGH, BayVBl. 1977, 469).
  • OVG Thüringen, 13.02.2009 - 1 KO 896/07

    Wasserrecht; Keine persönliche Gebührenfreiheit von Eigenbetrieben der

    Die Gebühr muss im Wesentlichen unverändert dem Dritten auferlegt werden, ohne vorher in die "Gemeinkosten" einzugehen und darin "unterzugehen" (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.01.2007 - 7 A 11084/06 - zit. nach Juris, zu § 8 Abs. 2 VwKostG).
  • VG Greifswald, 30.03.2012 - 3 A 1510/10

    Pflicht zur Zahlung von Verwaltungsgebühren eines gemeinnützigen Vereins(hier:

    Eine nur mittelbare Belastung Dritter über sonstige öffentliche Abgaben, etwa in der Weise, dass die Verwaltungsgebühr in die Kostenkalkulation dieser Abgabe eingeht, reicht hingegen nicht (vgl. Praxis des Kommunalrechtes, Landesausgabe M-V, E 4, Stand 12.2009, § 8 VwKostG M-V Anm. 3.1 m.w.N.; vgl. zur gleichlautenden Vorschrift des Bundes § 8 Abs. 2 VwKostG: OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 25.01.2007 - 7 A 11084/06, zit. nach juris, Rn. 19 m.w.N.).

    Diese Gesetzesänderung erfolgte vor dem Hintergrund, dass nach der Rechtssprechung zur bundesrechtlichen und vergleichbaren landesrechtlichen Regelungen eine Abwälzung auf Dritte nur möglich ist, wenn die Gebühr hierdurch nicht wesentlich in ihrer Identität verändert wird (vgl. dazu OVG Rheinland-Pfalz, Urt v. 25.01.2007, a.a.O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.03.2015 - 10 B 7.12

    Gebühren für das Baugenehmigungsverfahren; Errichtung von Sportstätten;

    Diese Regelungsalternative, wonach § 8 Abs. 1 GebGBbg nicht gilt, wenn die Gebühr einem Dritten auferlegt werden kann, hat das Verwaltungsgericht zu Recht dahingehend ausgelegt, dass es für den Ausschluss der Gebührenbefreiung möglich sein muss, die Gebühr unter Wahrung ihrer "Nämlichkeit" (Identität) unmittelbar und im Wesentlichen unverändert einem Dritten aufzuerlegen (vgl. ähnlich auch BVerwG, Urteil vom 29. August 2007 - BVerwG 9 C 2/07 u.a. -, BVerwGE 129, 219, juris Rn. 23 zu § 5 Abs. 3 GebOSt RP; OVG RP, Urteil vom 25. Januar 2007 - 7 A 11084/06 -, NVwZ-RR 2007, 703, juris Rn. 19 zu § 8 Abs. 2 VwKostG; VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 29. Juni 2011 - 7 K 914/05 -, Gemeindehaushalt 2011, 215, juris Rn. 24).
  • VG Meiningen, 14.11.2007 - 2 K 435/07

    Wasserrecht; Wasserrecht; Betrieb; Dritter; Freiheit; Gebühr; Kalkulation;

    Die Gebühr muss im Wesentlichen unverändert dem Dritten auferlegt werden, ohne vorher in die "Gemeinkosten" einzugehen und darin "unterzugehen" (OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 25.01.2007, 7 A 11084/06, juris, zu § 8 Abs. 1 VwKostG).
  • VG Frankfurt/Oder, 02.12.2010 - 5 K 1923/07

    Persönliche Gebührenfreiheit eines Kommunalen Wirtschaftsunternehmens Entsorgung

    Ein bloßes Umlegen der Gebühren durch Aufnahme in die Kostenkalkulation reicht daher - entgegen der Meinung des Beklagten - nicht aus (BVerwG, Urteil vom 29. August 2007 - a.a.O. - juris Rn. 22 f.; vgl. auch OVG Rheinland Pfalz, Urteil vom 25. Januar 2007 - 7 A 11084/06 - juris Rn. 19; Thüringer OVG, Urteil vom 13. Februar 2009 - 1 KO 896/07 - juris Rn. 42 ff.).
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