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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 04.10.2007 - 8 S 1447/07   

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https://dejure.org/2007,3672
VGH Baden-Württemberg, 04.10.2007 - 8 S 1447/07 (https://dejure.org/2007,3672)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04.10.2007 - 8 S 1447/07 (https://dejure.org/2007,3672)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04. Oktober 2007 - 8 S 1447/07 (https://dejure.org/2007,3672)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Behördliches Einschreiten gegen Bauarbeiten; Doppelhaus; offene Bauweise

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Doppelhaus-Festsetzung als Rechtsvorschrift mit drittschützender Wirkung; Rückwärtig aneinandergebaute Gebäude als Doppelhäuser; Verletzung drittschützender Vorschriften sowie Vorliegen einer nicht nur geringfügigen Beeinträchtigung nachbarlicher Belange als ...

  • Judicialis

    BauNVO § 22 Abs. 2 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauNVO § 22 Abs. 2 Satz 1
    BauNVO : Offene Bauweise; Doppelhaus; Nachbarschutz

  • rechtsportal.de

    BauNVO § 22 Abs. 2 Satz 1
    BauNVO : Offene Bauweise; Doppelhaus; Nachbarschutz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachbarschützende Wirkung des Doppelhausbegriffs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 164 (Ls.)
  • VBlBW 2008, 272
  • BauR 2007, 2113
  • BauR 2007, 2113 NVwZ-RR 2008, 164 (Ls.)
  • BauR 2009, 1529
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.1994 - 8 S 2763/94

    Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten - Voraussetzungen für den Erlaß einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.10.2007 - 8 S 1447/07
    Ein Anspruch des Nachbarn auf behördliches Einschreiten kann daher nur dann bejaht werden, wenn das von der Baurechtsbehörde begehrte Einschreiten nicht mehr ermessensfehlerfrei abgelehnt werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 26.10.1994 - 8 S 2763/94 -, VBlBW 1995, 320 = NVwZ-RR 1995, 490).

    Aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes bedeutet dies außerdem für das gerichtliche Verfahren, dass der Erlass einer einstweiligen Anordnung in Fallkonstellationen der vorliegenden Art in der Regel zur Abwendung wesentlicher Nachteile oder aus anderen Gründen nötig ist, wenn der Nachbar gewichtige und ernst zu nehmende Bedenken gegen die allein in nachbarrechtlicher Hinsicht zu beurteilende Rechtmäßigkeit des Bauvorhabens und eine mehr als nur geringfügige Betroffenheit glaubhaft macht mit der Folge, dass die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs im Hauptsacheverfahren zumindest als offen angesehen werden müssen (vgl. Senatsbeschluss vom 26.10.1994 a. a. O.).

  • BVerwG, 24.02.2000 - 4 C 12.98

    Bebauungsplan; Bauweise, offene; Begriff des Doppelhauses; Nachbarschutz;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.10.2007 - 8 S 1447/07
    Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, nach der dem Doppelhausbegriff i. S. v. § 22 Abs. 2 Satz 1 BauNVO nachbarschützende Wirkung zukommt (vgl. Urteil vom 24.2.2000 - 4 C 12/98 -, NVwZ 2000, 1055), bezieht sich auf die Festsetzung der offenen Bauweise.

    Nach diesen Maßstäben bestand auch schon vor Fertigstellung des Vorhabens keine Veranlassung, die beantragte einstweilige Anordnung zu erlassen, denn das Vorhaben verstößt - wie bereits das Verwaltungsgericht festgestellt hat - jedenfalls nicht gegen nachbarschützende Vorschriften: Zwar ist die Doppelhaus-Festsetzung in der offenen Bauweise gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1 BauNVO nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nachbarschützend (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.2.2000 - 4 C 12/98 -, NVwZ 2000, 1055).

  • VGH Baden-Württemberg, 01.09.1997 - 8 S 1958/97

    Kostentragung bei notwendiger Beiladung - Erstattungsfähigkeit der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.10.2007 - 8 S 1447/07
    Die Kostenentscheidung folgt aus §§ 154 Abs. 2, 162 Abs. 3 VwGO; es entspricht regelmäßig der Billigkeit i.S.d. § 162 Abs. 3 VwGO, die dem notwendig beigeladenen Bauherrn entstandenen außergerichtlichen Kosten auch dann dem unterlegenen Nachbarn aufzuerlegen, wenn der Bauherr keinen Antrag gestellt und den Prozess nicht wesentlich gefördert hat (ständige Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs, vgl. Senatsbeschluss vom 1.9.1997 - 8 S 1958/97 -, VBlBW 1998, 57 = BRS 59, 613).
  • BVerwG, 16.03.1995 - 4 C 3.94

    Werbetafel - Plakatwerbung - Bebauungsplan - Kerngebiet - Maß der baulichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.10.2007 - 8 S 1447/07
    § 15 Abs. 1 BauNVO ist aber im Hinblick auf das Maß der im Bebauungsplan festgesetzten baulichen Nutzung grundsätzlich nicht anwendbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.3.1995 - 4 C 3/94 -, NVwZ 1995, 899).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.09.1996 - 8 S 2213/96

    Nachbarschützende Wirkung von Bebauungsplanfestsetzungen über Flachdachbebauung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.10.2007 - 8 S 1447/07
    Denn weder der objektive Sinngehalt noch die Natur dieser Festsetzung sprechen dafür, dass dieser auf § 73 Abs. 1 Nr. 1 LBO 1983 beruhenden Regelung neben der gestalterischen auch noch eine nachbarschützende Wirkung zukommt; auch der Begründung des Bebauungsplans und den einschlägigen Protokollen des Gemeinderats sind dahingehende Anhaltspunkte nicht zu entnehmen (vgl. zur Feststellung der nachbarschützenden Wirkung einer Festsetzung Senatsbeschluss vom 13.9.1996 - 8 S 2213/96 -, BRS 58, Nr. 174).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.09.1999 - 3 S 1932/99

    Nachbarklage: Besonnung, Belichtung und Belüftung des Grundstücks

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.10.2007 - 8 S 1447/07
    Von einer rücksichtslosen "erdrückenden" Wirkung des Vorhabens und einer damit verbundenen unzumutbaren Beeinträchtigung der Belüftung, Belichtung und Besonnung des Grundstücks kann aber in einem solchen Fall schon aus tatsächlichen Gründen nicht ausgegangen werden (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 7.9.1999 - 3 S 1932/99 -, VBlBW 2000, 113).
  • BVerwG, 23.06.1995 - 4 B 52.95

    Nachbarschutz bei Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans?

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.10.2007 - 8 S 1447/07
    Auch sonst haben die Antragsteller mit ihrem Vortrag im Beschwerdeverfahren keine Gesichtspunkte dargelegt, aus denen sich eine Verletzung nachbarschützender Vorschriften ergeben könnte: Wie das Verwaltungsgericht bereits zutreffend angenommen hat, kommt den Vorschriften über das Maß der baulichen Nutzung keine nachbarschützende Wirkung zu (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 23.6.1995 - 4 B 52/95 -, NVwZ 1996, 170); hiermit setzt sich die Beschwerde nicht auseinander.
  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.10.2007 - 8 S 1447/07
    Nachdem es dabei lediglich um eine Befreiung von nicht nachbarschützenden Vorschriften ginge, käme nämlich unabhängig davon, ob die rechtlichen Voraussetzungen nach § 31 Abs. 2 BauGB vorliegen, eine Verletzung von Nachbarrechten nur in Betracht, wenn der nach Verwirklichung des Vorhabens bestehende Zustand gegen das Gebot der Rücksichtnahme verstoßen würde; Nachbarschutz wäre in einem solchen Fall in entsprechender Anwendung des § 15 Abs. 1 BauNVO unter Berücksichtigung der Interessenbewertung des § 31 Abs. 2 BauGB gegeben (vgl. BVerwG, Urteil vom 6.10.1989 - 4 C 14/87 -, NJW 1990, 1192).
  • VG Karlsruhe, 16.04.2014 - 4 K 3205/12

    Anspruch auf baubehördliches Einschreiten gegen Anbau einer Doppelhaushälfte mit

    Auf die dazu ergangene Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (VBlBW 2008, 272) werde verwiesen.

    Aus der vom Kläger-Vertreter zitierten Entscheidung des VGH Baden-Württemberg (Beschl. v. 04.10.2007 - 8 S 1447/07 - ) ergibt sich nichts anderes.

