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   BVerwG, 21.11.1994 - 1 B 143.94   

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https://dejure.org/1994,3202
BVerwG, 21.11.1994 - 1 B 143.94 (https://dejure.org/1994,3202)
BVerwG, Entscheidung vom 21.11.1994 - 1 B 143.94 (https://dejure.org/1994,3202)
BVerwG, Entscheidung vom 21. November 1994 - 1 B 143.94 (https://dejure.org/1994,3202)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung der richterlichen Begründungspflicht als Verfahrensmangel - Anspruch auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RuStAG § 39

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1995, 540
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 26.05.1987 - 9 B 157.87
    Auszug aus BVerwG, 21.11.1994 - 1 B 143.94
    Der in einen Registrierschein des Beauftragten der Bundesregierung für die Verteilung der Aussiedler aufgenommene Vermerk über die deutsche Staatsangehörigkeit des Aussiedlers entfaltet keine Bindungswirkung in einem Verfahren auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises nach § 39 RuStAG (im Anschluß an Beschlüsse vom 26. Mai 1987 - BVerwG 9 B 157.87 - und 25. April 1988 - BVerwG 9 B 30.88 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 51 bzw. 55).

    Die im Verteilungsverfahren ermittelten und im Registrierschein vermerkten weiteren tatsächlichen Umstände bilden lediglich den Grund für die Verteilungsentscheidung und entfalten deshalb weder eine Bindungswirkung im Verwaltungsverfahren noch im anschließenden Verwaltungsstreitverfahren (Beschlüsse vom 26. Mai 1987 - BVerwG 9 B 157.87 - und vom 25. April 1988 - BVerwG 9 B 30.88 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 51 bzw. 55).

  • BVerwG, 25.04.1988 - 9 B 30.88

    Aufnahme als Aussiedler - Verteilungsverfahren - Durchgangslager - Deutsche

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1994 - 1 B 143.94
    Der in einen Registrierschein des Beauftragten der Bundesregierung für die Verteilung der Aussiedler aufgenommene Vermerk über die deutsche Staatsangehörigkeit des Aussiedlers entfaltet keine Bindungswirkung in einem Verfahren auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises nach § 39 RuStAG (im Anschluß an Beschlüsse vom 26. Mai 1987 - BVerwG 9 B 157.87 - und 25. April 1988 - BVerwG 9 B 30.88 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 51 bzw. 55).

    Die im Verteilungsverfahren ermittelten und im Registrierschein vermerkten weiteren tatsächlichen Umstände bilden lediglich den Grund für die Verteilungsentscheidung und entfalten deshalb weder eine Bindungswirkung im Verwaltungsverfahren noch im anschließenden Verwaltungsstreitverfahren (Beschlüsse vom 26. Mai 1987 - BVerwG 9 B 157.87 - und vom 25. April 1988 - BVerwG 9 B 30.88 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 51 bzw. 55).

  • BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 780/10

    Massenentlassungsanzeige - keine Heilung von Fehlern

    Das Ergebnis solcher Vorfragen bildet lediglich den Grund für die Verwaltungsentscheidung, gehört jedoch nicht zu ihrem Regelungsinhalt (BVerwG 19. April 1994 - 9 C 20.93 - BVerwGE 95, 311, 318 f.; 21. November 1994 - 1 B 143.94 - NVwZ-RR 1995, 540; vgl. auch BAG 3. August 1989 - 8 AZR 335/87 - BAGE 62, 288; BGH 4. Februar 2004 - XII ZR 301/01 - BGHZ 158, 19; Hinrichs Kündigungsschutz und Arbeitnehmerbeteiligung bei Massenentlassungen S. 151 ff.; vgl. zu hier nicht interessierenden Ausnahmen von diesem Grundsatz Sachs in Stelkens/Bonk/Sachs aaO Rn. 59) .
  • BVerwG, 17.07.1998 - 1 B 73.98

    Staatsangehörigkeitsrecht - Anforderungen an eine Erwebserklärung

    Dies entspricht dem Regelungsgehalt des Registrierscheins, der sich in der Einbeziehung oder Nichteinbeziehung des Antragstellers in die Verteilung erschöpft (Beschluß vom 21. November 1994 - BVerwG 1 B 143.94 - Buchholz 130 § 39 RuStAG Nr. 1 unter Bezugnahme auf die Beschlüsse vom 26. Mai 1987 - BVerwG 9 B 157.87 - und vom 25. April 1988 - BVerwG 9 B 30.88 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 51 bzw. 55; zur fortdauernden Bedeutung unter geltendem Recht Haberland, in: Das Deutsche Bundesrecht, V F 10, Erl. 2 zu § 8 BVFG).

    Die Einbeziehung in das Verteilungsverfahren erfolgt mithin ohne Rücksicht auf den staatsangehörigkeitsrechtlichen Status des Betroffenen (vgl. auch Beschluß vom 21. November 1994, a.a.O.).

  • FG Münster, 16.11.2004 - 14 K 1288/01

    Kindergeld: ausländischer Arbeitnehmer

    Sie hat im Verfahren auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises keine verbindliche Wirkung (BVerwG, Beschluss vom 25.04.1988 9 B 30/88, Beschluss vom 21.11.1994 1 B 143/94).
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