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   VGH Hessen, 27.09.2006 - 5 N 358/04   

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VGH Hessen, 27.09.2006 - 5 N 358/04 (https://dejure.org/2006,9149)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27.09.2006 - 5 N 358/04 (https://dejure.org/2006,9149)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27. September 2006 - 5 N 358/04 (https://dejure.org/2006,9149)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hessen

    Abwassergebühr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Frage der Gültigkeit der Regelungen über die Höhe einer Niederschlagswassergebühr bzw. Schmutzwassergebühr; Gebührenmaßstab für das Einleiten von Niederschlagswasser bzw. Schmutzwasser; Ermächtigungsgrundlage für die Erhebung von Nutzungsgebühren ; Bestimmung ...

  • Judicialis

    ABGS der Stadt Darmstadt vom 27.08.2004 § 16 Abs. 8; ; ABGS der Stadt Darmstadt vom 27.08.2004 § 17 Abs. 6; ; KAG § 10; ; VOPR Nr. 30/53

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abwassergebühr - Dividende, Erforderlichkeit, Fiktives Trennsystem, Fremdleistungsvertrag, Gebühr, Gesellschaftsanteil, Gewinn, Gewinnzuschlag, Kalkulation, Kosten, Kostenüberschreitungsverbot, Niederschlagswasser, Normenkontrollverfahren, Preisrecht, Schmutzwasser, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 277 (Ls.)
  • DÖV 2007, 308
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Hessen, 27.04.1999 - 5 N 3909/98

    Kommunalabgaben: gebührenfähige Kosten - Werteverzehr - Fremdleistungen -

    Auszug aus VGH Hessen, 27.09.2006 - 5 N 358/04
    Dabei gilt für Fremdleistungen wie für von der Einrichtung selbst erbrachte Leistungen, dass sie betriebsbedingt, d.h. für den Betrieb der öffentlichen Einrichtung unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Vorgaben erforderlich sein müssen (Beschlüsse des Senats vom 28. März 1996 - 5 N 269/92 -, GemHH 1998, 88 und vom 27. April 1999 - 5 N 3909/98 -, ESVGH 49, 222 = NVwZ-RR 2000, 243).

    Die Gebührensätze dürfen nicht von vornherein so bemessen sein, dass das Gebührenaufkommen den Aufwand nachhaltig und wesentlich übersteigt (Beschluss des Senats vom 27. April 1999, a.a.O.).

    Maßgeblich für die Beurteilung, ob es sich bei dem Abwasserbeseitigungsvertrag um einen Fremdleistungsvertrag handelt, ist allein die formelle Betrachtungsweise, also die Tatsache, dass die SHGW-AG eine von der Antragsgegnerin zu unterscheidende juristische Person des privaten Rechts ist (vgl. Beschluss des Senats vom 27. April 1999, a.a.O).

    Die auf § 2 Preisgesetz vom 10. April 1948 beruhende Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom 1. November 1953 (BAnz Nr. 244 vom 18. Dezember 1953) mit den in den Anlagen dazu aufgeführten Leitsätzen für die Preisermittlung - LSP - ist eine auch weiterhin gültige Vorschrift (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Februar 1995 - 1 C 36.92 -, NVwZ-RR 1995, 425; Beschluss des Senats vom 27. April 1999, a.a.O.).

    Das bedeutet, dass Anlagen, die von vornherein auf eine Überkapazität ausgerichtet sind, insoweit nicht kostenmäßig berücksichtigungsfähig sind (vgl. auch Urteil des Senats vom 27. April 1999, a.a.O.).

    Für Fremdleistungen gilt - wie für von der Einrichtung selbst erbrachte Leistungen -, dass sie betriebsbedingt, das heißt für den Betrieb der öffentlichen Einrichtung unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Vorgaben erforderlich sein müssen (Beschlüsse des Senats vom 28. März 1996 und vom 27. April 1999, a.a.O.).

  • VG Darmstadt, 29.03.2001 - 4 E 12/97
    Auszug aus VGH Hessen, 27.09.2006 - 5 N 358/04
    Mit rechtskräftigem Urteil vom 29. März 2001 (4 E 12/97(3)) hat das Verwaltungsgericht dieser Klage stattgegeben, da es den von der damaligen Satzung gewählten einheitlichen Frischwassermaßstab angesichts der Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung im Stadtgebiet für unzulässig hielt.

    Die Antragsgegnerin hat sich in ihrer Abwasserbeitrags- und -gebührensatzung vom 27. August 2002 infolge des eine frühere Gebührenregelung betreffenden Urteils des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 29. März 2001 (4 E 12/97[3]) für eine gesonderte Erhebung von Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren ("gesplittete Abwassergebühr") entschieden.

    Zum einen rügt der Antragsteller, aufgrund eines Hinweises des Verwaltungsgerichts Darmstadt im Rahmen seines "obiter dictum" in dem Urteil vom 29. März 2001 (4 E 12/97[3]), die Antragsgegnerin habe öffentliches Preisrecht im Rahmen der Vergabe der Abwasserbeseitigung an die SHGW-AG nicht beachtet.

  • VGH Hessen, 24.04.2007 - 5 N 2781/05
    Auszug aus VGH Hessen, 27.09.2006 - 5 N 358/04
    Er wird nunmehr unter dem Aktenzeichen 5 N 2781/05 fortgeführt.

    Im Übrigen wird auf den Inhalt der Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens, den Inhalt der Gerichtsakte 5 N 2781/05 sowie der vom Antragsteller vorgelegten Vorgänge (1 Hefter, 1 Exemplar der streitigen Satzung) und der von der Antragsgegnerin vorgelegten Verwaltungsvorgänge (4 Leitzordner) verwiesen, die insgesamt Gegenstand der Beratung gewesen sind.

  • VG Schleswig, 10.11.2003 - 4 A 32/02
    Auszug aus VGH Hessen, 27.09.2006 - 5 N 358/04
    Kosten, die der Antragsgegnerin beim Erwerb von derartigen Gesellschaftsanteilen entstünden, wären keine betriebsbedingten Kosten und dürften deshalb dem Gebührenzahler auch nicht auferlegt werden (vgl. insgesamt zu dieser Problematik: Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urteile vom 10. November 2003 - 4 A 481/02 - IR 2004, 43 = Juris, und - 4 A 32/02 -, Juris).
  • BVerwG, 21.02.1995 - 1 C 36.92

    Zwangsweise öffentliche Preisprüfung bei Nachtragsleistungen zulässig?

    Auszug aus VGH Hessen, 27.09.2006 - 5 N 358/04
    Die auf § 2 Preisgesetz vom 10. April 1948 beruhende Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom 1. November 1953 (BAnz Nr. 244 vom 18. Dezember 1953) mit den in den Anlagen dazu aufgeführten Leitsätzen für die Preisermittlung - LSP - ist eine auch weiterhin gültige Vorschrift (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Februar 1995 - 1 C 36.92 -, NVwZ-RR 1995, 425; Beschluss des Senats vom 27. April 1999, a.a.O.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2004 - 9 A 4187/01

    Wiederbeschaffungszeitwert

    Auszug aus VGH Hessen, 27.09.2006 - 5 N 358/04
    Einen Anteil des Gebührenzahlers am Anlagevermögen gibt es deshalb nicht (Urteil vom 14. Dezember 2004 - 9 A 4187/01 -, ZKF 2005, 94 = NWVBl. 2005, 219).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.11.1996 - 4 K 11/96

    Überprüfung der Wirksamkeit einer Abfallgebührensatzung

    Auszug aus VGH Hessen, 27.09.2006 - 5 N 358/04
    Sie müssen grundsätzlich als Minderung der Kosten in die Gebührenkalkulation eingestellt werden und führen somit zu einer Minderung der Gebührenhöhe (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteile vom 7. November 1996 - 4 K 11/96 - , ZKF 1997, 280, und 25. Februar 1998 - 4 K 8/97, 4 K18/97 -, KStZ 2000, 12; Schulte/Wiesemann, a.a.O., § 6 Rdn. 197f; Lohmann in: Driehaus, a.a.O., § 6 Rdn. 670; Wiesemann, NVwZ 2005, 391, 396; kritisch dazu: Kuchler, KStZ 2003, 61, 67).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.1998 - 4 K 8/97

    Müllgebühren, Kalkulation, Abschreibungen, Unternehmergewinne

    Auszug aus VGH Hessen, 27.09.2006 - 5 N 358/04
    Sie müssen grundsätzlich als Minderung der Kosten in die Gebührenkalkulation eingestellt werden und führen somit zu einer Minderung der Gebührenhöhe (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteile vom 7. November 1996 - 4 K 11/96 - , ZKF 1997, 280, und 25. Februar 1998 - 4 K 8/97, 4 K18/97 -, KStZ 2000, 12; Schulte/Wiesemann, a.a.O., § 6 Rdn. 197f; Lohmann in: Driehaus, a.a.O., § 6 Rdn. 670; Wiesemann, NVwZ 2005, 391, 396; kritisch dazu: Kuchler, KStZ 2003, 61, 67).
  • VG Schleswig, 10.11.2003 - 4 A 481/02
    Auszug aus VGH Hessen, 27.09.2006 - 5 N 358/04
    Kosten, die der Antragsgegnerin beim Erwerb von derartigen Gesellschaftsanteilen entstünden, wären keine betriebsbedingten Kosten und dürften deshalb dem Gebührenzahler auch nicht auferlegt werden (vgl. insgesamt zu dieser Problematik: Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urteile vom 10. November 2003 - 4 A 481/02 - IR 2004, 43 = Juris, und - 4 A 32/02 -, Juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.1994 - 9 A 2251/93

    US-Leasing-Geschäfte und Gebührenrecht

    Auszug aus VGH Hessen, 27.09.2006 - 5 N 358/04
    Insofern führt auch die Berufung des Antragstellers auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 15. Dezember 1994 (9 A 2251/93 -, NVwZ 1995, 1238) im vorliegenden Fall zu keinem anderen Ergebnis.
  • VGH Hessen, 28.03.1996 - 5 N 269/92

    Erfolglose Normenkontrolle gegen Hausmüllsatzung - hier: Entgelt für

  • VGH Baden-Württemberg, 31.05.2010 - 2 S 2423/08

    Gebühr für die Benutzung der öffentlichen Abfallentsorgung bei Übertragung der

    Dies gilt unabhängig von dem Grad dieser Beteiligung (OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 1.6.2007 - 9 A 372/06 - Juris; HessVGH, Beschl. v. 27.9.2006 - 5 N 358/04 - Juris; OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 24.6.1998 - 2 L 113/97 - KStZ 1999, 135; OVG Greifswald, Urt. v. 25.2.1998 - 4 K 8/97 - KStZ 2000, 12).

    Ein Verkauf des Anlagevermögens an einen Dritten ist daher gebührenrechtlich ohne Bedeutung (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 24.6.2008 - 9 A 373/06 - KStZ 2009, 12 und 1.6.2007 - 9 A 372/06 - Juris; HessVGH, Beschl. vom 27.9.2006 - 5 N 358/04 - Juris; Brüning in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand September 2009, § 6 Rn. 199).

    Die bei einer solchen Gesellschaft entstehenden Gewinne müssen daher, soweit sie auf die Beteiligung der Gemeinde entfallen, gebührenmindernd berücksichtigt werden (ebenso HessVGH, Beschl. v. 27.9.2006 - 5 N 358/04 - Juris; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteile vom 7.11.1996 - 4 K 11/96 - DVBl 1997, 1072 und 25.2.1998 - 4 K 8/97 - KStZ 2000, 12; Wiesemann, NVwZ 2005, 391, 396; Brüning in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand September 2009, § 6 Rn. 197f; Faiß, Das Kommunalabgabenrecht in Baden-Württemberg, Stand Juli 2009, § 14 Rn. 7; Gössl/Reif, KAG für Baden-Württemberg, Stand September 2009, § 14 Anm. 4.1.2.2, S. 26 f.).

  • VGH Hessen, 11.12.2018 - 5 A 1305/17

    Wassergebühr

    Denn bereits unter der alten Gesetzesfassung, in der eine ausdrückliche Festlegung des Kostenüberschreitungsverbots fehlte, hatte der Senat dieses als Korrelat aus dem Kostendeckungsprinzip abgeleitet (vgl. etwa: Beschluss vom 27. September 2006 - 5 N 358/04 -, HSGZ 2007, 57 = Juris; auch schon: Beschluss vom 28. September 1976 - V N 3/75 -, ESVGH 27, 116).

    Die Gebührensätze dürfen deshalb nicht von vornherein so bemessen sein, dass das Gebührenaufkommen den ansatzfähigen Aufwand nachhaltig und wesentlich übersteigt (vgl. Beschlüsse des Senats vom 27. April 1999 - 5 N 3909/98 -, ESVGH 49, 222 = NVwZ 2000, 2143, und vom 27. September 2006 - 5 N 358/04 -, a.a.O., beide auch Juris).

    Allerdings gilt für Fremdleistungen, wie für von der Einrichtung selbst erbrachte Leistungen, dass sie betriebsbedingt, das heißt für den Betrieb der öffentlichen Einrichtung unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Vorgaben erforderlich sein müssen (st. Rspr des Senats: vgl. Beschlüsse vom 16. Juni 2016 - 5 A 1278/15.Z - vom 27. September 2006 - 5 N 358/04 -, HSGZ 2007, 57; vom 27. April 1999 - 5 N 3909/98 -, ESVGH 49, 222 = NVwZ-RR 2000, 243; und vom 28. März 1996 - 5 N 269/92 -, GemHH 1998, 88, sämtlich auch Juris).

    Ist die Fremdleistung, deren Entgelt in die Gebührenkalkulation eingestellt wird, nicht aufgrund einer Ausschreibung nach Vergaberecht vergeben worden, kann der Nachweis der Erforderlichkeit der Höhe des Entgelts in der Regel dadurch geführt werden, dass das Entgelt den Vorgaben der Leitsätze für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten (Anlage zur Verordnung PR Nr. 30/53 vom 21. November 1953, BAnz 1953 Nr. 244, zuletzt geändert durch Art. 289 VO vom 25. November 2003, BGBl. I S. 2304) - LSP - genügt (vgl. Beschlüsse des Senats vom 16. Juni 2016 - 5 A 1278/15.Z - vom 27. September 2006 - 5 N 358/04 -, und vom 27. April 1999 - 5 N 3909/98 -, jeweils a.a.O.).

  • VGH Hessen, 30.11.2023 - 5 A 1290/21

    Zur gebührenmindernden Berücksichtigung einer Wasserkonzessionsabgabe

    Die Behauptung, nach der Entscheidung des Senats vom 27. September 2006 - 5 N 358/04 - hätten Kommunen etwaige Erträge, Erlöse oder Einnahmen gebührenrechtlich kostenmindernd zu berücksichtigen, sei falsch.

    Kostenneutrale Erträge, Erlöse und Einnahmen sind gebührenrechtlich irrelevant, da sie sich nicht auf die Gebührenbelastung auswirken (Senatsbeschluss vom 27. September 2006 - 5 N 358/04 -, juris Rn. 44; zu Flugsicherungsgebühren vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2009 - 3 C 29.08 -, juris Rn. 47 m.w.N.).

    Die Gebührensätze dürfen nicht von vornherein so bemessen sein, dass das Gebührenaufkommen den Aufwand nachhaltig und wesentlich übersteigt (vgl. Beschlüsse des Senats vom 27. April 1999 - 5 N 3909/98 - und vom 27. September 2006 - 5 N 358/04 -, jeweils juris).

    Jedenfalls ist dies kein Grund, die Entscheidung des Senats vom 27. September 2006 - 5 N 358/04 - nicht heranzuziehen.

  • VGH Hessen, 10.05.2012 - 5 C 3180/09
    Im Zuge verschiedener gesellschaftsrechtlicher Umstrukturierungen ging die Südhessische Gas und Wasser AG mit Wirkung vom 1. Januar 2003 in der Südhessischen Energie AG (HSE) auf (vgl. im Einzelnen dazu: Beschluss des Senats vom 27. September 2006 - 5 N 358/04 -, HSGZ 2007, 57 = GemHH 2009, 158).

    Der Antragsteller hat bereits in zwei Normenkontrollverfahren die Gebührensätze für Niederschlagswasser- und Schmutzwassergebühren in den Fassungen der Abwasserbeitrags- und -gebührensatzung der Antragsgegnerin vom 27. August 2002 (Beschluss des Senats vom 27. September 2006, a.a.O.) und vom 22. September und 17. Dezember 2004 (Beschluss des Senats vom 24. April 2007 - 5 N 2781/05 -) überprüfen lassen.

    Die Gebührensätze dürfen deshalb nicht von vornherein so bemessen sein, dass das Gebührenaufkommen den Aufwand nachhaltig und wesentlich übersteigt (vgl. Beschlüsse des Senats vom 27. April 1999 - 5 N 3909/98 -, ESVGH 49, 222 = NVwZ-RR 2000, 2143, und vom 27. September 2006 - 5 N 358/04 -, HSGZ 2007, 57 = GemHH 2009, 158).

    Wie bereits in den Entscheidungen zu den vom Antragsteller eingeleiteten beiden früheren Normenkontrollverfahren bezüglich früherer Fassungen der Festlegung der Gebührensätze für Niederschlagswasser und Schmutzwasser in der Abwasserbeitrags- und -gebührensatzung der Antragsgegnerin (vgl. Beschlüsse des Senats vom 27. September 2006 - 5 N 358/04 -, a.a.O., und vom 24. April 2007 - 5 N 2187/05 -) ausgeführt, hat die Antragsgegnerin, die weitestgehend über eine Mischwasserkanalisation verfügt, auch bei der hier zu prüfenden Kalkulation für die gesonderte Kalkulation von Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren auf ein so genanntes "fiktives Trennsystem" zurückgegriffen.

    (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 27. September 2006 - 5 N 358/04 -, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 18.04.2016 - 5 C 2174/13

    Wassergebühr

    Denn bereits unter der alten Gesetzesfassung, in der eine ausdrückliche Festlegung des Kostenüberschreitungsverbots fehlte, hatte der Senat dies als Korrelat aus dem Kostendeckungsprinzip abgeleitet (vgl. etwa: Beschluss vom 27. September 2006 - 5 N 358/04 -, HSGZ 2007, 57 = Juris Rdnr. 26; auch schon: Beschluss vom 28. September 1976 - V N 3/75 -, ESVGH 27, 116).

    Die Gebührensätze dürfen deshalb nicht von vornherein so bemessen sein, dass das Gebührenaufkommen den Aufwand nachhaltig und wesentlich übersteigt (vgl. Beschlüsse des Senats vom 27. April 1999 - 5 N 3909/98 -, ESVGH 49, 222 = NVwZ 2000, 2143, und vom 27. September 2006, a. a. O.).

  • VGH Hessen, 24.04.2007 - 5 N 2781/05
    Dieser wurde vom Senat mit Beschluss vom 27. September 2006 abgelehnt (- 5 N 358/04 -, HSGZ 2007, 57).

    Im Übrigen wird auf den Inhalt der Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens (zwei Bände), den Inhalt der Gerichtsakte 5 N 358/04 (zwei Bände) sowie der vom Antragsteller vorgelegten Vorgänge (zwei Hefter, ein Exemplar der Satzung vom 27. August 2002) und der von der Antragsgegnerin vorgelegten Verwaltungsvorgänge (vier Leitzordner, zwei Hefter) verwiesen, die insgesamt Gegenstand der Beratung gewesen sind.

    Dies hat der Senat bereits umfassend in seinem Beschluss vom 27. September 2006 (5 N 358/04) in dem ersten Normenkontrollverfahren des Antragstellers erläutert und ausgeführt, dass die Bestimmung der Kostenanteile nach diesem Modell verursachungsangemessen und deshalb nicht zu beanstanden ist.

    Die Gebührensätze dürfen deshalb nicht von vornherein so bemessen sein, dass das Gebührenaufkommen den Aufwand nachhaltig und wesentlich übersteigt (vgl. Beschlüsse des Senats vom 27. April 1999 - 5 N 3909/98 -, ESVGH 49, 222 = NVwZ-RR 2000, 2143, und vom 27. September 2006, a.a.O.).

