Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 10.08.2009 - 11 ME 67/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2602
OVG Niedersachsen, 10.08.2009 - 11 ME 67/09 (https://dejure.org/2009,2602)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10.08.2009 - 11 ME 67/09 (https://dejure.org/2009,2602)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10. August 2009 - 11 ME 67/09 (https://dejure.org/2009,2602)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,2602) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Untersagung von Pokerveranstaltungen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 23 Abs. 2 S. 3 NGlüSpG; § 3 Abs. 1 S. 1 GlüStV
    Untersagung von Pokerveranstaltungen; "Texas Hold'em" als Glücksspiel; Erlaubnispflicht bei Erhebung eines Unkostenbeitrags bei Gewinnmöglichkeit von Spielberechtigungen für Folgeturniere

  • Glücksspiel & Recht

    Online-Pokerversion "Texas Hold'em" als Glücksspiel einzustufen

  • Judicialis

    NGlüSpG § 22 Abs. 4; ; NGlüSpG § 22 Abs. 4 S. 2; ; NGlüSpG § 23 Abs. 2 S. 3; ; GlüStV § 3 Abs. 1; ; GlüStV § 3 Abs. 1 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Untersagung von Pokerveranstaltungen: Poker; Pokerturnier; Glücksspiel; Entgelt; Glücksspiel, unerlaubtes; Texas Hold'em

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Texas Hold'em

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Untersagung von Pokerveranstaltungen; "Texas Hold'em" als Glücksspiel; Erlaubnispflicht bei Erhebung eines Unkostenbeitrags bei Gewinnmöglichkeit von Spielberechtigungen für Folgeturniere

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Online-Poker bei Gewinn von Mehrfachberechtigung verbotenes Glücksspiel

  • blogspot.com (Leitsatz)

    Pokerturnier erlaubnispflichtig

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 104
  • DVBl 2009, 1194
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.04.2009 - 1 S 203.08

    Poker als Glücksspiel

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.08.2009 - 11 ME 67/09
    Der Senat hat nach der im vorliegenden Verfahren allein möglichen summarischen Prüfung keine durchgreifenden Zweifel daran, dass das Pokerspiel, auch wenn es wie hier als Turnier in der Variante "Texas Hold'em" gespielt wird, grundsätzlich zufallsabhängig und damit als Glücksspiel und nicht als Geschicklichkeitsspiel anzusehen ist (so auch: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 20.4.2009 - 1 S 203.08 -, ZfW 2009, 190 m.w.N.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 10.6.2008 - 4 B 606/08 -, GewArch 2008, 407; a.A. für Turnierpoker in der Variante "Texas Hold'em": Holznagel, "Poker - Glücks- oder Geschicklichkeitsspiel", MMR 2008, 439).

    Der Reiz des Spiels besteht darin, aus dem Verhalten der übrigen Mitspieler, insbesondere ihren Einsätzen, Vermutungen über die Qualität ihrer Karten anzustellen, deren Richtigkeit ebenfalls Zufallselemente beinhaltet (vgl. OVG Berlin - Brandenburg, Beschl. v. 20.4.2009, a.a.O.).

    Allerdings spricht einiges dafür, eine solche "Teilnahmegebühr" bzw. ein solches "Eintrittsgeld" dann nicht als Entgelt im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 1 GlüStV zu bewerten, wenn es sich nur um einen Unkostenbeitrag handelt, der dazu dient, die Spieler an den Aufwendungen für die Organisation der Veranstaltung zu beteiligen (so: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 20.4.2009, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 10.6.2008, a.a.O.; vgl. auch: OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 21.10.2008 - 6 B 10778/08.OVG - a.A. Dietlein, in: Dietlein/Hecker/Ruttig, a.a.O., § 3 GlüStV Rn. 5).

