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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 30.12.2008 - 8 S 2604/08   

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https://dejure.org/2008,3951
VGH Baden-Württemberg, 30.12.2008 - 8 S 2604/08 (https://dejure.org/2008,3951)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.12.2008 - 8 S 2604/08 (https://dejure.org/2008,3951)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. Dezember 2008 - 8 S 2604/08 (https://dejure.org/2008,3951)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Nachbarschutz; Maß der baulichen Nutzung; Gebietserhaltungsanspruch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen des nachbarrechtlichen Gebietserhaltungsanspruches; Begriffe der Art und des Maßes der baulichen Nutzung

  • Judicialis

    BauNVO § 1 ff.; ; BauNVO § 16 ff.

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauNVO § 1 ff.; BauNVO § 16 ff.
    Baurecht Nachbarschutz: Gebietswahrungsanspruch; Art der baulichen Nutzung; Maß der baulichen Nutzung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gebietserhaltungsanspruch des Nachbarn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 321 (Ls.)
  • VBlBW 2009, 342
  • DÖV 2009, 505
  • BauR 2009, 546
  • BauR 2009, 546 NVwZ-RR 2009, 321 (Leitsatz) DÖV 2009, 505 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.2007 - 3 S 1923/07

    Zur Bestimmung der Schwelle der Rücksichtslosigkeit im Baunachbarrecht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.12.2008 - 8 S 2604/08
    Auszugehen ist insoweit von dem Grundsatz, dass Garagen und Stellplätze, deren Zahl dem durch die zugelassene Nutzung verursachten Bedarf entsprechen, keine erheblichen, billigerweise unzumutbaren Störungen für die Nachbarschaft hervorrufen (Beschluss des Senats vom 6.2.1997 - 8 S 29/97 - NVwZ-RR 1998, 611; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 8.11.2007 - 3 S 1923/07 - VBlBW 2008, 147; Sauter, LBO, § 37 RdNr. 111).

    Soweit er in diesem Zusammenhang - wiederum unter Berufung auf den Beschluss des 3. Senats des beschließenden Gerichtshofs vom 8.11.2007 (- 3 S 1923/07 - VBlBW 2008, 147) - geltend macht, die Fülle der erteilten Abweichungen führe jedenfalls in ihrer Addition zu einem Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme zu seinen Lasten, verkennt er wiederum dass sich der vorliegende Fall von der dort entschiedenen Fallkonstellation in erheblichem Umfang unterscheidet.

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.12.2008 - 8 S 2604/08
    Sie geht zunächst zutreffend davon aus, dass die Festsetzung von Baugebieten kraft Bundesrechts grundsätzlich nachbarschützende Funktion hat, weshalb den Nachbarn im Baugebiet ein Anspruch auf Wahrung der Gebietsart zusteht, der über das Rücksichtnahmegebot hinausgeht (grundlegend: BVerwG, Urteil vom 16.9.1993 - 4 C 28.91 - BVerwGE 94, 151; vgl. auch Beschluss vom 13.5.2002 - 4 B 86.01 - BauR 2002, 1499).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.02.1997 - 8 S 29/97

    Beantragung der Abänderung eines verwaltungsgerichtlichen Aussetzungsbeschlusses

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.12.2008 - 8 S 2604/08
    Auszugehen ist insoweit von dem Grundsatz, dass Garagen und Stellplätze, deren Zahl dem durch die zugelassene Nutzung verursachten Bedarf entsprechen, keine erheblichen, billigerweise unzumutbaren Störungen für die Nachbarschaft hervorrufen (Beschluss des Senats vom 6.2.1997 - 8 S 29/97 - NVwZ-RR 1998, 611; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 8.11.2007 - 3 S 1923/07 - VBlBW 2008, 147; Sauter, LBO, § 37 RdNr. 111).
  • BGH, 06.07.2001 - V ZR 246/00

    Zur Unterlassung von Industrielärmimmissionen bei späterer Wohnbebauung in der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.12.2008 - 8 S 2604/08
    Soweit der Antragsteller schließlich die Priorität der Wohnnutzung des in seinem Miteigentum stehenden Gebäudes unter Berufung auf das "Hammerschmiede-Urteil" des BGH (vom 6.7.2001 - V ZR 246/00 - BauR 2001, 1859) reklamiert, ist sein Vorbringen unverständlich, denn dort ging es um die Errichtung eines Einfamilienhauses neben einer Hammerschmiede und der BGH hat lediglich erkannt, dass derjenige, der sich in Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis einer vorhandenen Immissionsquelle in deren Nähe ansiedelt, zwar nicht uneingeschränkt zur Duldung jeglicher Immission verpflichtet sei, wohl aber zur Duldung derjenigen, die sich in den Grenzen der zulässigen Richtwerte halte.
  • BVerwG, 23.06.1995 - 4 B 52.95

    Nachbarschutz bei Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans?

