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   BAG, 09.05.2006 - 9 AZR 424/05   

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https://dejure.org/2006,368
BAG, 09.05.2006 - 9 AZR 424/05 (https://dejure.org/2006,368)
BAG, Entscheidung vom 09.05.2006 - 9 AZR 424/05 (https://dejure.org/2006,368)
BAG, Entscheidung vom 09. Mai 2006 - 9 AZR 424/05 (https://dejure.org/2006,368)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Unangemessene Benachteiligung eines Arbeitnehmers durch eine vorformulierte Klausel hinsichtlich der einseitigen Zuweisung einer anderen als der vertraglich vereinbarten Tätigkeit durch den Arbeitgeber; Zumutbarkeit einer niedriger bewerteten Arbeit trotz Fortzahlung der ...

  • Judicialis

    BGB § 307 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 307 Abs. 2 Nr. 1; ; GewO § 106 Satz 1; ; EGBGB Art. 229 § 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307
    Unangemessene Benachteiligung durch Formularklausel zur Zuweisung anderer als vertraglich vereinbarter Tätigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Geringwertigere als die vertraglich vereinbarte Tätigkeit?

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit einer Änderungsklausel im Arbeitsvertrag

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Dürfen Arbeitgeber einseitig eine andere Tätigkeit zuweisen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 118, 184
  • NZA 2007, 145
 
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Wird zitiert von ... (87)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 557/05

    AGB-Kontrolle - Versetzungsklausel

    Auszug aus BAG, 09.05.2006 - 9 AZR 424/05
    Das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz hat für einen Altvertrag, in den die Beklagte eingetreten ist, nur Vertrauensschutz bis zum 31. Dezember 2002 eingeräumt (BAG 12. Januar 2005 - 5 AZR 364/04 -BAGE 113, 140; Senat 11. April 2006 - 9 AZR 557/05 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    aa) Eine vorformulierte Vertragsbestimmung ist unangemessen, wenn der Verwender durch die einseitige Gestaltung eigene Interessen auf Kosten seines Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne auch dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen (vgl. Senat 11. April 2006 - 9 AZR 557/05 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen mwN).

    Zwar können - wie der Senat entschieden hat - Versetzungsklauseln den im Arbeitsrecht bestehenden spezifischen Anpassungs- und Flexibilisierungsbedürfnis Rechnung tragen (vgl. Senat 11. April 2006 - 9 AZR 557/05 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 610/05

    Rückzahlung von Ausbildungskosten - AGB - Inhaltskontrolle

    Auszug aus BAG, 09.05.2006 - 9 AZR 424/05
    Eine geltungserhaltende Reduktion der zu weit gefassten Klausel scheidet aus (vgl. Senat 11. April 2006 - 9 AZR 610/05 - BB 2006, 2134, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 364/04

    Änderungsvorbehalt in einem Formulararbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 09.05.2006 - 9 AZR 424/05
    Das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz hat für einen Altvertrag, in den die Beklagte eingetreten ist, nur Vertrauensschutz bis zum 31. Dezember 2002 eingeräumt (BAG 12. Januar 2005 - 5 AZR 364/04 -BAGE 113, 140; Senat 11. April 2006 - 9 AZR 557/05 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • LAG Hessen, 02.05.2005 - 10 Sa 2054/03
    Auszug aus BAG, 09.05.2006 - 9 AZR 424/05
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 2. Mai 2005 - 10 Sa 2054/03 - aufgehoben.
  • LAG Hamm, 17.03.2016 - 17 Sa 1660/15

    Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Nichtbefolgung einer nicht

    Hat sich der Arbeitgeber vorbehalten, dem Arbeitnehmer einen Arbeitsplatz mit einer geringwertigeren Tätigkeit zuzuweisen, so liegt ein so schwerwiegender Eingriff in den Inhaltsschutz des Arbeitsverhältnisses vor, dass von einer Unvereinbarkeit i.S.d. § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB auszugehen ist (BAG 09.05.2006 - 9 AZR 424/05, Rdnr. 23, NZA 2007, 145).

    Die Berücksichtigung der Interessen des Klägers ist nicht fakultativ ausgestaltet, sondern muss zwingend erfolgen (anders insofern: BAG 09.05.2006 - 9 AZR 424/05, Rdnr. 2, 20, BAGE 118, 184; LAG Hamm 06.11.2007 - 14 SaGa 39/07 - Rdnr. 48).

  • BAG, 25.08.2010 - 10 AZR 275/09

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Versetzungsvorbehalt

    Dies wird regelmäßig der Fall sein, wenn sich der Arbeitgeber vorbehält, ohne den Ausspruch einer Änderungskündigung einseitig die vertraglich vereinbarte Tätigkeit unter Einbeziehung geringerwertiger Tätigkeiten zulasten des Arbeitnehmers ändern zu können (BAG 9. Mai 2006 - 9 AZR 424/05 - Rn. 20 ff., BAGE 118, 184; HWK/Gotthardt 4. Aufl. Anh. §§ 305 - 310 BGB Rn. 26; HWK/Lembke § 106 GewO Rn. 57; Hunold NZA 2007, 19, 21; Küttner/Reinecke Personalbuch 2010 Versetzung Rn. 5; Preis/Genenger NZA 2008, 969, 975; Schaub/Linck ArbR-Hdb. 13. Aufl. § 32 Rn. 80).
  • LAG Hamburg, 23.10.2013 - 6 Sa 29/13

    Zulässigkeit der Entziehung von Arbeitsaufgaben - Widerruf der Prokura als

    Zur Beurteilung der Unangemessenheit ist ein genereller, typisierender, vom Einzelfall losgelöster Maßstab anzuwenden (BAG 09.05.2006 - 9 AZR 424/05 - AP Nr. 75 zu § 611 BGB).

    Denn darin liegt ein schwerwiegender Eingriff in die gesetzlich geschützten Interessen des Arbeitnehmers (BAG 09.05.2006 - 9 AZR 424/05 - AP Nr. 75 zu § 611 BGB; LAG Köln 09.01.2007 - 9 Sa 1099/06 - NZA-RR 2007, 343 ff.).

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