Weitere Entscheidung unten: VerfG Brandenburg, 20.02.2015

Rechtsprechung
   VGH Bayern, 05.02.2015 - 2 BV 14.1202   

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https://dejure.org/2015,1050
VGH Bayern, 05.02.2015 - 2 BV 14.1202 (https://dejure.org/2015,1050)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.02.2015 - 2 BV 14.1202 (https://dejure.org/2015,1050)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. Februar 2015 - 2 BV 14.1202 (https://dejure.org/2015,1050)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof PDF

    Altengerechte Wohnanlage ist nicht gleich Altenwohnheim

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff des Wohnens als auf Dauer angelegte Häuslichkeit, Eigengestaltung der Haushaltsführung und des häuslichen Wirkungskreises sowie Freiwilligkeit des Aufenthalts

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 2 Abs. 4 Nrn. 9, 11, 20, Art. 31 Abs. 3 Satz 2 BayBO, Art. 54 Abs. 4 BayBO
    Bauordnungsrecht: Sonderbau und zweiter Rettungsweg | Altenheim; Begriff des "Wohnens"; Sonderbau; Zweiter Rettungsweg; Brandschutz; Nachträgliche Anordnung; Erhebliche Gefahr

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Art. 2 Abs. 4 Nrn. 9, 11, 20, Art. 31 Abs. 3 Satz 2 BayBO, Art. 54 Abs. 4 BayBO
    Bauordnungsrecht: Sonderbau und zweiter Rettungsweg | Altenheim; Begriff des "Wohnens"; Sonderbau; Zweiter Rettungsweg; Brandschutz; Nachträgliche Anordnung; Erhebliche Gefahr

  • rewis.io

    Sonderbauten, Definition

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff des Wohnens als auf Dauer angelegte Häuslichkeit, Eigengestaltung der Haushaltsführung und des häuslichen Wirkungskreises sowie Freiwilligkeit des Aufenthalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Altengerechte Wohnanlage ist nicht gleich Altenwohnheim

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Begriff des Wohnens in Bayerischer Bauordnung entspricht dem im BauGB

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Altengerechte Wohnanlage ist nicht gleich Altenwohnheim

  • tp-partner.com (Kurzinformation)

    Zweiter baulicher Rettungsweg notwendig?

  • bayrvr.de (Pressemitteilung)

    Altengerechte Wohnanlage ist nicht gleich Altenwohnheim

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Altengerechte Wohnanlage ist nicht mit Altenwohnheim gleichzusetzen - Bauherr kann nicht zur Errichtung einer Außentreppe als zweiten baulichen Rettungsweg verpflichtet werden

Besprechungen u.ä.

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Art. 2 Abs. 4 Nrn. 9, 11, 20, Art. 31 Abs. 3 Satz 2 BayBO, Art. 54 Abs. 4 BayBO
    Bauordnungsrecht: Sonderbau und zweiter Rettungsweg | Altenheim; Begriff des "Wohnens"; Sonderbau; Zweiter Rettungsweg; Brandschutz; Nachträgliche Anordnung; Erhebliche Gefahr

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2015, 526
  • BauR 2015, 1134
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2002 - 7 B 508/01

    Ordnungsverfügung zur Anbringung einer Nottreppe als 2. Rettungsweg;

    Auszug aus VGH Bayern, 05.02.2015 - 2 BV 14.1202
    Anerkannt ist, dass eine erhebliche Gefahr für Leben und Gesundheit dann besteht, wenn ein erforderlicher zweiter baulicher Rettungsweg nicht vorhanden ist (vgl. OVG Münster, B.v. 22.7.2002 - 7 B 508/01 - BRS 65, 622; Molodovsky in Molodovsky/Famers/Kraus, BayBO, Stand: 1. September 2014, Art. 54 Rn. 138).
  • BVerwG, 23.01.1989 - 4 B 132.88

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Wirksamkeit einer

    Auszug aus VGH Bayern, 05.02.2015 - 2 BV 14.1202
    Denn die Frage nach dem maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach-und Rechtslage bei Anfechtungsklagen ist fallbezogen zu beantworten (vgl. BVerwG, B.v. 23.1.1989 - 4 B 132/88 - juris).
  • VGH Bayern, 21.06.2011 - 14 CS 11.790

    Nahezu wörtliche Wiederholung des Vorbringens vor dem Verwaltungsgericht.

    Auszug aus VGH Bayern, 05.02.2015 - 2 BV 14.1202
    Schon aus der Wendung "erhebliche Gefahren" folgt dabei, dass es sich insoweit um konkrete Gefahren handeln muss (vgl. BayVGH, B.v. 21.6.2011 - 14 CS 11.790 - juris).
  • VG München, 12.03.2018 - M 8 K 16.5945

    Erforderlichkeit eines zweiten baulichen Rettungsweges eines Sonderbaus

    Entscheidend sei hierbei, dass gerade für Wohnheime ein zweiter baulicher Rettungsweg schon dem Grunde nach nicht gefordert werden könne, wie sich aus der Entscheidung des BayVGH vom 5. Februar 2015 (2 BV 14.1202) ergebe.

    Der Personenkreis der Nutzer des streitgegenständlichen Anwesens sei unproblematisch, wie sich aus einem Vergleich zum Sachverhalt der Entscheidung des BayVGH vom 5. Februar 2015 (2 BV 14.1202) zeige.

    Die Rechtsprechung geht davon aus, dass eine erhebliche Gefahr für Leben und Gesundheit dann besteht, wenn ein erforderlicher zweiter baulicher Rettungsweg nicht vorhanden ist (vgl. BayVGH, 5.2.2015 - 2 BV 14.1202 - juris Rn. 23 m.w.N.).

    Insoweit kann sich die Klagepartei nicht auf die Vergleichbarkeit zum dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vom 5. Februar 2015 zu Grunde liegenden Sachverhalt berufen, da jener die Rettung von lediglich maximal 16 Personen zum Gegenstand hatte (vgl. BayVGH, U.v. 5.2.2015 - 2 BV 14.1202 - juris Rn. 37).

    Zwar ist richtig, dass es angesichts des Vorhandenseins eines ersten baulichen Rettungswegs, der feuerbeständigen Zimmerwände und der in Brandabschnitte aufgeteilten Geschosse nicht zwingend sein dürfte, dass alle im Gebäude befindlichen Personen (zeitgleich) gerettet werden müssen (vgl. BayVGH, U.v. 5.2.2015 - 2 BV 14.1202 - juris Rn. 37).

    Es spricht aber nichts dagegen, den Begriff des Wohnens wie im Baugesetzbuch und in der Baunutzungsverordnung als gekennzeichnet durch eine auf Dauer angelegte Häuslichkeit, Eigengestaltung der Haushaltsführung und des häuslichen Wirkungskreises sowie Freiwilligkeit des Aufenthalts anzusehen (vgl. BayVGH, U.v. 5.2.2015 - 2 BV 14.1202 - juris Rn. 31; B.v. 26.11.2015 - 12 CS 15.2257 - juris Rn. 11; jeweils m.w.N.).

  • VG München, 12.03.2018 - M 8 K 17.75

    Erhaltung zweier Treppenanlagen als zweiter baulicher Rettungsweg

    Die Rechtsprechung geht davon aus, dass eine erhebliche Gefahr für Leben und Gesundheit dann besteht, wenn ein erforderlicher zweiter baulicher Rettungsweg nicht vorhanden ist (vgl. BayVGH, 5.2.2015 - 2 BV 14.1202 - juris Rn. 23 m.w.N.).

    Insoweit können sich die Eigentümer und die Klägerin nicht auf die Vergleichbarkeit zum dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vom 5. Februar 2015 zu Grunde liegenden Sachverhalt berufen, da jener die Rettung von lediglich maximal 16 Personen zum Gegenstand hatte (vgl. BayVGH, U.v. 5.2.2015 - 2 BV 14.1202 - juris Rn. 37).

    Zwar ist richtig, dass es angesichts des Vorhandenseins eines ersten baulichen Rettungswegs, der feuerbeständigen Zimmerwände und der in Brandabschnitte aufgeteilten Geschosse nicht zwingend sein dürfte, dass alle im Gebäude befindlichen Personen (zeitgleich) gerettet werden müssen (vgl. BayVGH, U.v. 5.2.2015 - 2 BV 14.1202 - juris Rn. 37).

    Es spricht aber nichts dagegen, den Begriff des Wohnens wie im Baugesetzbuch und in der Baunutzungsverordnung als gekennzeichnet durch eine auf Dauer angelegte Häuslichkeit, Eigengestaltung der Haushaltsführung und des häuslichen Wirkungskreises sowie Freiwilligkeit des Aufenthalts anzusehen (vgl. BayVGH, U.v. 5.2.2015 - 2 BV 14.1202 - juris Rn. 31; B.v. 26.11.2015 - 12 CS 15.2257 - juris Rn. 11; jeweils m.w.N.).

  • VG Ansbach, 29.02.2024 - AN 3 K 23.392

    Baurecht, Bauaufsichtliche Anordnung zur Sicherung einer einsturzgefährdete

    Die Frage nach dem maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage bei Anfechtungsklagen ist fallbezogen zu beantworten (BayVGH, U.v. 5.2.2015 - 2 BV 14.1202 - juris Rn. 22).
  • VGH Bayern, 23.05.2023 - 1 B 21.2139

    Abweichung bei den baurechtlichen Abstandsflächen: Atypik weiterhin erforderlich

    Es spricht aber nichts dagegen, den Begriff des Wohnens wie im Baugesetzbuch und in der Baunutzungsverordnung als gekennzeichnet durch eine auf Dauer angelegte Häuslichkeit, Eigengestaltung der Haushaltsführung und des häuslichen Wirkungskreises sowie Freiwilligkeit des Aufenthalts anzusehen (vgl. BVerwG, B.v. 25.3.1996 - 4 B 302.95 - BauR 1996, 676; BayVGH, U.v. 5.2.2015 - 2 BV 14.1202 - BayVBl 2015, 715).
  • VGH Bayern, 13.04.2018 - 15 ZB 17.342

    Keine Unzumutbarkeit wegen Einsichtnahme auf das Nachbargrundstück (hier:

    Bei lediglich zwei einzelnen Wohnungen zur (privaten) Unterkunft einzelner Asylbewerber oder einzelner Asylbewerberfamilien fehlt es zudem an einem auch für einen Heimcharakter erforderlichen Minimum an Organisationsstruktur (vgl. BayVGH, U.v. 5.2.2015 - 2 BV 14.1202 - NVwZ-RR 2015, 526 = juris Rn. 26 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.05.2017 - 1 S 204/16

    Klagebefugnis eines einzelnen Wohnungseigentümers gegen die der

    Für die Anfechtung eines lediglich begünstigenden Verwaltungsakts besteht daher regelmäßig keine Klagebefugnis (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 30.01.1992 - 5 S 383/91 - BWGZ 1992, 704; BayVGH, Urt. v. 06.10.1993 - 3 B 93.1148 - juris Rn. 29 f.; Urt. v. 05.02.2015 - 2 BV 14.1202 - NVwZ-RR 2015, 526; OVG NRW, Urt. v. 15.12.2015 - 1 A 4733/03 - juris Rn. 97 ff.; OVG Berl.-Bdbg., Beschl. v. 08.01.2010 - 10 M 56.09 - juris Rn. 7; Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl., § 42 Rn. 76).
  • VG München, 17.08.2018 - M 9 S 18.3849

    Nutzungsuntersagung wegen Fehlens eines zweiten Rettungswegs

    Nach alledem liegt eine erhebliche Gefahr für Leben und Gesundheit unabhängig von der Ertüchtigung des ersten Rettungsweges bereits wegen Fehlens des zweiten Rettungsweges vor (vgl. BayVGH, U.v. 5.2.2015 - 2 BV 14.1202 - juris; U.v. 19.5.2011 - 2 B 11.353 - juris; B.v. 27.1.2003 - 2 CS 02.2438 - juris; U.v. 10.1.1992 - 2 B 89.740 - BeckRS 1992, 10676; OVG NW, U.v. 25.8.2010 - 7 A 749/09 - B.v. 22.7.2002 - 7 B 508/01 - juris; Simon/Busse, BayBO, Stand: 129. EL März 2018, Art. 54 Rn. 176; Schwarzer/König, BayBO, Stand: 4. Aufl. 2012, Art. 31 Rn. 4).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.09.2021 - 1 MB 17/21

    Zurückstellung eines Sonderbaus; Altenwohnanlage nach dem Bielefelder Modell

    Die räumliche Präsenz eines ambulanten Pflegedienstleisters als Kooperationspartner und dessen vielfältige Hilfsangebote zur Gewährleistung einer Versorgungssicherheit der Bewohner im Bedarfsfall begründen zwar einen Standortvorteil gegenüber anderen Wohnungen auf dem allgemeinen Mietwohnungsmarkt, machen das Vorhaben aber noch nicht zu einer Einrichtung, weil der Pflegedienstleister seine Leistungen nach den mit der Bauvoranfrage eingereichten Unterlagen rechtlich getrennt vom Bauherrn eigenständig anbieten soll und allein die Bewohner entscheiden, ob und wann sie die angebotenen Leistungen in Anspruch nehmen (vgl. auch Bay. VGH, Urteil vom 5. Februar 2015 - 2 BV 14.1202 -, Rn. 26, juris).
  • VG München, 07.05.2020 - M 29 K 18.6294

    Nachbarklage, Befreiungen von Bebauungsplanfestsetzungen, Rücksichtnahmegebot,

    Die Räume sind damit nur den Bewohnern der streitgegenständlichen Gebäude zugänglich und damit dem Wohnen zugeordnet (zum Wohnbegriff vgl. auch BayVGH v. 5.2.2015 - 2 BV 14.1202 - juris, Rn. 31, zu Art. 2 Abs. 4 Nr. 20 BayBO).
  • VG München, 29.06.2016 - M 9 K 16.1026

    Nachträgliche Verpflichtung zur Installierung einer Entrauchungseinrichtung

    Eine erhebliche konkrete Gefahr liegt deshalb regelmäßig vor, wenn der zweite Rettungs Weg im Brand- und Katastrophenfall nicht gesichert ist (BayVGH, B.v. 27.1.2003 - 2 CS 02.2438 - juris Rn. 8; BayVGH, U.v. 5.2.2015 - 2 BV 14.1202 - juris Rn. 23).
  • VG Ansbach, 28.05.2021 - AN 9 S 21.00525

    Nutzungsuntersagung wegen brandschutzrechtlicher Mängel, Darlegungslast

  • VGH Bayern, 24.02.2022 - 2 ZB 20.2177

    Baugenehmigung, Bebauungsplan, Nachbarschutz, Berufung, Verletzung, Wohnbebauung,

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Rechtsprechung
   VerfG Brandenburg, 20.02.2015 - VfGBbg 67/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,2677
VerfG Brandenburg, 20.02.2015 - VfGBbg 67/13 (https://dejure.org/2015,2677)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 20.02.2015 - VfGBbg 67/13 (https://dejure.org/2015,2677)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 20. Februar 2015 - VfGBbg 67/13 (https://dejure.org/2015,2677)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 52 Abs 3 Alt 2 Verf BB, § 22 Abs 1 VerfGG BB, § 21 VerfGG BB
    Das Landesverfassungsgericht muss nicht vorab darauf hinweisen, dass es beabsichtigt, eine unzulässige Kommunalverfassungsbeschwerde zu verwerfen.

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV, Art. 52 Abs. 3 Alt. 2; VerfGGBbg, § 22 Abs. 1; VerfGGBbg, § 21
    Anhörungsrüge; Mündliche Verhandlung; Hinweispflicht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2015, 526
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 188/09

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Zurückweisung von Befangenheitsanträgen im

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.02.2015 - VfGBbg 67/13
    Eine Entscheidung beruht nur dann auf einem Gehörsverstoß, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Anhörung der Beteiligten zu der Frage, zu der ein Hinweis hätte ergehen müssen, zu einer für die Beteiligten günstigeren Lösung geführt hätte (ausf. zur Möglichkeit der Heilung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs durch ergänzende Erwägungen in einer die Anhörungsrüge als unbegründet zurückweisenden Entscheidung auch bei Änderung der Zusammensetzung des Spruchkörpers BVerfG NVwZ 2009, 580).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.02.2015 - VfGBbg 67/13
    Nur wenn das Gericht bei seiner Entscheidung ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nicht zu rechnen brauchte, wird ihm rechtliches Gehör versagt (vgl. zu Art. 103 Abs. 1 GG z. B. BVerfGE 84, 188, 190; 86, 133, 144 f).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.02.2015 - VfGBbg 67/13
    Nur wenn das Gericht bei seiner Entscheidung ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nicht zu rechnen brauchte, wird ihm rechtliches Gehör versagt (vgl. zu Art. 103 Abs. 1 GG z. B. BVerfGE 84, 188, 190; 86, 133, 144 f).
  • VerfG Brandenburg, 24.01.2014 - VfGBbg 2/13

    Rechtliches Gehör; effektiver Rechtsschutz; Willkürverbot;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.02.2015 - VfGBbg 67/13
    Wenn entsprechende gesetzliche Regelungen fehlen, besteht von Verfassungs wegen kein genereller Anspruch der Verfahrensbeteiligten auf eine mündliche Verhandlung oder persönliche Anhörung, wenngleich auch dann - insbesondere bei unklarem entscheidungserheblichen Tatsachenvortrag - im Einzelfall eine persönliche Anhörung verfassungsrechtlich geboten sein kann (vgl. zu all dem Urteil vom 24. Januar 2014 - VfGBbg 2/13 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
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