Rechtsprechung
   LAG München, 21.01.1987 - 2 (3) Ta 107/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,3656
LAG München, 21.01.1987 - 2 (3) Ta 107/86 (https://dejure.org/1987,3656)
LAG München, Entscheidung vom 21.01.1987 - 2 (3) Ta 107/86 (https://dejure.org/1987,3656)
LAG München, Entscheidung vom 21. Januar 1987 - 2 (3) Ta 107/86 (https://dejure.org/1987,3656)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,3656) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Umschreibung eines Vollstreckungstitels; Rechtsnachfolge; Konkursausfallgeld; Anspruchsübergang; Kopie einer Privaturkunde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anforderungen an öffentliche und öffentlich beglaubigte Urkunden

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 956
  • NZA 1987, 827 (Ls.)
  • Rpfleger 1987, 326
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • LAG Düsseldorf, 05.04.2005 - 16 Ta 115/05

    Titelumschreibung für Lohnansprüche auf Bundesagentur für Arbeit

    Die Rechtsnachfolge der Antragstellerin im Sinne des § 727 Abs. 1 ZPO ist angesichts der vorgelegten Unterlagen durch öffentliche Urkunde nachgewiesen (so auch LAG Nürnberg vom 17.06.1994, NZA 1994, 1056 L; hierzu ebenfalls LAG München vom 21.01.2987, NJW-RR 1987, 956).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 03.08.1987 - 13 Ta 6/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,7603
LAG Baden-Württemberg, 03.08.1987 - 13 Ta 6/87 (https://dejure.org/1987,7603)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03.08.1987 - 13 Ta 6/87 (https://dejure.org/1987,7603)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03. August 1987 - 13 Ta 6/87 (https://dejure.org/1987,7603)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,7603) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verhängung eines Ordnungsgeldes; Erscheinen einer Partei; Zweckvereitelung; Säumnisfolgen; Ordnungsmaßnahmen; Ungehorsamkeitsstrafe; Ermessen des Gerichts

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1987, 827 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • LAG Hamm, 28.12.2017 - 4 Ta 88/17

    Ordnungsgeld; Gütetermin; Geschäftsführer; Sachverhaltsaufklärung

    Auch der Vergleich mit § 51 Abs. 2 Satz 1 ArbGG, wo für die Ablehnung der Zulassung des Prozessbevollmächtigten - anders als nach § 51 Abs. 1 ArbGG - die Vereitelung des Zwecks der Anordnung tatbestandliche Voraussetzung ist, macht deutlich, dass es jedenfalls für den Gütetermin nicht auf eine Verzögerung des Prozesses ankommen kann (so auch LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 03.03.2014 a.a.O.; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.08.1987 - 13 Ta 6/87 = NZA 1987, 827 (LS); ErfKomm/Koch a.a.O.; Schwab/Weth/Korinth, ArbGG, 4. Aufl. 2015, Rn. 25; Germelmann, ArbGG, 8. Aufl. 2013, § 51 Rn. 22).
  • BFH, 17.09.2012 - V B 77/12

    Ordnungsgeld nach Klagerücknahme

    Die Festsetzung eines Ordnungsgeldes verliert dagegen ihre Berechtigung, wenn sich das Ausbleiben des Beteiligten oder seines gesetzlichen Vertreters nicht verfahrensverzögernd ausgewirkt hat (vgl. Leipold in Stein/Jonas, Zivilprozessordnung, 21. Aufl., § 141 Rz 35a), weil der Prozess im Laufe der mündlichen Verhandlung --wie im Streitfall-- durch Klagerücknahme beendet wurde (vgl. Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 3. August 1987  13 Ta 6/87, Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht 1987, 827).
  • LSG Sachsen, 28.04.1999 - L 1 B 38/97

    Entlastung einer Beschwerdeführerin unter dem Gesichtspunkt des "Büroversehens" ;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.1987 - 1 Ta 51/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,5769
LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.1987 - 1 Ta 51/87 (https://dejure.org/1987,5769)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30.03.1987 - 1 Ta 51/87 (https://dejure.org/1987,5769)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30. März 1987 - 1 Ta 51/87 (https://dejure.org/1987,5769)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,5769) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beschäftigungsanspruch; Zwangsvollstreckung; Vollstreckungsfähiger Titel

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1987, 827
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.02.2005 - 2 Ta 23/05

    Vollstreckung eines Weiterbeschäftigungsanspruchs

    Sie geht ferner davon aus, dass auch die Vollstreckungsfähigkeit eines Titels auf Weiterbeschäftigung zu "den alten" -, "bisherigen - ", "vertraglichen -" oder "unveränderten" Bedingungen bejaht werden kann, wenn sich die Einzelheiten der Beschäftigungsweise unter Heranziehung der dem Schuldner zugestellten Urkunden, also von Tatbestand und Entscheidungsgründen des Urteils sowie aus sonstigen Urkunden, auch für einen unbeteiligten Dritten aus sich heraus eindeutig erkennen lassen (LAG Hessen, 13.07.1987, NZA 1988, 175; 16.05.2003, 16 TA 158/03, Juris; LAG Hamm, 21.11.1989, NZA 1990, 327; LAG Rheinland-Pfalz, 07.01.1986, NZA 1987, 196; 30.03.1987, NZA 1987 827; LAG Bremen, 18.11.1988, NZA 1989 231; LAG Köln 24.10.1995, NZA-RR 1996, 108; LAG Schleswig-Holstein, 06.01.1987, NZA 1987, 322).
  • LAG Berlin, 08.01.1993 - 1 Ta 104/92

    Streitwert: Abmahnung

    Wird die Entfernung mehrerer voneinander unabhängiger Abmahnungen verlangt, so sind die Werte gemäß § 5 ZPO zusammenzurechnen (LAG Berlin vom 25.7.1987 - 1 Ta 51/87 (Kost) - und vom 18.8.1988 - 1 Ta 82/88 (Kost) -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht