Rechtsprechung
   BVerwG, 26.10.2010 - 1 C 18.09   

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BVerwG, 26.10.2010 - 1 C 18.09 (https://dejure.org/2010,1400)
BVerwG, Entscheidung vom 26.10.2010 - 1 C 18.09 (https://dejure.org/2010,1400)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Oktober 2010 - 1 C 18.09 (https://dejure.org/2010,1400)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    AsylVfG § 42 Satz 1; AufenthG § 1 Abs. 1 Satz 1, § 25 Abs. 5, § 48 Abs. 3, §§ 60, 104a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, Abs. 5; EMRK Art. 8; GG Art. 2 Abs. 1, Art. 6; VwGO § 137 Abs. 2, § 173; ZPO § 293
    Abschiebungsverbot; Aufenthaltsbeendigung; Aufenthaltserlaubnis; ausländisches Recht; Altfallregelung; Behindern; Bleiberecht; Ausschlussgrund; Hinauszögern; Mitwirkung; Privatleben; Verwurzelung; Verschulden; Vorsatz

  • openjur.de

    Abschiebungsverbot; Aufenthaltsbeendigung; Aufenthaltserlaubnis; ausländisches Recht; Altfallregelung; Behindern; Bleiberecht; Ausschlussgrund; Hinauszögern; Mitwirkung; Privatleben; Verwurzelung; Verschulden; Vorsatz.

  • Bundesverwaltungsgericht

    AsylVfG § 42 Satz 1
    Abschiebungsverbot; Altfallregelung; Aufenthaltsbeendigung; Aufenthaltserlaubnis; Ausschlussgrund; Behindern; Bleiberecht; Hinauszögern; Mitwirkung; Privatleben; Verschulden; Verwurzelung; Vorsatz; ausländisches Recht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 42 S 1 AsylVfG 1992, § 1 Abs 1 S 1 AufenthG 2004, § 25 Abs 5 AufenthG 2004, § 48 Abs 3 AufenthG 2004, § 60 AufenthG 2004
    Behinderung einer zumutbaren Mitwirkungshandlung zur Beseitigung eines Ausreisehindernisses

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer vorsätzlichen Behinderung einer behördlichen Maßnahme zur Aufenthaltsbeendigung durch Verweigerung der Unterschrift eines Antrags auf Ausstellung eines Passersatzpapiers; Notwendigkeit einer bereits konkret eingeleiteten behördlichen Maßnahme zur ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 104a Abs. 1, AsylVfG § ... 42 Abs. 1, GG Art. 2 Abs. 1, EMRK Art. 8 Abs. 1, EMRK Art. 8 Abs. 2, AufenthG § 1 Abs. 1 S. 1, GG Art. 6 Abs. 2, AufenthG § 48 Abs. 3, AufenthG § 104a Abs. 5 S. 1, AufenthG § 25 Abs. 5
    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen, Altfallregelung, Bleiberecht, Mitwirkungspflicht, Passbeschaffung, Ausschlussgrund, zielstaatsbezogenes Abschiebungshindernis, Bindungswirkung, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Marokko, Achtung des Privatlebens, ...

  • rewis.io

    Behinderung einer zumutbaren Mitwirkungshandlung zur Beseitigung eines Ausreisehindernisses

  • ra.de
  • rewis.io

    Behinderung einer zumutbaren Mitwirkungshandlung zur Beseitigung eines Ausreisehindernisses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen einer vorsätzlichen Behinderung einer behördlichen Maßnahme zur Aufenthaltsbeendigung durch Verweigerung der Unterschrift eines Antrags auf Ausstellung eines Passersatzpapiers; Notwendigkeit einer bereits konkret eingeleiteten behördlichen Maßnahme zur ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 210
  • DÖV 2011, 207
 
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Wird zitiert von ... (176)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 10.11.2009 - 1 C 19.08

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Altfallregelung; Unmöglichkeit der

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2010 - 1 C 18.09
    Fordert die Ausländerbehörde einen vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer auf, eine ihm zumutbare Mitwirkungshandlung zur Beseitigung eines Ausreisehindernisses vorzunehmen (hier: einen Antrag auf Ausstellung eines Passersatzpapiers zu unterschreiben), und verweigert der Ausländer diese Mitwirkung, dann behindert er vorsätzlich behördliche Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung im Sinne von § 104a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AufenthG (wie Urteil vom 10. November 2009 - BVerwG 1 C 19.08 - BVerwGE 135, 219).

    Die konkret eingeforderte Mitwirkungshandlung muss rechtmäßig, insbesondere dem Betroffenen zumutbar gewesen sein (Urteil vom 10. November 2009 - BVerwG 1 C 19.08 - BVerwGE 135, 219 Rn. 20).

    Unterhalb dieser Schwelle besteht hinsichtlich des Zusammenhangs zwischen einer Verletzung von Mitwirkungspflichten und der Erfolglosigkeit aufenthaltsbeendender Maßnahmen, der immer nur hypothetisch beurteilt werden kann, eine tatsächliche widerlegbare Vermutung zulasten des Ausländers (vgl. auch Urteil vom 10. November 2009 a.a.O. Rn. 20).

    Eine wissentliche und willentliche Behinderung oder Verzögerung aufenthaltsbeendender Maßnahmen liegt jedenfalls dann vor, wenn der Betroffene von der Ausländerbehörde ausdrücklich zur (zumutbaren und erheblichen) Mitwirkung angehalten wird und sich der Mitwirkung verweigert (Urteil vom 10. November 2009 a.a.O. Rn. 21).

    In diesem Rahmen ist ein ausreisepflichtiger Ausländer gehalten, zur Ausreise nicht nur willens und bereit zu sein, sondern auch an darauf zielenden Maßnahmen mitzuwirken (vgl. Urteil vom 10. November 2009 a.a.O. Rn. 14).

  • BVerwG, 27.06.2006 - 1 C 14.05

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis;

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2010 - 1 C 18.09
    Hat das Bundesamt festgestellt, dass zielstaatsbezogene Abschiebungsverbote gemäß § 60 AufenthG nicht bestehen, ist sowohl die Ausländerbehörde im Aufenthaltserlaubnisverfahren wie auch das Gericht in einem sich daran anschließenden Prozess an diese Entscheidung gebunden (§ 42 Satz 1 AsylVfG; vgl. dazu Urteil vom 27. Juni 2006 - BVerwG 1 C 14.05 - BVerwGE 126, 192 Rn. 12 und 17).

    Aber auch bei der Entscheidung über eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG ist die Ausländerbehörde bei ehemaligen Asylbewerbern gemäß § 42 Satz 1 AsylVfG an die (positive oder negative) Feststellung des Bundesamtes gebunden (Urteil vom 27. Juni 2006 a.a.O. Rn. 17).

  • BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 3.08

    Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Sicherung des Lebensunterhalts;

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2010 - 1 C 18.09
    Ein Privatleben im Sinne des Art. 8 Abs. 1 EMRK, das den Schutzbereich der Vorschrift eröffnet und eine Verwurzelung im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte begründet, kommt grundsätzlich nur auf der Grundlage eines rechtmäßigen Aufenthalts und eines schutzwürdigen Vertrauens auf den Fortbestand des Aufenthalts in Betracht (Urteil vom 30. April 2009 - BVerwG 1 C 3.08 - NVwZ 2009, 1239 Rn. 20; offengelassen in: EGMR, Urteile vom 16. September 2004 - 11103/03 - Ghiban - NVwZ 2005, 1046 und vom 8. April 2008 - 21878/06 - Nnyanzi - ZAR 2010, 189 ).
  • BVerwG, 03.06.2006 - 1 B 132.05

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen nach §

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2010 - 1 C 18.09
    Das entspricht der Rechtsprechung des erkennenden Senats, derzufolge dem Ausländer keine Handlungen abverlangt werden dürfen, die von vornherein ohne Einfluss auf die Möglichkeit der Ausreise oder erkennbar aussichtslos sind (Beschlüsse vom 3. Juni 2006 - BVerwG 1 B 132.05 - und vom 10. März 2009 - BVerwG 1 B 4.09 - Buchholz 402.242 § 25 AufenthG Nr. 3 und 11 zu § 25 Abs. 5 Satz 4 AufenthG).
  • BVerwG, 10.03.2009 - 1 B 4.09

    Sperre für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis wegen einer Verletzung der

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2010 - 1 C 18.09
    Das entspricht der Rechtsprechung des erkennenden Senats, derzufolge dem Ausländer keine Handlungen abverlangt werden dürfen, die von vornherein ohne Einfluss auf die Möglichkeit der Ausreise oder erkennbar aussichtslos sind (Beschlüsse vom 3. Juni 2006 - BVerwG 1 B 132.05 - und vom 10. März 2009 - BVerwG 1 B 4.09 - Buchholz 402.242 § 25 AufenthG Nr. 3 und 11 zu § 25 Abs. 5 Satz 4 AufenthG).
  • BVerwG, 26.10.2010 - 1 C 19.09

    Aufenthaltserlaubnis; Altfallregelung; Bleiberecht; Ausschlussgrund;

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2010 - 1 C 18.09
    Die Konsequenzen aus der zeitlichen Beschränkung der erstrebten Rechtsfolge, die während des Revisionsverfahrens aktuell geworden ist, kann im vorliegenden Verfahren dahinstehen (vgl. aber Urteil vom 26. Oktober 2010 - BVerwG 1 C 19.09 -).
  • BVerfG, 10.05.2007 - 2 BvR 304/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch rechtswidrige

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2010 - 1 C 18.09
    Das von diesen Bestimmungen u.a. geschützte Recht auf Achtung des Privatlebens umfasst, auch soweit es keinen familiären Bezug hat, die Summe der persönlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Beziehungen, die für das Privatleben eines jeden Menschen konstitutiv sind und denen - angesichts der zentralen Bedeutung dieser Bindungen für die Entfaltung der Persönlichkeit eines Menschen - bei fortschreitender Dauer des Aufenthalts wachsende Bedeutung zukommt (Urteil vom 27. Januar 2009 - BVerwG 1 C 40.07 - BVerwGE 133, 72 Rn. 21; BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. Mai 2007 - 2 BvR 304/07 - NVwZ 2007, 946 ; EGMR, Urteil vom 23. Juni 2008 - 1638/03 - Maslov - InfAuslR 2008, 333).
  • EGMR, 16.09.2004 - 11103/03

    M. C. G. gegen Deutschland

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2010 - 1 C 18.09
    Ein Privatleben im Sinne des Art. 8 Abs. 1 EMRK, das den Schutzbereich der Vorschrift eröffnet und eine Verwurzelung im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte begründet, kommt grundsätzlich nur auf der Grundlage eines rechtmäßigen Aufenthalts und eines schutzwürdigen Vertrauens auf den Fortbestand des Aufenthalts in Betracht (Urteil vom 30. April 2009 - BVerwG 1 C 3.08 - NVwZ 2009, 1239 Rn. 20; offengelassen in: EGMR, Urteile vom 16. September 2004 - 11103/03 - Ghiban - NVwZ 2005, 1046 und vom 8. April 2008 - 21878/06 - Nnyanzi - ZAR 2010, 189 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2009 - 18 A 3049/08

    Ausschluss des Anspruchs auf eine Probeaufenthaltserlaubnis bei unzureichender

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2010 - 1 C 18.09
    - OVG für das Land Nordrhein-Westfalen - 19.08.2009 - AZ: OVG 18 A 3049/08.
  • EGMR, 08.04.2008 - 21878/06

    Uganda, Europäische Menschenrechtskonvention, Europäischer Gerichtshof für

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2010 - 1 C 18.09
    Ein Privatleben im Sinne des Art. 8 Abs. 1 EMRK, das den Schutzbereich der Vorschrift eröffnet und eine Verwurzelung im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte begründet, kommt grundsätzlich nur auf der Grundlage eines rechtmäßigen Aufenthalts und eines schutzwürdigen Vertrauens auf den Fortbestand des Aufenthalts in Betracht (Urteil vom 30. April 2009 - BVerwG 1 C 3.08 - NVwZ 2009, 1239 Rn. 20; offengelassen in: EGMR, Urteile vom 16. September 2004 - 11103/03 - Ghiban - NVwZ 2005, 1046 und vom 8. April 2008 - 21878/06 - Nnyanzi - ZAR 2010, 189 ).
  • EGMR, 23.06.2008 - 1638/03

    Maslov ./. Österreich

  • BVerwG, 27.01.2009 - 1 C 40.07

    Altfallregelung; Bleiberechtserlass; oberste Landesbehörde; Einvernehmen mit dem

  • OVG Niedersachsen, 08.02.2018 - 13 LB 43/17

    Anderweitige Rechtshängigkeit; Aufenthaltserlaubnis an gut integrierte geduldete

    Nach Art. 8 EMRK schutzwürdig können aber nur solche Bindungen sein, die während Zeiten einer den Aufenthalt des Ausländers im Aufenthaltsstaat gestattenden behördlichen Entscheidung entstanden sind, die zugleich ein berechtigtes Vertrauen des Ausländers in den Fortbestand seines Aufenthalts begründet hat (vgl. EGMR 4. Sektion, Urt. v. 8.4.2008 - 21878/06 -, zitiert nach Human Rights Documentation - HUDOC - (Nnyanzi ./. Vereinigtes Königreich); EGMR 3. Sektion, Urt. v. 11.4.2006 - 61292/00 -, zitiert nach HUDOC (Useinov ./. Niederlande); EGMR 3. Sektion, Urt. v. 7.10.2004 - 33743/03 -, NVwZ 2005, 1043, 1045 (Dragan u.a. ./. Deutschland); EGMR 1. Sektion, Urt. v. 5.9.2000 - 44328/98 -, zitiert nach HUDOC (Solomon ./. Niederlande); BVerwG, Urt. v. 26.10.2010 - BVerwG 1 C 18.09 -, juris Rn. 14; Urt. v. 30.4.2009 - BVerwG 1 C 3.08 -, InfAuslR 2009, 333, 335; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 29.3.2011 - 8 LB 121/08 -, juris Rn. 52 f.; Hessischer VGH, Urt. v. 7.7.2006 - 7 UE 509/06 -, juris Rn. 58; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 18.1.2006 - 13 S 2220/05 -, ZAR 2006, 142, 144; OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 23.2.1999 - 4 L 195/98 -, NordÖR 2000, 124, 126; BMI, Bericht zur Evaluierung des Zuwanderungsgesetzes, Juli 2006, S. 80; Fritzsch, Die Grenzen des völkerrechtlichen Schutzes sozialer Bindungen von Ausländern nach Art. 8 EMRK, in: ZAR 2010, 14, 16 f.; Hailbronner, a.a.O., § 25 Rn. 184 f. (Stand: November 2015); Storr u.a., Kommentar zum Zuwanderungsrecht, 2. Aufl., AufenthG, § 25 Rn. 31).

    16/5065, S. 202: "Grundsatz, dass das minderjährige Kind das aufenthaltsrechtliche Schicksal der Eltern teilt"; BVerwG, Urt. v. 26.10.2010, a.a.O., Rn. 15; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 9.11.2010 - 8 PA 265/10 -, juris Rn. 6; v. 12.7.2010 - 8 LA 154/10 -, juris Rn. 16; v. 18.5.2010 - 8 PA 86/10 -, juris Rn. 10; Urt. v. 29.1.2009 - 11 LB 136/07 -, juris Rn. 75; Bayerischer VGH, Beschl. v. 13.7.2010 - 19 ZB 10.1129 -, juris Rn. 7; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 22.7.2009 - 11 S 1622/07 -, juris Rn. 81 jeweils m.w.N.).

  • VG Stuttgart, 10.01.2017 - 11 K 2461/16

    Erteilung einer humanitären Aufenthaltserlaubnis

    Der Schutz der Achtung des Privatlebens begründet vorliegend ebenso wenig eine rechtliche Unmöglichkeit der Ausreise der Kläger zu 1 und zu 2 sowie des Klägers zu 7. Dabei kann das Gericht offenlassen, ob der Schutzbereich des Art. 8 Abs. 1 EMRK unter dem Blickwinkel des Privatlebens nur auf der Grundlage eines rechtmäßigen Aufenthalts eröffnet ist (so BVerwG, Urt. v. 26.10.2010 - 1 C 18/09 - NVwZ-RR 2011, 210 und Urt. v. 30.04.2009 - 1 C 3/08 - NVwZ 2009, 1239; OVG Lüneburg, Beschl. v. 12.08.2010 - 8 PA 182/10 - InfAuslR 2010, 429; Beschl. v. 28.03.2014 - 8 LA 192/13 - juris - und Beschl. v. 14.07.2014 - 8 ME 72/14 - InfAuslR 2014, 335; OVG Koblenz, Urt. v. 15.03.2012 - 7 A 11417/11 - juris - ; VGH München, Beschl. v. 11.08.2011 - 19 CE 11.1347 - juris -) oder ob die Legalität bzw. Illegalität des Aufenthalts (lediglich) ein Gesichtspunkt ist, dem im Rahmen der Prüfung der Schranken des Art. 8 Abs. 2 EMRK Rechnung zu tragen ist (so VGH Mannheim, Urt. v. 13.12.2010 - 11 S 2359/10 - DVBl. 2011, 370; Urt. v. 22.07.2009 - 11 S 1622/07 - juris - Beschl. v. 05.02.2009 - 11 S 3244/08 - VBlBW 2009, 357; Beschl. v. 03.11.2008 - 11 S 2235/08 - VBlBW 2009, 195; Beschl. v. 16.07.2008 - 11 S 1534/08 - AuAS 2008, 242 und Beschl. v. 25.10.2007 - 11 S 2091/07 - VBlBW 2008, 114; OVG Hamburg, Beschl. v. 03.03.2009 - 2 Bs 22/09 - Asylmagazin 7-8/09, 44 und Beschl. v. 05.05.2014 - 4 BS 98/14 - InfAuslR 2014, 270; OVG Bremen, Urt. v. 05.07.2011 - 1 A 184/10 - InfAuslR 2011, 379; Urt. v. 28.06.2011 - 1 A 141/11 - Nord-ÖR 2011, 440 und Beschl. v. 22.11.2010 - 1 B 154/10 - Asylmagazin 2011, 90).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.02.2017 - 3 B 14.16

    Humanitärer Aufenthaltstitel; Geburt im Inland; Ausschluss des Familiennachzugs

    Im Rahmen des § 25 Abs. 5 Satz 4 AufenthG muss sich die Klägerin die mangelnde Mitwirkung ihrer Mutter bei der Beschaffung von Reisedokumenten als ihrer gesetzlichen Vertreterin zurechnen lassen (BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 2010 - 1 C 18/09 - juris Rn. 26, 22).

    Allerdings muss die Ausländerbehörde gesetzliche Mitwirkungspflichten z.B. zur Beschaffung von Identitätspapieren (§ 48 Abs. 3 AufenthG) konkret gegenüber dem Betroffenen aktualisiert haben, um aus der mangelnden Mitwirkung negative aufenthaltsrechtliche Folgen ziehen zu können (BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 2010 - 1 C 18/09 - juris Rn. 17).

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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 22.11.2010 - 9 LC 393/08   

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https://dejure.org/2010,5120
OVG Niedersachsen, 22.11.2010 - 9 LC 393/08 (https://dejure.org/2010,5120)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.11.2010 - 9 LC 393/08 (https://dejure.org/2010,5120)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. November 2010 - 9 LC 393/08 (https://dejure.org/2010,5120)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Fremdenverkehrsbeitragspflicht von Vermietern und Verpächtern

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 9 Abs. 1 S. 1 NKAG; § 9 Abs. 2 NKAG; § 2 Abs. 1 S. 1, 2 NKAG
    Fremdenverkehrsbeitragspflicht von Vermietern und Verpächtern beim Überlassen von im Erhebungsgebiet gelegenen Räumlichkeiten an durch den Fremdenverkehr unmittelbar bevorteilte Personen und Unternehmen; Rückgriff auf Auffangvorschriften zur Erstreckung der ...

  • rechtsportal.de

    Fremdenverkehrsbeitragspflicht von Vermietern und Verpächtern beim Überlassen von im Erhebungsgebiet gelegenen Räumlichkeiten an durch den Fremdenverkehr unmittelbar bevorteilte Personen und Unternehmen; Rückgriff auf Auffangvorschriften zur Erstreckung der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Fremdenverkehrsbeitragssatzung der Gemeinde Wangerland unwirksam

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fremdenverkehrsbeitragspflicht von Vermietern

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fremdenverkehrsbeitragspflicht von Vermietern und Verpächtern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fremdenverkehrsbeitragspflicht von Vermietern und Verpächtern beim Überlassen von im Erhebungsgebiet gelegenen Räumlichkeiten an durch den Fremdenverkehr unmittelbar bevorteilte Personen und Unternehmen; Rückgriff auf Auffangvorschriften zur Erstreckung der ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 210 (Ls.)
  • DVBl 2011, 124
  • DÖV 2011, 203
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (23)

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.11.1990 - 9 L 156/89

    Fremdenverkehrsbeitrag; Fremdenverkehr; Unmittelbare wirtschaftliche Vorteile;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.11.2010 - 9 LC 393/08
    Der Bemessung anhand von Produktionsfaktoren liegt erkennbar die nachvollziehbare Erwägung zugrunde, dass unter Wahrscheinlichkeitsgesichtspunkten mit der Größe eines Betriebes auch dessen Gewinn- und Verdienstmöglichkeiten steigen und dass der jeweils in Bezug genommene Produktionsfaktor - im Falle der Klägerin beispielhaft die Anzahl der Fahrräder - ein hinreichender Indikator für die Bestimmung der Betriebsgröße ist (vgl. dazu bereits OVG Lüneburg, Beschluss vom 22.11.1973 - III OVG C 4/73 - KStZ 1974, 51 ff.; Nds. OVG, Urteil vom 13.11.1990 - 9 L 156/89 - NVwZ-RR 1992, 45, juris Rdn. 17 ff.; OVGSH, Urteile vom 4.10.1995 - 2 L 220 und 222/95 - KStZ 1997, 93).

    Angesichts der Kompliziertheit der Feststellung, wie hoch der wirtschaftliche Vorteil der einzelnen Beitragspflichtigen für sich genommen und der Gruppen von Beitragspflichtigen im Vergleich zueinander ist, braucht die Satzung den Maßstab nicht in allen Einzelheiten, sondern nur in den beschriebenen Grundzügen festzulegen (BVerwG, Urteil vom 15.10.1971 - VII C 13.70 u.a. - BVerwGE 39, 5, juris Rdn. 16; so im Ergebnis auch Nds. OVG, Urteil vom 13.11.1990 - 9 L 156/89 - NVwZ-RR 1992, 45, juris; Urteil vom 26.3.2003 - 9 KN 352/02 - NordÖR 2003, 328, juris).

    Dazu zählen z.B. die Inhaber solcher Ladengeschäfte und Handwerksbetriebe, welche die unmittelbar am Fremdenverkehr verdienenden Personen oder Unternehmen beliefern (Großhändler, Getränkeniederlassungen, Gärtnereien), aber auch alle Freischaffenden, die gegenüber den unmittelbar Bevorteilten mit Rücksicht auf den Fremdenverkehr Dienstleistungen erbringen, wie etwa Steuerberater, Notare, Banken und Sparkassen oder Architekten (zu alle dem Nds. OVG, Urteil vom 13.12.2006 - 9 KN 180/04 - NVwZ-RR 2007, 277, juris Rdn. 44 m.w.N.; Urteil vom 26.3.2003 - 9 KN 352/02 - NordÖR 2003, 328, juris Rdn. 16; Urteil vom 13.11.1990 - 9 L 156/89 - NVwZ-RR 1992, 45, juris Rdn. 8, 14; Urteil vom 3.4.1988 - 3 OVG A 249/85 - KStZ 1989, 16; vgl. auch etwa OVGSH, Urteil vom 17.3.2008 - 2 LB 40/07 - NordÖR 2008, 281, juris, Ls. 1; VGHBW, Urteil vom 15.1.2009 - 2 S 952/08 - ZKF 2009, 260, juris; Lichtenfeld in Driehaus, KAG, Kommentar, Stand: Sept. 2010, Band II, § 11 Rdn. 82).

    Ansonsten kann er mit dem Einwand, einzelne Beitragssätze hätten höher oder niedriger angesetzt werden müssen, nicht durchdringen (Nds. OVG, Urteil vom 26.3.2003 - 9 KN 352/02 - NordÖR 2003, 328, juris Rdn. 17; Urteil vom 13.11.1990 - 9 L 156/89 - NVwZ-RR 1992, 45, juris; vgl. auch Urteil vom 7.5.2009 - 9 LC 361/07 -).

  • OVG Niedersachsen, 26.03.2003 - 9 KN 352/02

    Fremdenverkehrsbeitragspflicht eines Anbieters von PC-Kursen in einem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.11.2010 - 9 LC 393/08
    Angesichts der Kompliziertheit der Feststellung, wie hoch der wirtschaftliche Vorteil der einzelnen Beitragspflichtigen für sich genommen und der Gruppen von Beitragspflichtigen im Vergleich zueinander ist, braucht die Satzung den Maßstab nicht in allen Einzelheiten, sondern nur in den beschriebenen Grundzügen festzulegen (BVerwG, Urteil vom 15.10.1971 - VII C 13.70 u.a. - BVerwGE 39, 5, juris Rdn. 16; so im Ergebnis auch Nds. OVG, Urteil vom 13.11.1990 - 9 L 156/89 - NVwZ-RR 1992, 45, juris; Urteil vom 26.3.2003 - 9 KN 352/02 - NordÖR 2003, 328, juris).

    Dazu zählen z.B. die Inhaber solcher Ladengeschäfte und Handwerksbetriebe, welche die unmittelbar am Fremdenverkehr verdienenden Personen oder Unternehmen beliefern (Großhändler, Getränkeniederlassungen, Gärtnereien), aber auch alle Freischaffenden, die gegenüber den unmittelbar Bevorteilten mit Rücksicht auf den Fremdenverkehr Dienstleistungen erbringen, wie etwa Steuerberater, Notare, Banken und Sparkassen oder Architekten (zu alle dem Nds. OVG, Urteil vom 13.12.2006 - 9 KN 180/04 - NVwZ-RR 2007, 277, juris Rdn. 44 m.w.N.; Urteil vom 26.3.2003 - 9 KN 352/02 - NordÖR 2003, 328, juris Rdn. 16; Urteil vom 13.11.1990 - 9 L 156/89 - NVwZ-RR 1992, 45, juris Rdn. 8, 14; Urteil vom 3.4.1988 - 3 OVG A 249/85 - KStZ 1989, 16; vgl. auch etwa OVGSH, Urteil vom 17.3.2008 - 2 LB 40/07 - NordÖR 2008, 281, juris, Ls. 1; VGHBW, Urteil vom 15.1.2009 - 2 S 952/08 - ZKF 2009, 260, juris; Lichtenfeld in Driehaus, KAG, Kommentar, Stand: Sept. 2010, Band II, § 11 Rdn. 82).

    Ansonsten kann er mit dem Einwand, einzelne Beitragssätze hätten höher oder niedriger angesetzt werden müssen, nicht durchdringen (Nds. OVG, Urteil vom 26.3.2003 - 9 KN 352/02 - NordÖR 2003, 328, juris Rdn. 17; Urteil vom 13.11.1990 - 9 L 156/89 - NVwZ-RR 1992, 45, juris; vgl. auch Urteil vom 7.5.2009 - 9 LC 361/07 -).

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.11.1990 - 9 K 11/89

    Gemeinde; Fremdenverkehrsbeitragssatzung; Anschaffung von Einrichtungen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.11.2010 - 9 LC 393/08
    Zugleich fehlt es an einer Regelung, wie der umzulegende Aufwand auf die unterschiedlichen Gruppen von Beitragspflichtigen zu verteilen ist, nach welchen Maßstäben also die Gruppen von Beitragspflichtigen im Verhältnis zueinander zu belasten sind (vgl. dazu Nds. OVG, Urteil vom 13.11.1990 - 9 K 11/89 - NVwZ-RR 1992, 40, juris; OVGSH, Urteile vom 4.10.1995 - 2 L 220 und 222/95 - KStZ 1997, 93 und vom 23.8.2000 - 2 L 226/98 - NordÖR 2001, 221, juris).

    Auf eine solche Auffangvorschrift darf in zulässiger Weise nur für diejenigen Bevorteilten zurückgegriffen werden, deren Hinzutreten zum Kreis der Beitragspflichtigen nicht vorhersehbar war (OVG Lüneburg, Urteil vom 13.11.1990 - 9 K 11/89 - NVwZ-RR 1992, 40, juris Rdn. 35).

    Selbst wenn aber ein solches festzustellen gewesen wäre, handelte es sich nur um eine durch die Klägerin nicht rügefähige Verletzung objektiven Rechts (Nds. OVG, Beschluss vom 10.4.2008 - 9 LA 37/07 - juris; OVG Lüneburg, Urteil vom 13.11.1990 - 9 K 11/89 - NVwZ-RR 1992, 40, juris Rdn. 35; BayVGH, Beschluss vom 18.6.2008 - 4 ZB 08.258 - juris).

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 05.12.1990 - 14 K 1/89

    Erhebung von Fremdenverkehrsabgaben

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.11.2010 - 9 LC 393/08
    Er ist deswegen zur Erfassung der in Rede stehenden Gruppe von Vermietern und Verpächtern nicht geeignet (vgl. zu diesem Erfordernis OVG Lüneburg, Urteil vom 5.12.1990 - 14 K 1/89 - juris Rdn. 4).

    Der zuletzt dargestellte Verstoß gegen den Grundsatz der konkreten Vollständigkeit führt zur Gesamtunwirksamkeit der Satzung (vgl. bereits OVG Lüneburg, Urteil vom 5.12.1990 - 14 K 1/89 - juris; s. auch VGHBW, Urteil vom 6.11.2008 - 2 S 669/07 - ZKF 2009, 141, juris).

  • VGH Bayern, 05.12.2006 - 4 B 05.3119
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.11.2010 - 9 LC 393/08
    Dies gilt unabhängig davon, ob in dem jeweiligen Überlassungsvertrag eine auf den jeweiligen Geschäftsbetrieb ausgerichtete Nutzung festgeschrieben ist oder nicht (a. A. wohl BayVGH, Urteil vom 5.12.2006 - 4 B 05.3119 - juris; BayVGH, Beschluss vom 12.6.2002 - 4 CS 02.1220 - juris jew. m.w.N.).

    Nach der allgemeinen Lebenserfahrung begründet bereits eine solche Verbindung erhöhte Gewinn- und Verdienstmöglichkeiten (in diesem Sinne auch OVGSH, Urteil vom 24.9.2008 - 2 LB 16/08 - NVwZ-RR 2009, 397, juris; wohl auch BayVGH, Urteil vom 5.12.2006 - 4 B 05.3119 - juris; BayVGH, Beschluss vom 12.6.2002 - 4 CS 02.1220 - juris; BayVGH, Urteil vom 18.3.1998 - 4 B 95.3470 - ZKF 1998, 135, juris; a. A. wohl VGHBW, Urteil vom 12.1.1995 - 2 S 505/93 - juris).

  • VGH Bayern, 12.06.2002 - 4 CS 02.1220
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.11.2010 - 9 LC 393/08
    Dies gilt unabhängig davon, ob in dem jeweiligen Überlassungsvertrag eine auf den jeweiligen Geschäftsbetrieb ausgerichtete Nutzung festgeschrieben ist oder nicht (a. A. wohl BayVGH, Urteil vom 5.12.2006 - 4 B 05.3119 - juris; BayVGH, Beschluss vom 12.6.2002 - 4 CS 02.1220 - juris jew. m.w.N.).

    Nach der allgemeinen Lebenserfahrung begründet bereits eine solche Verbindung erhöhte Gewinn- und Verdienstmöglichkeiten (in diesem Sinne auch OVGSH, Urteil vom 24.9.2008 - 2 LB 16/08 - NVwZ-RR 2009, 397, juris; wohl auch BayVGH, Urteil vom 5.12.2006 - 4 B 05.3119 - juris; BayVGH, Beschluss vom 12.6.2002 - 4 CS 02.1220 - juris; BayVGH, Urteil vom 18.3.1998 - 4 B 95.3470 - ZKF 1998, 135, juris; a. A. wohl VGHBW, Urteil vom 12.1.1995 - 2 S 505/93 - juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.03.2008 - 2 LB 40/07

    Fremdenverkehrsabgabe; Schönheitsfarm; Vorteilsentgelt; Vorteilsnahme

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.11.2010 - 9 LC 393/08
    Dazu zählen z.B. die Inhaber solcher Ladengeschäfte und Handwerksbetriebe, welche die unmittelbar am Fremdenverkehr verdienenden Personen oder Unternehmen beliefern (Großhändler, Getränkeniederlassungen, Gärtnereien), aber auch alle Freischaffenden, die gegenüber den unmittelbar Bevorteilten mit Rücksicht auf den Fremdenverkehr Dienstleistungen erbringen, wie etwa Steuerberater, Notare, Banken und Sparkassen oder Architekten (zu alle dem Nds. OVG, Urteil vom 13.12.2006 - 9 KN 180/04 - NVwZ-RR 2007, 277, juris Rdn. 44 m.w.N.; Urteil vom 26.3.2003 - 9 KN 352/02 - NordÖR 2003, 328, juris Rdn. 16; Urteil vom 13.11.1990 - 9 L 156/89 - NVwZ-RR 1992, 45, juris Rdn. 8, 14; Urteil vom 3.4.1988 - 3 OVG A 249/85 - KStZ 1989, 16; vgl. auch etwa OVGSH, Urteil vom 17.3.2008 - 2 LB 40/07 - NordÖR 2008, 281, juris, Ls. 1; VGHBW, Urteil vom 15.1.2009 - 2 S 952/08 - ZKF 2009, 260, juris; Lichtenfeld in Driehaus, KAG, Kommentar, Stand: Sept. 2010, Band II, § 11 Rdn. 82).
  • OVG Niedersachsen, 14.04.2008 - 9 LA 37/07

    Zweitwohnungsteuer für Ferienwohnung - auch bei möglichem Vollzugsdefizit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.11.2010 - 9 LC 393/08
    Selbst wenn aber ein solches festzustellen gewesen wäre, handelte es sich nur um eine durch die Klägerin nicht rügefähige Verletzung objektiven Rechts (Nds. OVG, Beschluss vom 10.4.2008 - 9 LA 37/07 - juris; OVG Lüneburg, Urteil vom 13.11.1990 - 9 K 11/89 - NVwZ-RR 1992, 40, juris Rdn. 35; BayVGH, Beschluss vom 18.6.2008 - 4 ZB 08.258 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.01.2009 - 2 S 952/08

    Heranziehung eines niedergelassenen Chirurgen zur Fremdenverkehrsabgabe

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.11.2010 - 9 LC 393/08
    Dazu zählen z.B. die Inhaber solcher Ladengeschäfte und Handwerksbetriebe, welche die unmittelbar am Fremdenverkehr verdienenden Personen oder Unternehmen beliefern (Großhändler, Getränkeniederlassungen, Gärtnereien), aber auch alle Freischaffenden, die gegenüber den unmittelbar Bevorteilten mit Rücksicht auf den Fremdenverkehr Dienstleistungen erbringen, wie etwa Steuerberater, Notare, Banken und Sparkassen oder Architekten (zu alle dem Nds. OVG, Urteil vom 13.12.2006 - 9 KN 180/04 - NVwZ-RR 2007, 277, juris Rdn. 44 m.w.N.; Urteil vom 26.3.2003 - 9 KN 352/02 - NordÖR 2003, 328, juris Rdn. 16; Urteil vom 13.11.1990 - 9 L 156/89 - NVwZ-RR 1992, 45, juris Rdn. 8, 14; Urteil vom 3.4.1988 - 3 OVG A 249/85 - KStZ 1989, 16; vgl. auch etwa OVGSH, Urteil vom 17.3.2008 - 2 LB 40/07 - NordÖR 2008, 281, juris, Ls. 1; VGHBW, Urteil vom 15.1.2009 - 2 S 952/08 - ZKF 2009, 260, juris; Lichtenfeld in Driehaus, KAG, Kommentar, Stand: Sept. 2010, Band II, § 11 Rdn. 82).
  • VGH Bayern, 18.06.2008 - 4 ZB 08.258

    Fremdenverkehrsbeitrag; Vermieter beitragspflichtiger Unternehmen; kein Verstoß

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.11.2010 - 9 LC 393/08
    Selbst wenn aber ein solches festzustellen gewesen wäre, handelte es sich nur um eine durch die Klägerin nicht rügefähige Verletzung objektiven Rechts (Nds. OVG, Beschluss vom 10.4.2008 - 9 LA 37/07 - juris; OVG Lüneburg, Urteil vom 13.11.1990 - 9 K 11/89 - NVwZ-RR 1992, 40, juris Rdn. 35; BayVGH, Beschluss vom 18.6.2008 - 4 ZB 08.258 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 13.12.2006 - 9 KN 180/04

    Normenkontrolle einer Fremdenverkehrsbeitragssatzung hinsichtlich der Aufteilung

  • BVerwG, 15.10.1971 - VII C 13.70

    Unterscheidung zwischen Steuern und Abgaben - Satzung über den

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.09.2008 - 2 LB 16/08

    Aufwendungen; Fremdenverkehrsabgabe; Fremdleistungskosten; Gewinnstufe; Maßstab;

  • VGH Baden-Württemberg, 12.01.1995 - 2 S 505/93

    Fremdenverkehrsabgabe: zum mittelbaren Vorteil

  • OVG Niedersachsen, 11.09.2007 - 9 ME 119/07

    Fremdenverkehrsbeitragspflicht einer von einem Rentenversicherungsträger

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.08.2000 - 2 L 226/98

    Heranziehung zur Fremdenverkehrsabgabe; Rückwirkende Satzung; Begriff der

  • VG Oldenburg, 07.10.2008 - 2 A 3435/05

    Fehlende konkrete Vollständigkeit bei Fremdenverkehrsbeitragssatzung

  • VGH Bayern, 18.03.1998 - 4 B 95.3470
  • BVerwG, 15.10.1971 - VII C 20.70

    Unzulässige Begrenzung der Höhe eines Fremdenverkehrsbeitrags

  • VGH Baden-Württemberg, 06.11.2008 - 2 S 669/07

    Fremdenverkehrsbeitrag für Kaufhaus; Vorteilsbegriff; Bemessung nach fiktivem

  • OVG Niedersachsen, 30.11.2009 - 9 LB 415/07

    Straßenreinigungsgebührenpflicht bei Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage

  • VGH Baden-Württemberg, 13.05.1997 - 2 S 3246/94

    Normenkontrolle einer Abwassersatzung: umlagefähige Kosten der öffentlichen

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 22.11.1973 - III C 4/73
  • OVG Niedersachsen, 18.06.2020 - 9 KN 90/18

    Antragsbefugnis; Aufwand, beitragsfähiger; Aufwand, umlagefähiger;

    Der Grundsatz der konkreten Vollständigkeit besagt, dass eine Beitragssatzung auf jeden in der Gemeinde denkbaren Beitragsfall anwendbar ist (vgl. Senatsurteile vom 26.5.2020 - 9 KN 128/18 - juris Rn. 179 und vom 22.11.2010 - 9 LC 393/08 - juris Rn. 48; zum Erschließungsbeitrag siehe Senatsurteil vom 8.11.2018 - 9 LC 4/17 - juris Rn. 40, wonach der Grundsatz der konkreten Vollständigkeit nicht verlangt, dass für alle "irgendwie denkbaren" Fälle eine Maßstabsregelung vorhanden sein muss, wohl aber für die realistischer Weise zu erwartenden Fälle).

