Weitere Entscheidung unten: VGH Hessen, 20.08.2007

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   VGH Hessen, 27.07.2007 - 7 UZ 1218/07   

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https://dejure.org/2007,6386
VGH Hessen, 27.07.2007 - 7 UZ 1218/07 (https://dejure.org/2007,6386)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27.07.2007 - 7 UZ 1218/07 (https://dejure.org/2007,6386)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27. Juli 2007 - 7 UZ 1218/07 (https://dejure.org/2007,6386)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 6 Abs 2 PaßG 1986, § 1 PaßG 1986
    Prüfungsumfang des Gerichts im Klageverfahren auf Ausstellung eines Passes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Ausstellung eines Kinderreisepasses für ein Kind ausländischer Eltern ohne Niederlassungserlaubnis zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes; Umfang der Prüfungspflicht der Passbehörde hinsichtlich der Deutscheneigenschaft eines Antragstellers; Zuständige Behörde ...

  • Judicialis

    PassG § 6 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 108
  • FamRZ 2008, 695 (Ls.)
  • DVBl 2007, 1516 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Hessen, 28.06.2006 - 7 UZ 2930/05

    Gleichzeitige Heranziehung von Grundwasserentnehmern zu einem Kostenbeitrag nach

    Auszug aus VGH Hessen, 27.07.2007 - 7 UZ 1218/07
    Dies ist der Fall, wenn der die Zulassung des Rechtsmittels begehrende Beteiligte einen die angegriffene Entscheidung tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage stellt und sich dem Verwaltungsgerichtshof die Ergebnisrichtigkeit der angegriffenen Entscheidung - unabhängig von der vom Verwaltungsgericht für sie gegebenen Begründung - nicht aufdrängt (vgl. Senatbeschluss vom 14. Oktober 2005 - 7 UZ 2417/05 - HSGZ 2005, 432, und vom 28. Juni 2006 - 7 UZ 2930/05 - NVwZ-RR 2006, 776; Hess. VGH, Beschluss vom 18. August 2005 - 9 UZ 1170/05 - NVwZ-RR 2006, 230).

    Gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO muss sich die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache zu allen genannten Voraussetzungen verhalten (st. Rspr. des Senats, vgl. Beschlüsse vom 14. Oktober 2005 - 7 UZ 2417/05 - HSGZ 2005, 432, und vom 28. Juni 2006 - 7 UZ 2930/05 - NVwZ-RR 2006, 776; Hess. VGH, Beschluss vom 18. August 2005 - 9 UZ 1170/05 - NVwZ-RR 2006, 230).

    Eine entsprechende Herausarbeitung der für grundsätzlich bedeutsam gehaltenen Rechts- oder Tatsachenfrage(n) aber ist von § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO gefordert, zumal Art und Umfang der erforderlichen Darlegungen zur Entscheidungserheblichkeit, zur allgemeinen Bedeutung sowie zur Klärungsfähigkeit und Klärungsbedürftigkeit von der jeweils aufgeworfenen Frage abhängen (st. Rspr. des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 7. Dezember 2005 - 7 UZ 410/05 -, vom 28. Juni 2006 - 7 UZ 2930/05 - a. a. O., vom 28. Juli 2006 - 7 UZ 541/06 - und vom 14. November 2006 - 7 UZ 110/06 -).

  • VGH Hessen, 18.08.2005 - 9 UZ 1170/05

    Interkommunales Abstimmungsgebot und gemeindliche Nachbarklage

    Auszug aus VGH Hessen, 27.07.2007 - 7 UZ 1218/07
    Dies ist der Fall, wenn der die Zulassung des Rechtsmittels begehrende Beteiligte einen die angegriffene Entscheidung tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage stellt und sich dem Verwaltungsgerichtshof die Ergebnisrichtigkeit der angegriffenen Entscheidung - unabhängig von der vom Verwaltungsgericht für sie gegebenen Begründung - nicht aufdrängt (vgl. Senatbeschluss vom 14. Oktober 2005 - 7 UZ 2417/05 - HSGZ 2005, 432, und vom 28. Juni 2006 - 7 UZ 2930/05 - NVwZ-RR 2006, 776; Hess. VGH, Beschluss vom 18. August 2005 - 9 UZ 1170/05 - NVwZ-RR 2006, 230).

    Gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO muss sich die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache zu allen genannten Voraussetzungen verhalten (st. Rspr. des Senats, vgl. Beschlüsse vom 14. Oktober 2005 - 7 UZ 2417/05 - HSGZ 2005, 432, und vom 28. Juni 2006 - 7 UZ 2930/05 - NVwZ-RR 2006, 776; Hess. VGH, Beschluss vom 18. August 2005 - 9 UZ 1170/05 - NVwZ-RR 2006, 230).

  • VGH Hessen, 14.10.2005 - 7 UZ 2417/05

    Schulträgerwechsel; Übergang des Schulvermögens; Wegfall der Zweckbindung;

    Auszug aus VGH Hessen, 27.07.2007 - 7 UZ 1218/07
    Dies ist der Fall, wenn der die Zulassung des Rechtsmittels begehrende Beteiligte einen die angegriffene Entscheidung tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage stellt und sich dem Verwaltungsgerichtshof die Ergebnisrichtigkeit der angegriffenen Entscheidung - unabhängig von der vom Verwaltungsgericht für sie gegebenen Begründung - nicht aufdrängt (vgl. Senatbeschluss vom 14. Oktober 2005 - 7 UZ 2417/05 - HSGZ 2005, 432, und vom 28. Juni 2006 - 7 UZ 2930/05 - NVwZ-RR 2006, 776; Hess. VGH, Beschluss vom 18. August 2005 - 9 UZ 1170/05 - NVwZ-RR 2006, 230).

    Gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO muss sich die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache zu allen genannten Voraussetzungen verhalten (st. Rspr. des Senats, vgl. Beschlüsse vom 14. Oktober 2005 - 7 UZ 2417/05 - HSGZ 2005, 432, und vom 28. Juni 2006 - 7 UZ 2930/05 - NVwZ-RR 2006, 776; Hess. VGH, Beschluss vom 18. August 2005 - 9 UZ 1170/05 - NVwZ-RR 2006, 230).

  • OVG Hamburg, 08.12.2000 - 5 Bs 215/00

    Rechtmäßigkeit der Verpflichtung zur Herausgabe von Personalausweis und

    Auszug aus VGH Hessen, 27.07.2007 - 7 UZ 1218/07
    Die Aufklärung der Deutscheneigenschaft eines Passbewerbers ist nach dem Passgesetz nicht Aufgabe der Passbehörde (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 8. Dezember 2000 - 5 Bs 215/00 - DÖV 2001, 742; VG Bayreuth, Urteil vom 27. Januar 2004 - B 1 K 03.397 - Juris).
  • VG Bayreuth, 27.01.2004 - B 1 K 03.397
    Auszug aus VGH Hessen, 27.07.2007 - 7 UZ 1218/07
    Die Aufklärung der Deutscheneigenschaft eines Passbewerbers ist nach dem Passgesetz nicht Aufgabe der Passbehörde (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 8. Dezember 2000 - 5 Bs 215/00 - DÖV 2001, 742; VG Bayreuth, Urteil vom 27. Januar 2004 - B 1 K 03.397 - Juris).
  • VG Berlin, 05.09.2012 - 23 L 283.12

    Kein deutscher Reisepass für Kind einer ukrainischen Leihmutter

    Im gegen die Passbehörde bzw. deren Rechtsträger gerichteten Verfahren auf Ausstellung eines Passes ist als Anspruchsvoraussetzung vom Gericht nur zu prüfen, ob der Antragsteller die zur Feststellung seiner Deutscheneigenschaft notwendigen Nachweise erbracht hat, nicht hingegen, ob der Antragsteller Deutscher im Sinne des § 1 PassG ist (ständ. Rspr. des OVG Berlin-Brandenburg, vgl. etwa Beschlüsse vom 6. Juli 2011 - OVG 5 S 13.11 - und vom 30. September 2009 - OVG 5 S 17.09 -, jeweils Juris; ebenso VGH Kassel, Beschluss vom 27. Juli 2007 - 7 UZ 1218/07 -, NVwZ-RR 2008, 108).
  • VGH Hessen, 11.03.2010 - 7 A 1947/09

    Auskunftspflicht des in die Handwerksrolle einzutragenden Gewerbetreibenden

    Dies ist der Fall, wenn der die Zulassung des Rechtsmittels begehrende Beteiligte einen die angegriffene Entscheidung tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage stellt und sich dem Verwaltungsgerichtshof die Ergebnisrichtigkeit der angegriffenen Entscheidung - unabhängig von der vom Verwaltungsgericht für sie gegebenen Begründung - nicht aufdrängt (st. Rspr. des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 27. Juli 2007 - 7 UZ 1218/07 - NVwZ-RR 2008, 108; vom 11. Januar 2010 - 7 A 568/09.Z - juris, sowie vom 24. Februar 2010 - 7 A 1408/09.Z - jeweils m. w. N.).