    In der Kalkulation für die Abwasserbeitrags- und -gebührensatzung vom 27. August 2002 und in den rückwirkend für den Zeitraum ab 1995 erstellten Kalkulationen hatte die Antragsgegnerin jeweils nur die von der Preisprüfungsstelle des Regierungspräsidiums Darmstadt ermittelten preisrechtlich zulässigen Kosten unter Einbeziehung einer fiktiven kleinen Klärschlammtrocknungsanlage beanstandungsfrei zugrundegelegt (vgl. Beschluss des Senats vom 27. September 2006, a.a.O., Seite 28 f des amtlichen Abdrucks).

  • VGH Hessen, 08.04.2014 - 5 A 1994/12

    Berücksichtigung von Abschreibungen bei der Berechnung von Wasser- und

    Die Zugrundelegung eines derartigen "fiktiven Trennsystems" zur Bestimmung der unterschiedlichen Kostenmassen für Schmutzwasser- und Regenwasserbeseitigung ist nach Auffassung des Senats verursachungsgerecht und deshalb nicht zu beanstanden, unabhängig davon, inwieweit andere Modelle (etwa die so genannte "Mehraufwandmethode" oder die so genannte fiktive "Dreikanalmethode") geeignet sind, die Kostenmassen ebenfalls verursachungsgerecht aufzuteilen (Beschlüsse vom 27. September 2006 - 5 N 358/04 -, HSGZ 2007, 57 = GemHH 2009, 158, vom 14. April 2007 - 5 N 2781/05 -, und vom 10. Mai 2012 - 5 C 3180/09.N -, sämtlich auch Juris).
  • VG Freiburg, 20.06.2008 - 4 K 1144/07

    Rechtmäßigkeit von Abfallgebühren; Gebühren für die Benutzung von öffentlichen

    Dies war bei dem Bewirtschaftungsrahmenvertrag zwischen der Beklagten und der A.-GmbH der Fall, zumal es in der Natur der Sache lag, dass die Beklagte die von ihr selbst gegründete Einrichtung auch in Anspruch nahm (vgl. hierzu auch Hess.VGH, Beschluss vom 27.09.2006 - 5 N 358/04 -, Juris).

    Der Hessische VGH führt in seinem Beschluss vom 27.09.2006 (- 5 N 358/04 -, Juris; vgl. aber auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 07.11.1996 - 4 K 11/96 - DVBl 1997, 1072 und BayVGH, Urteil vom 25.04.1995 - 4 N 94.1282 - u. - 4 N 94.2947 -, Juris zu einem Fall, in dem die Beteiligten von sich aus diesen Abzug der Gewinnanteile vorgenommen hatten; Driehaus, a.a.O., § 6 Rd.Nrn. 197e und 197 f) hierzu aus:.

    Dann könnte sie insoweit auch den ausgeschütteten Gewinn dem allgemeinen Haushalt wieder zuführen (vgl. auch hier z.B. Hess VGH, Beschluss vom 27.09.2006, a.a.O., wonach in dem dortigen Fall die Gemeinde den im Entwässerungsentgelt enthaltenen Gewinn- und Wagniszuschlag nicht als Kosten in die Gebührenkalkulation aufgenommen hatte, sondern diesen Anteil aus allgemeinen Haushaltsmitteln getragen hat).

  • VG Halle, 23.03.2012 - 4 A 6/11

    Abfallentsorgungsgebühren; Kalkulation, Berücksichtigung von Erlösen aus

    Erlöse aus der Veräußerung von Geschäftsanteilen an einer derartigen GmbH sind daher nicht gebührenmindernd zu berücksichtigen (VG Schleswig, Urteil vom 10. November 2003 - 4 A 481/02 - juris Rn. 34; VGH Kassel, Beschluss vom 27. September 2006 - 5 N 358/04 - juris Rn. 45).

    Dies ist am Maßstab der Erforderlichkeit der Kosten zu messen (VGH Kassel, Beschluss vom 27. September 2006 - 5 N 358/04 - a.a.O.).

    Hierbei müssen allerdings nach öffentlichem Preisrecht zulässige Gewinnzuschläge, die in die Berechnung des Entgelts einer privaten Gesellschaft eingeflossen sind, dem Gebührenhaushalt zugeführt werden, soweit sie als Gewinn auf eine Beteiligung der Gemeinde an dieser Gesellschaft entfallen (VGH Kassel, Beschluss vom 27. September 2006 - 5 N 358/04 - a.a.O. Rn. 50; VGH Mannheim, Urteil vom 31. Mai 2010 - 2 S 2423/08 - a.a.O. Rn. 87).

  • VGH Hessen, 16.06.2016 - 5 A 1278/15

    Abfallgebühr

    Dabei gilt für Fremdleistungen wie für von der Einrichtung selbst erbrachte Leistungen, dass sie betriebsbedingt, d.h. für den Betrieb der öffentlichen Einrichtung unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Vorgaben erforderlich sein müssen (st. Rspr. des Senats: vgl. Beschlüsse vom 27. September 2006 - 5 N 358/04 -, HSGZ 2007, 57, vom 27. April 1999 - 5 N 3909/98 -, ESVGH 49, 222 = NVwZ-RR 2000, 243, und vom 28. März 1996 - 5 N 269/92 -, GemHH 1998, 88, sämtlich auch Juris).

    Diese Auffassung des Verwaltungsgerichts stimmt mit der Rechtsprechung des Senats und weiterer Obergerichte überein (siehe Beschlüsse vom 27. September 2006 - 5 N 358/04 -, und vom 27. April 1999 - 5 N 3909/98 -, jeweils a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31. Mai 2010 - 2 S 2423/08 -, NVwZ 2010, 1252 [nur LS]; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27. April 2015 - 9 A 2813/12 -, NWVBl 2015, 374; Beschluss vom 25. November 2010 - 9 A 94/09 -, KStZ 2011, 110, sämtlich auch Juris).

    Insofern ist dieser Fall mit der Frage, in welchem Umfang Aufwand für den Ausbau einer Straße straßenbeitragsrechtlich auf die Anlieger umlegungsfähig ist und inwiefern die Auslegung des betreffenden Landesrechts durch das Berufungsgericht Bundesrecht verletzt, mit der Frage, inwiefern bei der Prüfung als erforderlich ansetzbarer Fremdleistungsentgelte Gewinnzuschläge im Rahmen einer Gebührenkalkulation preisrechtlich zulässigerweise eingestellt werden können, nicht gleichzusetzen (vgl. zur Problematik: Beschluss des Senats vom 27. September 2006, a.a.O., m.w.N.).

  • VGH Hessen, 02.09.2009 - 5 A 631/08

    Erhebung einer nach dem Frischwassermaßstab berechneten einheitlichen

  • VG Potsdam, 22.05.2019 - 8 K 6/14

    Abwasser- und Trinkwassergebühren; Gewinne, die einer Gemeinde auch aus einer nur

  • VGH Hessen, 20.02.2008 - 5 UE 118/07

    An- und Abfluggebühren

  • VGH Baden-Württemberg, 23.04.2021 - 2 S 2628/18

    Erhebung einer verbrauchsunabhängigen Grundgebühr für die Entsorgung von

  • VG Minden, 14.05.2014 - 3 K 462/13

    Klagen gegen Abwassergebühren für die Jahre 2007 bis 2009 in Höxter ohne Erfolg

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2012 - 9 A 1884/11

    Jeweils gesonderte Gebührenbedarfsberechnung bei der Ermittlung der Sätze der

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2010 - 4 L 115/09

    Kalkulation eines Gebührensatzes bei Einschaltung eines privaten Betreibers

  • VGH Hessen, 23.05.2023 - 5 A 2958/19

    Zum Ausgleichszeitraum etwaiger Überdeckungen bei der Erhebung von

  • VGH Hessen, 19.09.2013 - 5 A 831/13
  • VG Wiesbaden, 23.06.2016 - 1 K 1214/13

    Abwassergebühr

  • VG Minden, 03.12.2012 - 3 K 478/09

    Rechtliche Ausgestaltung des kommunalrechtlichen Kostenüberschreitungsverbots bei

  • VG Saarlouis, 31.10.2008 - 11 K 86/08

    Folge der Erhebung einer Bearbeitungsgebühr für den durch die Absetzungen von der

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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 23.10.2006 - 13 S 1943/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3398
VGH Baden-Württemberg, 23.10.2006 - 13 S 1943/06 (https://dejure.org/2006,3398)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.10.2006 - 13 S 1943/06 (https://dejure.org/2006,3398)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. Oktober 2006 - 13 S 1943/06 (https://dejure.org/2006,3398)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Vorläufiger Rechtsschutz nach Ablehnung eines zur Arbeitsaufnahme berechtigenden Aufenthaltstitels, gerichtet auf einstweilige Arbeitsaufnahme; zum Anspruch eines US-Bürgers auf Arbeitsaufnahme

  • Wolters Kluwer

    Versagung der Erteilung oder Verlängerung des Aufenthaltstitels eines Ausländers zur Ausübung einer Erwerbsbeschäftigung in Deutschland sowie seine Rechtsschutzmöglichkeiten; Anspruch eines US-Bürgers auf Zustimmung der Bundesagantur für Arbeit auf Gestattung der ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    ZPO § 114; VwGO § 166; VwGO § 60 Abs. 2; VwGO § 123; VwGO § 80 Abs. 5; AufenthG § 84 Abs. 2; AufenthG § 81 Abs. 4; AufenthG § 18 Abs. 2; AufenthG § 18 Abs. 3; AufenthG § 39 Abs. 2; BeschV § 34
    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Erwerbstätigkeit, Prozesskostenhilfe, Erfolgsaussichten, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), Suspensiveffekt, einstweilige Anordnung, Visum nach Einreise, Rechtsschutzgarantie, Zustimmung, ...

  • Judicialis

    VwGO § 80 Abs. 5; ; VwGO § ... 123 Abs. 5; ; AufenthG § 4; ; AufenthG § 18; ; AufenthG § 39; ; AufenthG § 81 Abs. 3; ; AufenthG § 81 Abs. 4; ; AufenthG § 84 Abs. 1 Nr. 1; ; AufenthG § 84 Abs. 2 Satz 2; ; BeschV § 34; ; FHSV Art. 1; ; FHSV Art. 3; ; FHSV Art. 7

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Aufschiebende Wirkung, einstweilige Anordnung, Aufenthaltserlaubnis, zwischenstaatliche Vereinbarung; ARB 1/80, Sonstiges Ausländerrecht - vorläufiger Rechtsschutz, Erwerbstätigkeit, Anwerbestopp, Beschäftigungserlaubnis, Arbeitsmarktprüfung, Vorrangprüfung, ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 57, 126
  • NVwZ-RR 2007, 277
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (10)

  • FG Hessen, 19.05.2008 - 5 K 477/06

    Rückkauf von Bauland als Anschaffung i.S. des § 23 EStG - Voraussetzungen für die

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.10.2006 - 13 S 1943/06
    Die hinreichende Erfolgsaussicht fehlt auch nicht deshalb, weil - wovon das Verwaltungsgericht ausgegangen ist (vgl. insoweit auch seinen Beschluss vom 6.4.2006 - 5 K 477/06 -) - vorläufiger Rechtsschutz bezüglich der vom Antragsteller angestrebten sofortigen Ermöglichung der Aufnahme einer Beschäftigung bei der xxxxxx in Stuttgart im Hinblick auf die in § 123 Abs. 5 VwGO getroffene Regelung nur im Wege eines Verfahrens nach § 80 Abs. 5 VwGO gewährt werden dürfte, der auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gerichtete Antrag des Antragstellers mithin nicht statthaft wäre.

    Auf seinen Antrag vom 11.1.2006 hat das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 6.4.2006 - 5 K 477/06 - die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 16.12.2005 angeordnet, mit dem diese seinen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu Erwerbszwecken abgelehnt und ihm die Abschiebung in die Vereinigten Staaten von Amerika angedroht hat.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2004 - 14 A 1937/99

    Anspruch eines amerikanischen Staatsangehörigen auf Zulassung zur Prüfung für die

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.10.2006 - 13 S 1943/06
    Hierbei kann offen bleiben, ob der FHSV überhaupt einzelnen Personen ein subjektiv-öffentliches Recht gewährt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.9.2004 - 14 A 1937/99 - juris und - zweifelnd hinsichtlich der in Art. VII Abs. 4 FHSV geregelten Meistbegünstigungsklausel - BVerwG, Beschluss vom 5.4.2005 - 6 B 2/05 -, juris).
  • BVerfG, 14.04.2003 - 1 BvR 1998/02

    Verletzung des Gebots der Rechtsschutzgleichheit im Prozesskostenhilfeverfahren

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.10.2006 - 13 S 1943/06
    Hinreichende Erfolgsaussicht ist damit regelmäßig dann anzunehmen, wenn im Rechtsmittelverfahren eine dem Rechtsmittelführer günstige Entscheidung bei überschlägiger Prüfung nach Lage der Akten ernsthaft in Betracht kommt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.4.2003 - 1 BvR 1998/02 -, NJW 2003, 2976 und Beschluss vom 14.6.2006 - 2 BvR 626/06 -, InfAuslR 2006, 377) .
  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2005 - 11 S 1011/05

    Zuständigkeit des Regierungspräsidiums bei Erteilung einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.10.2006 - 13 S 1943/06
    Beschäftigungserlaubnisse werden nicht mehr wie Arbeitserlaubnisse alten Rechts von der beigeladenen Bundesagentur für Arbeit, sondern (konzentriert) nur noch von den Ausländerbehörden - mit Zustimmung der Beigeladenen - erteilt (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ. Beschluss vom 12.10.2005 - 11 S 1011/05 -, VBlBW 2006, 113 sowie Funke/Kaiser, a.a.O. § 4 AufenthG Rn 59 f.).
  • BVerfG, 05.02.2003 - 1 BvR 1526/02

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.10.2006 - 13 S 1943/06
    Nach ständiger Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte und auch des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluss vom 5.2.2003 - 1 BvR 1526/02 -, NJW 2003, 1857) ist es verfassungsrechtlich unbedenklich, die Gewährung von Prozesskostenhilfe davon abhängig zu machen, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig erscheint.
  • VGH Baden-Württemberg, 05.05.1997 - 6 S 708/97

    Wiedereinsetzung trotz Versäumung der Frist für Antrag auf Zulassung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.10.2006 - 13 S 1943/06
    In Fällen, in denen ein Rechtsmittel nur unter Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts eingelegt werden kann, hat der mittellose Beteiligte, der ein solches Rechtsmittel einlegt, Anspruch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn er - wie der Antragsteller - bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist ein Prozesskostenhilfegesuch eingereicht hat, über das erst nach Ablauf der Frist entschieden wird (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 5.5.1997 - 6 S 708/97 -, VBlBW 1997, 381 und Hess. VGH, Beschluss vom 27.5.1997 - 13 UZ 1213/97 -, NVwZ 1998, 203).
  • BVerfG, 14.06.2006 - 2 BvR 626/06

    Prozesskostenhilfe bei höchstrichterlich noch nicht geklärter Rechtsfrage

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.10.2006 - 13 S 1943/06
    Hinreichende Erfolgsaussicht ist damit regelmäßig dann anzunehmen, wenn im Rechtsmittelverfahren eine dem Rechtsmittelführer günstige Entscheidung bei überschlägiger Prüfung nach Lage der Akten ernsthaft in Betracht kommt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.4.2003 - 1 BvR 1998/02 -, NJW 2003, 2976 und Beschluss vom 14.6.2006 - 2 BvR 626/06 -, InfAuslR 2006, 377) .
  • BVerwG, 05.04.2005 - 6 B 2.05

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gestütz auf die Rechtsgründe der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.10.2006 - 13 S 1943/06
    Hierbei kann offen bleiben, ob der FHSV überhaupt einzelnen Personen ein subjektiv-öffentliches Recht gewährt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.9.2004 - 14 A 1937/99 - juris und - zweifelnd hinsichtlich der in Art. VII Abs. 4 FHSV geregelten Meistbegünstigungsklausel - BVerwG, Beschluss vom 5.4.2005 - 6 B 2/05 -, juris).
  • VGH Hessen, 27.05.1997 - 13 UZ 1213/97

    Kein Anwaltszwang vor dem OVG/VGH für den Antrag auf Bewilligung von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.10.2006 - 13 S 1943/06
    In Fällen, in denen ein Rechtsmittel nur unter Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts eingelegt werden kann, hat der mittellose Beteiligte, der ein solches Rechtsmittel einlegt, Anspruch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn er - wie der Antragsteller - bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist ein Prozesskostenhilfegesuch eingereicht hat, über das erst nach Ablauf der Frist entschieden wird (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 5.5.1997 - 6 S 708/97 -, VBlBW 1997, 381 und Hess. VGH, Beschluss vom 27.5.1997 - 13 UZ 1213/97 -, NVwZ 1998, 203).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.2006 - 13 S 18/06

    Aufenthaltserlaubnis; vorläufiger Rechtsschutz

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.10.2006 - 13 S 1943/06
    Vorläufiger Rechtsschutz ist in solchen Fällen grundsätzlich nach § 80 Abs. 5 VwGO zu suchen, wegen des Wegfalls der aufschiebenden Wirkung von Rechtsbehelfen nach § 84 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG im Wege eines Antrags nach § 80 Abs. 5 Satz 1 1. Halbsatz VwGO (vgl. Beschluss des Senats vom 8.2.2006 - 13 S 18/06 -, ZAR 2006, 112 und Funke-Kaiser, GK-AufenthG, § 81 Rn 56, 72).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2013 - 11 S 2077/13

    Anfechtbarkeit einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung unter

    In Fällen, in denen ein Ausländer nach Ablehnung seines Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Erwerbstätigkeit oder der Ausbildung mit seinem Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nicht nur seinen weiteren Verbleib im Bundesgebiet sichern, sondern darüber hinaus bereits vor Abschluss des Hauptsacheverfahrens die Erwerbstätigkeit ausüben oder die Ausbildung beginnen bzw. fortsetzen möchte, kommt der Erlass einer entsprechenden Regelungsanordnung gemäß § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO mit dem Ziel der vorläufigen Gestattung der Erwerbstätigkeit bzw. der Ausbildung in Betracht (wie VGH Mannheim, Beschluss vom 23.10.2006 - 13 S 1943/06 - InfAuslR 2007, 56).

    Erscheint in einem solchen Fall die vorläufige Aufnahme oder die Forstsetzung der Erwerbstätigkeit oder Ausbildung dringend, um wesentliche Nachteile (§ 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO) zu verhindern - etwa weil die begehrte Tätigkeit bzw. Ausbildung termingebunden ist, so dass der Rechtsschutz im Verfahren zur Hauptsache unter Umständen zu spät käme (vgl. zu dieser Ausnahme auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 08.02.2006, a.a.O.) -, kommt der Erlass einer entsprechenden Regelungsanordnung in Betracht (vgl. im Einzelnen VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 23.10.2006 - 13 S 1943/06 - InfAuslR 2007, 56; GK-AufenthG, § 81 AufenthG Rn. 63, 105, § 4 AufenthG Rn. 180 ff. ).

  • OVG Niedersachsen, 09.06.2021 - 13 ME 587/20

    Aktuell; aufschiebende Wirkung, Anordnung; Ausbildungsduldung; Ausländerbehörde;

    Damit ist letztlich eine ähnliche Situation eingetreten, wie sie bestünde, wenn § 84 Abs. 2 AufenthG unmittelbar anzuwenden wäre und der Aufenthaltstitel, dessen Wirksamkeit beendet würde, gar nicht zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt hätte; in diesen Fällen kann sich der Ausländer ohnehin nicht auf § 84 Abs. 2 Satz 2 AufenthG berufen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 23.10.2006 - 13 S 1943/06 -, NVwZ-RR 2007, 277, juris Rn. 6).
  • VGH Hessen, 28.10.2009 - 9 A 2134/08

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsaufnahme an amerikanischen

    Diesbezüglich hat sich der Kläger auch auf einen Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 23. Oktober 2006 - 13 S 1943/06 -, Juris, sowie eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 4. Juni 2007 - 7 B 10282/07 -, ebenfalls Juris, bezogen und unter Hervorhebung bestimmter hierin enthaltener Textpassagen geltend gemacht, die hiermit obergerichtlich aufgestellten Grundsätze seien geeignet, die von ihm vertretene Rechtsauffassung zu stützen.

    Der oben genannten Vertragsbestimmung und auch dem Vertrag im Übrigen ist nichts dafür zu entnehmen, dass das nationale Aufenthaltsrecht für die Staatsangehörigen des jeweils anderen Vertragsstaates nach dem Willen der Vertragspartner ungeachtet dieses Vorbehalts ganz oder teilweise abgeändert werden sollte (vgl. dazu auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 32. Oktober 2006 - 13 S 1943/06 -, Juris).

