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   OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.1991 - 12 A 1975/88   

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https://dejure.org/1991,9231
OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.1991 - 12 A 1975/88 (https://dejure.org/1991,9231)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12.12.1991 - 12 A 1975/88 (https://dejure.org/1991,9231)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12. Dezember 1991 - 12 A 1975/88 (https://dejure.org/1991,9231)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fehlerhaftigkeit; Überbeurteilung; Dienstvorgesetzter; Fehlgewichtung; Aktendurchsicht; Beanstandung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NWVBl 1992, 171
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2003 - 1 A 2338/01

    Anspruch auf Aufhebung der dienstlichen Beurteilung eines Richters;

    Zum rechtlichen Maßstab und zu einzelnen Fehlern bei der Auswahl und Gewichtung von im Beurteilungszeitraum bearbeiteten Akten, die der Beurteiler zur Grundlage der dienstlichen Beurteilung machen will (Fortführung von OVG NRW, Urteil vom 12.12.1991 - 12 A 1975/88 -, NWVBl. 1992, 171).

    z.B. BVerwG, Beschluss vom 18.8.1992 - 1 WB 106.91 -, BVerwGE 93, 281; OVG NRW, Urteil vom 12.12.1991 - 12 A 1975/88 -, NWVBl. 1992, 171.

    OVG NRW, Urteil vom 12.12.1991 - 12 A 1975/88 -, a.a.O. .

  • VG Düsseldorf, 18.08.2006 - 13 K 5904/04

    Teilweise Einstellung eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens; Dienstliche

    Auch wenn es insoweit an ausdrücklichen Bestimmungen fehlt, ist anerkannt, dass zur Vorbereitung einer dienstlichen Beurteilung die von den zu beurteilenden Beamten bearbeiteten Akten beigezogen und eingesehen werden können, vgl. etwa die von der Klägerin zitierten Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen: Urteil vom 12. Dezember 1991 - 12 A 1975/88 -, NWVBl 1992, 171, und Urteil vom 15. Oktober 2003 - 1 A 2338/01 -, NVwZ-RR 2004, 874 (betreffend die dienstliche Beurteilung eines Richters), und dass sich der Beurteiler auch auf Berichte von dritter Seite in Form von Beurteilungsbeiträgen stützen kann, vgl. Schnellenbach, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und der Richter, Kommentar, Rdn. 303.

    Die von der Klägerin in diesem Zusammenhang in ihrem Schriftsatz vom 8. Februar 2005 (Seite 5 ff.) angeführten obergerichtlichen Entscheidungen, insbesondere Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 23. April 1998 - 2 C 16/97 -, NVwZ 1998, 1302; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein- Westfalen, Urteil vom 12. Dezember 1991 a.a.O., und Urteil vom 15. Oktober 2003 a.a.O., äußern sich nicht zu der Frage, ob der Dienstvorgesetzte zur Vorbereitung der Beurteilung Beurteilungsbeiträge Dritter heranziehen darf.

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