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   BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 579/99   

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https://dejure.org/2001,727
BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 579/99 (https://dejure.org/2001,727)
BAG, Entscheidung vom 21.02.2001 - 2 AZR 579/99 (https://dejure.org/2001,727)
BAG, Entscheidung vom 21. Februar 2001 - 2 AZR 579/99 (https://dejure.org/2001,727)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Ordentliche Kündigung eines Kirchenmusikers durch evangelische Kirchengemeinde; Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes?

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ordentliche Kündigung - Kirchenmusiker - Evangelische Kirchengemeinde - Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes - Abmahnung

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Ordentliche Kündigung eines Kirchenmusikers durch evangelische Kirchengemeinde; Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes?

  • Judicialis

    KSchG § 23 Abs. 1; ; BGB § 242

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ordentliche Kündigung eines Kirchenmusikers durch eine zur Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannover gehörende Kirchengemeinde; Unanwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes gemäß § 23 Abs. 1 KSchG , Notwendigkeit der Anhörung des Arbeitnehmers und einer vergeblichen ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    KSchG § 23 Abs. 1; BGB § ... 242, § 138; Kirchenverfassung Art. 2, 16; Kirchengemeindeordnung §§ 4, 23, 24; Gemeinsames Mitarbeitergesetz § 9; Rechtsverordnung zur Ausführung des Gemeinsamen Mitarbeitergesetzes § 3; Ordnung Fachaufsicht Kirchenmusiker §§ 2, 3, 8; MVG § 3 Abs. 5
    Verhaltensbedingte Kündigung im Kleinbetrieb: Kein Erfordernis einer vorherigen Abmahnung oder Anhörung - Kein Vertrauensschutz trotz langjähriger Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 97, 141
  • NZA 2001, 651
  • NZA 2001, 951
  • BB 2001, 1902
  • DB 2001, 1997
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 12.11.1998 - 2 AZR 459/97

    Anwendbarkeit der sog. Kleinbetriebs- bzw. -verwaltungsklausel des

    Auszug aus BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 579/99
    Bedienen sich nämlich die Kirchen wie jedermann der Privatautonomie zur Begründung von Arbeitsverhältnissen, so findet auf diese das staatliche Arbeitsrecht mit seinen kündigungsschutzrechtlichen Vorschriften Anwendung (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG 12. November 1998 - 2 AZR 459/97 - AP KSchG 1969 § 23 Nr. 20 = EzA KSchG § 23 Nr. 20 mwN).

    Dies hat der insoweit grundsätzlich darlegungs- und letztlich beweispflichtige Kläger (BAG 12. November 1998 - 2 AZR 459/97 - aaO mwN) weder in den Tatsacheninstanzen schlüssig vorgetragen noch läßt es sich - ungeachtet § 561 ZPO - seinem Vorbringen in der Revisionsinstanz entnehmen.

    Ein sog. "Berechnungsdurchgriff" auf übergeordnete Verwaltungen ist weder geboten noch statthaft (BAG 12. November 1998 - 2 AZR 459/97 - aaO).

    a) Der durch Generalklauseln vermittelte Schutz darf nicht dazu führen, daß dem Kleinunternehmer praktisch die im Kündigungsschutzgesetz vorgegebenen Maßstäbe der Sozialwidrigkeit auferlegt werden (BVerfG 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87 -BVerfGE 97, 169, 178 f.; BAG 12. November 1998 - 2 AZR 459/97 - aaO mwN).

    Eben dies verbietet der Respekt vor der gesetzgeberischen Eingrenzung des Kündigungsschutzes durch § 23 Abs. 1 KSchG (BVerfG aaO 178 und BAG 12. November 1998 - 2 AZR 459/97 - aaO).

  • LAG Niedersachsen, 06.05.1999 - 14 Sa 1380/98

    Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei einer außerordentlichen Kündigung vor dem

    Auszug aus BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 579/99
    2 AZR 579/99 14 Sa 1380/98.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 6. Mai 1999 - 14 Sa 1380/98 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

  • BAG, 18.01.2001 - 2 AZR 668/00

    Kündigung wegen Betriebsstillegung

    Auszug aus BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 579/99
    Die Stadtkirchenkanzlei hatte, wie letztlich auch die Revision einräumt, bloß die Funktion eines "Serviceunternehmens" (vgl. dazu BAG 18. Januar 2001 - 2 AZR 668/00 - nv., zu 2 a der Gründe).
  • BAG, 23.04.1998 - 2 AZR 489/97

    Kündigungsschutz in einem Italienischen Kulturinstitut

    Auszug aus BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 579/99
    Der Senat hat auch für den Bereich des öffentlichen Dienstes darauf abgestellt, ob einer Einheit eine selbständige Rechtspersönlichkeit mit der Folge zukommt, daß sie eine eigene Verwaltung iSv. § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG bildet (23. April 1998 - 2 AZR 489/97 - BAGE 88, 287, 293).
  • BAG, 29.07.1976 - 3 AZR 50/75

    Verhaltensbedingte Kündigung - Personenbedingte Kündigung - Musiker -

    Auszug aus BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 579/99
    Zwar könnte nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) eine vorherige vergebliche Abmahnung auch dann geboten sein, wenn sich der Arbeitgeber andernfalls mit der Kündigung in Widerspruch zu seinem bisherigen Verhalten setzen würde (vgl. BAG 29. Juli 1976 - 3 AZR 50/75 - AP KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 9 = EzA KSchG § 1 Nr. 34; Beckerle aaO Rn. 9 f.).
  • BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 355/89

    Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen

    Auszug aus BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 579/99
    Vielmehr muß die Vereinbarung auf eine einheitliche Leitung für die Aufgaben gerichtet sein, die vollzogen werden müssen, um die in der organisatorischen Einheit zu verfolgenden arbeitstechnischen Zwecke erfüllen zu können (vgl. BAG 18. Januar 1990 - 2 AZR 355/89 - AP KSchG 1969 § 23 Nr. 9 = EzA KSchG § 23 Nr. 9; vgl. ferner § 322 Abs. 2 UmwG).
  • BAG, 13.04.2000 - 2 AZR 259/99

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 579/99
    Revisionsrechtlich ist dies nicht zu beanstanden (vgl. zu dem nur eingeschränkten Prüfungsmaßstab die ständige Rechtsprechung zB BAG 13. April 2000 - 2 AZR 259/99 - AP BGB § 626 Nr. 162 = EzA BGB § 626 nF. Nr. 180 auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 10.11.1988 - 2 AZR 215/88

    Kündigung - Verhältnis zur Abmahnung

    Auszug aus BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 579/99
    Das Erfordernis einer vergeblichen Abmahnung ist im Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes Ausfluß des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (vgl. BAG 10. November 1988 - 2 AZR 215/88 - AP KSchG 1969 § 1 Abmahnung Nr. 3 = EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 18) und Bestandteil des Kündigungsgrundes (vgl. BAG 18. Dezember 1980 - 2 AZR 1006/78 - BAGE 34, 309, 322; KR-Fischermeier aaO Rn. 284 mwN).
  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

    Auszug aus BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 579/99
    a) Der durch Generalklauseln vermittelte Schutz darf nicht dazu führen, daß dem Kleinunternehmer praktisch die im Kündigungsschutzgesetz vorgegebenen Maßstäbe der Sozialwidrigkeit auferlegt werden (BVerfG 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87 -BVerfGE 97, 169, 178 f.; BAG 12. November 1998 - 2 AZR 459/97 - aaO mwN).
  • BAG, 18.12.1980 - 2 AZR 1006/78

    Kündigungsschutzklage - Auflösungsvertrag - Kündigungsgrund - Nachschieben -

    Auszug aus BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 579/99
    Das Erfordernis einer vergeblichen Abmahnung ist im Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes Ausfluß des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (vgl. BAG 10. November 1988 - 2 AZR 215/88 - AP KSchG 1969 § 1 Abmahnung Nr. 3 = EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 18) und Bestandteil des Kündigungsgrundes (vgl. BAG 18. Dezember 1980 - 2 AZR 1006/78 - BAGE 34, 309, 322; KR-Fischermeier aaO Rn. 284 mwN).
  • BAG, 06.11.2003 - 2 AZR 690/02

    Anschlussbefristung nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG

    Der Arbeitnehmer besitzt kein durch eine langjährige Mitarbeit erdientes Vertrauen in den Fortbestand seines Arbeitsverhältnisses (BAG 21. Februar 2001 - 2 AZR 579/99 - BAGE 97, 141; 21. Februar 2001 - 2 AZR 15/00 - BAGE 97, 92; zuletzt 28. August 2003 - 2 AZR 333/02 -), das im Rahmen der Prüfung von § 242 BGB zu berücksichtigen ist.
  • BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 426/02

    Kündigungsschutz - Wartezeit - Treuwidrigkeit - Maßregelungsverbot

    Dieser Grundsatz ist indes bei der Beurteilung der Wirksamkeit von Kündigungen außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes nicht anwendbar (BAG 21. Februar 2001 - 2 AZR 579/99 - BAGE 97, 141 mwN).
  • BAG, 28.08.2003 - 2 AZR 333/02

    Kleinbetrieb - Treuwidrigkeit - Darlegungslast

    Schließlich darf auch ein durch langjährige Mitarbeit erdientes Vertrauen in den Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses nicht unberücksichtigt bleiben (BAG 21. Februar 2001 - 2 AZR 579/99 - BAGE 97, 141; 21. Februar 2001 - 2 AZR 15/00 - BAGE 97, 92; vgl. Kittner NZA 1998, 731; Gragert/Kreutzfeldt NZA 1998, 567).

    Dagegen ist die Auffassung der Revision, allein die Betriebszugehörigkeit von fünfundzwanzig Jahren führe bereits zur Anwendung der nach dem Kündigungsschutzgesetz geltenden Maßstäbe, unzutreffend (vgl. auch BAG 21. Februar 2001 - 2 AZR 579/99 - BAGE 97, 141).

    Zutreffend - jedenfalls für den Zeitraum vor Inkrafttreten des § 314 BGB - hat das Landesarbeitsgericht erkannt, daß dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit insoweit nur im Rahmen des normierten Kündigungsschutzes Bedeutung zukommt (vgl. BAG 21. Februar 2001 - 2 AZR 579/99 - BAGE 97, 141 mwN).

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