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   BVerwG, 08.07.2009 - 8 C 4.09   

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BVerwG, 08.07.2009 - 8 C 4.09 (https://dejure.org/2009,1138)
BVerwG, Entscheidung vom 08.07.2009 - 8 C 4.09 (https://dejure.org/2009,1138)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Juli 2009 - 8 C 4.09 (https://dejure.org/2009,1138)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    KWG § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 3, Nr. 11, § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4; VwGO §§ 40, 42 Abs. 1 und 2
    Rechtsschutzinteresse; Komplementär-GmbH; Fehlen von Fortführungsaussichten; Insolvenz; voll beendeter und liquidationslos erloschener Unternehmensträger; Finanzinstrumente; Finanzportfolioverwaltung; Finanzkommissionsgeschäft; sonstige Anlagegeschäfte.

  • openjur.de

    Rechtsschutzinteresse; Komplementär-GmbH; Fehlen von Fortführungsaussichten; Insolvenz; voll beendeter und liquidationslos erloschener Unternehmensträger; Finanzinstrumente; Finanzportfolioverwaltung; Finanzkommissionsgeschäft; sonstige Anlagegeschäfte.

  • Bundesverwaltungsgericht

    KWG § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 3, Nr. 11
    Fehlen von Fortführungsaussichten; Finanzinstrumente; Finanzkommissionsgeschäft; Finanzportfolioverwaltung; Insolvenz; Komplementär-GmbH; Rechtsschutzinteresse; sonstige Anlagegeschäfte; voll beendeter und liquidationslos erloschener Unternehmensträger

  • Wolters Kluwer

    Finanzkommissionsgeschäft i.S.d. § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 Kreditwesengesetz (KWG); Fehlen von Fortführungsaussichten; Voll beendeter und liquidationslos erloschener Unternehmensträger; Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten

  • Judicialis

    KWG § 1 Abs. 1; ; KWG § 1 Abs. 1a; ; VwGO § 40; ; VwGO § 42 Abs. 1; ; VwGO § 42 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Finanzkommissionsgeschäft i.S.d. § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 Kreditwesengesetz ( KWG ); Fehlen von Fortführungsaussichten; Voll beendeter und liquidationslos erloschener Unternehmensträger; Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    KWG § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 3, 11, Abs. 1 Satz 2 Nr. 4, §§ 32, 37
    Zur Einordnung eines kollektiven Anlagemodells als erlaubnispflichtiges Finanzkommissionsgeschäft

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2009, 1899
  • NVwZ-RR 2009, 980
 
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Wird zitiert von ... (73)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 27.02.2008 - 6 C 11.07

    Bankgeschäft, Finanzdienstleistung, Finanzkommissionsgeschäft,

    Auszug aus BVerwG, 08.07.2009 - 8 C 4.09
    Ein Finanzkommissionsgeschäft i.S.d. § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 KWG meint den Handel mit Finanzinstrumenten, bei dem die das Kommissionsgeschäft i.S.d. §§ 383 ff. HGB prägenden Merkmale gewahrt sind - Bestätigung der Rechtssprechung des 6. Senats - Urteil vom 27. Februar 2008 - BVerwG 6 C 11.07 und 6 C 12.07 - (BVerwGE 130, 362 ).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, von der abzuweichen für den Senat keine Veranlassung besteht, meint das Finanzkommissionsgeschäft i.S.d. § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 KWG aber den Handel mit Finanzinstrumenten, bei dem die das Kommissionsgeschäft i.S.d. §§ 383 ff. HGB prägenden Merkmale gewahrt sind, also die typischen Eigenschaften des Kommissionsgeschäfts vorliegen (vgl. Urteil vom 27. Februar 2008 - BVerwG 6 C 11.07 - BVerwGE 130, 262 ).

    Damit würde im Ergebnis auch die Vermögensverwaltung umfasst und damit die im Gesetz deutlich formulierten Unterschiede zwischen den beiden Geschäftsgruppen "Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten" (Effektengeschäft) und "Vermögensverwaltung" eingeebnet (Urteil vom 27. Februar 2008 a.a.O. S. 268).

    Eine Erlaubnispflicht für derartige Dienstleistungen kann nicht durch erweiternde Auslegung der für andere Geschäftstätigkeiten geltenden Erlaubnistatbestände erreicht werden (Urteil vom 27. Februar 2008 a.a.O. S. 270 f.).

    Entscheidend ist vielmehr, dass das zwischen dem Unternehmen und seinem Kunden abgeschlossene Rechtsgeschäft hinreichende Ähnlichkeit mit dem in §§ 383 ff. HGB geregelten Typus des Kommissionsgeschäfts aufweist, um noch diesem Typus zugeordnet werden zu können (Urteil vom 27. Februar 2008 a.a.O. S. 278 f.).

    Der Finanzportfolioverwalter ist "für andere" tätig und handelt daher regelmäßig nicht im eigenen Namen, sondern als Bevollmächtigter seiner Kunden (Urteil vom 27. Februar 2008 a.a.O. S. 282; ebenso Begründung zum Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts, BTDrucks 16/11130 S. 43: "... umfasst die Finanzportfolioverwaltung Dienstleistungen in offener und verdeckter Stellvertretung auf Einzelkundenbasis").

  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 3.86

    Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren; Verlust der Anfechtungsbefugnis

    Auszug aus BVerwG, 08.07.2009 - 8 C 4.09
    Damit sollen aber nur solche Verfahren ausgeschlossen werden, in denen der Kläger mit der Klage eine Verbesserung seiner Rechtsstellung nicht erreichen kann, die Klage also zurzeit nutzlos ist (vgl. Beschluss vom 28. August 1987 - BVerwG 4 N 3.86 - BVerwGE 78, 85 = Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 74 S. 17 f. betr. einen Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan).
  • BGH, 21.10.1965 - Ia ZR 144/63

    Verletzung eines eingetragenen Gebrauchsmusters - Herstellung und Vertrieb von

    Auszug aus BVerwG, 08.07.2009 - 8 C 4.09
    Damit hat die Klägerin - unabhängig von der Frage, ob dieser Anspruch in die Insolvenzmasse gefallen war - die Prozessführungsbefugnis jedenfalls wieder gewonnen (BGH, Urteil vom 21. Oktober 1965 - Ia ZR 144/63 - NJW 1966, 51).
  • BVerwG, 22.09.2004 - 6 C 29.03

    Finanzdienstleistungsaufsicht; Finanzportfolioverwaltung; Gesellschaft

    Auszug aus BVerwG, 08.07.2009 - 8 C 4.09
    Vielmehr können in einem Portfolio Vermögen verschiedener Kunden zusammengefasst werden (Urteil vom 22. September 2004 - BVerwG 6 C 29.03 - BVerwGE 122, 29 = Buchholz 451.61 KWG Nr. 19).
  • BVerwG, 01.11.2005 - 1 C 21.04

    Widerruf der Asylanerkennung; Widerruf der Flüchtlingsanerkennung;

    Auszug aus BVerwG, 08.07.2009 - 8 C 4.09
    Zwar legt der Senat seiner Prüfung die Rechtslage zugrunde, die das Berufungsgericht zu berücksichtigen hätte, wenn es nunmehr anstelle des Revisionsgerichts entschiede, weil die angefochtenen Bescheide auf Dauerwirkung angelegt sind (vgl. Urteil vom 1. November 2005 - BVerwG 1 C 21.04 - BVerwGE 124, 276 = Buchholz 402.25 § 73 AsylVfG Nr. 15).
  • BGH, 18.04.2013 - IX ZR 165/12

    Insolvenzverfahren: Wirksamkeit der Vorausabtretung künftiger, nach

    Bezieht sich der Gegenstand des Rechtsstreits auf freies Vermögen des Schuldners, kann dieser ihn in Ausübung seiner insoweit nicht beeinträchtigten Prozessführungsbefugnis betreiben (BGH, Urteil vom 21. Oktober 1965 - Ia ZR 144/63, NJW 1966, 51; BVerwG, ZIP 2009, 1899 Rn. 23).
  • BGH, 01.06.2017 - VII ZR 277/15

    Handelsvertretervertrag: Wegfall des Provisionsanspruchs bei Nichtausführung des

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (NVwZ-RR 2009, 980) seien Tätigkeiten der beanstandeten Art keine Finanzkommissionsgeschäfte im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 KWG.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind Tätigkeiten der beanstandeten Art keine Finanzkommissionsgeschäfte im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 KWG (vgl. BVerwG, NVwZ-RR 2009, 980 Rn. 27 ff.).

  • BGH, 07.12.2009 - II ZR 15/08

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen

    a) Eine Kommanditgesellschaft, die die eingeworbenen Mittel ihrer Treugeberkommanditisten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung in Finanzinstrumenten anlegt, betreibt weder ein nach § 32 KWG erlaubnispflichtiges Finanzkommmissionsgeschäft noch ein Investmentgeschäft (Anschluss an BVerwGE 130, 262; BVerwG ZIP 2009, 1899).

    Finanzkommissionsgeschäft i. S. d. § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 KWG ist der Handel mit Finanzinstrumenten im eigenen Namen für fremde Rechnung, bei dem die typischen Merkmale eines Kommissionsgeschäfts nach §§ 383 ff. HGB gewahrt sind, ohne dass alle diese Merkmale vorliegen müssen (BVerwGE 130, 262 Tz. 23 ff., 36 ff.; BVerwG, ZIP 2009, 1899 Tz. 28 ff.).

    Dass bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise auf fremde Rechnung gehandelt wird, genügt nicht (BVerwGE 130, 262 Tz. 43 ff.; BVerwG, ZIP 2009, 1899 Tz. 28).

    Das wird durch § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 11 KWG i. d. F. von Artikel 2 Nr. 2 des Gesetzes zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts vom 20. März 2009 (BGBl. I S. 607) bestätigt, der einen besonderen erlaubnispflichtigen Tatbestand der Anlageverwaltung schafft (BVerwG, ZIP 2009, 1899 Tz. 28).

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