    Zutreffend ist, dass die Frage, ob eine seitliche - oder eine vordere bzw. rückwärtige - Grundstücksgrenze vorliegt, von der das Grundstück erschließenden öffentlichen Verkehrsfläche aus zu beurteilen ist (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 04.10.2007 , aaO, m.w.N.; Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauNVO, 111. Ergänzungslieferung 2013, § 22 Rn. 23).

    Der Entscheidung des VGH Baden-Württemberg (Beschl. v. 04.10.2007, aaO) lag die hier nicht gegebene Situation zugrunde, dass die Grundstücke von verschiedenen Straßen aus erschlossen und beide Gebäude rückwärtig (nicht seitlich) aneinander gebaut und deshalb nicht Doppelhäuser i. S. von § 22 Abs. 2 Satz 1 BauNVO waren.

  • VGH Baden-Württemberg, 06.06.2008 - 8 S 18/07

    Nachbargrundstück im Sinne von § 5 Abs 1 S 2 Nr 2 LBO (juris: BauO BW 1995);

    Nr. 230/8 hinausgreifend an das Gebäude des Klägers anschließt und dadurch die - von der Maierstraße als Erschließungsanlage aus betrachtet (vgl. Senatsbeschluss vom 04.10.2007 - 8 S 1447/07 -, VBlBW 2008, 272) - vorhandene geschlossene Bauweise aufnimmt.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.06.2009 - 1 S 2865/08

    Bürgerbegehren mit Bezug zur Bauleitplanung

    Es kann offenbleiben, ob eine über rein redaktionelle Änderungen hinausgehende Umformulierung der Fragestellung immer einer ausdrücklichen Ermächtigung der Vertrauensleute bedarf (so BayVGH, Urteil vom 22.06.2007 - 4 B 06.1224 -, BayVBl 2008, 241 ; im Anschluss daran auch Hess. VGH, Beschluss vom 05.10.2007 - 8 TG 1562/07 -, ESVGH 58, 126 ).
  • VGH Bayern, 06.05.2013 - 22 CE 13.923

    Nichtzulassung eines Schaustellers zu einem Jahrmarkt

    Als Ausprägung des Grundsatzes, dass an der Erlangung einer jeden gerichtlichen Entscheidung ein Rechtsschutzinteresse bestehen muss, setzt auch der Erlass eines Beschlusses nach § 123 VwGO voraus, dass der Antragsteller damit das von ihm erstrebte Ziel erreichen kann (vgl. z.B. VGH BW, B.v. 4.10.2007 - 8 S 1447/07 - VBlBW 2008, 272); andernfalls fehlt ihm das für einen solchen gerichtlichen Ausspruch erforderliche Rechtsschutzbedürfnis (Wollenschläger in Gärditz, VwGO, 2013, § 123, Rn. 95).
  • VGH Bayern, 11.12.2014 - 2 BV 13.789

    Innenbereich; Begriff der Hausgruppe; Vierspänner-Haus (Quattro-Haus);

    Lediglich die Frage der offenen Bauweise regelt sich über die Stellung der Gebäude in Bezug auf die seitlichen Grundstücksgrenzen, welche von der das jeweilige Grundstück erschließenden öffentlichen Verkehrsfläche aus zu beurteilen ist (vgl. VGH BW, B.v. 4.10.2007 - 8 S 1447/07 - VBlBW 2008, 272).
  • VG Karlsruhe, 29.08.2023 - 2 K 2358/23

    Einstweiliger Rechtschutz des Nachbarn gegen Bauvorhaben

    Vor diesem Hintergrund erübrigen sich Ausführungen zu der Frage, ob ein Verstoß gegen die im Bebauungsplan festgesetzte Bauweise auch Bewohnern außerhalb des Plangebiets Drittschutz vermitteln kann (vgl. zum Maßstab innerhalb des Plangebiets: VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 04.10.2007 - 8 S 1447/07 -, VBlBW 2008, 272; Beschl. v. 01.03.1999 - 5 S 49/99 -, VBlBW 1999, 270).
  • VG Stuttgart, 23.08.2013 - 3 K 2676/13

    Entwidmung eines Weges infolge eines Bebauungsplans

    Der Antrag nach § 123 Abs. 1 VwGO auf vorläufige Einstellung des Bauvorhabens - auf der Grundlage der Ermächtigungsnormen des § 47 Abs. 1 Satz 2 LBO oder des § 64 Abs. 1 Satz 1 LBO - wäre nur dann erfolgreich, wenn das Bauvorhaben nicht nur die nachbarlichen Belange mehr als nur geringfügig berührte, sondern auch nachbarschützende öffentlich-rechtliche Vorschriften verletzte (vgl. VGH Baden-Württemberg, a.a.O., und Beschluss vom 04.10.2007 - 8 S 1447/07 -, VBlBW 2008, 272 ).
  • VG Hamburg, 24.09.2018 - 6 K 4519/13

