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   VGH Hessen, 07.02.2003 - 12 TG 212/03   

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VGH Hessen, 07.02.2003 - 12 TG 212/03 (https://dejure.org/2003,7983)
VGH Hessen, Entscheidung vom 07.02.2003 - 12 TG 212/03 (https://dejure.org/2003,7983)
VGH Hessen, Entscheidung vom 07. Februar 2003 - 12 TG 212/03 (https://dejure.org/2003,7983)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 1 Abs 2 EGV 539/2001, § 12 Abs 1 AuslG1990DV, § 11 Abs 1 Nr 2 AuslG1990DV, § 3 Abs 1 AuslG, § 3 Abs 3 AuslG
    Ausnahmen von Visumspflicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Visumpflicht bei Überschreitung der Außengrenzen der Europäischen Union; Ergänzende Anwendung von Bundesvorschriften neben Gemeinschaftsrecht bei Visumpflicht; Ausnahmen von der Visumbefreiung in Europa; Visumpflicht bulgarischer Staatsangehöriger bei beabsichtigter ...

  • Judicialis

    VO/EG Nr. L 539/2001 v. 15.03.2001 geänd. d. VO/EG Nr. L 2414/2001 v. 07.12.2001 - EUVisaVO - Art. 1 Abs. 1; ; VO/EG Nr. L 539/2001 v. 15.03.2001 geänd. d. VO/EG Nr. L 2414/2001 v.... 07.12.2001 - EUVisaVO - Art. 1 Abs. 2; ; VO/EG Nr. L 539/2001 v. 15.03.2001 geänd. d. VO/EG Nr. L 2414/2001 v. 07.12.2001 - EUVisaVO - Art. 4 Abs. 3; ; VO/EG Nr. L 539/2001 v. 15.03.2001 geänd. d. VO/EG Nr. L 2414/2001 v. 07.12.2001 - EUVisaVO - Art. 5; ; Mitteilung Nr. C 363/01 v. 19.12.2001; ; AuslG § 3 Abs. 1; ; AuslG § 3 Abs. 3; ; DVAuslG § 11 Abs. 1 Nr. 2; ; DVAuslG § 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausländer- und Auslieferungsrecht - EUVisaVO; Visumpflicht, Ausnahmen, Erwerbstätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 897
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamburg, 08.10.2001 - 2 Wx 84/01

    Sofortige weitere Beschwerde nach Entlassung aus Verbringungshaft

    Auszug aus VGH Hessen, 07.02.2003 - 12 TG 212/03
    Die Anwendung des nationalen Rechts als Ausnahme zu einer Verordnung des Gemeinschaftsrecht unterliegt insoweit keinen Bedenken (so auch BayObLG, 21.05.2002 - 4 St RR 44/02 -, InfAuslR 2002, 390 bzgl. eines tschechischen Staatsangehörigen; zur Rechtslage für einen polnischen Staatsangehörigen vor Inkrafttreten der EUVisaVO vgl. BayObLG, 30.10.2001 - 4 St RR 105/01 -, NJW 2002, 1282 = InfAuslR 2002, 197 = EZAR 355 Nr. 29; näher zum Verhältnis zwischen EUVisaVO und DVAuslG: Fehrenbacher, Die ausländerrechtliche Behandlung von Straßenmusikanten, ZAR 2002, 58; a.A. Westphal/Stoppa, Einreise und Aufenthalt von Drittländern nach der neuen Visumverordnung Nr. 539/2001, InfAuslR 2002, 309; dies., Einreise und Aufenthalt von Postivstaatern zum Zwecke der Erwerbstätigkeit unter Berücksichtigung der EUVisaVO, ZAR 2002, 315; dies., Anmerkung zum Beschluss des BayObLG vom 21.05.2002, InfAuslR 2002, 392).

    Insoweit vermag die in der Literatur (Westphal/Stoppa, InfAuslR 2002, 309; dies. ZAR 2002, 315) vertretene Auffassung, dass § 12 DVAuslG nur Befreiungen nach § 1 DVAuslG, nicht aber solche Befreiungen einschränke, die nach Inkrafttreten der EUVisaVO erfolgten, nicht zu überzeugen.

  • BSG, 30.10.1991 - 10 RKg 10/90

    Gegenleistungen für eine Tätigkeit als Au-pair-Mädchen als Einkünfte iS. von § 2

    Auszug aus VGH Hessen, 07.02.2003 - 12 TG 212/03
    Gegenleistungen für eine Tätigkeit als Au-pair-Mädchen sind insoweit auch als Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit i.S.v. § 2 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 BKGG zu bewerten (BSG, 30.10.1991 - 10 RKg 10/90 -, MDR 1992, 592).
  • BayObLG, 21.05.2002 - 4St RR 44/02

    Visumpflicht von Staatsangehörigen aus Drittländern

    Auszug aus VGH Hessen, 07.02.2003 - 12 TG 212/03
    Die Anwendung des nationalen Rechts als Ausnahme zu einer Verordnung des Gemeinschaftsrecht unterliegt insoweit keinen Bedenken (so auch BayObLG, 21.05.2002 - 4 St RR 44/02 -, InfAuslR 2002, 390 bzgl. eines tschechischen Staatsangehörigen; zur Rechtslage für einen polnischen Staatsangehörigen vor Inkrafttreten der EUVisaVO vgl. BayObLG, 30.10.2001 - 4 St RR 105/01 -, NJW 2002, 1282 = InfAuslR 2002, 197 = EZAR 355 Nr. 29; näher zum Verhältnis zwischen EUVisaVO und DVAuslG: Fehrenbacher, Die ausländerrechtliche Behandlung von Straßenmusikanten, ZAR 2002, 58; a.A. Westphal/Stoppa, Einreise und Aufenthalt von Drittländern nach der neuen Visumverordnung Nr. 539/2001, InfAuslR 2002, 309; dies., Einreise und Aufenthalt von Postivstaatern zum Zwecke der Erwerbstätigkeit unter Berücksichtigung der EUVisaVO, ZAR 2002, 315; dies., Anmerkung zum Beschluss des BayObLG vom 21.05.2002, InfAuslR 2002, 392).
  • BayObLG, 30.10.2001 - 4St RR 105/01

    Unerlaubter Aufenthalt eines Polen - Erwerbstätigkeit durch Ankauf von Waren im

    Auszug aus VGH Hessen, 07.02.2003 - 12 TG 212/03
    Die Anwendung des nationalen Rechts als Ausnahme zu einer Verordnung des Gemeinschaftsrecht unterliegt insoweit keinen Bedenken (so auch BayObLG, 21.05.2002 - 4 St RR 44/02 -, InfAuslR 2002, 390 bzgl. eines tschechischen Staatsangehörigen; zur Rechtslage für einen polnischen Staatsangehörigen vor Inkrafttreten der EUVisaVO vgl. BayObLG, 30.10.2001 - 4 St RR 105/01 -, NJW 2002, 1282 = InfAuslR 2002, 197 = EZAR 355 Nr. 29; näher zum Verhältnis zwischen EUVisaVO und DVAuslG: Fehrenbacher, Die ausländerrechtliche Behandlung von Straßenmusikanten, ZAR 2002, 58; a.A. Westphal/Stoppa, Einreise und Aufenthalt von Drittländern nach der neuen Visumverordnung Nr. 539/2001, InfAuslR 2002, 309; dies., Einreise und Aufenthalt von Postivstaatern zum Zwecke der Erwerbstätigkeit unter Berücksichtigung der EUVisaVO, ZAR 2002, 315; dies., Anmerkung zum Beschluss des BayObLG vom 21.05.2002, InfAuslR 2002, 392).
  • VGH Hessen, 05.07.2002 - 12 TG 959/02

    Streitgegenstand des Beschwerdeverfahrens durch fristgerecht vorgebrachte Gründe

    Auszug aus VGH Hessen, 07.02.2003 - 12 TG 212/03
    Aufgrund des Beschwerdevorbringens kann nicht festgestellt werden, dass das Verwaltungsgericht den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz zu Unrecht zurückgewiesen hat, wobei die Prüfung des Senats auf die dargelegten Beschwerdegründe beschränkt ist (§ 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO in der seit dem 1.1.2002 geltenden Fassung; zur Beschränkung der Prüfung im Beschwerdeverfahren vgl. Hess. VGH, 05.07.2002 - 12 TG 959/02 -, EZAR 037 Nr. 7).
  • EuGH, 20.09.1990 - C-192/89

    Sevince / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus VGH Hessen, 07.02.2003 - 12 TG 212/03
    Die Veröffentlichung hat konstitutive Wirkung für die Gültigkeit des Rechtsaktes (Art. 191 Abs. 1 Satz 1 EG-Vertrag; näher dazu Oppermann Europarecht, 2. Aufl. 1999, Rn. 568; anders z.B. dagegen bei Beschlüssen des Assoziationsrates, die nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes als Bestimmungen eines vom Rat gemäß den Artikeln 228 und 238 EG-Vertrag geschlossenen Abkommens von ihrem Inkrafttreten an einen integrierenden Bestandteil der Gemeinschaftsrechtsordnung bilden: EuGH, 20.09.1990 - RS 192/89 - Sevince -, NVwZ 1991, 255 zur unmittelbaren Geltung u.a. des Beschlusses Nr. 1/80 über die Entwicklung der Assoziationsrates, ANBA 1981, 4).
  • BVerwG, 24.10.1984 - 1 B 9.84

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

    Auszug aus VGH Hessen, 07.02.2003 - 12 TG 212/03
    Damit sind auch Tätigkeiten umfasst, für die eine Entlohnung tatsächlich nicht erfolgt, aber üblich ist oder eine Entlohung im Wege der Naturalvergütung (Kost und Logis) gewährt wird (zu letzterem BVerwG, 24.10.1984 - 1 B 9.84 -, EZAR 101 Nr. 3 = InfAuslR 1985, 129 - "Au-pair-Mädchen" -).
  • BGH, 25.09.2012 - 4 StR 142/12

    Einschleusen von Ausländern (Genehmigungswirkung eines Visums;

    Eine solche für den Tatzeitraum maßgebliche Ausnahmeregelung enthielt § 3 Abs. 1 Satz 2 AuslG i.V.m. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 12 DVAuslG für Drittausländer aus den in Anlage I zur DVAuslG aufgeführten Drittstaaten (vgl. dazu BayObLG, Beschluss vom 21. Mai 2002 - 4 St RR 44/02 aaO, Tz. 9 f.; Hess. VGH, Beschluss vom 7. Februar 2003 - 12 TG 212/03, NVwZ-RR 2003, 897; a.A. Westphal/Stoppa, ZAR 2002, 315, 316 f.; dies. InfAuslR 2001, 309, 311).
  • VGH Hessen, 29.09.2003 - 12 TG 2339/03

    Rechtswidrigkeit des länger dauernden Aufenthalts eines rumänischen

    Rumänien war zunächst in der in der ersten Hälfte des Monats April 2001 in Kraft getretenen Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen kein Visum benötigen, mit dem Vermerk enthalten: "Siehe Artikel 8 Absatz 2", was bedeutete, dass die Visumfreiheit noch von einer vorherigen Entscheidung des EU-Rats abhängig war (Art. 1 Abs. 2, Art. 8 Abs. 2 i.V.m. Anlage II VO/EG Nr. 539/2001, ABl. L 81 vom 21.03.2001, S. 1 - EUVisaVO - dazu allgemein Hess. VGH, 07.02.2003 - 12 TG 212/03 -, EZAR 011 Nr. 18).
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