Weitere Entscheidung unten: OLG Naumburg, 17.09.2013

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   OVG Niedersachsen, 24.02.2014 - 11 LC 228/12   

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https://dejure.org/2014,3007
OVG Niedersachsen, 24.02.2014 - 11 LC 228/12 (https://dejure.org/2014,3007)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.02.2014 - 11 LC 228/12 (https://dejure.org/2014,3007)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. Februar 2014 - 11 LC 228/12 (https://dejure.org/2014,3007)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 2 EMRK; Art. ... 3 EMRK; Art. 5 Abs. 1 S. 1, 2 Buchst. b), c) ; EMRK; Art. 46 EMRK; § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 NVwKostG; § 3 Abs. 1 S. 1 NVwKostG; § 5 Abs. 1 S. 1 NVwKostG; § 18 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a) Nds. SOG; § 19 Abs. 1 S. 1 Nds. SOG; § 125 StGB; § 223 StGB
    Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahme als inzident zu prüfende Voraussetzung für die Gebührenpflicht im Streit über die Erhebung von Gebühren für die Unterbringung im polizeilichen Gewahrsam; Heranziehung zu Kosten einer Ingewahrsamnahme

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahme als inzident zu prüfende Voraussetzung für die Gebührenpflicht im Streit über die Erhebung von Gebühren für die Unterbringung im polizeilichen Gewahrsam; Heranziehung zu Kosten einer Ingewahrsamnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahme als inzident zu prüfende Voraussetzung für die Gebührenpflicht im Streit über die Erhebung von Gebühren für die Unterbringung im polizeilichen Gewahrsam; Heranziehung zu Kosten einer Ingewahrsamnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kosten der Unterbringung im Polizeigewahrsam

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Polizeigewahrsam und die Europäische Menschenrechtskonvention

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Kosten der Unterbringung im Polizeigewahrsam; Vereinbarkeit der Freiheitsentziehung mit Art. 5 EMRK

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    PolG; Art. 5 EMRK
    Unterbindungsgewahrsam verstößt nicht gegen EMRK

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 552
  • DÖV 2014, 495
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (20)

  • EGMR, 07.03.2013 - 15598/08

    OSTENDORF v. GERMANY

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.02.2014 - 11 LC 228/12
    Soweit der EGMR im Falle eines deutschen Hooligans während des Berufungsverfahrens mit Urteil vom 7. März 2013 - 15598/08 - mit der Mehrheit der Richterstimmen entschieden habe, dass der dort zu entscheidende Fall eines Präventivgewahrsams zwar nicht aufgrund der Bestimmung des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Buchst. c EMRK, sondern aufgrund der Bestimmung in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Buchst. b EMRK gerechtfertigt werden könne, überzeuge diese Entscheidung nicht.

    Nach der Rechtsprechung des EGMR ist die Freiheitsentziehung nach Buchst. c) deswegen nur im Zusammenhang mit einem Strafverfahren zulässig (Urt. v. 1.12.2011 - 8080/08 u. 8577/08 -, NVwZ 2012, 1089, juris, Rn. 71, und Urt. v. 7.3.2013 - 15598/08 -, NVwZ 2014, 43, juris, Rn. 67).

    Entgegen der Annahme des Verwaltungsgerichts und der Äußerung der Bundesrepublik Deutschland vom 13. Januar 2012 in dem Individualbeschwerdeverfahren - 15598/08 - vor dem EGMR hat der Gerichtshof die Auffassung vertreten, dass die Variante 2 des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Buchst. c) EMRK nicht als überflüssig angesehen werden könne, da sie insbesondere gegen eine Person angeordnet werden könne, die strafbare Vorbereitungshandlungen zu einer Straftat vorgenommen habe, um die Begehung der Straftat zu verhindern (EGMR, Urt. v. 7.3.2013 - 15598 -, a.a.O., juris, Rn. 86).

    Es muss vielmehr gesetzlich zulässig sein, dem Betroffenen die Freiheit zu entziehen, um ihn dazu zu zwingen, eine ihm obliegende spezifische und konkrete Verpflichtung zu erfüllen, der er bis dahin nicht nachgekommen ist (EGMR, Urt. v. 7.3.2013 - 15598/08 -, a.a.O., juris, Rn. 69 und 90).

    Nach der Rechtsprechung des EGMR bedarf es dazu, um den Einzelnen vor einer willkürlichen Freiheitsentziehung zu schützen, des Hinweises auf die konkret zu unterlassende Handlung und der Weigerung des Betroffenen, diese zu unterlassen (EGMR, Urt. v. 7.3.2013 - 15598/08 -, a.a.O., juris, Rn. 94; Dörr, in: Grote/Marauhn, EMRK/GG, 2006, Kap. 13, Rn. 168).

    Nach der Rechtsprechung des EGMR (Urt. v. 7.3.2013 - 15598/08 -, a.a.O., juris, Rn. 94) ist zwar erforderlich, dass der Betroffene im Vorfeld einer Ingewahrsamnahme, die ihre Rechtfertigung in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Buchst. b) EMRK finden soll, einen Warnhinweis erhält, welche Konsequenzen ein Verstoß gegen seine Verpflichtung, den Frieden durch die Nichtbegehung einer spezifischen und konkreten Straftat zu wahren, nach sich ziehen kann.

    Eines solchen Warnhinweises bedarf es ausnahmsweise nicht, wenn der Betroffene eindeutige und aktive Schritte unternommen hat, die darauf hindeuten, dass er seiner Verpflichtung, den Frieden durch die Nichtbegehung einer spezifischen und konkreten Straftat zu wahren, nicht erfüllen wird (EGMR, Urt. v. 7.3.2013 - 15598/08 -, a.a.O., juris, Rn. 94).

  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.02.2014 - 11 LC 228/12
    Wegen des Verfassungsgrundsatzes der Völkerrechtsfreundlichkeit sind Verwaltung und Gerichte verpflichtet, das innerstaatliche Recht in Einklang mit der EMRK auszulegen, soweit dies nach den anerkannten Methoden der Gesetzesauslegung und Verfassungsinterpretation vertretbar erscheint (BVerfG, Beschl. v. 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04 -, BVerfGE 111, 307, juris, Rn. 30 ff.; BVerfG, Urt. v. 4.5.2011 - 2 BvR 2333/08 u.a. -, BVerfGE 128, 326, juris, Rn. 86 ff.).

    Urteile des EGMR in Individualbeschwerdeverfahren sind für die an dem Verfahren beteiligten Parteien nach Art. 46 EMRK verbindlich und haben damit begrenzte materielle Rechtskraft (BVerfG, Beschl. v. 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04 -, a.a.O., juris, Rn. 38).

    Sie sind zu berücksichtigen, d.h. die Konventionsbestimmung in der Auslegung des EGMR ist zur Kenntnis zu nehmen und auf den Fall anzuwenden, soweit die Anwendung nicht gegen höherrangiges Recht, insbesondere Verfassungsrecht, verstößt (BVerfG, Beschl. v. 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04 -, a.a.O., juris, Rn. 62).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.2011 - 1 S 2513/10

    Ingewahrsamnahme eines Anscheinsstörers

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.02.2014 - 11 LC 228/12
    Erledigt sich - wie hier - die polizeiliche Ingewahrsamnahme vor Ablauf einer Rechtsbehelfsfrist, so gebietet es die Gewährleistung gemäß Art. 19 Abs. 4 GG, im Rahmen der Überprüfung des Heranziehungsbescheides auch die die Erhebung verursachende Amtshandlung einer gerichtlichen Kontrolle zu unterziehen (BVerfG, Beschl. v. 29.7.2010 - 1 BvR 1634/04 -, NVwZ 2010, 1482, juris, Rn. 49 ff.; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 27.9.2004 - 1 S 2206/03 -, NVwZ-RR 2005, 540, juris, Rn. 57, und Urt. v. 17.3.2011 - 1 S 2513/10 -, DVBl. 2011, 626, juris, Rn. 22; VG Oldenburg, Urt. v. 26.6.2012 - 7 A 2830/12 -, juris, Rn. 15; vgl. bereits Senatsurt. v. 26.1.2012 - 11 LB 226/11 -, NordÖR 2012, 355, juris, Rn. 22, zur Kostenpflicht bei polizeilicher Beförderung einer hilflosen Person).

    Bei der Ingewahrsamnahme handelt es sich um eine die Freiheit der Person nicht nur beschränkende, sondern aufhebende Freiheitsentziehung im Sinne des Art. 104 Abs. 2 GG (BVerfG, Beschl. v. 15.5.2002 - 2 BvR 2292/00 -, BVerfGE 105, 239, juris, Rn. 23 und 28, zur Abschiebungshaft; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.3.2011 - 1 S 2513/10 -, a.a.O., juris, Rn. 24).