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.12.2008 - 8 S 2604/08
    Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung haben dagegen grundsätzlich keine nachbarschützende Funktion (BVerwG, Beschluss vom 23.6.1995 - 4 B 52.95 - VBlBW 1996, 12).
  • BVerwG, 13.05.2002 - 4 B 86.01

    Gebot der Rücksichtnahme; Anspruch auf Gebietserhaltung; Gebietsverträglichkeit;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.12.2008 - 8 S 2604/08
    Sie geht zunächst zutreffend davon aus, dass die Festsetzung von Baugebieten kraft Bundesrechts grundsätzlich nachbarschützende Funktion hat, weshalb den Nachbarn im Baugebiet ein Anspruch auf Wahrung der Gebietsart zusteht, der über das Rücksichtnahmegebot hinausgeht (grundlegend: BVerwG, Urteil vom 16.9.1993 - 4 C 28.91 - BVerwGE 94, 151; vgl. auch Beschluss vom 13.5.2002 - 4 B 86.01 - BauR 2002, 1499).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.04.2011 - 5 S 194/10

    Zulässigkeit eines privaten Bootslagerplatzes in einem allgemeinen Wohngebiet;

    Dies bedeutet, dass der Kläger nicht auf die Geltendmachung eines Verstoßes gegen das Rücksichtnahmegebot in seiner nachbarschützenden Ausprägung beschränkt ist, sondern sich auf einen sog. Gebietserhaltungsanspruch berufen kann (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.12.2008 - 8 S 2604/08 -, VBlBW 2009, 342; BVerwG, Urt. v. 16.09.1993 - 4 C 28.91 -, BVerwGE 94, 151; Beschl. v. 13.05.2002 - 4 B 86.01 -, BauR 2002, 1499; Beschl. v. 01.03.2010 - 4 B 7.10 - BayVGH, Urt. v. 02.01.2008 - 1 BV 04.2737 -, BauR 2008, 649).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2014 - 2 M 164/13

    Wohnpark Paulusviertel in Halle darf gebaut werden.

    Selbst ein Vorhaben, das hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung den Rahmen der festgesetzten Gebietsart überschreitet, kann deshalb unter keinem Gesichtspunkt dazu führen, dass ein in demselben Baugebiet ansässiger Dritter rügen kann, es stehe deshalb im Widerspruch zu den in diesem Baugebiet allgemein oder ausnahmsweise zulässigen Nutzungsarten (vgl. Beschl. d. Senats v. 01.10.2012, a.a.O., RdNr. 21; VGH BW, Beschl. v. 30.12.2008 - 8 S 2604/08 -, VBlBW 2009, 342, RdNr. 10 in juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.05.2015 - 5 S 736/13

    Antragsbefugnis gegen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan

    Soweit die Antragsteller die "Fremdkörpereigenschaft" mit den für das "Wohnkaufhaus" vorgesehenen Maßen und die abweichende Bauweise begründen, übersehen sie zudem, dass sich der von ihnen herangezogene Gebietserhaltungsanspruch ohnehin nur auf die Art der baulichen Nutzung bezieht (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.12.2008 - 8 S 2604/08 -, VBlBW 2009, 342).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.03.2013 - 5 S 1126/11

    Bebauungsplanänderung; Abwägungsumfang

    Im Übrigen lassen die von den Antragstellern beanstandeten Änderungen der Festsetzungen über die überbaubare Grundstücksfläche, die Gebäudehöhe, die Anzahl der Vollgeschosse und die Gebäudelänge die Art der baulichen Nutzung ohnehin unberührt (vgl. hierzu VGH Bad.-Würt., Beschl. v. 30.12.2008 - 8 S 2604/08 -, VBlBW 2009, 342), sodass von einer Veränderung des Charakters als Gewerbegebiet jedenfalls nicht die Rede sein kann.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.10.2012 - 2 M 114/12

    Anfechtung einer Baugenehmigung für Dachaufstockung in einer Innenstadtlage

    Selbst ein Vorhaben, das hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung den Rahmen der festgesetzten Gebietsart überschreitet, kann deshalb unter keinem Gesichtspunkt dazu führen, dass ein in demselben Baugebiet ansässiger Dritter rügen kann, es stehe deshalb im Widerspruch zu den in diesem Baugebiet allgemein oder ausnahmsweise zulässigen Nutzungsarten (VGH BW, Beschl. v. 30.12.2008 - 8 S 2604/08 -, VBlBW 2009, 342).
  • VG Cottbus, 22.07.2020 - 3 L 316/19
    Auszugehen ist insoweit von dem Grundsatz, dass Garagen und Stellplätze, deren Zahl dem durch die zugelassene Nutzung verursachten Bedarf entsprechen, keine erheblichen, billigerweise unzumutbaren Störungen für die Nachbarschaft hervorrufen (VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 30. Dezember 2008 - 8 S 2604/08 -, juris, Rn. 8; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.November 2017 - 2 S 20.17 -).
  • VG Neustadt, 25.10.2012 - 4 L 841/12

    Landwirte erreichen Einstellung der Bauarbeiten an Reihenhausanlage in Weingarten

    Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung (s. z.B. VGH Baden-Württemberg, VBlBW 2009, 342) oder sonstige Festsetzungen wie etwa über die überbaubaren Grundstücksflächen sind dagegen prinzipiell nicht drittschützend.
  • VG Cottbus, 26.02.2020 - 3 L 317/19
    Auszugehen ist insoweit von dem Grundsatz, dass Garagen und Stellplätze, deren Zahl dem durch die zugelassene Nutzung verursachten Bedarf entsprechen, keine erheblichen, billigerweise unzumutbaren Störungen für die Nachbarschaft hervorrufen (VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 30. Dezember 2008 - 8 S 2604/08 -, juris, Rn. 8).
  • VG Köln, 29.08.2023 - 8 L 1288/23
    Hinsichtlich der Art der Nutzung, welche über den sog. Gebietserhaltungs- bzw. Gebietsprägungsanspruch zugunsten der Nachbarn Drittschutz vermitteln kann, vgl. BVerwG, Urteil vom 16. September 1993 - 4 C 28.91 -, juris, Rn. 12 ff., VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 30. Dezember 2008 - 8 S 2604/08 -, juris, Rn. 10, handelt es sich bei dem Bauvorhaben wie im Bestand um eine sich ohne Weiteres in die unmittelbare Umgebung einfügende Wohnnutzung.
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Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 27.10.2008 - 2 Bf 53/07.Z   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,3365
OVG Hamburg, 27.10.2008 - 2 Bf 53/07.Z (https://dejure.org/2008,3365)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 27.10.2008 - 2 Bf 53/07.Z (https://dejure.org/2008,3365)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 27. Oktober 2008 - 2 Bf 53/07.Z (https://dejure.org/2008,3365)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Anlage des Gemeinbedarfs mit der Zweckbestimmung "Alteneinrichtung der freien Wohlfahrtspflege"

  • Wolters Kluwer

    Neubau einer Alteneinrichtung der freien Wohlfahrtspflege; Begriff des "Betreuten Wohnens"; Bindungswirkung eines Vorbescheides; Ermächtigung zur standortgenauen Festsetzung von Gemeinbedarfsfläche

  • Judicialis

    BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 5

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Planungsrecht: Begriff des "Betreuten Wohnens" (IMR 2009, 181)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 321 (Ls.)
  • DVBl 2009, 262 (Ls.)
  • BauR 2009, 1110
  • BauR 2009, 546
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 30.06.2004 - 4 CN 7.03

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Flächen für den Gemeinbedarf; Festsetzung eines

    Auszug aus OVG Hamburg, 27.10.2008 - 2 Bf 53/07
    Der erforderliche Gemeinwohlbezug einer Anlage oder Einrichtung ist deshalb nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch dann zu bejahen, wenn mit staatlicher oder gemeindlicher Anerkennung eine öffentliche Aufgabe wahrgenommen wird, hinter der etwaiges privatwirtschaftliches Gewinnstreben eindeutig zurücktritt oder aber eine staatliche Gewährleistungs- und Überwachungsverantwortlichkeit besteht, die geeignet ist, den vorausgesetzten Gemeinwohlbezug auch solcher Anlagen und Einrichtungen herzustellen, deren Leistungserbringung sich nach privatwirtschaftlichen Grundsätzen vollzieht und auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist (BVerwG, Urt. v. 30.6.2004, BVerwGE 121, 192, 196 f. für den Fall der Grundversorgung mit Postdienstleistungen (Universaldienst i.S.v. §§ 11 ff. PostG) durch die Deutsche Post AG; Beschl. v. 23.12.1997, BRS 59 Nr. 71 S. 245, 246; Beschl. v. 18.5.1994, Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 73 S. 3, 5; siehe bereits früher für Altenheime: OVG Bremen, Urt. v. 15.9.1970, BRS 23 Nr. 9 S. 19, 21).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.1996 - 10 A 620/91

    Beurteilung der Sach- und Rechtslage; Fortsetzungsfeststellungsklage; Baurecht;

    Auszug aus OVG Hamburg, 27.10.2008 - 2 Bf 53/07
    Voraussetzung ist allerdings, dass der Bauantrag nicht in rechtserheblicher Weise von dem dem Vorbescheid zugrundeliegenden Vorhaben abweicht (VGH München, Urt. v. 4.11.1996, BRS 58 Nr. 151 S. 393, 394; OVG Münster, Urt. v. 23.4.1996, NWVBl. 1996, 441, 442 - bb).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2002 - 7 B 831/02
    Auszug aus OVG Hamburg, 27.10.2008 - 2 Bf 53/07
    Zutreffend ist das Verwaltungsgericht davon ausgegangen, dass der Vorbescheid gemäß § 65 HBauO 1986 die Bauaufsichtsbehörde (nur) im Umfang der getroffenen Regelungen bindet (OVG Münster, Beschl. v. 29.7.2002, 7 B 831/02, juris); hierüber ist bei der Entscheidung über die Baugenehmigung nicht erneut zu befinden (aa).
  • OVG Hamburg, 25.03.2014 - 2 Bs 43/14

    Nachbarrechtsschutz gegen Bebauung eines als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesenen

    Die Ermächtigung zur standortgenauen Festsetzung von Gemeinbedarfsflächen in § 9 Abs. 1 Nr. 1 lit. f BBauG/§ 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB trägt einem besonderen Nutzungsinteresse der Allgemeinheit und dem gesteigerten Gemeinwohlbezug dieser Anlagen Rechnung und erlaubt dem Plangeber, mit der standortgenauen Festsetzung von Gemeinbedarfsanlagen die Infrastruktur wirksamer zu steuern (BVerwG, Urt. v. 30.6.2004, BVerwGE 121, 205; OVG Hamburg, Beschl. v. 27.10.2008, NordÖR 2009, 121; Söfker in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Stand: August 2013, § 9 BauGB Rn. 56).
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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 22.10.2008 - 22 BV 06.2701   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,10493
VGH Bayern, 22.10.2008 - 22 BV 06.2701 (https://dejure.org/2008,10493)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.10.2008 - 22 BV 06.2701 (https://dejure.org/2008,10493)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. Oktober 2008 - 22 BV 06.2701 (https://dejure.org/2008,10493)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Standortvorbescheid für Windkraftanlage; Änderung des Flächennutzungsplans; Ausschlusswirkung bei Darstellung einer Konzentrationsfläche; Abwägung betroffener Belange; Altstandorte; Planungskonzept; Fortsetzungsfeststellungsantrag

  • Wolters Kluwer

    Verspargelung der Landschaft durch Errichtung von Windkraftanlagen; Förderung der Windenergienutzung i.R.d. § 35 Abs. 3 S. 3 Baugesetzbuch (BauGB) durch Beachtung der Privilegierungsentscheidung des Gesetzgebers; Konzentration von Windkraftanlagen an einem Ort zur ...

  • Judicialis

    BImSchG § 9 Abs. 1; ; BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 5; ; BauGB § 35 Abs. 3 Satz 3; ; VwGO § 113 Abs. 1 Satz 4

  • rechtsportal.de

    Immissionsschutzrecht: Standortvorbescheid für Windkraftanlage; Änderung des Flächennutzungsplans; Ausschlusswirkung bei Darstellung einer Konzentrationsfläche; Abwägung betroffener Belange; Altstandorte; Planungskonzept; Fortsetzungsfeststellungsantrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Flächennutzungsplanung muss bestehende Windkraftanlagen berücksichtigen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2009, 321
  • NVwZ-RR 2009, 321
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt;

    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2008 - 22 BV 06.2701
    Zu den Anforderungen an eine fehlerfreie Abwägung in Anwendung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt, dass § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB nicht einseitig unter dem Aspekt der Förderung der Windenergienutzung zu sehen ist (BVerwG vom 17.12.2002 NVwZ 2003, 733/735).

    Allerdings muss er der Privilegierungsentscheidung des Gesetzgebers Rechnung tragen und für die Windenergienutzung in substantieller Weise Raum schaffen (BVerwG vom 17.12.2002 NVwZ 2003, 733/735).

    Er braucht der Eignung einer Fläche für die Windenergienutzung aber dann keinen Vorrang bei der Abwägung einzuräumen, wenn hinreichend gewichtige städtebauliche Gründe dies rechtfertigen (BVerwG vom 17.12.2002 NVwZ 2003, 733/736).

    Dies ist ein legitimes planerisches Interesse (vgl. BVerwG vom 17.12.2002 a.a.O.).

    Eine Standortzulassung entgegen der Regel des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB kommt nur dann in Betracht, wenn sie die planerische Konzeption der Gemeinde nicht in Frage stellt (BVerwG vom 17.12.2002 a.a.O.).

  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 4.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Vorrang- und Vorbehaltsgebiete; Ausschluss

    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2008 - 22 BV 06.2701
    § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB verleiht derartigen Festlegungen rechtliche Ausschlusswirkung gegenüber dem Vorhabensträger mit der Folge, dass Vorhaben außerhalb der festgelegten Konzentrationszonen in der Regel unzulässig sind (BVerwG vom 13.3.2003 NVwZ 2003, 738/739).

    Die Abwägung aller beachtlichen Belange muss sich auf die positiv festgelegten und die ausgeschlossenen Standorte erstrecken (BVerwG vom 13.3.2003 NVwZ 2003, 738/739; BVerwG vom 12.7.2006 ZfBR 2006, 679).

    Eine normative Gewichtungsvorgabe, derzufolge ein Planungsträger der Windenergienutzung im Sinn einer speziellen Förderungsabsicht bestmöglich Rechnung zu tragen hat, besteht nicht (BVerwG vom 13.3.2003 NVwZ 2003, 738/739).

  • BVerwG, 03.06.2003 - 5 C 50.02

    Feststellungsinteresse für Fortsetzungsfeststellungsklage (hier:

    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2008 - 22 BV 06.2701
    Voraussetzung ist jedoch, dass eine Klage auf Schadensersatz oder Entschädigung anhängig ist oder ihre alsbaldige Erhebung mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist (BVerwG vom 9.3.2005 Az. 2 B 111.04 RdNr. 7 in juris), und die erhobene oder beabsichtigte Schadensersatzklage nicht offensichtlich aussichtslos ist (BVerwG vom 3.6.2003 NVwZ 2004, 104).

    In der Rechtsprechung wird als Regel angenommen, dass einen Beamten kein Verschulden treffe, wenn ein mit mehreren Berufsrichtern besetztes Kollegialgericht die Amtstätigkeit als objektiv rechtmäßig angesehen hat (sog. "Kollegialgerichts-Richtlinie", BVerwG vom 3.6.2003 NVwZ 2004, 104).

  • BVerwG, 28.04.1999 - 4 C 4.98

    Fortsetzungsfeststellungsklage; erledigendes Ereignis, Zeitpunkt; Zeitraum;

    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2008 - 22 BV 06.2701
    Ein Fortsetzungsfeststellungsantrag ist entsprechend auch bei erledigten Verpflichtungsbegehren möglich (BVerwG vom 24.10.1980 BVerwGE 61, 128; vom 28.4.1999 BVerwGE 109, 74).

    Im Fall der nachträglichen Erledigung eines Verpflichtungsbegehrens ist die Fortsetzungsfeststellungsklage mit dem Antrag statthaft, dass bis zum Zeitpunkt der Erledigung die Nichterteilung des beantragten Verwaltungsakts rechtswidrig und der Beklagte zur Vornahme des Verwaltungsakts oder bei fehlender Spruchreife zur Bescheidung verpflichtet gewesen wäre (Eyermann, VwGO, 12. Aufl. 2006, RdNr. 97 zu § 113; Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand März 2008, RdNr. 103 zu § 113), bzw. dass ein Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung bestand (BVerwG vom 28.4.1999 a.a.O.).