    Dabei gilt, dass auf eine Auffangvorschrift, der zufolge auch sonstige selbständige Personen und Unternehmen beitragspflichtig sind, denen mittelbar oder unmittelbar durch den Fremdenverkehr bzw. Tourismus besondere wirtschaftliche Vorteile geboten werden, in zulässiger Weise nur für diejenigen Bevorteilten zurückgegriffen werden darf, deren Hinzutreten zum Kreis der Beitragspflichtigen nicht vorhersehbar war (vgl. Senatsbeschluss vom 4.3.2020 - 9 LA 149/19 - n. v.; Senatsurteile vom 22.11.2010 - 9 LC 393/08 - juris Rn. 53 und vom 13.11.1990 - 9 K 11/89 - juris Rn. 35).

    Für diese Fälle konnte nicht auf die Auffangvorschrift zurückgegriffen werden, weil dieser Kreis der Beitragspflichtigen vorhersehbar war (vgl. Senatsurteil vom 22.11.2010, a. a. O., Rn. 53).

    Eine solche Funktion einer Auffangregelung ist nach der dargestellten Rechtsprechung des Senats jedoch nicht zu beanstanden, zumal hier für diese Fälle zudem jeweils Vorteils- und Gewinnsätze bestimmt sind (Senatsurteile vom 26.5.2020 - 9 KN 128/18 - juris Rn. 184 und vom 22.11.2010 - 9 LC 393/08 - juris Rn. 53; s. a. Senatsbeschluss vom 4.3.2020 - 9 LA 149/19 - n. v.).

    Durch den Fremdenverkehr bzw. Tourismus unmittelbar bevorteilt sind nach der Rechtsprechung des Senats diejenigen Personen bzw. Unternehmen, die in direkter Verbindung mit den Fremden stehen, indem sie für diese gegen Entgelt Dienstleistungen erbringen oder an sie Waren verkaufen (vgl. Senatsurteil vom 22.11.2010 - 9 LC 393/08 - juris Rn. 49).

    Dazu zählen z. B. die Inhaber solcher Ladengeschäfte und Handwerksbetriebe, welche die unmittelbar am Fremdenverkehr verdienenden Personen oder Unternehmen beliefern (Großhändler, Getränkeniederlassungen, Gärtnereien), aber auch alle Freischaffenden, die gegenüber den unmittelbar Bevorteilten mit Rücksicht auf den Fremdenverkehr bzw. Tourismus Dienstleistungen erbringen, wie etwa Steuerberater, Notare, Banken und Sparkassen oder Architekten (vgl. Senatsurteil vom 22.11.2010 - 9 LC 393/08 - juris Rn. 49).

    Ansonsten kann er mit dem Einwand, einzelne Beitragssätze hätten höher oder niedriger angesetzt werden müssen, nicht durchdringen (Senatsurteil vom 22.11.2010 - 9 LC 393/08 - juris Rn. 55).

  • VG Stade, 05.07.2012 - 4 A 1182/10

    Fremdenverkehrsbeitragspflicht eines Krankenhauses

    Werden nicht alle Beitragspflichtigen von einer Fremdenverkehrsbeitragssatzung erfasst, liegt darin grundsätzlich ein weitreichender Fehler bei der Maßstabsbildung, der die Gesamtunwirksamkeit der Satzung nach sich zieht (vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 22.11.2010 - 9 LC 393/08 - zitiert nach juris; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 05.12.1990 - 14 K 1/89 - zitiert nach juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 06.11.2008 - 2 S 669/07 - zitiert nach juris).

    Dazu zählen z.B. die Inhaber solcher Ladengeschäfte und Handwerksbetriebe, welche die unmittelbar am Fremdenverkehr verdienenden Personen oder Unternehmen beliefern (Großhändler, Getränkeniederlassungen, Gärtnereien), aber auch alle Freischaffenden, die gegenüber den unmittelbar Bevorteilten mit Rücksicht auf den Fremdenverkehr Dienstleistungen erbringen, wie etwa Steuerberater, Notare, Banken und Sparkassen oder Architekten (vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 22.11.2010 - 9 LC 393/08 - zitiert nach juris; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 26.03.2003 - 9 KN 352/02 - zitiert nach juris; Lichtenfeld in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, 25. Ergänzungslieferung, § 11 Rn. 81).

    Vermieter und Verpächter, die im Erhebungsgebiet gelegene Räumlichkeiten an im Sinne von § 9 Abs. 2 Satz 1 NKAG durch den Fremdenverkehr unmittelbar bevorteilte Personen bzw. Unternehmen überlassen, sind selbst mittelbar bevorteilt und deswegen nach niedersächsischem Landesrecht beitragspflichtig (vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 22.11.2010 - 9 LC 393/08 - zitiert nach juris).

    Im Übrigen setzt die Anwendung eines solchen Auffangtatbestands weiter voraus, dass der vorgesehene Beitragsmaßstab den Vorteil des Beitragspflichtigen sachgerecht abbildet (vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 22.11.2010 - 9 LC 393/08 - zitiert nach juris; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 13.11.1990 - 9 K 11/89 - zitiert nach juris).

    Der dargelegte Verstoß gegen den Grundsatz der konkreten Vollständigkeit führt zur Gesamtunwirksamkeit der Satzung (vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 22.11.2010 - 9 LC 393/08 - zitiert nach juris; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 05.12.1990 - 14 K 1/89 - zitiert nach juris; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 13.11.1990 - 9 K 11/89 - zitiert nach juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 06.11.2008 - 2 S 669/07 - zitiert nach juris).

    Wird - wie hier- der Kreis der Beitragspflichtigen falsch festgelegt, hat das Auswirkungen auf die Kalkulation der Abgabensätze für alle einzelnen Gruppen von Beitragspflichtigen, weil den Gruppen jeweils ein der Höhe nach fehlerhafter Aufwand zugeteilt wird (vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 22.11.2010 - 9 LC 393/08 - zitiert nach juris).

    Es handelt sich auch nicht um einen unbeachtlichen Kalkulationsfehler im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 3 NKAG; denn zu den unbeachtlichen Kalkulationsfehlern zählen nicht Fehler bei der Maßstabsbildung an sich (vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 22.11.2010 - 9 LC 393/08 - zitiert nach juris).

    Der Grundsatz der Rechtssicherheit schließt in Fällen der Bestands- oder Rechtskraft einen Anspruch des Einzelnen auf Beseitigung der behördlichen Entscheidung grundsätzlich aus (vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 22.11.2010 - 9 LC 393/08 - zitiert nach juris).

  • OVG Niedersachsen, 26.05.2020 - 9 KN 128/18

    Abkürzung; Auffangvorschrift; Aufwand, beitragsfähig; Aufwand, umlagefähiger;

    Der Grundsatz der konkreten Vollständigkeit besagt, dass eine Beitragssatzung auf jeden in der Gemeinde denkbaren Beitragsfall anwendbar ist (vgl. Senatsurteil vom 22.11.2010 - 9 LC 393/08 - juris Rn. 48; zum Erschließungsbeitrag siehe Senatsurteil vom 8.11.2018 - 9 LC 4/17 - juris Rn. 40, wonach der Grundsatz der konkreten Vollständigkeit nicht verlangt, dass für alle "irgendwie denkbaren" Fälle eine Maßstabsregelung vorhanden sein muss, wohl aber für die realistischer Weise zu erwartenden Fälle).

    Dabei gilt, dass auf eine Auffangvorschrift, der zufolge auch sonstige selbständige Personen und Unternehmen beitragspflichtig sind, denen mittelbar oder unmittelbar durch den Fremdenverkehr bzw. Tourismus besondere wirtschaftliche Vorteile geboten werden, in zulässiger Weise nur für diejenigen Bevorteilten zurückgegriffen werden darf, deren Hinzutreten zum Kreis der Beitragspflichtigen nicht vorhersehbar war (vgl. Senatsbeschluss vom 4.3.2020 - 9 LA 149/19 - n. v.; Senatsurteile vom 22.11.2010 - 9 LC 393/08 - juris Rn. 53 und vom 13.11.1990 - 9 K 11/89 - juris Rn. 35).

    Für diese Fälle konnte nicht auf die Auffangvorschrift zurückgegriffen werden, weil dieser Kreis der Beitragspflichtigen vorhersehbar war (vgl. Senatsurteil vom 22.11.2010, a. a. O., Rn. 53).

    Eine solche Funktion einer Auffangregelung ist nach der dargestellten Rechtsprechung des Senats jedoch nicht zu beanstanden, zumal hier für diese Fälle zudem jeweils Vorteils- und Gewinnsätze bestimmt sind (vgl. zu dieser Anforderung Senatsurteil vom 22.11.2010, a. a. O., Rn. 53; s. a. Senatsbeschluss vom 4.3.2020 - 9 LA 149/19 - n. v.).

    Denn nicht nur gewerbliche, sondern auch private Vermieter von Ferienwohnungen sind "selbständig tätig" i. S. v. § 9 Abs. 2 Satz 1 NKAG (Senatsurteil vom 22.11.2010 - 9 LC 393/08 - juris Rn. 50; Senatsbeschluss vom 15.12.2008 - 9 LA 349/05 - n. v.).

    Ansonsten kann er mit dem Einwand, einzelne Beitragssätze hätten höher oder niedriger angesetzt werden müssen, nicht durchdringen (Senatsurteil vom 22.11.2010 - 9 LC 393/08 - juris Rn. 55).

  • VG Oldenburg, 08.11.2012 - 2 A 1862/11

    Fremdenverkehrsbeitrag; Konkrete Vollständigkeit; Vorteilssatz

    Die von der Klägerin vorgehaltene Aufzählung von im Stadtgebiet ansässigen, aber nicht in der Betriebsartentabelle der Satzung enthaltenen Unternehmen umfasse keine Unternehmen, bei denen im Sinne der entsprechenden Rechtsprechung des Nds. Oberverwaltungsgerichts (Urteil vom 22. November 2010 - 9 LC 393/08 -) eine nicht nur vereinzelte Verbindung mit dem Fremdenverkehr typisch oder nach der allgemeinen Lebenserfahrung offensichtlich sei.

    Die Situation für Rechtsanwälte ist insofern nicht anders zu beurteilen als diejenige von Notaren und Steuerberatern, welche in der ständigen Rechtsprechung des Nds. Oberverwaltungsgerichts als Freischaffende, die gegenüber den unmittelbar Bevorteilten mit Rücksicht auf den Fremdenverkehr Dienstleistungen erbringen, explizit genannt werden (Nds. OVG, Urteil vom 22. November 2010 - 9 LC 393/08 - juris, mit Veröffentlichungshinweis u.a. auf Nds.VBl. 2011, 84, m.w.N.).

    Diese Möglichkeiten haben in der Regel diejenigen selbständig tätigen Personen und Unternehmen, bei denen eine nicht nur vereinzelte Verbindung mit dem Fremdenverkehr typisch oder nach der allgemeinen Lebenserfahrung offensichtlich ist (vgl. Nds. Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 22. November 2010 - 9 LC 393/08 - a.a.O.).

    Nach der Rechtsprechung des Nds. Oberverwaltungsgerichts (Urteil vom 22. November 2010 - 9 LC 393/08 - a.a.O.) darf zwar auf eine allgemeine Auffangvorschrift in dem Sinne, dass auch sonstige selbständige Personen und Unternehmen beitragspflichtig sind, denen mittelbar oder unmittelbar durch den Fremdenverkehr besondere wirtschaftliche Vorteile geboten werden, in zulässiger Weise nur für diejenigen Bevorteilten zurückgegriffen werden, deren Hinzutreten zum Kreis der Beitragspflichtigen nicht vorhersehbar war.

    Selbst wenn insofern ein Vollzugsdefizit festzustellen wäre, würde es sich nur um eine durch die Klägerin nicht rügefähige Verletzung objektiven Rechts handeln (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 22. November 2010 - 9 LC 393/08 - a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 18.10.2012 - 9 LA 151/11

    Tätigkeit als Verwalter des gemeinschaftlichen Eigentums an einer

    Dazu zählen z.B. die Inhaber solcher Ladengeschäfte und Handwerksbetriebe, welche die unmittelbar am Fremdenverkehr verdienenden Personen oder Unternehmen beliefern (Großhändler, Getränkeniederlassungen, Gärtnereien), aber auch alle Freischaffenden, die gegenüber den unmittelbar Bevorteilten mit Rücksicht auf den Fremdenverkehr Dienstleistungen erbringen, wie etwa Steuerberater, Notare, Banken und Sparkassen oder Architekten (hierzu im Einzelnen das Senatsurteil vom 22.11.2010 - 9 LC 393/08 - OVGE MüLü 53, 466 m. w. Nw.).

    Insofern ist der mittelbare Vorteil des Klägers vergleichbar mit dem anderer Freischaffender, die gegenüber den unmittelbar Bevorteilten mit Rücksicht auf den Fremdenverkehr Dienstleistungen erbringen (wie etwa Steuerberater, Notare, Architekten, Banken oder Sparkassen; hierzu ebenfalls das Senatsurteil vom 22.11.2010 - 9 LC 393/08 - a. a. O. m. w Nw.).

    Denn unabhängig davon, ob eine Nutzung zum dauerhaften Wohnen im Ferienpark B. konkret möglich und zulässig wäre, hängt die Beantwortung der Frage, ob erzielte bzw. erzielbare Umsätze/Gewinne fremdenverkehrsbedingt sind oder sein würden, nach der Senatsrechtsprechung nicht davon ab, wie und von wem die Eigentumswohnungen im Ferienpark zu einem bestimmten Zeitpunkt genutzt werden, sondern ob sie objektiv geeignet wären, als Ferienwohnungen zu dienen (entsprechend zum Bau und zur Veräußerung von Wohnungen, die als Ferienwohnungen nutzbar sind: Senatsurteil vom 22.11.2010 - 9 LC 393/08 - a. a. O. m. w Nw.).

  • OVG Niedersachsen, 11.05.2021 - 9 LA 159/18

    Fremdenverkehrsbeitrag; Fremdenverkehrseinrichtung; Kurzzeitpflege; Pflegeheim;

    Beitragspflichtig sind mithin z. B. solche Vermieter oder Verpächter, die ihre Räumlichkeiten an einen Beherbergungsbetrieb, an Gaststätten oder an Inhaber von Ferienwohnungen, Läden oder Betriebe überlassen, die Freizeitaktivitäten anbieten (Senatsurteil vom 22.11.2010 - 9 LC 393/08 - juris Rn. 50).

    Nach der allgemeinen Lebenserfahrung begründet bereits eine solche Verbindung erhöhte Gewinn- und Verdienstmöglichkeiten (Senatsurteil vom 22.11.2010, a. a. O., Rn. 51 m. w. N.).

    Insoweit kommt es durchaus auf die jeweilige, möglicherweise Änderungen unterworfene Nutzung der Räumlichkeiten an (vgl. Senatsurteil vom 22.11.2010, a. a. O., Rn. 52).

  • VG Hannover, 02.02.2016 - 1 A 9171/14

    Bedarfsdeckung; Fremdenverkehr; Fremdenverkehrsbeitrag; Gewinnsatz; Mittelbarer

    Anzunehmen ist das etwa bei Geschäftsbeziehungen mit nicht vom Fremdenverkehr unmittelbar, sondern nur mittelbar bevorteilten Ortsansässigen (Nds. OVG, Urteil vom 22.11.2010 - 9 LC 393/08 - juris, Rn. 49).

    26 Nach Auffassung der Kammer entspricht diese rechtliche Einordnung der aktuellen Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. hierzu Nds. OVG, Beschluss vom 27.05.2015 - 9 LA 268/13 - juris, Rn. 12 sowie Rn. 52; Urteil vom 22.11.2010 - 9 LC 393/08 - juris, Rn. 49).

    Hingegen hat das Nds. Oberverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 22.11.2010 ebenfalls die mittelbaren Vorteile im Rahmen des Fremdenverkehrs thematisiert und dabei ausdrücklich alle Freischaffenden als mittelbar Bevorteile angesehen, sofern sie gegenüber den unmittelbar Bevorteilten mit Rücksicht auf den Fremdenverkehr Dienstleistungen erbringen, wie etwa Steuerberater, Notare, Banken und Sparkassen (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 22.11.2010 - 9 LC 393/08 - juris, Rn. 49).

  • VG Arnsberg, 17.12.2014 - 13 K 2771/13

    Erhebung von Fremdenverkehrsbeitrag ggü. Steuerberater in Kurort rechtmäßig

    vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 22. Oktober 2010 - 9 LC 393/08 -, juris, Rdnr. 55; Bayerischer VGH, Beschluss vom 18. Juni 2008 - 4 ZB 08.258 -, juris, Rdnr. 4, jeweils m.w.N.

    Selbst wenn aber ein solches festzustellen wäre, handelte es sich nur um eine durch den Kläger nicht rügefähige Verletzung objektiven Rechts vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 22. Oktober 2010, a.a.O., Rdnr. 55; sowie Beschluss vom 10. April 2008 - 9 LA 37/07 - juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 18. Juni 2008 - 4 ZB 08.258 -, juris, Rdnr. 4, jeweils m.w.N.

  • VG Oldenburg, 31.05.2012 - 2 A 3280/10

    Fremdenverkehrsbeitrag; Immobilienverpachtung; Kalkulation; Rückwirkung;

    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht wies die hiergegen eingelegte Berufung der Beklagten mit Urteil vom 22. November 2010 (Az. 9 LC 393/08) zurück.

    In den vormaligen Satzungen fehlte die erforderliche Festlegung einer Beitragsgruppe derjenigen Vermieter und Verpächter, die im Erhebungsgebiet gelegene Räumlichkeiten an durch den Fremdenverkehr unmittelbar bevorteilte Personen bzw. Unternehmen vergeben, dadurch selbst mittelbar bevorteilt und deswegen dem Grunde nach beitragspflichtig sind (Nds. Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 22. November 2010 - 9 LC 393/08).

    Die Kammer schließt sich insofern in vollem Umfang den im Folgenden zitierten Ausführungen des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in dem Urteil vom 22. November 2010 - 9 LC 393/08 - an:.

  • VG Neustadt, 30.06.2021 - 3 K 111/21

    Tourismusbeitragssatzung der Stadt Deidesheim nicht zu beanstanden

    Ist dies der Fall, bestehen direkte Geschäftskontakte des Vermieters/Verpächters mit einem Nutznießer unmittelbarer Vorteile aus dem Fremdenverkehr und damit eine konkrete Verbindung mit dem Fremdenverkehr, mit erhöhten Verdienst- und Gewinnmöglichkeiten (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 22.11.2010 - 9 LC 393/08) und wird der dem Vermieter/Verpächter hieraus mittelbar entstehende Vorteil durch den Tourismusbeitrag abgeschöpft.

    Die vorstehend beschriebene Verbindung zwischen mittelbar und unmittelbar Bevorteiltem besteht auch dann, wenn der jeweilige Miet- oder Pachtvertrag die Nutzung für eine unmittelbar bevorteilte Betriebsart nicht ausdrücklich vorsieht, diese im konkreten Fall jedoch tatsächlich gegeben ist (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 22.11.2010, a.a.O.).

  • OVG Sachsen, 29.02.2016 - 5 A 469/13

    Fremdenverkehrsabgabe, Schätzung der Berechnungsgrund-lagen, Erklärungspflicht,

  • VG Bayreuth, 27.07.2011 - B 4 K 09.870

    Nichtigkeit eines Erschließungsvertrags wegen Verstoß gegen Formvorschriften oder

  • VG Schleswig, 05.12.2023 - 4 A 59/21

    Tourismusabgabe - Zahnärzte

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2022 - 6 A 10962/21

    Heranziehung eines nur mittelbar Begünstigten zum Tourismusbeitrag

  • VGH Bayern, 14.01.2016 - 4 B 14.2227

    Fremdenverkehrsbeitragspflicht im Zusammenhang mit Fremdenverkehr

  • VG Köln, 27.09.2016 - 17 K 6525/14

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung eines Rechtsanwalts zu einem

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.02.2015 - 9 S 24.14

    Heranziehung zum Fremdenverkehrsbeitrag

  • VG Lüneburg, 29.06.2015 - 2 A 114/15

    Auffangbetriebsart; Fremdenverkehrsbeitrag; mittelbarer Vorteil; Rückwirkung;

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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 12.10.2010 - 2 S 2555/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,6664
VGH Baden-Württemberg, 12.10.2010 - 2 S 2555/09 (https://dejure.org/2010,6664)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.10.2010 - 2 S 2555/09 (https://dejure.org/2010,6664)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. Oktober 2010 - 2 S 2555/09 (https://dejure.org/2010,6664)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Abwassergebühr - zur Ablösung eines Vorausleistungsbescheides durch den endgültigen Heranziehungsbescheid

  • Wolters Kluwer

    Ablösung eines i.R.e. Dauerbenutzungsverhältnisses ergehenden Vorausleistungsbescheids durch einen Gebührenbescheid mit Erlass des endgültigen Gebührenbescheids

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    KAG § 3 Abs. 1 Nr. 3b; KAG § 15; AO § 124 Abs. 2
    Ablösung eines i.R.e. Dauerbenutzungsverhältnisses ergehenden Vorausleistungsbescheids durch einen Gebührenbescheid mit Erlass des endgültigen Gebührenbescheids

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abwassergebühren - Verfallsdatum für den Vorauszahlungsbescheid

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 210 (Ls.)
  • DÖV 2011, 80
  • DÖV 2011, 80 IR 2011, 42
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 03.07.1995 - GrS 3/93

    Aufhebung der Vollziehung eines Einkommensteuerbescheids auch hinsichtlich

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.10.2010 - 2 S 2555/09
    Diese Auffassung entspricht der des Bundesfinanzhofs (Beschl. v. 3.7.1995 - GrS 3/93 - BFHE 178, 11; Vorlagebeschl. v. 23.6.1993 - X B 134/91 - BFHE 143, 101) über das Verhältnis zwischen dem endgültigen Einkommensteuerbescheid und einem Vorauszahlungsbescheid.
  • OVG Sachsen, 20.08.2009 - 5 B 265/09

    Vorausleistung; Schmutzwasserbeitrag; Erledigung "zwischen den Instanzen";

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.10.2010 - 2 S 2555/09
    Für das Beitragsrecht wird überwiegend angenommen, dass sich das Behaltendürfen der gezahlten Vorausleistung vom Zeitpunkt des Erlasses des endgültigen Beitragsbescheids allein nach diesem Bescheid beurteile und weder von seiner sofortigen Vollziehbarkeit noch von seiner Fortexistenz abhängig sei (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 30.6.2009 - 15 B 524/09 - KStZ 2009, 154; BayVGH, Urt. v. 3.7.2006 - 03.2544 - BayVBl 2007, 533; OVG Sachsen, Beschl. v. 20.8.2009 - 5 B 265/09 - Juris; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl., § 21 Rn. 39).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.04.1989 - 2 S 2043/87

    Entwässerungsbeitrag: Vorauszahlung, Erstattungsanspruch

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.10.2010 - 2 S 2555/09
    Demgegenüber hat der Senat in seinem die Erhebung eines Anschlussbeitrags betreffenden Urteil vom 27.4.1989 - 2 S 2043/87 - (Juris) entschieden, dass der Vorauszahlungsbescheid als Rechtsgrundlage für die geleistete Zahlung wieder Rechtswirksamkeit erlange, wenn der endgültige Beitragsbescheid mit Wirkung ex tunc zurückgenommen werde, da in Folge der Rücknahme der ursprüngliche Rechtszustand in vollem Umfang wiederhergestellt werde.
  • BFH, 23.06.1993 - X B 134/91

    Reichweite der Aufhebung der Vollziehung (Vorlage an den Großen Senat)

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.10.2010 - 2 S 2555/09
    Diese Auffassung entspricht der des Bundesfinanzhofs (Beschl. v. 3.7.1995 - GrS 3/93 - BFHE 178, 11; Vorlagebeschl. v. 23.6.1993 - X B 134/91 - BFHE 143, 101) über das Verhältnis zwischen dem endgültigen Einkommensteuerbescheid und einem Vorauszahlungsbescheid.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2009 - 15 B 524/09

    Maßgeblichkeit des Erlasses eines endgültigen Beitragsbescheides für das

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.10.2010 - 2 S 2555/09
    Für das Beitragsrecht wird überwiegend angenommen, dass sich das Behaltendürfen der gezahlten Vorausleistung vom Zeitpunkt des Erlasses des endgültigen Beitragsbescheids allein nach diesem Bescheid beurteile und weder von seiner sofortigen Vollziehbarkeit noch von seiner Fortexistenz abhängig sei (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 30.6.2009 - 15 B 524/09 - KStZ 2009, 154; BayVGH, Urt. v. 3.7.2006 - 03.2544 - BayVBl 2007, 533; OVG Sachsen, Beschl. v. 20.8.2009 - 5 B 265/09 - Juris; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl., § 21 Rn. 39).
  • BFH, 29.11.1984 - V R 146/83

    Umsatzsteuervorauszahlungsbescheid - Anfechtung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.10.2010 - 2 S 2555/09
    Diese Auffassung entspricht der des Bundesfinanzhofs (Beschl. v. 3.7.1995 - GrS 3/93 - BFHE 178, 11; Vorlagebeschl. v. 23.6.1993 - X B 134/91 - BFHE 143, 101) über das Verhältnis zwischen dem endgültigen Einkommensteuerbescheid und einem Vorauszahlungsbescheid.
  • OVG Thüringen, 29.06.2001 - 4 ZEO 917/97

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht, Kosten; Gebühr; Vorauszahlung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.10.2010 - 2 S 2555/09
    Das Gleiche wird vom OVG Thüringen (Beschl. v. 29.6.2001 - 4 ZEO 917/97 - Juris) für das Gebührenrecht vertreten.
  • VGH Bayern, 03.07.2006 - 6 B 03.2544

    Fortsetzungsfeststellungsklage, Erschließungsbeitragsrecht, Vorausleistung,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.10.2010 - 2 S 2555/09
    Für das Beitragsrecht wird überwiegend angenommen, dass sich das Behaltendürfen der gezahlten Vorausleistung vom Zeitpunkt des Erlasses des endgültigen Beitragsbescheids allein nach diesem Bescheid beurteile und weder von seiner sofortigen Vollziehbarkeit noch von seiner Fortexistenz abhängig sei (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 30.6.2009 - 15 B 524/09 - KStZ 2009, 154; BayVGH, Urt. v. 3.7.2006 - 03.2544 - BayVBl 2007, 533; OVG Sachsen, Beschl. v. 20.8.2009 - 5 B 265/09 - Juris; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl., § 21 Rn. 39).
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.01.2009 - 2 LB 43/08

    Erledigung; Prozessrecht; Straßenausbaubeitrag; Vorauszahlung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.10.2010 - 2 S 2555/09
    In Übereinstimmung damit vertritt das OVG Schleswig (Urt. v. 27.1.2009 - 2 LB 43/08 - NVwZ-RR 2009, 627) für das Straßenausbaubeitragsrecht die Meinung, der Rechtsstreit über die Anfechtung eines Vorauszahlungsbescheids erledige sich nicht durch das Wirksamwerden des Bescheids über den endgültigen Beitrag.
  • VGH Hessen, 28.08.1986 - 5 TH 1870/86

    Beschwerde gegen eine gerichtliche Anordnung der aufschiebenden Wirkung ;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.10.2010 - 2 S 2555/09
    Aus dem Wesen der Vorauszahlung ergibt sich, dass bei ihrer Festsetzung das voraussichtliche Maß der Inanspruchnahme der Einrichtung durch den Pflichtigen zugrunde zu legen ist, das seinerseits unter Berücksichtigung des bisherigen Umfangs der Benutzung festzulegen ist (HessVGH, Beschl. v. 28.8.1986 - 5 TH 1870/86 - Juris; Lohmann in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand September 2009, § 6 Rn. 694).
  • VG Schleswig, 27.08.2018 - 4 A 173/17

    Kalkulation von Schmutzwassergebühren; Grundsatz der Periodengerechtigkeit;

    Dies ist einerseits die - vorläufige - Festsetzung des vom Gebührenschuldner zu entrichtenden Betrages und andererseits ein an den Adressaten des Bescheides gerichtetes Leistungsgebot, d.h. die Aufforderung zur Zahlung des festgesetzten Betrages (VGH Mannheim, Urt. v. 12.10.2010 - 2 S 2555/09, Rn. 16 juris; BVerwG, Beschl. v. 19.12.1997 - 8 B 244/97, Rn. 9 juris).

    a) Zwar ist das Leistungsgebot durch die Zahlung der Kläger auf die in dem Bescheid festgesetzten Vorauszahlungen erloschen (s. zur Erledigung des Leistungsgebotes durch Zahlung VGH Mannheim, Urt. v. 12.10.2010 - 2 S 2555/09, Rn. 16 juris).

    Die Frage, ob die einen Vorausleistungsbescheid ablösende Wirkung des endgültigen Abgabenbescheids von dessen Bestandskraft abhängt, wird in der Rechtsprechung unterschiedlich beantwortet (bejahend OVG Schleswig, Urt. v. 14.04.2016 - 2 LB 1/16, Rn. 44 juris; überblicksartige Darstellung in VGH Mannheim, Urt. v. 12.10.2010 - 2 S 2555/09, Rn. 17 juris).

    Teilweise wird es für ausreichend erachtet, dass der endgültige Heranziehungsbescheid wirksam wird (siehe OVG Thüringen, Beschl. v. 29.06.2001 - 4 ZEO 917/97, juris; VGH Mannheim, Urt. v. 12.10.2010 - 2 S 2555/09, juris).

  • VG Freiburg, 20.07.2016 - 1 K 362/15

    Kostentragung für Hinzuziehung eines sonstigen Bevollmächtigten im Vorverfahren

    Zwar geht es hier lediglich um eine Vorauszahlung, die sich regelmäßig erledigt, wenn der endgültige Gebührenbescheid ergeht (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 12.10.2010 - 2 S 2555/09 -KStZ 2011, 117).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.10.2017 - 6 A 11862/16

    Wiederkehrende Ausbaubeiträge; Verhältnis von Vorauszahlungsbescheid zu

    Sie behält sich mit dem Erlass des endgültigen Beitragsbescheids nicht stillschweigend vor, für den Fall, dass dieser rechtskräftig aufgehoben wird, zu der auf einer Prognose beruhenden vorläufigen Beitragsfestsetzung zurückzukehren und an dieser trotz der mittlerweile endgültig berechneten Beitragslast festzuhalten (vgl. hierzu VGH BW, Urteil vom 12. Oktober 2010 - 2 S 2555/09 -, KStZ 2011, 117).
  • VG Schleswig, 27.08.2018 - 4 A 177/17

    Abwassergebühr

    Dies ist einerseits die - vorläufige - Festsetzung des vom Gebührenschuldner zu entrichtenden Betrages und andererseits ein an den Adressaten des Bescheides gerichtetes Leistungsgebot, d.h. die Aufforderung zur Zahlung des festgesetzten Betrages (VGH Mannheim, Urt. v. 12.10.2010 - 2 S 2555/09, Rn. 16 juris; BVerwG, Beschl. v. 19.12.1997 - 8 B 244/97, Rn. 9 juris).

    Hinsichtlich des Zeitpunktes der Ablösungswirkung wird in der Rechtsprechung, der sich die Kammer anschließt, übereinstimmend davon ausgegangen, dass sich ein Vorausleistungsbescheid jedenfalls mit der Bestandskraft des endgültigen Heranziehungsbescheides erledigt (siehe etwa OVG Schleswig, Urt. v. 14.04.2016 - 2 LB 1/16 -, Rn. 44 juris; VGH Mannheim, Urt. v. 12.10.2010 - 2 S 2555/09, Rn. 17 juris).

    b) Das ebenfalls in den streitbefangenen Bescheiden enthaltene Leistungsgebot ist durch die Zahlung des Klägers auf die in den Bescheiden festgesetzten Vorauszahlungen erloschen (s. zur Erledigung des Leistungsgebotes durch Zahlung VGH Mannheim, Urt. v. 12.10.2010 - 2 S 2555/09, Rn. 16 juris).

  • VG Düsseldorf, 27.02.2018 - 5 K 15795/16

    Rekommunalisierung; Fremdleistungsentgelte; Wegenutzungsentgelt;

    vgl. zum Beitragsrecht: OVG NRW, Beschluss vom 30. Juni 2009 - 15 B 524/09 -, juris; in diesem Sinne zum Gebührenrecht wohl OVG NRW, Beschluss vom 10. August 2012 - 9 A 1570/12 - nicht veröffentlicht; im Ergebnis auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. Oktober 2017 - 6 A 11862/16 -, juris und VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12. Oktober 2010 - 2 S 2555/09 -, juris.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2020 - 2 S 478/18

    Fortsetzungsfeststellungsklage betreffend erschließungsbeitragsrechtlichen

    Um die Frage nach dem Verhältnis zwischen Vorauszahlungsbescheid und endgültigem Abgabenbescheid zu beantworten, müssen dementsprechend beide Regelungsgegenstände in die Betrachtung einbezogen werden (BVerwG, Beschluss vom 19.12.1997 - 8 B 244.97 - juris Rn. 9; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12.10.2010 - 2 S 2555/09 - juris Rn. 16).
  • VG Schleswig, 26.09.2018 - 4 A 94/16

    Grundgebührenerhebung je Wasserzähler

    Dies ist einerseits die - vorläufige - Festsetzung des vom Gebührenschuldner zu entrichtenden Betrages und andererseits ein an den Adressaten des Bescheides gerichtetes Leistungsgebot, d.h. die Aufforderung zur Zahlung des festgesetzten Betrages (VGH Mannheim, Urt. v. 12.10.2010 - 2 S 2555/09, Rn. 16 juris; BVerwG, Beschl. v. 19.12.1997 - 8 B 244/97, Rn. 9 juris).

    b) Das Leistungsgebot ist durch die - verspätete - Zahlung des Klägers auf die in dem Bescheid festgesetzten Vorauszahlungen gleichwohl nicht erloschen (s. zur Erledigung des Leistungsgebotes durch Zahlung VGH Mannheim, Urt. v. 12.10.2010 - 2 S 2555/09, Rn. 16 juris).

  • VGH Bayern, 23.02.2023 - 20 B 21.1676

    Abwassergebühren für den Betrieb einer Autobahn-Raststätte

    Denn der nur vorläufige Charakter der in einem Vorauszahlungsbescheid prognostisch bestimmten Höhe der Gebührenschuld rechtfertigt vielmehr den Schluss, dass ein solcher Bescheid in seinem festsetzenden Teil durch den endgültigen Heranziehungsbescheid bereits mit dem wirksamen Erlass dieses Bescheids abgelöst wird (Albrecht in: Driehaus, Kommunales Abgabenrecht, § 6 Anm. 624b unter Hinweis auf VGH BW, B.v. 12.10.2010 - 2 S 2555/09 - NVwZ-RR 2011, 210).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.04.2018 - 6 A 11905/17

    Erstattung einer Vorausleistung auf Straßenbauausbaubeitrag

    Sie behält sich mit dem Erlass des endgültigen Beitragsbescheids nicht stillschweigend vor, für den Fall, dass dieser rechtskräftig aufgehoben wird, zu der lediglich auf einer Prognose beruhenden vorläufigen Beitragsfestsetzung zurückzukehren und an dieser trotz der mittlerweile endgültig berechneten Beitragslast festzuhalten (vgl. hierzu VGH BW, Urteil vom 12. Oktober 2010 - 2 S 2555/09 -, KStZ 2011, 117).
  • VG Köln, 15.05.2018 - 14 K 5451/16
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 1997 - 8 B 244/97 -, juris, Rn. 8 f.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12. Oktober 2010 - 2 S 2555/09 -, juris, Rn. 16; Sächsisches OVG, Beschluss vom 18. Juli 2012 - 5 A 688/08 -, juris, Rn. 16.

    vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12. Oktober 2010 - 2 S 2555/09 -, juris, Rn. 17, 20; Thüringer OVG, Beschluss vom 29. Juni 2001 - 4 ZEO 917/97 -, juris, Rn. 9; für das Beitragsrecht: OVG NRW, Beschluss vom 30. Juni 2009 - 15 B 524/09 -, juris, Rn. 1; OVG Sachsen, Beschluss vom 20. August 2009 - 5 B 265/09 -, juris, Rn. 13; a.A.: OVG Schleswig, Urteil vom 27. Januar 2009 - 2 LB 43/08 -, juris, Rn. 36; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27. April 1989 - 2 S 2043/87 -, juris, Rn. 27.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.02.2015 - 4 L 67/14

    Zur Rückzahlung einer bestandskräftig gewordenen Vorausleistung, wenn sie gezahlt

  • VGH Hessen, 08.09.2011 - 5 A 1197/11

    Kommunalabgabenrecht: Aufhebung eines endgültigen Heranziehungsbescheides ex nunc

  • VG Cottbus, 09.11.2020 - 6 K 13/18
  • VG Freiburg, 23.03.2016 - 1 K 263/15

    Fortsetzungsfeststellungsklage bei Erledigung des Vorauszahlungsbescheides durch

  • VG Gießen, 21.11.2013 - 8 K 1519/12

    Müllgebührenpflicht für Ferienwohnungen; keine konkludente Befreiung von

  • VGH Bayern, 04.05.2012 - 6 ZB 11.3007

    Erschließungsbeitragsrecht; Vorausleistung; Aufhebung des endgültigen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.04.2018 - 6 A 11905.17

    Anspruch des Eigentümer eines Anliegergrundstücks einer ausgebauten

  • VG Gießen, 11.09.2012 - 8 K 4610/11

    Ablösung eines Vorausleistungsbescheids

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