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Rechtsprechung
   BSG, 17.04.1986 - 7 RAr 81/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,364
BSG, 17.04.1986 - 7 RAr 81/84 (https://dejure.org/1986,364)
BSG, Entscheidung vom 17.04.1986 - 7 RAr 81/84 (https://dejure.org/1986,364)
BSG, Entscheidung vom 17. April 1986 - 7 RAr 81/84 (https://dejure.org/1986,364)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 60, 79
  • NZA 1987, 68
 
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Wird zitiert von ... (87)Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 09.12.1958 - 7 RAr 152/55
    Auszug aus BSG, 17.04.1986 - 7 RAr 81/84
    Sie ist lediglich ein Internum zwischen Verwaltung und Bürger und daher bis zu diesem Zeitpunkt generell frei widerrufbar (BSGE 9, 7, 12; 10, 257, 259; Urteil des BSG vom 26. November 1968 - 8 RV 515/67 - BVerwG 30, 185, 187; Hadre VSSR 1973, 183, 195; Krause VerwArch1970, 297, 321).

    Von einer freien Widerrufbarkeit des Antrages auf Alg bis zur Wirksamkeit der Verwaltungsentscheidung ist deshalb auch im Recht der Arbeitslosenversicherung auszugeben (BSGE 9, 7, 12; Knigge/Ketelsen/Marsonall/Wittrock, Kommentar zum AFG, vor §§ 100 bis 133, Anm. 16; Schieckel, Kommentar zum AFG § 100 Anm. II 5; Gagel, Kommentar zum AFG § 100 Anm. 12; Hennig/Kühl/Heuer, Kommentar zum AFG, § 100 Anm. 6; aA Schönefelder/Kranz/Wanka, Kommentar zum AFG, § 128 RdNr. 8).

    Ohne eine Antragstellung ist sie nicht verpflichtet und auch nicht berechtigt, tätig zu werden (BSGE 8, 223, 225; BSGE 9, 7, 12).

  • BSG, 25.04.1978 - 5 RJ 18/77

    Auslegung des Begriffs "Erhöhung der Rente" i.S. des § 1290 Abs. 3 S. 1

    Auszug aus BSG, 17.04.1986 - 7 RAr 81/84
    Zu einem derartigen Handeln ist der Versicherungsträger nur verpflichtet, wenn bei der Prüfung eines Antrages Gestaltungsmöglichkeiten zutage treten, deren Wahrnehmung offensichtlich so zweckmäßig erscheint, daß sie ein verständiger Versicherter mutmaßlich nützen würde (BSGE 46, 124 = SozR 2200 § 1290 Nr. 11; Urteil des BSG vom 27. September 1983 - 12 RK 75/82 -).
  • BSG, 21.05.1980 - 7 RAr 31/79

    Anspruch auf Arbeitslosenhilfe - Anschluss-Arbeitslosenhilfe bei gleichbleibender

    Auszug aus BSG, 17.04.1986 - 7 RAr 81/84
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG besteht ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch dann, wenn der Versicherungsträger eine sich aus dem Versicherungsverhältnis ergebende Nebenpflicht zur Auskunft, Belehrung und verständnisvollen Förderung des Versicherten verletzt, wenn sie, obwohl ein konkreter Anlaß zu den genannten Dienstleistungen bestanden hat, nicht oder nur unzureichend erfüllt worden sind (BSGE SozR 1200 § 14 Nr. 15; 5750 Art. 2 § 51a Nr. 62; s. außerdem Urteile des Senats vom 21. Mai 1980 - 7 Rar 31/79 - vom 19. Juni 1980 - 7 RAr 14/79 - vom 9. Dezember 1982 - 7 RAr 35/82 - in AuB 1984, 59.) Die Revision stützt ihr Vorbringen nicht darauf, daß der Kläger ausdrücklich um eine solche Beratung nachgesucht hat, sondern macht geltend, daß die Beklagte von Amts wegen verpflichtet gewesen sei, ihn bei seiner Arbeitslosmeldung und Antragstellung am 30. September 1981 auf die Gestaltungsmöglichkeit zur Erlangung eines höheren Anspruchs auf Alg hinzuweisen.
  • BSG, 19.06.1980 - 7 RAr 14/79
    Auszug aus BSG, 17.04.1986 - 7 RAr 81/84
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG besteht ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch dann, wenn der Versicherungsträger eine sich aus dem Versicherungsverhältnis ergebende Nebenpflicht zur Auskunft, Belehrung und verständnisvollen Förderung des Versicherten verletzt, wenn sie, obwohl ein konkreter Anlaß zu den genannten Dienstleistungen bestanden hat, nicht oder nur unzureichend erfüllt worden sind (BSGE SozR 1200 § 14 Nr. 15; 5750 Art. 2 § 51a Nr. 62; s. außerdem Urteile des Senats vom 21. Mai 1980 - 7 Rar 31/79 - vom 19. Juni 1980 - 7 RAr 14/79 - vom 9. Dezember 1982 - 7 RAr 35/82 - in AuB 1984, 59.) Die Revision stützt ihr Vorbringen nicht darauf, daß der Kläger ausdrücklich um eine solche Beratung nachgesucht hat, sondern macht geltend, daß die Beklagte von Amts wegen verpflichtet gewesen sei, ihn bei seiner Arbeitslosmeldung und Antragstellung am 30. September 1981 auf die Gestaltungsmöglichkeit zur Erlangung eines höheren Anspruchs auf Alg hinzuweisen.
  • BSG, 09.12.1982 - 7 RAr 35/82
    Auszug aus BSG, 17.04.1986 - 7 RAr 81/84
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG besteht ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch dann, wenn der Versicherungsträger eine sich aus dem Versicherungsverhältnis ergebende Nebenpflicht zur Auskunft, Belehrung und verständnisvollen Förderung des Versicherten verletzt, wenn sie, obwohl ein konkreter Anlaß zu den genannten Dienstleistungen bestanden hat, nicht oder nur unzureichend erfüllt worden sind (BSGE SozR 1200 § 14 Nr. 15; 5750 Art. 2 § 51a Nr. 62; s. außerdem Urteile des Senats vom 21. Mai 1980 - 7 Rar 31/79 - vom 19. Juni 1980 - 7 RAr 14/79 - vom 9. Dezember 1982 - 7 RAr 35/82 - in AuB 1984, 59.) Die Revision stützt ihr Vorbringen nicht darauf, daß der Kläger ausdrücklich um eine solche Beratung nachgesucht hat, sondern macht geltend, daß die Beklagte von Amts wegen verpflichtet gewesen sei, ihn bei seiner Arbeitslosmeldung und Antragstellung am 30. September 1981 auf die Gestaltungsmöglichkeit zur Erlangung eines höheren Anspruchs auf Alg hinzuweisen.
  • BSG, 27.09.1983 - 12 RK 75/82
    Auszug aus BSG, 17.04.1986 - 7 RAr 81/84
    Zu einem derartigen Handeln ist der Versicherungsträger nur verpflichtet, wenn bei der Prüfung eines Antrages Gestaltungsmöglichkeiten zutage treten, deren Wahrnehmung offensichtlich so zweckmäßig erscheint, daß sie ein verständiger Versicherter mutmaßlich nützen würde (BSGE 46, 124 = SozR 2200 § 1290 Nr. 11; Urteil des BSG vom 27. September 1983 - 12 RK 75/82 -).
  • BSG, 26.11.1968 - 8 RV 515/67
    Auszug aus BSG, 17.04.1986 - 7 RAr 81/84
    Sie ist lediglich ein Internum zwischen Verwaltung und Bürger und daher bis zu diesem Zeitpunkt generell frei widerrufbar (BSGE 9, 7, 12; 10, 257, 259; Urteil des BSG vom 26. November 1968 - 8 RV 515/67 - BVerwG 30, 185, 187; Hadre VSSR 1973, 183, 195; Krause VerwArch1970, 297, 321).
  • BVerwG, 29.08.1968 - III C 118.67

    Hausratverlust im Sowjetsektor - Erneuter Antrag auf Gewährung einer Beihilfe,

    Auszug aus BSG, 17.04.1986 - 7 RAr 81/84
    Sie ist lediglich ein Internum zwischen Verwaltung und Bürger und daher bis zu diesem Zeitpunkt generell frei widerrufbar (BSGE 9, 7, 12; 10, 257, 259; Urteil des BSG vom 26. November 1968 - 8 RV 515/67 - BVerwG 30, 185, 187; Hadre VSSR 1973, 183, 195; Krause VerwArch1970, 297, 321).
  • BSG, 27.09.1983 - 12 RK 44/82

    Gestaltungsmöglichkeit - Beratung - Rechtsrat - Beitragsnachentrichtung

    Auszug aus BSG, 17.04.1986 - 7 RAr 81/84
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG besteht ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch dann, wenn der Versicherungsträger eine sich aus dem Versicherungsverhältnis ergebende Nebenpflicht zur Auskunft, Belehrung und verständnisvollen Förderung des Versicherten verletzt, wenn sie, obwohl ein konkreter Anlaß zu den genannten Dienstleistungen bestanden hat, nicht oder nur unzureichend erfüllt worden sind (BSGE SozR 1200 § 14 Nr. 15; 5750 Art. 2 § 51a Nr. 62; s. außerdem Urteile des Senats vom 21. Mai 1980 - 7 Rar 31/79 - vom 19. Juni 1980 - 7 RAr 14/79 - vom 9. Dezember 1982 - 7 RAr 35/82 - in AuB 1984, 59.) Die Revision stützt ihr Vorbringen nicht darauf, daß der Kläger ausdrücklich um eine solche Beratung nachgesucht hat, sondern macht geltend, daß die Beklagte von Amts wegen verpflichtet gewesen sei, ihn bei seiner Arbeitslosmeldung und Antragstellung am 30. September 1981 auf die Gestaltungsmöglichkeit zur Erlangung eines höheren Anspruchs auf Alg hinzuweisen.
  • BSG, 25.10.1976 - 3 RK 50/75

    Versicherungspflicht - Befreiung - Entscheidung der Krankenkasse - Antrag -

    Auszug aus BSG, 17.04.1986 - 7 RAr 81/84
    Mangels besonderer Vorschriften sind für ihre rechtliche Behandlung die Vorschriften und allgemeinen Grundsätze des bürgerlichen Rechts entsprechend anwendbar (Urteil des BSG vom 25. Oktober 1976 - 12/3 RK 50/75 in SGb 1977, 500, 501).
  • BSG, 19.03.1986 - 7 RAr 48/84

    Herstellungsanspruch - Arbeitslosmeldung

  • BSG, 22.05.1974 - 12 RJ 8/74

    Bestimmung der Alters des Versicherten - Rechtskraft - Empfangsbedürftige

  • BSG, 14.02.1978 - 7 RAr 57/76
  • BSG, 04.09.1979 - 7 RAr 58/78
  • BSG, 21.07.1977 - 7 RAr 132/75
  • BSG, 24.11.1978 - 11 RA 9/78

    Revision - Teilzulassung - Anschlussrevision - Zulässigkeit -

  • BSG, 23.06.1981 - 7 RAr 61/80

    Zwischenbeschäftigung während eines Arbeitslosengeld-Bezuges

  • BSG, 12.02.1980 - 7 RAr 112/78

    Bemessungszeitraum - Lohnabrechnungszeitraum - Beschäftigungsverhältnis

  • BSG, 11.07.2019 - B 14 AS 51/18 R

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Mangels besonderer Vorschriften sind deswegen die Vorschriften des bürgerlichen Rechts entsprechend anwendbar, soweit eine solche entsprechende Anwendung der Eigenart des Sozialrechts gerecht wird (BSG vom 17.4.1986 - 7 RAr 81/84 - BSGE 60, 79, 82 = SozR 4100 § 100 Nr. 11 S 29; BSG vom 24.3.2016 - B 12 R 12/14 R - SozR 4-2400 § 7a Nr. 6 RdNr 15) .
  • BSG, 24.04.2015 - B 4 AS 22/14 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - frühzeitiger Antrag auf Arbeitslosengeld II

    Ebenso steht es ihm grundsätzlich frei seinen Antrag zurückzunehmen, um nicht dem Regime des SGB II zu unterfallen (vgl hierzu im Rentenrecht: BSG vom 6.2.1991 - 13/5 RJ 18/89 - BSGE 68, 144 = SozR 3-1200 § 53 Nr. 1, SozR 3-1200 § 16 Nr. 3, juris RdNr 24; im Arbeitsförderungsrecht: BSG vom 16.9.1998 - B 11 AL 17/98 R - juris RdNr 21 mwN; BSG vom 17.4.1986 - 7 RAr 81/84 - BSGE 60, 79 = SozR 4100 § 100 Nr. 11; BSG vom 5.8.1999 - B 7 AL 38/98 R - SozR 3-4100 § 110 Nr. 2, juris RdNr 30) .

    Abgesehen davon, dass eine derartige Veränderung immer zu Lasten der Steuerzahler ginge (vgl zu dem vergleichbaren Argument des 11. Senats des BSG im Bereich des Arbeitsförderungsrechts für die Beschränkung der Zulässigkeit der Antragsrücknahme bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Verwaltungsentscheidung, wenn er für die Zeit danach auf die Belastung der Versichertengemeinschaft durch die Antragsrücknahme hinweist: BSG vom 16.9.1998 - B 11 AL 17/98 R - juris RdNr 21, unter Hinweis auf BSG vom 17.4.1986 - 7 RAr 81/84 - BSGE 60, 79 = SozR 4100 § 100 Nr. 11) , widerspräche sie auch dem Nachranggrundsatz des § 2 Abs. 2 S 1 SGB II, wonach die Leistungsberechtigten ihren Lebensunterhalt zuvörderst aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten haben (vgl auch Begründung des Gesetzentwurfes für eine Änderung des § 37 Abs. 2 SGB II durch das RBEG/SGB II/SGB XII-ÄndG, BT-Drucks 17/3404, S 114) .

  • BSG, 12.02.2020 - B 6 KA 19/18 R

    Rechtmäßigkeit der Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes in der

    Dies gilt jedenfalls bis zum Erlass des Verwaltungsakts (vgl BSG Urteil vom 17.4.1986 - 7 RAr 81/84 - BSGE 60, 79, 84 = SozR 4100 § 100 Nr. 11 S 31 f = juris RdNr 24 zum Recht der Arbeitslosenversicherung; BSG Urteil vom 6.2.1991 - 13/5 RJ 18/89 - BSGE 68, 144, 146 f = SozR 3-1200 § 53 Nr. 1 S 3 ff = juris RdNr 22 ff zum Antrag auf Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen; vgl Kluth in Wolff/Bachof/Stober/Kluth, Verwaltungsrecht I, 13. Aufl 2017, § 60 RdNr 8 ff) und - mit Einschränkungen - auch noch bis zu dessen Bestandskraft (vgl BSG Urteil vom 9.8.1995 - 13 RJ 43/94 - BSGE 76, 218, 221 f = SozR 3-2500 § 50 Nr. 3 S 9 = juris RdNr 23 zur Rücknahme eines Antrags auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit nach Rentenbewilligung; BSG Urteil vom 13.12.2000 - B 14 EG 13/99 R - juris RdNr 23, zur Einkommensberücksichtigung beim Erziehungsgeld; BVerwG Urteil vom 29.5.1980 - 5 C 65/78 - FamRZ 1981, 208, 209 = juris RdNr 13; zu Sozialleistungsanträgen vgl auch Mrozynski, SGB I, 6. Aufl 2019, § 16 RdNr 10; Waschull in Krauskopf, Soziale Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Stand September 2019, SGB I, § 16 RdNr 6) .

    Von Bedeutung ist in diesem Zusammenhang insbesondere, ob öffentliche Interessen der Antragsrücknahme nach Wirksamwerden des Verwaltungsakts entgegenstehen (vgl zB BSG Urteil vom 17.4.1986 - 7 RAr 81/84 - BSGE 60, 79, 84 = SozR 4100 § 100 Nr. 11 S 31 = juris RdNr 24 zur Benachteiligung der Versichertengemeinschaft durch die Rücknahme eines Antrags auf Arbeitslosengeld nach Bewilligung der Leistung; BSG Urteil vom 24.4.2015 - B 4 AS 22/14 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 71 RdNr 23 bei Dispositionen zu Lasten des Steuerzahlers) und ob infolge der Antragstellung Umstände eingetreten sind, die nicht mehr ohne Weiteres rückgängig gemacht werden können (BVerwG Urteil vom 29.5.1980 - 5 C 65/78 - FamRZ 1981, 208, 209 = juris RdNr 13; BSG Urteil vom 16.9.1998 - B 11 AL 17/98 R - juris RdNr 21 zur Rücknahme eines Antrags auf Arbeitslosengeld) .

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Rechtsprechung
   BAG, 29.04.1986 - 7 AZB 6/85   

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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einwurf - Wahrung der Frist - Abgabe - Zugang - Leerung - Fristwahrung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 52, 19
  • NJW 1986, 2728 (Ls.)
  • MDR 1986, 876
  • NZA 1987, 68 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 726/78

    Fristgebundener Schriftsatz

    Auszug aus BAG, 29.04.1986 - 7 AZB 6/85
    die Entgegennahme durch einen dazu befugten Beamten des betroffenen Gerichts erforderlich sei (vgl. u.a. RGZ 76, 127; BGHZ 2, 31; BGH Beschluß vom 10. Juni 1976 - VII ZB 5/76 - VersR 1976, 1063), ist seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 3- Oktober 1979 (BVerfGE 52, 203) überholt.
  • BGH, 25.04.1951 - II ZB 6/51

    Nachtbriefkasten. Wiedereinsetzung

    Auszug aus BAG, 29.04.1986 - 7 AZB 6/85
    die Entgegennahme durch einen dazu befugten Beamten des betroffenen Gerichts erforderlich sei (vgl. u.a. RGZ 76, 127; BGHZ 2, 31; BGH Beschluß vom 10. Juni 1976 - VII ZB 5/76 - VersR 1976, 1063), ist seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 3- Oktober 1979 (BVerfGE 52, 203) überholt.
  • BGH, 12.02.1981 - VII ZB 27/80

    Fristwahrung durch Einwurf in Tagesbriefkasten

    Auszug aus BAG, 29.04.1986 - 7 AZB 6/85
    Der Bundesgerichtshof hat es deshalb zur Fristwahrung genügen lassen, daß das Schriftstück am letzten Tag der Frist in den Tagesbriefkasten des Gerichts eingeworfen wird, und eine an dem Tagesbriefkasten angebrachte Aufschrift, Fristsachen seien nicht in diesen Briefkasten einzuwerfen, sondern stets bei der zuständigen Geschäftsstelle abzugeben, als unbeachtlich angesehen (BGHZ 80, 62).
  • BGH, 13.10.1982 - IVb ZB 154/82

    Eingang eines bei einer gemeinsamen Einlaufstelle eingereichten Schriftsatzes;

    Auszug aus BAG, 29.04.1986 - 7 AZB 6/85
    Es gelten insoweit die für die gemeinsame Postein laufstelle mehrerer Gerichte entwickelten Grundsätze: Ein bei der gemeinsamen Posteinlaufstelle eingegangener Schriftsatz ist bei dem Gericht eingegangen, an das er adressiert ist (BGH Beschluß vom 13. Oktober 1982 - IV b ZB 154/82 NJW 1983, 123).
  • BGH, 25.01.1984 - IVb ZR 43/82

    Berechnung des Trennungsunterhalts; Wahrung der Einspruchsfrist durch Einwurf der

    Auszug aus BAG, 29.04.1986 - 7 AZB 6/85
    Weil es zur Einreichung eines Schriftsatzes bei Gericht der Mitwirkung einer Gerichtsbediensteten nicht bedarf, genügt zur Fristwahrung der Einwurf des fristgebundenen Schriftsatzes in ein im Gerichtsgebäude befindliches Brieffach für eingehende Post auch dann, wenn mit einer Leerung des Faches am selben Tage nicht mehr zu rechnen ist (BGH Urteil vom 25. Januar 1984 - IV b ZR 43/82 NJW 1984, 1237).
  • BGH, 10.06.1976 - VII ZB 5/76

    Fristgerechte Einreichung der Berufungsschrift - Beamter - Entgegennahme des

    Auszug aus BAG, 29.04.1986 - 7 AZB 6/85
    die Entgegennahme durch einen dazu befugten Beamten des betroffenen Gerichts erforderlich sei (vgl. u.a. RGZ 76, 127; BGHZ 2, 31; BGH Beschluß vom 10. Juni 1976 - VII ZB 5/76 - VersR 1976, 1063), ist seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 3- Oktober 1979 (BVerfGE 52, 203) überholt.
  • RG, 07.04.1911 - II 403/10

    Rechtsmitteleinlegung. ; Briefkasten.

    Auszug aus BAG, 29.04.1986 - 7 AZB 6/85
    die Entgegennahme durch einen dazu befugten Beamten des betroffenen Gerichts erforderlich sei (vgl. u.a. RGZ 76, 127; BGHZ 2, 31; BGH Beschluß vom 10. Juni 1976 - VII ZB 5/76 - VersR 1976, 1063), ist seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 3- Oktober 1979 (BVerfGE 52, 203) überholt.
  • BGH, 21.06.1989 - VIII ZR 252/88

    Wahrung der Frist für den Widerruf eines Vergleichs

    Mit dem Einlegen in das Fach war das Schriftstück nach regelmäßigem Verlauf dem Zugriff des Absenders oder Beförderers entzogen, während die Leerung des Faches durch eine vom Gericht bestellte Person sichergestellt wurde; damit hatte aber das Landgericht nach dem Einlegen des Schriftstückes in das Fach die tatsächliche Verfügungsgewalt erlangt (vgl. zu einem für die Gerichtspost bestimmten Korb einer von Gericht und Anwaltsverein eingerichteten Postverteilungsstelle BVerfGE 57, 117, 121; zu einem sog. Anwalts-Behörden-Austauschfach BAG AP § 519 ZPO Nr. 36 = LS NJW 1986, 2728; siehe ferner Baumbach/Lauterbach ZPO, 47. Aufl. § 518 Anm. 1 A m.w.Nachw.).
  • BSG, 31.03.2005 - B 11a/11 AL 229/04 B

    Fristwahrende Einlegung der Berufung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Es hätte also zB ausgeführt werden müssen, in welcher Weise die Schriftstücke beim AG für das SG verwahrt werden, damit beurteilt werden kann, ob die Schriftstücke in den "Machtbereich" des SG gelangt sein können (BGH VersR 1989, 932 mwN; BAGE 52, 19; Bernsdorff in Hennig, Komm zu SGG , § 151 RdNr 41 mwN).
  • OVG Niedersachsen, 09.09.2003 - 7 LA 42/03

    Berufung; Eingang; Frist; Gericht; Gerichtsfach; Postaustauschfach; Schriftsatz;

    Das ist dann der Fall, wenn das Schriftstück unter Ausschluss einer fortbestehenden Zugriffsmöglichkeit des Absenders oder eines Beförderers in den Gewahrsam des Gerichts gelangt (BAG, Beschl. v. 29.4.1986 - 7 AZB 6/85 -, BAGE 52, 19).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.08.2009 - 15 SaGa 1227/09

    Rechtzeitiger Widerruf eines gerichtlichen Vergleichs

    Dem hat sich auch das Bundesarbeitsgericht angeschlossen (BAG 29.04.1986 - 7 AZB 6/85 - AP Nr. 35 zu § 519 ZPO).
  • OLG Köln, 17.05.2010 - 9 U 42/10

    Begriff des Raubes in der Hausratversicherung

    Ob der Schriftsatz in dieses Fach eingelegt wurde, womit der Zugang beim Oberlandesgericht nicht bewirkt worden wäre (vgl. Senatsbeschluss vom 4.1.2010 - 9 U 128/09 - juris) oder in ein von der Justizverwaltung bereit gehaltenes Fach, mit welchem - je nach Beschaffenheit (vgl. BGH, NJW-RR 1989, 1214; BAG, MDR 1986, 876; LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 28.3.2000 - 11 Sa 494/99 - juris) - ein Zugang verbunden gewesen sein könnte, ist nicht hinreichend dargelegt.
  • LAG Düsseldorf, 30.11.1998 - 10 Sa 1425/98

    Eingang eines Berufungsschriftsatzes bei Einwurf in den gemeinsamen

    Es entspricht deshalb herrschender Rechtsauffassung (BGH Beschluß vom 10.2.1994 - VII ZB 30/93 - NJW 1994, 1354; BGH Urteil vom 12.10.1995 - VII ZR 8/95 - NJW-RR 1996, 443; BAG Beschluß vom 29.4.1986 - 7 AZB 6/85 - EzA § 519 b ZPO Nr. 4; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann a.a.O. § 518 ZPO RdNr. 5 m.w.N.), daß ein Rechtsmittel dann als eingegangen angesehen werden kann, wenn das Rechtsmittelgericht an dem entsprechenden Schriftsatz eigenen Gewahrsam begründet hat.
  • BAG, 02.12.1999 - 2 AZR 275/99

    Eingang einer Rechtsmittelschrift beim Gericht; Abgabe einer Mehrzahl von

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  • BAG, 27.11.1996 - 3 AZB 27/96

    Kontrolle eines Boten - Berechnung einer Betriebsrente

    Das Berufungsgericht muß die Verfügungsgewalt über das Schriftstück erlangt haben (vgl. BAG Beschluß vom 29. April 1986 - 7 AZB 6/85 - BAGE 52, 19 = AP Nr. 36 zu § 519 ZPO; Hauck, ArbGG, § 66 Rz 2 zur Einreichung einer Berufungsschrift beim Landesarbeitsgericht).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.10.2016 - 1 B 10.16

    Berufung; falsche Adressierung; Einlegung beim Oberverwaltungsgericht; Abgabe an

    Es wäre dazu ein verschlossenes und von Bediensteten des Verwaltungsgerichts zu leerendes Gerichtsfach zu verlangen (vgl. näher BVerfG, Beschluss vom 29. August 2005 - 1 BvR 2138/03 - juris Rn. 9 f.; BAG, Beschluss vom 29. April 1986 - 7 AZB 6/85 - juris Rn. 13).
  • LSG Thüringen, 08.04.2004 - L 6 B 55/03

    Verfristung eines Antrags auf Entschädigung für die Wahrnehmung eines

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Rechtsprechung
   BAG, 20.08.1986 - 8 AZN 244/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,1962
BAG, 20.08.1986 - 8 AZN 244/86 (https://dejure.org/1986,1962)
BAG, Entscheidung vom 20.08.1986 - 8 AZN 244/86 (https://dejure.org/1986,1962)
BAG, Entscheidung vom 20. August 1986 - 8 AZN 244/86 (https://dejure.org/1986,1962)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 52, 394
  • MDR 1987, 168
  • NZA 1987, 68 (Ls.)
  • BB 1986, 2420
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 21.10.1983 - 7 AZR 488/80

    Arbeitnehmerhaftung

    Auszug aus BAG, 20.08.1986 - 8 AZN 244/86
    Soweit der Kläger eine Abweichung vom Beschluß des Dritten Senats vom 12. Februar 1985 - 3 AZR 487/80 - (zur Veröffentlichung vorgesehen) rügt, fehlt es an einer divergenzfähigen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts; soweit der Beschwerdeführer geltend macht, die anzufechtende Entscheidung weiche vom Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 21. Oktober 1983 - 7 AZR 488/80 - (BAGE 44, 170 = AP Nr. 84 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers) ab, hat er einen abweichenden Rechtssatz der angezogenen Entscheidung nicht dargetan.

    b) Soweit der Kläger geltend macht, die anzufechtende Entscheidung weiche von dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 21. Oktober 1983 - 7 AZR 488/80 - (BAGE 44, 170 = AP Nr. 84 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers) ab, ist die Nichtzulassungsbeschwerde deshalb unzulässig, weil der Kläger keine divergierenden Rechtssätze der angezogenen Entscheidung dargelegt hat.

  • BAG, 15.10.1979 - 7 AZN 9/79

    Begründetheit einer auf Divergenz gestützten Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BAG, 20.08.1986 - 8 AZN 244/86
    Dazu gehört, daß der Beschwerdeführer im einzelnen ausführt, welche divergierenden, abstrakten Rechtssätze das anzufechtende wie das angezogene Urteil aufgestellt haben, und daß jedenfalls das anzufechtende Urteil auf dem abweichenden abstrakten Rechtssatz beruht (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. statt aller: BAGE 32, 136 = AP Nr. 1 zu § 72 a ArbGG 1979; BAGE 41, 188 = AP Nr. 11 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz).
  • BAG, 17.02.1981 - 1 ABN 25/80

    Bundesarbeitsgericht - Rechtsfrage - Ergehen einer Entscheidung - Begründung

    Auszug aus BAG, 20.08.1986 - 8 AZN 244/86
    Wesentlich ist nur, daß das entscheidende Gericht zum Ausdruck bringt, daß es die Beantwortung dieser Rechtsfrage für erforderlich hält und auf diese eine Antwort gibt (vgl. BAG Beschluß vom 17. Februar 1981 - 1 ABN 25/80 - AP Nr. 7 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz).
  • BAG, 16.12.1982 - 2 AZN 337/82

    Divergenz und unrichtige Rechtsanwendung

    Auszug aus BAG, 20.08.1986 - 8 AZN 244/86
    Dazu gehört, daß der Beschwerdeführer im einzelnen ausführt, welche divergierenden, abstrakten Rechtssätze das anzufechtende wie das angezogene Urteil aufgestellt haben, und daß jedenfalls das anzufechtende Urteil auf dem abweichenden abstrakten Rechtssatz beruht (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. statt aller: BAGE 32, 136 = AP Nr. 1 zu § 72 a ArbGG 1979; BAGE 41, 188 = AP Nr. 11 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz).
  • BAG, 12.02.1985 - 3 AZR 487/80

    Beschränkung der Schadenshaftung des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 20.08.1986 - 8 AZN 244/86
    Soweit der Kläger eine Abweichung vom Beschluß des Dritten Senats vom 12. Februar 1985 - 3 AZR 487/80 - (zur Veröffentlichung vorgesehen) rügt, fehlt es an einer divergenzfähigen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts; soweit der Beschwerdeführer geltend macht, die anzufechtende Entscheidung weiche vom Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 21. Oktober 1983 - 7 AZR 488/80 - (BAGE 44, 170 = AP Nr. 84 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers) ab, hat er einen abweichenden Rechtssatz der angezogenen Entscheidung nicht dargetan.
  • BVerwG, 10.10.1975 - VII C 51.74

    Festsetzung von Krankenhauspflegesätzen in der Überleitungszeit zum neuen Recht -

    Auszug aus BAG, 20.08.1986 - 8 AZN 244/86
    Dem entspricht, daß auch im Fall der Vorlage wegen Divergenz keine Sperrwirkung für die anderen Senate eintritt; solange der Große Senat noch nicht entschieden hat, ist ein anderer Senat nicht gehindert, die Rechtsfrage im Sinne der vorliegenden (ersten) Entscheidung zu behandeln (vgl. für den Fall der Divergenzvorlage nach § 136 GVG: Kissel, GVG, § 136 Rz 16; für den Vorlegungsbeschluß eines obersten Gerichtshofs des Bundes nach § 11 Abs. 1 RsprEinhG: BVerwG Urteil vom 10. Oktober 1975 - VII C 51/74 - NJW 1976, 1420).
  • BAG, 24.11.1987 - 8 AZR 524/82

    Haftung des Arbeitnehmers bei Verursachung von Schäden im Rahmen gefahrgeneigter

    Das gleiche gilt für den Beschluß des Dritten Senats vom 12. Februar 1985 (BAGE 49, 1 [BAG 12.02.1985 - 3 AZR 487/80] = AP Nr. 86 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers), soweit darin nach anderen Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung gefragt wird; darauf, ob und gegebenenfalls inwieweit diese Entscheidung als Vorlagebeschluß überhaupt divergenzfähig wäre, kommt es somit nicht an (vgl. dazu Beschluß des Senats BAGE 52, 394 = AP Nr. 18 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz).
  • BAG, 23.11.2017 - 5 AZN 713/17

    Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz

    bb) Außerdem ist die in Beschlussform gegossene Anfrage nach § 45 Abs. 3 Satz 1 ArbGG keine endgültige Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts und enthält hinsichtlich der beabsichtigten Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung noch keine die Landesarbeitsgerichte iSd. § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG "bindenden" Rechtssätze (vgl. - für den Vorlagebeschluss an den Großen Senat - BAG 20. August 1986 - 8 AZN 244/86 - zu II 2 der Gründe, BAGE 52, 394; ErfK/Koch 17. Aufl. § 72 ArbGG Rn. 7; GMP/Müller-Glöge 9. Aufl. § 72 Rn. 23; GK-ArbGG/Mikosch Stand September 2017 § 72 Rn. 33; GWBG/Benecke ArbGG 8. Aufl. § 72 Rn. 23) .
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Rechtsprechung
   LAG Hamburg, 03.03.1986 - 2 Sa 5/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,5714
LAG Hamburg, 03.03.1986 - 2 Sa 5/86 (https://dejure.org/1986,5714)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 03.03.1986 - 2 Sa 5/86 (https://dejure.org/1986,5714)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 03. März 1986 - 2 Sa 5/86 (https://dejure.org/1986,5714)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlegungsumfang bei Begründung einer Drittschuldnerklage; Einklagbarkeit der Drittschuldnererklärung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • ArbG Hamburg - 7 Ca 360/85
  • LAG Hamburg, 03.03.1986 - 2 Sa 5/86

Papierfundstellen

  • NZA 1987, 68 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 07.07.2015 - 10 AZR 416/14

    Drittschuldnerklage - Zulässigkeitsanforderungen

    b) Das Unterbleiben einer ordnungsgemäßen Drittschuldnererklärung vermag nicht die sonstigen Voraussetzungen einer zulässigen und schlüssigen Drittschuldnerklage zu ersetzen (unzutreffend LAG Hamburg 3. März 1986 - 2 Sa 5/86 -) .
  • LAG Baden-Württemberg, 20.03.2014 - 18 Sa 78/13

    Schlüssiger Vortrag im Rahmen einer Drittschuldnerklage

    bb) Für eine schlüssige Drittschuldnerklage sind darzulegen (vgl. Staab NZA 1993, 439, 440; Stöber die Forderungspfändung, 14. Aufl, Rn. 952; Schaub-Linck Arbeitsrechtshandbuch, 15. Aufl. § 89 Rn. 53 mwN.; Berscheid/Kunz/Brand/Nebeling-Schulte Praxis des Arbeitsrechts 4. Aufl. Kap 53 Rn. 194f.; Beispiel schlüssigen Vortrags nach § 114 ZPO: LAG Köln 17. Februar 2011 - 5 Ta 28/11 -, Rn. 13 zitiert nach Juris; Angaben zum Zeitpunkt der Pfändung, dem Einkommen, den Unterhaltspflichten: ArbG Ludwigshafen 23. Juli 1965 - 2 Ca 404/65 - WA 1965, 170): (1) Der Vollstreckungstitel mit Hauptsumme, Zinsen und Kosten, (2) die Pfändung und Überweisung der Bezüge des Arbeitnehmers bei dem Arbeitgeber wegen der titulierten Beträge, (3) die Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an den Drittschuldner, (4) in welchem Arbeitsverhältnis der Schuldner bei dem Drittschuldner steht und welche Art der Berufstätigkeit der Schuldner ausübt (Übersicht: Staab, NZA 1993, 439, Stöber, die Forderungspfändung, 14 Aufl, Rn. 952; Berscheid/Kunz/Brand/Nebeling-Schulte Praxis des Arbeitsrechts 4. Aufl. Kap 53 Rn. 194f.; Tschöpe-Wessel Anwaltshandbuch, 7. Aufl. 5 I Rn. 32; Darlegung der Art der ausgeübten Tätigkeit: LAG Hamburg 3. März 1986 - 2 Sa 5/86, Leitsatz 1, NZA 1987, 68; Darlegung des Lebenssachverhaltes bei Pfändung eines Mandantenkontos bei einer Rechtsanwaltskanzlei: BGH 25. März 2010 - VII ZB 11/08 - Rn 9 und 18, JurBüro 2010, 440; Zum Umfang der Tätigkeit bei Möglichkeit der Beobachtung: LAG Hamm 24. November 1992 - 2 Sa 1090/92 - zitiert nach Juris), (5) welches Nettoeinkommen dem Schuldner aus dem Arbeitsverhältnis zufließt und inwieweit es von der Pfändung erfasst wird und (6) dass trotz Pfändung und Überweisung der Forderung keine Zahlung erfolgte.
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