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   LAG Hamm, 14.05.1986 - 2 Sa 320/86   

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https://dejure.org/1986,1487
LAG Hamm, 14.05.1986 - 2 Sa 320/86 (https://dejure.org/1986,1487)
LAG Hamm, Entscheidung vom 14.05.1986 - 2 Sa 320/86 (https://dejure.org/1986,1487)
LAG Hamm, Entscheidung vom 14. Mai 1986 - 2 Sa 320/86 (https://dejure.org/1986,1487)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abmahnung; Zeitliche Wirksamkeit einer Abmahnung; Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abmahnung: Wirkungslosigkeit einer Abmahnung wegen Zeitablaufs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1987, 26
  • BB 1986, 1296
  • DB 1986, 1628
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 29.03.1960 - 3 AZR 568/58

    Kündigung - Auflösungsantrag - Bemessung der Abfindung

    Auszug aus LAG Hamm, 14.05.1986 - 2 Sa 320/86
    Zwar können auch Umstände, die nicht ausreichen, um eine Kündigung im Sinne von § 1 Abs. 2 KSchG sozial gerechtfertigt erscheinen zu lassen, dazu herangezogen werden, einen Auflösungsantrag zu begründen (BAG vom 29.03.1960, AP Nr. 7 zu § 7 KSchG = BB 1960, 904 = DB 1960, 984).
  • LAG Köln, 02.11.1983 - 7 Sa 901/83
    Auszug aus LAG Hamm, 14.05.1986 - 2 Sa 320/86
    Aber auch die dem Arbeitgeber kraft Arbeitsvertrages obliegende Fürsorgepflicht gebietet es, Abmahnungen als gegenstandslos zu betrachten (und aus Personalakten zu entfernen), an denen er kein schutzwertes Interesse mehr hat (vgl. GK-Wiese, BetrVG , § 87 Rdn. 17 a; a.A. LAG Köln vom 02.11.83, DB 1984, 1630).
  • BAG, 18.01.1980 - 7 AZR 75/78

    Inhalt der Abmahnung

    Auszug aus LAG Hamm, 14.05.1986 - 2 Sa 320/86
    Dies folgt daraus, daß zu einer Abmahnung der Hinweis des Arbeitgebers gehört, im Wiederholungsfalle sei der Inhalt oder der Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdet (BAG vom 18.01.80, AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung = BB 1980, 1269 = DB 1980, 1351, und 04.03.81, AP Nr. 1 zu § 77 LPVG Baden-Württemberg = AuR 1981, 221).
  • LAG Düsseldorf, 09.12.1964 - 3 Sa 422/64

    Wichtiger Grund, Abwerbung von Mitarbeitern

    Auszug aus LAG Hamm, 14.05.1986 - 2 Sa 320/86
    Daraus, daß das Kündigungsschutzgesetz ein "Bestandsschutzgesetz" ist, folgt jedoch, daß strenge Anforderungen an den Auflösungsantrag des Arbeitgebers zu stellen sind (BAG vom 05.11.1964, AP Nr. 20 aaO. = BB 1965, 335 = DB 1965, 403).
  • BAG, 18.11.1986 - 7 AZR 674/84

    Abmahnung - Wirkungslosigkeit durch Zeitablauf

    Dies läßt sich jedoch nicht anhand einer bestimmten Regelfrist (z.B. zwei Jahre), sondern nur aufgrund aller Umstände des Einzelfalles beurteilen (entgegen LArbG Hamm Urteil vom 14. Mai 1986 - 2 Sa 320/86 = LAGE § 611 BGB Abmahnung Nr. 2).

    Der Senat folgt jedoch nicht der gelegentlich vertretenen Ansicht (vgl. z.B. LAG Hamm Urteil vom 14. Mai 1986 - 2 Sa 320/86 - LAGE § 611 BGB Abmahnung Nr. 2 = DB 1986, 1628 = BB 1986, 1296 (Leitsatz), jetzt auch NZA 1987, 26), daß sich hierfür - und sei es auch nur für den Regelfall - eine bestimmte Frist aufstellen ließe.

