Rechtsprechung
LAG München, 21.01.1987 - 2 (3) Ta 107/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Umschreibung eines Vollstreckungstitels; Rechtsnachfolge; Konkursausfallgeld; Anspruchsübergang; Kopie einer Privaturkunde
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Anforderungen an öffentliche und öffentlich beglaubigte Urkunden
Papierfundstellen
- NJW-RR 1987, 956
- NZA 1987, 827 (Ls.)
- Rpfleger 1987, 326
Wird zitiert von ...
- LAG Düsseldorf, 05.04.2005 - 16 Ta 115/05
Titelumschreibung für Lohnansprüche auf Bundesagentur für Arbeit
Die Rechtsnachfolge der Antragstellerin im Sinne des § 727 Abs. 1 ZPO ist angesichts der vorgelegten Unterlagen durch öffentliche Urkunde nachgewiesen (so auch LAG Nürnberg vom 17.06.1994, NZA 1994, 1056 L; hierzu ebenfalls LAG München vom 21.01.2987, NJW-RR 1987, 956).
Rechtsprechung
LAG Baden-Württemberg, 03.08.1987 - 13 Ta 6/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verhängung eines Ordnungsgeldes; Erscheinen einer Partei; Zweckvereitelung; Säumnisfolgen; Ordnungsmaßnahmen; Ungehorsamkeitsstrafe; Ermessen des Gerichts
Verfahrensgang
- ArbG Mannheim, 16.12.1986 - 4 Ca 229/86
- LAG Baden-Württemberg, 03.08.1987 - 13 Ta 6/87
Papierfundstellen
- NZA 1987, 827 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3)
- LAG Hamm, 28.12.2017 - 4 Ta 88/17
Ordnungsgeld; Gütetermin; Geschäftsführer; Sachverhaltsaufklärung
Auch der Vergleich mit § 51 Abs. 2 Satz 1 ArbGG, wo für die Ablehnung der Zulassung des Prozessbevollmächtigten - anders als nach § 51 Abs. 1 ArbGG - die Vereitelung des Zwecks der Anordnung tatbestandliche Voraussetzung ist, macht deutlich, dass es jedenfalls für den Gütetermin nicht auf eine Verzögerung des Prozesses ankommen kann (so auch LAG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 03.03.2014 a.a.O.; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.08.1987 - 13 Ta 6/87 = NZA 1987, 827 (LS);… ErfKomm/Koch a.a.O.;… Schwab/Weth/Korinth, ArbGG, 4. Aufl. 2015, Rn. 25;… Germelmann, ArbGG, 8. Aufl. 2013, § 51 Rn. 22). - BFH, 17.09.2012 - V B 77/12
Ordnungsgeld nach Klagerücknahme
Die Festsetzung eines Ordnungsgeldes verliert dagegen ihre Berechtigung, wenn sich das Ausbleiben des Beteiligten oder seines gesetzlichen Vertreters nicht verfahrensverzögernd ausgewirkt hat (vgl. Leipold in Stein/Jonas, Zivilprozessordnung, 21. Aufl., § 141 Rz 35a), weil der Prozess im Laufe der mündlichen Verhandlung --wie im Streitfall-- durch Klagerücknahme beendet wurde (vgl. Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 3. August 1987 13 Ta 6/87, Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht 1987, 827). - LSG Sachsen, 28.04.1999 - L 1 B 38/97
Entlastung einer Beschwerdeführerin unter dem Gesichtspunkt des "Büroversehens" ; …
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Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.1987 - 1 Ta 51/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Beschäftigungsanspruch; Zwangsvollstreckung; Vollstreckungsfähiger Titel
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 05.03.1987 - 4 Ca 1235/86
- LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.1987 - 1 Ta 51/87
Papierfundstellen
- NZA 1987, 827
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Rheinland-Pfalz, 03.02.2005 - 2 Ta 23/05
Vollstreckung eines Weiterbeschäftigungsanspruchs
Sie geht ferner davon aus, dass auch die Vollstreckungsfähigkeit eines Titels auf Weiterbeschäftigung zu "den alten" -, "bisherigen - ", "vertraglichen -" oder "unveränderten" Bedingungen bejaht werden kann, wenn sich die Einzelheiten der Beschäftigungsweise unter Heranziehung der dem Schuldner zugestellten Urkunden, also von Tatbestand und Entscheidungsgründen des Urteils sowie aus sonstigen Urkunden, auch für einen unbeteiligten Dritten aus sich heraus eindeutig erkennen lassen (LAG Hessen, 13.07.1987, NZA 1988, 175; 16.05.2003, 16 TA 158/03, Juris; LAG Hamm, 21.11.1989, NZA 1990, 327; LAG Rheinland-Pfalz, 07.01.1986, NZA 1987, 196; 30.03.1987, NZA 1987 827; LAG Bremen, 18.11.1988, NZA 1989 231; LAG Köln 24.10.1995, NZA-RR 1996, 108; LAG Schleswig-Holstein, 06.01.1987, NZA 1987, 322). - LAG Berlin, 08.01.1993 - 1 Ta 104/92
Streitwert: Abmahnung
Wird die Entfernung mehrerer voneinander unabhängiger Abmahnungen verlangt, so sind die Werte gemäß § 5 ZPO zusammenzurechnen (LAG Berlin vom 25.7.1987 - 1 Ta 51/87 (Kost) - und vom 18.8.1988 - 1 Ta 82/88 (Kost) -).