Weitere Entscheidung unten: LSG Baden-Württemberg, 19.03.2007

Rechtsprechung
   BVerwG, 22.08.2007 - 6 C 28.06   

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BVerwG, 22.08.2007 - 6 C 28.06 (https://dejure.org/2007,2354)
BVerwG, Entscheidung vom 22.08.2007 - 6 C 28.06 (https://dejure.org/2007,2354)
BVerwG, Entscheidung vom 22. August 2007 - 6 C 28.06 (https://dejure.org/2007,2354)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    WPflG - § 12
    Einberufungsbescheid; Zurückstellung; besondere Härte; Berufsausbildung; Meisterprüfung; Vorbereitungskurs; Erledigung in der Hauptsache; einseitige Erledigungserklärung durch den Kläger.

  • Bundesverwaltungsgericht

    WPflG § 12
    Berufsausbildung; Einberufungsbescheid; Erledigung in der Hauptsache; Meisterprüfung; Vorbereitungskurs; Zurückstellung; besondere Härte; einseitige Erledigungserklärung durch den Kläger

  • Wolters Kluwer

    Qualifizierung des Vorbereitungslehrgangs zu einer Meisterprüfung als eine Berufsausbildung i.S.d. Zurückstellungstatbestands nach § 12 Abs. 4 S. 2 Nr. 3 Wehrpflichtgesetz (WPflG); Berechtigtes Interesse zur Fortführung des in der Hauptsache erledigten Rechtsstreits; ...

  • Judicialis

    WPflG § 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WPflG § 12
    Wehrrecht - Einberufungsbescheid; Zurückstellung; besondere Härte; Berufsausbildung; Meisterprüfung; Vorbereitungskurs; Erledigung in der Hauptsache; einseitige Erledigungserklärung durch den Kläger

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 39
  • DÖV 2008, 520
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 21.01.1994 - 8 C 34.92

    Unterscheidung zwischen Ausbildung und beruflicher Fortbildung im Hinblick auf

    Auszug aus BVerwG, 22.08.2007 - 6 C 28.06
    Hierunter fallen Lernvorgänge, die keine zusätzliche Befähigung oder Berechtigung verschaffen, sondern lediglich Fortbildung im ausgeübten Beruf sind, mit der das berufliche Wissen und Können vertieft werden soll (Urteile vom 12. November 1975 - BVerwG 8 C 57.73 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 100 S. 39, vom 21. Januar 1994 - BVerwG 8 C 34.92 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 183 S. 2 und vom 13. November 2006 - BVerwG 6 C 22.05 - a.a.O.).

    Gegenüber der Berufsausübung und der Fortbildung im ausgeübten Beruf wird die Ausbildung - im Sinne der hier relevanten Berufsausbildung - dadurch gekennzeichnet und abgegrenzt, dass eine als Ausbildung zu qualifizierende Veranstaltung - erstens - überwiegend durch den Ausbildungszweck geprägt sein muss und überdies - zweitens - zum Erwerb einer zusätzlichen, bisher nicht innegehabten Berechtigung zur Berufsausübung führen muss (Urteil vom 21. Januar 1994 - BVerwG 8 C 34.92 - a.a.O.).

    Entscheidend für die Einordnung eines Lehrgangs ist auch nicht seine Bezeichnung als "Ausbildung", "Fortbildung" oder "Weiterbildung", sondern seine überwiegende inhaltliche Prägung durch den Ausbildungszweck, den Teilnehmern eine zusätzliche Befähigung oder Berechtigung zu verschaffen, die ihnen die Ausübung eines sonst nicht zugänglichen Berufs erlaubt (Urteile vom 12. November 1975 - BVerwG 8 C 57.73 - a.a.O. und vom 21. Januar 1994 - BVerwG 8 C 34.92 - a.a.O. S. 3 ).

    Für die Annahme einer Berufsausbildung kommt es insoweit auf die Berufsbilder an, die kraft rechtlicher Ordnung oder tatsächlicher Übung von der Gesellschaft als selbstständige Berufe angesehen werden (Urteile vom 27. Juli 1977 - BVerwG 8 C 38.76 - a.a.O. S. 92 , vom 17. September 1981 - BVerwG 8 C 90.80 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 143 S. 9 , vom 24. August 1988 - BVerwG 8 C 80.86 - Buchholz 448.11 § 11 ZDG Nr. 27 S. 4 und vom 21. Januar 1994 - BVerwG 8 C 34.92 - a.a.O. ).

  • BVerwG, 13.11.2006 - 6 C 22.05

    Einberufung; Zurückstellung; besondere Härte; berufliche Gründe; sachgrundlos

    Auszug aus BVerwG, 22.08.2007 - 6 C 28.06
    Da der Kläger die Aufhebung des erledigten Verwaltungsakts mangels Beschwer nicht mehr begehren kann, hat er zutreffend den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt, um eine Abweisung seiner unzulässig gewordenen Anfechtungsklage zu vermeiden (vgl. Urteil vom 13. November 2006 - BVerwG 6 C 22.05 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 209 m.w.N.).

    Zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer verfassungsmäßigen Aufgaben ist die Beklagte auf die höchstrichterliche Klärung dieser Frage angewiesen (vgl. Urteil vom 13. November 2006 a.a.O.).

    Bei der Anwendung des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 Buchst. c WPflG ist jedoch auch nach der Neufassung durch das 2. ZDÄndG zwischen der durch die Vorschrift geschützten (Berufs-)Ausbildung einerseits und der beruflichen Fortbildung andererseits zu unterscheiden (Urteil vom 13. November 2006 - BVerwG 6 C 22.05 - a.a.O. Rn. 16).

    Hierunter fallen Lernvorgänge, die keine zusätzliche Befähigung oder Berechtigung verschaffen, sondern lediglich Fortbildung im ausgeübten Beruf sind, mit der das berufliche Wissen und Können vertieft werden soll (Urteile vom 12. November 1975 - BVerwG 8 C 57.73 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 100 S. 39, vom 21. Januar 1994 - BVerwG 8 C 34.92 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 183 S. 2 und vom 13. November 2006 - BVerwG 6 C 22.05 - a.a.O.).

  • BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 207.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.08.2007 - 6 C 28.06
    Pflichtwidrig ist sein Verhalten dann, wenn es unter Umständen geschieht, die mit den Grundsätzen von Treu und Glauben unvereinbar sind und deshalb die Berufung auf die Zurückstellungsvorschriften als missbräuchliche Rechtsausübung erscheinen lassen (Urteil vom 10. Dezember 1969 - BVerwG 8 C 207.67 - BVerwGE 34, 273 ).

    Die allgemeine Handlungsfreiheit des Wehrpflichtigen ist jedoch grundsätzlich nicht beschränkt, so dass er nicht schon dann pflichtwidrig handelt, wenn er den Zurückstellungsgrund selbst herbeiführt (Urteile vom 10. Dezember 1969 - BVerwG 8 C 207.67 - a.a.O. S. 274 f. und vom 24. Juni 1971 - BVerwG 8 C 76.69 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 53 S. 87; Johlen, a.a.O. Rn. 166).

  • BVerwG, 12.11.1975 - VIII C 57.73

    Besuch der Abendschule als Ausbildung wegen ausdrücklich zeitlicher und

    Auszug aus BVerwG, 22.08.2007 - 6 C 28.06
    Hierunter fallen Lernvorgänge, die keine zusätzliche Befähigung oder Berechtigung verschaffen, sondern lediglich Fortbildung im ausgeübten Beruf sind, mit der das berufliche Wissen und Können vertieft werden soll (Urteile vom 12. November 1975 - BVerwG 8 C 57.73 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 100 S. 39, vom 21. Januar 1994 - BVerwG 8 C 34.92 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 183 S. 2 und vom 13. November 2006 - BVerwG 6 C 22.05 - a.a.O.).

    Entscheidend für die Einordnung eines Lehrgangs ist auch nicht seine Bezeichnung als "Ausbildung", "Fortbildung" oder "Weiterbildung", sondern seine überwiegende inhaltliche Prägung durch den Ausbildungszweck, den Teilnehmern eine zusätzliche Befähigung oder Berechtigung zu verschaffen, die ihnen die Ausübung eines sonst nicht zugänglichen Berufs erlaubt (Urteile vom 12. November 1975 - BVerwG 8 C 57.73 - a.a.O. und vom 21. Januar 1994 - BVerwG 8 C 34.92 - a.a.O. S. 3 ).

  • BVerwG, 24.06.1971 - VIII C 76.69

    Unentbehrlichkeit in einem Gewerbebetrieb - Geltendmachung eines

    Auszug aus BVerwG, 22.08.2007 - 6 C 28.06
    Die allgemeine Handlungsfreiheit des Wehrpflichtigen ist jedoch grundsätzlich nicht beschränkt, so dass er nicht schon dann pflichtwidrig handelt, wenn er den Zurückstellungsgrund selbst herbeiführt (Urteile vom 10. Dezember 1969 - BVerwG 8 C 207.67 - a.a.O. S. 274 f. und vom 24. Juni 1971 - BVerwG 8 C 76.69 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 53 S. 87; Johlen, a.a.O. Rn. 166).

    Angesichts einer in absehbarer Zeit zu erwartenden Einberufung obliegt es grundsätzlich dem Wehrpflichtigen, sich auf seine Heranziehung zum Wehrdienst einzurichten und hierauf auch bei seinen persönlichen Entscheidungen, mit deren Ausführung er die Voraussetzungen eines Zurückstellungstatbestandes schafft, Rücksicht zu nehmen (Urteile vom 24. Juni 1971 - BVerwG 8 C 76.69 - a.a.O., vom 22. Juni 1984 - BVerwG 8 C 115.82 - Buchholz 448.0 § 24 WPflG Nr. 6 S. 5 und vom 9. Dezember 1994 - BVerwG 8 C 21.94 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 185 S. 14).

  • VG Düsseldorf, 21.06.2005 - 11 L 1015/05

    Zurückstellung vom Wehrdienst bei Aufnahme einer rechtsverbindlich zugesagten

    Auszug aus BVerwG, 22.08.2007 - 6 C 28.06
    Mit Beschluss vom 21. Juni 2005 - 11 L 1015/05 - hat das Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung der Klage angeordnet.

    Auf die Gründe in dem Beschluss vom 21. Juni 2005 - 11 L 1015/05 - werde insoweit Bezug genommen.

  • VG Düsseldorf, 19.05.2006 - 11 L 827/06

    Rechtmäßigkeit eines Einberufungsbescheides

    Auszug aus BVerwG, 22.08.2007 - 6 C 28.06
    Keiner Vertiefung bedarf im Rahmen des vorliegenden Verfahrens die rechtliche Behandlung längerer zeitlicher Abstände zwischen verschiedenen Abschnitten einer Berufsausbildung, die insbesondere dann auftreten können, wenn - wie hier - die zeitliche Abfolge mehrerer zu einer Ausbildung gehörender Lehrgänge nicht vorgeschrieben ist (vgl. VG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Mai 2006 - 11 L 827/06 - juris).
  • BVerwG, 27.07.1977 - 8 C 38.76
    Auszug aus BVerwG, 22.08.2007 - 6 C 28.06
    Für die Annahme einer Berufsausbildung kommt es insoweit auf die Berufsbilder an, die kraft rechtlicher Ordnung oder tatsächlicher Übung von der Gesellschaft als selbstständige Berufe angesehen werden (Urteile vom 27. Juli 1977 - BVerwG 8 C 38.76 - a.a.O. S. 92 , vom 17. September 1981 - BVerwG 8 C 90.80 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 143 S. 9 , vom 24. August 1988 - BVerwG 8 C 80.86 - Buchholz 448.11 § 11 ZDG Nr. 27 S. 4 und vom 21. Januar 1994 - BVerwG 8 C 34.92 - a.a.O. ).
  • BVerwG, 17.09.1981 - 8 C 90.80

    Anspruch auf Rückstellung vom Wehrdienst wegen einer Facharztausbildung -

    Auszug aus BVerwG, 22.08.2007 - 6 C 28.06
    Für die Annahme einer Berufsausbildung kommt es insoweit auf die Berufsbilder an, die kraft rechtlicher Ordnung oder tatsächlicher Übung von der Gesellschaft als selbstständige Berufe angesehen werden (Urteile vom 27. Juli 1977 - BVerwG 8 C 38.76 - a.a.O. S. 92 , vom 17. September 1981 - BVerwG 8 C 90.80 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 143 S. 9 , vom 24. August 1988 - BVerwG 8 C 80.86 - Buchholz 448.11 § 11 ZDG Nr. 27 S. 4 und vom 21. Januar 1994 - BVerwG 8 C 34.92 - a.a.O. ).
  • BVerwG, 17.12.1993 - 3 B 134.92

    Gerichtliche Feststellung der Erledigung der Hauptsache bei Aufhebung des

    Auszug aus BVerwG, 22.08.2007 - 6 C 28.06
    Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist in entsprechender Anwendung von § 269 Abs. 3 Satz 1 ZPO insgesamt für wirkungslos zu erklären, weil sich der Rechtsstreit mit beiden zunächst gestellten Klageanträgen erledigt hat (vgl. Beschlüsse vom 17. Dezember 1993 - BVerwG 3 B 134.92 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 103 und vom 20. November 1998 - BVerwG 6 P 8.98 - Buchholz 250 § 83 BPersVG Nr. 73).
  • BVerwG, 09.12.1994 - 8 C 21.94

    Wehrpflicht - Unentbehrlichkeit - Eigenes Verschulden - Ausbildung -

  • BVerwG, 22.06.1984 - 8 C 115.82

    Wehrpflicht - Einberufung - Übernahme - Gewerbebetrieb - Unentbehrlichkeit -

  • BVerwG, 20.03.1964 - VII C 72.63

    Anfechtung eines Einberufungsbescheids

  • BVerwG, 29.06.1967 - VIII C 33.67

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 20.11.1998 - 6 P 8.98

    Personalvertretungsrechtliches Beschlußverfahren; Erledigung der Hauptsache;

  • BVerwG, 07.03.1996 - 8 C 47.95

    Zurückstellung vom Wehrdienst auf Grund der allgemeinen Härteklausel -

  • BVerwG, 24.08.1988 - 8 C 80.86

    Zurückstellung vom Zivildienst - Ausbildung zum Krankenpflegehelfer -

  • BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 7.88

    Beteiligung eines anerkannten Naturschutzvereins

  • BVerwG, 29.05.1991 - 8 C 52.89

    Zurückstellung einer Einberufung zum Grundwehrdienst - Zurückstellungsgrund der

  • BVerwG, 25.03.1981 - 8 C 85.80

    Erledigungsfeststellungsstreit - Interesse der Beklagten - Erledigung der

  • BVerwG, 27.11.1992 - 8 C 2.91

    Weitgehende Ausbildungsförderung als Zurückstellungsgrund - Bestehendes

  • BVerwG, 25.04.1989 - 9 C 61.88

    nachträglich anerkannter Asylbewerber - § 92 VwGO, bei einseitiger

  • BVerwG, 01.09.2011 - 5 C 21.10

    Prüfung der Elterneignung bei begehrter Adoption eines im Ausland lebenden

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erfordert die Feststellung der Hauptsacheerledigung auf die einseitige Erledigungserklärung der Klägerseite hin zwar dann die Überprüfung der Zulässigkeit und der Begründetheit des ursprünglichen Klagebegehrens, wenn die Beklagtenseite sich für ihren Widerspruch gegen die Erledigungserklärung und ihr Festhalten an ihrem bisherigen Antrag auf ein schutzwürdiges Interesse an einer gerichtlichen Entscheidung berufen kann, dass die Klage vor ihrer Erledigung unzulässig oder unbegründet war (Urteile vom 3. Juni 1988 - BVerwG 8 C 86.86 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 174 S. 12; vom 22. August 2007 - BVerwG 6 C 28.06 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 212 Rn. 18 und vom 20. Oktober 2010 a.a.O. juris Rn. 17).
  • BVerwG, 22.08.2007 - 6 C 5.07

    Missbräuchliche Herbeiführung des Zurückstellungsgrundes; freiwillige

    Zwar hat der Senat mit heutigem Urteil in anderer Sache (BVerwG 6 C 28.06) entschieden, dass ein Zurückstellungsgrund im Sinne von § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 Buchst. c WPflG vorliegt, wenn ein Wehrpflichtiger durch die Einberufung an der Teilnahme am Vorbereitungskurs auf die Meisterprüfung gehindert wird.

    Nach diesem Zeitpunkt aufgenommene Bemühungen des Klägers um Teilnahme an einem Meisterprüfungslehrgang hätten nicht mehr zur Zurückstellung führen können; Entsprechendes hätte bei sofortiger Anhörung des Klägers oder Ansetzung einer Tauglichkeitsüberprüfung mit Blick auf einen konkreten Gestellungstermin gegolten (vgl. das Senatsurteil vom heutigen Tage - BVerwG 6 C 28.06 -).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2013 - 13 A 1113/11

    Verwendung einer "Dachmarke" in der Bezeichnung eines Arzneimittels als

    vgl. auch BVerwG, Urteil vom 22. August 2007 - 6 C 28.06 -, NVwZ-RR 2008, 39 = juris, Rn. 18; Beschluss vom 29. Juli 2003 - 1 B 291.02 -, NVwZ 2004, 353 = juris, Rn. 12; OVG NRW, Beschluss vom 17. Dezember 2012 - 4 A 3343/08 -.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2017 - 9 S 1253/17

    Erledigungsfeststellungsstreit im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes

    Es kann dahinstehen, ob ein Erledigungsausspruch nur erfolgen darf, wenn der ursprüngliche Antrag zulässig war, und ob der Antragsgegner das behauptete berechtigte Interesse an einer Sachentscheidung über den ursprünglichen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO hat (vgl. dazu etwa BVerwG, Urteile vom 22.08.2007 - 6 C 28.06 -, NVwZ-RR 2008, 39, und vom 01.09.2011 - 5 C 21.10 -, juris; Stuhlfauth, in Bader u.a., VwGO, 6. Aufl. 2014, § 113 Rn. 72; Bader, ebenda, § 161 Rn. 28; für den vorläufigen Rechtsschutz ein solches Interesse allerdings - wohl zutreffend - generell ausschließend: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.06.2011, a.a.O., m.w.N.), denn unabhängig davon war der Antrag sowohl zulässig (bb) als auch begründet (cc).
  • BVerwG, 20.10.2010 - 6 C 20.09

    Besondere Härte; Berufsausbildung; dualer Bildungsgang; einseitige

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile 18. April 1986 - BVerwG 8 C 84.84 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 69 S. 13 f., vom 3. Juni 1988 - BVerwG 8 C 86.86 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 174 S. 12, vom 31. Oktober 1990 a.a.O. S. 64 ff. bzw. S. 2 ff., vom 13. November 2006 - BVerwG 6 C 22.05 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 209 Rn. 13 und vom 22. August 2007 - BVerwG 6 C 28.06 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 212 Rn. 18) erfordert die Feststellung der Hauptsacheerledigung auf die einseitige Erledigungserklärung der Klägerseite hin dann die Überprüfung der Zulässigkeit und der Begründetheit des ursprünglichen Klagebegehrens, wenn die Beklagtenseite sich für ihren Widerspruch gegen die Erledigungserklärung und ihr Festhalten an dem Antrag auf Abweisung der Klage auf ein schutzwürdiges Interesse an einer gerichtlichen Entscheidung berufen kann, dass die Klage vor ihrer Erledigung unzulässig oder unbegründet war.
  • VG Karlsruhe, 28.06.2010 - 9 K 518/10

    Frage der Zurückstellung vom Wehrdienst wegen beabsichtigter Aufnahme eines

    Vielmehr zeigt die Entstehungsgeschichte des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 WPflG, dass der Gesetzgeber - bereits anlässlich einer Gesetzesänderung im Jahr 1971 und erst recht im Zuge der Neufassung des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 c WPflG durch das Zweite Zivildienstgesetzänderungsgesetz vom 27.09.2004 (BGBl. I S. 2358) - bestrebt war, die Tatbestände der Zurückstellung wegen einer Ausbildung auszuweiten und sich dabei von der Begriffsbestimmung des Berufsbildungsgesetzes gelöst hat (BVerwG, Urt. v. 22.08.2007 - 6 C 28.06 -, NVwZ-RR 2008, 39).

    Essentiell für die Annahme einer Berufsausbildung im wehrpflichtrechtlichen Sinn ist aber - auch auf Grundlage der früheren Fassungen der Norm - dass die Ausbildung zum Erwerb einer zusätzlichen, bisher nicht innegehabten Berechtigung zur Berufsausübung führen muss (BVerwG, Urt. v. 22.08.2007, a. a. O., m. w. N.).

  • VG Karlsruhe, 10.06.2010 - 9 K 536/10

    Frage der Zurückstellung vom Wehrdienst wegen beabsichtigter Aufnahme eines

    Vielmehr zeigt die Entstehungsgeschichte des § 12 Abs. 4 S. 2 Nr. 3 WPflG, dass der Gesetzgeber - bereits anlässlich einer Gesetzesänderung im Jahr 1971 und erst recht im Zuge der Neufassung des § 12 Abs. 4 S. 2 Nr. 3 c WPflG durch das Zweite Zivildienstgesetzänderungsgesetz vom 27.09.2004 (BGBl. I S. 2358) - bestrebt war, die Tatbestände der Zurückstellung wegen einer Ausbildung auszuweiten und sich dabei von der Begriffsbestimmung des Berufsbildungsgesetzes gelöst hat (BVerwG, Urt. v. 22.08.2007 - 6 C 28.06 -, NVwZ-RR 2008, 39).

    Essentiell für die Annahme einer Berufsausbildung im wehrpflichtrechtlichen Sinn ist aber - auch auf Grundlage der früheren Fassungen der Norm - dass die Ausbildung zum Erwerb einer zusätzlichen, bisher nicht innegehabten Berechtigung zur Berufsausübung führen muss (BVerwG, Urt. v. 22.08.2007, a. a. O., m. w. N.).

  • OVG Thüringen, 09.11.2021 - 4 KO 659/20

    Erledigung einer Klage gegen einen Beitragsbescheid durch (unerkannt) als

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erfordert die Feststellung der Hauptsacheerledigung auf die einseitige Erledigungserklärung der Klägerseite hin zwar dann die Überprüfung der Zulässigkeit und der Begründetheit des ursprünglichen Klagebegehrens, wenn die Beklagtenseite sich für ihren Widerspruch gegen die Erledigungserklärung und ihr Festhalten an ihrem bisherigen Antrag auf ein schutzwürdiges Interesse an einer gerichtlichen Entscheidung berufen kann, dass die Klage vor ihrer Erledigung unzulässig oder unbegründet war (BVerwG, Urteile vom 3. Juni 1988 - 8 C 86.86 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 174 S. 12; vom 22. August 2007 -6 C 28.06 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 212 Rdnr. 18 und vom 20. Oktober 2010 a. a. O. juris Rdnr. 17).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2008 - 13 A 1066/06

    Einordnung einer Durchführung und Befundung von

    Die erstinstanzliche Entscheidung ist zwar zu ihren Lasten ausgegangen, das Urteil des VG ist aber als Folge der mit dieser Entscheidung erfolgenden Feststellung der Erledigung der Hauptsache unwirksam (§ 173 VwGO, 269 Abs. 3 Satz 1 ZPO analog), vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.12.1993 - 3 B 134.92 - Urteil vom 22.8.2007 - 6 C 28.06 -, NVwZ-RR 2008, 39.
  • BVerwG, 20.11.2007 - 6 C 24.07

    Einstellung eines Verfahrens wegen übereinstimmender Erledigterklärung der

    Die Beklagte hätte trotz ihrer Zurückstellungserklärung die Abgabe ihrer Erledigungserklärung verweigern und auf der Klärung der offenen Rechtsfrage bestehen können (vgl. Urteil vom 22. August 2007 - BVerwG 6 C 28.06 -).
  • BVerwG, 20.11.2007 - 6 C 28.07

    Einstellung eines Verfahrens aufgrund übereinstimmender Erklärung des

  • BVerwG, 20.11.2007 - 6 C 18.07

    Verfahrenseinstellung nach übereinstimmenderf Erledigterklärung

  • BVerwG, 20.04.2009 - 6 B 107.08

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines

  • BVerwG, 20.11.2007 - 6 C 25.07
  • BVerwG, 20.11.2007 - 6 C 27.07
  • BVerwG, 20.11.2007 - 6 C 10.07
  • VG Düsseldorf, 03.09.2009 - 11 K 4168/09

    Zurückstellung Fußball Profi Chance

  • VG Arnsberg, 29.09.2008 - 9 L 612/08

    Aufnahme des Bachelor-Studiums "Duales Studium Maschinenbau (kooperativ)" an

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Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 19.03.2007 - L 1 A 2763/06   

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LSG Baden-Württemberg, 19.03.2007 - L 1 A 2763/06 (https://dejure.org/2007,11847)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.03.2007 - L 1 A 2763/06 (https://dejure.org/2007,11847)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. März 2007 - L 1 A 2763/06 (https://dejure.org/2007,11847)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • openjur.de

    Krankenkasse - Aufsichtsmaßnahme - Amtspflichtverletzung eines Vorstandsmitglieds - gesamtschuldnerische Haftung - schwebende Unwirksamkeit einer Vereinbarung über den Ersatz des Schadens aus einer Pflichtverletzung - ermessengerechte Auswahlentscheidung in ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer aufsichtsrechtlichen Maßnahme zur Inregressnahme eines Vorstandsvorsitzenden; Entbehrlichkeit der vorherigen Beratung des Versicherungsträgers durch die Aufsichtsbehörde bei Durchführung einer Zwangsgeldfestsetzung; Bestehen einer ...

  • online-und-recht.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • krankenkassen-direkt.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    Haftung der Mitglieder des Verwaltungsrates bei Pflichtverstoß des Vorstandes

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Amtspflichtverletzung eines Vorstandsmitglieds einer Krankenkasse beim Vollzug einer Aufsichtsmaßnahme, gesamtschuldnerische Haftung, schwebende Unwirksamkeit einer Schadensersatzvereinbarung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 39 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 19.12.1974 - 7 RKg 3/74
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.03.2007 - L 1 A 2763/06
    Die Erwägungen zur anteiligen Mithaftung von Organmitgliedern entsprechend dem Maß des Mitverschuldens (BSGE 39, 54ff) treffen auf die heutige Rechtslage nicht mehr zu.

    Die Klägerin bezieht sich hierbei auf eine Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 19.12.1974 (BSG 39, 54 ff = SozR 5330 § 7 Nr. 1), die zum damals geltenden Gesetz über die Selbstverwaltung vom 22.02.1951 (BGBl I S. 124) bzw. dem Gesetz über die Selbstverwaltung auf dem Gebiet der Sozialversicherung vom 23.08.1967 (BGBl I S. 918) erging.

  • BGH, 14.02.1985 - IX ZR 145/83

    Rechtsweg für Schadensersatzansprüche eines Sozialversicherungsträgers gegen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.03.2007 - L 1 A 2763/06
    Für einen der Selbstverwaltungskörperschaft schuldhaft zugefügten Schaden haften Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane und hauptamtliche Mitglieder der Verwaltungsorgane als Gesamtschuldner (wie BGH, Urteil vom 14.02.1985, BGHZ 94, 18).

    Da in den Fällen der Mithaftung von Mitgliedern der Selbstverwaltungsorgane und hauptamtlichen Mitgliedern der Verwaltungsorgane (Geschäftsführer oder Vorstände nach § 35a SGB IV) ggf. Prozesse wegen Regressforderung vor Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit und der Zivilgerichtsbarkeit zu führen sind, ergibt sich auch keine Notwendigkeit im Rahmen der Amtsermittlung den jeweiligen Haftungsanteil der Schadensmitverursacher zur einheitlichen Entscheidung über die Mithaftung aufzuklären (so BGH, Urteil vom 14.02.1985, BGHZ 94, 18 ff).

  • BSG, 11.12.2003 - B 10 A 1/02 R

    Rechtmäßigkeit einer Aufsichtsanordnung gegen die Sächsische Landwirtschaftliche

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.03.2007 - L 1 A 2763/06
    Der Erlass eines Aufsichtsbescheides hat in einem abgestuften Verfahren zu erfolgen, wobei die Durchführung einer Beratung grundsätzlich Voraussetzung der Rechtmäßigkeit einer Verpflichtungsanordnung ist (vgl. BSG, Urteil vom 11.12.2003 - B 10 A 1/02 R - , SozR 4-2400 § 89 Nr. 2 m. H. auf BSGE 61, 254, 257 = SozR 7223 Art. 8 § 2 Nr. 3 S 4; BSGE 67, 85, 87 = SozR 3-2400 § 89 Nr. 1).

    Eine ordnungsgemäße Beratung erfordert daher einen die individuellen und speziellen Verhältnisse des beratenen Versicherungsträgers berücksichtigenden und entsprechend begründeten Hinweis darauf, dass und aus welchen Gründen gerade durch sein Handeln oder Unterlassen das Recht verletzt worden ist, und dem folgend eine Darlegung der dem Versicherungsträger möglichen Maßnahmen, mit welchen er in rechtlich zulässiger Weise die nach Meinung der Aufsichtsbehörde vorliegende Rechtsverletzung beheben kann (BSG, Urteil vom 11.12.2003, a. a. O.).

  • BSG, 08.04.1987 - 1 RR 4/86

    Beratung - Aufsichtsklage - Anfechtung einer Anordnung - Besoldungsrecht -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.03.2007 - L 1 A 2763/06
    Der Erlass eines Aufsichtsbescheides hat in einem abgestuften Verfahren zu erfolgen, wobei die Durchführung einer Beratung grundsätzlich Voraussetzung der Rechtmäßigkeit einer Verpflichtungsanordnung ist (vgl. BSG, Urteil vom 11.12.2003 - B 10 A 1/02 R - , SozR 4-2400 § 89 Nr. 2 m. H. auf BSGE 61, 254, 257 = SozR 7223 Art. 8 § 2 Nr. 3 S 4; BSGE 67, 85, 87 = SozR 3-2400 § 89 Nr. 1).
  • BSG, 20.06.1990 - 1 RR 4/89

    Anforderungen an Inhalt und Umfang einer aufsichtsbehördlichen Beratung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.03.2007 - L 1 A 2763/06
    Der Erlass eines Aufsichtsbescheides hat in einem abgestuften Verfahren zu erfolgen, wobei die Durchführung einer Beratung grundsätzlich Voraussetzung der Rechtmäßigkeit einer Verpflichtungsanordnung ist (vgl. BSG, Urteil vom 11.12.2003 - B 10 A 1/02 R - , SozR 4-2400 § 89 Nr. 2 m. H. auf BSGE 61, 254, 257 = SozR 7223 Art. 8 § 2 Nr. 3 S 4; BSGE 67, 85, 87 = SozR 3-2400 § 89 Nr. 1).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.1989 - 11 S 320/89

    Sozialhilfeträger und Insichprozeß; Erziehungsbeitrag nach dem Modell "Mutter und

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.03.2007 - L 1 A 2763/06
    Dies entspricht auch der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zu Streitigkeiten bei so genannten Insichprozessen, in denen ein Rechtsträger beide Parteirollen einnimmt, jeweils vertreten durch nicht selbst rechtsfähige Gremien oder Organe (vgl. u.a. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 8.11.09.1989, VBlBW 1990, 192 ff zum Insichprozess eines Landkreises als Sozialhilfeträger und Wohngeldbehörde).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.07.2004 - 1 A 2881/02

    Anspruch auf Nachzahlung und Weiterzahlung einer Erschwerniszulage für einen zu

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.03.2007 - L 1 A 2763/06
    Der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes hatte keinen Erfolg (Beschluss des SG vom 10.06.2002), die hiergegen erhobene Beschwerde zum Landessozialgericht (LSG) wurde zurückgewiesen (Beschluss des Senats vom 11.11.2002 - L 1 A 2881/02 ER-B).
  • OLG Hamm, 17.03.2016 - 27 U 36/15

    Ex-Vorstand zu ca. 4,6 Mio. Euro Schadensersatz verurteilt

    Aus der zitierten Entscheidung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 19.03.2007 - L 1 A 2763/06 - ergebe sich keine andere Wertung.

    Nichts anderes ergibt sich auch aus dem von den Parteien zitierten Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg - L 1 A 2763/06 - vom 19.03.2007.

    Grundsätzlich kann eine gesamtschuldnerische Haftung von Vorstand und Selbstverwaltungsorganen bestehen (vgl. Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg - L 1 A 2763/06 - vom 19.03.2007, Rn.38; BGH NJW 1983, 1856 f., Rn.6 f. zur GmbH; Schneider-Danwitz in jurisPK-SGB IV, 2. Auflage, § 35a, Rn.73; Baier in Krauskopf, Soziale Krankenversicherung, Pflegeversicherung, 2013, § 42, Rn.4).

    Ein Verzicht wäre vielmehr schwebend unwirksam, da dieser wegen § 42 Abs. 3 SGB IV nur mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde erfolgen kann (LSG BW - L 1 A 2763/06 - Urteil vom 19.03.2007, Rn.25; Schmidt/Schantz NZS 2014 5 ff, 10; Schneider-Danwitz in jurisPK-SGB IV, 2. Auflage, § 35a, Rn.73; Baier in Krauskopf, Soziale Krankenversicherung, 2013, § 35a, Rn.23, Anlage K 79).