    Denn die Erwartung, mit einem geringen Einsatz einen hohen Gewinn zu erzielen, mag die Chance auch noch so gering sein, ist ein erheblicher Anreiz für die Spielbeteiligung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 20.4.2009, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2008 - 4 B 606/08

    Pokerverbot: Behörde muss erneut prüfen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.08.2009 - 11 ME 67/09
    Der Senat hat nach der im vorliegenden Verfahren allein möglichen summarischen Prüfung keine durchgreifenden Zweifel daran, dass das Pokerspiel, auch wenn es wie hier als Turnier in der Variante "Texas Hold'em" gespielt wird, grundsätzlich zufallsabhängig und damit als Glücksspiel und nicht als Geschicklichkeitsspiel anzusehen ist (so auch: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 20.4.2009 - 1 S 203.08 -, ZfW 2009, 190 m.w.N.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 10.6.2008 - 4 B 606/08 -, GewArch 2008, 407; a.A. für Turnierpoker in der Variante "Texas Hold'em": Holznagel, "Poker - Glücks- oder Geschicklichkeitsspiel", MMR 2008, 439).

    Allerdings spricht einiges dafür, eine solche "Teilnahmegebühr" bzw. ein solches "Eintrittsgeld" dann nicht als Entgelt im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 1 GlüStV zu bewerten, wenn es sich nur um einen Unkostenbeitrag handelt, der dazu dient, die Spieler an den Aufwendungen für die Organisation der Veranstaltung zu beteiligen (so: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 20.4.2009, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 10.6.2008, a.a.O.; vgl. auch: OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 21.10.2008 - 6 B 10778/08.OVG - a.A. Dietlein, in: Dietlein/Hecker/Ruttig, a.a.O., § 3 GlüStV Rn. 5).

  • OVG Niedersachsen, 08.07.2008 - 11 MC 489/07

    Private Vermittlung von Sportwetten in Niedersachsen weiterhin unzulässig

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.08.2009 - 11 ME 67/09
    Im Übrigen bestehen nach der Rechtsprechung des Senats in vorläufigen Rechtsschutzverfahren (vgl. dazu: Beschl. v. 16.2.2009 - 11 ME 367/08 -, v. 7.10.2008 - 11 ME 317/08 - u. v. 8.7.2008 - 11 MC 489/07 -) an der Rechtmäßigkeit des Glücksspielstaatsvertrages und des Nds. Glücksspielgesetzes auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 20. März 2009 (1 BvR 2410/08) die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Senats vom 8. Juli 2008 (11 MC 489/07) nicht zur Entscheidung angenommen und damit die Rechtsprechung des Senats bestätigt.

  • OVG Niedersachsen, 16.02.2009 - 11 ME 367/08

    Zulässigkeit der Vermittlung von Sportwetten an private Veranstalter in

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.08.2009 - 11 ME 67/09
    Im Übrigen bestehen nach der Rechtsprechung des Senats in vorläufigen Rechtsschutzverfahren (vgl. dazu: Beschl. v. 16.2.2009 - 11 ME 367/08 -, v. 7.10.2008 - 11 ME 317/08 - u. v. 8.7.2008 - 11 MC 489/07 -) an der Rechtmäßigkeit des Glücksspielstaatsvertrages und des Nds. Glücksspielgesetzes auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.10.2008 - 6 B 10778/08

    Pokerturnier als unerlaubtes Glücksspiel

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.08.2009 - 11 ME 67/09
    Allerdings spricht einiges dafür, eine solche "Teilnahmegebühr" bzw. ein solches "Eintrittsgeld" dann nicht als Entgelt im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 1 GlüStV zu bewerten, wenn es sich nur um einen Unkostenbeitrag handelt, der dazu dient, die Spieler an den Aufwendungen für die Organisation der Veranstaltung zu beteiligen (so: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 20.4.2009, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 10.6.2008, a.a.O.; vgl. auch: OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 21.10.2008 - 6 B 10778/08.OVG - a.A. Dietlein, in: Dietlein/Hecker/Ruttig, a.a.O., § 3 GlüStV Rn. 5).
  • BVerfG, 20.03.2009 - 1 BvR 2410/08

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Vermittlers gewerblicher Sportwetten gegen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.08.2009 - 11 ME 67/09
    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 20. März 2009 (1 BvR 2410/08) die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Senats vom 8. Juli 2008 (11 MC 489/07) nicht zur Entscheidung angenommen und damit die Rechtsprechung des Senats bestätigt.
  • BGH, 28.09.2011 - I ZR 93/10

    Poker im Internet

    In Übereinstimmung mit jüngerer Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte (OVG Münster, MMR 2010, 350; OVG Lüneburg, NVwZ-RR 2010, 104) hat das Berufungsgericht angenommen, Poker in der Variante "Texas hold"em" sei ein Glücksspiel gemäß § 3 Abs. 1 GlüStV, weil der Gewinn überwiegend vom Zufall abhänge.

    Dabei ist von Bedeutung, dass entsprechend dem gesetzlichen Schutzzweck für die glücksspielrechtliche Beurteilung nicht mehr als durchschnittliche Fähigkeiten eines Spielers maßgeblich sind (vgl. OVG Münster, MMR 2010, 350, 351; OVG Lüneburg, NVwZ-RR 2010, 104).

  • FG Köln, 31.10.2012 - 12 K 1136/11

    Finanzgericht Köln verhandelt Musterverfahren zur Einkommensteuerpflicht von

    Allerdings fänden sich viele Belege in der ordentlichen, verwaltungsrechtlichen und strafrechtlichen Rechtsprechung, wo Poker grundsätzlich als Glücksspiel qualifiziert worden sei (z.B. VGH BaWü, Beschluss v. 20.1.2011, 6 S 1685/10; OVG Lüneburg, Beschl. v. 10.8.2009, 11 ME 67/09; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 20.4.2009, OVG I S 203.08; AG Deggendorf, Urteil v. 4.9.2008, Ds 9 Js 1350/07).

    Dabei handele es sich jedoch nur um Wahrscheinlichkeiten, da ein zukünftiges Ereignis, nämlich die nächste aufgedeckte Karte die Gewinnmöglichkeit erheblich reduzieren oder steigern könne (OLG Köln, Urteil vom 12.5.2010, I-6 U 142/09, 6 U 142/09, ZfWG 2010, 359; ähnlich: OVG Lüneburg, Urteil vom 10.8.2009, 11 ME 67/09, NVwZ-RR 2010, 104).

    Die verwaltungsrechtliche Rechtsprechung kommt mit ähnlicher Begründung zum gleichen Ergebnis (vgl. z.B. OVG Lüneburg, Beschluss vom 10.8.2009, 11 ME 67/09, GewArch 2009, 406 und OVG NW, Beschluss vom 3.12.2009, 13 B 775/09, MMR 2010, 350).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.05.2012 - 6 S 389/11

    Bundesligamanagerspiel kein öffentliches Glücksspiel; Entgeltbegriff im

    OVG, Beschluss vom 10.08.2009 - 11 ME 67/09 -, GewArch 2009, 406; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.04.2009 - 1 S 203.08 -, ZfWG 2009, 190; Thür.
  • OVG Niedersachsen, 17.08.2016 - 11 ME 61/16

    Bestimmtheit; Dienstleistungsfreiheit; Erlaubnisvorbehalt; Glücksspiel;

    Dies entspricht auch hinsichtlich der von der Antragstellerin genannten Pokervariante "Texas Hold"em" der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 10.8.2009 - 11 ME 67/09 -, NVwZ-RR 2010, 104, juris, Rn. 9; ebenso: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 20.4.2009 - 1 S 203.08 -, juris, Rn. 7; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 9.3.2011 - 6 S 2255/10 -, juris, Rn. 7).
  • OVG Niedersachsen, 21.06.2011 - 11 LC 348/10

    Vereinbarkeit des staatlichen Sportwettenmonopols mit Unions- und

    Dem Gesetzgeber steht es grundsätzlich frei, den Begriff des Glücksspiels zu definieren und dabei in Anknüpfung an die bezeichnete Rechtsprechung auch die Spiele einzubeziehen, deren Ausgang nicht allein, sondern "überwiegend" vom Zufall bestimmt wird (vgl. Senatsbeschl. v. 10.8.2009 - 11 ME 67/09 -, juris, m. w. N.).