    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO weist eine Rechtssache auf, wenn sie eine fallübergreifende, verallgemeinerungsfähige Rechts- oder Tatsachenfrage aufwirft, die für das Verwaltungsgericht entscheidungserheblich war und auch für die Berufungsinstanz entscheidungserheblich und damit klärungsfähig ist und die im Interesse der Rechtssicherheit, der Einheit der Rechtsprechung oder ihrer Fortentwicklung einer Klärung im Berufungsverfahren bedarf (st. Rspr. des Senats, vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. Oktober 2005 - 7 UZ 2417/05 - HSGZ 2005, 432, vom 28. Juni 2006 - 7 UZ 2930/05 - NVwZ-RR 2006, 776, vom 27. Juli 2007 - 7 UZ 1218/07 - NVwZ-RR 2008, 108, sowie vom 27. Oktober 2008 - 7 UZ 2597/07 -).

  • VGH Hessen, 24.11.2011 - 7 A 37/11

    Widerruf der Approbation

    Die dem Zulassungsantragsteller durch § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO aufgegebene Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache hat sich zu allen genannten Voraussetzungen zu verhalten (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschlüsse vom 28. Juni 2006, a.a.O., vom 27. Juli 2007 - 7 UZ 1218/07 - NVwZ-RR 2008, 108, und vom 11. März 2010, a.a.O.).
  • VG Berlin, 15.04.2011 - 23 L 79.11

    Kein deutscher Reisepass für Kind einer indischen Leihmutter

    Im gegen die Passbehörde bzw. deren Rechtsträger gerichteten Verfahren auf Ausstellung eines Passes ist als Anspruchsvoraussetzung vom Gericht nur zu prüfen, ob der Antragsteller die zur Feststellung seiner Deutscheneigenschaft notwendigen Nachweise erbracht hat, nicht hingegen, ob der Antragsteller Deutscher im Sinne des § 1 PassG ist (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 27. Juli 2007 - 7 UZ 1218/07 -, NVwZ-RR 2008, 108).
  • VG Frankfurt/Main, 22.09.2020 - 5 K 3314/19

    Zur Mitwirkungspflicht eines Passbewerbers bei der Aufklärung der

    Im gegen die Passbehörde bzw. deren Rechtsträger gerichteten Klageverfahren auf Ausstellung eines Passes ist als Anspruchsvoraussetzung (auch) vom Gericht nur zu prüfen, ob der Kläger die zur Feststellung seiner Deutscheneigenschaft notwendigen Nachweise erbracht hat, nicht hingegen, ob der Kläger Deutscher i.S.d. § 1 PassG ist (Anschluss HessVGH, Beschluss vom 27. Juli 2007 - 7 UZ 1218/07 , juris).

    Die Klärung der Deutscheneigenschaft und die hiervon abhängige Ausstellung einer amtlichen Bescheinigung über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder die Rechtsstellung als Statusdeutscher hat im Verhältnis zur für Staatsangehörigkeitsangelegenheiten zuständigen Behörde bzw. deren Rechtsträger zu erfolgen ( HessVGH, Beschluss vom 27. Juli 2007 - 7 UZ 1218/07 , juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 8. Dezember 2000 - 5 Bs 215/00, juris).

  • VGH Hessen, 02.06.2010 - 7 A 1908/09

    Zugang zur Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten

    Dies ist der Fall, wenn der die Zulassung des Rechtsmittels begehrende Beteiligte einen die angegriffene Entscheidung tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten infrage stellt und sich dem Verwaltungsgerichtshof die Ergebnisrichtigkeit der angegriffenen Entscheidung - unabhängig von der vom Verwaltungsgericht für sie gegebenen Begründung - nicht aufdrängt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14.10.2005 - 7 UZ 2417/05 - HSGZ 2005, 432, vom 28.06.2006 - 7 UZ 2930/05 - NVwZ-RR 2006, 776, vom 08.06.2007 - 7 UZ 2374/06 - RdL 2007, 246, sowie vom 27.07.2007 - 7 UZ 1218/07 - NVwZ-RR 2008, 108; Hess. VGH, Beschluss vom 18.08.2005 - 9 UZ 1070/05 - NVwZ-RR 2006, 230).
  • VGH Hessen, 24.10.2008 - 7 UZ 2137/07