    Weitergehende Überlegungen in diese Richtung erübrigen sich auch im Hinblick auf die Auseinandersetzung des Verwaltungsgerichts mit der vom Kläger herangezogenen Textstelle in der oben bereits mehrfach zitierten Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 23. Oktober 2007 - 13 S 1943/06 -, a. a. O. (vgl. dazu Seiten 10 f. des Entscheidungsabdrucks).

    Die nach § 81 Abs. 4 AufenthG aus der rechtzeitigen Antragstellung resultierende Fortgeltungsfiktion der ursprünglichen - ein anderes Beschäftigungsverhältnis bei einem anderen Arbeitgeber betreffenden - Aufenthaltserlaubnis steht dem Besitz eines solchen Aufenthaltstitels nicht gleich (vgl. dazu auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. Oktober 2007 - 13 S 1943/06, a. a. O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2007 - 11 S 2364/07

    Statthaftigkeit des Eilrechtsschutzes bei Anfechtung der Ablehnung eines Antrags

    Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs gegen die Ablehnung eines Antrages auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels führt nur in den Fällen des § 81 Abs. 3 und 4 AufenthG zum Wegfall der in § 58 Abs. 2 Satz 2 AufenthG geregelten Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. vom 23.10.2006 - 13 S 1943/06 - InfAuslR 2007, 59 m.w.N.; Funke-Kaiser, a.a.O., § 81 AufenthG Rn. 62; Renner, AuslR , 8. Aufl., § 81 AufenthG Rn. 33).
  • VG Wiesbaden, 14.08.2008 - 4 K 330/08

    Aufenthaltserlaubnis zu Beschäftigungszwecken für US-Amerikaner

    Dies habe insbesondere der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ausdrücklich in einem Beschluss vom 23.10.2006 (13 S 1943/06) entschieden.

    Der VGH Mannheim führt in seinem Beschluss vom 23.10.2006 (13 S 1943/06) in seinem Leitsatz 2 zunächst aus, es spreche viel dafür, dass sich weder aus dem FHSV noch aus § 34 BeschV ein Anspruch eines US-Bürgers auf Zustimmung der C. zur Aufnahme einer unselbständigen Erwerbstätigkeit ohne Arbeitsmarkt- bzw. Vorrangprüfung im Sinne des § 39 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 a und b AufenthG ergebe.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.06.2007 - 7 B 10282/07

    Ausländerrechtliche Bedeutung des deutsch-amerikanischen Freundschaftsvertrags

    Die Frage, ob dem Antragsteller zur vorläufigen Ausübung einer unselbständigen Erwerbstätigkeit ergänzender Rechtsschutz durch den Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO gewährt werden könnte (vgl. hierzu VGH BW, InfAuslR 2007, 59 ff.), stellt sich hier nicht.

    Es ist davon auszugehen, dass die vertragliche Verpflichtung zur beschäftigungsrechtlichen Gleichbehandlung mit inländischen Arbeitnehmern (Inländerbehandlung) ihre Wirkungen erst mit dem rechtmäßigen Zugang zum Arbeitsmarkt entfaltet (vgl. hierzu auch VGH BW, InfAuslR 2007, 59 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.2008 - 11 S 2746/07

    Ausländerrechtlicher Eilrechtsschutz; keine Nachteile im Hauptsacheverfahren

    Auch kann die durch diese Ablehnungsentscheidung nach § 84 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 58 Abs. 2 Satz 2 AufenthG ebenfalls herbeigeführte Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht des Antragstellers über die Anordnung der aufschiebenden Wirkung seines Rechtsbehelfs wieder beseitigt und so dessen weiterer Aufenthalt im Bundesgebiet vorläufig gesichert werden (vgl. hierzu etwa VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 20.11.2007 - 11 S 2364/07 -, DVBl. 2008, 133 (Leitsatz) und Beschluss vom 23.10.2006 - 13 S 1943/06 -, InfAuslR 2007, 59 m.w.N.; Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG, § 81 Rn. 61 f).
  • OVG Hamburg, 30.06.2008 - 5 Bs 86/08

    Aufenthaltserlaubnis; qualifizierte Berufsausbildung

    Die gemäß § 84 Abs. 2 Satz 2 AufenthG eintretende bzw. fortdauernde eingeschränkte Fiktionswirkung eines stattgebenden Beschlusses gemäß § 80 Abs. 5 VwGO würde ihnen die Aufnahme einer anderen als der im Visum genannten Erwerbstätigkeit (dort: Spezialitätenkoch) nicht ermöglichen (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 23.10.2006, InfAuslR 2007, 59/60 f.).
  • VG Stuttgart, 15.04.2009 - 5 K 4098/08

    Antrag auf Verlängerung seines Aufenthaltstitels und die Fiktionsbescheinigung

    Es bedarf vorliegend über die Sicherung des weiteren Aufenthalts mittels des Antrags nach § 80 Abs. 5 S. 1 VwGO nicht zusätzlich des vorläufigen Rechtsschutzes im Wege einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO zur Durchsetzung des Begehrens auf einstweilige Gestattung der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 23.10.2006 - 13 S 1943/06 -, InfAuslR 2007, 59 = NVwZ-RR 2007, 277; Jacob, a.a.O. S. 420).
  • OVG Niedersachsen, 26.03.2010 - 11 ME 33/10

    Anspruch eines US-amerikanischen Staatsangehörigen auf Erteilung einer

    Dementsprechend ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung zu Recht anerkannt, dass die Vorrangprüfung des § 39 Abs. 2 AufenthG auch gegenüber US-amerikanischen Staatsangehörigen anwendbar ist (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 23.10.2006 - 13 S 1943/06 -, InfAuslR 2007, 59 ff.; OVG Koblenz, Beschl. v. 4.6.2007 - 7 B 10282/07 -, ZAR 2007, 368 ff.; VGH Kassel, Beschl. v. 28.10.2009 - 9 A 2134/08 -, AuAS 2010, 23 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2013 - 18 B 313/12

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei Zustimmung zur Ausübung einer

  • VG Hannover, 11.01.2010 - 7 B 3473/09

    Aufenthaltserlaubnis; Bundesagentur für Arbeit; USA; Vorrangprüfung; Zustimmung

  • VerfGH Berlin, 21.04.2009 - VerfGH 174/08

    Wegen nicht hinreichender Begründung und aus Subsidiaritätsgründen unzulässige

  • VG Köln, 17.06.2014 - 12 L 586/14

    Begründung eines fiktiven Verweilrechts durch die Ablehnung eines Antrags auf

  • VG Karlsruhe, 13.02.2018 - 3 K 17081/17

    Einstweilige Anordnung gegen Versagung einer nach Einreise mit einem

  • VGH Bayern, 08.11.2011 - 10 ZB 11.1419

    Freizügigkeitsrecht für amerikanischen Staatsangehörigen

  • VG Freiburg, 03.06.2008 - 7 K 569/08

    Aufenthaltserlaubnis für ein im Bundesgebiet geborenes ausländisches Kind

  • VG Arnsberg, 08.02.2010 - 8 L 696/09

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 38 a Abs. 1 AufenthG bei vorläufiger

  • VG Freiburg, 20.01.2009 - 1 K 2359/08

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Ehegattennachzug, Familienzusammenführung,

  • VG Hamburg, 05.06.2007 - 9 E 1554/07

    D (A), Erwerbstätigkeit, Aufenthaltserlaubnis, Antrag, Ablehnung, vorläufiger

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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 13.12.2006 - 9 KN 180/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,14089
OVG Niedersachsen, 13.12.2006 - 9 KN 180/04 (https://dejure.org/2006,14089)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.12.2006 - 9 KN 180/04 (https://dejure.org/2006,14089)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. Dezember 2006 - 9 KN 180/04 (https://dejure.org/2006,14089)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 9 Abs. 1 NKAG; § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO; § 114 VwGO; Art. 3 Abs. 1 GG; § 2 Abs. 2 S. 2 FVBS
    Normenkontrolle einer Fremdenverkehrsbeitragssatzung hinsichtlich der Aufteilung eines Erhebungsgebietes in zwei Beitragszonen; Aufteilung eines Kurgebietes in zwei Beitragszonen trotz fehlender fremdenverkehrsbedingter Vorteile; Finanzierung der Verlustübernahme für ...

  • Wolters Kluwer

    Normenkontrolle einer Fremdenverkehrsbeitragssatzung hinsichtlich der Aufteilung eines Erhebungsgebietes in zwei Beitragszonen; Aufteilung eines Kurgebietes in zwei Beitragszonen trotz fehlender fremdenverkehrsbedingter Vorteile; Finanzierung der Verlustübernahme für ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 277 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (15)

  • OVG Niedersachsen, 26.03.2003 - 9 KN 352/02

    Fremdenverkehrsbeitragspflicht eines Anbieters von PC-Kursen in einem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.12.2006 - 9 KN 180/04
    Dies sind - wie in § 2 Abs. 2 Satz 3 FVBS zutreffend wiedergegeben ist - diejenigen, deren Tätigkeit nach ihrer Art (nur) direkten Geschäftskontakt mit den Nutznießern unmittelbarer Vorteile im Rahmen der Bedarfsdeckung für den Fremdenverkehr herstellt (vgl. Urt. d. Sen. v. 26.3.2003 - 9 KN 252/02 - NordÖR 2003, 328 = NVwZ 2003, 1539).

    Erst wenn die Vorteilslage innerhalb einer Beitragsgruppe oder im Verhältnis der Beitragsgruppen zueinander unter keinem Gesichtspunkt mehr als im Wesentlichen gleich angesehen werden kann, insbesondere, wenn die Vorteilseinschätzung willkürlich erscheint, liegt ein Verstoß gegen das Gebot der Abgabengerechtigkeit vor (vgl. Urteile d. Senats v. 26.3.2003 - 9 KN 352/02 - NordÖR 2003, 328 = NVwZ 2003, 1539 u. v. 3.3.2006 - 9 KN 327/03 - ; OVG Schleswig, Urteile v. 14.10.1995 - 2 L 222/95 - KStZ 1997, 93 = ZKF 1997, 14 u.v. 16.6.2004 - 2 LB 76/03 - Die Gemeinde SH 2005, 49 = Gemeindehaushalt 2005, 20).

    Wenn eine Gemeinde auf der Grundlage von Marktanalysen und/oder verfügbaren Statistiken Vergleiche zwischen den zu erzielenden Umsätzen und den fremdenverkehrsbedingten Gewinnen in den einzelnen Branchen anstellt und die errechneten Multiplikatoren ohne erkennbare systematische Fehler zur Festlegung der Komponenten des Beitragsmaßstabs verwendet, kann deshalb der Beitragspflichtige nicht mit dem Einwand durchdringen, ein einzelner Beitragsmaßstab hätte höher oder niedriger angesetzt werden müssen (vgl. Urteile d. Sen. v. 13.11.1990 - 9 L 156/89 - NVwZ-RR 1992, 45 = NST-N 1991, 48; v. 26.2.2002 - 9 K 2694/99 - NSt-N 2002, 260 = NordÖR 2002, 428 = NdsVBl 2003, 25 = KStZ 2003, 55; u. v. 26.3.2003 - 9 KN 352/02 - a.a.O).

  • OVG Niedersachsen, 07.09.1999 - 9 K 4398/98

    Erhebungsgebiet für Kurbeiträge;; Einrichtung, öffentliche; Erholungsort;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.12.2006 - 9 KN 180/04
    Demgegenüber hat der Senat an dieser Rechtsprechung, die in der Literatur sofort auf heftige Kritik gestoßen ist (vgl. David in: NSt-N 1991, 51) im insoweit vergleichbaren Kurbeitragsrecht seit 1999 zwar nicht ausdrücklich, aber mittelbar nicht mehr festgehalten und die Gemeinden auch dann als hebeberechtigt angesehen, wenn sie sich einer GmbH bedienen (Urteile v. 7.9.1999 - 9 K 4398/98 - NdsVBl 2000, 125 u.v. 13.6.2001 - 9 K 1975/00 - NSt-N 2001, 292 = ZKF 2002, 14 = DNG 2001, 159 [Ls]).

    Wenn sich der kommunale Satzungsgeber dennoch entschließt, das Erhebungsgebiet in Beitragszonen aufzuteilen, die den auf die Kureinrichtungen entfallenden Nutzungsgrad zum Ausdruck bringen, verleiht Art. 3 Abs. 1 GG dem Gericht aber nicht die Befugnis, an dessen Stelle eine andere Vorstellung von einer vernünftigen und gerechten Lösung durchzusetzen (BVerwG, Urt. v. 27.9.2000 - 11 CN 1.00 - ZKF 2001, 62 = KStZ 2001, 76 = NVwZ 2001, 689 = NordÖR 2001, 216 unter Aufhebung des vorausgegangenen Urteils des Senats v. 7.9.1999 - 9 K 4398/98 - NdsVBl 2000, 125 = NdsRpfl 2000, 117).

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.11.1990 - 9 K 11/89

    Gemeinde; Fremdenverkehrsbeitragssatzung; Anschaffung von Einrichtungen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.12.2006 - 9 KN 180/04
    Der Senat hat zwar in zwei früheren Entscheidungen (Urteile v. 13.11.1990 - 9 L 156/89 - NVwZ-RR 1992, 45/48 = NST-N 1991, 48; sowie 9 K 11/89 - OVGE 42, 334 = NVwZ-RR 1992, 40/44 = NdsRpfl 1991, 121 = Gemeindehaushalt 1991, 254) dargelegt, Aktivitäten eines Kur- und Verkehrsvereins oder einer Kurbetriebs-GmbH könnten nur dann zu einem die Erhebung von Fremdenverkehrsbeiträgen rechtfertigenden beitragsfähigen Aufwand führen, wenn sie in Ausführung von mit der Gemeinde geschlossenen Werkverträgen vorgenommen würden und bei der Gemeinde ein Werklohn als eigener Aufwand entstehe.

    Zu den Fremdenverkehrseinrichtungen i.S.v. § 9 Abs. 1 NKAG, die typischerweise über Kur- und Fremdenverkehrsbeiträge (re-)finanziert werden, zählen je nach den örtlichen Gegebenheiten Kurhäuser, Kurparkanlagen, Strandpromenaden, Wanderwege, Langlaufloipen, Lesesäle und Kurorchester (Urt. d. Sen. v. 13.11.1990 - 9 K 11/89 - a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 26.02.2002 - 9 K 2694/99

    Fremdenverkehrsbeitrag: Hebeberechtigung; erdrosselnde Wirkung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.12.2006 - 9 KN 180/04
    Unabhängig davon hat der Senat diese Rechtsprechung zwischenzeitlich auch für das Fremdenverkehrsbeitragsrecht ausdrücklich aufgegeben (Urt. v. 26.2.2002 - 9 K 2694/99 - NSt-N 2002, 260 = NordÖR 2002, 428 = NdsVBl 2003, 25 = KStZ 2003, 55).

    Wenn eine Gemeinde auf der Grundlage von Marktanalysen und/oder verfügbaren Statistiken Vergleiche zwischen den zu erzielenden Umsätzen und den fremdenverkehrsbedingten Gewinnen in den einzelnen Branchen anstellt und die errechneten Multiplikatoren ohne erkennbare systematische Fehler zur Festlegung der Komponenten des Beitragsmaßstabs verwendet, kann deshalb der Beitragspflichtige nicht mit dem Einwand durchdringen, ein einzelner Beitragsmaßstab hätte höher oder niedriger angesetzt werden müssen (vgl. Urteile d. Sen. v. 13.11.1990 - 9 L 156/89 - NVwZ-RR 1992, 45 = NST-N 1991, 48; v. 26.2.2002 - 9 K 2694/99 - NSt-N 2002, 260 = NordÖR 2002, 428 = NdsVBl 2003, 25 = KStZ 2003, 55; u. v. 26.3.2003 - 9 KN 352/02 - a.a.O).

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.11.1990 - 9 L 156/89

    Fremdenverkehrsbeitrag; Fremdenverkehr; Unmittelbare wirtschaftliche Vorteile;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.12.2006 - 9 KN 180/04
    Der Senat hat zwar in zwei früheren Entscheidungen (Urteile v. 13.11.1990 - 9 L 156/89 - NVwZ-RR 1992, 45/48 = NST-N 1991, 48; sowie 9 K 11/89 - OVGE 42, 334 = NVwZ-RR 1992, 40/44 = NdsRpfl 1991, 121 = Gemeindehaushalt 1991, 254) dargelegt, Aktivitäten eines Kur- und Verkehrsvereins oder einer Kurbetriebs-GmbH könnten nur dann zu einem die Erhebung von Fremdenverkehrsbeiträgen rechtfertigenden beitragsfähigen Aufwand führen, wenn sie in Ausführung von mit der Gemeinde geschlossenen Werkverträgen vorgenommen würden und bei der Gemeinde ein Werklohn als eigener Aufwand entstehe.

    Wenn eine Gemeinde auf der Grundlage von Marktanalysen und/oder verfügbaren Statistiken Vergleiche zwischen den zu erzielenden Umsätzen und den fremdenverkehrsbedingten Gewinnen in den einzelnen Branchen anstellt und die errechneten Multiplikatoren ohne erkennbare systematische Fehler zur Festlegung der Komponenten des Beitragsmaßstabs verwendet, kann deshalb der Beitragspflichtige nicht mit dem Einwand durchdringen, ein einzelner Beitragsmaßstab hätte höher oder niedriger angesetzt werden müssen (vgl. Urteile d. Sen. v. 13.11.1990 - 9 L 156/89 - NVwZ-RR 1992, 45 = NST-N 1991, 48; v. 26.2.2002 - 9 K 2694/99 - NSt-N 2002, 260 = NordÖR 2002, 428 = NdsVBl 2003, 25 = KStZ 2003, 55; u. v. 26.3.2003 - 9 KN 352/02 - a.a.O).

  • OVG Schleswig-Holstein, 04.10.1995 - 2 L 222/95

    Vorteilsbegriff; Vorteilsbemessung; Fremdenverkehrsabgabe; Rechtsanwalt;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.12.2006 - 9 KN 180/04
    Erst wenn die Vorteilslage innerhalb einer Beitragsgruppe oder im Verhältnis der Beitragsgruppen zueinander unter keinem Gesichtspunkt mehr als im Wesentlichen gleich angesehen werden kann, insbesondere, wenn die Vorteilseinschätzung willkürlich erscheint, liegt ein Verstoß gegen das Gebot der Abgabengerechtigkeit vor (vgl. Urteile d. Senats v. 26.3.2003 - 9 KN 352/02 - NordÖR 2003, 328 = NVwZ 2003, 1539 u. v. 3.3.2006 - 9 KN 327/03 - ; OVG Schleswig, Urteile v. 14.10.1995 - 2 L 222/95 - KStZ 1997, 93 = ZKF 1997, 14 u.v. 16.6.2004 - 2 LB 76/03 - Die Gemeinde SH 2005, 49 = Gemeindehaushalt 2005, 20).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.2003 - 2 S 2669/02

    Kostendeckung bei der Kalkulation des Fremdenverkehrsbeitrags

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.12.2006 - 9 KN 180/04
    Ausscheiden müssen bei der Vorteilsbemessung vielmehr diejenigen Umsätze, bei denen zwischen den erhöhten Verdienst- und Gewinnmöglichkeiten und dem Kurbetrieb oder Fremdenverkehr kein konkreter Zusammenhang besteht, die also entweder durch Geschäfte mit nicht vom Fremdenverkehr unmittelbar bevorteilten Ortsansässigen oder mit Ortsfremden ohne dem Tourismus unterfallende Aufenthaltsgründe erwirtschaftet werden (vgl. hierzu auch: VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 30.11.2000 - 2 S 2061/98 - KStZ 2001, 78 = ESVGH 51, 91 = ZKF 2001, 84 und Urt. v. 4.12.2003 - 2 S 2669/02 - NVwZ-RR 2004.293 = DÖV 2004, 714 = ZKF 2005, 20; BayerVGH, Beschl. v. 18.8.2004 - 4 ZB 04.13 - zitiert nach juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.04.2006 - 2 LB 40/05

    Fremdenverkehrsabgabe; Inanspruchnahme einer privatrechtlichen GmbH;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.12.2006 - 9 KN 180/04
    Diese Auffassung vertritt im Ergebnis auch heute noch das OVG Schleswig (Urt. v. 26.4.2006 - 2 LB 40/05 -), das Aufwendungen einer Kurbetriebs-GmbH, derer sich ein Kurort bedient, weiterhin nur dann als abgabenfähig erachtet, wenn die Aufwendungen beziffert in Rechnung gestellt und dann als Fremdleistungskosten eingestellt werden.
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.06.2004 - 2 LB 76/03

    Fremdenverkehrsabgabe, Telekom; Kommunalabgabenrecht, Fremdenverkehrsabgabe,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.12.2006 - 9 KN 180/04
    Erst wenn die Vorteilslage innerhalb einer Beitragsgruppe oder im Verhältnis der Beitragsgruppen zueinander unter keinem Gesichtspunkt mehr als im Wesentlichen gleich angesehen werden kann, insbesondere, wenn die Vorteilseinschätzung willkürlich erscheint, liegt ein Verstoß gegen das Gebot der Abgabengerechtigkeit vor (vgl. Urteile d. Senats v. 26.3.2003 - 9 KN 352/02 - NordÖR 2003, 328 = NVwZ 2003, 1539 u. v. 3.3.2006 - 9 KN 327/03 - ; OVG Schleswig, Urteile v. 14.10.1995 - 2 L 222/95 - KStZ 1997, 93 = ZKF 1997, 14 u.v. 16.6.2004 - 2 LB 76/03 - Die Gemeinde SH 2005, 49 = Gemeindehaushalt 2005, 20).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.11.2000 - 2 S 2061/98

    Fremdenverkehrsbeitrag: Vorteil bei einer Klinik für Psychiatrie verneint;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.12.2006 - 9 KN 180/04
    Ausscheiden müssen bei der Vorteilsbemessung vielmehr diejenigen Umsätze, bei denen zwischen den erhöhten Verdienst- und Gewinnmöglichkeiten und dem Kurbetrieb oder Fremdenverkehr kein konkreter Zusammenhang besteht, die also entweder durch Geschäfte mit nicht vom Fremdenverkehr unmittelbar bevorteilten Ortsansässigen oder mit Ortsfremden ohne dem Tourismus unterfallende Aufenthaltsgründe erwirtschaftet werden (vgl. hierzu auch: VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 30.11.2000 - 2 S 2061/98 - KStZ 2001, 78 = ESVGH 51, 91 = ZKF 2001, 84 und Urt. v. 4.12.2003 - 2 S 2669/02 - NVwZ-RR 2004.293 = DÖV 2004, 714 = ZKF 2005, 20; BayerVGH, Beschl. v. 18.8.2004 - 4 ZB 04.13 - zitiert nach juris).
  • OVG Niedersachsen, 03.03.2006 - 9 KN 327/03

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einem Fremdenverkehrsbeitrag aufgrund des

  • OVG Niedersachsen, 13.06.2001 - 9 K 1975/00

    Inselgemeinde: Pflicht ortsfremder Vermieter zur Einziehung von Kurbeiträgen

  • BVerwG, 27.09.2000 - 11 CN 1.00

    Kurbeiträge; Erhebungsgebiet; Zusammenfassung von Ortsteilen mit qualitativ

  • VGH Bayern, 18.08.2004 - 4 ZB 04.13
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 03.04.1988 - 3 A 249/85
  • BGH, 18.09.2009 - V ZR 2/09

    In Grundstückskaufvertrag vereinbarter "Infrastrukturbeitrag" für kommunale

    Diese gelten auch dann, wenn die Verwaltung einen privatrechtlich organisierten Dritten mit der faktischen Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe betraut (vgl. BGHZ 91, 84, 96; Senat, Urt. v. 21. Juli 2006, V ZR 158/05, WM 2006, 2101, 2103; Urt. v. 4. Mai 2007, V ZR 162/06, ZOV 2007, 30 sowie OVG Lüneburg, Urt. v. 13. Dezember 2006, 9 KN 180/04, [...] Rdn. 42 für einen Kurverein und OVG Bautzen, ZNER 2004, 379 für den Betrieb einer öffentlichen Einrichtung).

    Einen solchen Charakter hat der Infrastrukturbeitrag, wenn es sich bei den dem Fremdenverkehr dienenden Einrichtungen im Erholungs- und Ferienpark A. see - ganz oder teilweise - um öffentliche Einrichtungen handelt (vgl. zur Abgrenzung bei einem Kurort: OVG Lüneburg, Urt. v. 13. Dezember 2006, 9 KN 180/04, [...] Rdn. 50).

  • OVG Niedersachsen, 18.06.2020 - 9 KN 90/18

    Antragsbefugnis; Aufwand, beitragsfähiger; Aufwand, umlagefähiger;

    Dieser Gesichtspunkt kann zu einem niedrigeren Prozentsatz des tourismusbedingten Vorteils führen (vgl. Senatsurteil vom 13.12.2006 - 9 KN 180/04 - juris Rn. 44).

    Es kann dahinstehen, ob die Tourismusbeitragssatzung eine Rechtsgrundlage für eine solches Vorgehen bietet oder ob in diesen Fällen nicht vielmehr eine Verringerung des Vorteilssatzes geboten wäre (vgl. Senatsurteile vom 1.2.2016 - 9 KN 277/14 - juris Rn. 43 und vom 13.12.2006 - 9 KN 180/04 - juris Rn. 44).

    Der Senat hat zwar in früheren Urteilen entschieden, dass vom Kurverein oder von der Kurbetriebsgesellschaft übernommene Kosten, die diesen durch die Ausführung der im Gesetz benannten Maßnahmen entstanden sind, in die Beitragskalkulation eingestellt werden können, wenn die Gemeinde gegenüber dem Verein oder der Gesellschaft, an dem bzw. an der sie mit einem ausreichenden Einwirkungsrecht beteiligt ist, vertraglich zur Verlustabdeckung bzw. zur Zuschusszahlung verpflichtet ist (vgl. nur Senatsurteil vom 13.12.2006 - 9 KN 180/04 - juris Rn. 42).

    Der große Ermittlungsaufwand ist angesichts der geringen Höhe des Beitrags ("Bagatellabgabe", Senatsurteil vom 13.12.2006 - 9 KN 180/04 - juris Rn. 43) unverhältnismäßig.

  • VGH Baden-Württemberg, 15.01.2009 - 2 S 875/08

    Heranziehung eines niedergelassenen Zahnarztes zur Fremdenverkehrsabgabe

    Erst wenn die Vorteilslage innerhalb einer Beitragsgruppe oder im Verhältnis der Beitragsgruppe zueinander unter keinem Gesichtspunkt mehr als im Wesentlichen gleich angesehen werden kann, liegt ein Verstoß gegen das Gebot der Beitragsgerechtigkeit vor (im Anschluss an: Nieders. OVG, Urteil vom 13.12.2006 - 9 KN 180/04 - Juris; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 17.03.2008 - 2 LB 40/07 - NordÖR 2008, 281).

    Folglich müssen bei der Vorteilsbemessung diejenigen Umsätze der Beitragspflichtigen ausscheiden, die entweder durch Geschäfte mit nicht vom Fremdenverkehr unmittelbar bevorteilten Ortsansässigen oder mit Ortsfremden ohne dem Tourismus unterfallende Aufenthaltsgründe erwirtschaftet werden (vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 13.12.2006 - 9 KN 180/04 - Juris -).

    Erst wenn die Vorteilslage innerhalb einer Beitragsgruppe oder im Verhältnis der Beitragsgruppen zueinander unter keinem Gesichtspunkt mehr als im Wesentlichen gleich angesehen werden kann, insbesondere, wenn die Vorteilseinschätzung willkürlich erscheint, liegt ein Verstoß gegen das Gebot der Beitragsgerechtigkeit vor (vgl. VGH Baden-Württemberg, Normenkontrollurteil vom 06.11.2008, a.a.O.; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 13.12.2006, a.a.O.; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 17.03.2008 - 2 LB 40/07 - NordÖR 2008, 281).

  • OVG Niedersachsen, 27.05.2015 - 9 LA 268/13

    Abgabengerechtigkeit; Bagatellabgabe; Berater; Gleichheitssatz; Notar;

    Das Verwaltungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass einer Gemeinde bei der Bestimmung des Vorteilssatzes ein weitgehendes Ermessen hinsichtlich der Beurteilung zusteht, welche Vorteile den zu Beitragsgruppen zusammengefassten Personengruppen bei pauschalierender Betrachtungsweise zuzurechnen sind (Senatsurteile vom 26.3.2003 - 9 KN 352/02 - juris Rn. 17; vom 3.3.2006 - 9 KN 327/03 - juris Rn. 24; vom 13.12.2006 - 9 KN 180/04 - juris Rn. 47; vom 23.3.2009 - 9 LC 257/07 - juris Rn. 39).

    9 Zutreffend geht das Verwaltungsgericht davon aus, dass ein Verstoß gegen das Gebot der Abgabengerechtigkeit erst dann vorliegt, wenn die Vorteilslage unter keinem Gesichtspunkt mehr als im Wesentlichen gleich angesehen werden kann, insbesondere wenn die Vorteilseinschätzung willkürlich erscheint (Senatsurteil vom 13.12.2006, a.a.O., Rn. 47 m.w.N.; vom 23.3.2009, a.a.O., Rn. 39).

    Dabei genügt eine angenäherte Verhältnismäßigkeit, die einer sich aus der Lebenserfahrung ergebenden pauschalierten Wahrscheinlichkeit Rechnung trägt (Senatsurteil vom 13.12.2006, a.a.O., Rn. 47; vgl. auch OVG Schl.-Holst., Urteil vom 24.9.2008 - 2 LB 16/08 - juris Rn. 27; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 15.1.2009 - 2 S 952/08 - juris Rn. 26; vom 22.8.2012 - 2 S 2925/11 - juris Rn. 48).

    Erst wenn die Schätzung willkürlich erscheint, liegt ein Verstoß gegen das Gebot der Abgabengerechtigkeit vor (Senatsurteil vom 13.12.2006, a.a.O., Rn. 47 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 23.03.2009 - 9 LC 257/07

    Rechtmäßigkeit einer rückwirkenden Bemessung von Fremdenverkehrsbeiträgen nach

    Nach der Rechtsprechung des Nds. Oberverwaltungsgerichts kann die Bemessung der die Beitragserhebung rechtfertigenden Vorteile im Rahmen des Fremdenverkehrsbeitragsrechts nur nach einem an der Wahrscheinlichkeit orientierten Maßstab vorgenommen werden, weil die durch den Fremdenverkehr ermöglichte Steigerung des Umsatzes bzw. Gewinns nicht genau anhand eines Wirklichkeitsmaßstabs festgestellt werden kann (Nds. OVG, Urteil vom 13.12.2006 - 9 KN 180/04 - NSt-N 2007, 43, 45; in diesem Sinne wohl auch Urteile vom 17.3.1997 - 9 K 1912/95 - NSt-N 1997, 218 und vom 13.11.1990 - 9 K 11/89 - NVwZ-RR 1992, 40, 42 und - 9 L 156/89 - NVwZ-RR 1992, 45, 47; s. auch Urteil vom 26.2.2002 - 9 K 2694/99 - ZKF 2002, 205 f., juris Rdn. 5; Beschluss vom 11.9.2007 - 9 ME 119/07 - NVwZ-RR 2008, 135 LS., juris Rdn. 17; OVG SH, Urteile vom 4.10.1995 - 2 L 220 und 222/95 - KStZ 1997, 93, vom 22.12.1999 - 2 L 134/98 - ZKF 2000, 89, juris Rdn. 12, vom 23.8.2000 - 2 L 226/98 - NordÖR 2001, 221, juris Rdn. 44, vom 20.3.2002 - 2 K 4/00 - NordÖR 2002, 453, juris Rdn. 22, vom 22.6.2004 - 14 A 280/02 - juris Rdn. 43 und vom 24.9.2008 - 2 LB 16/08 - juris Rdn. 27; VGH BW, Urteil vom 6.11.2008 - 2 S 669/07 - juris Rdn. 36; SächsOVG, Urteil vom 29.1.2003 - 5 D 11/01 - LKV 2004, 83 ff., hier zitiert nach juris Rdn. 68).

    Die umsatzsteuerbereinigten Einnahmen des vorvergangenen Jahres sind noch ein hinreichender Indikator für die Gewinn- und Verdienstmöglichkeiten im Erhebungszeitraum (vgl. auch Nds. OVG, Urteil vom 13. Dezember 2006 - 9 KN 180/04 - a.a.O., zu einer Beitragsbemessung anhand der umsatzsteuerbereinigten Einnahmen des laufenden Jahres; Beschluss vom 13.12.2008 - 9 LA 349/05 - n.v., zu einer Bemessung anhand des Umsatzes des Vorvorjahres).

    Erst wenn die Vorteilslage innerhalb einer Beitragsgruppe oder im Verhältnis der Beitragsgruppen zueinander unter keinem Gesichtspunkt als im Wesentlichen gleich angesehen werden kann, insbesondere wenn die Vorteilseinschätzung willkürlich erscheint, liegt ein Verstoß gegen das Gebot der Abgabengerechtigkeit vor (Urteile vom 13.12.2006 - 9 KN 180/04 - NSt-N 2007, 43, 45 und vom 13.11.1990 - 9 L 156/89 - NVwZ-RR 1992, 45, 47; s. auch OVG SH, Urteile vom 4.10.1995 - 2 L 220 und 222/95 - KStZ 1997, 93, 94 f., vom 22.12.1999 - 2 L 134/98 - ZKF 2000, 89, juris Rdn. 12, vom 22.6.2004 - 14 A 280/02 - juris Rdn. 43, vom 17.3.2008 - 2 LB 40/07 - NordÖR 2008, 281, juris Rdn. 28 ff., und vom 24.9.2008 - 2 LB 16/08 - juris Rdn. 27; VGH BW, Urteil vom 6.11.2008 - 2 S 669/07 - juris Rdn. 36; Lichtenfeld in Driehaus, KAG, Kommentar, Band III, Stand Oktober 2008, § 11 Rdn. 115).

  • OVG Niedersachsen, 22.11.2010 - 9 LC 393/08

    Fremdenverkehrsbeitragspflicht von Vermietern und Verpächtern beim Überlassen von

    Dazu zählen z.B. die Inhaber solcher Ladengeschäfte und Handwerksbetriebe, welche die unmittelbar am Fremdenverkehr verdienenden Personen oder Unternehmen beliefern (Großhändler, Getränkeniederlassungen, Gärtnereien), aber auch alle Freischaffenden, die gegenüber den unmittelbar Bevorteilten mit Rücksicht auf den Fremdenverkehr Dienstleistungen erbringen, wie etwa Steuerberater, Notare, Banken und Sparkassen oder Architekten (zu alle dem Nds. OVG, Urteil vom 13.12.2006 - 9 KN 180/04 - NVwZ-RR 2007, 277, juris Rdn. 44 m.w.N.; Urteil vom 26.3.2003 - 9 KN 352/02 - NordÖR 2003, 328, juris Rdn. 16; Urteil vom 13.11.1990 - 9 L 156/89 - NVwZ-RR 1992, 45, juris Rdn. 8, 14; Urteil vom 3.4.1988 - 3 OVG A 249/85 - KStZ 1989, 16; vgl. auch etwa OVGSH, Urteil vom 17.3.2008 - 2 LB 40/07 - NordÖR 2008, 281, juris, Ls. 1; VGHBW, Urteil vom 15.1.2009 - 2 S 952/08 - ZKF 2009, 260, juris; Lichtenfeld in Driehaus, KAG, Kommentar, Stand: Sept. 2010, Band II, § 11 Rdn. 82).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.01.2009 - 2 S 952/08

    Heranziehung eines niedergelassenen Chirurgen zur Fremdenverkehrsabgabe

    Folglich müssen bei der Vorteilsbemessung diejenigen Umsätze der Beitragspflichtigen ausscheiden, die entweder durch Geschäfte mit nicht vom Fremdenverkehr unmittelbar bevorteilten Ortsansässigen oder mit Ortsfremden ohne dem Tourismus unterfallende Aufenthaltsgründe erwirtschaftet werden (vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 13.12.2006 - 9 KN 180/04 - Juris -).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2010 - 2 S 2160/09

    Fremdenverkehrsbeitrag; unmittelbare wirtschaftliche Vorteile für Kurklinik;

    Folglich müssen bei der Vorteilsbemessung diejenigen Umsätze der Beitragspflichtigen ausscheiden, die entweder durch Geschäfte mit nicht vom Fremdenverkehr unmittelbar bevorteilten Ortsansässigen oder mit Ortsfremden ohne dem Fremdenverkehr unterfallende Aufenthaltsgründe erwirtschaftet werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.01.2009 - 2 S 952/08 - ZKF 2009, 260; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 13.12.2006 - 9 KN 180/04 - Juris -).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.11.2008 - 2 S 669/07

    Fremdenverkehrsbeitrag für Kaufhaus; Vorteilsbegriff; Bemessung nach fiktivem

    Ihren Spielraum überschreitet die Gemeinde erst dann, wenn die festgelegten Vorteilssätze nicht mehr "in sich stimmig" sind, weil eine gravierende, sachlich nicht mehr zu rechtfertigende Unausgewogenheit zwischen den einzelnen Vorteilssätzen besteht oder der Grundsatz der Systemgerechtigkeit ohne plausible und nachvollziehbare Gründe durchbrochen wird (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.8.2003 - 2 S 2192/02 - NVwZ 2003, 1403; OVG Schleswig, Urteile vom 23.8.2000 - 2 L 226/98 - NordÖR 2001, 221, und 4.10.1995 - 2 L 220/95 - ZKF 1997, 40; OVG Niedersachsen, Urt. v. 13.12.2006 - 9 KN 180/04 - NVwZ-RR 2007, 277; Urt. v. 13.11.1990 - 9 K 11/89 - aaO; Lichtenfeld, aaO, § 11 KAG Rn. 115).
  • OVG Niedersachsen, 01.02.2016 - 9 KN 277/14

    Anforderungen an die Kalkulation eines Fremdenverkehrsbeitrags

    Fraglich erscheint dem Senat angesichts des Wortlauts des § 9 Abs. 1 Satz 2 NKAG jedoch, ob dies auch gilt, wenn eine ausdrückliche vertragliche Verpflichtung der Gemeinde zur Kostenübernahme fehlt (siehe dazu Nds. OVG, Urteile vom 13.12.2006 - 9 KN 180/04 - Rn. 42 in juris, vom 27.1.2003 - 9 LB 281/02 und 9 LB 287/02 - Rn. 8 in juris, vom 26.2.2002 - 9 K 2694/99 - Rn. 3 in juris); ferner OVG Lüneburg, Urteil vom 13.11.1990 - 9 L 156/89 - Rn. 24 in juris).
  • OVG Niedersachsen, 26.05.2020 - 9 KN 128/18

    Abkürzung; Auffangvorschrift; Aufwand, beitragsfähig; Aufwand, umlagefähiger;

  • VG Oldenburg, 08.11.2012 - 2 A 1862/11

    Fremdenverkehrsbeitrag; Konkrete Vollständigkeit; Vorteilssatz

  • OVG Niedersachsen, 21.06.2007 - 9 ME 177/06

    Fremdenverkehrsbeitragspflichtigkeit eines Bauunternehmers für die Errichtung von

  • VGH Bayern, 05.06.2018 - 4 ZB 17.1865

    Fremdenverkehrsbeitrag für Naturheilpraxis

  • BGH, 25.07.2011 - V ZR 158/10

    Vereinbarung eines Infrastrukturbeitrags für Fremdenverkehrswerbung im

  • VG Neustadt, 30.06.2021 - 3 K 111/21

    Tourismusbeitragssatzung der Stadt Deidesheim nicht zu beanstanden

  • VG Oldenburg, 07.10.2008 - 2 A 3435/05

    Fehlende konkrete Vollständigkeit bei Fremdenverkehrsbeitragssatzung

  • VG Oldenburg, 31.05.2012 - 2 A 3280/10

    Fremdenverkehrsbeitrag; Immobilienverpachtung; Kalkulation; Rückwirkung;

  • BGH, 26.08.2011 - V ZR 158/10
  • VG Lüneburg, 29.06.2015 - 2 A 114/15

    Auffangbetriebsart; Fremdenverkehrsbeitrag; mittelbarer Vorteil; Rückwirkung;

  • VG Cottbus, 22.03.2010 - 7 K 1661/04

    Beitragsmaßstabes für die Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrags

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