Weitere Entscheidung unten: OVG Thüringen, 12.11.2008

Rechtsprechung
   BVerfG, 18.12.2008 - 2 BvR 1438/07   

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BVerfG, 18.12.2008 - 2 BvR 1438/07 (https://dejure.org/2008,3157)
BVerfG, Entscheidung vom 18.12.2008 - 2 BvR 1438/07 (https://dejure.org/2008,3157)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Dezember 2008 - 2 BvR 1438/07 (https://dejure.org/2008,3157)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 S 1 GG durch Missachtung der Verfahrens- und Formvorschriften des FrEntzG bei der Festnahme eines ausreisepflichtigen Ausländers - lediglich mündliche richterliche Anordnung, kein Antrag auf Anordnung von Abschiebehaft

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde im Hinblick auf eine Prüfung der Anordnung von Abschiebungshaft durch die Rechtsmittelgerichte; Verfassungsrechtliche Maßstäbe an die Überprüfung einer Anordnung von Abschiebehaft

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 62; GG Art. 2 Abs. 2 S. 2; GG Art. 104 Abs. 1; FreihEntzG § 11 Abs. 1; BVerfGG § 93 c Abs. 1
    D (A), Abschiebungshaft, Freiheit der Person, einstweilige Anordnung, Freiheitsentziehung, Haftanordnung, Antrag, Ausländerbehörde, Sachaufklärungspflicht, Verfahrensfehler, Heilung

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 2; ; GG Art. 104 Abs. 1; ; FrhEntzG § 11 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Ingewahrsamnahme zur Vorbereitung einer Abschiebung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 304
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 10.02.1960 - 1 BvR 526/53

    Vormundschaft

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2008 - 2 BvR 1438/07
    Die Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) ist ein besonders hohes Rechtsgut, in das nur aus wichtigen Gründen eingegriffen werden darf (vgl. BVerfGE 10, 302 ; 29, 312 ).

    Die formellen Gewährleistungen des Art. 104 GG stehen mit der materiellen Freiheitsgarantie des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG in unlösbarem Zusammenhang (vgl. BVerfGE 10, 302 ; 58, 208 ).

    Art. 104 Abs. 1 GG nimmt den schon in Art. 2 Abs. 2 Satz 3 GG enthaltenen Gesetzesvorbehalt auf und verstärkt ihn für alle Freiheitsbeschränkungen, indem er neben der Forderung nach einem förmlichen Gesetz die Pflicht, die sich aus diesem Gesetz ergebenden freiheitsschützenden Formvorschriften zu beachten, zum Verfassungsgebot erhebt (vgl. BVerfGE 10, 302 ; 29, 183 ; 58, 208 ).

  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80

    Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2008 - 2 BvR 1438/07
    Die formellen Gewährleistungen des Art. 104 GG stehen mit der materiellen Freiheitsgarantie des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG in unlösbarem Zusammenhang (vgl. BVerfGE 10, 302 ; 58, 208 ).

    Art. 104 Abs. 1 GG nimmt den schon in Art. 2 Abs. 2 Satz 3 GG enthaltenen Gesetzesvorbehalt auf und verstärkt ihn für alle Freiheitsbeschränkungen, indem er neben der Forderung nach einem förmlichen Gesetz die Pflicht, die sich aus diesem Gesetz ergebenden freiheitsschützenden Formvorschriften zu beachten, zum Verfassungsgebot erhebt (vgl. BVerfGE 10, 302 ; 29, 183 ; 58, 208 ).

  • BVerfG, 01.04.2008 - 2 BvR 1925/04

    Verfassungsmäßigkeit der Ingewahrsamnahme eines Abzuschiebenden ohne richterliche

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2008 - 2 BvR 1438/07
    § 11 Abs. 1 Satz 1 FreihEntzG enthält eine Verfahrensgarantie, die nach Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG von Verfassungs wegen zu beachten ist (BVerfG, Beschluss der 2. Kammerdes Zweiten Senats vom 1. April 2008 - 2 BvR 1925/04 -, [...]).

    Eine solche hypothetische Betrachtungsweise widerspricht dem Gesetzesvorbehalt des Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG und findet in den Vorschriften des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren bei Freiheitsentziehungen keinen Anhalt (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammerdes Zweiten Senats vom 1. April 2008 - 2 BvR 1925/04 -, [...]).

  • BVerfG, 23.05.1967 - 2 BvR 534/62

    Verfassungsmäßigkeit des § 6 StVO - Vorladung zum Verkehrsunterricht

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2008 - 2 BvR 1438/07
    Geschützt wird die im Rahmen der geltenden allgemeinen Rechtsordnung gegebene tatsächliche körperliche Bewegungsfreiheit vor Eingriffen wie Verhaftung, Festnahme und ähnlichen Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs (vgl. BVerfGE 22, 21 ; 94, 166 ; 96, 10 ).
  • BVerfG, 13.10.1970 - 1 BvR 226/70

    Rücklieferung

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2008 - 2 BvR 1438/07
    Art. 104 Abs. 1 GG nimmt den schon in Art. 2 Abs. 2 Satz 3 GG enthaltenen Gesetzesvorbehalt auf und verstärkt ihn für alle Freiheitsbeschränkungen, indem er neben der Forderung nach einem förmlichen Gesetz die Pflicht, die sich aus diesem Gesetz ergebenden freiheitsschützenden Formvorschriften zu beachten, zum Verfassungsgebot erhebt (vgl. BVerfGE 10, 302 ; 29, 183 ; 58, 208 ).
  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 45/92

    Räumliche Aufenthaltsbeschränkung

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2008 - 2 BvR 1438/07
    Geschützt wird die im Rahmen der geltenden allgemeinen Rechtsordnung gegebene tatsächliche körperliche Bewegungsfreiheit vor Eingriffen wie Verhaftung, Festnahme und ähnlichen Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs (vgl. BVerfGE 22, 21 ; 94, 166 ; 96, 10 ).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2008 - 2 BvR 1438/07
    Geschützt wird die im Rahmen der geltenden allgemeinen Rechtsordnung gegebene tatsächliche körperliche Bewegungsfreiheit vor Eingriffen wie Verhaftung, Festnahme und ähnlichen Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs (vgl. BVerfGE 22, 21 ; 94, 166 ; 96, 10 ).
  • BVerfG, 27.10.1970 - 1 BvR 557/68

    Anrechnung einer im Ausland erlittenen Auslieferungshaft - Grundsatz der

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2008 - 2 BvR 1438/07
    Die Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) ist ein besonders hohes Rechtsgut, in das nur aus wichtigen Gründen eingegriffen werden darf (vgl. BVerfGE 10, 302 ; 29, 312 ).
  • BGH, 22.07.2010 - V ZB 28/10

    Freiheitsentziehungsverfahren: Anforderungen an die Begründung eines

    Bei der ordnungsgemäßen Antragstellung durch die Behörde handelt es sich um eine unverzichtbare Verfahrensgarantie, deren Beachtung Art. 104 Abs. 1 GG fordert (BVerfG NVwZ-RR 2009, 304, 305; Senat, Beschl. v. 29. April 2010, V ZB 218/09, Rn. 19, juris).

    Da ein Verstoß gegen die Verfahrensvorschrift des § 417 FamFG nicht mit der Argumentation für unbeachtlich erklärt werden kann, dass die Freiheitsentziehung materiell zu Recht angeordnet worden sei (BVerfG NVwZ-RR 2009, 304, 305), kommt es auf alle weiteren Ausführungen der Beteiligten nicht an.

  • BGH, 29.04.2010 - V ZB 218/09

    Abschiebungshaftverfahren: Haftanordnung ohne vollständigen Antrag der

    Denn bei der ordnungsgemäßen Antragstellung durch die Behörde handelt es sich um eine Verfahrensgarantie, deren Beachtung Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG fordert (vgl. BVerfG NVwZ-RR 2009, 304, 305; Keidel/Budde, aaO, § 62 Rdn. 24; Prütting/Helms/Jennissen, aaO, § 417 Rdn. 10).
  • BGH, 18.12.2014 - V ZB 114/13

    Zurückschiebungshaft: Ersetzung des Haftantrags der Behörde in der Hauptsache

    Die ordnungsgemäße Antragstellung der Behörde nach § 417 FamFG stellt eine Verfahrensgarantie dar, deren Beachtung Art. 104 Abs. 1 GG fordert (BVerfG, NVwZ-RR 2009, 304, 305; Senat, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, aaO, Rn. 19; Beschluss vom 9. Februar 2012 - V ZB 305/10, juris Rn. 10 - st. Rspr.).

    Sie setzen - im Unterschied zu den gemäß § 11 FrhEntzG ergangenen Haftanordnungen - die Anhängigkeit eines Verfahrens in der Hauptsache bei dem Gericht nicht mehr voraus (zur früheren Rechtslage: BVerfG, Beschluss vom 1. April 2008 - 2 BvR 1952/04, juris Rn. 18 und NVwZ-RR 2009, 304).

  • BGH, 31.01.2013 - V ZB 20/12

    Zurückschiebungshaftsache: Rechtswidrigkeitsfeststellung für die Haftanordnung

    Hier muss zu Gunsten des Betroffenen berücksichtigt werden, dass ein Gericht eine Freiheitsentziehung ohne einen den Begründungsanforderungen nach § 417 Abs. 2 FamFG genügenden Antrag der Behörde weder anordnen noch verlängern darf (Senat, Beschluss vom 7. April 2011 - V ZB 133/10 Rn. 7, juris, mwN) und dass der Verstoß gegen diese Vorschrift in der Beschwerdeinstanz nicht rückwirkend geheilt werden kann, weil es sich bei der ordnungsgemäßen Antragstellung durch die Behörde um eine Verfahrensgarantie handelt, deren Beachtung Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG erfordert (BVerfG, NVwZ-RR 2009, 304, 305; Senat, Beschlüsse vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, FGPrax 2010, 210, 211 Rn.19 und vom 21. Oktober 2010 - V ZB 96/10 Rn. 14, juris).
  • BGH, 17.06.2010 - V ZB 9/10

    Freiheitsentziehungsverfahren: Persönliche Anhörung des Betroffenen vor Anordnung

    Deshalb kommt es bei der späteren Überprüfung der Haftanordnung im Rahmen von § 62 FamFG weder auf eine Nachholung der Anhörung noch darauf an, ob die Freiheitsentziehung in der Sache zu Recht angeordnet worden war (Senat, Beschl. v. 4. März 2010, V ZB 184/09, juris Rdn. 12; BVerfG InfAuslR 2009, 164; 2006, 462, 464).
  • BGH, 12.07.2013 - V ZB 92/12

    Abschiebungshaftsache: Vorbereitungshaftanordnung ohne vorherige Androhung der

    Eine solche hypothetische, allein an den materiellen Haftvoraussetzungen orientierte Betrachtungsweise widerspricht den sich aus Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG ergebenden Anforderungen (vgl. BVerfG, NVwZ-RR 2009, 304, 305).
  • BVerfG, 09.02.2012 - 2 BvR 1064/10

    Zu den Anforderungen an die eigenverantwortliche richterliche Prüfung der

    Eine solche hypothetische Betrachtungsweise widerspräche dem Gesetzesvorbehalt des Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Dezember 2008 - 2 BvR 1438/07 -, juris, Rn. 13).
  • BGH, 17.06.2010 - V ZB 127/10

    Rechtsbeschwerde im Freiheitsentziehungsverfahren: Rechtswidrigkeit einer

    Deshalb kommt es bei der späteren Überprüfung der Haftanordnung im Rahmen von § 62 FamFG weder auf eine Nachholung der Anhörung noch darauf an, ob die Freiheitsentziehung in der Sache zu Recht angeordnet worden war (Senat, Beschl. v. 4. März 2010, V ZB 184/09, juris Rdn. 12; BVerfG InfAuslR 2009, 164; 2006, 462, 464).
  • BGH, 17.06.2010 - V ZB 3/10

    Freiheitsentziehungsverfahren: Pflicht des Beschwerdegerichts zur erneuten

    aa) Die persönliche Anhörung des Betroffenen ist nach § 68 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 420 Abs. 1 Satz 1 FamFG und Art. 104 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 GG (dazu: BVerfG NVwZ-RR 2009, 304, 305; BVerfG, Beschl. v. 1. April 2008, 2 BvR 1925/04, juris Rdn. 18) auch im Beschwerdeverfahren grundsätzlich zwingend vorgeschrieben.
  • BGH, 17.10.2018 - V ZB 38/18

    Voraussetzungen für die Anordnung von Ausreisegewahrsam

    Die ordnungsgemäße Antragstellung der Behörde nach § 417 FamFG stellt eine Verfahrensgarantie dar, deren Beachtung Art. 104 Abs. 1 GG fordert (BVerfG, NVwZ-RR 2009, 304, 305; Senat, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, NVwZ 2010, 1508 Rn. 19; Beschluss vom 9. Februar 2012 - V ZB 305/10, juris Rn. 10 - st. Rspr.).
  • BGH, 28.04.2011 - V ZB 239/10

    Ausländerrecht: Zuständigkeit der Bundespolizei für die Zurückschiebung

  • BGH, 28.04.2011 - V ZB 252/10

    Vorliegen einer Freiheitsgrundrechtsverletzung im Falle einer Haftverlängerung

  • BGH, 07.04.2011 - V ZB 141/10

    Ausländerrecht: Ab- und Zurückschiebung bei Fehlen eines ordnungsgemäßen

  • BGH, 09.12.2010 - V ZB 136/10

    Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Haftanordnung in den Rechtsmittelinstanzen

  • BGH, 07.04.2011 - V ZB 133/10

    Rechtmäßigkeit der Verlängerung der Abschiebungshaft auf der Grundlage eines

  • BGH, 28.04.2011 - V ZB 140/10

    Überprüfung des Vorliegens eines wirksamen Haftantrags von Amts wegen in jeder

  • BGH, 07.04.2011 - V ZB 77/10

    Konsequenzen eines Verstoßes gegen den Begründungszwang führt zur Unzulässigkeit

  • LG Krefeld, 07.06.2017 - 7 T 83/17

    Erforderlichkeit eines zulässigen Haftantrags für die Anordnung von Abschiebehaft

  • KG, 12.05.2009 - 1 W 532/08

    Heilung des Verfahrensmangels bei Haftanordnung ohne Beiziehung der

  • LG Landshut, 21.09.2011 - 62 T 2263/11

    Zum Vorliegen der Voraussetzungen für die Anordnung der Haft zur Sicherung der

  • LG Limburg, 27.08.2020 - 7 T 35/20
  • LG Mainz, 13.05.2016 - 8 T 82/16

    Zurückschiebungshaft: Grundlage für einen Haftanordnung nach einem Antrag auf

  • LG Nürnberg-Fürth, 18.04.2012 - 18 T 3060/12

    Freiheitsentziehung, Dauer, Dauer der Freiheitsentziehung, Durchführbarkeit,

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Rechtsprechung
   OVG Thüringen, 12.11.2008 - 2 EO 651/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,4187
OVG Thüringen, 12.11.2008 - 2 EO 651/08 (https://dejure.org/2008,4187)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 12.11.2008 - 2 EO 651/08 (https://dejure.org/2008,4187)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 12. November 2008 - 2 EO 651/08 (https://dejure.org/2008,4187)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    EGZPO Art 15 Nr 3; ThürKO § 69; ThürKO § 118 Abs 1
    Kommunalrecht; Zulassung der Zwangsvollstreckung bei bürgerlich-rechtlichen Forderungen, Verwaltungsvollstreckungsrecht, gerichtl. Vollstreckungsrecht; Zulassung Zwangsvollstreckung; Zivilurteil; Rechtsaufsicht; Einwendungen; Ermessen

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit PDF

    Zulassung der Zwangsvollstreckung bei bürgerlich-rechtlichen Forderungen

  • Deutsches Notarinstitut

    ThürKO § 69 Abs. 1; EGZPO Art. 15 Nr. 3; VwGO § 80
    Zwangsvollstreckung gegen Gemeinde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zwangsvollstreckung gegen eine Gemeinde wegen einer bürgerlich-rechtlichen Geldforderung; Gegenstand einer Zulassungsverfügung nach § 69 Abs. 1 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO)

  • Judicialis

    EGZPO Art. 15 Nr. 3; ; ThürKO § 69; ; ThürKO § 118 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Kommunalrecht - Zulassung der Zwangsvollstreckung bei bürgerlich-rechtlichen Forderungen, Verwaltungsvollstreckungsrecht, gerichtl. Vollstreckungsrecht: Zulassung Zwangsvollstreckung; Zivilurteil; Rechtsaufsicht; Einwendungen; Ermessen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Notare Bayern PDF, S. 80 (Leitsatz)

    ThürKO § 69 Abs. 1; EGZPO Art. 15 Nr. 3; VwGO § 80
    Zwangsvollstreckung gegen Gemeinde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 304 (Ls.)
  • DVBl 2009, 262 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Thüringen, 03.12.2007 - 2 EO 790/07

    Vollstreckung in die Konten der Stadt Nordhausen gestoppt

    Auszug aus OVG Thüringen, 12.11.2008 - 2 EO 651/08
    Die Festlegung eines zeitlichen Endes der Zulassung ist im Regelfall nicht erforderlich (Konkretisierung zum Senatsbeschluss vom 3. Dezember 2007 - 2 EO 790/07 - n. v. zu § 40 ThürVwZVG).

    Ob § 69 Abs. 1 ThürKO neben der Festlegung des Zeitpunktes, zu dem die Zwangsvollstreckung frühestens beginnen soll (vgl. Engelsing, a. a. O. S. 101/102), auch die Angabe des Endes der Zulassung fordert, weil nur durch das zeitliche Ende die mögliche Vollstreckung festgelegt ist (vgl. insoweit Senatsbeschluss vom 3. Dezember 2007 - 2 EO 790/07 - n. v. - zu der Zulassung der Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Forderungen nach § 40 ThürVwZVG), erscheint nach erneuter Überprüfung zweifelhaft, kann im vorliegenden Fall im Ergebnis jedoch offen bleiben.

    Hierfür erscheint es angemessen und ausreichend, das Interesse der Antragstellerin entsprechend der Empfehlung in Nr. 22.5 (Kommunalaufsicht) des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Fassung der am 7./8. Juli 2004 beschlossenen Änderungen (NVwZ 2004, 1327; DVBl. 2004, 1525) mit einem Streitwert von 15.000,00 EUR zu bewerten, der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes auf die Hälfte zu reduzieren ist (so auch ThürOVG, Beschluss vom 3. Dezember 2007 - 2 EO 790/07 - zu § 40 VwZVG).

  • OVG Thüringen, 25.04.2006 - 3 KO 217/05

    Zustimmung der Hauptfürsorgestelle zur ordentlichen Kündigung eines

    Auszug aus OVG Thüringen, 12.11.2008 - 2 EO 651/08
    Das Thüringer Oberverwaltungsgericht wies durch Urteil vom 2. März 2006 - 3 KO 217/05 - die Berufung der Antragstellerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Weimar vom 27. August 1999 zurück.
  • OVG Thüringen, 26.11.2003 - 3 KO 858/01

    Schwerbehindertenrecht; Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten;

    Auszug aus OVG Thüringen, 12.11.2008 - 2 EO 651/08
    Nachdem das Verwaltungsgericht Weimar den vom 22. September 1997 datierenden Zustimmungsbescheid der Hauptfürsorgestelle durch Urteil vom 27. August 1999 - 5 K 2193/98.We - aufgehoben hatte, wies das Thüringer Oberverwaltungsgericht unter Abänderung des erstinstanzlichen Urteils durch Urteil vom 26. November 2003 - 3 KO 858/01 - die Klage des Beigeladenen ab.
  • LAG Thüringen, 18.10.2007 - 3 Sa 14/07

    Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung - Auflösung des

    Auszug aus OVG Thüringen, 12.11.2008 - 2 EO 651/08
    Das Thüringer Landesarbeitsgericht wies die Berufung der Antragstellerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Erfurt vom 30. November 2004 - betreffend die Kündigung des Beigeladenen - durch Urteil vom 18. Oktober 2007 - 3 Sa 14/07 - zurück.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.05.2006 - 5 Sa 149/06

    Darlegungslast - Zurückbehaltungsrecht - Arbeitsleistung

    Auszug aus OVG Thüringen, 12.11.2008 - 2 EO 651/08
    Das Thüringer Landesarbeitsgericht stellte durch Beschluss vom 21. Juli 2006 - 5 Sa 149/06 - die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Arbeitsgerichts Erfurt vom 10. März 2006 - betreffend die Zahlung von Annahmeverzugslohn für die Zeit bis zum 31. Januar 2006 vorläufig ein.
  • BAG, 28.05.2009 - 2 AZR 949/07

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Unwirksamkeit der Kündigung aus anderen

    Auszug aus OVG Thüringen, 12.11.2008 - 2 EO 651/08
    Eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts über die insoweit eingelegte Revision der Antragstellerin (Az. 2 AZR 949/07) liegt noch nicht vor.
  • VG Gera, 27.01.2014 - 2 E 8/14

    Voraussetzung der Zulassung der Zwangsvollstreckung in das Vermögen einer

    tungsvollstreckung nach § 40 ThürVwZVG (zur Abgrenzung einer Zulassungsverfügung nach § 69 Abs. 1 Satz 1 ThürKO: vgl. ThürOVG, Beschluss vom 12. November 2008, - 2 EO 651/08 - und Beschluss vom 3. Dezember 2007, - 2 EO 790/07 -).

    Die Zwangsvollstreckung kann deshalb nicht insgesamt verhindert, sondern lediglich auf entbehrliche Vermögensgegenstände beschränkt oder zeitlich hinausgeschoben werden (ThürOVG, Beschluss vom 12. November 2008, - 2 EO 651/08 -).

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