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   OVG Hamburg, 05.10.2009 - 3 Bf 48/08.Z   

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OVG Hamburg, 05.10.2009 - 3 Bf 48/08.Z (https://dejure.org/2009,6563)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 05.10.2009 - 3 Bf 48/08.Z (https://dejure.org/2009,6563)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 05. Oktober 2009 - 3 Bf 48/08.Z (https://dejure.org/2009,6563)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zeitpunkt des Geburtsortprinzips für die deutsche Staatsangehörigkeit; Einziehung eines Kinderreisepasses

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zeitpunkt einer Geburt als gesetzliche Voraussetzung für einen Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit als Kind ausländischer Eltern durch Geburt im Inland; Geltung von Änderungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes bezüglich des Erfordernisses eines unbefristeten ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    StAG § 4 Abs. 3, StAG § 40c, PStG § 21, PStG § 54, PStV § 34, PstG a.F. § 60
    Deutsche Staatsangehörigkeit, Geburt im Inland, unbefristetes Aufenthaltsrecht, Geburtenregister

  • Judicialis

    StAG § 4 Abs. 3; ; StAG § 40 c; ; PStG § 21; ; PStG § 54; ; PStG a.F. § 60; ; PStV § 34

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zeitpunkt einer Geburt als gesetzliche Voraussetzung für einen Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit als Kind ausländischer Eltern durch Geburt im Inland; Geltung von Änderungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes bezüglich des Erfordernisses eines unbefristeten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 290 (Ls.)
  • DVBl 2010, 268
  • DÖV 2010, 329
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Hamburg, 05.10.2009 - 3 Bf 48/08
    Dies ist etwa dann der Fall, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 23.6.2000, NVwZ 2000, 1163, 1164).
  • BVerwG, 29.10.1992 - 2 C 24.90

    Beamtenrecht - Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus OVG Hamburg, 05.10.2009 - 3 Bf 48/08
    Demgemäß muss der Wille des Gesetzgebers, dass der Geltungsbereich des Gesetzes auch auf in der Vergangenheit liegende Vorgänge erstreckt werden soll, im Gesetz zum Ausdruck kommen (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.10.1992, BVerwGE 91, 130, 132 f.).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Hamburg, 05.10.2009 - 3 Bf 48/08
    Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung (BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004, NVwZ-RR 2004, 542; OVG Hamburg, Beschl. v. 21.12.2007, 3 Bf 101/07.Z, juris).
  • BVerwG, 21.05.1985 - 1 C 52.82

    Staatsangehörigkeitsausweis - Heimatschein - Irrtum - Deutsche

    Auszug aus OVG Hamburg, 05.10.2009 - 3 Bf 48/08
    Nicht einmal der Staatsangehörigkeitsausweis nach § 39 StAG (in der bis zum 31.12.1999 geltenden Fassung) hat die deutsche Staatsangehörigkeit konstitutiv begründet (BVerwG, Urt. v. 21.5.1985, BVerwGE 71, 309).
  • OVG Hamburg, 21.12.2007 - 3 Bf 101/07

    Vereinbarkeit des Befristungsverfahrens mit MRK Art 8

    Auszug aus OVG Hamburg, 05.10.2009 - 3 Bf 48/08
    Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung (BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004, NVwZ-RR 2004, 542; OVG Hamburg, Beschl. v. 21.12.2007, 3 Bf 101/07.Z, juris).
  • VG Stuttgart, 02.03.2022 - 4 K 40/21

    Erfolglose Klage gegen die Feststellung des Nichtbestehens der deutschen

    Die gesetzlichen Voraussetzungen für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit als Kind ausländischer Eltern durch Geburt im Inland bemessen sich nach der jeweils im Zeitpunkt der Geburt geltenden Fassung des § 4 Abs. 3 Satz 1 StAG (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.04.2018 - 1 C 1/17 - juris Rn. 11; OVG Hamburg, Beschl. v. 05.10.2009 - 3 Bf 48/08.Z - juris Rn. 8).

    Mit der Eintragung zum Erwerb der Staatsangehörigkeit im Geburtsregister gemäß § 4 Abs. 3 Satz 2 StAG wird lediglich das Ergebnis der Prüfung des Standesbeamten niedergelegt, ohne dass diese Eintragung oder der Prüfungsvermerk die Staatsangehörigkeit selbst (konstitutiv) begründen könnten oder diesen Vorgängen im Rechtsverkehr Verbindlichkeit zukäme (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 05.10.2009 - 3 Bf 48/08.Z - juris Rn. 16).

  • OVG Bremen, 08.12.2015 - 1 LC 18/14

    Feststellungsbegehren eines Kindes ausländischer Eltern hinsichtlich des Erwerbs

    Nach dieser Vorschrift, in ihrer maßgeblichen zum Zeitpunkt der Geburt des Klägers geltenden durch Art. 5 Nr. 7 des Gesetzes vom 19. August 2007 (BGBl. I S. 1970) geänderten Fassung (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 05. Oktober 2009 - 3 Bf 48/08.Z -, StAZ 2010, 183-185, Rn. 8, [...]), erwirbt ein Kind ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland, wenn ein Elternteil.
  • OVG Niedersachsen, 09.03.2016 - 13 ME 12/16

    Feststellung des Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit von Amts wegen;

    Mit der Eintragung zum Erwerb der Staatsangehörigkeit im Geburtsregister gemäß § 4 Abs. 3 Satz 2 StAG wird lediglich das Ergebnis der Prüfung des Standesbeamten niedergelegt, ohne dass diese Eintragung oder der Prüfungsvermerk die Staatsangehörigkeit selbst (konstitutiv) begründen könnten oder diesen Vorgängen im Rechtsverkehr Verbindlichkeit zukäme (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 05.10.2009 - 3 Bf 48/08.Z -, juris, Rdnr. 16; Marx in: GK-Staatsangehörigkeitsrecht, Stand November 2015, § 4 Rdnr. 356 - 363, 370 - 374; so auch Manhart, NZFam, 2015, 442, 443).
  • VG Düsseldorf, 12.01.2023 - 28 K 3183/21

    Asyl Staatsangehörigkeit Geburtsregister Kind Vaterschaftsanerkennung

    vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 5.10.2009 - 3 Bf 48/08.Z -, juris zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit gemäß § 4 Abs. 3 Satz 2 StAG.
  • VG München, 29.09.2011 - M 12 K 11.3404

    Vietnamese; Asylantrag offensichtlich unbegründet; Aufenthaltserlaubnis zum

    Denn die der Eintragung zugrundeliegenden Normen setzen den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit voraus (§ 4 Abs. 3 StAG, § 34 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes - Personenstandsverordnung - in der hier maßgeblichen Fassung vom 1.1.2009, BGBl. 2008, 2263; Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Urteil v. 5.10.2009, 3 Bf 48/08.Z ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.10.2014 - 19 E 980/14

    Bestimmung des Geburtsorterwerbs nach § 4 Abs. 3 S. 1 StAG

    BVerwG, Urteil vom 18. November 2004 - 1 C 31.03 -, BVerwGE 122, 199, juris, Rdn. 13; Hamb. OVG, Beschluss vom 5. Oktober 2009 - 3 Bf 48/08.Z -, StAZ 2010, 183, juris, Rdn. 8.
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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 22.10.2009 - 2 B 445/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,3093
OVG Saarland, 22.10.2009 - 2 B 445/09 (https://dejure.org/2009,3093)
OVG Saarland, Entscheidung vom 22.10.2009 - 2 B 445/09 (https://dejure.org/2009,3093)
OVG Saarland, Entscheidung vom 22. Oktober 2009 - 2 B 445/09 (https://dejure.org/2009,3093)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Verfassungsmäßigkeit des AufenthG 2004 § 104 a Abs 3 S 1; keine Ermessensprüfung bei AufenthG 2004 § 104a Abs 3 S 2; Ausnahmefall zur Ausreisepflicht aufgrund der Straffälligkeit eines Familienmitgliedes; Rückführung selbstmordgefährdeter Ausländer

  • Wolters Kluwer

    Konkretisierung des unbestimmten bzw. ausfüllungsbedürftigen Rechtsbegriffs der "besonderen Härte"; Schützenswerte Rechtsposition eines sog. "faktischen Inländers"; Rückführung selbstmordgefährdeter Ausländer

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 104a Abs. 3 S. 1, AufenthG § 104a Abs. 1 S. 1 Nr. 6, EMRK Art. 8 Abs. 1
    Vorläufiger Rechtsschutz, Beschwerdeverfahren, Altfallregelung, Bleiberecht, Straftat, häusliche Gemeinschaft, besondere Härte, Suizidgefahr, begleitete Abschiebung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 290 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (15)

  • OVG Saarland, 15.10.2009 - 2 A 329/09

    Anwendung der gesetzlichen Altfallregelung 2007.

    Auszug aus OVG Saarland, 22.10.2009 - 2 B 445/09
    Die vom VGH Mannheim im Rahmen einer Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG an das Bundesverfassungsgericht (vgl. Beschluss vom 24.6.2009 - 13 S 519/09 -, DÖV 2009, 727 = InfAuslR 2009, 350) angenommene Verfassungswidrigkeit des § 104a Abs. 3 Satz 1 AufenthG teilt der Senat, der sich mit dieser Problematik in seinem Urteil vom 15.10.2009 - 2 A 329/09 - befasst hat, nicht.

    Die von den Antragstellern unter Bezugnahme auf den Vorlagebeschluss des VGH Mannheim an das Bundesverfassungsgericht (vgl. dazu den Vorlagebeschluss zum Bundesverfassungsgericht des VGH Mannheim vom 24.6.2009 - 13 S 519/09 -, DÖV 2009, 727 = InfAuslR 2009, 350) geltend gemachte Verfassungswidrigkeit der Vorschrift, die im Übrigen nicht die Annahme einer Teilnichtigkeit isoliert nur des § 104a Abs. 3 Satz 1 AufenthG rechtfertigen und daher dem Begehren auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Abs. 1 Satz 1 AufenthG insgesamt den Boden entziehen würde, teilt der Senat, der sich mit dieser Problematik in seinem Urteil vom 15.10.2009 - 2 A 329/09 - befasst hat, nicht.

    (vgl. dazu im Einzelnen OVG des Saarlandes, Urteil vom 15.10.2009 - 2 A 329/09 -, mit Nachweisen aus der obergerichtlichen Rechtsprechung, OVG Lüneburg, Beschluss vom 17.11.2008 - 10 LA 260/08 -, NVwZ-RR 2009, 497, OVG Magdeburg, Beschluss vom 4.5.2009 - 2 O 45/09 -, juris, OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18.1.2008 - 2 S 6.08 -, juris) Dass das von den Antragstellern in dem Zusammenhang in Bezug genommene OVG Bremen (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 11.2.2009 - 1 S 498/08 -, InfAuslR 2009, 181) in Anlegung des - eingangs ausdrücklich herausgestellten - eingeschränkten Maßstabs hinreichender Erfolgsaussicht (§§ 166 VwGO, 114 Satz 1 ZPO) den dortigen Klägern unter Verweis auf eine Überprüfung der Frage im "Hauptsacheverfahren" Prozesskostenhilfe bewilligt hat, rechtfertigt mit Blick auf die genannte Berufungsentscheidung des Senats keine andere Beurteilung.

    (vgl. auch hierzu OVG des Saarlandes, Urteil vom 15.10.2009 - 2 A 329/09 -, ebenfalls zum Vorliegen einer psychischen Erkrankung (Traumatisierung) bei der Ehefrau als Zurechnungsadressatin im Sinne des § 104a Abs. 3 Satz 1 AufenthG) Davon dürften letztlich auch die Antragsteller ausgehen, wenn sie in diesem Zusammenhang (nur) eine ordnungsgemäße "Ermessensentscheidung" reklamieren.

  • OVG Saarland, 31.05.2006 - 2 W 6/06

    Zum Abschiebungsschutz eines suizidgefährdeten Ausländers

    Auszug aus OVG Saarland, 22.10.2009 - 2 B 445/09
    (vgl. VG des Saarlandes, Beschluss vom 1.3.2006 - 6 F 4/06 - und OVG des Saarlandes, Beschluss vom 31.5.2006 - 2 W 6/06 -).

    Der Antragsgegner hat in seiner Entscheidung (Seite 4) ausdrücklich auf die diesbezüglichen Ausführungen des Senats in seinem sich ausführlich mit dieser Thematik befassenden Beschluss vom Mai 2006 (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 31.5.2006 - 2 W 6/06 -, n.v.) Bezug genommen.

  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2009 - 13 S 519/09

    Anforderungen für das Vorliegen eines Härtefalls i.S.d. § 104a Abs. 3 S. 2

    Auszug aus OVG Saarland, 22.10.2009 - 2 B 445/09
    Die vom VGH Mannheim im Rahmen einer Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG an das Bundesverfassungsgericht (vgl. Beschluss vom 24.6.2009 - 13 S 519/09 -, DÖV 2009, 727 = InfAuslR 2009, 350) angenommene Verfassungswidrigkeit des § 104a Abs. 3 Satz 1 AufenthG teilt der Senat, der sich mit dieser Problematik in seinem Urteil vom 15.10.2009 - 2 A 329/09 - befasst hat, nicht.

    Die von den Antragstellern unter Bezugnahme auf den Vorlagebeschluss des VGH Mannheim an das Bundesverfassungsgericht (vgl. dazu den Vorlagebeschluss zum Bundesverfassungsgericht des VGH Mannheim vom 24.6.2009 - 13 S 519/09 -, DÖV 2009, 727 = InfAuslR 2009, 350) geltend gemachte Verfassungswidrigkeit der Vorschrift, die im Übrigen nicht die Annahme einer Teilnichtigkeit isoliert nur des § 104a Abs. 3 Satz 1 AufenthG rechtfertigen und daher dem Begehren auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Abs. 1 Satz 1 AufenthG insgesamt den Boden entziehen würde, teilt der Senat, der sich mit dieser Problematik in seinem Urteil vom 15.10.2009 - 2 A 329/09 - befasst hat, nicht.

  • VG Saarlouis, 24.08.2009 - 10 L 675/09

    Regelsausweisung bei ai Deutschland aufgewachsener Straftäter

    Auszug aus OVG Saarland, 22.10.2009 - 2 B 445/09
    Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 24. August 2009 - 10 L 675/09 - wird zurückgewiesen.

    Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 24.8.2009 - 10 L 675/09 - muss erfolglos bleiben.

  • OVG Bremen, 11.02.2009 - 1 S 498/08

    D (A), Prozesskostenhilfe, Erfolgsaussichten, Altfallregelung,

    Auszug aus OVG Saarland, 22.10.2009 - 2 B 445/09
    (vgl. dazu im Einzelnen OVG des Saarlandes, Urteil vom 15.10.2009 - 2 A 329/09 -, mit Nachweisen aus der obergerichtlichen Rechtsprechung, OVG Lüneburg, Beschluss vom 17.11.2008 - 10 LA 260/08 -, NVwZ-RR 2009, 497, OVG Magdeburg, Beschluss vom 4.5.2009 - 2 O 45/09 -, juris, OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18.1.2008 - 2 S 6.08 -, juris) Dass das von den Antragstellern in dem Zusammenhang in Bezug genommene OVG Bremen (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 11.2.2009 - 1 S 498/08 -, InfAuslR 2009, 181) in Anlegung des - eingangs ausdrücklich herausgestellten - eingeschränkten Maßstabs hinreichender Erfolgsaussicht (§§ 166 VwGO, 114 Satz 1 ZPO) den dortigen Klägern unter Verweis auf eine Überprüfung der Frage im "Hauptsacheverfahren" Prozesskostenhilfe bewilligt hat, rechtfertigt mit Blick auf die genannte Berufungsentscheidung des Senats keine andere Beurteilung.
  • OVG Saarland, 24.06.2009 - 2 B 348/09

    Aussetzung des Verfahrens zur Einholung einer Entscheidung des

    Auszug aus OVG Saarland, 22.10.2009 - 2 B 445/09
    (vgl. dazu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 9.4.2009 - 2 B 318/09 -, und vom 24.6.2009 - 2 B 348/09 -) Eine "gelungene" soziale und wirtschaftliche Integration der Antragsteller zu 1) und 2) und damit auch der minderjährigen Kinder kann ungeachtet der nun vorgetragenen Bemühungen um eine Beschäftigung nicht angenommen und insbesondere nicht aus den für Juli beziehungsweise August 2009 angegebenen Beschäftigungsverhältnisse bei Reinigungsfirmen hergeleitet werden.
  • OVG Niedersachsen, 17.11.2008 - 10 LA 260/08

    Gewöhnlicher Aufenthalt eines geduldeten Ausländers bei länderübergreifendem

    Auszug aus OVG Saarland, 22.10.2009 - 2 B 445/09
    (vgl. dazu im Einzelnen OVG des Saarlandes, Urteil vom 15.10.2009 - 2 A 329/09 -, mit Nachweisen aus der obergerichtlichen Rechtsprechung, OVG Lüneburg, Beschluss vom 17.11.2008 - 10 LA 260/08 -, NVwZ-RR 2009, 497, OVG Magdeburg, Beschluss vom 4.5.2009 - 2 O 45/09 -, juris, OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18.1.2008 - 2 S 6.08 -, juris) Dass das von den Antragstellern in dem Zusammenhang in Bezug genommene OVG Bremen (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 11.2.2009 - 1 S 498/08 -, InfAuslR 2009, 181) in Anlegung des - eingangs ausdrücklich herausgestellten - eingeschränkten Maßstabs hinreichender Erfolgsaussicht (§§ 166 VwGO, 114 Satz 1 ZPO) den dortigen Klägern unter Verweis auf eine Überprüfung der Frage im "Hauptsacheverfahren" Prozesskostenhilfe bewilligt hat, rechtfertigt mit Blick auf die genannte Berufungsentscheidung des Senats keine andere Beurteilung.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.05.2008 - 2 S 6.08

