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   BVerwG, 21.06.2007 - 2 A 6.06   

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BVerwG, 21.06.2007 - 2 A 6.06 (https://dejure.org/2007,1556)
BVerwG, Entscheidung vom 21.06.2007 - 2 A 6.06 (https://dejure.org/2007,1556)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Juni 2007 - 2 A 6.06 (https://dejure.org/2007,1556)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    GG Art. 3 Abs. 3 Satz 2, Art. 33 Abs. 2; VwGO § 58 Abs. 1 und 2, § 113 Abs. 5, § 114 Satz 2
    Verwendung von Soldaten im Bundesnachrichtendienst; Festlegung der Zuständigkeiten von Bundesminister der Verteidigung und Präsident des Bundesnachrichtendienstes durch Vereinbarung; gemeinsames Auswahlverfahren für Soldaten und Einstellungsbewerber; Bewerberauswahl nach ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 3 Abs. 3 Satz 2, Art. 33 Abs. 2
    Benachteiligungsverbot; Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung; Bewerberauswahl nach dem Leistungsgrundsatz; Festlegung der Zuständigkeiten von Bundesminister der Verteidigung und Präsident des Bundesnachrichtendienstes durch Vereinbarung; ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Bewerbung bzw. Verwendung von Soldaten im Bundesnachrichtendienst

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Versagung der dauerhaften Übernahme in den Bundesnachrichtendienst wegen des Vorliegens einer Schwerbehinderung - Anforderungen an die Beurteilung der gesundheitlichen Eignung schwerbehinderter Bewerber - Festlegung der Zuständigkeiten von ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 3 Satz 2; ; GG Art. 33 Abs. 2; ; VwGO § 58 Abs. 1; ; VwGO § 58 Abs. 2; ; VwGO § 113 Abs. 5; ; VwGO § 114 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Soldatenrecht - Verwendung von Soldaten im Bundesnachrichtendienst; Festlegung der Zuständigkeiten von Bundesminister der Verteidigung und Präsident des Bundesnachrichtendienstes durch Vereinbarung; gemeinsames Auswahlverfahren für Soldaten und Einstellungsbewerber; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 784 (Ls.)
  • DVBl 2007, 1318 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (131)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 23.03

    Ausgewogene Altersstrukturen; Bewährungszeit; Leistungsgrundsatz;

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2007 - 2 A 6.06
    Die Gewichtung der einzelnen Merkmale obliegt der gerichtlich nur eingeschränkt nachprüfbaren Beurteilung des Dienstherrn, hier des gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 RV zuständigen Präsidenten des BND (Urteil vom 28. Oktober 2004 - BVerwG 2 C 23.03 - BVerwGE 122, 174 ).

    Das Auswahlkriterium der Eignung im Sinne von Art. 33 Abs. 2 GG umfasst die körperlichen, psychischen und charakterlichen Voraussetzungen, die nach der Beurteilung des Dienstherrn für die Wahrnehmung des angestrebten Amtes erforderlich sind (BVerfG, Beschluss vom 20. April 2004 - 1 BvR 838/01 u.a. - BVerfGE 110, 304 ; BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 2004 a.a.O. S. 150).

  • BVerwG, 15.02.1990 - 1 WB 36.88

    Berücksichtigung der Schwerbehinderteneigenschaft von Soldaten bei

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2007 - 2 A 6.06
    Seine Verletzung zieht die Rechtswidrigkeit von Ermessensentscheidungen nach sich (Beschluss vom 15. Februar 1990 - BVerwG 1 WB 36.88 - BVerwGE 86, 244 ).
  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 838/01

    Anwaltsnotariat I

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2007 - 2 A 6.06
    Das Auswahlkriterium der Eignung im Sinne von Art. 33 Abs. 2 GG umfasst die körperlichen, psychischen und charakterlichen Voraussetzungen, die nach der Beurteilung des Dienstherrn für die Wahrnehmung des angestrebten Amtes erforderlich sind (BVerfG, Beschluss vom 20. April 2004 - 1 BvR 838/01 u.a. - BVerfGE 110, 304 ; BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 2004 a.a.O. S. 150).
  • BVerwG, 25.11.2004 - 2 C 17.03

    Ausschreibung eines Dienstpostens - Auswahlverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2007 - 2 A 6.06
    Aufgrund dieser Selbstbindung können Soldaten die Beachtung des Leistungsgrundsatzes verlangen, obwohl es sich bei einer dauerhaften Verwendung im BND für sich genommen nicht um ein Amt im Sinne von Art. 33 Abs. 2 GG handeln dürfte (vgl. Urteil vom 25. November 2004 - BVerwG 2 C 17.03 - BVerwGE 122, 237 ).
  • BVerfG, 08.10.1997 - 1 BvR 9/97

    Integrative Beschulung

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2007 - 2 A 6.06
    Kann allerdings ein schwerbehinderter Bewerber die Anforderungen des Amtes gerade aufgrund seiner Behinderung nicht erfüllen, so folgt aus dem unmittelbar geltenden Benachteiligungsverbot gemäß Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG, dass die gesundheitliche Eignung nur verneint werden darf, wenn im Einzelfall zwingende Gründe für das Festhalten an dem allgemeinen Maßstab sprechen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 8. Oktober 1997 - 1 BvR 9/97 - BVerfGE 96, 288 und vom 19. Januar 1999 - 1 BvR 2161/94 - BVerfGE 99, 341 ).
  • BVerwG, 05.09.2006 - 1 C 20.05

    Rücknahme einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis; Rücknahme mit Wirkung für die

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2007 - 2 A 6.06
    Es stellt jedoch keine Ergänzung im Sinne von § 114 Satz 2 VwGO dar, wenn die Behörde die tragenden Erwägungen der angefochtenen Entscheidung im Klageverfahren vollständig auswechselt, d.h. eine inhaltlich neue Entscheidung trifft (stRspr, vgl. nur Urteil vom 5. September 2006 - BVerwG 1 C 20.05 - DÖV 2007, 255 ).
  • BVerfG, 19.01.1999 - 1 BvR 2161/94

    Testierausschluß Taubstummer

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2007 - 2 A 6.06
    Kann allerdings ein schwerbehinderter Bewerber die Anforderungen des Amtes gerade aufgrund seiner Behinderung nicht erfüllen, so folgt aus dem unmittelbar geltenden Benachteiligungsverbot gemäß Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG, dass die gesundheitliche Eignung nur verneint werden darf, wenn im Einzelfall zwingende Gründe für das Festhalten an dem allgemeinen Maßstab sprechen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 8. Oktober 1997 - 1 BvR 9/97 - BVerfGE 96, 288 und vom 19. Januar 1999 - 1 BvR 2161/94 - BVerfGE 99, 341 ).
  • BVerwG, 19.06.2000 - 1 DB 13.00

    Aufforderung einer erneuten Berufung in das Beamtenverhältnis (§ 45 Abs. 1 BBG )

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2007 - 2 A 6.06
    Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Beweiswürdigung auf das Fehlen der gesundheitlichen Eignung geschlossen werden kann, wenn sich der Kläger angeordneten Untersuchungen ohne Grund nicht unterzieht oder einen mit der Begutachtung beauftragten Arzt nicht gegenüber dem BND von der Schweigepflicht entbindet (vgl. Beschluss vom 19. Juni 2000 - BVerwG 1 DB 13.00 - BVerwGE 111, 246 ; Urteil vom 25. Januar 2007 - BVerwG 2 A 3.05 - juris Rn. 34).
  • BVerwG, 16.09.1986 - 2 B 92.86

    Entlassung eines Beamten wegen mangelnder gesundheitlicher Eignung - Erfordernis

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2007 - 2 A 6.06
    Danach ist es mit Art. 33 Abs. 2 GG vereinbar, einen Bewerber abzulehnen, wenn aufgrund seiner körperlichen oder psychischen Veranlagungen Zweifel daran bestehen, dass er den körperlichen Anforderungen des angestrebten Amtes, hier den Anforderungen des höheren Dienstes im BND, gewachsen ist (vgl. Beschluss vom 16. September 1986 - BVerwG 2 B 92.86 - Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 39).
  • BVerwG, 25.01.2007 - 2 A 3.05

    Disziplinarklage des Bundesnachrichtendienstes; anwaltliche Vertretung im

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2007 - 2 A 6.06
    Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Beweiswürdigung auf das Fehlen der gesundheitlichen Eignung geschlossen werden kann, wenn sich der Kläger angeordneten Untersuchungen ohne Grund nicht unterzieht oder einen mit der Begutachtung beauftragten Arzt nicht gegenüber dem BND von der Schweigepflicht entbindet (vgl. Beschluss vom 19. Juni 2000 - BVerwG 1 DB 13.00 - BVerwGE 111, 246 ; Urteil vom 25. Januar 2007 - BVerwG 2 A 3.05 - juris Rn. 34).
  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 12.11

    Amtsarzt; Behinderte; Beurteilungsspielraum; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Der Dienstherr muss die ärztlichen Befunde und Schlussfolgerungen nachvollziehen und sich auf ihrer Grundlage ein eigenes Urteil bilden (Urteil vom 21. Juni 2007 a.a.O. Rn. 22 f.).

    Diese Vorgaben bilden den Maßstab, an dem die individuelle körperliche Leistungsfähigkeit der Bewerber zu messen ist (Urteil vom 21. Juni 2007 a.a.O.).

    Zu prüfen ist vielmehr, ob die körperliche Eignung ausreicht, um dem Bewerber irgendeine amtsangemessene Beschäftigung zuweisen zu können, die mit den dienstlichen Bedürfnissen in Einklang steht (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. Dezember 2008 - 2 BvR 2571/07 - BVerfGK 14, 492 = juris Rn. 12; BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2007 - BVerwG 2 A 6.06 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 35 Rn. 28; Zängl, in: GKÖD, Stand August 2013, K § 8 Rn. 82a; Lemhöfer, in: Lemhöfer/Leppek, Das Laufbahnrecht der Bundesbeamten, Stand August 2012, BLV 2009 § 5 Rn. 8).

  • BVerwG, 30.10.2013 - 2 C 16.12

    Gesundheitliche Eignung; maßgeblicher Zeitpunkt; Ablauf der Probezeit; Entlassung

    Diese Vorgaben bilden den Maßstab, an dem die individuelle körperliche Leistungsfähigkeit der Bewerber zu messen ist (Urteile vom 21. Juni 2007 - BVerwG 2 A 6.06 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 35 Rn. 22 und vom 25. Juli 2013 a.a.O. Rn. 12).

    Gegebenenfalls muss darauf hingewirkt werden, dass der Arzt seine Ausführungen ergänzt, oder es ist ein weiterer Arzt, insbesondere ein Facharzt, einzuschalten (Urteile vom 21. Juni 2007 - BVerwG 2 A 6.06 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 35 Rn. 22 f. und vom 25. Juli 2013 a.a.O. Rn. 11).

  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 15.10

    Rückforderung; Überzahlung; Bezüge; Wechselschichtzulage; Krankheit;

    Zum einen handelt es sich insoweit nicht um ein nach § 114 Satz 2 VwGO im gerichtlichen Verfahren zulässiges Ergänzen der Ermessenserwägungen, sondern angesichts dessen, dass der im vorliegenden Fall allein relevante Billigkeitsaspekt des behördlichen Verschuldens an der Überzahlung zuvor keine Rolle in der Billigkeitsentscheidung der Beklagten gespielt hat, um eine von § 114 Satz 2 VwGO nicht gedeckte Auswechselung der die Billigkeitsentscheidung tragenden Gründe (grundlegend zu § 114 Satz 2 VwGO Urteil vom 5. Mai 1998 - BVerwG 1 C 17.97 - BVerwGE 106, 351 = Buchholz 402.240 § 45 AuslG 1990 Nr. 13; Urteil vom 21. Juni 2007 - BVerwG 2 A 6.06 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 35 Rn. 29).
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 20.07.2007 - 5 PA 290/05   

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OVG Niedersachsen, 20.07.2007 - 5 PA 290/05 (https://dejure.org/2007,13250)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.07.2007 - 5 PA 290/05 (https://dejure.org/2007,13250)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. Juli 2007 - 5 PA 290/05 (https://dejure.org/2007,13250)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Fristlose Entlassung aus der Bundeswehr wegen mehrfachen Marihuanagenusses während des Urlaubs

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Entlassung eines Soldaten auf Zeit aus der Bundeswehr wegen mehrfachen Konsums von Marihuana; Schuldhafte Dienstpflichtverletzung durch das Mitführen von Marihuana; Einfluss von gelegentlichem Cannabiskonsum eines Soldaten im Urlaub auf den soldatischen Dienst

  • Judicialis

    SG § 55 Abs. 5

  • rechtsportal.de

    SG § 55 Abs. 5
    Cannabis; Entlassung, fristlose; Haschisch; Marihuana

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entlassung eines Soldaten auf Zeit aus der Bundeswehr wegen mehrfachen Konsums von Marihuana; Schuldhafte Dienstpflichtverletzung durch das Mitführen von Marihuana; Einfluss von gelegentlichem Cannabiskonsum eines Soldaten im Urlaub auf den soldatischen Dienst

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 784
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 15.03.2000 - 2 B 98.99

    Dienstungeeignetheit eines Soldaten bei Konsum von Cannabis

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2007 - 5 PA 290/05
    Eine veränderte Einschätzung der Folgen eines vereinzelten Cannabisgenusses auf die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit des Konsumenten infolge neuer wissenschaftlicher Forschungen ändert an der Unvereinbarkeit des Konsums mit der Pflicht aus § 17 Abs. 2 Satz 2 SG nichts (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.3. 2000 - BVerwG 2 B 98/99 -, NVwZ 2000, 1186 - allerdings zu § 17 Abs. 2 Satz 1 SG).

    Vielmehr ist weiterhin daran festzuhalten, dass sich ein Soldat jeglichen, nicht nur eines regelmäßigen oder gehäuften Cannabiskonsums enthalten muss (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.3. 2000 - BVerwG 2 B 98/99 -, a.a.O.).

    Die militärische Ordnung ist nämlich regelmäßig - und so auch hier - ernstlich gefährdet, wenn sich die Einsatzbereitschaft der Soldaten vermindert, weil sich in der Truppe Rauschgiftkonsum verbreitet (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.3. 2000 - BVerwG 2 B 98/99 -, NVwZ 2000, 1186).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2005 - 1 B 2009/04

    Zur fristlosen Entlassung eines Soldaten auf Zeit wegen außerdienstlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2007 - 5 PA 290/05
    Auch verletzt ein Soldat, der im Urlaub mehrfach Cannabis konsumiert, regelmäßig seine Pflicht (§ 17 Abs. 2 Satz 2 SG), sich außer Dienst so zu verhalten, dass er das Ansehen der Bundeswehr oder die Achtung und das Vertrauen, die seine dienstliche Stellung erfordert, nicht ernsthaft beeinträchtigt (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 20.1. 2005 - 1 B 2009/04 -, NVwZ-RR 2005, 638).

    Es mag dahinstehen, ob es sich bei dem im Rahmen des § 55 Abs. 5 SG auszuübenden Entlassungsermessen um ein sogenanntes intendiertes Ermessen handelt (in diesem Sinne: OVG NRW, Beschl. v. 20.1. 2005 - 1 B 2009/04 -, NVwZ-RR 2005, 638 [639 f.]) und inwieweit, unter der Voraussetzung, dass die tatbestandlichen Voraussetzungen der Norm erfüllt sind, noch Raum für Erwägungen zur Verhältnismäßigkeit bleibt.

  • BVerwG, 10.08.1994 - 2 WD 24.94

    Soldatenrecht - Drogenbesitz - Schwerwiegende Pflichtwidrigkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2007 - 5 PA 290/05
    Die höchstrichterliche Rechtsprechung geht bislang davon aus, dass ein Soldat, der auch nur einmal Haschisch konsumiert, sei es im oder außer Dienst, selbst dann wenn er nicht gegen seine Pflicht zur Gesunderhaltung verstößt, stets seine Kernpflicht zum treuen Dienen nach § 7 SG verletzt (BVerwG, Urt. v. 10.8. 1994 - 2 WD 24.94 -, BVerwGE 103, 148 [152], zweifelnd: Bay. VGH, Urt. v. 17.3. 2005 - 15 B 01.237 -, Juris, Rn 20).
  • OVG Niedersachsen, 02.03.2007 - 5 ME 252/06

    Umdeutung eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2007 - 5 PA 290/05
    Da gemäß § 145 Abs. 2 WDO die aufgrund der Wehrdisziplinarordnung ergehenden Entscheidungen der Disziplinarvorgesetzten für die vor einem Gericht geltend gemachten Rechte aus dem Dienstverhältnis bindend sind, ist damit die in dieser Tat liegende schuldhafte Dienstpflichtverletzung für die in Statussachen zuständigen Gerichte insgesamt bindend festgestellt (vgl. Nds. OVG Beschl. v. 2.3. 2007 - 5 ME 252/06 -, NVwZ-RR 2007, 396 [397]).
  • VG Augsburg, 09.08.2018 - Au 2 K 18.286

    Fristlose Entlassung eines Soldaten auf Zeit

    Die Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (NdsOVG, U.v. 20.7.2007 - 5 PA 290/05) stamme noch aus einer Zeit, in der die Wehrpflicht bestanden habe; damals sei von einem Drogenkonsum eine größere Wirkung auf Wehrpflichtige ausgegangen.

    Hiervon ausgehend geht die Rechtsprechung davon aus, dass ein ein- oder mehrmaliger außerdienstliche Konsum von Betäubungsmitteln geeignet sein kann, die militärische Ordnung bzw. das Ansehen der Bundeswehr ernstlich zu gefährden und somit die sofortige Entlassung eines Soldaten zu rechtfertigen (vgl. in diesem Sinne NdsOVG, B.v. 20.7.2007 - 5 PA 290/05 - juris Rn. 12: mehrfacher Cannabis-Konsum im Urlaub; OVG NW, B.v. 20.1.2005 - 1 B 2009/04 - juris Rn. 25-27: Konsum von zwei Joints auf einer privaten Feier und Besitz eines weiteren Joints; VG München, U.v. 16.10.2017 - M 21 K 15.2902 - juris Rn. 54 f.: einmaliger außerdienstlicher Konsum eines LSDähnlichen "Legal High"-Produkts; U.v. 25.11.2003 - M 12 K 02.5352 - juris Rn. 21: außerdienstlicher Amphetaminkonsum; VG Augsburg, U.v. 28.6.2017 - Au 2 K 17.232: einmaliger außerdienstlicher Besitz von 0, 69 g Marihuana; VG Potsdam, U.v. 1.6.2011 - 2 K 2621/09 - juris Rn. 52-60: einmaliger außerdienstlicher Konsum von Amphetamin; VG Aachen, U.v. 3.11.2005 - 1 K 3385/04 - juris Rn. 16: einmaliger privater Cannabis-Konsum und Besitz eines weiteren Joints; VG Stade, U.v. 16.7.2004 - 3 A 2129/02 - juris: außerdienstlicher gewohnheitsmäßiger Konsum von Marihuana; a.A. VG Potsdam, U.v. 28.11.2016 - 2 K 3055/14 - juris Rn. 18-23: einmaliger Cannabis-Konsum bei privater Geburtstagsfeier, Nachahmungsgefahr verneint).

    Hier gilt also letztlich nichts anderes wie bei einem Soldaten, dessen Urlaub jederzeit widerrufen werden kann (vgl. hierzu NdsOVG, B.v. 20.7.2007 - 5 PA 290/05 - juris Rn. 12).

    Verblieben Zeitsoldaten, bei denen - wie beim Kläger - ein strafbarer Drogenbesitz (§ 29 BtMG) und sogar ein mehrmonatiger gewohnheitsmäßiger Konsum nachgewiesen sind, in ihrem Dienstverhältnis, bestünde Anlass, an dieser Entschlossenheit zum Durchgreifen zu zweifeln (vgl. zum Ganzen: NdsOVG, B.v. 20.7.2007 - 5 PA 290/05 - juris Rn. 12; OVG NW, B.v. 20.1.2005 - 1 B 2009/04 - juris Rn. 25-27; VG München, U.v. 16.10.2017 - M 21 K 15.2902 - juris Rn. 54 f.; U.v. 25.11.2003 - M 12 K 02.5352 - juris Rn. 21; VG Augsburg, U.v. 28.6.2017 - Au 2 K 17.232; B.v. 13.7.2015 - Au 2 S 15.435 - juris Rn. 27; VG Greifswald, U.v. 13.4.2017 - 6 A 2085/16 HGW - juris Rn. 34; VG Potsdam, U.v. 1.6.2011 - 2 K 2621/09 - juris Rn. 52-60; VG Aachen, U.v. 3.11.2005 - 1 K 3385/04 - juris Rn. 16; VG Stade, U.v. 16.7.2004 - 3 A 2129/02 - juris).

    Nur so kann von vornherein der Gefahr begegnet werden, dass andere Soldaten, indem sie sich an einem schlechten Beispiel orientieren, an einen eigenen Betäubungsmittelmissbrauch gleichsam herangeführt werden (vgl. zum Ganzen: OVG NW, U.v. 23.7.2009 - 1 A 2084/07 - juris Rn. 120 f.; B.v. 20.1.2005 - 1 B 2009/04 - juris Rn. 28 f.; NdsOVG, B.v. 20.7.2007 - 5 PA 290/05 - juris Rn. 13; VG Greifswald, U.v. 13.4.2017 - 6 A 2085/16 HGW - juris Rn. 35; VG Augsburg, B.v. 13.7.2015 - Au 2 S 15.435, juris Rn. 28).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2009 - 1 A 2084/07

    Zulässigkeit einer fristlosen Entlassung eines Soldaten wegen des Konsums von

    vgl. schon OVG NRW, Urteil vom 26. August 1999 - 12 A 2849/96 -, IÖD 2000, 101 = juris, dort Rn. 36 - 38, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 15. März 2000 - 2 B 98.99 -, NVwZ 2000, 1186 = juris, dort Rn. 7; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 20. Juli 2007 - 5 PA 290/05 -, NVwZ-RR 2007, 784 = juris, dort Rn. 13.
  • VG München, 20.10.2022 - M 21a S 22.571

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen fristlose Entlassung eines Soldaten

    Deshalb muss einem sich unter den Angehörigen der Truppe ausbreitenden Drogenbesitz und unter Umständen auch -konsum mit der erforderlichen Härte begegnet werden (NdsOVG, B.v. 20.7.2007 - 5 PA 290/05 - juris Rn. 12; VG Greifswald, U.v. 13.4.2017 - 6 A 2085/16 HGW - juris Rn. 34).

    Diese Erwartung beinhaltet, dass insbesondere Berufs- und Zeitsoldaten mit Drogenerwerb, Drogenbesitz und Drogenkonsum nichts zu tun haben (NdsOVG, B.v. 20.7.2007 - 5 PA 290/05 - juris Rn. 13).

  • VG Potsdam, 01.06.2011 - 2 K 2621/09

    Rechtsschutz gegen Entlassung aus dem militärischen Dienst

    BayVGH, Urteil vom 17. März 2005 - 15 B 01.327 -, Rn. 26; BVerwG, Beschluss vom 15. März 2000 - 2 B 98/99 -, Rn. 7; OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. Juli 2007 - 5 PA 290/05 -, Rn. 10, veröffentlicht bei juris.

    OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. Juli 2007 - 5 PA 290/05 -, Rn. 12; speziell für Amphetamine VG München, Urteil vom 25. November 2003 - 12 M 02.5352 -, Rn. 21, veröffentlicht bei juris.

  • VGH Baden-Württemberg, 24.07.2008 - DB 16 S 4/07

    Disziplinarrechtliche Würdigung des Besitzes von Betäubungsmitteln, hier:

    Im Fall eines Soldaten geht auch das niedersächsische OVG (Beschluss vom 20.07.2007 - 5 PA 290/05) bei mehrfachem Konsum von Marihuana davon aus, dass dieser voraussichtlich zu Recht aus der Bundeswehr entlassen worden sei.
  • VG Lüneburg, 12.04.2019 - 8 B 52/19

    Aufschiebende Wirkung; intendiertes Ermessen; Kameradschaft; Nötigung;

    Die Antragsgegnerin ist auch zu Recht davon ausgegangen, dass bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 55 Abs. 5 SG das Ermessen im Sinne einer sogenannten "intendierten Entscheidung" im Regelfall hin zu einer fristlosen Entlassung auszuüben und von einer solchen nur bei Vorliegen besonderer (atypischer) Umstände abzusehen ist (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 19.10.2015 - 2 LB 25/14 -, juris Rn. 42 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 29.08.2012 - 1 A 2084/07 -, juris Rn. 143 ff.; Kammerbeschl. v. 12.03.2018 - 8 B 219/17 -, n.v.; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 24.09.1992 - 2 C 17.91 -, juris Rn. 20; offengelassen: Nds. OVG, Beschl. v. 20.07.2007 - 5 PA 290/05 -, juris Rn. 15).
  • VG Greifswald, 19.07.2018 - 6 A 6/18

    Entlassung eines freiwillig Wehrdienstleistenden wegen einmaligen Drogenkonsums

    Zwar kann auch ein außerhalb der Dienstzeit und außerhalb militärischer Anlagen und ohne einen sonstigen Bezug zum Dienst begangenes, nicht strafbares Fehlverhalten die militärische Ordnung ernstlich gefährden (vgl. für einen insoweit strikten Ansatz Nds. OVG, Beschl. v. 20. Juli 2007 - 5 PA 290/05, juris-Rn. 12; ferner VG Aachen, Urt. v. 3. November 2005 - 1 K 3385/04, juris-Rn. 16; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 20. Januar 2005 - 1 B 2009/04, juris-Rn. 25 bis 27; VG Potsdam, Urt. v. 1. Juni 2011 - 2 K 2621/09, juris-Rn. 52 ff.; verneinend für einen einmaligen und geringfügigen Konsum von Haschisch BayVGH, Beschl. v. 31. Januar 2000 - 3 ZB 99.1315, juris-Rn. 3 und 5).
  • VG München, 13.11.2012 - M 21 K 10.3378

    Entlassung eines Soldaten auf Zeit aus der Bundeswehr; arglistige Täuschung bei

    2.1.1.3 Diese strenge Sicht der Dinge wird in der obergerichtlichen Judikatur - soweit ersichtlich - einhellig geteilt (OVG Münster v. 20.1.2005, NVwZ-RR 2005, 638 (Cannabis-Konsum auch nur einmalig außerhalb des Dienstes) oder OVG Lüneburg v. 20.7.2007, NVwZ-RR 2007, 784 (gelegentlicher Cannabis-Konsum im Urlaub).
  • VG Göttingen, 30.06.2023 - 3 A 144/22

    Betäubungsmittelkonsum; Entlassung; Kokain; Soldat auf Zeit; Trunkenheitsfahrt;

    Insoweit sind die Fälle des einmaligen unbewussten Konsums von Betäubungsmitteln (dazu auch: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.07.2017 - 1 A 1392/17 -, juris) anders zu bewerten als diejenigen des einmaligen oder wiederholten bewussten Konsums (dazu: BVerwG, Beschluss vom 15.03.2000 - 2 B 98.99 -, Rn. 4 ff.; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 19.10.2022 - 2 LB 764/18 -, Rn. 20 ff.; Nds. OVG, Beschluss vom 20.07.2007 - 5 PA 290/05 -, Rn. 12 ff.; s.a. Bayerischer VGH, Beschluss vom 16.01.2023 - 6 CS 22.2380 -, Rn. 21 f. m.w.N.; jeweils juris).
  • VG Potsdam, 28.11.2016 - 2 K 3055/14

    Fristlose Entlassung aus der Bundeswehr im Fall eines Zeitsoldaten aufgrund

    für einen insoweit strikten Ansatz NdsOVG, Beschluss vom 20. Juli 2007 - 5 PA 290/05 -, juris Rn. 12; ferner VG Aachen, Urteil vom 3. November 2005 - 1 K 3385/04 -, juris Rn. 16; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. Januar 2005 - 1 B 2009/04 -, juris Rn. 25 bis 27; VG Potsdam, Urteil vom 1. Juni 2011 - 2 K 2621/09 -, juris Rn. 52 ff. (bei sich an den Konsum von Haschisch und Amphetaminen anschließender Dienstleistung als Ausbilder in der Waffenausbildung für Reservisten unter dem nachwirkenden Einfluss des Drogenrausches); verneinend für einen einmaligen und geringfügigen Konsum von Haschisch BayVGH, Beschluss vom 31. Januar 2000 - 3 ZB 99.1315 -, juris Rn. 3 und 5.
  • VG Köln, 14.04.2021 - 23 L 274/21
  • VG Lüneburg, 29.08.2008 - 1 A 47/08

    Entlassung (Bundeswehr); Zeitsoldat; Soldat auf Zeit; Kokain;

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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.03.2006 - 1 WB 23.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,20999
BVerwG, 08.03.2006 - 1 WB 23.05 (https://dejure.org/2006,20999)
BVerwG, Entscheidung vom 08.03.2006 - 1 WB 23.05 (https://dejure.org/2006,20999)
BVerwG, Entscheidung vom 08. März 2006 - 1 WB 23.05 (https://dejure.org/2006,20999)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 784
  • DÖV 2007, 665
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 29.04.1999 - 1 WB 55.98

    Anfechtung einer Beurteilung wegen eines Verstoßes gegen dem Beurteilten in Bezug

    Auszug aus BVerwG, 08.03.2006 - 1 WB 23.05
    Der für die Beurteilung zuständige Vorgesetzte ist jedoch an die in den Beurteilungsbeiträgen enthaltenen Werturteile nicht in der Weise gebunden, dass er sie in seine Beurteilung "fortschreibend" übernehmen müsste (Beschluss vom 29. April 1999 - BVerwG 1 WB 55.98, 66.98 - m.w.N.).

    Schwankungen im Leistungs- und Persönlichkeitsbild, die aus unterschiedlichen Gegebenheiten und deren Bewertung durch den Beurteilenden herrühren, sind erfahrungsgemäß jederzeit möglich; sie geben für sich genommen objektiv keinen Anlass zu der Annahme, eine schlechte(re) Beurteilung müsse notwendigerweise Ausdruck einer Befangenheit des Beurteilenden sein (Beschlüsse vom 6. September 1988 - BVerwG 1 WB 141.87 - <BVerwGE 86, 59 [61]>, vom 29. April 1999 - BVerwG 1 WB 55.98, 66.98 - m.w.N. und vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 1 WB 48.99 -).

    Mit einem derartigen Verhalten macht er sich nicht befangen (Beschluss vom 29. April 1999 - BVerwG 1 WB 55.98, 66.98 - m.w.N.).

    Denn dadurch wird grundsätzlich noch nicht die Erwartung in Frage gestellt, der Vorgesetzte wolle und könne seine Pflichten einschließlich derjenigen zur sachlichen und gerechten dienstlichen Beurteilung erfüllen (Urteil vom 23. April 1998 - BVerwG 2 C 16.97 - <BVerwGE 106, 318 = NVwZ 1998, 1302 = DVBl 1998, 1076> und Beschlüsse vom 23. Januar 1991 - BVerwG 1 WB 70.88 - , vom 27. November 1996 - BVerwG 1 WB 44.96 - und vom 29. April 1999 - BVerwG 1 WB 55.98, 66.98 - ).

  • BVerwG, 06.03.2001 - 1 WB 117.00

    Bewertung einer Förderungswürdigkeit - Missbrauch dienstlicher Befugnisse

    Auszug aus BVerwG, 08.03.2006 - 1 WB 23.05
    Gleichwohl kann der Soldat eine Beurteilung - wie auch die Stellungnahme des höheren Vorgesetzten - mit der Begründung anfechten, sie verstoße gegen Rechte, die ihm in Bezug auf die Erstellung von Beurteilungen eingeräumt sind (Beschlüsse vom 6. März 2001 - BVerwG 1 WB 117.00 - <BVerwGE 114, 80 = Buchholz 236.11 § 1 a SLV Nr. 15 = ZBR 2002, 280> m.w.N. und vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 17.01 - ).

    Wenn das Bundesministerium der Verteidigung auf der Grundlage des § 2 Abs. 2 SLV (zuvor § 1 a Abs. 2 SLV a.F.) Richtlinien für die Abgabe dienstlicher Beurteilungen erlassen hat, kann das Gericht bei gegebenem Anlass im Hinblick auf das Gleichbehandlungsgebot (Art. 3 Abs. 1 GG) ferner prüfen, ob diese Richtlinien eingehalten worden sind und mit den gesetzlichen Regelungen, speziell mit denen der Soldatenlaufbahnverordnung über die dienstliche Beurteilung, und mit sonstigen Rechtsvorschriften in Einklang stehen (Beschlüsse vom 6. März 2001 - BVerwG 1 WB 117.00 - , vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 17.01 - jeweils m.w.N. und vom 16. September 2004 - BVerwG 1 WB 21.04 - ).

  • BVerwG, 03.07.2001 - 1 WB 17.01

    Beurteilung eines Beamten - Verstoß gegen die Grundsätze einer Beurteilung -

    Auszug aus BVerwG, 08.03.2006 - 1 WB 23.05
    Gleichwohl kann der Soldat eine Beurteilung - wie auch die Stellungnahme des höheren Vorgesetzten - mit der Begründung anfechten, sie verstoße gegen Rechte, die ihm in Bezug auf die Erstellung von Beurteilungen eingeräumt sind (Beschlüsse vom 6. März 2001 - BVerwG 1 WB 117.00 - <BVerwGE 114, 80 = Buchholz 236.11 § 1 a SLV Nr. 15 = ZBR 2002, 280> m.w.N. und vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 17.01 - ).

    Wenn das Bundesministerium der Verteidigung auf der Grundlage des § 2 Abs. 2 SLV (zuvor § 1 a Abs. 2 SLV a.F.) Richtlinien für die Abgabe dienstlicher Beurteilungen erlassen hat, kann das Gericht bei gegebenem Anlass im Hinblick auf das Gleichbehandlungsgebot (Art. 3 Abs. 1 GG) ferner prüfen, ob diese Richtlinien eingehalten worden sind und mit den gesetzlichen Regelungen, speziell mit denen der Soldatenlaufbahnverordnung über die dienstliche Beurteilung, und mit sonstigen Rechtsvorschriften in Einklang stehen (Beschlüsse vom 6. März 2001 - BVerwG 1 WB 117.00 - , vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 17.01 - jeweils m.w.N. und vom 16. September 2004 - BVerwG 1 WB 21.04 - ).

  • BVerwG, 08.03.2006 - 1 WB 24.05

    Befangenheit, tatsächliche - eines Beurteilers; Beurteilung, tatsächliche

    Auszug aus BVerwG, 08.03.2006 - 1 WB 23.05
    Das Beschwerdeverfahren hinsichtlich der Stellungnahme des nächsthöheren Vorgesetzten vom 7. Juni 2004 ist Gegenstand des Verfahrens BVerwG 1 WB 24.05.

    Die Beschwerdeakte des Insp - 008/04 -, die Gerichtsakte BVerwG 1 WB 24.05 sowie die Personalgrundakte des Antragstellers haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.

  • BVerwG, 16.09.2004 - 1 WB 21.04

    Beurteilung; Stellungnahme; nächsthöherer Vorgesetzter; Änderung von

    Auszug aus BVerwG, 08.03.2006 - 1 WB 23.05
    Wenn das Bundesministerium der Verteidigung auf der Grundlage des § 2 Abs. 2 SLV (zuvor § 1 a Abs. 2 SLV a.F.) Richtlinien für die Abgabe dienstlicher Beurteilungen erlassen hat, kann das Gericht bei gegebenem Anlass im Hinblick auf das Gleichbehandlungsgebot (Art. 3 Abs. 1 GG) ferner prüfen, ob diese Richtlinien eingehalten worden sind und mit den gesetzlichen Regelungen, speziell mit denen der Soldatenlaufbahnverordnung über die dienstliche Beurteilung, und mit sonstigen Rechtsvorschriften in Einklang stehen (Beschlüsse vom 6. März 2001 - BVerwG 1 WB 117.00 - , vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 17.01 - jeweils m.w.N. und vom 16. September 2004 - BVerwG 1 WB 21.04 - ).
  • BVerwG, 06.09.1988 - 1 WB 141.87

    Beurteilung - Stellungnahme - Befangenheit - Wehrrecht - Soldat - Beurteilung -

    Auszug aus BVerwG, 08.03.2006 - 1 WB 23.05
    Schwankungen im Leistungs- und Persönlichkeitsbild, die aus unterschiedlichen Gegebenheiten und deren Bewertung durch den Beurteilenden herrühren, sind erfahrungsgemäß jederzeit möglich; sie geben für sich genommen objektiv keinen Anlass zu der Annahme, eine schlechte(re) Beurteilung müsse notwendigerweise Ausdruck einer Befangenheit des Beurteilenden sein (Beschlüsse vom 6. September 1988 - BVerwG 1 WB 141.87 - <BVerwGE 86, 59 [61]>, vom 29. April 1999 - BVerwG 1 WB 55.98, 66.98 - m.w.N. und vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 1 WB 48.99 -).
  • BVerwG, 09.12.1999 - 1 WB 48.99

    Antrag auf Aufhebung der Stellungnahme eines höheren Vorgesetzten zu einer

    Auszug aus BVerwG, 08.03.2006 - 1 WB 23.05
    Schwankungen im Leistungs- und Persönlichkeitsbild, die aus unterschiedlichen Gegebenheiten und deren Bewertung durch den Beurteilenden herrühren, sind erfahrungsgemäß jederzeit möglich; sie geben für sich genommen objektiv keinen Anlass zu der Annahme, eine schlechte(re) Beurteilung müsse notwendigerweise Ausdruck einer Befangenheit des Beurteilenden sein (Beschlüsse vom 6. September 1988 - BVerwG 1 WB 141.87 - <BVerwGE 86, 59 [61]>, vom 29. April 1999 - BVerwG 1 WB 55.98, 66.98 - m.w.N. und vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 1 WB 48.99 -).
  • BVerwG, 27.11.1996 - 1 WB 44.96

    Antrag eines Soldaten auf Überprüfung einer Stellungnahme zu der Beurteilung "im

    Auszug aus BVerwG, 08.03.2006 - 1 WB 23.05
    Denn dadurch wird grundsätzlich noch nicht die Erwartung in Frage gestellt, der Vorgesetzte wolle und könne seine Pflichten einschließlich derjenigen zur sachlichen und gerechten dienstlichen Beurteilung erfüllen (Urteil vom 23. April 1998 - BVerwG 2 C 16.97 - <BVerwGE 106, 318 = NVwZ 1998, 1302 = DVBl 1998, 1076> und Beschlüsse vom 23. Januar 1991 - BVerwG 1 WB 70.88 - , vom 27. November 1996 - BVerwG 1 WB 44.96 - und vom 29. April 1999 - BVerwG 1 WB 55.98, 66.98 - ).
  • BVerwG, 23.01.1991 - 1 WB 70.88

    Antrag auf Außervollzugsetzung der Versetzung - Möglichkeit der Anfechtung einer

    Auszug aus BVerwG, 08.03.2006 - 1 WB 23.05
    Denn dadurch wird grundsätzlich noch nicht die Erwartung in Frage gestellt, der Vorgesetzte wolle und könne seine Pflichten einschließlich derjenigen zur sachlichen und gerechten dienstlichen Beurteilung erfüllen (Urteil vom 23. April 1998 - BVerwG 2 C 16.97 - <BVerwGE 106, 318 = NVwZ 1998, 1302 = DVBl 1998, 1076> und Beschlüsse vom 23. Januar 1991 - BVerwG 1 WB 70.88 - , vom 27. November 1996 - BVerwG 1 WB 44.96 - und vom 29. April 1999 - BVerwG 1 WB 55.98, 66.98 - ).
  • BVerwG, 23.04.1998 - 2 C 16.97
    Auszug aus BVerwG, 08.03.2006 - 1 WB 23.05
    Denn dadurch wird grundsätzlich noch nicht die Erwartung in Frage gestellt, der Vorgesetzte wolle und könne seine Pflichten einschließlich derjenigen zur sachlichen und gerechten dienstlichen Beurteilung erfüllen (Urteil vom 23. April 1998 - BVerwG 2 C 16.97 - <BVerwGE 106, 318 = NVwZ 1998, 1302 = DVBl 1998, 1076> und Beschlüsse vom 23. Januar 1991 - BVerwG 1 WB 70.88 - , vom 27. November 1996 - BVerwG 1 WB 44.96 - und vom 29. April 1999 - BVerwG 1 WB 55.98, 66.98 - ).
  • BVerwG, 24.03.2009 - 1 WB 33.08

    Dienstliche Beurteilung; Befangenheit des Beurteilenden; Widerspruchsfreiheit der

    Gleichwohl kann ein Soldat oder eine Soldatin eine Beurteilung mit der Begründung anfechten, sie verstoße gegen Rechte, die ihm oder ihr in Bezug auf die Erstellung von Beurteilungen eingeräumt sind (stRspr, vgl. Beschluss vom 8. März 2006 - BVerwG 1 WB 23.05 - insoweit nicht veröffentlicht in Buchholz 449.2 § 2 SLV 2002 Nr. 7).

    Wenn das Bundesministerium der Verteidigung auf der Grundlage des § 2 Abs. 2 SLV Richtlinien für die Abgabe dienstlicher Beurteilungen erlassen hat, kann das Gericht im Hinblick auf das Gleichbehandlungsgebot (Art. 3 Abs. 1 GG) ferner prüfen, ob diese Richtlinien eingehalten worden sind und mit den gesetzlichen Regelungen, speziell mit denen der Soldatenlaufbahnverordnung über die dienstliche Beurteilung, und mit sonstigen Rechtsvorschriften in Einklang stehen (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 6. März 2001 - BVerwG 1 WB 117.00 - BVerwGE 114, 80 = Buchholz 236.11 § 1a SLV Nr. 15, vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 17.01 - Buchholz 236.11 § 1a SLV Nr. 16, vom 16. September 2004 - BVerwG 1 WB 21.04 - Buchholz 236.110 § 2 SLV Nr. 5, vom 8. März 2006 a.a.O. und vom 11. März 2008 a.a.O.).

    Ebenso stellen grundsätzlich weder eine kritische Einschätzung der Arbeitsweise und des sonstigen dienstlichen Verhaltens des beurteilten Soldaten noch das Bestehen dienstlich veranlasster Spannungen als solche die Erwartung in Frage, der Vorgesetzte wolle und könne seine Pflichten einschließlich derjenigen zur sachlichen und gerechten dienstlichen Beurteilung erfüllen (vgl. Urteil vom 23. April 1998 - BVerwG 2 C 16.97 - BVerwGE 106, 318 und Beschluss vom 8. März 2006 a.a.O. m.w.N.).

    Eine (objektiv) schlechte Beurteilung berechtigt für sich genommen, das heißt ohne Hinzutreten weiterer Umstände, nicht zu Zweifeln an der Unbefangenheit des Beurteilenden (vgl. Beschluss vom 8. März 2006 - BVerwG 1 WB 23.05 - insoweit nicht veröffentlicht in Buchholz 449.2 § 2 SLV 2002 Nr. 7 m.w.N.; vgl. auch Nr. 305 Buchst. c Satz 2 ZDv 20/6).

  • OVG Niedersachsen, 16.01.2024 - 5 ME 94/23

    Aufbewahrung; Beurteilungsbeitrag; Bewerbungsverfahrensanspruch; Endphase;

    War der für die Beurteilung Zuständige nicht in der Lage, sich während des ganzen Beurteilungszeitraums ein eigenes vollständiges Bild von den zur Beurteilung anstehenden Merkmalen zu verschaffen, ist er auf weitere Erkenntnisse, insbesondere Beurteilungsbeiträge sachkundiger Dritter, angewiesen, um die Beurteilung auf einen zutreffenden und vollständigen Sachverhalt stützen zu können (BVerwG, Urteil vom 5.11.1998 - BVerwG 2 A 3.97 -, juris Rn. 14; Beschluss vom 8.3.2006 - BVerwG 1 WB 23.05 -, juris Rn. 3; Urteil vom 21.3.2007 - BVerwG 2 C 2.06 -, juris Rn. 10; Urteil vom 27.11.2014 - BVerwG 2 A 10.13 -, juris Rn. 22 f.; Urteil vom 28.1.2016 - BVerwG 2 A 1.14 -, juris Rn. 21 f.; Urteil vom 2.3.2017 - BVerwG 2 C 21.16 -, juris Rn. 23; Nds. OVG, Beschluss vom 1.10.2007 - 5 LA 115/05 -, juris Rn 5; Beschluss vom 29.5.2020 - 5 ME 187/19 -, juris Rn. 36).
  • BVerwG, 08.03.2006 - 1 WB 24.05
    Das Beschwerdeverfahren hinsichtlich der Beurteilung vom 9. Januar 2004 ist Gegenstand des Verfahrens BVerwG 1 WB 23.05.

    Seine diesbezüglichen Rügen hat der Antragsteller im Verfahren BVerwG 1 WB 23.05 im Einzelnen ausgeführt.

    Die Beschwerdeakte des Insp - 008/04 -, die Gerichtsakte BVerwG 1 WB 23.05 sowie die Personalgrundakte des Antragstellers haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.

    Da die Beurteilung des OTA Dr. M., wie der Senat mit Beschluss vom heutigen Tag im Verfahren BVerwG 1 WB 23.05 entschieden hat, rechtlich nicht zu beanstanden ist, liegen insoweit keine Wertungsfehler vor, die formell auf die Ausführungen im Abschnitt L. 01 durchschlagen und allein deshalb zur Aufhebung der Stellungnahme nötigen könnten.

  • BVerwG, 11.03.2008 - 1 WB 41.07

    Rechtsbehelfsbelehrung; Beurteilung; Internationale Beurteilung;

    Gleichwohl kann ein Soldat oder eine Soldatin eine Beurteilung mit der Begründung anfechten, sie verstoße gegen Rechte, die ihm oder ihr in Bezug auf die Erstellung von Beurteilungen eingeräumt sind (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 8. März 2006 - BVerwG 1 WB 23.05 - Buchholz 449.2 § 2 SLV 2002 Nr. 7 ).

    Wenn das Bundesministerium der Verteidigung auf der Grundlage des § 2 Abs. 2 SLV Richtlinien für die Abgabe dienstlicher Beurteilungen erlassen hat, kann das Gericht bei gegebenem Anlass im Hinblick auf das Gleichbehandlungsgebot (Art. 3 Abs. 1 GG) ferner prüfen, ob diese Richtlinien eingehalten worden sind und mit den gesetzlichen Regelungen, speziell mit denen der Soldatenlaufbahnverordnung über die dienstliche Beurteilung, und mit sonstigen Rechtsvorschriften in Einklang stehen (Beschlüsse vom 6. März 2001 - BVerwG 1 WB 117.00 - BVerwGE 114, 80 = Buchholz 236.11 § 1a SLV Nr. 15, vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 17.01 - Buchholz 236.11 § 1a SLV Nr. 16 jeweils m.w.N., vom 16. September 2004 - BVerwG 1 WB 21.04 - Buchholz 236.110 § 2 SLV Nr. 5 und vom 8. März 2006 a.a.O.).

    Der für die Beurteilung zuständige nationale Vorgesetzte ist an die in den Beurteilungsbeiträgen enthaltenen Werturteile indessen nicht in der Weise gebunden, dass er sie in seine Beurteilung "fortschreibend" übernehmen müsste (stRspr, Beschlüsse vom 29. April 1999 - BVerwG 1 WB 55.98, 66.98 - Buchholz 236.11 § 1a SLV Nr. 6 = NZWehrr 1999, 204 und vom 8. März 2006 a.a.O.).

  • BVerwG, 24.01.2012 - 1 WB 30.11

    Beurteilung; Stellungnahme; erforderliches Abstimmungsgespräch

    Darüber hinaus besteht keine Verpflichtung, in den wertenden Abschnitten einer planmäßigen Beurteilung im Einzelnen auszuführen, in welchem Umfang die darin getroffene Gesamtwürdigung auf eigenen Erkenntnissen und auf Beiträgen Dritter beruht (Beschluss vom 8. März 2006 - BVerwG 1 WB 23.05 - Buchholz 449.2 § 2 SLV 2002 Nr. 7).

    Abgesehen davon, dass sich die Einwendungen in der Sache als unbegründet erwiesen haben, rechtfertigt der Umstand, dass sich der Antragsteller ungerecht beurteilt sieht und der Auffassung ist, es werde an einer fehlerhaften Beurteilung um jeden Preis festgehalten, nicht ohne Hinzutreten besonderer Umstände Zweifel an der Unbefangenheit (vgl. Beschluss vom 8. März 2006 - BVerwG 1 WB 23.05 - insoweit nicht veröffentlicht in Buchholz 449.2 § 2 SLV 2002 Nr. 7 m.w.N.; vgl. auch Nr. 305 Buchst. c Satz 2 ZDv 20/6).

  • OVG Niedersachsen, 10.08.2020 - 5 ME 99/20

    Bewerbungsverfahrensanspruch

    War der für die Beurteilung Zuständige nicht in der Lage, sich während des ganzen Beurteilungszeitraums ein eigenes vollständiges Bild von den zur Beurteilung anstehenden Merkmalen zu verschaffen, ist er auf weitere Erkenntnisse, insbesondere Beurteilungsbeiträge sachkundiger Dritter, angewiesen, um die Beurteilung auf einen zutreffenden und vollständigen Sachverhalt stützen zu können (BVerwG, Urteil vom 5.11.1998 - BVerwG 2 A 3.97 -, juris Rn 14; Beschluss vom 8.3.2006 - BVerwG 1 WB 23.05 -, juris Rn 3; Urteil vom 21.3.2007 - BVerwG 2 C 2.06 -, juris Rn 10; Urteil vom 27.11.2014 - BVerwG 2 A 10.13 -, juris Rn 22 f.; Urteil vom 28.1.2016 - BVerwG 2 A 1.14 -, juris Rn 21 f.; Nds. OVG, Beschluss vom 1.10.2007 - 5 LA 115/05 -, juris Rn 5; Beschluss vom 29.5.2020, a. a. O., Rn 36).
  • OVG Niedersachsen, 23.06.2022 - 5 ME 43/22

    Beförderungsrunde 2021/2022 der Deutschen Telekom AG

    War der für die Beurteilung Zuständige nicht in der Lage, sich während des ganzen Beurteilungszeitraums ein eigenes vollständiges Bild von den zur Beurteilung anstehenden Merkmalen zu verschaffen, ist er auf weitere Erkenntnisse, insbesondere Beurteilungsbeiträge sachkundiger Dritter, angewiesen, um die Beurteilung auf einen zutreffenden und vollständigen Sachverhalt stützen zu können (BVerwG, Urteil vom 5.11.1998 - BVerwG 2 A 3.97 -, juris Rn. 14; Beschluss vom 8.3.2006 - BVerwG 1 WB 23.05 -, juris Rn. 3; Urteil vom 21.3.2007 - BVerwG 2 C 2.06 -, juris Rn. 10; Urteil vom 27.11.2014 - BVerwG 2 A 10.13 -, juris Rn. 22 f.; Urteil vom 28.1.2016 - BVerwG 2 A 1.14 -, juris Rn. 21 f.; Nds. OVG, Beschluss vom 1.10.2007 - 5 LA 115/05 -, juris Rn 5; Beschluss vom 29.5.2020 - 5 ME 187/19 -, juris Rn. 36).
  • BVerwG, 13.12.2011 - 1 WB 8.11

    Anforderung einer Sonderbeurteilung eines Berufssoldaten vom Personalamt der

    Wenn das Bundesministerium der Verteidigung auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 Satz 2 SLV Richtlinien für die Abgabe dienstlicher Beurteilungen erlassen hat, kann das Gericht bei gegebenem Anlass im Hinblick auf das Gleichbehandlungsgebot (Art. 3 Abs. 1 GG) ferner prüfen, ob diese Richtlinien eingehalten worden sind und mit den gesetzlichen Regelungen, speziell mit denen der Soldatenlaufbahnverordnung über die dienstliche Beurteilung, und mit sonstigen Rechtsvorschriften in Einklang stehen (Beschlüsse vom 6. März 2001 - BVerwG 1 WB 117.00 - BVerwGE 114, 80 = Buchholz 236.11 § 1a SLV Nr. 15, vom 8. März 2006 - BVerwG 1 WB 23.05 - und vom 11. März 2008 - BVerwG 1 WB 41.07 - jeweils m.w.N.).

    Schwankungen im Leistungs- und Persönlichkeitsbild, die aus unterschiedlichen Gegebenheiten und deren Bewertung durch die Beurteilenden herrühren, sind erfahrungsgemäß jederzeit möglich; sie geben für sich genommen objektiv keinen Anlass zu der Annahme, eine schlechte(re) Beurteilung müsse notwendigerweise Ausdruck einer Befangenheit des Beurteilenden sein (stRspr, Beschlüsse vom 6. September 1988 - BVerwG 1 WB 141.87 - BVerwGE 86, 59 -, vom 29. April 1999 a.a.O., vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 1 WB 48.99 - und vom 8. März 2006 - BVerwG 1 WB 23.05 - Rn. 28 ), zumal die unterschiedlichen Bewertungen Erkenntnisse aus verschiedenen Beurteilungszeiträumen betreffen.

  • OVG Niedersachsen, 10.02.2015 - 5 LB 100/14

    Beurteilung; HEGA 02/08; Vier-Augen-Prinzip

    War der für die Beurteilung Zuständige nicht in der Lage, sich während des ganzen Beurteilungszeitraums ein eigenes vollständiges Bild von den zur Beurteilung anstehenden Merkmalen zu verschaffen, ist er auf weitere Erkenntnisse, insbesondere Beurteilungsbeiträge Dritter, angewiesen, um die Beurteilung auf einen zutreffenden und vollständigen Sachverhalt stützen zu können (BVerwG, Urteil vom 5.11.1998 - BVerwG 2 A 3.97 -, juris Rn. 14; Beschluss vom 8.3.2006 - BVerwG 1 WB 23.05 -, juris Rn. 3; Urteil vom 21.3.2007 - BVerwG 2 C 2.06 -, juris Rn. 10; Nds. OVG, Beschluss vom 1.10.2007 - 5 LA 115/05 -, juris Rn. 5 ).
  • OVG Niedersachsen, 29.05.2020 - 5 ME 187/19

    Amtszulage; Beurteilungsbeitrag; lückenlos; lückenlose Leistungsnachzeichnung; RA

    War der für die Beurteilung Zuständige nicht in der Lage, sich während des ganzen Beurteilungszeitraums ein eigenes vollständiges Bild von den zur Beurteilung anstehenden Merkmalen zu verschaffen, ist er auf weitere Erkenntnisse, insbesondere Beurteilungsbeiträge sachkundiger Dritter, angewiesen, um die Beurteilung auf einen zutreffenden und vollständigen Sachverhalt stützen zu können (BVerwG, Urteil vom 5.11.1998 - BVerwG 2 A 3.97 -, juris Rn. 14; Beschluss vom 8.3.2006 - BVerwG 1 WB 23.05 -, juris Rn. 3; Urteil vom 21.3.2007 - BVerwG 2 C 2.06 -, juris Rn. 10; Urteil vom 27.11.2014 - BVerwG 2 A 10.13 -, juris Rn. 22f.; Urteil vom 28.2.2016 - BVerwG 2 A 1.14 -, juris Rn. 21f.; Nds. OVG, Beschluss vom 1.10.2007 - 5 LA 115/05 -, juris Rn. 5).
  • OVG Niedersachsen, 09.06.2022 - 5 ME 160/21
  • BVerwG, 04.02.2016 - 1 WB 30.15

    Stellungnahme des Vorgesetzten zur planmäßigen Beurteilung

  • BVerwG, 31.08.2017 - 1 WRB 1.17

    Beurteilungsbeitrag; Beurteilungsbeitrag nach Abschluss einer besonderen

  • BVerwG, 21.10.2010 - 1 WB 54.09

    Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Beurteilungsspielraum; besondere

  • BVerwG, 03.01.2014 - 1 WNB 4.13

    Die Auslegung einer Verwaltungsvorschrift als im Rechtsbeschwerdeverfahren zu

  • BVerwG, 28.04.2009 - 1 WB 29.08

    Dienstliche Beurteilung; Stellungnahme des nächsthöheren Vorgesetzten; Anhörung;

  • BVerwG, 15.12.2008 - 1 WB 70.08
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