    Ermittlung eines seitlichen Grenzabstands

    Die nach § 22 BauNVO maßgeblichen seitlichen Grundstücksgrenzen sind von der öffentlichen Verkehrsfläche her zu ermitteln, an der das Grundstück liegt (im Anschluss an OVG Hamburg, Beschl. v. 10.2.2012, 2 Bs 245/11, juris Rn 12; VGH Mannheim, Beschl. v. 4.10.2007, 8 S 1447/07, juris Rn 5).

    Die in Betracht kommenden seitlichen Grundstücksgrenzen sind von der öffentlichen Verkehrsfläche her zu ermitteln, an der das Grundstück liegt (OVG Hamburg, Beschl. v. 10.2.2012, 2 Bs 245/11, juris Rn 12; VGH Mannheim, Beschl. v. 4.10.2007, 8 S 1447/07, juris Rn 5).

  • OVG Niedersachsen, 20.12.2019 - 1 ME 134/19

    Geschlossene Bauweise; Grenzabstand; seitliche Grundstücksgrenze

    Soweit ersichtlich, hat lediglich der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in seinem Beschluss vom 4. Oktober 2007 (- 8 S 1447/07 -, BRS 71 Nr. 71 = juris Rn. 5) bei einem an zwei öffentliche Verkehrsflächen angrenzenden Grundstück die Einstufung der Grundstücksgrenzen als vordere bzw. seitliche ausschließlich von der das Grundstück erschließenden öffentlichen Verkehrsfläche aus vorgenommen.
  • VG Karlsruhe, 25.10.2016 - 3 K 2150/16

    Baugenehmigung für die Errichtung eines Waschparks

    Maßgeblich für die Beurteilung der Gebäudelänge ist die das Grundstück erschließende öffentliche Verkehrsfläche, d.h. die Erschließungsstraße des Grundstücks (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 04.10.2007 - 8 S 1447/07 -, juris; Ziegler, in: Brügelmann, BauGB, Stand: April 2016 § 22 BauNVO, Rn. 32).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.05.2011 - 8 S 978/11

    Festsetzung von Grenzabständen - weites planerisches Ermessen der Gemeinde

  • VG Karlsruhe, 29.08.2023 - 2 K 2359/23

    Einstweiliger Rechtschutz des Nachbarn gegen Baugenehmigung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2023 - 10 N 83.20

    Öffentliches Baurecht: Klage auf Erteilung eines Bauvorbescheides zur Erweiterung

  • VG Karlsruhe, 29.08.2023 - 2 K 2030/23

    Einstweiliger Rechtschutz des Nachbarn gegen Baugenehmigung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.09.2008 - 10 S 29.07

    Umdeutung eines Antrags auf Nutzungsuntersagung in einen solchen auf

  • VGH Bayern, 14.03.2022 - 1 ZB 21.2440

    Untersagung der Nutzung eines Nebengebäudes als Kfz-Werkstatt

  • VGH Baden-Württemberg, 30.03.2011 - 3 S 343/11

    Bebauungsplan "Quartier zwischen Boveristraße und Daimlerstraße" in Ladenburg:

  • VG Bremen, 27.04.2016 - 1 V 391/16

    Nichterteilung einer Baufreigabe, Nachbarwiderspruch - Baustilllegung;

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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 11.10.2007 - 1 A 10555/07/OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,11056
OVG Rheinland-Pfalz, 11.10.2007 - 1 A 10555/07/OVG (https://dejure.org/2007,11056)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11.10.2007 - 1 A 10555/07/OVG (https://dejure.org/2007,11056)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11. Oktober 2007 - 1 A 10555/07/OVG (https://dejure.org/2007,11056)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer baurechtlichen Duldungsverfügung gegenüber einem Mieter des betroffenen Bauobjekts; Bauplanungsrechtliche Beschränkung der Nutzung einer Dachgeschosswohnung; Erforderlichkeit einer gegenüber dem Mieter unmittelbar wirkenden ...

  • Judicialis

    LBauO § 54; ; LBauO § 59 Abs. 1 S. 1; ; LBauO § 59 Abs. 2; ; LBauO § 81 Abs. 1 S. 3; ; LVwVG § 24 Abs. 1 S. 1

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 164 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.07.2005 - 1 A 10305/05

    Baurechtliche Nachbarklage gegen Hundehaltung - Keine Klagebefugnis für Inhaber

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.10.2007 - 1 A 10555/07
    Denn aus dem Umstand, dass das öffentliche Baurecht grundstücksbezogen ist (vgl. Urteil des Senats vom 21. Juli 2005 - 1 A 10305/05.OVG -, ESOVGRP; OVG Saarland, Beschluss vom 18. März 2003 - 1 W 7/03 -, juris; Lang in: Jeromin, LBauO, Bd. 1, Stand: Dezember 2004, § 81 Rn 26), ergibt sich, dass eine bauaufsichtliche Verfügung nicht deshalb ermessensfehlerhaft oder unverhältnismäßig ist, weil die Bauaufsichtsbehörde persönliche oder wirtschaftliche Verhältnisse des Betroffenen in die Ermessensentscheidung nicht eingestellt hat (vgl. OVG Saarland, Urteil vom 26. September 1975, AS 14, 212, 213; Lang in: Jeromin, a.a.O.).
  • OVG Saarland, 18.03.2003 - 1 W 7/03

    Keine aufschiebende Wirkung: Beschwerde

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.10.2007 - 1 A 10555/07
    Denn aus dem Umstand, dass das öffentliche Baurecht grundstücksbezogen ist (vgl. Urteil des Senats vom 21. Juli 2005 - 1 A 10305/05.OVG -, ESOVGRP; OVG Saarland, Beschluss vom 18. März 2003 - 1 W 7/03 -, juris; Lang in: Jeromin, LBauO, Bd. 1, Stand: Dezember 2004, § 81 Rn 26), ergibt sich, dass eine bauaufsichtliche Verfügung nicht deshalb ermessensfehlerhaft oder unverhältnismäßig ist, weil die Bauaufsichtsbehörde persönliche oder wirtschaftliche Verhältnisse des Betroffenen in die Ermessensentscheidung nicht eingestellt hat (vgl. OVG Saarland, Urteil vom 26. September 1975, AS 14, 212, 213; Lang in: Jeromin, a.a.O.).
  • BVerwG, 01.08.1997 - 4 B 102.97

    Verallgemeinerungsfähigkeit der in einer Beschwerde aufgeworfenen Rechtsfragen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.10.2007 - 1 A 10555/07
    Die gegen diese Verfügung eingelegten Rechtsmittel blieben erfolglos (vgl. hierzu OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. März 1997, 1 A 11464/96.OVG und BVerwG, Beschluss vom 1. August 1997, 4 B 102.97).
  • BVerwG, 22.01.1971 - IV C 62.66

    Wirkung von Widerruf einer Baugenehmigung und Anordnung der Beseitigung bei

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.10.2007 - 1 A 10555/07
    Vielmehr kann die Klägerin die von ihr geltend gemachten persönlichen Umstände im Rahmen eines etwaigen folgenden Vollstreckungsverfahrens geltend machen und die Aussetzung der Vollziehung gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 LVwVG beantragen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1971, NJW 1971, 1624, 1625).
  • BVerwG, 27.02.1963 - V C 70.62
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.10.2007 - 1 A 10555/07
    Ferner müsste feststellbar sein, dass die Klägerin im Vertrauen darauf Vermögensdispositionen getroffen hat (vgl. Urteil des Senats vom 13. Dezember 1979, AS 15, 324, 327).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.1990 - 8 S 1013/90

    Ermessensausübung beim Erlaß einer Abbruchsanordnung - Berücksichtigung von

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.10.2007 - 1 A 10555/07
    Soweit demgegenüber der VGH Baden-Württemberg in einem Urteil vom 9. November 1990 (BRS 52 Nr. 228) die Auffassung vertreten hat, im Rahmen des Ermessens beim Erlass einer bauaufsichtlichen Verfügung seien im Einzelfall auch private Belange zu würdigen, handelt es sich ersichtlich um eine Einzelfallentscheidung, der sich der Senat nicht anschließt.
  • VG Neustadt, 23.07.2012 - 4 L 625/12