    Bleiberechtsregelung

    Auszug aus OVG Saarland, 22.10.2009 - 2 B 445/09
    (vgl. dazu im Einzelnen OVG des Saarlandes, Urteil vom 15.10.2009 - 2 A 329/09 -, mit Nachweisen aus der obergerichtlichen Rechtsprechung, OVG Lüneburg, Beschluss vom 17.11.2008 - 10 LA 260/08 -, NVwZ-RR 2009, 497, OVG Magdeburg, Beschluss vom 4.5.2009 - 2 O 45/09 -, juris, OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18.1.2008 - 2 S 6.08 -, juris) Dass das von den Antragstellern in dem Zusammenhang in Bezug genommene OVG Bremen (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 11.2.2009 - 1 S 498/08 -, InfAuslR 2009, 181) in Anlegung des - eingangs ausdrücklich herausgestellten - eingeschränkten Maßstabs hinreichender Erfolgsaussicht (§§ 166 VwGO, 114 Satz 1 ZPO) den dortigen Klägern unter Verweis auf eine Überprüfung der Frage im "Hauptsacheverfahren" Prozesskostenhilfe bewilligt hat, rechtfertigt mit Blick auf die genannte Berufungsentscheidung des Senats keine andere Beurteilung.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.05.2009 - 2 O 45/09
    Auszug aus OVG Saarland, 22.10.2009 - 2 B 445/09
    (vgl. dazu im Einzelnen OVG des Saarlandes, Urteil vom 15.10.2009 - 2 A 329/09 -, mit Nachweisen aus der obergerichtlichen Rechtsprechung, OVG Lüneburg, Beschluss vom 17.11.2008 - 10 LA 260/08 -, NVwZ-RR 2009, 497, OVG Magdeburg, Beschluss vom 4.5.2009 - 2 O 45/09 -, juris, OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18.1.2008 - 2 S 6.08 -, juris) Dass das von den Antragstellern in dem Zusammenhang in Bezug genommene OVG Bremen (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 11.2.2009 - 1 S 498/08 -, InfAuslR 2009, 181) in Anlegung des - eingangs ausdrücklich herausgestellten - eingeschränkten Maßstabs hinreichender Erfolgsaussicht (§§ 166 VwGO, 114 Satz 1 ZPO) den dortigen Klägern unter Verweis auf eine Überprüfung der Frage im "Hauptsacheverfahren" Prozesskostenhilfe bewilligt hat, rechtfertigt mit Blick auf die genannte Berufungsentscheidung des Senats keine andere Beurteilung.
  • OVG Saarland, 19.06.2001 - 2 B 318/09

    Rechtsanwaltskosten: Anrechnung der Verfahrensgebühr des selbstständigen

    Auszug aus OVG Saarland, 22.10.2009 - 2 B 445/09
    (vgl. dazu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 9.4.2009 - 2 B 318/09 -, und vom 24.6.2009 - 2 B 348/09 -) Eine "gelungene" soziale und wirtschaftliche Integration der Antragsteller zu 1) und 2) und damit auch der minderjährigen Kinder kann ungeachtet der nun vorgetragenen Bemühungen um eine Beschäftigung nicht angenommen und insbesondere nicht aus den für Juli beziehungsweise August 2009 angegebenen Beschäftigungsverhältnisse bei Reinigungsfirmen hergeleitet werden.
  • OLG Stuttgart, 15.07.2008 - 8 W 264/08
  • VG Saarlouis, 27.01.2010 - 10 K 579/09

    Einstweilige Anordnung; Abschiebungsschutz; inlandsbezogenes

  • FG Saarland, 08.11.1995 - 2 K 156/95
  • VfGH Österreich, 14.10.1999 - G 91/98
  • AG Waiblingen, 07.06.2001 - M 1553/01
  • VG Saarlouis, 27.01.2010 - 10 K 579/09

    Inlandsbezogenes Abschiebungshindernis wegen Suizidgefahr sowie der Integration

    Die hiergegen eingelegte Beschwerde hatte aufgrund Beschlusses des OVG des Saarlandes vom 22.10.2009, 2 B 445/09, keinen Erfolg.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die Gerichtsakte, die Verfahrensakten 10 L 675/09, OVG 2 B 445/09 und 2 E 17/10 sowie die beigezogenen Verwaltungsunterlagen des Beklagten verwiesen, deren Inhalt zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht wurde.

    Zur Begründung kann zunächst vollinhaltlich auf den Bescheid des Beklagten vom 29.07.2009 sowie die im Eilrechtsschutzverfahren ergangenen Beschlüsse der Kammer vom 24.08.2009, 10 L 675/09, und des OVG des Saarlandes vom 22.10.2009, 2 B 445/09, verwiesen werden, zumal im Hauptsacheverfahren keine neuen, zu anderer Beurteilung Anlass gebenden Tatsachen vorgetragen sind.

    Das OVG des Saarlandes hat in dem im Eilrechtsschutzverfahren zwischen den Beteiligten ergangenen Beschluss vom 22.10.2009, 2 B 445/09, ausdrücklich erkannt, dass es die dem Vorlagebeschluss des VGH Baden-Württemberg vom 24.06.2009 zum Bundesverfassungsgericht zugrunde liegende Rechtsansicht nicht teilt.

    OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.10.2009, 2 B 445/09, siehe auch dessen Urteil vom 15.10.2009, 2 A 329/09, ebenfalls zum Vorliegen einer psychischen Erkrankung (Traumatisierung) bei der Ehefrau als Zurechnungsadressatin im Sinne des § 104 a Abs. 3 Satz 1 AufenthG.

  • OVG Saarland, 06.01.2010 - 2 B 476/09

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen.

    Dem Verwaltungsgericht ist zuzustimmen, dass der Antragsteller, der 1998 im Alter von 15 Jahren mit der Mutter nach Deutschland eingereist ist und seither hier lebt, die insoweit nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. auch hierzu bereits OVG des Saarlandes, Beschluss vom 8.8.2008 - 2 B 265/08 -, SKZ 2009, 130, Leitsatz Nr. 58, und vom 22.10.2009 - 2 B 445/09 -) geltenden Voraussetzungen - offensichtlich - nicht erfüllt.

    (vgl. dazu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 9.4.2009 - 2 B 318/09 -, und vom 24.6.2009 - 2 B 348/09 -, SKZ 2009, 256 Leitsätze Nr. 75 und Nr. 80, und vom 22.10.2009 - 2 B 445/09 -) Von einer gelungenen sozialen und wirtschaftlichen Integration des Antragstellers kann nicht ernsthaft ausgegangen werden.

    (vgl. zu der Altfallregelung im einzelnen OVG des Saarlandes, Urteil vom 15.10.2009 - 2 A 329/09 - und Beschluss vom 22.10.2009 - 2 B 445/09 -) Ohne dass dies hier entscheidungserheblich wäre, bleibt darauf hinzuweisen, dass eine bei mehreren Straftaten zwischenzeitlich erfolgende Erteilung eines Aufenthaltstitels durch die Ausländerbehörde wegen der insoweit gebotenen Gesamtbetrachtung entgegen der Ansicht des Antragstellers keinen (teilweisen) "Verbrauch" für die Beurteilung des Vorliegens eines Ausweisungsgrundes zur Folge hat.

  • OVG Niedersachsen, 11.06.2010 - 2 ME 186/10

    Androhung der Abschiebung eines Ausländers durch die Ausländerbehörde und

    Nicht ausreichend ist es, wenn sich der Ausländer - wie die Antragsteller - über einen langen Zeitraum im Inland aufgehalten hat (OVG Saarland, Beschl. v. 22.10.2009 - 2 B 445/09 -, juris Langtext Rdnr. 26 m. w. N. = NVwZ-RR 2010, 290 ).
  • OVG Saarland, 10.06.2010 - 2 A 13/10

    Staatenloser aus Syrien - Erteilung eines Reiseausweises

    (vgl. dazu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 4.1.2010 - 2 B 476/09 -, vom 22.10.2009 - 2 B 445/09 -, vom 9.4.2009 - 2 B 318/09 -, und vom 24.6.2009 - 2 B 348/09 -, SKZ 2009, 256 Leitsätze Nr. 75 und Nr. 80) Im Fall des Klägers ist trotz eines verhältnismäßig geringen Zeitraums seines Aufenthalts in Deutschland ab dem Jahre 2002 von einer "gelungenen" und abgeschlossenen Integration auszugehen.
  • OVG Saarland, 20.04.2011 - 2 B 208/11

    Abschiebungsschutz aus familiären Gründen; Integration; dem Lebensgefährten

    Nicht ausreichend ist hingegen, dass sich der Betreffende über einen langen Zeitraum im Inland aufgehalten hat.(vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 1.12.2010 - 2 B 286/10 -, SKZ 2011, 68, Leitsatz Nr. 58, vom 4.1.2010 - 2 B 476/09 -, SKZ 2010, 218 Leitsatz Nr. 35, vom 22.10.2009 - 2 B 445/09 -, SKZ 2010, 71 Leitsatz Nr. 61, vom 9.4.2009 - 2 B 318/09 -, und vom 24.6.2009 - 2 B 348/09 -, SKZ 2009, 256 Leitsätze Nr. 75 und Nr. 80) Ein den Schutzbereich des Art. 8 Abs. 1 EMRK überhaupt erst eröffnendes "Privatleben", das eine "Verwurzelung" im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) begründet, kommt grundsätzlich nur auf der Grundlage eines rechtmäßigen Aufenthalts und eines schutzwürdigen Vertrauens auf den Fortbestand des Aufenthalts in Betracht.(vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 26.10.2010 - 1 C 18.09 -, InfAuslR 2011, 92, und vom 30.4.2009 - 1 C 3.08 -, NVwZ 2009, 1239) Schon daran fehlt es hier.
  • VG Saarlouis, 24.02.2010 - 10 K 177/09

    Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen, Ausschlusstatbestand des § 104 a Abs. 1

    Beschluss vom 22.10.2009, 2 B 445/09.

    hierzu den zwischen den Beteiligten ergangenen PHK-Beschluss des OVG des Saarlandes vom 14.12.2008, 2 D 495/09; siehe auch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.10.2009, 2 B 445/09, siehe auch dessen Urteil vom 15.10.2009, 2 A 329/09, ebenfalls zum Vorliegen einer psychischen Erkrankung (Traumatisierung) bei der Ehefrau als Zurechnungsadressatin im Sinne des § 104 a Abs. 3 Satz 1 AufenthG.

  • OVG Niedersachsen, 08.07.2010 - 2 LA 278/09

    Relevanz einer Kausalität zwischen Täuschung und Unterlassung oder Verzögerung

    Nicht ausreichend ist es, wenn sich der Ausländer - wie die Kläger - über einen langen Zeitraum im Inland aufgehalten hat (OVG Saarland, Beschl. v. 22.10.2009 - 2 B 445/09 -, juris Langtext Rdnr. 26 m. w. N. = NVwZ-RR 2010, 290 ).
  • OVG Saarland, 04.02.2011 - 2 A 227/10

    Begrenzung von Ausweisungswirkungen

    (vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 18.1.2011 - 2 A 293/10 -, vom 4.1.2010 - 2 B 476/09 -, SKZ 2010, 218 Leitsatz Nr. 35, vom 22.10.2009 - 2 B 445/09 -, SKZ 2010, 71 Leitsatz Nr. 61, vom 9.4.2009 - 2 B 318/09 -, und vom 24.6.2009 - 2 B 348/09 -, SKZ 2009, 256 Leitsätze Nr. 75 und Nr. 80).
  • OVG Saarland, 14.02.2018 - 2 A 810/17

    Ausweisung eines drogen- und spielsüchtigen Straftäters

    Vielmehr sind bei einer Abschiebung entsprechende Sicherungsvorkehrungen vorzunehmen.(Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 19.2.2015 - 2 B 400/14 -, vom 14.9.2010 - 2 B 210/10 -, NVwZ-RR 2011, 38 LS, und vom 22.10.2009 - 2 B 445/09 -, NVwZ-RR 2010, 290 LS).
  • OVG Saarland, 19.02.2015 - 2 B 400/14

    Versagung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis - psychische Erkrankung mit

    Daher hat der Antragsgegner, wie das Verwaltungsgericht dargelegt hat, die nach der ständigen Senatsrechtsprechung(Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 14.9.2010 - 2 B 210/10 -, NVwZ-RR 2011, 38 LS, und vom 22.10.2009 - 2 B 445/09 -, NVwZ-RR 2010, 290 LS) bei einer Suizidgefährdung erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, also die Überprüfung der Reisefähigkeit durch einen Arzt, eine ärztliche Begleitung während der Abschiebung, die Mitgabe eines Vorrats von erforderlichen Medikamenten und die Inempfangnahme der Kranken am Flughafen des Zielstaates durch einen Arzt sicherzustellen, der über die eventuell erforderliche weitere Behandlung - etwa eine stationäre Aufnahme - entscheidet.
  • OVG Saarland, 14.02.2018 - 2 B 21/18

    Ausweisung eines drogen- und spielsüchtigen Straftäters

  • VG Saarlouis, 02.03.2012 - 10 K 808/11

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Fortführung der familiären

  • VG Saarlouis, 23.05.2012 - 10 K 1827/11

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis auf Probe; gesetzliche

  • VG Saarlouis, 30.04.2015 - 3 K 1032/14

    Rechtsschutz im Asylrecht

  • VG Saarlouis, 28.10.2010 - 10 K 616/10

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für eine kosovarische Staatsangehörige

  • VG Saarlouis, 24.08.2009 - 10 L 675/09
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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 08.10.2009 - 7 A 10165/09.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,6367
OVG Rheinland-Pfalz, 08.10.2009 - 7 A 10165/09.OVG (https://dejure.org/2009,6367)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08.10.2009 - 7 A 10165/09.OVG (https://dejure.org/2009,6367)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08. Oktober 2009 - 7 A 10165/09.OVG (https://dejure.org/2009,6367)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Tablighi Jamaat als Vereinigung i.S.d. Regelausweisungsgrundes des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG); Erfüllung der Ermessensausweisungstatbestände des AufenthG durch einen sog. Hassprediger

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 54 Nr. 5, AufenthG § 54 Nr. 5a, AufenthG § 55 Abs. 2 Nr. 8a, AufenthG § 55 Abs. 2 Nr. 8b, AufenthG § 56 Abs. 1 S. 2
    Ausweisung, schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Niederlassungserlaubnis, Tablighi Jamaat, terroristische Vereinigung, Unterstützung, besonderer Ausweisungsschutz, Ermessensausweisung, freiheitliche demokratische Grundordnung

  • Judicialis

    GG Art. 6; ; GG Art. 6 Abs. 1; ; EMR... K Art. 8; ; AufenthG § 54; ; AufenthG § 54 Nr. 5; ; AufenthG § 54 Nr. 5a; ; AufenthG § 55; ; AufenthG § 55 Abs. 2; ; AufenthG § 55 Abs. 2 Nr. 8a; ; AufenthG § 55 Abs. 2 Nr. 8b; ; AufenthG § 56; ; AufenthG § 56 Abs. 1; ; AufenthG § 56 Abs. 1 S. 2

  • rechtsportal.de

    Tablighi Jamaat als Vereinigung i.S.d. Regelausweisungsgrundes des Aufenthaltsgesetzes ( AufenthG ); Erfüllung der Ermessensausweisungstatbestände des AufenthG durch einen sog. Hassprediger

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 290 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 15.03.2005 - 1 C 26.03

    Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Ausweisungsgründe, Verbrauch von

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.10.2009 - 7 A 10165/09
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob gewisse Beweiserleichterungen, die der Gesetzgeber im Hinblick auf den Nachweis der Zugehörigkeit oder Anhängerschaft des Betreffenden mit der Formulierung eingeräumt hat, dass bloß "Tatsachen die Schlussfolgerung rechtfertigen" müssen, auch für die Frage gelten, ob die Vereinigung den Terrorismus unterstützt, oder ob für letztere Frage strengere Beweisanforderungen gelten, die Umstände mit anderen Worten "feststehen" müssen (vgl. u.U. in diesem Sinne BVerwG, Urteil vom 15. März 2005, 1 C 26.03 = BVerwGE 123, 114, 129; BayVGH, Beschluss vom 19. Februar 2009, 19 CS 08.1175; juris Rn. 56; anderer Ansicht Discher, GK-AufenthG, § 54 AufenthG Rn. 533 f.).

    Dieses engere Verständnis des Begriffs einer Vereinigung gehört zum Kern des Tatbestandes, weil das Absehen von einer konkreten Gefährlichkeit des einzelnen Betroffenen und die Verlagerung des Ausweisungstatbestandes in das Vorfeld nur dadurch gerechtfertigt sind, dass schon die bloße Unterstützungshandlung geeignet ist, das von der Vereinigung ausgehende latente Gefährdungsrisiko potentiell zu erhöhen (vgl. BVerwGE 123, 114, 129).

  • VGH Bayern, 19.02.2009 - 19 CS 08.1175

    Sofortvollzug der Ausweisung; Unterstützung terroristischer Bestrebungen durch

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.10.2009 - 7 A 10165/09
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob gewisse Beweiserleichterungen, die der Gesetzgeber im Hinblick auf den Nachweis der Zugehörigkeit oder Anhängerschaft des Betreffenden mit der Formulierung eingeräumt hat, dass bloß "Tatsachen die Schlussfolgerung rechtfertigen" müssen, auch für die Frage gelten, ob die Vereinigung den Terrorismus unterstützt, oder ob für letztere Frage strengere Beweisanforderungen gelten, die Umstände mit anderen Worten "feststehen" müssen (vgl. u.U. in diesem Sinne BVerwG, Urteil vom 15. März 2005, 1 C 26.03 = BVerwGE 123, 114, 129; BayVGH, Beschluss vom 19. Februar 2009, 19 CS 08.1175; juris Rn. 56; anderer Ansicht Discher, GK-AufenthG, § 54 AufenthG Rn. 533 f.).
  • BVerwG, 17.03.1981 - 1 C 74.76

    Abwehr terroristischer Anschläge - Ausweisung - Wahrscheinlichkeit eines

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.10.2009 - 7 A 10165/09
    In beiden Tatbestandsalternativen muss der Ausländer persönlich und konkret eine Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung oder die Sicherheit des Staates darstellen; eine Zugehörigkeit zu einer verbotenen Vereinigung als solche reicht nicht, soweit sich nicht der Verbotsgrund und die damit bekämpfte Gefahr in der Tätigkeit der Person selbst konkretisiert haben (vgl. BVerwGE 62, 36).
  • BVerfG, 02.10.2003 - 1 BvR 536/03

    Verfassungsbeschwerde betreffend das Vereinsverbot des Kalifatstaats ohne Erfolg

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.10.2009 - 7 A 10165/09
    Bei Äußerungen im Rahmen einer Religionsgemeinschaft - wie hier bei den Predigten - ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 102, 370, 394; 2. Kammer des 1. Senats, Beschluss vom 2. Oktober 2003, 1 BvR 536/03 = NJW 2004, 47, 48; siehe auch OVG RP, AS 34, 342, 352), dass die bloße Überzeugung, Gottes Gebote gingen dem staatlichen Gesetz vor, keine Eingriffsmaßnahmen rechtfertigen; maßgeblich ist ausschließlich das äußere tatsächliche, nach weltlichen Kriterien zu beurteilende Verhalten der Akteure, nicht aber deren religiöse oder weltanschauliche Überzeugung, die zu bewerten dem Staat aufgrund seiner Verpflichtung zur weltanschaulichen Neutralität verwehrt ist.
  • VG Ansbach, 15.01.2008 - AN 19 K 05.02681

    Ausweisung wegen Zugehörigkeit zur Tablighi Jamaat (TJ) und wegen Gefährdung der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.10.2009 - 7 A 10165/09
    Für die Annahme der Terrorismusunterstützung reicht es zur Zurechnung nicht aus, dass bei einer Vielzahl von terroristischen Anschlägen in aller Welt (vgl. insoweit im Einzelnen die vom Beklagten in Bezug genommene Aufzählung in dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach vom 15. Januar 2008 AN 19 K 05.02681, S. 16 - 19 = Bl. 337 - 339 d. GA) insoweit eine Verbindung zur TJ hergestellt werden konnte, als sich bei den Ermittlungen herausstellte, dass die Täter häufig sämtlich oder zu Teilen Anhänger (auch) der TJ waren.
  • BVerfG, 17.08.1956 - 1 BvB 2/51

    KPD-Verbot - Zweiter und letzter erfolgreicher Antrag auf Verbot einer Partei

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.10.2009 - 7 A 10165/09
    Die freiheitliche demokratische Grundordnung ihrerseits erfasst die grundlegenden Verfassungsprinzipien wie die Achtung der im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit der politischen Parteien (BVerfGE 5, 85, 195).
  • BVerfG, 19.12.2000 - 2 BvR 1500/97

    Körperschaftsstatus der Zeugen Jehovas

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.10.2009 - 7 A 10165/09
    Bei Äußerungen im Rahmen einer Religionsgemeinschaft - wie hier bei den Predigten - ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 102, 370, 394; 2. Kammer des 1. Senats, Beschluss vom 2. Oktober 2003, 1 BvR 536/03 = NJW 2004, 47, 48; siehe auch OVG RP, AS 34, 342, 352), dass die bloße Überzeugung, Gottes Gebote gingen dem staatlichen Gesetz vor, keine Eingriffsmaßnahmen rechtfertigen; maßgeblich ist ausschließlich das äußere tatsächliche, nach weltlichen Kriterien zu beurteilende Verhalten der Akteure, nicht aber deren religiöse oder weltanschauliche Überzeugung, die zu bewerten dem Staat aufgrund seiner Verpflichtung zur weltanschaulichen Neutralität verwehrt ist.
  • BVerwG, 31.05.1994 - 1 C 5.93

    Ausländer - Sicherheit - Gefährdung - Einbürgerung - Versorgung -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.10.2009 - 7 A 10165/09
    Indessen lassen sich - wie angeführt - die dem Kläger unterstellten Predigtinhalte nicht in einem organisatorischen Zusammenhang mit der Bestärkung bestimmter terroristischer Organisationen sehen, sodass der angeführte Bereich der Sicherheit des Staates im engeren Sinne nicht als betroffen angesehen werden kann (vgl. zur engen Auslegung des Begriffes BVerwGE 96, 86, 91 f.).
  • BVerfG, 13.06.2005 - 2 BvR 485/05

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz im verwaltungsgerichtlichen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.10.2009 - 7 A 10165/09
    Die Bestimmungen sollen nach den gesetzgeberischen Erwägungen eine Grundlage schaffen, sogenannte Hassprediger auszuweisen, und damit geistigen Brandstiftern das Handwerk zu legen, erfordern wegen der schwerwiegenden Folgen der Äußerung indessen in Bezug auf den komplexen Tatbestand belastbare Feststellungen und eine Aufarbeitung der tatbestandlichen Einzelelemente (vgl. BVerfG, 2. Kammer des 2. Senats, Beschluss vom 13. Juni 2005, 2 BvR 485/05 - juris -).
  • BVerwG, 13.04.1999 - 1 A 3.94

    Verbot der Wiking-Jugend bestätigt

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.10.2009 - 7 A 10165/09
    Nur unter solchen Umständen aber könnten in der Predigt mit dem bezeichneten Inhalt die erforderlichen kämpferisch-aggressiven Elemente liegen, die für eine Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung erforderlich sind (vgl. dazu im Hinblick auf ein Vereinsverbot BVerwG, Urteil vom 13. April 1999, 1 A 3/94 = DVBl. 1999, 1743).
  • VGH Bayern, 22.02.2010 - 19 B 09.929

    Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und der Sicherheit der

    Bei einer Organisation, die international tätig ist und über eine Vielzahl von Anhängern - hier mehrere Millionen - verfügt, kann aus dem Verhalten Einzelner nicht auf eine Grundeinstellung der Gesamtorganisation oder auch nur der Mehrheit ihrer Mitglieder geschlossen werden (vgl. bereits BayVGH, B. v. 19.2.2009 - 19 CS 08.1175 - juris; ebenso OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 8.10.2009 - 7 A 10165/09 - juris).

    Politik und Ausrichtung auf den militanten (kämpferischen) Islamismus sind folglich - auch nach der Einschätzung des Verfassungsschutzes selbst - nicht Bestandteil des Leitbilds von TJ (so mit Recht auch OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 8.10.2009 - 7 A 10165/09 - juris).

    Angesichts ihrer auf Gewaltlosigkeit ausgerichteten Lehre und den Verlautbarungen ihrer Führer, aus denen sich nach den Erkenntnissen des Verfassungsschutzes Aufrufe zur Gewaltanwendung nicht entnehmen lassen, trifft TJ auch keine Garantenpflicht, alles dafür zu tun, dass ein Missbrauch ihrer Infrastruktur nicht stattfindet (so mit Recht auch OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 8.10.2009 - 7 A 10165/09 - juris).

    Nach dem vom Beklagten vorgelegten Material bestehen deshalb keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, dass TJ die Anwendung von Gewalt zur Durchsetzung politischer, religiöser oder sonstiger Belange öffentlich unterstützt, billigt oder hervorzurufen bezweckt (so auch OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 8.10.2009 - 7 A 10165/09 - juris).

    Bei einer Organisation, die international tätig ist und über eine Vielzahl von Anhängern - hier mehrere Millionen - verfügt, kann jedoch aus dem Verhalten Einzelner nicht auf eine Grundeinstellung der Gesamtorganisation oder auch nur der Mehrheit ihrer Mitglieder geschlossen werden (vgl. bereits BayVGH, B. v. 19.2.2009 - 19 CS 08.1175 - juris; ebenso OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 8.10.2009 - 7 A 10165/09 - juris).

    Das vorgelegte Material bietet - selbst wenn man entgegen der hier zugrunde gelegten Ansicht statt eines Vollbeweises bereits eine überwiegende Wahrscheinlichkeit der Tatbestandserfüllung genügen ließe - keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, dass TJ auf die Begehung terroristischer Taten abzielt, diese wissentlich unterstützt oder diese auch nur - um ihre unterstützende Funktion wissend - billigend in Kauf nimmt (so zutreffend auch OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 8.10.2009 - 7 A 10165/09 - juris, auf der Grundlage des Materials der dort zuständigen Behörden).

  • VG Göttingen, 08.01.2013 - 3 A 168/11

    Rechtliche Ausgestaltung einer Ausweisung nach § 54 Nr. 5 a AufenthG wegen

    15 Die freiheitliche demokratische Grundordnung erfasst die grundlegenden Verfassungsprinzipien wie die Achtung der im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit der politischen Parteien (vgl. z.B. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.10.2009 - 7 A 10165/09 -, juris, Rn 28).

    Darum muss der Ausländer persönlich und konkret eine Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung darstellen (Nds. OVG, Urteil vom 15.09.2009 - 11 LB 487/07 -, juris, Rn 38ff m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 13.01.2009 - 1 C 2.08 -, juris, Rn 24; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.10.2009, aaO., Rn 26, 29ff; ebenso VG Augsburg, Urteil vom 05.07.2011 - Au 1 K 10.1876 -, juris, Rn 65f; VG Berlin, Urteil vom 12.05.2011 - 14 K 237.09 V -, juris, Rn 32).

    Solange nicht nachgewiesen ist, dass Personen aus dem Zuhörerkreis des Klägers für Bestrebungen offen waren und sind, in Deutschland eine Herrschaft des Islam im Sinne einer göttlichen und weltlichen Herrschaft zu errichten, und sie aufgrund der Äußerungen gerade des Klägers bereit waren oder sind, ihre Vorstellungen in die Tat umzusetzen, fehlt eine Tatsachengrundlage für die Annahme, in den Äußerungen des Kläger könnten die erforderlichen kämpferisch-aggressiven Elemente liegen, die für eine Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung erforderlich sind (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.10.2009, aaO., Rn 29).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.01.2015 - 3 B 16.09

    Ausweisung; Regelausweisung; Ermessensausweisung; Imam; Predigt; terroristische

    Angesichts der schwerwiegenden Folgen erfordert dies belastbare Feststellungen und eine Aufarbeitung der tatbestandlichen Einzelelemente (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 2005 - 2 BvR 485/05 -, juris Rn. 29; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8. Oktober 2009 - 7 A 10165/09 -, juris Rn. 31).

    Da der Tatbestand des § 55 Abs. 2 Nr. 8a AufenthG Äußerungen und Handlungen erfasst, die das friedliche Zusammenleben gefährden, muss die Störung zudem aktuell sein, also einen Bezug zur Gegenwart haben (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. März 2012 - OVG 3 B 2.11 -, juris Rn. 25; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8. Oktober 2009 - 7 A 10165/09 -, juris Rn. 32; zum Ganzen auch Discher in: GK-AufenthG § 55 Rn. 1081 ff.).

  • VGH Hessen, 16.11.2011 - 6 A 907/11

    Ausweisung eines "Hasspredigers"

    Dies gilt auch dann, wenn diese Überzeugungen durch Imame im Rahmen von Predigten, Gebeten oder sonstigen religiösen Ansprachen geäußert werden und sich als Ausdruck eines fundamentalistischen Islamverständnisses darstellen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. Oktober 2003 - 1 BvR 536/03 -, NJW 2004, 47, 48 [Kalifatstaat]; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8. Oktober 2009 - 7 A 10165/09 -, Jurisdokument, Rdnr. 28).
  • VG Stuttgart, 25.01.2010 - 11 K 3543/09

    PKK als den Terrorismus unterstützende Vereinigung i.S.d. AufenthG 2004;

    Maßgebend ist ausschließlich das äußere tatsächliche, nach weltlichen Kriterien zu beurteilende Verhalten der Akteure, nicht aber deren weltanschauliche (oder religiöse) Überzeugung, die zu bewerten dem Staat aufgrund seiner Verpflichtung zur weltanschaulichen Neutralität verwehrt ist (vgl. OVG Koblenz, Urt. v. 08.10.2009 - 7 A 10165/09 - juris - VGH München, Beschl. v. 17.07.2009 - 19 CS 08.2512 - juris -).
  • VG Karlsruhe, 08.05.2013 - 4 K 1419/11

    Einbürgerungsbegehren eines Iraners; Doppelehe im Iran und in Deutschland;

    In einfachgesetzlichen Regelungen findet sich der Begriff der freiheitlich demokratischen Grundordnung z.B. in § 54 Nr. 5a AufenthG 2004 (OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 08.10.2009 - 7 A 10165/09 -, ) bzw. ehemals in § 10 Abs. 1 Nr. 11 AuslG sowie in § 8 Soldatengesetz.
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