    Eine solche Entscheidung setzt - auch mit Blick auf Art. 103 Abs. 1 GG - eine mündliche Anhörung des Betroffenen voraus (BVerfG, Beschl. v. 7.10.1981 - 2 BvR 1494/80 -, BVerfGE 58, 208, juris, Rn. 34 ff.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.3.2011 - 1 S 2513/10 -, a.a.O., juris, Rn. 33; Schmidt/ Bleibtreu/Hofmann/Hopfauf, Kommentar zum Grundgesetz, 11. Aufl., 2008, Art. 104, Rn. 18).

  • BVerwG, 26.02.1974 - I C 31.72

    Demonstration in amerikanischen Wohngebieten - Art. 2 Abs. 2, 104 Abs. 2 GG,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.02.2014 - 11 LC 228/12
    Auch nach der fachgerichtlichen Rechtsprechung verletzt eine landesrechtliche Vorschrift, die die Anwendbarkeit des Mittels der polizeilichen Ingewahrsamnahme davon abhängig macht, dass die Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung unmittelbar bevorsteht und diese Straftat nur durch die Ingewahrsamnahme verhindert werden kann, nicht den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (BVerwG, Urt. v. 26.2.1974 - I C 31.72 -, BVerwGE 45, 51, juris, Rn. 34; Bay.VerfGH, Entsch. vom 2.8.1990 - Vf 3 VII 89 u.a. - , NVwZ 1991, 664, juris).

    Demgemäß müssen nachvollziehbare, bestimmte Tatsachen vorliegen, die die Annahme begründen, dass der Schaden sofort oder in allernächster Zeit und zudem mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eintreten wird (BVerwG, Urt. v. 26.2.1974 - I C 31.72 -, a.a.O., juris, Rn. 32; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 8.12.2011 - 5 A 1045/09 -, juris, Rn. 37).

    Wenn die mit Strafe bedrohte Handlung durch eine polizeiliche Maßnahme verhütet werden kann, die den Einzelnen und die Allgemeinheit weniger beeinträchtigt, ist die polizeiliche Ingewahrsamnahme nicht erforderlich und daher auch nicht unerlässlich (BVerwG, Urt. v. 26.2.1974 - I C 31.72 -, a.a.O., juris, Rn. 29).

  • EGMR, 01.12.2011 - 8080/08

    Verletzung des Rechts auf Freiheit und Sicherheit sowie der Versammlungsfreiheit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.02.2014 - 11 LC 228/12
    Das erstinstanzliche Urteil missachte die Aussagen in dem Urteil des EGMR vom 1. Dezember 2011 - 8080/08 und 8577/08 - zu einer polizeilichen Ingewahrsamnahme im Zuge des G8 - Gipfels in Heiligendamm.

    Nach der Rechtsprechung des EGMR ist die Freiheitsentziehung nach Buchst. c) deswegen nur im Zusammenhang mit einem Strafverfahren zulässig (Urt. v. 1.12.2011 - 8080/08 u. 8577/08 -, NVwZ 2012, 1089, juris, Rn. 71, und Urt. v. 7.3.2013 - 15598/08 -, NVwZ 2014, 43, juris, Rn. 67).

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.02.2014 - 11 LC 228/12
    Wegen des Verfassungsgrundsatzes der Völkerrechtsfreundlichkeit sind Verwaltung und Gerichte verpflichtet, das innerstaatliche Recht in Einklang mit der EMRK auszulegen, soweit dies nach den anerkannten Methoden der Gesetzesauslegung und Verfassungsinterpretation vertretbar erscheint (BVerfG, Beschl. v. 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04 -, BVerfGE 111, 307, juris, Rn. 30 ff.; BVerfG, Urt. v. 4.5.2011 - 2 BvR 2333/08 u.a. -, BVerfGE 128, 326, juris, Rn. 86 ff.).

    Angesichts der besonderen Bedeutung der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte - EGMR - für das Konventionsrecht als Völkervertragsrecht haben dessen Urteile eine über den jeweils entschiedenen Fall hinausgehende Orientierungs- und Leitfunktion für die Auslegung der EMRK (BVerfG, Urt. v. 4.5.2011 - 2 BvR 2333/08 u.a. -, a.a.O., juris, Rn. 89; BVerwG, Urt. v. 28.2.2013 - 2 C 3.12 -, BVerwGE 146, 98, juris, Rn. 46, und Urt. v. 16.12.1999 - 4 CN 9.98 -, BVerwGE 110, 203, juris, Rn. 17).

  • BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00

    Richtervorbehalt

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.02.2014 - 11 LC 228/12
    Bei der Ingewahrsamnahme handelt es sich um eine die Freiheit der Person nicht nur beschränkende, sondern aufhebende Freiheitsentziehung im Sinne des Art. 104 Abs. 2 GG (BVerfG, Beschl. v. 15.5.2002 - 2 BvR 2292/00 -, BVerfGE 105, 239, juris, Rn. 23 und 28, zur Abschiebungshaft; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.3.2011 - 1 S 2513/10 -, a.a.O., juris, Rn. 24).

    - 2 BvR 2292/00 -, a.a.O., juris, Rn. 26).

  • BVerfG, 29.07.2010 - 1 BvR 1634/04

    Versagung verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes gegen einen Kostenbescheid für

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.02.2014 - 11 LC 228/12
    Erledigt sich - wie hier - die polizeiliche Ingewahrsamnahme vor Ablauf einer Rechtsbehelfsfrist, so gebietet es die Gewährleistung gemäß Art. 19 Abs. 4 GG, im Rahmen der Überprüfung des Heranziehungsbescheides auch die die Erhebung verursachende Amtshandlung einer gerichtlichen Kontrolle zu unterziehen (BVerfG, Beschl. v. 29.7.2010 - 1 BvR 1634/04 -, NVwZ 2010, 1482, juris, Rn. 49 ff.; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 27.9.2004 - 1 S 2206/03 -, NVwZ-RR 2005, 540, juris, Rn. 57, und Urt. v. 17.3.2011 - 1 S 2513/10 -, DVBl. 2011, 626, juris, Rn. 22; VG Oldenburg, Urt. v. 26.6.2012 - 7 A 2830/12 -, juris, Rn. 15; vgl. bereits Senatsurt. v. 26.1.2012 - 11 LB 226/11 -, NordÖR 2012, 355, juris, Rn. 22, zur Kostenpflicht bei polizeilicher Beförderung einer hilflosen Person).

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 29. Juli 2010 (- 1 BvR 1634/04 -, a.a.O., juris, Rn. 57) verfassungsrechtliche Bedenken gegen § 18 Abs. 1 Nr. 2 SOG nicht erhoben (vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 26.6.1997 - 2 BvR 126/91 -, juris).

  • BVerwG, 16.12.1999 - 4 CN 9.98

    Normenkontrollverfahren; Verfahrensermessen; Verhandlung, mündliche; öffentliche;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.02.2014 - 11 LC 228/12
    Angesichts der besonderen Bedeutung der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte - EGMR - für das Konventionsrecht als Völkervertragsrecht haben dessen Urteile eine über den jeweils entschiedenen Fall hinausgehende Orientierungs- und Leitfunktion für die Auslegung der EMRK (BVerfG, Urt. v. 4.5.2011 - 2 BvR 2333/08 u.a. -, a.a.O., juris, Rn. 89; BVerwG, Urt. v. 28.2.2013 - 2 C 3.12 -, BVerwGE 146, 98, juris, Rn. 46, und Urt. v. 16.12.1999 - 4 CN 9.98 -, BVerwGE 110, 203, juris, Rn. 17).
  • BVerfG, 13.12.2005 - 2 BvR 447/05

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen freiheitsentziehende Maßnahmen nach

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.02.2014 - 11 LC 228/12
    Das Telefonat um 13.10 Uhr genügte auch den verfahrensrechtlichen Anforderungen, da keine förmliche Beantragung erforderlich ist (BVerfG, Beschl. v. 13.12.2005 - 2 BvR 447/05 -, NVwZ 2006, 579, juris, Rn. 39).
  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80

    Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz

  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 3.12

    Uneigennützige Amtsführung; Verbot der Vorteilsannahme; Bestechlichkeit; Anschein

