Rechtsprechung
   OLG Hamm, 10.08.2010 - I-15 W 86/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,7475
OLG Hamm, 10.08.2010 - I-15 W 86/10 (https://dejure.org/2010,7475)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.08.2010 - I-15 W 86/10 (https://dejure.org/2010,7475)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. August 2010 - I-15 W 86/10 (https://dejure.org/2010,7475)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,7475) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer präventiven richterlichen Durchsuchungsanordnung zur Durchsetzung einer waffenrechtlichen Sicherstellungsmaßnahme; Anordnung einer Beschlagnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WaffG § 46 Abs. 4 S. 2; PolG NW § 42 Abs. 1
    Voraussetzungen einer präventiven richterlichen Durchsuchungsanordnung zur Durchsetzung einer waffenrechtlichen Sicherstellungsmaßnahme; Anordnung der Beschlagnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Lennestadt - 5 AR 26/09
  • OLG Hamm, 10.08.2010 - I-15 W 86/10

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 921
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 30.08.2007 - 15 W 147/07

    Ingewahrsamnahme und fortdauernde Freiheitsentziehung eines Verdächtigen aufgrund

    Auszug aus OLG Hamm, 10.08.2010 - 15 W 86/10
    Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer bereits vollzogenen Durchsuchungsanordnung kommt es auf den Sachverhalt an, der für den zuständigen Amtsrichter im Zeitpunkt seiner Entscheidung - ggf. nach Durchführung der möglichen und im Einzelfall gemäß § 26 FamFG erforderlichen Ermittlungen - erkennbar war (Senat FGPrax 2004, 306 f.; FGPrax 2008, 90 f.; OLG Frankfurt FGPrax 2007, 42).
  • OLG Köln, 15.10.1999 - 16 Wx 148/99

    Beschwerde gegen Anordnung der Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus OLG Hamm, 10.08.2010 - 15 W 86/10
    Letzterer erfordert insbesondere, dass bestimmte Anhaltspunkte die Gefahr nahe legen, dass der Betroffene die Wohnungsdurchsuchung verweigern wird und deshalb ihre Anordnung, d. h. die zweckgerichtete Suche in der Wohnung nach (verborgenen) Sachen, erforderlich ist (vgl. OLG Köln ZMR 2000, 458 = OLGR 2000 203; Senat FGPrax 2004, a. a. O.).
  • OLG Frankfurt, 19.07.2006 - 20 W 181/06

    Abschiebungsverfahren: Zulässigkeit der Anordnung zur Durchsuchung der Wohnung

    Auszug aus OLG Hamm, 10.08.2010 - 15 W 86/10
    Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer bereits vollzogenen Durchsuchungsanordnung kommt es auf den Sachverhalt an, der für den zuständigen Amtsrichter im Zeitpunkt seiner Entscheidung - ggf. nach Durchführung der möglichen und im Einzelfall gemäß § 26 FamFG erforderlichen Ermittlungen - erkennbar war (Senat FGPrax 2004, 306 f.; FGPrax 2008, 90 f.; OLG Frankfurt FGPrax 2007, 42).
  • OLG Hamm, 27.05.2004 - 15 W 307/03

    Wohnungsdurchsuchung zum Zweck der Abschiebung

    Auszug aus OLG Hamm, 10.08.2010 - 15 W 86/10
    Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer bereits vollzogenen Durchsuchungsanordnung kommt es auf den Sachverhalt an, der für den zuständigen Amtsrichter im Zeitpunkt seiner Entscheidung - ggf. nach Durchführung der möglichen und im Einzelfall gemäß § 26 FamFG erforderlichen Ermittlungen - erkennbar war (Senat FGPrax 2004, 306 f.; FGPrax 2008, 90 f.; OLG Frankfurt FGPrax 2007, 42).
  • OLG München, 25.09.2019 - 34 Wx 284/19

    Rechtswidriger Beschluss zur Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen

    Als Spezialregelungen (BeckOK PolR Bayern/Senftl PAG Art. 25 Rn. 6) gehen diese Vorschriften den allgemeinen Bestimmungen des Polizeirechts vor (OLG Hamm NVwZ-RR 2010, 921/922).

    Auch diese Bestimmungen stellen Spezialregelungen dar (BeckOK PolR Bayern/Senftl PAG Art. 25 Rn. 6) und gehen den allgemeinen Bestimmungen des Polizeirechts vor (OLG Hamm NVwZ-RR 2010, 921/922).

    Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer bereits vollzogenen Durchsuchungsanordnung kommt es auf den Sachverhalt an, der für den zuständigen Amtsrichter im Zeitpunkt seiner Entscheidung - gegebenenfalls nach Durchführung der möglichen und im Einzelfall gemäß § 26 FamFG erforderlichen Ermittlungen - erkennbar war (OLG Karlsruhe NJW 2017, 90/91; OLG Brandenburg NVwZ-RR 2015, 32; OLG Düsseldorf FGPrax 2014, 182/183; OLG Hamm NVwZ-RR 2010, 921/922; FGPrax 2004, 306/307; OLG Frankfurt a. M. FGPrax 2007, 42; BeckOK PolR Bayern/Schwabenbauer PAG Art. 24 Rn. 60; KK-StPO/Bruns 8. Aufl. § 105 Rn. 19; Köhler in Meyer-Goßner/Schmitt § 105 Rn. 15a; MüKoStPO/Hauschild § 105 Rn. 41b).

  • OLG Karlsruhe, 23.08.2016 - 11 W 79/16

    Verhältnismäßigkeit einer auf Polizeirecht gestützten Beschlagnahme von Computern

    Die Herausgabe der sichergestellten Sachen kann vor dem Oberlandesgericht nicht begehrt werden, da für einen solchen Antrag allein der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten gegeben ist (OLG Düsseldorf, FGPrax 2014, 182; OLG Hamm, NVwZ-RR 2010, 921 f.).
  • VG Freiburg, 14.06.2012 - 4 K 914/12

    (Sicherstellung von Waffen

    Eine solche Frist hat die Antragsgegnerin dem Antragsteller bei Erlass der Verfügung vom 13.04.2012 nicht gesetzt (dies wäre bei einer "sofortigen" Sicherstellung nach § 46 Abs. 4 Satz 1 WaffG auch gar nicht erforderlich; vgl. hierzu OLG Hamm, Beschluss vom 10.08.2010, NVwZ-RR 2010, 921 ).
  • OLG Braunschweig, 16.03.2023 - 3 W 532/22

    Gefahr; gegenwärtige Gefahr; Gefahrenbegriff; qualifizierter Gefahrenbegriff;

    Daneben regelt § 46 Abs. 4 WaffG das Verfahren in Dringlichkeitsfällen (OLG Hamm, Beschluss vom 11. August 2010 - 15 W 86/10 -, NVwZ-RR 2010, S. 921 [OLG Hamm 10.08.2010 - 15 W 86/10] ; Heller/Soschinka/Rabe, Waffenrecht, 4. Auflage 2020, Rn. 1001).

    Danach ergeben sich die behördlichen Eingriffs- und Befugnisnormen in erster Linie aus den gesetzlichen Spezialermächtigungen des Waffengesetzes; diese Sonderregelungen gehen dem allgemeinen Gefahrenabwehrrecht grundsätzlich vor (OLG München, Beschluss vom 26. September 2019 - 34 Wx 284/19 -, juris, Rn. 34; OLG Hamm, Beschluss vom 11. August 2010 - 15 W 86/10 -, NVwZ-RR 2010, S. 921 [OLG Hamm 10.08.2010 - 15 W 86/10] m.w.N.; Schwabenbauer , in: BeckOK PolR Bayern, 21. Edition, Stand: 15. Januar 2023, Art. 23 PAG, Rn. 17, 64b; vgl. auch Gerlemann , in: Steindorf, Waffenrecht, 11. Auflage 2022, § 45 WaffG, Rn. 1).

    § 46 Abs. 4 WaffG - der die Möglichkeit einer richterlichen Durchsuchungsanordnung im Waffengesetz regelt - gilt nur für die sofortige Sicherstellung in den dort genannten Dringlichkeitsfällen, so dass ein Rückgriff auf diese Vorschrift im Fristsetzungsverfahren nicht möglich ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 11. August 2010 - 15 W 86/10 -, NVwZ-RR 2010, S. 921 [922] [OLG Hamm 10.08.2010 - 15 W 86/10] [OLG Hamm 10.08.2010 - 15 W 86/10] ; VG Würzburg, Beschluss vom 23. Februar 2016 - W 5 X 16.206 -, juris, Rn. 14).

  • OLG Düsseldorf, 21.02.2014 - 3 Wx 193/13

    Rechtmäßigkeit einer Durchsuchungsanordnung zur Sicherstellung von Waffen und

    Denn für einen solchen Antrag ist nicht der ordentliche Rechtsweg, sondern der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten gegeben (dazu im einzelnen: OLG Hamm NVwZ-RR 2010, 921 f.; Senat vom 26.01.2012 - I- 3 Wx 22/11, bei juris, Rdn. 13 m.N.).

    Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer bereits vollzogenen Durchsuchungsanordnung kommt es auf den Sachverhalt an, der für den zuständigen Amtsrichter im Zeitpunkt seiner Entscheidung - ggf. nach Durchführung der möglichen und im Einzelfall gemäß § 26 FamFG erforderlichen Ermittlungen - erkennbar war (OLG Hamm, Beschluss vom 11.08.2010 - 15 W 86/10 BeckRS 2010, 21763; Senat FGPrax 2004, 306 f.; FGPrax 2008, 90 f.; OLG Frankfurt FGPrax 2007, 42).

  • OLG Oldenburg, 14.12.2016 - 12 W 200/16

    Polizei- und Ordnungsrecht in Niedersachsen: Durchsuchung einer Wohnung zur

    Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer bereits vollzogenen Durchsuchungsanordnung kann es dabei nur auf den Sachverhalt ankommen, der für den Amtsrichter im Zeitpunkt seiner Entscheidung - gegebenenfalls nach Durchführung der möglichen und nach § 26 FamFG erforderlichen Ermittlungen - erkennbar war (vgl. OLG Düsseldorf FGPrax 2014, 182f m.w. Nachw.; OLG Frankfurt FGPrax 2007, 42; OLG Hamm NVwZ-RR 2010, 921; FGPrax 2004, 306).
  • VG Freiburg, 28.07.2014 - 4 K 1554/14

    Verwaltungsrechtsweg: Durchsuchung einer Wohnung im Zusammenhang mit einer

    Es handelt sich um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art ( vgl. VG Sigmaringen, Beschluss vom 06.03.2002 - 6 K 368/02 -, juris; im Erg. ebenso VG Freiburg, Beschluss vom 02.06.2008 - 1 K 590/08 -, juris, und VG Sigmaringen, Beschluss vom 24.02.2005 - 7 K 301/05 -, juris; zur vergleichbaren Rechtslage in Bayern: OLG München, Beschluss vom 04.09.2012, NVwZ-RR 2013, 78, m.w.N. auch zur Rspr. des Bayer. VGH; anders zur Rechtslage in Nordrhein-Westfalen: OLG Hamm, Beschluss vom 10.08.2010, NVwZ-RR 2010, 921 ), für die das Landesrecht keine Sonderzuweisung enthält.
  • OLG Brandenburg, 16.09.2014 - 11 Wx 6/11

    Wohnungsdurchsuchung zur Gefahrenabwehr: Sicherstellung der von einem

    Danach hat der Richter, bevor er die Durchsuchung anordnet, unter Zugrundelegung des vorgetragenen und nach etwaigen weiteren Ermittlungen festgestellten Sachverhalts in eigener Verantwortung zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Durchführung dieser Maßnahme vorliegen und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gewahrt ist (vgl. OLG Hamm NVwZ-RR 2010, 921 m.w.N.; OLG Frankfurt FGPrax 2007.42).
  • VG Arnsberg, 11.11.2019 - 3 I 24/19
    vgl. im Ergebnis ebenso für den Falle einer auf § 46 Abs. 4 Satz 2 des Waffengesetzes (WaffG) gestützten Durchsuchung: OLG Hamm, Beschluss vom 11. August 2010 - 15 W 86/10 -, juris, Rn. 11; Gade, in: Gade, Waffengesetz, 2. Aufl. 2018, § 46 Rn. 10; in diesem Sinne wohl auch: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Februar 2014 - 3 Wx 193/13 -, juris, Rn. 20.
  • OLG Düsseldorf, 26.03.2014 - 3 Wx 25/14

    Beschlagnahme sichergestellter Waffen aus Gründen der Gefahrenabwehr;

    Wie bereits gesagt, ist die sofortige Sicherstellung nach § 46 Abs. 4 Satz 1 WaffG eine Maßnahme zur Gefahrenabwehr, und die Entscheidung über deren Anordnung obliegt allein der Waffenrechtsbehörde in eigener Zuständigkeit und Verantwortung, erst eine Wohnungsdurchsuchung zum Zwecke der Durchsetzung der sofortigen Sicherstellung bedarf unter Umständen der vorherigen richterlichen Anordnung (OLG Hamm NVwZ-RR 2010, S. 921 f. m.w.Nachw.; Senat, Beschluss vom 26. Januar 2012 in Sachen I-3 Wx 22/11 = BeckRS 2013, 03048 und Beschluss vom 21. Februar 2014 in Sachen I-3 Wx 193/13 = BeckRS 2014, 05414).
  • OLG München, 04.09.2012 - 34 Wx 219/12

    Anordnung der Durchsuchung sowie Sicherstellung von Schusswaffen in Bayern

  • OLG Brandenburg, 08.05.2014 - 11 Wx 8/11

    Wohnungsdurchsuchung zur Gefahrenabwehr nach brandenburgischem Polizeirecht:

  • VG Neustadt, 26.10.2011 - 5 K 1198/10

    26 Jahre nach Sicherstellung von Schusswaffen kein Anspruch auf

  • OLG Düsseldorf, 26.01.2012 - 3 Wx 22/11

    Rechtswidrigkeit der Durchsuchung der Wohnung eines Sportschützen sowie der

  • OLG Düsseldorf, 15.05.2012 - 3 Wx 96/12

    Gerichtliche Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung zum Zwecke der Sicherstellung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht