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Rechtsprechung
   BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 319/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,1481
BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 319/04 (https://dejure.org/2005,1481)
BAG, Entscheidung vom 25.05.2005 - 5 AZR 319/04 (https://dejure.org/2005,1481)
BAG, Entscheidung vom 25. Mai 2005 - 5 AZR 319/04 (https://dejure.org/2005,1481)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Vergütung von Überstunden; Zahlung tariflicher Erschwerniszuschläge; Schadensersatz wegen Nichtberücksichtigung gesetzlicher Pausen; Schwerpunkt des Arbeitsverhältnisses; Merkmale einer Isolierstation

  • Judicialis

    BGB § 611; ; Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer im Gebäudereiniger-Handwerk Berlin vom 14. April 1989 idF vom 23. November 1999 (RTV Berlin)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Darlegungslast des Arbeitnehmers bei Überstundenvergütung - Tarifgeltung bei fehlenden Bestimmungen zum räumlichen Geltungsbereich - tarifliche Erschwerniszulage für Gebäudereiniger auf Krankenstationen

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Geltendmachung von Überstundenvergütung ? Abgestufte Darlegungs- und Beweislast ? Voraussetzungen einer tariflichen Erschwerniszulage (hier: Gebäudereinigerhandwerk)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2005, 1432 (Ls.)
  • DB 2005, 2826
 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 25.06.1998 - 6 AZR 475/96

    TV Arb-O - räumlicher Geltungsbereich

    Auszug aus BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 319/04
    Fehlen im Tarifvertrag Anknüpfungspunkte zur Bestimmung des räumlichen Geltungsbereichs, kommt es grundsätzlich auf den Ort des Betriebs oder Betriebsteils an, in dem der Arbeitnehmer beschäftigt ist (BAG 3. Dezember 1985 - 4 AZR 325/84 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Großhandel Nr. 5 = EzA BGB § 269 Nr. 1; 25. Juni 1998 - 6 AZR 475/96 - BAGE 89, 202, 207, zu II 2 b bb (3) der Gründe).

    Nur dann, wenn das Arbeitsverhältnis außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des für den Betriebssitz maßgebenden Tarifvertrags seinen Schwerpunkt hat, wird das Arbeitsverhältnis von dem räumlichen Geltungsbereich des dort geltenden Tarifvertrags erfasst (BAG 26. Oktober 1983 - 4 AZR 248/81 - 3. Dezember 1985 - 4 AZR 325/84 - aaO; 25. Juni 1998 - 6 AZR 475/96 - aaO).

    a) Der Schwerpunkt des Arbeitsverhältnisses liegt dort, wo der Arbeitnehmer seine Arbeitspflicht - zumindest überwiegend - zu erfüllen hat (BAG 25. Juni 1998 - 6 AZR 475/96 - BAGE 89, 202, 207, zu II 2 b bb (3) der Gründe; 3. Dezember 1985 - 4 AZR 325/84 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Großhandel Nr. 5 = EzA BGB § 269 Nr. 1; 26. Oktober 1983 - 4 AZR 248/81 - 5. Mai 1955 - 2 AZR 55/53 - BAGE 2, 18, 20, zu I der Gründe).

    Dies ist der Ort, an dem der Arbeitnehmer seine tägliche Arbeit beginnt und beendet und an dem er mindestens während der Hälfte seiner Arbeitszeit arbeitet (BAG 25. Juni 1998 - 6 AZR 475/96 - aaO S. 206, zu II 2 b bb (2) der Gründe).

  • BAG, 03.12.1985 - 4 AZR 325/84

    Örtlicher Geltungsbereich von Tarifverträgen - Erfüllungsort

    Auszug aus BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 319/04
    Fehlen im Tarifvertrag Anknüpfungspunkte zur Bestimmung des räumlichen Geltungsbereichs, kommt es grundsätzlich auf den Ort des Betriebs oder Betriebsteils an, in dem der Arbeitnehmer beschäftigt ist (BAG 3. Dezember 1985 - 4 AZR 325/84 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Großhandel Nr. 5 = EzA BGB § 269 Nr. 1; 25. Juni 1998 - 6 AZR 475/96 - BAGE 89, 202, 207, zu II 2 b bb (3) der Gründe).

    Nur dann, wenn das Arbeitsverhältnis außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des für den Betriebssitz maßgebenden Tarifvertrags seinen Schwerpunkt hat, wird das Arbeitsverhältnis von dem räumlichen Geltungsbereich des dort geltenden Tarifvertrags erfasst (BAG 26. Oktober 1983 - 4 AZR 248/81 - 3. Dezember 1985 - 4 AZR 325/84 - aaO; 25. Juni 1998 - 6 AZR 475/96 - aaO).

    a) Der Schwerpunkt des Arbeitsverhältnisses liegt dort, wo der Arbeitnehmer seine Arbeitspflicht - zumindest überwiegend - zu erfüllen hat (BAG 25. Juni 1998 - 6 AZR 475/96 - BAGE 89, 202, 207, zu II 2 b bb (3) der Gründe; 3. Dezember 1985 - 4 AZR 325/84 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Großhandel Nr. 5 = EzA BGB § 269 Nr. 1; 26. Oktober 1983 - 4 AZR 248/81 - 5. Mai 1955 - 2 AZR 55/53 - BAGE 2, 18, 20, zu I der Gründe).

  • BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 370/01

    Betriebliche Übung - Pauschale Überstundenvergütung

    Auszug aus BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 319/04
    Je nach der Einlassung des Arbeitgebers besteht eine abgestufte Darlegungs- und Beweislast (Senat 29. Mai 2002 - 5 AZR 370/01 - EzA BGB § 611 Mehrarbeit Nr. 10, zu V 1 der Gründe).

    Der Anspruch auf Überstundenvergütung setzt des Weiteren voraus, dass die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt oder geduldet wurden oder jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig waren (Senat 17. April 2002 - 5 AZR 644/00 - AP BGB § 611 Mehrarbeitsvergütung Nr. 40 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 148, zu II 3 der Gründe; 29. Mai 2002 - 5 AZR 370/01 - aaO).

  • BAG, 26.10.1983 - 4 AZR 248/81
    Auszug aus BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 319/04
    Nur dann, wenn das Arbeitsverhältnis außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des für den Betriebssitz maßgebenden Tarifvertrags seinen Schwerpunkt hat, wird das Arbeitsverhältnis von dem räumlichen Geltungsbereich des dort geltenden Tarifvertrags erfasst (BAG 26. Oktober 1983 - 4 AZR 248/81 - 3. Dezember 1985 - 4 AZR 325/84 - aaO; 25. Juni 1998 - 6 AZR 475/96 - aaO).

    a) Der Schwerpunkt des Arbeitsverhältnisses liegt dort, wo der Arbeitnehmer seine Arbeitspflicht - zumindest überwiegend - zu erfüllen hat (BAG 25. Juni 1998 - 6 AZR 475/96 - BAGE 89, 202, 207, zu II 2 b bb (3) der Gründe; 3. Dezember 1985 - 4 AZR 325/84 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Großhandel Nr. 5 = EzA BGB § 269 Nr. 1; 26. Oktober 1983 - 4 AZR 248/81 - 5. Mai 1955 - 2 AZR 55/53 - BAGE 2, 18, 20, zu I der Gründe).

  • BAG, 07.10.1987 - 5 AZR 116/86

    Kontrolleinrichtung - verdeckte Kamera

    Auszug aus BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 319/04
    Die Rüge ist damit unzulässig (Senat 7. Oktober 1987 - 5 AZR 116/86 - AP BGB § 611 Persönlichkeitsrecht Nr. 15, zu V 1 der Gründe).
  • BAG, 28.09.1972 - 5 AZR 198/72

    Ruhepause - Kurzpause - Wechselschicht - Pausenregelung

    Auszug aus BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 319/04
    Der entstandene Verlust an Freizeit stellt als solcher keinen Schaden im Sinne von §§ 249 ff. BGB dar (Senat 28. Januar 2004 - 5 AZR 530/02 - AP BGB § 611 Bereitschaftsdienst Nr. 10 = EzA BGB 2002 § 611 Arbeitsbereitschaft Nr. 2, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu IV 4 der Gründe; 28. September 1972 - 5 AZR 198/72 - AP AZO § 12 Nr. 9 = EzA AZO § 12 Nr. 1, zu 3 a der Gründe).
  • BAG, 05.05.1955 - 2 AZR 55/53

    Arbeitsverhältnis: Unanwendbarkeit des Berliner Besatzungsrechts auf

    Auszug aus BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 319/04
    a) Der Schwerpunkt des Arbeitsverhältnisses liegt dort, wo der Arbeitnehmer seine Arbeitspflicht - zumindest überwiegend - zu erfüllen hat (BAG 25. Juni 1998 - 6 AZR 475/96 - BAGE 89, 202, 207, zu II 2 b bb (3) der Gründe; 3. Dezember 1985 - 4 AZR 325/84 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Großhandel Nr. 5 = EzA BGB § 269 Nr. 1; 26. Oktober 1983 - 4 AZR 248/81 - 5. Mai 1955 - 2 AZR 55/53 - BAGE 2, 18, 20, zu I der Gründe).
  • BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 530/02

    Vergütung von ärztlichem Bereitschaftsdienst

    Auszug aus BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 319/04
    Der entstandene Verlust an Freizeit stellt als solcher keinen Schaden im Sinne von §§ 249 ff. BGB dar (Senat 28. Januar 2004 - 5 AZR 530/02 - AP BGB § 611 Bereitschaftsdienst Nr. 10 = EzA BGB 2002 § 611 Arbeitsbereitschaft Nr. 2, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu IV 4 der Gründe; 28. September 1972 - 5 AZR 198/72 - AP AZO § 12 Nr. 9 = EzA AZO § 12 Nr. 1, zu 3 a der Gründe).
  • BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 644/00

