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   VGH Bayern, 18.01.2008 - 22 ZB 07.15   

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VGH Bayern, 18.01.2008 - 22 ZB 07.15 (https://dejure.org/2008,7616)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.01.2008 - 22 ZB 07.15 (https://dejure.org/2008,7616)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. Januar 2008 - 22 ZB 07.15 (https://dejure.org/2008,7616)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Öffentlich-rechtlicher Immissionsabwehranspruch; gemeindliche Mehrzweckhalle; Zulässigkeit von nächtlichen Großveranstaltungen besonderer Prägung; Orientierung an technischen Regelwerken für die Zulassung "seltener Ereignisse"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Lärmimmissionen durch den Betrieb einer Mehrzweckhalle; Unterlassungsanspruch zur Nutzung einer Mehrzweckhalle für abendliche Großveranstaltungen wegen formeller baurechtlicher Illegalität der Nutzung; Subjektive Rechtsverletzung durch Vereitelung eines ...

  • Judicialis

    BImSchG § 3 Abs. 1; ; BImSchG § 3 Abs. 2; ; BImSchG § 22 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 906 Abs. 1; ; BGB § 1004 Abs. 1 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Immissionsschutzrecht: Öffentlich-rechtlicher Immissionsabwehranspruch; gemeindliche Mehrzweckhalle; Zulässigkeit von nächtlichen Großveranstaltungen besonderer Prägung; Orientierung an technischen Regelwerken für die Zulassung "seltener Ereignisse"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 524
  • BauR 2009, 1536
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 23.10.2000 - 7 B 71.00

    Anforderungen an die Darlegung des Revisionsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung

    Auszug aus VGH Bayern, 18.01.2008 - 22 ZB 07.15
    Dies ist nach der Rechtsprechung zulässig; eine (vollstreckbare) Unterlassungspflicht in der Urteilsformel ist auch dann als hinreichend bestimmt anzunehmen, wenn zu ihrem Verständnis die Entscheidungsgründe herangezogen werden müssen (vgl. BVerwG vom 23.10.2000 DVBl 2001, 642).
  • VGH Bayern, 19.03.1997 - 22 B 96.951

    gemeindliche Mehrzweckhalle - Lärmbelästigung, Nachbarklage, § 1004 BGB analog,

    Auszug aus VGH Bayern, 18.01.2008 - 22 ZB 07.15
    Zwar ist dabei zu berücksichtigen, dass dem Betreiber einer Anlage nicht ohne weiteres gestattet werden kann, die Höchstzahl der nach den genannten Regelwerken zulässigen sog. seltenen Ereignisse auszuschöpfen; ob die Überschreitung des an sich maßgeblichen Immissionswerts durch seltene Störereignisse der Nachbarschaft zumutbar ist, hängt nämlich zusätzlich von wertenden Kriterien ab, etwa denen der Herkömmlichkeit, der sozialen Adäquanz und der allgemeinen Akzeptanz bzw. der Höhe der Überschreitungen (vgl. BayVGH vom 19.3.1997 - Az. 22 B 96.951 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.07.2003 - 4 B 55.03

    Wie laut dürfen Live-Musik-Veranstaltungen sein?

    Auszug aus VGH Bayern, 18.01.2008 - 22 ZB 07.15
    In diesem Zusammenhang können auch technische Regelwerke zur Beurteilung von Lärmimmissionen herangezogen werden, wenn sie für die Beurteilung der Erheblichkeit der Lärmbelästigung im konkreten Streitfall brauchbare Anhaltspunkte liefern (vgl. BVerwG vom 17.7.2003 NJW 2003, 3360 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 21.05.2007 - 11 ZB 07.525
    Auszug aus VGH Bayern, 18.01.2008 - 22 ZB 07.15
    Es wäre insbesondere mit der Absicht des Gesetzgebers, den Aufwand für die Bearbeitung eines Zulassungsantrags zu reduzieren (vgl. die Begründung zum Entwurf der Bundesregierung eines Sechsten Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze, BT-Drs. 13/3993 S. 13), nicht vereinbar, wollte man den Verwaltungsgerichtshof als verpflichtet ansehen, die Akte des Verwaltungsgerichts daraufhin durchzusehen, ob sich im schriftlichen und mündlichen Vorbringen des Rechtsbehelfsführers gegebenenfalls einschlägige Ausführungen finden (vgl. BayVGH vom 21.5.2007 - Az. 11 ZB 07.525).
  • VGH Bayern, 02.12.2015 - 14 ZB 15.2160

    "Mobbing" als Dienstunfall

    Es wäre insbesondere mit der Absicht des Gesetzgebers, den Aufwand für die Bearbeitung eines Zulassungsantrags zu reduzieren (vgl. die Begründung zum Entwurf der Bundesregierung eines Sechsten Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze, BT-Drs. 13/3993 S. 13), nicht vereinbar, wollte man den Verwaltungsgerichtshof als verpflichtet ansehen, die Akte des Verwaltungsgerichts und darin enthaltene Schriftsätze daraufhin durchzusehen, ob sich im schriftlichen oder mündlichen Vorbringen des Rechtsmittelführers gegebenenfalls einschlägige Ausführungen finden (vgl. BayVGH, B.v. 18.1.2008 - 22 ZB 07.15 - juris Rn. 8 m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.08.2016 - 8 S 136/14

    Zur Sonderfallbeurteilung bei seltenen Veranstaltungen nach der

    Das entspricht den an die Zulassung seltener Veranstaltungen gestellten qualitativen Anforderungen der Freizeitlärmrichtlinie in ihrer Fassung vom 6.3.2015, mit denen Anforderungen aus der Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte aufgegriffen werden, wonach seltene Ereignisse der Nachbarschaft nur dann zugemutet werden können, wenn sie sich auch qualitativ vom "Normalbetrieb" einer Anlage unterscheiden (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 24.8.2007 - 22 B 05.2870 - BayVBl 2008, 405; OVG NRW, Beschluss vom 7.8.2012 - 2 A 2973/11 - NVwZ-RR 2012, 797) und dabei in der Abwägung mit den Interessen der Nachbarschaft auch wertende Kriterien wie etwa die Herkömmlichkeit, die soziale Adäquanz und die allgemeinen Akzeptanz der jeweiligen Veranstaltung berücksichtigt werden müssen (vgl. BayVGH, Urteil vom 19.3.1997 - 22 B 96.951 - juris; Beschluss vom 18.1.2008 - 22 ZB 07.15 - NVwZ-RR 2008, 524).
  • VGH Bayern, 03.07.2008 - 22 ZB 07.1674

    Prüfung zum Industriemeister; Anspruch auf erneute Zulassung zur mündlichen

    Soweit der Kläger zusätzlich in seiner Antragsbegründung auf sein weiteres Vorbringen im ersten Rechtszug verweist, genügt dies nicht den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Darlegung (vgl. BayVGH vom 18.1.2008 - Az. 22 ZB 07.15 m.w.N.).
  • VG Stuttgart, 25.07.2014 - 11 K 1402/13

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für die Errichtung eines Bürgerhauses mit Café

    Somit braucht vorliegend nicht entschieden zu werden, ob das Ausschöpfen der Höchstzahl der nach Nr. 4.4 der LAI-Freizeitlärm-Richtlinie zulässigen seltenen Ereignisse nach den wertenden Kriterien der Herkömmlichkeit, der sozialen Adäquanz und der allgemeinen Akzeptanz im vorliegenden Fall gerechtfertigt ist (vgl. VGH München, Urt. v. 19.03.1997 - 22 B 96.951 - juris und Beschl. v. 18.01.2008 - 22 ZB 07.15 - NVwZ-RR 2008, 524).
  • VGH Bayern, 03.08.2015 - 11 ZB 15.1114

    Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen; straßenverkehrsrechtliche Genehmigung;

    Er führt zu Abwehrrechten gegen Immissionen, die von schlicht-hoheitlichem Handeln und öffentlichen Einrichtungen ausgehen und kann im Wege einer allgemeinen Leistungsklage verfolgt werden (vgl. Betrieb eines kommunalen Jugendhauses BayVGH, U.v. 31.3.2006 - 22 B 05.1683 - BayVBl 2006, 699; Betrieb von Wertstoffcontainern durch eine Gemeinde BayVGH, B.v. 4.3.2010 - 22 ZB 09.1785 - juris Rn. 3; Betrieb einer gemeindlichen Mehrzweckhalle BayVGH, B.v. 18.1.2008 - 22 ZB 07.15 - NVwZ-RR 2008, 524; als öffentliche Einrichtung betriebenes Volksfest OVG SH, U.v. 11.10.2006 - 1 LB 28/04 - juris).
  • VGH Bayern, 04.03.2010 - 22 ZB 09.1785

    Nachbarklage gegen Wertstoffcontainer - Standort; unzumutbare Lärmimmissionen

    Soweit in diesem Zusammenhang pauschal auf die ausführlichen Schreiben der Kläger in erster Instanz verwiesen wird, fehlt es bereits an der gemäß § 124 a Abs. 4 Satz 4 VwGO erforderlichen Darlegung; eine Verweisung auf das Vorbringen in der ersten Instanz reicht hierfür nicht aus (vgl. BayVGH vom 18.1.2008 - Az. 22 ZB 07.15 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 17.07.2008 - 22 ZB 07.2051

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Nachbarklage gegen

    Soweit der Kläger ergänzend auf Ausführungen in einem Schriftsatz vom 4. Juli 2007 verweist, genügt dies nicht den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Darlegung (vgl. BayVGH vom 18.1.2008 - Az. 22 ZB 07.15 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 05.08.2009 - 22 C 09.1711

    Streitwert für Klagen drittbetroffener Privater in Immissionsschutzsachen

    Hierzu zählen auch Klagen, in denen Drittbetroffene direkte Unterlassungsansprüche gegen Gemeinden wegen Lärmeinwirkungen geltend machen (vgl. z.B. BayVGH vom 18.1.2008 Az. 22 ZB 07.15, juris).
  • VGH Bayern, 31.07.2008 - 22 ZB 07.2051

    Nachbarklage gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für

    Soweit der Kläger ergänzend auf Ausführungen in einem Schriftsatz vom 4. Juli 2007 verweist, genügt dies nicht den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Darlegung (vgl. BayVGH vom 18.1.2008 - Az. 22 ZB 07.15 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 04.07.2012 - 14 ZB 12.186

    Klage auf Einschreiten gegen Errichtung einer Grenzgarage auf dem

    Soweit die Kläger ergänzend auf ihr erstinstanzliches Vorbringen Bezug nehmen, genügt dies nicht den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Darlegung (vgl. z.B. BayVGH vom 18.1.2008 Az. 22 ZB 07.15 RdNr. 8 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 04.08.2008 - 22 ZB 07.2307

    Eisenbahnaufsicht über nichtbundeseigene Unternehmen

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