  • LG Bochum, 15.01.2015 - 3 O 430/12
    Denn zu den Amtspflichten des Vorstandes gehört ein Handeln nach Gesetz und Recht gem. Art. 20 Abs. 3 GG (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 19. März 2007 - L 1 A 2763/06 -, juris, Tz. 41).

    Er überwacht den Vorstand und trifft gem. § 197 Abs. 1 Nr. 1a, Nr. 1b SGB IV alle Entscheidungen, die für die Krankenkasse von grundsätzlicher Bedeutung sind (LSG BadWürtt v. 19.3. 2007 - 1 A 2763/06, juris Rn. 29; Schneider-Danwitz, in: jurisPK-SGB IV, 2. Aufl. 2011, § 33 Rn 44), wozu eine entsprechende Geltendmachung von Ansprüchen zu zählen ist.

    Denn dem Sozialgesetzbuch ist keine dem § 47 Abs. 1 GmbHG entsprechende Regelung zu entnehmen und die seitens der Streithelferin zitierte Entscheidung des LSG Baden-Württemberg (Urt. v. 19. März 2007 - L 1 A 2763/06 -, juris) ist mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar.

    Diesbezüglich wurde festgestellt, dass diese Anordnung erst nach einer Ermessensabwägung zwischen den Gesamtschuldnern erfolgen darf (Urt. v. 19. März 2007 - L 1 A 2763/06 -, juris, Tz. 43).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.03.2019 - L 16 KR 61/16

    Schadensersatzanspruch wegen Pflichtverletzungen gegen Verwaltungsratsvorsitzende

    Da die Handlungen der Selbstverwaltungsorgane von der Mehrheit der Mitglieder des jeweiligen Organs getragen werden, kommt die Haftung der Organmitglieder in Betracht, die die Handlung mit ihrer Stimme getragen haben ( Steegmüller, aaO, § 42 Rdnr 59; Köster, aaO, § 42 Rdnr 6; Hauck, § 42 Rdnr 9; BGHZ 97, 18; Winkler-LPK § 42 Rdnr 10, LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19. März 2007 - L 1 A 2763/06; aA BSGE 39, 54, 62: Haftung anteilig nach dem Grad des Verschuldens) , hier die Beklagten zu 1) und 2).

    Die Erwägungen des BSG treffen auf die heutige Rechtslage nicht mehr zu, da jetzt für die Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane und hauptamtliche Mitarbeiter der Verwaltungsorgane unterschiedliche Haftungsgrundlagen heranzuziehen sind (§ 42 Abs. 1, Abs, 2 SGB IV einerseits bzw dienstvertragliche/arbeitsvertragliche Regelungen andererseits) (vgl LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19. März 2007 - L 1 A 2763/06 Rdnr 38).

  • BSG, 25.03.2021 - B 1 SF 1/20 R

    Kündigung des Anstellungsvertrags eines Geschäftsführers für einen Medizinischen

    Die Norm stellt nämlich nicht bloß eine gesetzliche Regelung zur Reduzierung der vertraglichen (zivilrechtlichen) Haftung dar, sondern eine eigenständige materiell-rechtliche Anspruchsgrundlage (vgl LSG Niedersachsen-Bremen vom 19.3.2019 - L 16 KR 61/16 - juris RdNr 83; LSG Baden-Württemberg vom 19.3.2007 - L 1 A 2763/06 - juris RdNr 38; Seegmüller in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IV, 3. Aufl 2016, § 42 RdNr 50; Hüttenbrink, Schadensersatzansprüche der Selbstverwaltungskörperschaften gegen ihre Organwalter, 1981, 13).
  • LSG Hamburg, 29.11.2012 - L 1 KR 132/11

    Krankenversicherung - Verwaltungsratsmitglied einer Krankenkasse - Amtsenthebung

    Es ist zum einen in der Rechtsprechung anerkannt, dass bei einem Vorgehen von Vorständen gegen ihre Krankenkasse die Kasse durch den Verwaltungsrat vertreten wird (BSG 14.2.2007 - B 1 A 3/06 R, SozR 4-2400 § 35a Nr. 1; LSG Baden-Württemberg 19.3.2007 - L 1 A 2763/06, juris; jeweils unter Hinweis auf § 33 Abs. 3 in Verbindung mit § 33 Abs. 2 SGB IV; s. auch § 197 Abs. 1 Nr. 4 SGB IV); ein direkter Zugriff der Beklagten auf den Verwaltungsrat ist mithin nicht schon von vornherein rechtlich ausgeschlossen, sondern es kann in bestimmten Konstellationen vielmehr auch dieser für die Krankenkasse handeln und in Anspruch genommen werden.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 28.11.2007 - L 4 KR 18/04
    Für Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane gilt § 42 Abs. 1 und 2 SGB IV, für hauptamtlich tätige Mitglieder des Vorstandes gelten die dienstvertraglichen bzw. arbeitsrechtlichen Grundlagen (ebenso LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19. März 2007, L 1 A 2763/06, zitiert nach juris).
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