  • BVerwG, 12.07.2006 - 4 B 49.06

    Flächennutzungsplan als "Deckmantel" für eine Verhinderungsplanung

    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2008 - 22 BV 06.2701
    Die Abwägung aller beachtlichen Belange muss sich auf die positiv festgelegten und die ausgeschlossenen Standorte erstrecken (BVerwG vom 13.3.2003 NVwZ 2003, 738/739; BVerwG vom 12.7.2006 ZfBR 2006, 679).

    Wo die Grenzen zu einer unzulässigen "Feigenblattplanung" oder "verkappten Verhinderungsplanung" verlaufen, lässt sich nicht abstrakt bestimmen, sondern kann erst nach einer Würdigung der tatsächlichen Verhältnisse im jeweiligen Planungsraum beurteilt werden (BVerwG vom 12.7.2006 ZfBR 2006 679).

  • BVerwG, 24.10.1980 - 4 C 3.78

    Zulässigkeit eines auf Feststellung gerichteten Hilfsantrags bei Änderung der

    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2008 - 22 BV 06.2701
    Ein Fortsetzungsfeststellungsantrag ist entsprechend auch bei erledigten Verpflichtungsbegehren möglich (BVerwG vom 24.10.1980 BVerwGE 61, 128; vom 28.4.1999 BVerwGE 109, 74).

    Auch der Wegfall eines ursprünglich möglicherweise bestehenden Anspruchs durch eine Rechtsänderung (z.B. den Erlass einer Veränderungssperre oder eines Bebauungsplans, oder wie hier eines Flächennutzungsplans mit für die Standortwahl für Windkraftanlagen verbindlichen Darstellungen), also das Unbegründetwerden einer zunächst möglicherweise begründeten Klage wird in ständiger Rechtsprechung als Erledigung i.S. des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO angesehen (Eyermann, a.a.O., RdNr. 101 zu § 113; BVerwG vom 24.10.1980 a.a.O.).

  • BGH, 19.03.2008 - III ZR 49/07

    Amtshaftung bei Zurückweisung eines Bauvorbescheidsantrags aufgrund eines formell

    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2008 - 22 BV 06.2701
    Auf die Frage, ob sich Beklagter und Beigeladene auf rechtmäßiges Alternativverhalten berufen können (vgl. BGH vom 19.3.2008 BayVBl 2008, 573), etwa weil bei richtiger Sachbehandlung die Entscheidung über die Erteilung des Standortvorbescheids nach § 15 Abs. 3 BauGB zurückgestellt worden wäre, ist keine in diesem Sinn eindeutige Antwort möglich.
  • BVerwG, 31.03.2004 - 8 C 5.03

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage; Klage des

    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2008 - 22 BV 06.2701
    Eine Verpflichtung des Beklagten zur Erteilung des beantragten Vorbescheids (§ 113 Abs. 5 Satz 1 VwGO) kann nur erfolgen, wenn derzeit die materiell-rechtlichen Voraussetzungen des § 9 Abs. 1, § 6 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG i.V. insbesondere mit dem Bauplanungsrecht erfüllt sind (BVerwG vom 31.3.2004 BVerwGE 120, 246/250; vom 13.12.2007 BVerwGE 130, 113 juris RdNr. 10).
  • BVerwG, 24.01.2008 - 4 CN 2.07

    Windenergieanlagen; Flächennutzungsplan; Ausschlusswirkung; Konzentrationsfläche.

    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2008 - 22 BV 06.2701
    Je kleiner die für die Windenergienutzung verbleibenden Flächen allerdings ausfallen, umso mehr ist das gewählte methodische Vorgehen zu hinterfragen und zu prüfen, ob mit Blick auf die örtlichen Verhältnisse das Auswahlkonzept abzuändern ist (BVerwG vom 24.1.2008 NVwZ 2008 559).
  • BVerwG, 13.12.2007 - 4 C 9.07

    Widerspruchsbehörde; Gemeinde als untere Bauaufsichtsbehörde;

    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2008 - 22 BV 06.2701
    Eine Verpflichtung des Beklagten zur Erteilung des beantragten Vorbescheids (§ 113 Abs. 5 Satz 1 VwGO) kann nur erfolgen, wenn derzeit die materiell-rechtlichen Voraussetzungen des § 9 Abs. 1, § 6 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG i.V. insbesondere mit dem Bauplanungsrecht erfüllt sind (BVerwG vom 31.3.2004 BVerwGE 120, 246/250; vom 13.12.2007 BVerwGE 130, 113 juris RdNr. 10).
  • BVerwG, 09.03.2005 - 2 B 111.04

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision; Zulassung einer Revision wegen

  • VG Bayreuth, 24.02.2011 - B 2 K 10.615

    Abwägungsanforderungen, sog. "Feigenblattplanung"

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof habe dagegen in einem Fall (Az. 22 BV 06.2701) 0,5 % der Gemeindefläche als ausreichend gesehen.

    Wenn der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 22.10.2008, Az. 22 BV 06.2701, eine Vorrangfläche von 0, 5 % des Gemeindegebiets als ausreichend angesehen habe, so sei darauf hinzuweisen, dass es sich im dortigen Fall um eine Gemeinde gehandelt habe, bei der relativ wenig Flächen für die Windkraftnutzung potentiell geeignet gewesen seien.

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof weist in seiner Entscheidung vom 22.10.2008 (Az. 22 BV 06.2701) drauf hin, dass § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB nicht einseitig unter dem Aspekt der Förderung der Windenergienutzung zu sehen ist.

  • VGH Bayern, 13.08.2014 - 22 CS 14.1224

    (Zur Befugnis des ersten Bürgermeisters, dringliche Anordnungen zu erlassen und

    Je kleiner die für die Windenergienutzung verbleibenden Flächen allerdings ausfallen, umso mehr ist das gewählte methodische Vorgehen allerdings zu hinterfragen und zu prüfen, ob mit Blick auf die örtlichen Verhältnisse das Auswahlkonzept zu ändern ist (BayVGH, U.v. 22.10.2008 - 22 BV 06.2701 - NVwZ-RR 2009, 321 m.w.N.).
  • VG Ansbach, 03.04.2020 - AN 4 K 18.01516

    Erlaubnis zur Umbettung von Urnen

    Letzteres ist der Fall, wenn eine nachträgliche Änderung der Sach- oder Rechtslage zum Erlöschen eines Anspruchs führt (zum Ganzen: BVerwG, U.v. 30.6.2011 - 4 C 10/10 - NVwZ 2012, 51 - juris Rn. 7 m.w.N.; BayVGH, U.v. 22.10.2008 - 22 BV 06.2701 - NVwZ-RR 2009, 321 - juris Rn. 42; Schübel-Pfister in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 113 Rn. 131 m.w.N.), etwa wenn die Verdrängung der bisher den Gegenstand des Verfahrens bildenden Rechtsgrundlage durch eine ihr in einzelnen Tatbestandsmerkmalen vielleicht nicht einmal ähnliche neue Rechtsgrundlage bewirkt, dass mit der Aufrechterhaltung des Verpflichtungsantrages sachlich ein neues Verfahren beginnt und alles, was bisher erörtert wurde, die (unmittelbare) Erheblichkeit verloren hat (BVerwG, U.v. 24.10.1980 - 4 C 3/78 - BVerwGE 61, 128 - juris Rn. 25; vgl. auch BayVGH, U.v. 4.10.1985 - 23 B 84 A.28 - NVwZ 1986, 1032/1033).

    Entgegen der klägerischen Auffassung ergibt sich aus der gemeindlichen Satzungsautonomie (Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 11 Abs. 2 BV, Art. 23, 24 GO) das Recht der Beklagten, auch während eines laufenden Klageverfahrens ihre streitgegenständliche Satzung zulasten des Klägers zu ändern (vgl. BayVGH, U.v. 22.10.2008 - 22 BV 06.2701 - NVwZ-RR 2009, 321 - juris Rn. 23).

  • VGH Bayern, 20.04.2012 - 22 CS 12.310

    Für sofort vollziehbar erklärte Zurückstellung eines Antrags auf

    Ohne Einbeziehung des Kriteriums der Windhöffigkeit ist ein rechtmäßiges und damit sicherungsfähiges schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept nicht möglich (vgl. BayVGH vom 2.6.2008 Az. 22 B 06.2092 RdNrn. 32 bis 34; BayVGH vom 22.10.2008 Az. 22 BV 06.2701 NVwZ-RR 2009, 321 RdNrn. 32 ff).
  • VGH Bayern, 05.12.2013 - 22 CS 13.1757

    Zurückstellung eines Antrags auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine

    Auch stellt es ein legitimes planerisches Interesse dar, einer "Verspargelung" der Landschaft entgegen zu wirken und auch einen "Windkraftanlagenzaun" am vom bebauten Ortsteil aus einsehbaren Rand des Stadtgebiets zu verhindern (BayVGH, U.v. 22.10.2008 - 22 BV 06.2701 - Rn. 35, NVwZ-RR 2009, 321).
  • VG München, 03.12.2009 - M 11 K 08.3157

    Veränderungssperre; Fortsetzungsfeststellungsklage; Erledigung vor Klageerhebung

    Das ändert jedoch nichts daran, dass eine Rechtsänderung, wie hier der Erlass einer wirksamen Veränderungssperre, die einem Vorbescheidsantrag entgegen steht, ein erledigendes Ereignis darstellt, weil es jedenfalls zum Erlöschen eines ursprünglich möglicherweise bestehenden Anspruchs führt, unabhängig davon, ob ein solcher vorher bestanden hat (vgl. BVerwGE 60, 328, 332 f, BayVGH v. 22.10.2008 Az: 22 BV 06.2701; Eyermann/Jörg Schmidt, Rne 77 und 101 zu § 113 VwGO).

    Voraussetzung hierfür ist, dass eine Klage auf Schadensersatz oder Entschädigung anhängig ist oder ihre alsbaldige Erhebung mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist (BVerwG v. 09.03.2005 Az. 2 B 111.04 - juris, Rn 7), und die erhobene oder beabsichtigte Schadensersatzklage nicht offensichtlich aussichtslos ist (BVerwG v. 03.06.2003 NVwZ 2004, 104, vgl. auch BayVGH v. 22.10.2008, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 24.10.2013 - 22 CS 13.1775

    Fehlt der Planung einer relativ kleinen Konzentrationszone für die

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat unter besonderen Voraussetzungen eine vergleichbare Konzentrationsplanung gebilligt (vgl. BayVGH, U.v. 22.10.2008 - 22 BV 06.2701 - NVwZ-RR 2009, 321).
  • VG Würzburg, 07.07.2021 - W 6 K 21.140

    Fortsetzungsfeststellungsklage, Versagungsgegenklage als Untätigkeitsklage,

    Danach ist eine Fortsetzungsfeststellungsklage zulässig (vgl. etwa BVerwG, U.v. 24.10.1980 - 4 C 3/78 - BVerwGE 61, 128 und U.v. 27.3.1998 - 4 C 14.96 - BVerwGE 106, 295 m.w.N.; BayVGH, U.v. 22.10.2008 - 22 BV 06.2701 - BeckRS 2008, 40766 und B.v. 29.11.2010 - 15 B 10.1453 - BayVBl. 2011, 248), wenn die ursprüngliche Verpflichtungsklage zulässig gewesen ist, ein erledigendes Ereignis eingetreten ist, ein klärungsfähiges Rechtsverhältnis besteht und ein Feststellungsinteresse vorliegt.
  • VGH Bayern, 05.12.2013 - 22 CS 13.1760

    Zurückstellung eines Antrags auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine

    Auch stellt es ein legitimes planerisches Interesse dar, einer "Verspargelung" der Landschaft entgegen zu wirken und auch einen "Windkraftanlagenzaun" am vom bebauten Ortsteil aus einsehbaren Rand des Stadtgebiets zu verhindern (BayVGH, U.v. 22.10.2008 - 22 BV 06.2701 - Rn. 35, NVwZ-RR 2009, 321).
  • VGH Bayern, 11.12.2013 - 22 CS 13.2122

    Zurückstellung der Entscheidung über die immissionsschutzrechtliche Genehmigung

    Je kleiner die für die Windenergienutzung verbleibenden Flächen allerdings ausfallen, umso mehr ist das gewählte methodische Vorgehen zu hinterfragen und zu prüfen, ob mit Blick auf die örtlichen Verhältnisse das Auswahlkonzept zu ändern ist (BayVGH, U.v. 22.10.2008 - 22 BV 06.2701 - NVwZ-RR 2009, 321 m.w.N.).
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