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   BVerfG, 25.02.2009 - 2 BvR 1537/08   

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BVerfG, 25.02.2009 - 2 BvR 1537/08 (https://dejure.org/2009,2712)
BVerfG, Entscheidung vom 25.02.2009 - 2 BvR 1537/08 (https://dejure.org/2009,2712)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Februar 2009 - 2 BvR 1537/08 (https://dejure.org/2009,2712)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Zurückschiebung eines Ausländers auch in anderen Staat als denjenigen, aus dem der Betroffene unmittelbar ins Bundesgebiet eingereist ist - Zurückschiebungshaft als Sicherungshaft iSd § 14 Abs 3 S 1 Nr 5 AsylVfG 1992, §§ 57 Abs 3. 62 Abs 2 S 1 Nr 5 AufenthG 2004

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der analogen Heranziehung materiell-rechtlicher Ermächtigungsgrundlagen für Freiheitsentziehungen unter Berücksichtigung der Regelung des Art. 104 Abs. 1 S. 1 GG ; Anwendbarkeit des § 14 Abs. 3 S. 1 Nr. 5 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) auf die nach dem ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    BVerfGG § 93 a Abs. 2; GG Art. 104 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 2; FreihEntzG § 3 Abs. 1; AufenthG § 57 Abs. 1; AsylVfG § 14 Abs. 3 S. 1 Nr. 5; AufenthG § 57 Abs. 3; AufenthG § 62 Abs. 2 S. 1 Nr. 5
    D (A), Zurückschiebungshaft, Verfassungsbeschwerde, Antrag, Haftantrag, Zuständigkeit, Bundespolizei, Rechtsgrundlage, Analogie, Asylantrag, Dublinverfahren, Dublin II-VO

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 2; ; GG Art. 104 Abs. 1; ; AsylVfG § 14 Abs. 3; ; AufenthG § 57 Abs. 3; ; AufenthG § 62 Abs. 2

  • fluechtlingsrat-nrw.de (Kurzinformation und Volltext)

    Bundesverfassungsgericht zur analogen Anwendung der Zurückschiebungshaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit einer Freiheitsentziehung zur Sicherung der Zurückschiebung eines illegal eingereisten Ausländers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 616
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 13.10.1970 - 1 BvR 226/70

    Rücklieferung

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2009 - 2 BvR 1537/08
    Art. 104 Abs. 1 GG nimmt den schon in Art. 2 Abs. 2 Satz 3 GG enthaltenen Gesetzesvorbehalt auf und verstärkt ihn für alle Freiheitsbeschränkungen, indem er neben der Forderung nach einem förmlichen Gesetz die Pflicht, die sich aus diesem Gesetz ergebenden freiheitsschützenden Formvorschriften zu beachten, zum Verfassungsgebot erhebt (vgl. BVerfGE 10, 302 ; 29, 183 ; 58, 208 ).

    Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG steht einer analogen Heranziehung materiell-rechtlicher Ermächtigungsgrundlagen für Freiheitsentziehungen entgegen (vgl. BVerfGE 29, 183 ; 83, 24 ).

    Dem Grundgesetz kommt es im Bereich der Freiheitsentziehungen auf eine besonders rechtsstaatliche, förmliche Regelung an (vgl. BVerfGE 29, 183 ).

  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80

    Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2009 - 2 BvR 1537/08
    Die formellen Gewährleistungen des Art. 104 GG stehen mit der materiellen Freiheitsgarantie des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG in unlösbarem Zusammenhang (vgl. BVerfGE 10, 302 ; 58, 208 ).

    Art. 104 Abs. 1 GG nimmt den schon in Art. 2 Abs. 2 Satz 3 GG enthaltenen Gesetzesvorbehalt auf und verstärkt ihn für alle Freiheitsbeschränkungen, indem er neben der Forderung nach einem förmlichen Gesetz die Pflicht, die sich aus diesem Gesetz ergebenden freiheitsschützenden Formvorschriften zu beachten, zum Verfassungsgebot erhebt (vgl. BVerfGE 10, 302 ; 29, 183 ; 58, 208 ).

  • BVerfG, 10.02.1960 - 1 BvR 526/53

    Vormundschaft

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2009 - 2 BvR 1537/08
    Die formellen Gewährleistungen des Art. 104 GG stehen mit der materiellen Freiheitsgarantie des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG in unlösbarem Zusammenhang (vgl. BVerfGE 10, 302 ; 58, 208 ).

    Art. 104 Abs. 1 GG nimmt den schon in Art. 2 Abs. 2 Satz 3 GG enthaltenen Gesetzesvorbehalt auf und verstärkt ihn für alle Freiheitsbeschränkungen, indem er neben der Forderung nach einem förmlichen Gesetz die Pflicht, die sich aus diesem Gesetz ergebenden freiheitsschützenden Formvorschriften zu beachten, zum Verfassungsgebot erhebt (vgl. BVerfGE 10, 302 ; 29, 183 ; 58, 208 ).

  • BVerfG, 27.03.1979 - 2 BvL 7/78

    Verfassungsmäßigkeit der § 21 Abs. 1 Nr. 1 erste Alternative, Abs. 2 Nr. 1 und §

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2009 - 2 BvR 1537/08
    Die Eingriffsvoraussetzungen müssen sich unmittelbar und hinreichend bestimmt aus dem Gesetz selbst ergeben (vgl. - insbesondere zu den Konsequenzen für die Androhung von Freiheitsstrafen - BVerfGE 14, 174 ; 51, 60 ; 75, 329 ; 78, 374 ; BGHZ 15, 61 ).
  • BVerfG, 29.11.1983 - 2 BvR 704/83

    Verfassungsmäßigkeit - Mündel - Willkürverbot - Absehen von weiterer mündlicher

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2009 - 2 BvR 1537/08
    Das Bundesverfassungsgericht greift erst dann korrigierend ein, wenn das fachgerichtliche Auslegungsergebnis über die vom Grundgesetz gezogenen Grenzen hinausgreift, insbesondere wenn es mit Bedeutung und Tragweite des Grundrechts auf persönliche Freiheit nicht zu vereinbaren ist oder wenn es sachlich schlechthin unhaltbar ist und somit Willkür vorliegt (BVerfGE 65, 317 ).
  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvR 718/89

    Sitzblockaden II

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2009 - 2 BvR 1537/08
    Der mögliche Wortsinn des Gesetzes markiert die äußerste Grenze zulässiger richterlicher Interpretation (vgl. BVerfGE 92, 1 ).
  • BVerfG, 06.05.1987 - 2 BvL 11/85

    Verwaltungsakzessorietät im Umweltstrafrecht

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2009 - 2 BvR 1537/08
    Die Eingriffsvoraussetzungen müssen sich unmittelbar und hinreichend bestimmt aus dem Gesetz selbst ergeben (vgl. - insbesondere zu den Konsequenzen für die Androhung von Freiheitsstrafen - BVerfGE 14, 174 ; 51, 60 ; 75, 329 ; 78, 374 ; BGHZ 15, 61 ).
  • BVerfG, 22.06.1988 - 2 BvR 234/87

    Verfassungswidrigkeit des § 15 Abs. 2 Buchstabe a FAG

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2009 - 2 BvR 1537/08
    Die Eingriffsvoraussetzungen müssen sich unmittelbar und hinreichend bestimmt aus dem Gesetz selbst ergeben (vgl. - insbesondere zu den Konsequenzen für die Androhung von Freiheitsstrafen - BVerfGE 14, 174 ; 51, 60 ; 75, 329 ; 78, 374 ; BGHZ 15, 61 ).
  • BGH, 14.10.1954 - IV ZB 52/54

    Zwangsunterbringung in Anstalt

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2009 - 2 BvR 1537/08
    Die Eingriffsvoraussetzungen müssen sich unmittelbar und hinreichend bestimmt aus dem Gesetz selbst ergeben (vgl. - insbesondere zu den Konsequenzen für die Androhung von Freiheitsstrafen - BVerfGE 14, 174 ; 51, 60 ; 75, 329 ; 78, 374 ; BGHZ 15, 61 ).
  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2009 - 2 BvR 1537/08
    Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG steht einer analogen Heranziehung materiell-rechtlicher Ermächtigungsgrundlagen für Freiheitsentziehungen entgegen (vgl. BVerfGE 29, 183 ; 83, 24 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

  • BVerfG, 10.06.1997 - 2 BvR 1516/96

    DDR-Botschafter

  • BVerfG, 03.07.1962 - 2 BvR 15/62

    Gesetzesgebundenheit im Strafrecht

  • BVerfG, 13.07.2011 - 2 BvR 742/10

    Haftantrag gem § 62 Abs 2 AufenthG 2004 verletzt bei fehlender örtlicher

    Das Bundesverfassungsgericht greift erst dann korrigierend ein, wenn das fachgerichtliche Auslegungsergebnis über die vom Grundgesetz gezogenen Grenzen hinausgreift, insbesondere wenn es mit Bedeutung und Tragweite des Grundrechts auf persönliche Freiheit nicht zu vereinbaren ist oder wenn es sachlich schlechthin unhaltbar und somit willkürlich ist (BVerfGE 65, 317 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Februar 2009 - 2 BvR 1537/08 -, juris, Rn. 14).

    § 3 Satz 1 FreihEntzG gehörte mit seiner Bestimmung, dass ein Haftantrag von der zuständigen Behörde zu stellen ist, zu den Formvorschriften, deren Beachtung durch Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG zum Verfassungsgebot erhoben ist (BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Februar 2009 - 2 BvR 1537/08 -, juris, Rn. 16, und vom 4. Oktober 2010 - 2 BvR 1825/08 -, juris, Rn. 36).

  • BGH, 25.02.2010 - V ZB 172/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der

    Die Beteiligte zu 2 (Bundespolizei) ist die für die Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs zuständige Behörde, der nach § 71 Abs. 3 Nr. 1 AufenthG für die an der Grenze - zu der auch die internationalen Flughäfen gehören (HK-AuslR/Hofmann, AufenthG, § 71 Rdn. 13) - durchzuführenden Zurückweisungen und Zurückschiebungen von Ausländern, deren Festnahme und die Beantragung von Haft übertragen ist (vgl. BVerfG NVwZ-RR 2009, 616, 617).
  • OLG Saarbrücken, 30.09.2011 - 5 W 212/11

    Voraussetzungen einer Unterbringung nach dem Therapieunterbringungsgesetz

    Das ist in der verfassungsrechtlichen Literatur unbestritten (siehe nur Degenhardt in: Sachs, Grundgesetz, 5. Aufl. 2009, Art. 104 Rdn. 9; Gusy in: Mangoldt/ Klein/ Starck, Grundgesetz, 6. Aufl. 2010, Art. 104 Rdn. 26; Jarass in: Jarass/ Pieroth, Grundgesetz, 10. Aufl. 2009, Art. 104 Rdn. 3) und wird in der Judikatur des Bundesverfassungsgerichts nicht anders gesehen (BVerfG, FamRZ 1995, 1052; BVerfG, NVwZ-RR 2009, 616).

    Äußerste Grenze zulässiger richterlicher Interpretation ist in freiheitsrelevanten Regelungsbereichen der mögliche Wortsinn des Gesetzes (BVerfG, NVwZ-RR 2009, 616; zum Wortsinn als Rahmen der (einfachen) Gesetzesauslegung siehe auch Larenz/Canaris, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 3. Aufl. 1995, Seite 163, 164).

  • BVerfG, 04.09.2009 - 2 BvR 2520/07

    Gerichtliche Überprüfung einer nicht auf richterlicher Anordnung beruhenden

    Das Grundrecht schließt es nicht aus, dass sich die Rechtmäßigkeit der Freiheitsentziehung aus der Ermächtigungsgrundlage in Verbindung mit weiteren Vorschriften ergibt (vgl. BVerfGE 96, 68 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Februar 2009 - 2 BvR 1537/08 -, InfAuslR 2009, S. 203 ).

    Der mögliche Wortsinn des Gesetzes markiert die äußerste Grenze zulässiger richterlicher Interpretation (vgl. BVerfGE 92, 1 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Februar 2009 - 2 BvR 1537/08 -, InfAuslR 2009, S. 203 ).

  • BGH, 20.05.2016 - V ZB 24/16

    Rücküberstellungshaftsache: Anordnung von Sicherungshaft bei Annahme von

    Dies ist verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG, NVwZ-RR 2009, 616, 617).
  • BGH, 12.07.2012 - V ZB 106/12

    Therapieunterbringung für bis zur nachträglichen Anordnung der

    Eine Therapieunterbringung darf als Freiheitsentziehung nach Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG nur unter den Voraussetzungen angeordnet werden, die sich unmittelbar und hinreichend bestimmt aus dem Gesetz selbst ergeben (BVerfG, NVwZ-RR 2009, 616; BGH, Beschluss vom 14. Oktober 1954 - IV ZB 52/54, BGHZ 15, 61, 63 f.).

    Diese Verfassungsvorschrift steht einer analogen Heranziehung materiell-rechtlicher Ermächtigungsgrundlagen für Freiheitsentziehungen entgegen (BVerfG, BVerfGE 29, 183, 196; 83, 24, 31 f.; NVwZ-RR 2009, 616).

  • BVerfG, 04.10.2010 - 2 BvR 1825/08

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 iVm 104 Abs 1 durch Anordnung und

    Das Bundesverfassungsgericht greift erst dann korrigierend ein, wenn das fachgerichtliche Auslegungsergebnis über die vom Grundgesetz gezogenen Grenzen hinausgreift, insbesondere wenn es mit Bedeutung und Tragweite des Grundrechts auf persönliche Freiheit nicht zu vereinbaren ist oder wenn es sachlich schlechthin unhaltbar ist und somit Willkür vorliegt (BVerfGE 65, 317 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Februar 2009 - 2 BvR 1537/08 -, juris).

    aa) Die Bestimmung des § 3 Satz 1 FreihEntzG, derzufolge ein Haftantrag von der zuständigen Behörde zu stellen ist, gehört zu den Formvorschriften, deren Beachtung durch Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG zum Verfassungsgebot erhoben ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Februar 2009 - 2 BvR 1537/08 -, juris).

  • BVerfG, 04.08.2020 - 2 BvR 1692/19

    Verletzung der Pflicht zur persönlichen Anhörung des Betroffenen im

    Das Bundesverfassungsgericht greift erst dann korrigierend ein, wenn das fachgerichtliche Auslegungsergebnis über die vom Grundgesetz gezogenen Grenzen hinausgreift, insbesondere wenn es mit Bedeutung und Tragweite des Grundrechts auf persönliche Freiheit nicht zu vereinbaren ist oder wenn es sachlich schlechthin unhaltbar ist und somit Willkür vorliegt (vgl. BVerfGE 65, 317 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Februar 2009 - 2 BvR 1537/08 -, Rn. 14).
  • BGH, 06.05.2010 - V ZB 213/09

    Abschiebehaftverfahren: Zeitpunkt des Vorliegens eines förmlichen Asylantrages

    Dass § 14 Abs. 3 Satz 1 AsylVfG auch die Haft zur Sicherung der Zurückschiebung als eine Form der Abschiebungshaft (vgl. §§ 57 Abs. 3, 62 AufenthG) erfasst (dazu eingehend OLG München, Beschl. v. 30. Januar 2008, 34 Wx 136/07, Rdn. 29 ff. m.w.N., juris), ist verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG NVwZ-RR 2009, 616, 617).
  • LG München I, 20.09.2017 - 15 O 21372/16

    Haftentschädigung nach Art. 5 Abs. 5 EMRK wegen rechtswidriger Abschiebungshaft

    Zwar ist dem Beklagten zu 1) zuzugeben, dass die Entscheidung in einem Freiheitsentziehungsverfahren getroffen wurde, was der besonderen Beschleunigung unterliegt, auch wenn die Haftanordnung bereits außer Vollzug gesetzt war (vgl. insoweit auch Art. 5 Abs. 4 MRK, der eine "kurzer Frist" anordnet; BVerfG, NVwZ-RR 2009, 616; BVerfG, Kammerbeschluss vom 13.10.2016, Az. 2 BvR 1275/16, zitiert nach juris).
  • BGH, 25.02.2016 - V ZB 171/13

    Anordnung und Fortdauer von Sicherungshaft zum Zeitpunkt der Asylantragstellung:

  • BGH, 25.02.2016 - V ZB 150/13

    Anordnung oder Aufrechterhaltung von Abschiebungshaft zum Zeitpunkt der

  • BGH, 25.02.2016 - V ZB 161/13

    Anordnung oder Aufrechterhaltung von Abschiebungshaft zum Zeitpunkt der

  • LG Saarbrücken, 18.09.2012 - 5 O 59/11

    Aufhebungsverfahren nach Unterbringung gemäß dem ThUG: Beachtung der in einem

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 10.02.2021 - VerfGH 9/21

    Verfassungsbeschwerde betreffend eine vorläufige öffentlich-rechtliche

  • LSG Baden-Württemberg, 17.12.2009 - L 7 AL 3936/07

    Altersteilzeitarbeit - Erstattung von Aufstockungsbeträgen an den Arbeitgeber -

  • AG Berlin-Tiergarten, 01.10.2020 - 382 XIV 83/20

    Vermutung von Fluchtgefahr bei fristloser Abschiebungsanordnung

  • OLG München, 27.05.2009 - 34 Wx 43/09

    Abschiebungshaft: Tatsachen für den regelmäßigen Schluss auf eine

  • OLG Nürnberg, 24.01.2012 - 15 W 39/12

    Therapieunterbringung: Anordnung bei einstweiliger Unterbringung in Erwartung der

  • LG Saarbrücken, 27.08.2010 - 5 T 85/10

    Abschiebungs- bzw. Zurückschiebungshaft: Überprüfung der Haftanordnung gegen

  • LG Limburg, 27.08.2020 - 7 T 35/20
  • OLG Brandenburg, 06.08.2009 - 11 Wx 58/09

    Aufenthaltsrecht: Zulässigkeit der Anordnung bzw. Aufrechterhaltung der

  • VG München, 02.09.2013 - M 16 E 13.30861

    Dublin II-Verfahren; Zurückschiebung in die Niederlande

  • LG Landshut, 21.09.2011 - 62 T 2263/11

    Zum Vorliegen der Voraussetzungen für die Anordnung der Haft zur Sicherung der

  • VG Trier, 08.04.2011 - 5 L 429/11

    Zuständigkeit der Bundespolizei für Zurückschiebung; Aussetzung der Rückschiebung

  • AG Frankfurt/Main, 16.01.2018 - 934 XIV 1669/17

    Abschiebungshaft, Asylverfahren, Einstellung, Wiederaufnahme,

  • VG Hannover, 04.08.2010 - 4 B 3352/10

    Zurückschiebung, Dublin II-VO, Dublinverfahren, Bundespolizei, vorläufiger

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