    Der Beklagte ist dementsprechend in der Vergangenheit ordnungsrechtlich nicht nur mittelbar gegen ausländische Sportwettenveranstalter, sondern auch gegen die TLN (vgl. Senatsbeschl. v. 12.9.2008 - 11 ME 476/07 -, juris) sowie gegen deutsche und ausländische Staatsangehörige bei unerlaubten Pokerturnieren (Senatsbeschl. v. 10.8.2009 - 11 ME 67/09 -, juris), Hausverlosungen (vgl. VG Göttingen, Beschl. v. 12.11.2009 - 1 B 247/09 -, juris) oder Lotterien vorgegangen.

  • VG Ansbach, 19.07.2012 - AN 4 K 11.02346

    Untersagung der Veranstaltung öffentlichen Glückspiels über Internet

    Demgegenüber vorzugswürdig ist aber schon im Hinblick auf den Wortlaut des § 3 Abs. 1 Satz 1 GlüStV die Auffassung, ein Entgelt im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 GlüStV - unabhängig von der Frage der Refinanzierung der Spielgewinne - auch dann anzunehmen, wenn ein Geldbetrag gezahlt werden muss, um an einem Spiel teilnehmen zu können (in diesem Sinn OVG Lüneburg, Beschluss vom 10.8.2009, Az. 11 ME 67/09, Juris) bzw. in der Hoffnung erbracht wird, im Falle des Gewinnes eine höherwertige Leistung zu erhalten (vgl. hierzu auch BGH, Beschluss vom 29.9.1986, a.a.O.).

    Soweit ein nicht "unerheblicher Vermögenseinsatz in Abgrenzung zu einem bloßen Unkostenbeitrag gefordert wird (OVG Lüneburg, Beschluss vom 10.8.2009, a.a.O.; so auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.4.2009, a.a.O.; OVG Münster, Beschluss vom 10.6.2008, a.a.O.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 29.9.1986, a.a.O., wonach es zur Erfüllung des Glücksspielbegriffes des § 284 StGB eines nicht ganz unbeträchtlichen "Einsatzes" bedürfe), ist dies bei dem geforderten Entgelt von 7, 99 EUR zu bejahen.

    Die Erwartung, mit einem geringen Einsatz einen hohen Gewinn zu erzielen - mag die Chance auch noch so gering sein - stellt nämlich einen erheblichen Anreiz für die Spielbeteiligung dar (vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 10.8.2009, a.a.O. [in Rede stand in dortigen Verfahren ein Einsatz in Höhe von 15, 00 EUR und ein ausgelobter Hauptpreis im Wert von 1.500,00 Dollar]; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.4.2009, a.a.O.).

  • OLG Köln, 12.05.2010 - 6 U 142/09

    Zum Verbot des Glücksspiels im Internet

    b) Poker in der Variante "Texas hold 'em" ist ein Glückspiel (vgl. auch OVG Münster, Beschluss vom 3.12.2009 - 13 B 775/09, Tz. 41; OVG Lüneburg, NVwZ-RR 2010, 104).
  • VG Ansbach, 23.02.2010 - AN 4 S 09.01848

    Untersagung von öffentlichem Glücksspiel im Internet; Glücksspielbegriff des § 3

    Demgegenüber vorzugswürdig erscheint schon im Hinblick auf den Wortlaut des § 3 Abs. 1 Satz 1 GlüStV, aber auch wegen der (möglicherweise) zu weitgehenden Interpretation der in Bezug genommenen strafrechtlichen Rechtsprechung, die Auffassung, ein Entgelt im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 GlüStV - unabhängig von der Frage der (Re-)Finanzierung der Spielgewinne - auch dann anzunehmen, wenn ein Geldbetrag gezahlt werden muss, um an einem Spiel teilnehmen zu können (in diesem Sinn OVG Lüneburg, Beschluss vom 10.8.2009, Az. 11 ME 67/09, Juris) bzw. in der Hoffnung erbracht wird, im Falle des Gewinnes eine höherwertige Leistung zu erhalten (vgl. hierzu auch BGH, Beschluss vom 29.9.1986, a.a.O.).

    Allerdings spricht möglicherweise einiges dafür, eine Teilnahmegebühr dann nicht als Entgelt im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 GlüStV zu bewerten, wenn es sich nur um einen Unkostenbeitrag handelt, der dazu dient, die Spieler an den Aufwendungen für die Organisation der Veranstaltung zu beteiligen (OVG Lüneburg, Beschluss vom 10.8.2009, a.a.O.; so auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.4.2009, a.a.O.; OVG Münster, Beschluss vom 10.6.2008, a.a.O.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 29.9.1986, a.a.O., wonach es zur Erfüllung des Glücksspielbegriffes des § 284 StGB eines nicht ganz unbeträchtlichen "Einsatzes" bedürfe).

    Die Erwartung, mit einem geringen Einsatz einen hohen Gewinn zu erzielen - mag die Chance auch noch so gering sein - stellt nämlich einen erheblichen Anreiz für die Spielbeteiligung dar (vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 10.8.2009, a.a.O. [in Rede stand in dortigen Verfahren ein Einsatz in Höhe von 15, 00 EUR und ein ausgelobter Hauptpreis im Wert von 1.500,00 Dollar]; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.4.2009, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 28.02.2019 - 11 LB 497/18

    Bestimmtheit; Erlaubnisvorbehalt; Kohärenz; Online-Poker; Vollzugsdefizit;

    Dies entspricht hinsichtlich der Pokervariante "Texas Hold"em" der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 10.8.2009 - 11 ME 67/09 -, NVwZ-RR 2010, 104, juris, Rn. 9; ebenso: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 20.4.2009 - 1 S 203.08 -, juris, Rn. 7; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 9.3.2011 - 6 S 2255/10 -, juris, Rn. 7).
  • OLG Köln, 03.09.2010 - 6 U 196/09
    b) Poker in der Variante "Texas hold 'em" ist ein Glückspiel (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 03.12.2009 - 13 B 775/09 [Rn. 41]; OVG Lüneburg, NVwZ-RR 2010, 104; Senat, Urteil vom 12.05.2010 - 6 U 142/09).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.2011 - 6 S 1685/10

    Verbot des Pokerspiels "Texas Hold'em"

  • VG München, 03.03.2010 - M 22 K 09.4793

    Internet-Sportwetten mit 50 Cent Speileinsatz unerlaubtes Glücksspiel

  • VG Karlsruhe, 12.02.2015 - 3 K 3872/13

    Poker; Texas Hold'em und Omaha Holdem als Glücksspiele; Feststellungsklage

  • VGH Bayern, 19.07.2011 - 10 CS 10.1923

    Staatliches Sportwettenmonopol - Fortgeltung des Erlaubnisvorbehalts

  • VG Düsseldorf, 21.06.2011 - 27 K 6586/08

    Glücksspiel Poker Internet Veranstaltung Handlungspflichten Kohärenz

  • VGH Baden-Württemberg, 09.03.2011 - 6 S 2255/10

    Untersagung der Veranstaltung und Vermittlung von öffentlichen Glücksspielen im

  • VG Saarlouis, 28.04.2010 - 6 L 2142/09

    Verbot von Internetglücksspiel; Allgemeinverfügung

  • VG Wiesbaden, 12.08.2010 - 5 L 142/10

    Poker im Internet

  • VG Ansbach, 16.04.2010 - AN 4 S 09.01982

    Untersagung von öffentlichem Glücksspiel im Internet im Freistaat Bayern

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht