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   OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.1996 - 3 A 2373/93   

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https://dejure.org/1996,2625
OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.1996 - 3 A 2373/93 (https://dejure.org/1996,2625)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29.11.1996 - 3 A 2373/93 (https://dejure.org/1996,2625)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29. November 1996 - 3 A 2373/93 (https://dejure.org/1996,2625)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erschließungsbeitragsrecht: "Unterbau" kein Merkmal der endgültigen Herstellung einer Straße; Erfüllung der Herstellungsmerkmale bei mängelbehafteter Ausführung; Gebot der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Oberflächenbefestigung; Tragschichten einer Erschließungsanlage; Herstellungsmerkmale; Bestandteile eines konkreten Bauprogramms; Endgültige Herstellung einer Straße; Teileinrichtungen; Mängelbehaftete Ausführung; Angemessenheit; Kosten; Gebot der sparsamen und ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1997, 1073 (Ls.)
  • NWVBl 1997, 424
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 15.05.2013 - 9 C 3.12

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsbeitragssatzung; Erschließungsanlage;

    Eine derartige Einschränkung wäre für die beitragspflichtigen Anlieger intransparent und würde zu einer unangemessenen Risikoverlagerung zu ihren Lasten führen (vgl. OVG Münster, Urteile vom 19. August 1988 - 3 A 1967/86 - NWVBl 1989, 244 = juris Rn. 20 und vom 29. November 1996 - 3 A 2373/93 - NWVBl 1997, 424 = juris Rn. 8 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.07.2018 - 15 B 616/18

    Orientierung des straßenbaubeitragsrechtlichen weiten Anlagenbegriffs am

    Die endgültige Herstellung wäre nur dann zu verneinen, wenn die Mängel die Gebrauchstauglichkeit der Erschließungsanlage ausschließen, vgl. OVG NRW, Urteil vom 29. November 1996 - 3 A 2373/93 -, juris Rn. 8; Bay. VGH, Beschlüsse vom 29. Juni 2016 - 6 ZB 15.2786 -, juris Rn. 7, und vom 13. Juni 2016 - 6 ZB 14.2404 -, juris Rn. 7, was jedoch auch die Beschwerde nicht geltend macht.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.02.2011 - 6 A 11029/10

    Anlieger der Straße Sonneneck in Koblenz-Ehrenbreitstein müssen vorerst keine

    Für einen Anlieger ist nämlich nicht zu erkennen, ob ein hergestellter Fahrbahnbelag auf einen entsprechenden Unterbau aufgebracht wurde (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29. November 1996 - 3 A 2373/93 -, juris; Driehaus, a.a.O. § 11 Rn. 64).
  • VGH Bayern, 13.06.2016 - 6 ZB 14.2404

    Erschließungsbeitrag für neue selbständige Erschließungsanlage (Anbaustraße)

    Die endgültige Herstellung wäre nur dann zu verneinen, wenn die Mängel die Gebrauchstauglichkeit der Erschließungsanlage ausschlössen (vgl. BayVGH, B.v. 3.8.1999 - 6 ZB 99.1102 - juris Rn. 6; OVG NRW, U.v. 29.11.1996 - 3 A 2373/93 - NWVBl 1997, 424).
  • VG Aachen, 21.12.2009 - 4 K 56/09

    Rechtsgrundlage für die Heranziehung zu einem Straßenbaubeitrag für die

    Zwar ist bei der Ermittlung des beitragsfähigen Aufwandes im Regelfall von den Kosten auszugehen, die der Gemeinde für die Herstellung der Anlage tatsächlich entstanden sind, jedoch können dazu auch solche Aufwendungen zählen, die durch Mängel im Vergabeverfahren verursacht worden sind oder die für technisch nicht erforderliche, nicht mängelfrei hergestellte, auf der Grundlage der Vertragsbeziehungen zwischen der Gemeinde und dem Bauunternehmer nicht abrechnungsfähige oder überhaupt nicht erbrachte Leistungen getätigt worden sind, vgl. jeweils zum insoweit gleichgelagerten Erschließungsbeitragsrecht OVG NRW, Urteil vom 29. November 1996 - 3 A 2373/93 -, S. 16ff des Urteilsabdrucks; OVG NW, Urteil vom 23. Januar 2001 - 3 A 2373/93 -, S. 11ff des Urteilsabdrucks.

    Der Grundsatz der Erforderlichkeit ist insoweit erst dann verletzt, wenn augenfällige Mehrkosten entstanden sind, d. h., wenn die Kosten in für die Gemeinde erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreicht haben, also schlechthin unvertretbar sind, vgl. OVG NRW, Urteile vom 29. November 1996 vom 23. Januar 2001, a. a. O. Soweit etwa die Umstände einer Auftragsvergabe Zweifel an der Angemessenheit von geforderten Preisen erwecken können, ist die Grenze der Erforderlichkeit noch nicht überschritten, wenn der tatsächlich entstandene Aufwand die als unerlässlich ermittelten Kosten um ca. 24 % übersteigt, vgl. Driehaus, a. a. O., Rdnr. 19, m. w. N. Diese Maßstäbe sind nach Auffassung der Kammer auf die vorliegende Fallgestaltung übertragbar, denn es kann keinen Unterschied machen, ob die Stadt mit den einzelnen Bauunternehmen selbst abrechnet oder aber mit einem "Generalunternehmer", der aufgrund ihm vorliegender Angebote die Bauarbeiten zu einem Pauschalpreis vergeben und sodann die von ihm ermittelten Kosten der Stadt in Rechnung gestellt hat.

  • VGH Bayern, 13.06.2016 - 6 ZB 14.2405

    Erschließungsbeitrag für neue selbständige Erschließungsanlage (Anbaustraße)

    Die endgültige Herstellung wäre nur dann zu verneinen, wenn die Mängel die Gebrauchstauglichkeit der Erschließungsanlage ausschlössen (vgl. BayVGH, B.v. 3.8.1999 - 6 ZB 99.1102 - juris Rn. 6; OVG NRW, U.v. 29.11.1996 - 3 A 2373/93 - NWVBl 1997, 424).
  • VG Düsseldorf, 14.12.1999 - 17 K 4066/98

    Rechtmäßigkeit der Erhebung einer erneuten Vorausleistung auf einen

    Denn das Merkmal "Unterbau" ist kein Herstellungsmerkmal im Sinne der erstmaligen Herstellung, selbst wenn dieses Merkmal in der entsprechenden Erschließungsbeitragssatzung aufgeführt ist, vgl. nur Driehaus, a.a.O., § 11 Rn 53; BVerwG, Beschluß vom 1. September 1997 - 8 B 144.97 -, in: DVBl. 1998, 54 (55); OVG NRW, Urteil vom 29. November 1996 - 3 A 2373/93 -, in: NWVBl.
  • VG Meiningen, 21.04.2004 - 1 K 631/99

    Erschließungsbeiträge; Erschließungsbeitrags; Erschließung; Beitrag; Anlage;

    Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn sich die Gemeinde etwa bei der Vergabe der Aufträge ohne dies rechtfertigende sachliche Gründe nicht an das Gebot der Wirtschaftlichkeit gehalten hat und dadurch augenfällige Mehrkosten entstanden sind, d. h., wenn die Kosten in für die Beklagte erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreichen, also sachlich schlechthin unvertretbar sind (OVG Koblenz, Urteil vom 09.04.1997 - 6 A 12010/96 -, NVwZ-RR 1998, 327 f., zitiert nach Juris; OVG Münster, Urteil vom 29.11.1996 - 3 A 2373/93 -, NWVBI.
  • VG Köln, 10.06.2014 - 14 K 502/13

    Gebührenzahler müssen Mehrkosten für Ökostrom zahlen

    vgl. OVG NRW, Urteile vom 29. Januar 1980 - 2 A 262/79 - juris, Rn. 11 und vom 29. November 1996 - 3 A 2373/93 - juris, Rn. 21 ff.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2005 - 3 A 877/03

    Herstellung und Gebrauchstauglichkeit einer Straße

    vgl. das Urteil des Senats vom 29. November 1996 - 3 A 2373/93 -, NWVBl 1997, 424.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.1998 - 3 A 5078/94

    Erschließungsbeitrag; Zum Anbau bestimmter Weg; Rezeß

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