    Taubenhaltung mit mehr als 60 Brieftauben in reinem Wohngebiet unzulässig

    Aus dem Umstand, dass das öffentliche Baurecht grundstücksbezogen ist (OVG Rheinland-Pfalz, NVwZ-RR 2008, 164; OVG Saarland, Beschluss vom 18. März 2003 - 1 W 7/03 -, juris), folgt, dass eine bauaufsichtliche Verfügung nicht deshalb ermessensfehlerhaft oder unverhältnismäßig ist, weil die Bauaufsichtsbehörde persönliche oder wirtschaftliche Verhältnisse des Betroffenen oder möglicherweise tierschutzrechtlich relevante Gesichtspunkte nicht in die Ermessensentscheidung eingestellt hat.

    Die Berücksichtigung persönlicher oder wirtschaftlicher Verhältnisse bzw. tierschutzrechtlicher Aspekte im Rahmen des Ermessens beim Erlass einer bauaufsichtlichen Verfügung würde im Ergebnis zu einer Privilegierung desjenigen führen, der sich baurechtswidrig verhält (OVG Rheinland-Pfalz, NVwZ-RR 2008, 164).

    Eventuell auftretende Härten für einen Betroffenen können im Rahmen eines etwaigen folgenden Vollstreckungsverfahrens geltend gemacht und die Aussetzung der Vollziehung gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz - LVwVG - beantragt werden (OVG Rheinland-Pfalz, NVwZ-RR 2008, 164).

  • VGH Bayern, 25.10.2023 - 9 B 22.1461

    Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans für ein Wochenendhausgebiet

    Der Einwand der problematischen Wohnungssuche oder gar drohenden Obdachlosigkeit für einen gegenwärtig aus drei Personen bestehenden Hausstand im wohl in Betracht kommenden unterfränkischen Raum ist im Übrigen nicht nachvollziehbar (vgl. auch OVG RhPf, U.v. 11.10.2007 - 1 A 10555/07 - juris Rn. 21 m.w.N.).
  • VG Koblenz, 21.12.2010 - 1 K 1135/10

    Untersagung der Nutzung von Teilen eines Sanitärgebäudes mit Einliegerwohnung und

    Rechtsgrundlage für den Erlass einer Duldungsverfügung ist die bauordnungsrechtliche Generalklausel des § 59 Abs. 1 LBauO ( OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. Oktober 2007 - 1 A 10555/07.OVG - ESOVGRP; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. April 1995 - 8 A 12675/94.OVG - ESOVGRP).

    Denn aus dem Umstand, dass das öffentliche Baurecht grundstücksbezogen ist (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. Juli 2005 - 1 A 10305/05.OVG - ESOVGRP; OVG Saarland, Beschluss vom 18. März 2003 - 1 W 7/03 - [...] ), ergibt sich, dass eine bauaufsichtliche Verfügung nicht deshalb ermessensfehlerhaft oder unverhältnismäßig ist, weil die Bauaufsichtsbehörde persönliche oder wirtschaftliche Verhältnisse des Betroffenen in die Ermessensentscheidung nicht eingestellt hat (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. Oktober 2007 - 1 A 10555/07.OVG - [...] ).

    Ein schutzwürdiges Vertrauen wäre nur dann begründet worden, wenn zum Zeitablauf ein ausdrückliches oder konkludentes Verhalten des Beklagten hinzutreten wäre, aus dem die Kläger berechtigterweise hätten schließen können, die Behörde werde nicht einschreiten ( OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. Oktober 2007 - 1 A 10555/07.OVG - [...] ).

  • VG Koblenz, 06.01.2011 - 1 K 944/10

    Yorkshireterrier im Wohngebiet

    Denn aus dem Umstand, dass das öffentliche Baurecht grundstücksbezogen ist, ergibt sich, dass eine bauaufsichtliche Verfügung nicht deshalb ermessensfehlerhaft oder unverhältnismäßig ist, weil die Bauaufsichtsbehörde individuelle persönliche Verhältnisse der Betroffenen in die Ermessensentscheidung nicht eingestellt hat (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. Oktober 2007 - 1 A 10555/07.OVG - [...] ).
  • VGH Bayern, 09.05.2018 - 1 B 14.2215

