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   OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.1996 - 13 A 2674/94   

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https://dejure.org/1996,4568
OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.1996 - 13 A 2674/94 (https://dejure.org/1996,4568)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28.03.1996 - 13 A 2674/94 (https://dejure.org/1996,4568)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. März 1996 - 13 A 2674/94 (https://dejure.org/1996,4568)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rettungswesen: Analoge Anwendung der Übergangsregelungen im Rettungswesen Nordrhein-Westfalens auf Altunternehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Inhaber von Genehmigungen zur Notfallrettung; Inhaber von Genehmigungen zum Krankentransport; Genehmigung zur Krankenbeförderung; Altunternehmer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1996, 335 (Ls.)
  • NWVBl 1996, 387
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 19.06.1985 - 7 B 10.85

    Personenbeförderung - Krankentransport - Notfallpatienten - Ausschlussmöglichkeit

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.1996 - 13 A 2674/94
    Außerdem sprach auch der durch das 3. Rechtsbereinigungsgesetz vom 28.6.1990, BGBl. I, S. 1221, hinsichtlich der Verordnungsermächtigung geänderte § 58 PBefG in Abs. 1 Nr. 2 von Krankentransport und meinte damit alle unter § 49 PBefG fallende Genehmigungsfälle, zu denen auch die Notfallrettung gehörte - vgl. BVerwG, Beschluß vom 19.6.1995 - 7 B 10.85 -, NJW 1985, 2778, wo als Oberbegriff für Notfallrettung und Krankentransport allerdings das Wort Krankenbeförderung benutzt wird -.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.2004 - 6 S 17/04

    Passivlegitimation und Rechtsweg bei Gleichbehandlungsanspruch nach § 6 Abs 1 S 1

    Der Umfang des ausgeübten Betriebs der Notfallrettung bestimmt sich vor allem durch Art und Zahl der am Stichtag betriebenen Fahrzeuge (vgl. zur ähnlichen Rechtslage in Nordrhein-Westfalen OVG NRW, Beschl. v. 28.03.1996, GewArch 1996, 331, 332), also der nach § 17 RDG i.d.F.v. 19.11.1991 (GBl.S. 713), geändert durch Gesetz vom 18.12.1995 (GBL. S. 879) - a.F. - genehmigten Notarzt- und Rettungswagen (§ 8 Abs. 1 Satz 2 RDG a.F.) und der tatsächlich betriebenen Notarzteinsatzfahrzeuge, sofern diese vor Inkrafttreten des RDG-ÄndG als nach dem RDG nicht genehmigungsbedürftig angesehen wurden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.1998 - 13 A 1048/98

    Ausgestaltung der personenbeförderungsrechtlichen Genehmigungen gegenüber einem

    In diesem Sinne hat der Senat auch schon entschieden, der Bestandsschutz erstrecke sich nur auf die Transportart und die Anzahl der Krankenbeförderungsmittel, welche das Unternehmen vor dem Stichtag betrieben habe; eine entsprechende Absicht, möge sie auch dem aus dem Handelsregister ersichtlichen Geschäftszweck entsprochen haben, reiche nicht aus - vgl. Beschluß vom 28. März 1996 - 13 A 2674/94 -, GewA 1996, 331 = NWVBl. 1996, 387 = VRS Band 92, S. 150 -.
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