    Schulordnungsmaßnahme; Zuweisung in eine Parallelklasse

    Dies ist der Fall, wenn der die Zulassung des Rechtsmittels begehrende Beteiligte einen die angegriffene Entscheidung tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage stellt und sich dem Verwaltungsgerichtshof die Ergebnisrichtigkeit der angegriffenen Entscheidung - unabhängig von der vom Verwaltungsgericht für sie gegebenen Begründung - nicht aufdrängt (st. Rspr. des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 14. Oktober 2005 - 7 UZ 2417/05 - HSGZ 2005, 432, vom 28. Juni 2006 - 7 UZ 2930/05 - NVwZ-RR 2006, 776, vom 8. Juni 2007 - 7 UZ 2374/06 - NVwZ-RR 2008, 293, sowie vom 27. Juli 2007 - 7 UZ 1218/07 - NVwZ-RR 2008, 106; vgl. auch Hess. VGH, Beschluss vom 18. August 2005 - 9 UZ 1170/05 - NVwZ-RR 2006, 230).
  • VGH Hessen, 11.01.2010 - 7 A 568/09

    Löschung aus der Architektenliste

    Dies ist der Fall, wenn der die Zulassung des Rechtsmittels begehrende Beteiligte einen die angegriffene Entscheidung tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage stellt und sich dem Verwaltungsgerichtshof die Ergebnisrichtigkeit der angegriffenen Entscheidung - unabhängig von der vom Verwaltungsgericht für sie gegebenen Begründung - nicht aufdrängt (st. Rspr. des Senats, vgl. Beschlüsse vom 14. Oktober 2005 - 7 UZ 2417/05 - HSGZ 2005, 432, vom 28. Juni 2006 - 7 UZ 2930/05 - NVwZ-RR 2006, 776, vom 8. Juni 2007 - 7 UZ 2374/06 - NVwZ-RR 2008, 293, vom 27. Juli 2007 - 7 UZ 1218/07 - NVwZ-RR 2008, 106, und vom 24. Oktober 2008 - 7 UZ 2137/07 - ESVGH 59, 159; vgl. auch Hess. VGH, Beschluss vom 18. August 2005 - 9 UZ 1170/05 - NVwZ-RR 2006, 230).
  • OVG Niedersachsen, 08.11.2017 - 8 LB 59/17

    Ablehnung; Auslegung; Bestandskraft; rückwirkende Erteilung; schutzwürdiges

    Vielmehr wird in der staatsangehörigkeitsrechtlichen Literatur die rückwirkende Erteilung der Niederlassungserlaubnis als der zutreffende Weg angesehen, um die Erfüllung der Voraussetzung des § 4 Abs. 3 Nr. 2 StAG in Fällen nachzuweisen, in denen kein Elternteil im Zeitpunkt der Geburt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht innehatte (vgl. Marx, in: GK-StAR, § 4 Rn. 331 ff. (Aug. 2009); Kau, in: Hailbronner/Maaßen/Hecker/Kau, Staatsangehörigkeitsrecht, 6. Aufl. 2017, § 4 StAG Rn. 83; wohl auch Hessischer VGH, Beschl. v. 27.7.2007 - 7 UZ 1218/07 -, NvwZ-RR 2008, 108; vgl. zudem OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 15.5.2012 - 19 E 700/11 -, juris Rn. 8 ff.).
  • VGH Hessen, 22.04.2010 - 7 A 1520/09

    Erfordernis einer Meisterprüfung für die Zulassung einer Kraftfahrzeugwerkstatt

    Dies ist der Fall, wenn der die Zulassung des Rechtsmittels begehrende Beteiligte einen die angegriffene Entscheidung tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten infrage stellt und sich dem Verwaltungsgerichtshof die Ergebnisrichtigkeit der angegriffenen Entscheidung - unabhängig von der vom Verwaltungsgericht für sie gegebenen Begründung - nicht aufdrängt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14.10.2005 - 7 UZ 2417/05 - HSGZ 2005, 432, v. 28.06.2006 - 7 UZ 2930/05 - NVwZ-RR 2006, 776, vom 08.06.2007 - 7 UZ 2374/06 - RdL 2007, 246, sowie vom 27.07.2007 - 7 UZ 1218/07 - NVwZ-RR 2008, 108; Hess. VGH, Beschluss vom 18.08.2005 - 9 UZ 1070/05 - NVwZ-RR 2006, 230).
  • VGH Hessen, 17.03.2010 - 7 A 1323/09

    Verpflichtung von Mitgliedern der Architekten- und Stadtplanerkammer zur

  • VGH Hessen, 16.05.2012 - 7 A 1138/11

    Inklusive Beschulung nach Änderung des Hessischen Schulgesetzes zum 1. August

  • VGH Hessen, 18.10.2011 - 7 A 438/10

    Kostenlast bei Verlegung einer Telekommunikationslinie zu Gunsten einer späteren

  • VGH Bayern, 08.12.2016 - 5 CS 16.2133

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Einziehung von Kinderreisepässen

  • VGH Hessen, 08.12.2011 - 7 A 2621/10

    Antrag auf Zusage der Nichtberücksichtigung von Rechtschreibleistungen im

  • VGH Hessen, 18.03.2011 - 7 A 2010/10

    Kein Nachteilsausgleich oder Notenschutz bei sonderpädagogischem Förderbedarf i.

  • VG Potsdam, 27.12.2023 - 3 K 2581/19

    Melderegister, Berichtigung, Staatsangehörigkeit, Nachweis,

  • VGH Bayern, 25.02.2008 - 5 ZB 07.3117

    Staatsangehörigkeitserwerb; Vertrauensschutz

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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 20.08.2007 - 7 TG 1409/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,16484
VGH Hessen, 20.08.2007 - 7 TG 1409/07 (https://dejure.org/2007,16484)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20.08.2007 - 7 TG 1409/07 (https://dejure.org/2007,16484)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20. August 2007 - 7 TG 1409/07 (https://dejure.org/2007,16484)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen

    § 8 HessAGPAuswG

  • Wolters Kluwer

    Bewirkung des Wegfalls der im Verwaltungsakt getroffenen Regelung und Begründung eines Vollstreckungshindernisses durch die nachträgliche Unmöglichkeit einer behördlich verfügten Herausgabepflicht ; Glaubhaftmachungslast des Verfügungsadressaten für das ...

  • Judicialis

    HessAGPAuswG § 8; ; HSOG § 48 Abs. 3; ; HVwVfG § 43 Abs. 2; ; PassG § 13; ; PassG § 14

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 108
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Frankfurt/Main, 27.09.2011 - 9 L 1814/11

    Untersagung eines unerlaubten Einlagengeschäfts

    Dass die Staatsanwaltschaft sich geweigert hätte, die Anfertigung von Kopien zwecks Weiterleitung an die Antragsgegnerin zuzulassen, wird seitens der - insoweit darlegungspflichtigen (vgl. HessVGH, B. v. 20.08.2007, Az. 7 TG 1409/07 = NVwZ-RR 2008, 108) - Antragstellerin nicht vorgetragen.
  • VG Frankfurt/Main, 27.08.2021 - 5 L 1130/21

    Keine Festsetzung eines Zwangsgelds nach Aufhebung der Grundverfügung

    Nach § 47 Abs. 1 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) , der nach § 1 Abs. 2 Satz 1 des Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (HessVwVG) Anwendung findet (zur Anwendbarkeit der Voraussetzungen des HSOG bei der Festsetzung eines Zwangsgeldes vgl. HessVGH, Beschluss vom 20. August 2007 - 7 TG 1409/07 - juris, Rn. 4 ; die Durchsetzung des durch Verwaltungsakt festgesetzten Zwangsgeldes richtet sich hingegen nach dem HessVwVG, vgl. Lambrecht , in Möstl/Bäuerle, BeckOK Polizei- und Ordnungsrecht Hessen, 22. Edition, Stand: 01.07.2021, HSOG, § 47 Rn. 7), kann ein ordnungsbehördlicher Verwaltungsakt, der auf die Vornahme einer Handlung oder auf Duldung oder Unterlassung gerichtet ist, mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden, wenn er unanfechtbar ist oder wenn ein Rechtsbehelf keine aufschiebende Wirkung hat.
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