    Beseitigung einer Einfriedung - Widerruf einer abgegebenen Erledigungserklärung

    Persönliche oder wirtschaftliche Umstände sind bei dem Erlass der Beseitigungsanordnung nicht zu prüfen (vgl. OVG Rh-Pf, U.v. 11.10.2007 - 1 A 10555/07 - NVwZ-RR 2008, 164).
  • VG Gelsenkirchen, 01.10.2020 - 5 K 3313/19

    Bauruine am Bahnhof Altenessen muss abgerissen werden

    vgl. Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG RP), Urteil vom 11. Oktober 2007 - 1 A 10555/07 -, juris; Rennert, in: Eyermann (Hrsg.), VwGO, 15. Auflage 2019, § 114 Rn. 21; Riese, in: Schoch/Schneider/Bier (Hrsg.), VwGO, 36. Lieferung 2019, § 114 Rn. 67.
  • VG Neustadt, 08.11.2022 - 5 K 603/22

    Abrissverfügung für Wohngebäude im Außenbereich von Ramberg rechtmäßig

    Ohne näher darauf einzugehen, dass der Kläger ausweislich der Verwaltungsakten einen Wohnsitz in Bingen hat, ergibt sich aus dem Umstand, dass das öffentliche Baurecht grundstücksbezogen ist, dass eine bauaufsichtliche Verfügung nicht deshalb ermessensfehlerhaft oder unverhältnismäßig ist, weil die Bauaufsichtsbehörde persönliche oder wirtschaftliche Verhältnisse des Betroffenen in die Ermessensentscheidung nicht eingestellt hat (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. Oktober 2007 - 1 A 10555/07 -, NVwZ-RR 2008, 164 und Beschluss vom 12. August 2014 - 1 B 10594.14.OVG - VG Neustadt/Wstr., Beschluss vom 30. April 2021 - 5 L 396/21.NW -).
  • VG Lüneburg, 23.06.2020 - 2 B 48/20

    Bauwagen; Bestimmtheitsgebot; formelle; materielle Illegalität;

    Eine Auslegung des Gesetzes, die dazu führt, dass letztlich der rechtstreue Bürger "der Dumme" ist, muss aber vermieden werden (so OVG RP, Urt. v. 11.10.2007 - 1 A 10555/07 -, juris Rn. 21).
  • VG Schwerin, 17.06.2014 - 2 B 459/14

    Einzelfall der Fristgewährung bei sofort vollziehbarer Nutzungsuntersagung bei

    Denn grundsätzlich können persönliche oder wirtschaftliche Verhältnisse dem bauaufsichtlichen Einschreiten auch unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitgrundsatzes nicht entgegengehalten werden, weil das öffentliche Baurecht grundstückbezogen ist (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 11.10.2007 - 1 A 10555/07 -, NVwZ-RR 2008, 146).
  • VG München, 07.10.2013 - M 8 K 12.2129

    Dachterrasse auf Grenzgarage; Anspruch des Nachbarn auf bauaufsichtliches

    Da das öffentliche Baurecht grundstücksbezogen ist (OVG RhPf v. 11.10.2007 - 1 A 10555/07 - juris), können persönliche bzw. verhaltensbedingte Umstände - die ohnehin nicht kontrollierbar wären - in einer ordnungsgemäßen Ermessensentscheidung nicht berücksichtigt werden.
  • VG München, 19.10.2009 - M 8 K 08.1761

    Bescheidswiderruf aufgrund Widerrufsvorbehalt außerhalb Jahresfrist

  • VG Koblenz, 21.12.2010 - 1 K 1134/10

    Beseitigungsverfügung einer Bauaufsichtsbehörde für ein Sanitärgebäude mit

  • VG Neustadt, 06.12.2010 - 4 L 1123/10

    Nutzungsuntersagung eines baurechtswidrigen Gaststättenbetriebes

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.03.2009 - 3 L 330/05

    Schutzwürdigkeit des Interesses an zumindest formell illegalen baurechtlichen

  • VG Gelsenkirchen, 02.07.2010 - 6 K 3660/08

    Nutzungsuntersagung; Vollstreckung; Rücknahme; Wiederaufgreifen

  • VG München, 15.07.2008 - M 1 K 07.5871

    Baubeseitigung; formell und materiell illegale bauliche Anlagen im Außenbereich

  • VG München, 15.07.2008 - M 1 K 07.5919

    Baubeseitigung; formell und materiell illegale bauliche Anlagen im Außenbereich

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