Weitere Entscheidung unten: LAG Hessen, 08.06.1984

Rechtsprechung
   LAG Hamm, 05.07.1984 - 8 Ta 115/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,2803
LAG Hamm, 05.07.1984 - 8 Ta 115/84 (https://dejure.org/1984,2803)
LAG Hamm, Entscheidung vom 05.07.1984 - 8 Ta 115/84 (https://dejure.org/1984,2803)
LAG Hamm, Entscheidung vom 05. Juli 1984 - 8 Ta 115/84 (https://dejure.org/1984,2803)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,2803) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abmahnung; Entfernung aus der Personalakte; Streitwert

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 877
  • NZA 1984, 236 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • LAG Hamm, 16.08.1989 - 2 Sa 308/89

    Streitwert; Kündigungsschutz; Abmahnung; Personalakte

    Andere Landesarbeitsgerichte setzen einen Monatsverdienst als Wert fest (so: LAG Bremen vom 03.05.1983, KostRsp. ArbGG § 12 Nr. 73; LAG Hamm vom 05.07.1984, EzA § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 31 = NZA 1984, 236 = MDR 1984, 877 = AnwBl 1985, 104; LAG Köln vom 19.12.1985, LAGE § 64 ArbGG 1979 Nr. 10 = BB 1986, 600; LAG Frankfurt/M. vom 01.03.1988, LAGE, aaO., Nr. 72).
  • LAG Schleswig-Holstein, 07.06.1995 - 1 Ta 63/95

    Festsetzung des Streitwerts bei einer Abmahnungsstreitigkeit; Die

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG Hamburg, 12.08.1991 - 1 Ta 6/91

    Gegenstandswert; Streitige Abmahnung; Bruttomonatsverdienst

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG Schleswig-Holstein, 12.03.1997 - 6 Ta 44/97

    Bestimmung des Streitwerts im Kündigungsschutzprozess bei kumulativem Klageantrag

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.1989 - 4 Ta 140/89

    Personalakte; Entfernung einer Abmahnung; Gegenstandswert; Anwaltliche Tätigkeit;

    Bei der Bewertung des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit ist weder das Gewicht des Kündigungsgrundes als Ermessenskriterium heranzuziehen noch der mit der Schwierigkeit der Sache verbundene Verfahrensaufwand (anderer Ansicht LArbG Hamm Entscheidung vom 5.7.1984 8 Ta 115/84 = EZA § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 31).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.07.1986 - 1 Ta 84/86

    Gegenstandswert; Personalakte; Entfernung einer Abmahnung; Bewertung der

    Die Auffassung des LArbG Hamm 05.07.1984 8 Ta 115/84 = EzA § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 31, wonach sich der Streitwert im allgemeinen nach dem Monatseinkommen des Arbeitgebers richtet, ist abzulehnen, da das LArbG Hamm bei der Ermittlung dieses Wertes Ermessensgesichtspunkte - Gewicht des Abmahnungsanlasses, Verfahrensaufwand - berücksichtigt hat, die außer Betracht bleiben müssen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LAG Hessen, 08.06.1984 - 4 Ta 159/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,4631
LAG Hessen, 08.06.1984 - 4 Ta 159/84 (https://dejure.org/1984,4631)
LAG Hessen, Entscheidung vom 08.06.1984 - 4 Ta 159/84 (https://dejure.org/1984,4631)
LAG Hessen, Entscheidung vom 08. Juni 1984 - 4 Ta 159/84 (https://dejure.org/1984,4631)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,4631) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 1984, 1410
  • NZA 1984, 236
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • LAG Düsseldorf, 23.04.2018 - 2 Ta 159/18

    Pflicht einer Partei zum Einsatz einer Kapitallebensversicherung für die

    Die Beschwerdekammer folgt der Ansicht, dass die Partei, die in Kenntnis eines anstehenden Prozesses sich hinsichtlich ihrer Prozessfinanzierung unangemessen verhält und dadurch prozesskostenbedürftig wird, sich hierauf nicht berufen kann (Dürbeck/Gottschalk, a. a. O., OLG Hamm vom 26.07.2011 - II - 2 WF 75/11 - = MDR 2011, 1295, entsprechend BAG vom 18.11.2013 - 10 AZB 38/13 -, NZA 2014 Seite 107, bereits LAG Frankfurt vom 08.06.1984, 4 Ta 159/84 -).
  • LAG Berlin, 10.03.1989 - 9 Ta 4/89

    Prozesskostenhilfe: Möglichkeit der Inanspruchnahme gewerkschaftlichen

    (e) Diese Grundsätze gelten jedoch dann nicht, wenn im konkreten Fall die Verweisung auf gewerkschaftlichen Rechtsschutz unzumutbar ist, das heißt, wenn Gründe vorliegen, die einen verständigen Dritten veranlassen würden, gewerkschaftlichen Rechtsschutz abzulehnen (siehe auch LAG Frankfurt, NZA 1984, 236).
  • LAG Hessen, 14.08.1987 - 1 Ta 174/87

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen einen die Prozesskostenhilfe versagenden

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht