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Rechtsprechung
   BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 11/05   

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https://dejure.org/2006,356
BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 11/05 (https://dejure.org/2006,356)
BAG, Entscheidung vom 14.03.2006 - 9 AZR 11/05 (https://dejure.org/2006,356)
BAG, Entscheidung vom 14. März 2006 - 9 AZR 11/05 (https://dejure.org/2006,356)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abgeltung von Urlaubsansprüchen; Bestehen eines Urlaubsanspruchs des Arbeitnehmers bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Urlaubsanspruch als ein durch das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) bedingter Freistellungsanspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber; Ermittlung ...

  • bag-urteil.com

    Abgeltung von Urlaubsansprüchen - bedingter Freistellungsanspruch

  • Betriebs-Berater

    Erfüllung eines Freizeitausgleichsanspruchs auch durch widerrufliche Freistellung möglich

  • hensche.de

    Freistellung, Suspendierung

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    BUrlG § 7 Abs. 1; ; BUrlG § 7 Abs. 4; ; BUrlG § 3; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 362 Abs. 1

  • RA Kotz

    Urlaubabgeltung - Freistellung - Widerruflichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfüllung des Urlaubsanspruch durch unwiderrufliche Befreiung von der Arbeitspflicht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • IWW (Kurzinformation)

    Urlaubsentgelt - Keine Abgeltung nach Freistellung unter Urlaubsanrechnung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Erfüllung des Urlaubsanspruchs - unwiderrufliche Befreiung von der Arbeitspflicht

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Urlaubsanspruch: Urlaubserteilung durch Freistellung von der Arbeitspflicht bei der Kündigung

  • wgk.eu (Kurzinformation)

    § 7 Abs. 1 BUrlG
    Urlaubsanspruch bei Kündigung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Urlaubsabgeltung durch einseitige Freistellung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Der einmal erteilte Urlaub ist für den Arbeitgeber unwiderruflich

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitgeber muss bei Erteilung des Urlaubs nicht gesondert darauf hinweisen, dass der Urlaub unwiderruflich erteilt wird - Wenn der Urlaub widerrufbar sein soll, muss der Arbeitgeber sich den Widerruf vorbehalten

Besprechungen u.ä.

  • stellenanzeigen.de (Entscheidungsbesprechung)

    § 7 BUrlG
    Urlaubserteilung ist unwiderrufliche Arbeitsbefreiung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2006, 1008 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 20.06.2000 - 9 AZR 405/99

    Urlaubserteilung - Rückrufrecht des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 11/05
    Nach dem BUrlG besteht kein Anspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer, den gewährten Urlaub abzubrechen oder zu unterbrechen (Senat 20. Juni 2000 - 9 AZR 405/99 - BAGE 95, 104).

    An den Inhalt dieser Erklärung ist er gebunden (Senat 20. Juni 2000 - 9 AZR 405/99 - aaO).

  • BAG, 18.12.1986 - 8 AZR 481/84

    Urlaub - Urlaubsanspruch - Anrechnung - Freistellung von der Arbeit -

    Auszug aus BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 11/05
    Der Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers kann wie hier auch dadurch erfüllt werden, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Anrechnung auf den Urlaubsanspruch von der Arbeit freistellt (ständige Rechtsprechung seit 18. Dezember 1986 - 8 AZR 481/84 - BAGE 54, 59).

    Es wird dort ausdrücklich erklärt, dass der Kläger unter Anrechnung auf seinen Urlaubsanspruch von der Arbeit freigestellt werde (vgl. hierzu 18. Dezember 1986 - 8 AZR 481/84 - BAGE 54, 59; und zu einer vergleichbaren Erklärung eines Arbeitgebers, Senat 21. Juni 2005 - 9 AZR 295/04 - AP InsO § 55 Nr. 12 = EzA InsO § 209 Nr. 5).

  • BAG, 09.11.1999 - 9 AZR 922/98

    Freistellung unter Fortzahlung der Vergütung und Anrechnung von Urlaub - Anspruch

    Auszug aus BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 11/05
    Revisionsrechtlich ist die Auslegung nur eingeschränkt dahin gehend zu überprüfen, ob das Landesarbeitsgericht Auslegungsregeln (§§ 133, 157 BGB) verletzt, gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungsgesetze verstoßen oder Umstände, die für die Auslegung von Bedeutung sein können, außer Betracht gelassen hat (Senat 9. November 1999 - 9 AZR 922/98 - mwN).

    In beiden Fällen ist für den Arbeitnehmer ohne weiteres erkennbar, dass er während der restlichen Dauer seines Arbeitsverhältnisses nicht mehr damit rechnen muss, eine Arbeitsleistung erbringen zu müssen (Senat 9. November 1999 - 9 AZR 922/98 -).

  • BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 612/03

    Auslegung - Ausgleichsklausel - Wettbewerbsverbot

    Auszug aus BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 11/05
    In der Regel wollen die Parteien in einem Aufhebungsvertrag das Arbeitsverhältnis abschließend bereinigen und alle Ansprüche erledigen, gleichgültig, ob sie daran dachten oder nicht (Senat 7. September 2004 - 9 AZR 612/03 - AP HGB § 75 Nr. 11 = EzA HGB § 74 Nr. 66; BAG 31. Juli 2002 - 10 AZR 513/01 - BAGE 102, 103).
  • BAG, 25.01.1994 - 9 AZR 312/92

    Urlaubsrecht; Urlaubserteilung während Beschäftigungsverbot

    Auszug aus BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 11/05
    Andernfalls ist nicht bestimmbar, ob der Arbeitgeber als Schuldner des Urlaubsanspruchs die geschuldete Leistung bewirkt (§ 362 Abs. 1 BGB) oder als Gläubiger der Arbeitsleistung auf deren Annahme verzichtet (§ 615 BGB) (25. Januar 1994 - 9 AZR 312/92 - BAGE 75, 294 mwN).
  • BAG, 31.07.2002 - 10 AZR 558/01

    Karenzentschädigung - Ausgleichsklausel in außergerichtlichem Vergleich

    Auszug aus BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 11/05
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob Prozessvergleiche regelmäßig sog. typische Verträge sind, die wie Rechtsnormen auszulegen sind (BAG 31. Juli 2002 - 10 AZR 558/01 - AP BGB § 611 Konkurrenzklausel Nr. 48 = EzA HGB § 74 Nr. 64), oder ob es sich um nichttypische Verträge handelt, deren Auslegung grundsätzlich dem Tatsachengericht obliegt (BAG 15. September 2004 - 4 AZR 9/04 - AP BGB § 157 Nr. 29 = EzA BGB 2002 § 779 Nr. 1).
  • BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 295/04

    Urlaubsentgelt/Urlaubsgeld - Insolvenz - Masseverbindlichkeit

    Auszug aus BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 11/05
    Es wird dort ausdrücklich erklärt, dass der Kläger unter Anrechnung auf seinen Urlaubsanspruch von der Arbeit freigestellt werde (vgl. hierzu 18. Dezember 1986 - 8 AZR 481/84 - BAGE 54, 59; und zu einer vergleichbaren Erklärung eines Arbeitgebers, Senat 21. Juni 2005 - 9 AZR 295/04 - AP InsO § 55 Nr. 12 = EzA InsO § 209 Nr. 5).
  • BAG, 31.07.2002 - 10 AZR 513/01

    Karenzentschädigung - Ausgleichsklausel im Vergleich

    Auszug aus BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 11/05
    In der Regel wollen die Parteien in einem Aufhebungsvertrag das Arbeitsverhältnis abschließend bereinigen und alle Ansprüche erledigen, gleichgültig, ob sie daran dachten oder nicht (Senat 7. September 2004 - 9 AZR 612/03 - AP HGB § 75 Nr. 11 = EzA HGB § 74 Nr. 66; BAG 31. Juli 2002 - 10 AZR 513/01 - BAGE 102, 103).
  • LAG München, 19.11.2004 - 9 Sa 653/04

    Urlaubserteilung durch Arbeitsfreistellung

    Auszug aus BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 11/05
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 19. November 2004 - 9 Sa 653/04 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 15.09.2004 - 4 AZR 9/04

    Auslegung eines Prozessvergleichs

    Auszug aus BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 11/05
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob Prozessvergleiche regelmäßig sog. typische Verträge sind, die wie Rechtsnormen auszulegen sind (BAG 31. Juli 2002 - 10 AZR 558/01 - AP BGB § 611 Konkurrenzklausel Nr. 48 = EzA HGB § 74 Nr. 64), oder ob es sich um nichttypische Verträge handelt, deren Auslegung grundsätzlich dem Tatsachengericht obliegt (BAG 15. September 2004 - 4 AZR 9/04 - AP BGB § 157 Nr. 29 = EzA BGB 2002 § 779 Nr. 1).
  • BAG, 15.06.2004 - 9 AZR 431/03

    Weitere Masseunzulänglichkeit - Urlaubsentgelt

  • BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 455/13

    Urlaubsgewährung nach fristloser Kündigung

    Das kann auch dadurch geschehen, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer unter Anrechnung auf Urlaubsansprüche von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung freistellt (BAG 14. März 2006 - 9 AZR 11/05 - Rn. 11) .
  • BAG, 17.10.2012 - 10 AZR 809/11

    Wettbewerbsverbot - Herausgabe anderweitiger Vergütung

    Die Freistellung war, wie die zeitlich nicht festgelegte Anrechnung auf Urlaubsansprüche zeigt, unwiderruflich (vgl. BAG 14. März 2006 - 9 AZR 11/05 - Rn. 19 f., AP BUrlG § 7 Nr. 32 = EzA BUrlG § 7 Nr. 117) und hat die Arbeitspflicht des Beklagten aufgehoben (vgl. BAG 23. Januar 2008 - 5 AZR 393/07 - Rn. 13, EzA BGB 2002 § 615 Nr. 22; 29. September 2004 - 5 AZR 99/04 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 112, 120; 19. März 2002 - 9 AZR 16/01 - zu II 2 c der Gründe, EzA BGB § 615 Nr. 108) .

    Damit überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Festlegung der zeitlichen Lage seines Urlaubs innerhalb des Freistellungszeitraums (BAG 14. März 2006 - 9 AZR 11/05 - Rn. 20, AP BUrlG § 7 Nr. 32 = EzA BUrlG § 7 Nr. 117) ; während des Urlaubs erfolgt keine Anrechnung anderweitigen Verdienstes (BAG 25. Februar 1988 - 8 AZR 596/85 - BAGE 57, 366; ErfK/Gallner 12. Aufl. § 8 BUrlG Rn. 4) .

  • BAG, 17.05.2011 - 9 AZR 189/10

    Urlaubsgewährung, Freistellungserklärung des Arbeitgebers

    Der Überprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt allein die Frage, ob das Tatsachengericht die Rechtsvorschriften über die Auslegung von Willenserklärungen (§§ 133, 157 BGB) richtig angewandt, Denkgesetze und Erfahrungssätze beachtet und den Tatsachenstoff vollständig verwertet hat (vgl. BAG 14. März 2006 - 9 AZR 11/05 - Rn. 13, AP BUrlG § 7 Nr. 32 = EzA BUrlG § 7 Nr. 117) .

    Anderenfalls kann nicht festgestellt werden, ob der Arbeitgeber als Schuldner des Urlaubsanspruchs die geschuldete Leistung bewirken will (§ 362 Abs. 1 BGB) , als Gläubiger der Arbeitsleistung auf deren Annahme verzichtet (§ 615 Satz 1 BGB) oder er dem Arbeitnehmer nach § 397 Abs. 1 BGB anbietet, die Arbeitspflicht vertraglich zu erlassen (vgl. BAG 14. März 2006 - 9 AZR 11/05 - Rn. 11, AP BUrlG § 7 Nr. 32 = EzA BUrlG § 7 Nr. 117 ) .

  • BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 433/08

    Keine Erfüllung des Urlaubsanspruch bei nur widerruflicher Freistellung von der

    Das kann auch dadurch geschehen, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer unter Anrechnung auf Urlaubsansprüche von der Arbeit freistellt (Senat 14. März 2006 - 9 AZR 11/05 - Rn. 11, AP BUrlG § 7 Nr. 32 = EzA BUrlG § 7 Nr. 117).

    Das ist nicht gewährleistet, wenn der Arbeitnehmer während der Freistellung jederzeit damit rechnen muss, wieder zur Arbeit gerufen zu werden (Senat 14. März 2006 - 9 AZR 11/05 - Rn. 17, aaO.).

  • BAG, 06.09.2006 - 5 AZR 703/05

    Freistellung von der Arbeit

    a) Der Arbeitgeber kann den Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers dadurch erfüllen, dass er dem Arbeitnehmer das Recht einräumt, die konkrete Lage des Urlaubs innerhalb eines bestimmten Zeitraums selbst zu bestimmen (vgl. BAG 14. März 2006 - 9 AZR 11/05 -, zu A I 4 der Gründe).

    Nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls kann die Auslegung der Freistellungserklärung des Arbeitgebers auch ergeben, dass dem Arbeitnehmer damit für die gesamte Dauer der Kündigungsfrist Urlaub erteilt werden sollte (vgl. BAG 14. März 2006 - 9 AZR 11/05 -).

  • LAG Hamm, 11.10.2011 - 14 Sa 543/11

    Berufung des Trainers erfolgreich - Vertragsklausel unwirksam

    Nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls kann die Auslegung der Freistellungserklärung des Arbeitgebers auch ergeben, dass dem Arbeitnehmer für die gesamte Dauer der Kündigungsfrist Urlaub erteilt werden soll (vgl. BAG, 14. März 2006, 9 AZR 11/05, AP BUrlG § 7 Nr. 32).

    In allen Fällen wird der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers dadurch erfüllt, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Recht einräumt, die konkrete Lage des Urlaubs innerhalb eines bestimmten Zeitraums selbst zu bestimmen (vgl. BAG, 14. März 2006, a.a.O.; 6. September 2006, a.a.O.).

    Sowohl in diesem Fall wie auch in dem, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für die gesamte Zeit der Kündigungsfrist Urlaub gewährt, ist für den Arbeitnehmer ohne weiteres erkennbar, dass er während der restlichen Dauer seines Arbeitsverhältnisses nicht mehr damit rechnen muss, seine Arbeitsleistung zu erbringen (vgl. BAG, 9. November 1999, a.a.O., 14. März 2006, a.a.O.).

  • BAG, 20.01.2009 - 9 AZR 650/07

    Urlaubsanspruch - Erfüllung - Abgeltung

    Die erklärte Arbeitsbefreiung muss hinreichend deutlich erkennen lassen, dass eine Befreiung von der Arbeitspflicht zur Erfüllung des Anspruchs auf Urlaub gewährt wird; sonst kann nicht festgestellt werden, ob der Arbeitgeber als Schuldner des Urlaubsanspruchs die geschuldete Leistung bewirken will (§ 362 Abs. 1 BGB), als Gläubiger der Arbeitsleistung auf deren Annahme verzichtet (§ 615 Satz 1 BGB) oder er dem Arbeitnehmer nach § 397 Abs. 1 BGB anbietet, die Arbeitspflicht vertraglich zu erlassen (vgl. Senat 14. August 2007 - 9 AZR 934/06 - Rn. 10, EzA BUrlG § 7 Nr. 119; 14. März 2006 - 9 AZR 11/05 - Rn. 11, AP BUrlG § 7 Nr. 32 = EzA BUrlG § 7 Nr. 117).
  • BAG, 14.08.2007 - 9 AZR 934/06

    Freistellung unter Anrechnung auf den Urlaubsanspruch - Auslegung

    Sonst kann nicht festgestellt werden, ob der Arbeitgeber als Schuldner des Urlaubsanspruchs die geschuldete Leistung bewirken will (§ 362 Abs. 1 BGB), als Gläubiger der Arbeitsleistung auf deren Annahme verzichtet (§ 615 Satz 1 BGB) oder er dem Arbeitnehmer nach § 397 Abs. 1 BGB anbietet, die Arbeitspflicht vertraglich zu erlassen (vgl. nur Senat 14. März 2006 - 9 AZR 11/05 - Rn. 11, AP BUrlG § 7 Nr. 32 = EzA BUrlG § 7 Nr. 117; 9. Juni 1998 - 9 AZR 43/97 - Rn. 13 f., BAGE 89, 91).

    b) Der Arbeitgeber kann den Urlaubsanspruch auch dadurch erfüllen, dass er den Arbeitnehmer nach Ausspruch einer Kündigung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Anrechnung auf den Urlaubsanspruch freistellt (st. Rspr. seit BAG 18. Dezember 1986 - 8 AZR 481/84 - Rn. 19, BAGE 54, 59; in jüngerer Vergangenheit zB Senat 14. März 2006 - 9 AZR 11/05 - Rn. 11, AP BUrlG § 7 Nr. 32 = EzA BUrlG § 7 Nr. 117).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2020 - 8 Sa 308/19

    Lohnfortzahlung gemäß § 37 Abs. 2 BetrVG - Umfang der Darlegungslast - Vergütung

    Während Annahmeverzug iSd. § 615 BGB iVm. §§ 293 ff. BGB die schlichte Ablehnung der Arbeitsleistung ist, wird Urlaub durch eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung des Arbeitgebers gewährt, die dahin geht, dass der Arbeitnehmer zum Zwecke der Erholung und damit in Erfüllung seines Urlaubsanspruchs der Arbeit fernbleiben möge (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 6. Mai 2014 - 7 Sa 540/13 - zu II 1 der Gründe, BeckRS 2014, 70014; BAG 14. März 2006 - 9 AZR 11/05 - Rn. 11).
  • ArbG Rheine, 05.12.2018 - 3 Ca 1049/18

    Zahlungsanspruch auf Urlaubsabgeltung hinsichtlich Erfüllung durch die

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (insb. Urteil vom 14.03.2006 - 9 AZR 11/05; Urteil v. 30.05.2006 - 1 AZR 25/05) sei bei einer fehlenden Angabe, ob eine Freistellung widerruflich oder unwiderruflich erfolgen solle, stets davon auszugehen, dass die Freistellung lediglich widerruflich erklärt werde.

    die Pflicht zur Zahlung des Arbeitsentgelts berührt werden (vgl. Röller in Küttner, Personalbuch 2018, Urlaubsanspruch, Rn. 2; BAG Urteil v. 14.03.2006 - 9 AZR 11/05).

    Der Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers kann auch dadurch erfüllt werden, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Anrechnung auf den Urlaubsanspruch von der Arbeit freistellt (vgl. BAG Urteil v. 14.03.2006 - 9 AZR 11/05 m.w.N.).

    Andernfalls wäre für den Arbeitnehmer nicht klar bestimmbar, ob der Arbeitgeber als Schuldner des Urlaubsanspruchs die geschuldete Leistung bewirkt, § 362 Abs. 1 BGB, oder aber als Gläubiger der Arbeitsleistung auf deren Annahme verzichtet, § 615 BGB (vgl. BAG Urteil v. 14.03.2006 - 9 AZR 11/05 m.w.N.; BAG Urteil v. 20.06.2000 - 9 AZR 405/99).

    Richtig ist, dass die Erfüllung von Urlaubsansprüchen durch den Arbeitgeber der unwiderruflichen Befreiung des Arbeitnehmers von der Arbeitspflicht bedarf (vgl. BAG Urteil v. 14.03.2006 - 9 AZR 11/05).

    Ergibt allerdings die Auslegung der Freistellungserklärung, dass der Arbeitgeber sich den Widerruf der Urlaubsgewährung vorbehalten hat, ist eine zur Erfüllung des Urlaubsanspruchs notwendige Befreiungserklärung nicht gegeben (vgl. BAG Urteil v. 14.03.2006 - 9 AZR 11/05 m.w.N.).

    In beiden Fällen ist für den Arbeitnehmer ohne weiteres erkennbar, dass er während der restlichen Dauer seines Arbeitsverhältnisses nicht mehr damit rechnen muss, seine Arbeitsleistung erbringen zu müssen (vgl. BAG Urteil vom 14.03.2006 - 9 AZR 11/05 m.w.N.).

  • BAG, 11.10.2006 - 5 AZR 755/05

    Rückzahlung überzahlter Krankenbezüge

  • LSG Hessen, 21.05.2010 - L 7 AL 108/09

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Beginn - Freistellung von der Arbeitspflicht unter

  • LAG Düsseldorf, 16.07.2013 - 16 Sa 381/13

    Keine Geltendmachung von Schadensersatz nach Anspruchsübergang nach § 115 SGB X -

  • ArbG Bonn, 04.10.2006 - 4 Ca 1452/06
  • LAG Köln, 29.10.2009 - 7 Sa 592/09

    Erholungsurlaub bei unwiderruflicher Freistellung infolge unwirksamer

  • LAG Hamm, 26.05.2009 - 14 Sa 263/09

    Freistellung; Urlaub; Kündigung

  • LAG Hamm, 08.11.2006 - 18 Sa 1355/06

    Urlaubsabgeltung, Urlaubsgewährung durch Freistellung für die Zeit der

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2009 - 11 Sa 547/08

    Übertragung von Urlaubsansprüchen nach § 17 S 2 MuSchG - Beschäftigungsverbot -

  • ArbG Berlin, 13.01.2012 - 28 Ca 11537/11

    Freistellung des Arbeitnehmers bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unter

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.04.2012 - 5 Sa 267/11

    Freistellung von der Arbeitspflicht zum Zweck der Urlaubserfüllung - Anspruch auf

  • LAG Hamm, 08.05.2019 - 5 Sa 12/19

    Urlaubserteilung in Kündigungsfrist

  • LAG Nürnberg, 21.02.2014 - 6 Sa 588/13

    Urlaubsgewährung - einseitige - Regelungsabrede - Nachwirkung - Betriebsurlaub

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2020 - 8 Sa 399/19

    Vergütung an den Vorfesttagen 24. Dezember und 31. Dezember -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2020 - 8 Sa 400/19

    Vergütung an den Vorfesttagen 24. Dezember und 31. Dezember -

  • LAG Hamm, 23.11.2009 - 14 Ta 357/09

    Erfolgsaussicht der Kündigungsschutzklage bei gleichzeitiger Einreichung des

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.04.2009 - 11 Sa 751/08

    Anrechnung anderweitigen Verdienstes und Urlaubsgewährung während der

  • LAG Köln, 13.03.2007 - 9 Sa 1314/06

    Freistellung; Anrechnung auf Urlaub

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.11.2022 - 2 Sa 214/21

    Unverzügliche Zurückweisung der Kündigung - Arbeitsverweigerung -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.10.2008 - 1 Ta 176/08

    Gegenstandswert - Vergleichsmehrwert bei inhaltlicher Identität von Zwischen- und

  • LAG Hessen, 11.07.2013 - 11 Sa 507/12

    Schadenersatzforderung - Urlaubs- und Freizeitansprüche; Schadenersatzforderung -

  • LAG Hamm, 15.03.2006 - 2 Sa 73/06

    Betriebsratsanhörung bei Kündigung nach Abschluss eines Interessenausgleichs mit

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.01.2008 - 10 Sa 633/07

    Auslegung einer Ausgleichsklausel in einem Prozessvergleich - Schadensersatz

  • LAG Köln, 29.06.2007 - 11 Sa 353/07

    Vorliegen einer insolvenzgeschützten Versorgungszusage

  • LAG Köln, 29.06.2007 - 11 Sa 244/07

    Vorliegen einer - insolvenzgeschützten - Versorgungszusage

  • LAG Hessen, 25.03.2015 - 2 Sa 1236/14

    Auslegung der Freistellungserklärung des Arbeitgebers hinsichtlich der Gewährung

  • LAG Nürnberg, 04.10.2011 - 7 Sa 191/11

    Urlaubsabgeltungsanspruch bei unberechtigter Freistellung von der Arbeitsleistung

  • ArbG Hamburg, 15.06.2016 - 14 Ca 371/15

    Versetzungsklausel - Zahlungsansprüche - Entfernung von Abmahnungen aus der

  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.07.2010 - 7 Ta 141/10

    Prozesskostenhilfe - hinreichende Erfolgsaussicht - Freistellung -

  • LAG Köln, 21.06.2010 - 5 Sa 1452/09

    Wiedergutschrift angerechneter Urlaubstage bei fehlendem Nachweis eindeutiger

  • ArbG Rheine, 22.05.2014 - 2 Ca 1372/13
  • ArbG Oberhausen, 23.10.2013 - 1 Ca 992/13

    Geltendmachung eines Urlaubsabgeltungsanspruches vor seinem Entstehen hemmt

  • LAG Köln, 21.06.2010 - 5 Sa 1472/09

    Fortbestehender Urlaubsanspruch bei unbestimmter Urlaubsfestlegung;

  • LAG Köln, 21.06.2010 - 5 Sa 288/10

    Wiedergutschrift angerechneter Urlaubstage bei fehlendem Nachweis eindeutiger

  • LAG Thüringen, 27.03.2008 - 3 Sa 148/07
  • LAG Köln, 21.06.2010 - 5 Sa 286/10

    Fortbestehender Urlaubsanspruch bei unbestimmter Urlaubsfestlegung;

  • ArbG Dortmund, 10.02.2010 - 8 Ca 2118/09
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Rechtsprechung
   BAG, 11.07.2006 - 9 AZR 535/05   

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https://dejure.org/2006,3198
BAG, 11.07.2006 - 9 AZR 535/05 (https://dejure.org/2006,3198)
BAG, Entscheidung vom 11.07.2006 - 9 AZR 535/05 (https://dejure.org/2006,3198)
BAG, Entscheidung vom 11. Juli 2006 - 9 AZR 535/05 (https://dejure.org/2006,3198)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätze und Bestimmungen zum tariflichen Urlaubsanspruch eines Angestellten; Verpflichtung zum Schadensersatz für einen nicht gewährten Urlaubstag aus dem vergangenem Kalenderjahr; Umwandlung eines Urlaubsanspruchs in einen auf Naturalrestitution gerichteten ...

  • rechtsportal.de

    Keine Erfüllung des Urlaubsanspruchs durch nachträgliche Urlaubsgewährung unter Anrechnung auf das Folgejahr

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Erfüllung des Urlaubsanspruchs außerhalb des Urlaubsjahrs ? Unzulässigkeit einer Urlaubsgewährung im Vorgriff oder einer Anrechnung zuviel gewährter Freizeit auf den Urlaub des nächsten Jahres

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2006, 1008 (Ls.)
  • BB 2007, 2295
  • DB 2006, 2244
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Düsseldorf, 14.07.2005 - 11 Sa 615/05

    Tariflicher Arbeitszeitverkürzungs-Tag als besondere Arbeitszeit -

    Auszug aus BAG, 11.07.2006 - 9 AZR 535/05
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 14. Juli 2005 - 11 Sa 615/05 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 17.01.1974 - 5 AZR 380/73

    Unzulässige Rechtsausübung - Urlaubsanspruch - Urlaub im Vorgriff - Gesetzlicher

    Auszug aus BAG, 11.07.2006 - 9 AZR 535/05
    Diese Grundsätze gelten für den gesetzlichen Mindesturlaub und den an das Kalenderjahr gebundenen Tarifurlaub (so schon BAG 17. Januar 1974 - 5 AZR 380/73 - AP BUrlG § 1 Nr. 3).
  • BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 200/04

    Abgeltung - Urlaubsübertragung - betriebliche Übung

    Auszug aus BAG, 11.07.2006 - 9 AZR 535/05
    bb) Der Urlaubsanspruch entsteht nach erfüllter Wartezeit jeweils mit Beginn des Urlaubsjahres (st. Rspr., vgl. BAG 21. Juni 2005 - 9 AZR 200/04 - AP InsO § 55 Nr. 11 = EzA BUrlG § 7 Nr. 114).
  • BAG, 25.10.1994 - 9 AZR 339/93

    Nachträgliche Urlaubsgewährung

    Auszug aus BAG, 11.07.2006 - 9 AZR 535/05
    Denn Urlaubsgewährung ist nach § 7 Abs. 1 BUrlG die Befreiung von der Arbeitspflicht für einen bestimmten zukünftigen Zeitraum (Senat 25. Oktober 1994 - 9 AZR 339/93 - BAGE 78, 153).
  • BAG, 24.10.1995 - 9 AZR 547/94

    AWbG - Gestalt-Kommunikations-Workshop auf Kreta

    Auszug aus BAG, 11.07.2006 - 9 AZR 535/05
    Der Schadensersatzanspruch unterliegt weder der gesetzlichen (§ 7 Abs. 3 BUrlG) noch einer tariflichen Befristung (vgl. Senat 24. Oktober 1995 - 9 AZR 547/94 - BAGE 81, 173).
  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 251/04

    Tätigkeit für das THW während des Erholungsurlaubs

    Auszug aus BAG, 11.07.2006 - 9 AZR 535/05
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wandelt sich der Urlaubsanspruch in einen Schadensersatzanspruch um, der auf Gewährung von Ersatzurlaub als Naturalrestitution gerichtet ist, wenn der Arbeitgeber den rechtzeitig verlangten Urlaub nicht gewährt und der Urlaub auf Grund seiner Befristung verfällt, § 275 Abs. 1 und Abs. 4, § 280 Abs. 1, § 283 Satz 1, § 286 Abs. 1 Satz 1, § 249 Abs. 1 BGB (zuletzt Senat 10. Mai 2005 - 9 AZR 251/04 - EzA BUrlG § 7 Nr. 113, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.08.2004 - 6 A 304/04

    Rückwirkende Streichung des sog. AZV-Tages grundsätzlich verfassungsrechtlich

    Auszug aus BAG, 11.07.2006 - 9 AZR 535/05
    Das entspricht im Ergebnis auch der Rechtsprechung zum Urlaubsanspruch der Beamten, wobei es allerdings keines Eingehens auf die Frage einer zulässigen Rückwirkung bedarf (vgl. für den "verbrauchten" AZV-Tag bei Beamten OVG für das Land Nordrhein-Westfalen 4. August 2004 - 6 A 304/04 - IÖD 2005, 51).
  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Urlaubsgewährung ist nach § 7 Abs. 1 BUrlG die Befreiung von der Arbeitspflicht für einen bestimmten künftigen Zeitraum (Senat 11. Juli 2006 - 9 AZR 535/05 - Rn. 20, AuA 2007, 52; 25. Oktober 1994 - 9 AZR 339/93 - zu 2 der Gründe, BAGE 78, 153).
  • BAG, 17.05.2011 - 9 AZR 189/10

    Urlaubsgewährung, Freistellungserklärung des Arbeitgebers

    a) Urlaubsgewährung ist nach § 7 Abs. 1 BUrlG die Befreiung von der Arbeitspflicht für einen bestimmten zukünftigen Zeitraum (BAG 11. Juli 2006 - 9 AZR 535/05 - Rn. 20, AuA 2007, 52) .
  • BAG, 18.03.2014 - 9 AZR 669/12

    Urlaubsgewährung - Unmöglichkeit der Arbeitsleistung

    Zwar hat der Kläger mit seiner Klageerweiterung im August 2009 den Urlaubsanspruch rechtzeitig geltend gemacht (vgl. BAG 11. Juli 2006 - 9 AZR 535/05 - Rn. 18) .
  • BAG, 05.08.2014 - 9 AZR 77/13

    Urlaub - tariflicher Ausschluss der Übertragbarkeit in das Folgejahr bei

    Ein solcher Antrag ist dahin gehend zu verstehen, dass von ihm sowohl der Urlaubsanspruch als Primäranspruch erfasst wird als auch ggf. ein Schadensersatzanspruch auf Gewährung von Urlaub (vgl. BAG 11. Juli 2006 - 9 AZR 535/05 - Rn. 15) .
  • BAG, 20.01.2009 - 9 AZR 650/07

    Urlaubsanspruch - Erfüllung - Abgeltung

    Urlaubsgewährung ist nach § 7 Abs. 1 BUrlG die Befreiung von der Arbeitspflicht für einen bestimmten zukünftigen Zeitraum (Senat 11. Juli 2006 - 9 AZR 535/05 - Rn. 20, AuA 2007, 52; 25. Oktober 1994 - 9 AZR 339/93 - zu 2 der Gründe, BAGE 78, 153).
  • BAG, 16.02.2021 - 9 AS 1/21

    Insolvenz - geldwerte Urlaubsansprüche - Rangzuordnung

    Danach handelte es sich bei dem Urlaubsanspruch um einen durch das BUrlG begründeten Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, von den durch den Arbeitsvertrag entstehenden Arbeitspflichten befreit zu werden, ohne dass die Pflicht zur Zahlung des Arbeitsentgelts aus § 611 BGB (nunmehr § 611a Abs. 2 BGB) berührt wird (st. Rspr. vgl. BAG 24. März 2009 - 9 AZR 983/07 - Rn. 33, BAGE 130, 119; 11. Juli 2006 - 9 AZR 535/05 - Rn. 20; 25. Oktober 1994 - 9 AZR 339/93 - zu 2 der Gründe, BAGE 78, 153) .
  • BAG, 27.06.2017 - 9 AZR 120/16

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Gewährung von Erholungsurlaub in Form von halben

    Die Ansprüche für die Kalenderjahre 2016 und später entstanden frühestens mit dem 1. Januar 2016 (vgl. BAG 11. Juli 2006 - 9 AZR 535/05 - Rn. 21) und damit nach Schluss der mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz.
  • BAG, 05.12.2023 - 9 AZR 230/22

    Urlaubsabgeltung - Doppelarbeitsverhältnis - Anrechnung von Urlaub

    Ebenso wenig wie eine Urlaubsgewährung im Vorgriff auf das nächste Urlaubsjahr zulässig ist, kann zu viel gewährter Urlaub des Vorjahres auf den Urlaubsanspruch des nächsten Jahres angerechnet werden (vgl. BAG 11. Juli 2006 - 9 AZR 535/05 - Rn. 21; zum "Urlaub im Vorgriff" bereits BAG 17. Januar 1974 - 5 AZR 380/73 -; 16. März 1972 - 5 AZR 357/71 -) .
  • BAG, 18.03.2014 - 9 AZR 877/13

    Urlaubsgewährung - Unmöglichkeit der Arbeitsleistung

    Zwar hat der Kläger mit seinem Schreiben und der Klage den Urlaubsanspruch rechtzeitig geltend gemacht (vgl. BAG 11. Juli 2006 - 9 AZR 535/05 - Rn. 18) .
  • BSG, 06.05.2009 - B 11 AL 12/08 R

    Insolvenzgeldanspruch - Arbeitsentgeltanspruch - Schadensersatzanspruch wegen

    Wie bereits das LSG zutreffend ausgeführt hat, kann deshalb nichts anderes gelten, wenn sich der bezahlte Erholungsurlaub (§§ 1, 11 Bundesurlaubsgesetz [BUrlG]; zum Urlaubsentgelt als geschuldetem Arbeitsentgelt vgl BAGE 100, 189 = AP Nr. 55 zu § 11 BUrlG) nach Ablauf des laufenden Kalenderjahres (§ 7 Abs. 3 Satz 1 BUrlG) bzw des Übertragungszeitraumes des Folgejahres (§ 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG) in einen Schadensersatzanspruch umwandelt, der auf die Gewährung von bezahltem Ersatzurlaub als Naturalrestitution (§ 249 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch [BGB]) gerichtet ist (hierzu BAG, Urteil vom 11. Juli 2006 - 9 AZR 535/05 mwN) und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen der damit einhergehenden Unmöglichkeit der Naturalleistung schließlich in Geld (§ 251 Abs. 1 BGB) zu entschädigen ist (hierzu BAGE 52, 254 = AP Nr. 5 zu § 44 SchwbG; BAG, Urteil vom 11. April 2006 - 9 AZR 523/05 mwN; vgl auch Düwell/Pulz NZA 2008, 786, 787).
  • LAG Düsseldorf, 25.07.2007 - 12 Sa 944/07

    Befristung des Urlaubs- und des Urlaubsabgeltungsanspruchs nach § 7 Abs. 3 BUrlG

  • BAG, 17.05.2011 - 9 AZR 201/10

    Arbeitsbefreiung angestellter Musikschullehrer an beweglichen Ferientagen

  • LAG Düsseldorf, 18.08.2010 - 12 Sa 650/10

    Verjährung von Urlaubsanprüchen

  • BAG, 12.10.2010 - 9 AZR 531/09

    Dachdeckerhandwerk - Urlaubsgeld

  • LAG Baden-Württemberg, 02.12.2010 - 22 Sa 59/10

    Entstehen des Urlaubsanspruchs während des Bezugs von Erwerbsminderungsrente -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.08.2017 - 3 Sa 228/17

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer wegen

  • LAG Niedersachsen, 12.01.2009 - 8 Sa 151/08

    Sonderurlaub zur Teilnahme an gewerkschaftlichen Veranstaltung für Sachbearbeiter

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2009 - 10 Sa 657/08

    Gewährung von Resturlaub ohne Übertragungsgrund

  • LAG München, 01.08.2017 - 7 Sa 948/16

    Freistellung; Urlaubsanrechnung

  • LAG Hessen, 25.03.2015 - 2 Sa 1236/14

    Auslegung der Freistellungserklärung des Arbeitgebers hinsichtlich der Gewährung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.03.2011 - 20 Sa 659/10

    Urlaubsabgeltungsanspruch - Ruhen des Arbeitsverhältnisses bei dem Bezug einer

  • ArbG Hamburg, 15.06.2016 - 14 Ca 371/15

    Versetzungsklausel - Zahlungsansprüche - Entfernung von Abmahnungen aus der

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Rechtsprechung
   BAG, 25.01.2006 - 4 AZR 552/04   

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https://dejure.org/2006,1929
BAG, 25.01.2006 - 4 AZR 552/04 (https://dejure.org/2006,1929)
BAG, Entscheidung vom 25.01.2006 - 4 AZR 552/04 (https://dejure.org/2006,1929)
BAG, Entscheidung vom 25. Januar 2006 - 4 AZR 552/04 (https://dejure.org/2006,1929)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Einwirkungspflicht von Arbeitgeber-Spitzenorganisationen auf ihre regionalen Mitgliedsverbände

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einwirkungspflicht von Arbeitgeber-Spitzenorganisationen auf ihre Mitgliedsverbände auf Landesebene, Bezirksebene und Fachverbandsebene; Anforderungen an die Konkretisierung einer Einwirkungsklage; Zulässigkeit eines rückwirkenden Tarifvertrages; Öffnungsklauseln für ...

  • Judicialis

    TVG § 2 Abs. 2; ; TVG § ... 2 Abs. 3; ; TVG § 2 Abs. 4; ; ZPO § 253 Abs. 2; ; Tarifvertrag zur Regelung der Löhne und Ausbildungsvergütungen im Baugewerbe im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der fünf neuen Länder und des Landes Berlin vom 4. Juli 2002 (TV Lohn/West) § 2; ; Tarifvertrag zur Regelung der Löhne und Ausbildungsvergütungen im Baugewerbe im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der fünf neuen Länder und des Landes Berlin vom 4. Juli 2002 (TV Lohn/West) § 8; ; Tarifvertrag zur Regelung der Löhne und Ausbildungsvergütungen im Baugewerbe im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der fünf neuen Länder und des Landes Berlin vom 4. Juli 2002 (TV Lohn/West) § 9

  • rechtsportal.de

    Tarifrecht; Tarifauslegung - Einwirkungspflicht von Arbeitgeber-Spitzenorganisationen auf ihre regionalen Mitgliedsverbände; Auslegung des von den Spitzenorganisationen abgeschlossenen Tarifvertrages (TV Lohn/West); Festlegung der Vergütung für die sog. regionalen ...

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb

    Einwirkungspflicht von Arbeitgeber-Spitzenorganisationen auf ihre regionalen Mitgliedsverbände ? Grenzen der Verpflichtung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verpflichtung eines Spitzenverbandes, auf seine Mitgliedsverbände einzuwirken, bestimmte ausformulierte regionale Tarifverträge abzuschließen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verpflichtung eines Spitzenverbandes, auf seine Mitgliedsverbände einzuwirken, bestimmte ausformulierte regionale Tarifverträge abzuschließen

  • 123recht.net (Pressemeldung, 25.1.2006)

    Arbeitgeber-Bundesverband nur eingeschränkt für Regionales zuständig // Bundesarbeitsgericht weist Klage der IG BAU ab

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2006, 1008 (Ls.)
  • DB 2006, 2017
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 03.02.1988 - 4 AZR 513/87

    Befugnis von Redakteuren zur Eingabe von Daten in ein rechnergesteuertes

    Auszug aus BAG, 25.01.2006 - 4 AZR 552/04
    Das ist aber nach der Rechtsprechung des Senats bei der Einwirkungsklage auch nicht erforderlich (29. April 1992 - 4 AZR 432/91 -BAGE 70, 165, 168; unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung vgl. 3. Februar 1988 - 4 AZR 513/87 - BAGE 57, 268, 274).
  • BAG, 26.11.2003 - 4 ABR 54/02

    Außertariflicher Angestellter in der Metallindustrie

    Auszug aus BAG, 25.01.2006 - 4 AZR 552/04
    Das ergibt die Auslegung des TV Lohn/West, die sich in erster Linie am Wortlaut und am tariflichen Gesamtzusammenhang zu orientieren hat (zB BAG 16. Oktober 2002 - 4 AZR 429/01 - BAGE 103, 131, 135; 26. November 2003 - 4 ABR 54/02 - BAGE 109, 12, 18; 11. Mai 2005 - 4 AZR 303/04 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Versorgungsbetriebe Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 16.10.2002 - 4 AZR 429/01

    Berufsakademiestudent: Auszubildender im Sinne der §§ 1, 13 MTV für die

    Auszug aus BAG, 25.01.2006 - 4 AZR 552/04
    Das ergibt die Auslegung des TV Lohn/West, die sich in erster Linie am Wortlaut und am tariflichen Gesamtzusammenhang zu orientieren hat (zB BAG 16. Oktober 2002 - 4 AZR 429/01 - BAGE 103, 131, 135; 26. November 2003 - 4 ABR 54/02 - BAGE 109, 12, 18; 11. Mai 2005 - 4 AZR 303/04 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Versorgungsbetriebe Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 11.05.2005 - 4 AZR 303/04

    Tarifliche Überstundenvergütung in Versorgungsbetrieben

    Auszug aus BAG, 25.01.2006 - 4 AZR 552/04
    Das ergibt die Auslegung des TV Lohn/West, die sich in erster Linie am Wortlaut und am tariflichen Gesamtzusammenhang zu orientieren hat (zB BAG 16. Oktober 2002 - 4 AZR 429/01 - BAGE 103, 131, 135; 26. November 2003 - 4 ABR 54/02 - BAGE 109, 12, 18; 11. Mai 2005 - 4 AZR 303/04 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Versorgungsbetriebe Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • LAG Berlin, 27.08.2004 - 2 Sa 338/04
    Auszug aus BAG, 25.01.2006 - 4 AZR 552/04
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 27. August 2004 - 2 Sa 338/04 -wird zurückgewiesen.
  • BAG, 29.04.1992 - 4 AZR 432/91

    Einwirkungsklage und tarifliche Durchführungspflicht

    Auszug aus BAG, 25.01.2006 - 4 AZR 552/04
    Das ist aber nach der Rechtsprechung des Senats bei der Einwirkungsklage auch nicht erforderlich (29. April 1992 - 4 AZR 432/91 -BAGE 70, 165, 168; unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung vgl. 3. Februar 1988 - 4 AZR 513/87 - BAGE 57, 268, 274).
  • BAG, 15.10.2014 - 7 ABR 74/12

    Zutritt des Verleiherbetriebsrats zum Entleiherbetrieb

    Das Bundesarbeitsgericht hat daher eine Einwirkungspflicht von Arbeitgeber-Spitzenorganisationen auf ihre regionalen Mitgliedsverbände, bestimmte ausformulierte regionale Lohntarifverträge abzuschließen, als hinreichend bestimmt erachtet (BAG 25. Januar 2006 - 4 AZR 552/04 - zu I 1 a der Gründe) .

    In dieser Fallkonstellation war die Einwirkungspflicht allerdings ausdrücklich tarifvertraglich geregelt (BAG 25. Januar 2006 - 4 AZR 552/04 - zu I 2 a der Gründe) .

  • BAG, 13.10.2021 - 4 AZR 403/20

    Haustarifvertrag - Durchführungsanspruch - Bestimmtheit des Antrags

    In jedem Fall muss ein Leistungsantrag so gestaltet sein, dass ein stattgebendes Urteil vollstreckungsfähig ist und der Schuldner aus diesem ohne Weiteres erkennen kann, durch welche Verhaltensweisen er dem Urteilsspruch nachkommen kann (vgl. BAG 26. Juli 2012 - 6 AZR 221/11 - Rn. 24; 25. Januar 2006 - 4 AZR 552/04 - Rn. 14) .
  • BAG, 27.03.2007 - 3 AZR 299/06

    Betriebliche Altersversorgung im öffentlichen Dienst

    Leistungsanträge müssen grundsätzlich einen vollstreckungsfähigen Inhalt haben; nur dann sind sie hinreichend bestimmt iSd. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO (vgl. ua. BAG 25. Januar 2006 - 4 AZR 552/04 - Rn. 14, AP TVG § 1 Durchführungspflicht Nr. 6; BGH 14. Dezember 1998 - II ZR 330/97 - NJW 1999, 954, zu I 2 a der Gründe).
  • BAG, 26.07.2012 - 6 AZR 221/11

    Anspruch auf Durchführung eines Tarifvertrags - Auslegung und Bestimmtheit des

    Obwohl die prozessualen Anforderungen nicht überspannt werden dürfen, ist ein Leistungsantrag nur dann hinreichend bestimmt, wenn ein stattgebendes Urteil die Leistung so genau bezeichnet, dass der Schuldner ohne Weiteres erkennen kann, durch welche Verhaltensweisen er dem Urteilsspruch nachkommen kann, und das Urteil vollstreckungsfähig ist (vgl. BAG 25. Januar 2006 - 4 AZR 552/04 - Rn. 14, AP TVG § 1 Durchführungspflicht Nr. 6) .

    Bei einer solchen Leistungsklage folgt das Rechtsschutzbedürfnis schon aus dem von der Klägerin behaupteten Anspruch aus dem geschlossenen Tarifvertrag (vgl. zB BAG 25. Januar 2006 - 4 AZR 552/04 - Rn. 16, AP TVG § 1 Durchführungspflicht Nr. 6; 14. Juni 1995 - 4 AZR 915/93 - zu I 1 der Gründe, AP TVG § 1 Durchführungspflicht Nr. 4 = EzA TVG § 4 Bundespost Nr. 3) .

  • LAG Hessen, 07.11.2014 - 14 SaGa 1496/14

    1. Nach Aufgabe des Grundsatzes der Tarifeinheit ist es möglich, dass

    Haben die Tarifvertragsparteien hingegen lediglich eine Rahmenregelung getroffen, die nach ihrem Willen keine abschließende Ausgestaltung der Materie sein soll, so bleiben Arbeitskampfmaßnahmen, die über die geregelten Gegenstände hinaus gehen, zulässig (vgl. BAG 25. Januar 2006 - 4 AZR 552/04 - AP Nr. 6 zu § 1 TVG Durchführungspflicht; Reinfelder in Däubler Arbeitskampfrecht 3. Aufl. § 15 Rn. 16; Löwisch/Rieble TVG 3. Aufl. § 1 Rn. 1052; Reim/Ahrendt in Däubler TVG 3. Aufl. § 1 Rn. 1112).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.03.2018 - 6 Sa 379/17

    Dynamische Verweisung auf Tarifverträge im Arbeitsvertrag: Auswirkungen beim

    Leistungsanträge müssen grundsätzlich einen vollstreckungsfähigen Inhalt haben; nur dann sind sie hinreichend bestimmt iSd. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO (vgl. ua. BAG 27. März 2007 - 3 AZR 299/06 - Rn. 19; 25. Januar 2006 - 4 AZR 552/04 - Rn. 14; BGH 14. Dezember 1998 - II ZR 330/97 - Rn. 7, jeweils zitiert nach juris).

    Der Leistungsantrag ist hinreichend bestimmt, wenn ein diesem Antrag stattgebendes Urteil die Leistung so genau bezeichnet, dass der Schuldner ohne weiteres erkennen kann, durch welche Verhaltensweisen er dem Urteilsspruch nachkommen kann und dass das Urteil insoweit vollstreckungsfähig ist (BAG 25. Januar 2006 - 4 AZR 552/04 - Rn. 14, zitiert nach juris).

  • BAG, 10.06.2009 - 4 AZR 77/08

    Tarifauslegung - Geltungsbereich

    Das ist aber nach der Rechtsprechung des Senats bei der Einwirkungsklage auch nicht erforderlich (BAG 25. Januar 2006 - 4 AZR 552/04 - Rn. 14, AP TVG § 1 Durchführungspflicht Nr. 6; 29. April 1992 - 4 AZR 432/91 - BAGE 70, 165, 168).
  • LAG Köln, 02.02.2018 - 9 TaBV 34/17

    Rechtstellung des Betriebsrats bei Überschreitung der betriebsüblichen

    Diese Situation ist vergleichbar mit der Einwirkungspflicht der Tarifvertragsparteien, die ihren Einfluss zur Durchführung und Aufrechterhaltung der Tarifverträge gegenüber ihren Mitgliedern einsetzen müssen (BAG, Beschluss vom 29. April 2004 - 1 ABR 30/02 -, BAGE 110, 252-276, Rn. 94; zur Einwirkungsklage etwa BAG, Urteil vom 25. Januar 2006 - 4 AZR 552/04 -, Rn. 18, juris).
  • LAG München, 18.02.2020 - 6 Sa 355/19

    Gewerkschaftlicher Durchführungsanspruch

    Dennoch ist ein Leistungsantrag nur dann hinreichend bestimmt, wenn ein stattgebendes Urteil die Leistung so genau bezeichnet, dass der Schuldner ohne Weiteres erkennen kann, durch welche Verhaltensweisen er dem Urteilsspruch nachkommen kann, und das Urteil vollstreckungsfähig ist (vgl. BAG v. 26.7. 2012, a.a.O., Rz. 24; BAG v. 25.1. 2006 - 4 AZR 552/04, AP § 1 TVG Durchführungspflicht Nr. 6 Rz. 14).
  • BAG, 27.03.2007 - 3 AZR 65/06

    Betriebliche Altersversorgung im öffentlichen Dienst

    Leistungsanträge müssen grundsätzlich einen vollstreckungsfähigen Inhalt haben; nur dann sind sie hinreichend bestimmt iSd. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO (vgl. ua. BAG 25. Januar 2006 - 4 AZR 552/04 - Rn. 14, AP TVG § 1 Durchführungspflicht Nr. 6; BGH 14. Dezember 1998 - II ZR 330/97 - NJW 1999, 954, zu I 2 a der Gründe).
  • BAG, 18.09.2014 - 8 AZR 757/13

    Anerkennung von Dienstzeiten im Konzern - Auslegung einer Betriebsvereinbarung

  • LAG Schleswig-Holstein, 19.02.2008 - 2 Sa 421/07

    Tarifvertrag; Tarifbindung; OT-Mitgliedschaft; Nachwirkung; andere Abmachung;

  • BAG, 21.05.2008 - 5 AZR 217/07

    Höhe des Tarifstundenlohns im Sonderlohngebiet Hamburg im Baugewerbe ab 1. April

  • LAG Schleswig-Holstein, 12.02.2007 - 3 Sa 420/06

    Abgrenzung: schuldrechtliche Wirkung einer Tarifnorm, Auslegung des TV Lohn/West

  • LAG Schleswig-Holstein, 19.02.2008 - 5 Sa 418/07

    Baugewerbe, OT-Mitgliedschaft, Tarifvertrag, schuldrechtliche Wirkung,

  • LAG Schleswig-Holstein, 24.01.2008 - 1 Sa 416/07

    Baugewerbe, OT-Mitgliedschaft, Tarifvertrag, schuldrechtliche Wirkung,

  • BAG, 21.05.2008 - 5 AZR 364/07

    Bestimmung der Höhe des Tarifstundenlohns im Sonderlohngebiet Hamburg im

  • BAG, 21.05.2008 - 5 AZR 415/07

    Bestimmung der Höhe des Tarifstundenlohns im Sonderlohngebiet Hamburg im

  • LAG Schleswig-Holstein, 27.02.2008 - 3 Sa 417/07

    Baugewerbe, OT-Mitgliedschaft, Tarifvertrag, schuldrechtliche Wirkung,

  • BAG, 21.05.2008 - 5 AZR 365/07

    Höhe des Tarifstundenlohns im Sonderlohngebiet Hamburg im Baugewerbe ab 1. April

  • LAG Schleswig-Holstein, 30.04.2008 - 6 Sa 415/07

    Baugewerbe, OT-Mitgliedschaft, Tarifvertrag, schuldrechtliche Wirkung,

  • LAG Schleswig-Holstein, 27.02.2008 - 3 Sa 414/07

    Baugewerbe, OT-Mitgliedschaft, Tarifvertrag, schuldrechtliche Wirkung,

  • LAG Schleswig-Holstein, 21.02.2008 - 4 Sa 420/07

    Baugewerbe, OT-Mitgliedschaft, Tarifvertrag, schuldrechtliche Wirkung,

  • LAG Schleswig-Holstein, 12.02.2007 - 3 Sa 417/06

    Abgrenzung: schuldrechtliche Wirkung einer Tarifnorm, Auslegung des TV Lohn/West

  • LAG Schleswig-Holstein, 21.02.2008 - 4 Sa 419/07

    Nachwirkung; andere Abmachung; Hamburger Sonderlohngebiet; Tarifvertrag zur

  • ArbG Frankfurt/Main, 01.02.2022 - 24 Ca 3723/21

    Tarifkollision - Bahnverkehr - Unterlassung - Einwirkungsklage - Ausschluss der

  • LAG Schleswig-Holstein, 12.02.2007 - 3 Sa 458/06

    Abgrenzung: schuldrechtliche Wirkung einer Tarifnorm, Auslegung des TV Lohn/West

  • ArbG Düsseldorf, 11.11.2015 - 4 Ga 82/15

    Weiterer Antrag der Deutschen Lufthansa AG auf Untersagung der Streikmaßnahmen

  • ArbG Frankfurt/Main, 20.10.2022 - 19 Ca 5387/21
  • ArbG Köln, 18.01.2017 - 7 Ca 3832/16

    Gewährung von Mehrarbeitszuschlägen bei Überschreitung der individuellen

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Rechtsprechung
   BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 463/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,1702
BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 463/04 (https://dejure.org/2005,1702)
BAG, Entscheidung vom 28.07.2005 - 3 AZR 463/04 (https://dejure.org/2005,1702)
BAG, Entscheidung vom 28. Juli 2005 - 3 AZR 463/04 (https://dejure.org/2005,1702)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Betriebsrentenanpassung - Haftung im Konzern

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gesamtschuldnerische Versorgungspflichten von Konzernunternehmen; Anspruch auf Anpassung der Betriebsrente; Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Versorgungsschuldnerin; Betriebserwerberin als Schuldnerin im Hinblick auf die Zahlung der Betriebsrente ...

  • Judicialis

    BetrAVG § 16; ; AktG § 303; ; GmbHG § 13; ; InsO § 92; ; InsO § 93; ; BGB § 613a

  • rechtsportal.de

    Betriebliche Alterversorgung bei Betriebsübergang - Schutz abhängiger Gesellschaft durch Ausfallhaftung bei existenzvernichtendem Eingriff - Insolvenz des Versorgungsschuldners

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb

    Anpassung von Betriebsrenten bei Betriebsübergang ? Ausfallhaftung wegen existenzvernichtenden Eingriffs im Konzern ? Bestätigung der Rechtsprechung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2006, 1008 (Ls.)
  • DB 2006, 2471
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 14.12.2004 - 1 AZR 504/03

    Gesellschafterhaftung für Vergütungsansprüche in der Insolvenz - Anspruch auf

    Auszug aus BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 463/04
    Wie bereits der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 14. Dezember 2004 (- 1 AZR 504/03 - EzA GmbH-Gesetz § 13 Nr. 4, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 2 b aa der Gründe) folgt auch der Dritte Senat der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.

    b) Im vorliegenden Rechtsstreit kann ebenso wie in dem mit Urteil vom 14. Dezember 2004 (- 1 AZR 504/03 - aaO) entschiedenen Fall offen bleiben, ob die Voraussetzungen einer Ausfallhaftung wegen existenzvernichtenden Eingriffs erfüllt sind.

    Der Anspruch gegen die Gesellschafter auf Ausgleich der durch den existenzvernichtenden Eingriff entstandenen Nachteile steht in erster Linie der Gesellschaft selbst zu (BAG 14. Dezember 2004 - 1 AZR 504/03 - aaO, zu II 2 b cc der Gründe mwN) und ist bei Insolvenz der Gesellschaft im Interesse der gleichmäßigen Befriedigung aller Gesellschaftsgläubiger vom Insolvenzverwalter durchzusetzen.

  • BGH, 25.02.2002 - II ZR 196/00

    Umfang der Ausfallhaftung des faktischen Geschäftsführers

    Auszug aus BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 463/04
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. dazu 17. September 2001 - II ZR 178/99 - "Bremer Vulkan" BGHZ 149, 10; 25. Februar 2002 - II ZR 196/00 - BGHZ 150, 61; 24. Juni 2002 - II ZR 300/00 - BGHZ 151, 181; 13. Dezember 2004 - II ZR 256/02 -BB 2005, 286 = DB 2005, 328) folgt der Schutz der abhängigen GmbH gegenüber Eingriffen ihrer Gesellschafter nicht mehr dem Haftungssystem des Konzernrechts des Aktiengesetzes.
  • BAG, 08.09.1998 - 3 AZR 185/97

    Durchgriffshaftung im GmbH & Co. KG-Konzern

    Auszug aus BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 463/04
    a) Die Parteien sind von den in der früheren Rechtsprechung entwickelten konzernrechtlichen Haftungsregeln ausgegangen (vgl. dazu BGH 29. März 1993 - II ZR 265/92 - AP AktG § 303 Nr. 2; 13. Dezember 1993 - II ZR 89/93 - AP AktG § 303 Nr. 5; BAG 8. März 1994 - 9 AZR 197/92 - BAGE 76, 79; 1. August 1995 - 9 AZR 378/94 - AP AktG § 303 Nr. 8 = EzA AktG § 303 Nr. 6; 8. September 1998 - 3 AZR 185/97 - AP AktG § 303 Nr. 12 = EzA AktG § 303 Nr. 8).
  • BGH, 24.06.2002 - II ZR 300/00

    Verlust des Haftungsprivilegs der GmbH; Haftung der Gesellschafter für

    Auszug aus BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 463/04
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. dazu 17. September 2001 - II ZR 178/99 - "Bremer Vulkan" BGHZ 149, 10; 25. Februar 2002 - II ZR 196/00 - BGHZ 150, 61; 24. Juni 2002 - II ZR 300/00 - BGHZ 151, 181; 13. Dezember 2004 - II ZR 256/02 -BB 2005, 286 = DB 2005, 328) folgt der Schutz der abhängigen GmbH gegenüber Eingriffen ihrer Gesellschafter nicht mehr dem Haftungssystem des Konzernrechts des Aktiengesetzes.
  • BGH, 17.09.2001 - II ZR 178/99

    Frage einer Haftung der ehemaligen Vorstandsmitglieder der Bremer Vulkan Verbund

    Auszug aus BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 463/04
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. dazu 17. September 2001 - II ZR 178/99 - "Bremer Vulkan" BGHZ 149, 10; 25. Februar 2002 - II ZR 196/00 - BGHZ 150, 61; 24. Juni 2002 - II ZR 300/00 - BGHZ 151, 181; 13. Dezember 2004 - II ZR 256/02 -BB 2005, 286 = DB 2005, 328) folgt der Schutz der abhängigen GmbH gegenüber Eingriffen ihrer Gesellschafter nicht mehr dem Haftungssystem des Konzernrechts des Aktiengesetzes.
  • BAG, 08.03.1994 - 9 AZR 197/92

    Haftung im qualifiziert faktischen Konzern

    Auszug aus BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 463/04
    a) Die Parteien sind von den in der früheren Rechtsprechung entwickelten konzernrechtlichen Haftungsregeln ausgegangen (vgl. dazu BGH 29. März 1993 - II ZR 265/92 - AP AktG § 303 Nr. 2; 13. Dezember 1993 - II ZR 89/93 - AP AktG § 303 Nr. 5; BAG 8. März 1994 - 9 AZR 197/92 - BAGE 76, 79; 1. August 1995 - 9 AZR 378/94 - AP AktG § 303 Nr. 8 = EzA AktG § 303 Nr. 6; 8. September 1998 - 3 AZR 185/97 - AP AktG § 303 Nr. 12 = EzA AktG § 303 Nr. 8).
  • BGH, 13.12.1993 - II ZR 89/93

    Begriff des herrschenden Unternehmens

    Auszug aus BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 463/04
    a) Die Parteien sind von den in der früheren Rechtsprechung entwickelten konzernrechtlichen Haftungsregeln ausgegangen (vgl. dazu BGH 29. März 1993 - II ZR 265/92 - AP AktG § 303 Nr. 2; 13. Dezember 1993 - II ZR 89/93 - AP AktG § 303 Nr. 5; BAG 8. März 1994 - 9 AZR 197/92 - BAGE 76, 79; 1. August 1995 - 9 AZR 378/94 - AP AktG § 303 Nr. 8 = EzA AktG § 303 Nr. 6; 8. September 1998 - 3 AZR 185/97 - AP AktG § 303 Nr. 12 = EzA AktG § 303 Nr. 8).
  • BGH, 13.12.2004 - II ZR 256/02

    Voraussetzungen der Haftung des GmbH-Gesellschafters wegen "existenzvernichtenden

    Auszug aus BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 463/04
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. dazu 17. September 2001 - II ZR 178/99 - "Bremer Vulkan" BGHZ 149, 10; 25. Februar 2002 - II ZR 196/00 - BGHZ 150, 61; 24. Juni 2002 - II ZR 300/00 - BGHZ 151, 181; 13. Dezember 2004 - II ZR 256/02 -BB 2005, 286 = DB 2005, 328) folgt der Schutz der abhängigen GmbH gegenüber Eingriffen ihrer Gesellschafter nicht mehr dem Haftungssystem des Konzernrechts des Aktiengesetzes.
  • BAG, 01.08.1995 - 9 AZR 378/94

    Ausfallhaftung im qualifiziert faktischen Konzern

    Auszug aus BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 463/04
    a) Die Parteien sind von den in der früheren Rechtsprechung entwickelten konzernrechtlichen Haftungsregeln ausgegangen (vgl. dazu BGH 29. März 1993 - II ZR 265/92 - AP AktG § 303 Nr. 2; 13. Dezember 1993 - II ZR 89/93 - AP AktG § 303 Nr. 5; BAG 8. März 1994 - 9 AZR 197/92 - BAGE 76, 79; 1. August 1995 - 9 AZR 378/94 - AP AktG § 303 Nr. 8 = EzA AktG § 303 Nr. 6; 8. September 1998 - 3 AZR 185/97 - AP AktG § 303 Nr. 12 = EzA AktG § 303 Nr. 8).
  • LAG Baden-Württemberg, 21.07.2004 - 20 Sa 8/04

    Betriebsrentenanpassung - Auslegung der Versorgungsordnung - Vertrauensschutz -

    Auszug aus BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 463/04
    Die Revision gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 21. Juli 2004 - 20 Sa 8/04 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 727/07

    Betriebsrentenanpassung im Konzern

    Darunter ist der Partner des Arbeitsverhältnisses zu verstehen, den die Pflichten aus der Versorgungszusage treffen (vgl. ua. BAG 28. Juli 2005 - 3 AZR 463/04 - Rn. 16, AP BetrAVG § 16 Nr. 59 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 46; 25. April 2006 - 3 AZR 50/05 - Rn. 39, EzA BetrAVG § 16 Nr. 49).
  • BAG, 22.12.2009 - 3 AZR 136/08

    Anspruch auf Verschaffung einer Versorgung - Vertrauensschutz bei verlautbarter

    Die Auslegung der Gesamtzusage durch das Berufungsgericht unterliegt der uneingeschränkten revisionsrechtlichen Überprüfung (vgl. BAG 28. Juli 2005 - 3 AZR 463/04 - zu II 2 a der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 59 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 46).
  • BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 50/05

    Betriebsrentenanpassung nach Ausgliederung

    Unter Arbeitgeber iSd. § 16 Abs. 1 BetrAVG ist der Partner des Arbeitsverhältnisses zu verstehen, den die Pflichten aus der Versorgungszusage treffen (BAG 28. Juli 2005 - 3 AZR 463/04 -, zu II 1 der Gründe).

    Vielmehr wird der Senat bei gegebenem Anlass wegen der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Durchgriffshaftung bei "existenzgefährdenden Eingriffen", der sich das Bundesarbeitsgericht angeschlossen hat (vgl. BGH 17. September 2001 - II ZR 178/99 - BGHZ 149, 10; 24. Juni 2002 - II ZR 300/00 - BGHZ 151, 181; BAG 14. Dezember 2004 - 1 AZR 504/03 - BAGE 113, 121, zu II 2 b der Gründe; 28. Juli 2005 - 3 AZR 463/04 -, zu II 4 a der Gründe), die Voraussetzungen des Berechnungsdurchgriffs zu überprüfen haben.

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