    Mehrarbeitsvergütung - tarifliche Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 319/04
    Der Anspruch auf Überstundenvergütung setzt des Weiteren voraus, dass die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt oder geduldet wurden oder jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig waren (Senat 17. April 2002 - 5 AZR 644/00 - AP BGB § 611 Mehrarbeitsvergütung Nr. 40 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 148, zu II 3 der Gründe; 29. Mai 2002 - 5 AZR 370/01 - aaO).
  • LAG Brandenburg, 22.01.2004 - 3 Sa 168/03
    Auszug aus BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 319/04
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Brandenburg vom 22. Januar 2004 - 3 Sa 168/03 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 04.05.2022 - 5 AZR 359/21

    Überstundenvergütung

    So wie die widerspruchslose Entgegennahme der vom Arbeitnehmer gefertigten Arbeitszeitaufzeichnungen nicht ausreicht (vgl. BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 319/04 - zu II 1 c der Gründe; 3. November 2004 - 5 AZR 648/03 - zu III 2 der Gründe) , genügt es nicht, dass sich der Kläger auf die Zeitaufzeichnungen beruft.
  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 347/11

    Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess

    Wenn ein Kraftfahrer für eine angewiesene Tour eine bestimmte Zeit benötigt und sie nur unter Leistung von Überstunden ausführen kann, waren die Überstunden - unabhängig von einer ausdrücklichen Anordnung - jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig (vgl. BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 319/04 - zu II 1 a der Gründe mwN, AP TVG § 1 Tarifverträge: Gebäudereinigung Nr. 17 = EzA BGB 2002 § 611 Mehrarbeit Nr. 1) .
  • BAG, 23.09.2015 - 5 AZR 767/13

    Arbeitszeitkonto - Arbeitszeitguthaben - Darlegungslast

    Die Beklagte hat die Angaben nicht nur widerspruchslos zur Kenntnis genommen (vgl. hierzu BAG 3. November 2004 - 5 AZR 648/03 - zu III 2 der Gründe; 25. Mai 2005 - 5 AZR 319/04 - zu II 1 c der Gründe) , sondern sich zu eigen gemacht, indem sie nach den in der Revision nicht angegriffenen Feststellungen des Landesarbeitsgerichts der Klägerin - vergleichbar mit der Abzeichnung von Stunden durch den Arbeitgeber oder einen vertretungsberechtigten Vorgesetzten (vgl. hierzu BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 19)  - die Berichte "Arbeitszeit Verkäufer" aushändigte.

    Er hat darüber hinaus darzulegen, dass Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt, geduldet oder jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig gewesen seien (vgl. BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 319/04 - zu II 1 a der Gründe; 16. Mai 2012 - 5 AZR 347/11 - Rn. 31, BAGE 141, 330; 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 16 ff.) .

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Rechtsprechung
   BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 144/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3714
BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 144/04 (https://dejure.org/2005,3714)
BAG, Entscheidung vom 12.01.2005 - 5 AZR 144/04 (https://dejure.org/2005,3714)
BAG, Entscheidung vom 12. Januar 2005 - 5 AZR 144/04 (https://dejure.org/2005,3714)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Vergütungshöhe in einem von den Vertragsparteien als freies Mitarbeiterverhältnis geführten Arbeitsverhältnis

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Vergütungshöhe in einem von den Vertragsparteien als freies Mitarbeiterverhältnis geführten Arbeitsverhältnis

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verwechslung der Parteirollen in einer Revisionsschrift; Fehlerhafte Angabe des Aktenzeichens in einer Revisionsschrift; Erfordernis einer ergänzenden Auslegung, sofern die Parteien eine unrichtige rechtliche Beurteilung darüber zugrundegelegt haben, ob die Dienste ...

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 313; ; BGB § 611; ; ZPO § 549 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de

    BGB § 133 § 157 § 313 § 611; ZPO § 549 Abs. 1 S. 2
    Arbeitnehmerstatus; Arbeitslohn; Prozessrecht - Vergütungshöhe in einem von den Vertragsparteien als freies Mitarbeiterverhältnis geführten Arbeitsverhältnis; fehlerhaftes Aktenzeichen und Verwechslung der Parteirollen in einer Revisionsschrift

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Arbeitsentgelt - Wie ist ein als freies Mitarbeiterverhältnis getarntes Arbeitsverhältnis zu vergüten?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2005, 1432 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 12.12.2001 - 5 AZR 257/00

    Arbeitsvergütung; Urlaubsentgelt; Verwirkung

    Auszug aus BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 144/04
    Dagegen ist anzunehmen, die jeweilige Parteivereinbarung solle gem. § 611 Abs. 1 BGB maßgebend bleiben, wenn der Arbeitgeber Tagespauschalen nur der Höhe nach abhängig von der rechtlichen Behandlung als Selbständiger oder Arbeitnehmer zahlt (vgl. BAG 21. November 2001 - 5 AZR 87/00 - BAGE 100, 1, 6 ff.; 12. Dezember 2001 - 5 AZR 257/00 - AP BGB § 612 Nr. 65 = EzA BGB § 612 Nr. 24, zu I 3 der Gründe; 29. Mai 2002 - 5 AZR 680/00 - BAGE 101, 247, 250).

    Dies ist gesetzliche Rechtsfolge einer Vergütungsvereinbarung, die allein nicht die Unzumutbarkeit begründen kann (Senat 9. Juli 1986 - 5 AZR 44/85 - BAGE 52, 273, 276 f.; 12. Dezember 2001 - 5 AZR 257/00 - AP BGB § 612 Nr. 65 = EzA BGB § 612 Nr. 24, zu I 3 b der Gründe).

  • LAG Köln, 05.12.2003 - 11 Sa 638/03
    Auszug aus BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 144/04
    Die Revision der Klägerin ggegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 5. Dezember 2003 - 11 Sa 638/03 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klägerin nur 4 % Zinsen zu zahlen hat.

    In der Revisionsschrift der Klägerin werden zwar die Parteirollen "Klägerin und Revisionsklägerin" sowie "Beklagter und Revisionsbeklagter" korrekt bezeichnet; es heißt dann aber unrichtig: "Namens und Vollmacht der Beklagten" (statt: der Klägerin) "legen wir ... Revision ein." Außerdem lautet das Aktenzeichen des maßgeblichen Urteils des Landesarbeitsgerichts Köln 11 Sa 638/03, nicht wie in der Revisionsschrift genannt 1 Sa 638/03.

  • BGH, 25.02.1993 - VII ZB 22/92

    Unbeachtlichkeit fehlerhafter Urteilsbezeichnung

    Auszug aus BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 144/04
    Zu diesem Zeitpunkt lag bereits die von der Revisionsklägerin mit dem Original der Revisionsschrift eingereichte Urteilsabschrift vor (vgl. BGH 25. Februar 1993 - VII ZB 22/92 - NJW 1993, 1719, 1720).
  • BAG, 21.11.2001 - 5 AZR 87/00

    Übliche Vergütung einer Volkshochschullehrerin

    Auszug aus BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 144/04
    Dagegen ist anzunehmen, die jeweilige Parteivereinbarung solle gem. § 611 Abs. 1 BGB maßgebend bleiben, wenn der Arbeitgeber Tagespauschalen nur der Höhe nach abhängig von der rechtlichen Behandlung als Selbständiger oder Arbeitnehmer zahlt (vgl. BAG 21. November 2001 - 5 AZR 87/00 - BAGE 100, 1, 6 ff.; 12. Dezember 2001 - 5 AZR 257/00 - AP BGB § 612 Nr. 65 = EzA BGB § 612 Nr. 24, zu I 3 der Gründe; 29. Mai 2002 - 5 AZR 680/00 - BAGE 101, 247, 250).
  • BGH, 11.01.2001 - III ZR 113/00

    Bezeichnung des Urteils in der Berufungsschrift

    Auszug aus BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 144/04
    Ob ein solcher Fall gegeben ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl. BAG 27. August 1996 - 8 AZB 14/96 - NZA 1997, 456; BGH 11. Januar 2001 - III ZR 113/00 - NJW 2001, 1070, 1071; 24. April 2003 - III ZB 94/02 - NJW 2003, 1950, jeweils mwN).
  • BAG, 13.11.2002 - 4 AZR 393/01

    Bezugnahme auf Tarifvertrag - Ergänzende Vertragsauslegung

    Auszug aus BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 144/04
    Für die Beurteilung, was die Parteien redlicherweise vereinbart hätten (vgl. BAG 13. November 2002 - 4 AZR 393/01 - BAGE 103, 364, 371), ist ebenso wie für die Feststellung des gewöhnlich nicht ausdrücklich geäußerten Willens die spezifische Fallgestaltung entscheidend.
  • BGH, 15.12.1998 - VI ZR 316/97

    Anforderungen an die Bezeichnung des Rechtsmittelführers in der Berufungsschrift

    Auszug aus BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 144/04
    Die Angaben hierzu müssen dem Revisionsgericht bis zum Ablauf der Revisionsfrist vorliegen (vgl. BAG 23. August 2001 - 7 ABR 15/01 - EzA ZPO § 518 Nr. 44, zu B I 1 der Gründe; BGH 13. Oktober 1998 - VI ZR 81/98 - NJW 1999, 291, 292; 15. Dezember 1998 - VI ZR 316/97 - NJW 1999, 1554, jeweils mwN).
  • BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 680/00

    Rückabwicklung nach einem Statusurteil

    Auszug aus BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 144/04
    Dagegen ist anzunehmen, die jeweilige Parteivereinbarung solle gem. § 611 Abs. 1 BGB maßgebend bleiben, wenn der Arbeitgeber Tagespauschalen nur der Höhe nach abhängig von der rechtlichen Behandlung als Selbständiger oder Arbeitnehmer zahlt (vgl. BAG 21. November 2001 - 5 AZR 87/00 - BAGE 100, 1, 6 ff.; 12. Dezember 2001 - 5 AZR 257/00 - AP BGB § 612 Nr. 65 = EzA BGB § 612 Nr. 24, zu I 3 der Gründe; 29. Mai 2002 - 5 AZR 680/00 - BAGE 101, 247, 250).
  • BGH, 13.10.1998 - VI ZR 81/98

    Bezeichnung des Rechtsmittelführers in der Berufungsschrift

    Auszug aus BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 144/04
    Die Angaben hierzu müssen dem Revisionsgericht bis zum Ablauf der Revisionsfrist vorliegen (vgl. BAG 23. August 2001 - 7 ABR 15/01 - EzA ZPO § 518 Nr. 44, zu B I 1 der Gründe; BGH 13. Oktober 1998 - VI ZR 81/98 - NJW 1999, 291, 292; 15. Dezember 1998 - VI ZR 316/97 - NJW 1999, 1554, jeweils mwN).
  • BAG, 09.07.1986 - 5 AZR 44/85

    Wegfall der Geschäftsgrundlage - Rechtsirrtum - Irrtum - Freie Mitarbeit - Freier

    Auszug aus BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 144/04
    Dies ist gesetzliche Rechtsfolge einer Vergütungsvereinbarung, die allein nicht die Unzumutbarkeit begründen kann (Senat 9. Juli 1986 - 5 AZR 44/85 - BAGE 52, 273, 276 f.; 12. Dezember 2001 - 5 AZR 257/00 - AP BGB § 612 Nr. 65 = EzA BGB § 612 Nr. 24, zu I 3 b der Gründe).
  • BAG, 23.08.2001 - 7 ABR 15/01

    Bezeichnung des Rechtsmittelführers in Rechtsmittelschrift

  • BAG, 27.08.1996 - 8 AZB 14/96

    Anforderungen an Inhalt einer Berufungsschrift; Ermittlungspflicht des Gerichts

  • BGH, 24.04.2003 - III ZB 94/02

    Bezeichnung des angefochtenen erstinstanzlichen Urteils in der Berufungsschrift

  • BAG, 26.06.2019 - 5 AZR 178/18

    Arbeitnehmerstatus - Rückabwicklung

    Für die Beurteilung, was die Parteien redlicherweise vereinbart hätten, ist ebenso wie für die Feststellung des gewöhnlich nicht ausdrücklich geäußerten Willens die spezifische Fallgestaltung entscheidend (BAG 12. Januar 2005 - 5 AZR 144/04 - Rn. 26 mwN) .

    Es fehlt dann an einer Vergütungsvereinbarung für das in Wahrheit vorliegende Rechtsverhältnis (BAG 12. Januar 2005 - 5 AZR 144/04 - Rn. 26 mwN) .

  • BAG, 24.08.2016 - 5 AZR 129/16

    Vorrang der Individualabrede

    Eine Störung der Geschäftsgrundlage kann bei einem beiderseitigen Irrtum über die Rechtslage bei Abschluss des Vertrags anzunehmen sein, wenn ohne diesen beiderseitigen Irrtum der Vertrag nicht wie geschehen geschlossen worden wäre (vgl. zum Wegfall der Geschäftsgrundlage BAG 12. Januar 2005 - 5 AZR 144/04 - zu B I 3 a der Gründe) .
  • LAG Hessen, 25.11.2009 - 18 Sa 1412/09

    Auflösungsantrag - Abfindungshöhe - Vergütungshöhe nach Statusprozess -

    Finden im Betrieb keine Tarifverträge Anwendung und trifft der Arbeitgeber individuelle Vereinbarungen, spricht dies dafür, dass eine Pauschalvergütung gerade auf die konkrete Arbeitsleistung des Verpflichteten abstellt und im Hinblick auf den angenommenen Status nur (teilweise) die "Ersparnis" der Arbeitgeberanteile berücksichtigt ( BAG Urteil vom 12. Januar 2005 - 5 AZR 144/04 - AP BGB § 612, Nr. 69; BAG Urteil vom 12. Dezember 2001 - 5 AZR 257/00 - NZA 2002, 1338, BAG Urteil vom 21. November 2001 - 5 AZR 87/00 - NZA 2002, 624 ) .

    Die gesetzliche Rechtsfolge der Sozialversicherungspflicht, mit der die Parteien nach dem Vortrag der Beklagten zu 1) nicht rechneten, führt zu keiner Störung der Geschäftsgrundlage, welche gem. § 313 Abs. 2 BGB zu einer Vertragsanpassung berechtigen würde (vgl. BAG Urteil vom 12. Januar 2005 - 5 AZR 144/04 - AP BGB § 612, Nr. 69 ).

  • BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 145/08

    Altersteilzeit - Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung

    Fehlerhafte oder unvollständige Angaben schaden nicht, wenn für den Prozessgegner und das Revisionsgericht aufgrund sonstiger Umstände unzweifelhaft ist, welches Urteil angefochten wird (BAG 12. Januar 2005 - 5 AZR 144/04 - zu A I 1 der Gründe, AP BGB § 612 Nr. 69 = EzA BGB 2002 § 612 Nr. 2; 24. Juni 2004 - 8 AZR 292/03 - zu II 1 der Gründe, AP SGB VII § 104 Nr. 3 = EzA SGB VII § 104 Nr. 1; zu dem parallelen Problem des notwendigen Inhalts der Berufungsschrift BVerfG 9. August 1991 - 1 BvR 630/91 - zu II 1 der Gründe in Anwendung von Art. 19 Abs. 4 GG, NJW 1991, 3140).
  • BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 839/09

    Feststellungsinteresse - Vergangenheitsbezogene Feststellungsklage - fehlende

    Ob ein solcher Fall gegeben ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl. BAG 19. Mai 2009 - 9 AZR 145/08 - Rn. 22 mwN, AP ATG § 6 Nr. 5; 12. Januar 2005 - 5 AZR 144/04 - zu A I 1 der Gründe mwN, AP BGB § 612 Nr. 69 = EzA BGB 2002 § 612 Nr. 2; BGH 11. Januar 2001 - III ZR 113/00 - mwN, NJW 2001, 1070, 1071; 24. April 2003 - III ZB 94/02 - mwN, NJW 2003, 1950) .
  • BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 834/09

    Feststellungsklage - Feststellungsinteresse - Auslegung einer

    Ob ein solcher Fall gegeben ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl. BAG 19. Mai 2009 - 9 AZR 145/08 - Rn. 22 mwN, AP ATG § 6 Nr. 5; 12. Januar 2005 - 5 AZR 144/04 - zu A I 1 der Gründe mwN, AP BGB § 612 Nr. 69 = EzA BGB 2002 § 612 Nr. 2; BGH 11. Januar 2001 - III ZR 113/00 - mwN, NJW 2001, 1070, 1071; 24. April 2003 - III ZB 94/02 - mwN, NJW 2003, 1950) .
  • LAG Hessen, 26.09.2007 - 10 Sa 1600/05

    Statusklage - Abgrenzung freie Mitarbeit und Arbeitnehmer - Kündigung wegen

    Der Kläger bisher nicht dargelegt und unter Beweis gestellt, dass die Beklagte zu 1) auch im Fall der Vereinbarung eines Arbeitsverhältnisses ab dem 1. Oktober 2003 bereit gewesen wäre, ihm eine monatliche Nettovergütung in Höhe von 3.700,00 EUR zu zahlen (vgl. BAG Urteil vom 12.01.2005 - 5 AZR 144/04 - EzA § 612 BGB 2002 Nr. 2; BAG Urteil vom 09.02.2005 - 5 AZR 175/04 - NZA 2005, 814).
  • LAG Köln, 13.02.2020 - 6 Sa 668/19

    Status; Arbeitnehmerbegriff; Treu und Glauben; zielgerichtetes Herbeiführen einer

    Für die Beurteilung, was die Parteien redlicherweise vereinbart hätten, ist ebenso wie für die Feststellung des gewöhnlich nicht ausdrücklich geäußerten Willens die spezifische Fallgestaltung entscheidend (BAG v. 26.06.2019 - 5 AZR 178/18; BAG v. 12.01.2005 - 5 AZR 144/04 -).
  • BSG, 11.12.2019 - B 6 A 1/19 B

    Zustimmung zu einem Vorstandsdienstvertrag einer Kassenzahnärztlichen Vereinigung

    Entgegen der in der Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde vertretenen Auffassung der Klägerin ist ferner geklärt, dass die Grundsätze der §§ 133, 157 BGB auch für die Auslegung von Dienstverträgen gelten (vgl zB BAG Urteil vom 12.1.2005 - 5 AZR 144/04 - AP Nr. 69 zu § 612 BGB = juris RdNr 26; zum Arbeitsvertrag: Preis, aaO, RdNr 372 mwN) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2016 - 6 Sa 168/16

    Annahmeverzug - Auslegung einer Vergütungsvereinbarung - übliche Vergütung

    Dagegen ist anzunehmen, die jeweilige Parteivereinbarung solle gemäß § 611 Abs. 1 BGB maßgebend bleiben, wenn der Arbeitgeber Tagespauschalen nur der Höhe nach abhängig von der rechtlichen Behandlung als Selbständiger oder Arbeitnehmer zahlt (vgl. insgesamt BAG 12. Januar 2005 - 5 AZR 144/04 - Rn. 26, mwN, zitiert nach juris).
  • LAG Hessen, 10.12.2014 - 18 Sa 1736/14

    Zahlung weiterer Beiträge an die Sozialkassen des Baugewerbes wegen der

  • LAG Köln, 17.01.2006 - 9 (11) Sa 891/05

    Arbeitnehmerbegriff, übliche Vergütung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.06.2017 - 7 Sa 246/16

    Auslegung einer Vergütungsvereinbarung bei von den Parteien als freies

  • LAG Köln, 17.01.2006 - 9 (12) Sa 892/05

    Arbeitnehmerbegriff, übliche Vergütung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2016 - 6 Sa 245/16

    Auslegung einer Vergütungsvereinbarung bei von den Parteien als freies

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Rechtsprechung
   BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 196/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4655
BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 196/04 (https://dejure.org/2005,4655)
BAG, Entscheidung vom 10.05.2005 - 9 AZR 196/04 (https://dejure.org/2005,4655)
BAG, Entscheidung vom 10. Mai 2005 - 9 AZR 196/04 (https://dejure.org/2005,4655)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Altersteilzeit - Urlaubsabgeltung - Freistellungsphase

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abgeltung von Urlaub in der Freistellungsphase; Differenzierung zwischen faktischer und rechtlicher Beendigung von Arbeitsverträgen; Schadensersatzanspruch bei Verzug des Arbeitgebers

  • Judicialis

    BUrlG § 7 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    BUrlG § 7 Abs. 4
    Urlaubsabgeltung bei Alterteilzeit

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb

    Voraussetzung für Urlaubsabgeltung im Blockmodell: Keine Urlaubsabgeltung beim Übergang von der Arbeits- in die Freistellungsphase wegen fehlender Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Resturlaubsabgeltungspflicht in der Freistellungsphase?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2005, 1432 (Ls.)
  • DB 2005, 2698
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 143/04

    Urlaubsabgeltung bei Altersteilzeit im Blockmodell

    Auszug aus BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 196/04
    Ist das Arbeitsverhältnis ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis, endet es zum vereinbarten Endtermin und nicht bereits mit dem Übergang von der Arbeitsphase in die Freistellungsphase (BAG 15. März 2005 - 9 AZR 143/04 - NZA 2005, 994, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Deshalb führt der Eintritt des Arbeitnehmers in die Freistellungsphase auch nicht zum Ruhen des Arbeitsverhältnisses, das das Erlöschen der beiderseitig geschuldeten Hauptpflichten voraussetzt (BAG 15. März 2005 - 9 AZR 143/04 - NZA 2005, 994, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Eine analoge Anwendung von § 7 Abs. 4 BUrlG kommt nicht in Betracht (vgl. BAG 15. März 2005 - 9 AZR 143/04 - NZA 2005, 994, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

  • LAG Hamm, 18.03.2004 - 11 Sa 1450/01

    Urlaubsabgeltung bei Altersteilzeit

    Auszug aus BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 196/04
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 18. März 2004 - 11 Sa 1450/01 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 27.02.1987 - 5 AZR 710/85

    Zeugnis - Zeitpunkt der Erteilung - Zwischenzeugnis

    Auszug aus BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 196/04
    Auf diese Unterscheidung wird zurückgegriffen, wenn es um Rechte und Pflichten geht, die an die Beendigung des Arbeitsverhältnisses anknüpfen, und unklar ist, ob das Arbeitsverhältnis rechtswirksam beendet worden ist (vgl. zum Zeugnisanspruch BAG 27. Februar 1987 - 5 AZR 710/85 - AP BGB § 630 Nr. 16 = EzA BGB § 630 Nr. 11).
  • BAG, 21.09.1999 - 9 AZR 705/98

    Urlaubsabgeltung und Kündigungsschutzklage

    Auszug aus BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 196/04
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Senat 21. September 1999 - 9 AZR 705/98 - BAGE 92, 299) erwirbt der Arbeitnehmer einen der Urlaubsabgeltung entsprechenden Geldbetrag als Schadensersatz für den zwischenzeitlich infolge Fristablaufs erloschenen Anspruch, sofern er den Arbeitgeber zuvor in Verzug gesetzt hat.
  • BAG, 16.10.2012 - 9 AZR 234/11

    Altersteilzeit im Blockmodell - Abgeltung und Verfall von Urlaub bei Wechsel in

    Ist das Arbeitsverhältnis ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis, endet es zum vereinbarten Endtermin und nicht bereits mit dem Übergang von der Arbeits- in die Freistellungsphase (BAG 10. Mai 2005 - 9 AZR 196/04 - zu I 2 der Gründe mwN, AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 88; vgl. auch BAG 15. März 2005 - 9 AZR 143/04 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 114, 89; Schaub/Vogelsang ArbR-Hdb. 14. Aufl. § 83 Rn. 32; aA Hanau/Veit Das neue Recht der Arbeitszeitkonten S. 34) .
  • LAG Düsseldorf, 15.11.2016 - 14 Sa 541/16

    Altersteilzeit; Freistellungsphase; Urlaubsansprüche; Abgeltung; Kürzung

    Das BAG habe in mehreren Entscheidungen (BAG 15.03.2005 - 9 AZR 143/04 - 10.05.2005 - 9 AZR 196/04 - 16.10.2012 - 9 AZR 234/11 - ) für den Wechsel von der Arbeitsphase in die Freistellungsphase der Altersteilzeit entschieden, dass in diesem Jahr der Urlaub nur anteilig entstehe.

    Ist das Arbeitsverhältnis ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis, endet es zum vereinbarten Endtermin und nicht bereits mit dem Übergang von der Arbeits- in die Freistellungsphase (BAG 16.10.2012 - 9 AZR 234/11 -, AP BurlG § 7 Abgeltung Nr. 98; 10.5. 2005 - 9 AZR 196/04 -, AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 88; vgl. auch BAG 15.3. 2005 - 9 AZR 143/04 -, AP BUrlG § 7 Nr. 31).

  • ArbG Essen, 08.03.2018 - 1 Ca 2868/17

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Urlaubsabgeltung

    Denn maßgeblich für den Beendigungszeitpunkt ist nicht die Verpflichtung zur tatsächlichen Arbeitsleistung, sondern die rechtliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses, d.h. des ATZ-Vertrages (vgl. BAG 15.03.2005 - 9 AZR 143/04 - BAG vom 16.10.2012 - 9 AZR 234/11; BAG vom 10.05.20115 - 9 AZR 196/04 - LAG Düsseldorf vom 15.11.2016 - 14 Sa 541/16 - beck-online).
  • LAG Hessen, 11.06.2013 - 8 SaGa 224/13

    Altersteilzeit - Urlaub; Altersteilzeit - Urlaub

    Die Voraussetzungen des § 11 Abs. 3 MTV Banken sind nicht erfüllt, da der Übergang von der Arbeits- in die Freistellungsphase nicht mit einem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis iSv § 11 Abs. 3 MTV Banken verbunden ist ( vgl. BAG 16. Oktober 2012 - 9 AZR 234/11 -, Rn. 19, NZA 2013, 575; BAG 15. März 2005 - 9 AZR 143/04 -, zu II 2 b der Gründe, BAGE 114, 89; BAG 10. Mai 2005 - 9 AZR 196/04 -, Rn. 13, AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 88 ).

    Deshalb führt der Eintritt des Arbeitnehmers in die Freistellungsphase auch nicht zum Ruhen des Arbeitsverhältnisses, das das Erlöschen der beiderseitig geschuldeten Hauptpflichten voraussetzt ( BAG 16. Oktober 2012 - 9 AZR 234/11 -, Rn. 19, NZA 2013, 575; BAG 10. Mai 2005 - 9 AZR 196/04 -, Rn. 13, AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 88 ).

  • LAG Hessen, 12.07.2016 - 8 Sa 463/16

    Der Umrechnungsgrundsatz ist auch für ein im Blockmodell ge-führtes

    § 36 Abs. 6 MTV HR ist hier aber schon deshalb nicht maßgeblich, weil der Übergang von der Arbeits- in die Freistellungsphase eines Altersteilzeitverhältnisses nicht mit einem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis verbunden ist (vgl. BAG 16. Oktober 2012 - 9 AZR 234/11 - NZA 2013, 575; BAG 15. März 2005 - 9 AZR 143/04 - AP BurlG § 7 Nr. 31; BAG 10. Mai 2005 - 9 AZR 196/04 -AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 88).
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Rechtsprechung
   BAG, 03.11.2004 - 4 AZR 543/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6541
BAG, 03.11.2004 - 4 AZR 543/03 (https://dejure.org/2004,6541)
BAG, Entscheidung vom 03.11.2004 - 4 AZR 543/03 (https://dejure.org/2004,6541)
BAG, Entscheidung vom 03. November 2004 - 4 AZR 543/03 (https://dejure.org/2004,6541)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Nachtzuschlag für die Zeit der Gewährung von Arbeitsbefreiung wegen der Teilnahme an Tarifverhandlungen; Umfassung eines Nachtzuschlags durch die tarifvertragliche Gewährung einer Fortzahlung der Vergütung bei Teilnahme an Tarifverhandlungen; Folgen einer ...

  • Judicialis

    MTV § 12 Abs. 2; ; VTV § 9 Abs. 4 Buchst. a; ; VTV Anlage I § 2; ; VTV Anlage I § 4

  • rechtsportal.de

    Tarifauslegung - Fortzahlung der Vergütung bei Arbeitsbefreiung wegen Teilnahme an Tarifverhandlungen; Zahlung (auch) des Nachtzuschlags

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2005, 1432 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Berlin, 06.08.2003 - 4 Sa 1012/03
    Auszug aus BAG, 03.11.2004 - 4 AZR 543/03
    Auf die Revision der Beklagten unter deren Zurückweisung im Übrigen wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 6. August 2003 - 4 Sa 1012/03 - aufgehoben, soweit es die Berufung der Beklagten hinsichtlich des 107, 60 Euro brutto nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 1. Mai 2000 sowie weiterer 171, 73 Euro brutto nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 1. Dezember 2002 übersteigenden Betrages zurückgewiesen hat.
  • BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 337/00

    Tarifvertrag: Auslegung

    Auszug aus BAG, 03.11.2004 - 4 AZR 543/03
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse ist zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (ständige Rechtsprechung des BAG, Senat 29. August 2001 - 4 AZR 337/00 - BAGE 99, 24, 28 f. = AP TVG § 1 Auslegung Nr. 174 = EzA BGB § 622 Tarifvertrag Nr. 2 mwN).
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