  • VG Hannover, 18.07.2012 - 10 A 1994/11

    Vereinbarkeit des polizeilichen Unterbundungsgewahrsams mit europäischen

  • VG Oldenburg, 26.06.2012 - 7 A 2830/12

    Gebühren für die Gewahrsamnahme; gerichtliche Kontrolle

  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2004 - 1 S 2206/03

    Polizeiliche Ingewahrsamnahme eines Demonstrationsteilnehmers

  • OVG Niedersachsen, 26.01.2012 - 11 LB 226/11

    Geschäftsunfähiger Demenzkranker als Kostenschuldner nach Beförderung in einem

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2011 - 5 A 1045/09

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer polizeilichen Ingewahrsamnahme anlässlich

  • BVerfG, 26.06.1997 - 2 BvR 126/91

    Weitere Entscheidungen zur Zulässigkeit von Beschwerden gegen richterliche

  • VerfGH Bayern, 02.08.1990 - 3-VII-89

    Stellungnahme des Bayerischen Senats

  • EGMR, 14.12.2017 - 3011/06

    KRASNYAKOVY AND OTHERS v. UKRAINE

  • OVG Niedersachsen, 10.10.2019 - 11 LB 108/18

    Anscheinsgefahr; Drittortauseinandersetzung; ex-ante-Betrachtung;

    Erledigt sich eine polizeiliche Maßnahme vor Ablauf einer Rechtsbehelfsfrist, gebietet es das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG), im Rahmen der Überprüfung des Heranziehungsbescheids auch die die Erhebung verursachende Amtshandlung einer gerichtlichen Kontrolle zu unterziehen (BVerfG, Beschl. v. 29.7.2010 - 1 BvR 1634/04 -, NVwZ 2010, 1482, juris, Rn. 49 ff.; Senatsurt. v. 24.2.2014 - 11 LC 228/12 -, NVwZ-RR 2014, 552, juris, Rn. 25; Senatsurt. v. 26.1.2012 - 11 LB 226/11 -, juris, Rn. 22; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 27.9.2004 - 1 S 2206/03 -, NVwZ-RR 2005, 540, juris, Rn. 57).

    Da sich die Ingewahrsamnahme der Klägerin mit ihrer Entlassung am Abend des 6. Novembers 2016 erledigt hat, ist die Rechtmäßigkeit der Ingewahrsamnahme eine im vorliegenden Verfahren inzident zu prüfende Voraussetzung für die Gebührenpflicht (vgl. Senatsurt. v. 24.2.2014 - 11 LC 228/12 -, a.a.O., juris, Rn. 25).

    b) Da es sich bei der Ingewahrsamnahme um eine der einschneidendsten polizeilichen Standardmaßnahmen handelt - nämlich um eine die Freiheit der Person nicht nur beschränkende, sondern aufhebende Freiheitsentziehung im Sinne des Art. 104 Abs. 2 GG (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15.5.2002 - 2 BvR 2292/00 -, BVerfGE 105, 239, juris, Rn. 23 und Rn. 28, zur Abschiebungshaft; zur Ingewahrsamnahme: Senatsurt. v. 24.2.2014 - 11 LC 228/12 -, a.a.O., juris, Rn. 27; OLG Braunschweig, Beschl. v. 30.8.2018 - 1 W 114/17 -, juris, Rn. 23, jeweils m.w.N.), die zugleich einen Eingriff in die Freiheit der Person im Sinne des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG und damit in ein Grundrecht von hohem Rang darstellt (BVerwG, Urt. v. 26.2.1974 - I C 31/72 -, BVerwGE 45, 51, juris, Rn. 25 f.) - ist bei der Anwendung des § 18 Abs. 1 Nr. 2 a) Nds. SOG ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 3.7.2017 - 22 W 4/17 -, BeckRS 2017, 117583, Rn. 14 f.; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 17.3.2011 - 1 S 2513/10 -, juris, Rn. 24).

    Der Begriff der "unmittelbar bevorstehenden Begehung" in § 18 Abs. 1 Nr. 2 a) Nds. SOG entspricht hinsichtlich der zeitlichen Nähe des drohenden Schadenseintritts dem der gegenwärtigen Gefahr im Sinne von § 2 Nr. 1 b) Nds. SOG (Senatsurt. v. 24.2.2014 - 11 LC 228/12 -, a.a.O., juris, Rn. 28; OLG Celle, Beschl. v. 3.7.2017 - 22 W 4/17 -, BeckRS 2017, 117583, Rn. 12; Waechter, in: Möstl/Weiner, a.a.O., § 18, Rn. 37).

    Der qualifizierte Gefahrenbegriff der gegenwärtigen Gefahr stellt besondere Anforderungen an die zeitliche Nähe des Schadenseintritts und dessen Wahrscheinlichkeit; der Eintritt des Schadens muss "sofort und fast mit Gewissheit" zu erwarten sein (BVerwG, Urt. v. 26.2.1974 - I C 31/72 -, a.a.O., juris, Rn. 32; Senatsurt. v. 24.2.2014 - 11 LC 228/12 -, a.a.O., juris, Rn. 28; OLG Braunschweig, Beschl. v. 30.8.2018 - 1 W 114/17 -, juris, Rn. 23; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 8.12.2011 - 5 A 1045/09 -, juris, Rn. 37).

    In diesem Punkt unterscheidet sich der Fall der Klägerin auch von anderen, in der Vergangenheit vom Senat und anderen Obergerichten entschiedenen Fällen, in denen die Betroffenen (entweder aufgrund ihrer persönlichen Einlassung oder aufgrund weitergehender Erkenntnisse) jeweils der gewaltbereiten Fußballszene zuzuordnen waren und weitere Informationen über ihr früheres, diesbezüglich relevantes Verhalten vorlagen (vgl. Senatsurt. v. 24.2.2014 - 11 LC 228/12 -, a.a.O., juris, Rn. 3; Senatsurt. v. 26.4.2018 - 11 LC 288/16 -, a.a.O., juris, Rn. 34 und Rn. 39 ff.; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 17.3.2011 - 1 S 2513/10 -, juris, Rn. 2 f.; OVG Bremen, Beschl. v. 10.2.2010 - 1 B 30/10 -, juris, Rn. 11 ff.; VG Hannover, Beschl. v. 21.7.2011 - 10 B 2096/11 -, juris, Rn. 9).

  • OLG Braunschweig, 30.08.2018 - 1 W 114/17

    Ingewahrsamnahme von Fußballfans - Gefahrenprognose: Ultra

    Der Begriff der unmittelbar bevorstehenden Begehung einer Straftat ist vor dem Hintergrund des hohen Ranges der Freiheit der Person auszulegen (OVG Lüneburg, Urteil vom 24. Februar 2014 - 11 LC 228/12).
  • OLG Celle, 07.10.2014 - 22 W 1/14

    Rechtmäßigkeit der polizeilichen Ingewahrsamnahme zur Durchsetzung eines

    Eine auf § 18 Abs. 1 Nr. 2b NdsSOG gestützte polizeiliche Ingewahrsamnahme zur Verhinderung einer unmittelbar bevorstehenden Begehung oder Fortsetzung einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Gefahr für die Allgemeinheit ist mit Art. 5 Abs. 1 S. 2 lit.b EMRK zu vereinbaren, wenn die Begehung einer solchen Ordnungswidrigkeit nach Ort und Zeitpunkt hinreichend konkret zu erwarten ist und der Betroffene vor seiner Ingewahrsamnahme die Gelegenheit der Pflichterfüllung versäumt hat (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 24. Februar 2014 - 11 LC 228/12 -, juris).

    Dies findet seine Ursache weniger in der fehlenden Vergleichbarkeit von Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Gefahr für die Allgemeinheit mit Straftaten, sondern in der vom EGMR wiederholt betonten Einschränkung, dass der Schrankenvorbehalt in Art. 5 Abs. 1 S. 2 lit. c) EMRK generell nicht auf einen Präventivgewahrsam ausgelegt ist, sondern lediglich die Grundlage für Untersuchungshaft - auch in Form der Wiederholungsgefahr - darstellt mit dem Ziel, die festgehaltene Person einem gerichtlichen Verfahren zuzuführen (EGMR, Urteil v. 7. März 2013, a.a.O., juris Rn. 67; ausdrücklich auch OVG Lüneburg, Urteil vom 24. Februar 2014, NVwZ-RR 2014, 552, juris Rn. 42 ff m.w.N.).

  • VG Hannover, 21.08.2017 - 10 A 1489/17

    Drittortauseinandersetzung; Fußballbezogene Gewalt; Ingewahrsamnahme; Ultra

    Dies war hier der Fall, denn sowohl die Hooligans als auch die Ultras aus B-Stadt sind bekanntermaßen den Gruppierungen zuzurechnen, die Konflikte mit an Fußballmannschaften anhängenden Hooligans und Ultras mit Gewalt austragen wollen und Straftaten der vorgenannten Art nach dem typischen Erscheinungsbild aus einer homogenen Gruppe heraus begehen (Nds. OVG, Urt. v. 24.2.2014 - 11 LC 228/12 -, NVwZ-RR 2014, 552).
  • VG Hannover, 13.11.2014 - 10 B 12882/14

    Salafist; Verbot; Versammlungsfreiheit

    Jedenfalls im Kontext des Fußballsports steht bei Hooligans die gewalttätige Auseinandersetzung mit anderen Gruppen im Vordergrund und Fußballspiele bieten nur den Anlass dazu (Nds. OVG, Urteil vom 24. Februar 2014 - 11 LC 228/12 -, juris).
  • OVG Bremen, 23.09.2014 - 1 A 45/12

    Rechtmäßigkeit eines sog. Ausnüchterungsgewahrsams - Ingewahrsamnahme;

    Sie schließt entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichts die Überprüfung der Tätigkeit des Bereitschaftsrichters ein (vorausgesetzt etwa von Nds. OVG Urt. v. 24.02.2014 - 11 LC 228/12 - juris Rn. 37 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 17.09.2013 - 12 U 143/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,47507
OLG Naumburg, 17.09.2013 - 12 U 143/12 (https://dejure.org/2013,47507)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 17.09.2013 - 12 U 143/12 (https://dejure.org/2013,47507)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 17. September 2013 - 12 U 143/12 (https://dejure.org/2013,47507)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 906 Abs 1 BGB, § 1004 Abs 1 S 2 BGB, § 44 Abs 1 BNatSchG, § 45 Abs 7 Nr 4 BNatSchG
    Nachbarschutz: Anspruch auf Beseitigung der Lärmbelästigung durch Froschquaken aus einem Gartenteich

  • Wolters Kluwer

    Duldungspflicht eines Grundstückseigentümers bzgl. der Geräuschimmissionen von im Nachbarteich angesiedelten Fröschen

  • rabüro.de

    Anspruch auf Beseitigung der Lärmbelästigung durch Froschquaken aus einem Gartenteich

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 906
    Duldungspflicht eines Grundstückseigentümers gegenüber dem Quaken im Nachbarteich angesiedelter Frösche

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 552
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.11.1992 - V ZR 82/91

    Lärmimmissionen durch Frösche in einem Gartenteich

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.09.2013 - 12 U 143/12
    Mit der Anlage und Unterhaltung des Gartenteichs hat die Beklagte die Bedingungen dafür geschaffen, dass sich dort Frösche ansiedeln konnten und nunmehr die entsprechende Lärmbeeinträchtigung hervorrufen (vgl. BGHZ 120, 239).

    Dabei spielt es keine Rolle, dass die Beklagte den Gartenteich künstlich angelegt hat und dieser kein natürlich entstandenes Gewässer ist (z. B. BGHZ 120, 239).

  • VGH Bayern, 08.07.1998 - 9 B 97.00468
    Auszug aus OLG Naumburg, 17.09.2013 - 12 U 143/12
    Grundsätzlich kommen solche Befreiungen aber auch für Maßnahmen gegen unzumutbaren Froschlärm in Wohnsiedlungen in Betracht (z. B. BayVGH, NJW 1999, 2914).
  • OLG Hamm, 29.05.2017 - 5 U 153/15

    Öffentlich-rechtliche Rechtsfragen im Zivilprozess über die ausgewilderten

    Sie sind deshalb auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, verstoßen insbesondere nicht gegen Art. 14 Abs. 1 GG , weil sie in zulässiger Weise Inhalt und Schranken des privaten Eigentums bestimmen (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG, vgl.: BGH NJW 1993, 925- Rnr. 16 zitiert nach juris m.w.N.; OLG Sachsen-Anhalt NVwZ-RR 2014, 552 ff- Rnr. 10 ff. zitiert nach juris; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 1004 Rn. 39).

    Bejahendenfalls erfolgt die Verurteilung des Störers unter dem Vorbehalt der Ausnahmegenehmigung, denn diese selbst kann nicht durch das Zivilgericht - also den Senat -, sondern nur durch die zuständige Naturschutzbehörde erteilt werden (vgl. zum Ganzen: BGH NJW 1993, 925 Rn. 14 -19 zitiert nach juris, OLG Sachsen-Anhalt NVwZ-RR 2014, 552 ff- Rnr. 14 -18 zitiert nach juris).

  • OLG Hamm, 29.05.2017 - 5 U 156/15

    Öfentlich-rechtliche Rechtsfragen im Zivilprozess über die ausgewilderten Wisente

    Sie sind deshalb auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, verstoßen insbesondere nicht gegen Art. 14 Abs. 1 GG , weil sie in zulässiger Weise Inhalt und Schranken des privaten Eigentums bestimmen (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG, vgl.: BGH NJW 1993, 925- Rnr. 16 zitiert nach juris m.w.N.; OLG Sachsen-Anhalt NVwZ-RR 2014, 552 ff- Rnr. 10 ff. zitiert nach juris; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 1004 Rn. 39).

    Bejahendenfalls erfolgt die Verurteilung des Störers unter dem Vorbehalt der Ausnahmegenehmigung, denn diese selbst kann nicht durch das Zivilgericht - also den Senat -, sondern nur durch die zuständige Naturschutzbehörde erteilt werden (vgl. zum Ganzen: BGH NJW 1993, 925 Rn. 14 -19 zitiert nach juris, OLG Sachsen-Anhalt NVwZ-RR 2014, 552 ff- Rnr. 14 -18 zitiert nach juris).

  • OLG Hamm, 14.11.2019 - 24 W 4/19

    Selbstständiges Beweisverfahren; Geräuschimmissionen

    Die sachverständige Klärung der - veränderlichen - Immissionsbelastung eines Grundstücks in einem Hauptsacheverfahren ist damit jedenfalls zuzulassen (vgl. Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17. September 2013 - 12 U 143/12 - zitiert nach juris: jahreszeitlich schwankender Froschlärm; OLG Celle, Urteil vom 29. Juni 2011 - 4 U 199/09 - NJW-RR 2011, 1585: Geräuschimmissionen durch eine Orgel).
  • VG Neustadt, 09.02.2017 - 3 L 121/17

    Saatkrähen dürfen vorerst weiter auf dem Friedhof in Lambsheim nisten

    Verbietet jedoch - wie hier - das öffentliche Recht grundsätzlich die dafür in Betracht kommende Abhilfemaßnahme, so ist die Kommune befugt, die erforderliche naturschutzrechtliche Genehmigung aus eigenem Recht zu beantragen (vgl. BGH, Urteil vom 17. September 2004 - V ZR 230/03 -, NJW 2004, 3701 und OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17. September 2013 - 12 U 143/12 -, juris zum Anspruch auf Beseitigung einer Lärmbelästigung durch Froschquaken aus einem Gartenteich).
  • OLG Saarbrücken, 05.01.2015 - 5 W 89/14

    Gegenstand eines selbstständigen Beweisverfahrens: Klärung von auf ein Grundstück

    Es ist kein Grund erkennbar, die sachverständige Klärung der - veränderlichen - Immissionsbelastung eines Grundstücks in einem Hauptsacheverfahren zuzulassen, sogar für geboten zu halten (siehe z.B. für jahreszeitlich schwankenden Froschlärm OLG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 17.09.2013 - 12 U 143/12 - juris; zur sachverständigen Klärung von Geräuschimmissionen durch eine Orgel OLG Celle, NJW-RR 2011, 1585), die Beweiserhebung im selbstständigen Beweisverfahren, das einem solchen Rechtsstreit vorgeschaltet ist und ihn mit Blick auf die erfolgende Vorabklärung im Idealfall verhindert, indessen zu verwerfen (vgl. für die hier vertretene Auffassung: Ahrens in: Wieczorek/Schütze, 4. Aufl. 2014, § 485 Rdn. 47; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 73. Aufl. 2015, § 485 Rdn. 15; ebenso - für Geruchsbeeinträchtigungen OLG Thüringen, Beschl. v. 15.04.2008 - 4 W 171/08 - juris; Kratz in: Vorwerk/Wolf, ZPO, Ed. 14, 2014, § 485 Rdn. 35.1; unentschlossen Leipold in: Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl. 2006, § 485 Rdn. 19, mit der Überlegung, den Begriff des Zustands weit zu fassen und bei offenkundig für einen künftigen Rechtsstreit nicht zielführenden Feststellungen das rechtliche Interesse zu verneinen).
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