  • BVerfG, 16.10.1998 - 1 BvR 1685/92

    Zur Rechtmäßigkeit einer arbeitsrechtlichen Abmahnung wegen Äußerungen in einem

    Zwar lehnt das Bundesarbeitsgericht eine Regelfrist, nach deren Ablauf eine Abmahnung in kündigungsrechtlicher Hinsicht wirkungslos wird, ab (vgl. BAG, NZA 1987, 418; a. A. LAG Hamm, NZA 1987, 26).
  • ArbG Hamburg, 04.06.2008 - 2 Ca 470/07

    Arbeitsunfähigkeit - Verstoß gegen Meldepflicht

    In der Praxis wird verbreitet eine Abmahnung nach zwei bis drei Jahren aus der Personalakte entfernt, hat sich der Arbeitnehmer bis dahin vertragstreu verhalten (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 14.05.1986 - 2 Sa 320/86, NZA 1987, 26; Feichtinger HwB AR 20 Abmahnung Rdnr. 34; Bertram a.a.O. Teil 3 A Rdnr. 64).
  • LAG Hamm, 12.07.2007 - 17 Sa 64/07

    Abmahnung wegen Minderleistung/Verteilung der Darlegungs- und Beweislast

    In der Praxis wird verbreitet eine Abmahnung nach zwei bis drei Jahren aus der Personalakte entfernt, hat sich der Arbeitnehmer bis dahin vertragstreu verhalten (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 14.05.1986 - 2 Sa 320/86, NZA 1987, 26; Feichtinger HwB AR 20 Abmahnung Rdnr. 34; Bertram a.a.O. Teil 3 A Rdnr. 64).
  • LAG Hamm, 13.02.1997 - 17 Sa 1544/96

    Kündigung: außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung -

    Diese Auffassung, daß einer verhaltensbedingten arbeitgeberseitigen Kündigung grundsätzlich eine Abmahnung des Arbeitnehmers wegen eines vergleichbaren Sachverhalts vorausgegangen sein muß, wird auch von den Instanzgerichten geteilt (LAG Hamm, ARSt 1983, 14; LAG Hamm, NZA 1987, 26 = DB 1986, 1628 = LAGE Nr. 2 zu § 611 BGB Abmahnung; LAG Rheinland-Pfalz, DB 1983, 1554 = AuR 1983, 312; LAG Schleswig-Holstein, NZA 1987, 669; LAG Köln, LAGE Nr. 15 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.03.2007 - 6 B 14.06

    Wirksamkeitsvoraussetzungen für die Kündigung eines als schwerbehindert

    Im Übrigen sei die Warnfunktion einer Abmahnung nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm (NZA 1987, 26) bereits nach zwei Jahren verbraucht.
  • LAG Hamm, 21.06.2000 - 18 Sa 2191/99

    Klage eines Arbeitnehmers (Kraftfahrer und Lagerarbeiter) gegen eine fristgemäße

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  • BAG, 21.05.1987 - 2 AZR 313/86
    vom 14. Mai 1986 - 2 Sa 320/86 - auf.
  • LAG Hamm, 23.05.2013 - 15 Sa 1784/12

    Voraussetzungen für eine Druckkündigung - Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Dabei kann offen bleiben, ob eine bestimmte zeitliche Grenze für die Wirkungsdauer einer Abmahnung anzunehmen ist (vgl. etwa BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 418/01, EzA § 626 BGB, Unkündbarkeit Nr. 1; LAG Hamm, 14.05.1986 - 2 Sa 320/86, NZA 1987, 26; LAG Rheinland-Pfalz, 08.01.2010 - 6 Sa 270/09, Juris).
  • LAG Hamm, 25.02.1999 - 17 Sa 2281/98

    Ordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses; Soziale Rechtfertigung;

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  • LAG Hamm, 15.07.1993 - 17 Sa 428/93

    Betriebsrat: Anspruch auf Mitteilung tariflicher Kündigungsfristen durch den

  • LAG Hessen, 06.11.1986 - 12 Sa 962/86

    Kündigung: ordentliche Kündigung bei ungenehmigter entgeltlicher Nebentätigkeit

  • ArbG Kiel, 01.02.2001 - 2 Ca 2248d/00

    Daten über private Telefonate während der Arbeitszeit

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