Rechtsprechung
BAG, 29.10.1987 - 2 AZR 144/87 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Lohn wegen Annahmeverzugs - Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der dem Arbeitnehmer zuzurechnenden Umstände - Pflicht zur Zuweisung eines funktionsfähigen Arbeitsplatzes - Versuch des Arbeitnehmers zur ...
- archive.org (Volltext/Leitsatz)
Annahmeverzug bei unwirksamer Kündigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)
BGB §§ 611 ff.
Verfahrensgang
- ArbG Rosenheim, 21.11.1985 - 1 Ca 1701/84
- LAG München, 05.12.1986 - 2 (3) Sa 617/86
- LAG München, 05.12.1986 - 3 Sa 617/86
- BAG, 29.10.1987 - 2 AZR 144/87
Papierfundstellen
- NZA 1988, 465
- BB 1988, 914
- DB 1988, 866
- JR 1988, 352
Wird zitiert von ... (45) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 26.04.1956 - GS 1/56
Annahmeverzug im Rahmen des MuSchG -; Verstoß gegen Treu und Glauben
Auszug aus BAG, 29.10.1987 - 2 AZR 144/87
Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts liegt auch keine Divergenz zwischen dem Beschluß des Großen Senats (BAGE 3, 66) und der Entscheidung des Senats vom 11. November 1976 (BAGE 28, 233 [BAG 11.11.1976 - 2 AZR 457/75]) vor.Die rechtlichen Auswirkungen der erst 1969 eingeführten Ausschlußfrist des § 626 Abs. 2 BGB für den Annahmeverzug hat der Große Senat in dem Beschluß vom 26. April 1956 (BAGE 3, 66) noch nicht berücksichtigen können.
Der Große Senat (BAGE 3, 66) hat zwar darauf hingewiesen, auch ein einmaliges besonders schwer zu mißbilligendes Verhalten des Arbeitnehmers könne den Arbeitgeber berechtigen, die weitere Beschäftigung abzulehnen.
- BAG, 11.11.1976 - 2 AZR 457/75
Betriebsrat: Wirksamkeit der fristlosen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds, …
Auszug aus BAG, 29.10.1987 - 2 AZR 144/87
Er ist berechtigt, die Arbeitsleistung abzulehnen, wenn ihm die Weiterbeschäftigung unter Berücksichtigung der dem Arbeitnehmer zuzurechnenden Umstände nach Treu und Glauben nicht zuzumuten ist (BAGE GS 3, 66, 74 f. = AP Nr. 5 zu § 9 MuSchG, zu II 2 der Gründe; BAGE 28, 233, 245 f. [BAG 11.11.1976 - 2 AZR 457/75] = AP Nr. 8 zu § 103 BetrVG 1972, zu B II 2 a der Gründe = EzA § 103 BetrVG 1972 Nr. 17 mit Anm. Kraft).Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts liegt auch keine Divergenz zwischen dem Beschluß des Großen Senats (BAGE 3, 66) und der Entscheidung des Senats vom 11. November 1976 (BAGE 28, 233 [BAG 11.11.1976 - 2 AZR 457/75]) vor.
- BAG, 09.08.1984 - 2 AZR 374/83
Annahmeverzug nach fristloser Arbeitgeberkündigung
Auszug aus BAG, 29.10.1987 - 2 AZR 144/87
Da der Arbeitgeber mit der fristlosen Kündigung deutlich zu erkennen gegeben hat, daß er die Arbeitsleistung für die Zukunft ablehnt, muß er den Arbeitnehmer wieder zur Arbeit auffordern, wenn er trotz fristloser Kündigung nicht in Annahmeverzug geraten will (BAGE 46, 234, 243 = AP Nr. 34 zu § 615 BGB, zu B II 5 b der Gründe).
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.12.2023 - 5 Sa 67/23
Annahmeverzug - Verjährung - Schadensersatz
(1) Zwar kann nach der Rechtsprechung des BAG ein Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung in extremen Ausnahmesituationen, etwa bei ungewöhnlich schweren Verstößen des Arbeitnehmers gegen allgemeine Verhaltenspflichten, entfallen (…vgl. BAG 16.04.2014 - 5 AZR 739/11 - Rn. 17 mwN;… 01.07.1993 - 2 AZR 88/93 - Rn. 16 mwN; 29.10.1987 - 2 AZR 144/87 - Rn. 17 mwN;… offen gelassen von BAG 01.06.2022 - 5 AZR 407/21 - Rn. 30). - OLG München, 24.03.2016 - 23 U 1884/15
Anspruch auf Zahlung rückständiger Geschäftsführervergütung nach Abberufung und …
Nur bei besonders groben Vertragsverstößen wird der Annahmeverzug ausgeschlossen, nämlich nur, wenn bei Annahme der Leistung Rechtsgüter des Arbeitgebers, seiner Familienangehörigen oder anderer Arbeitnehmer gefährdet werden, deren Schutz Vorrang vor den Interessen des Arbeitnehmers an der Erhaltung seines Verdienstes hat (BAG, NZA 1988, 465). - LAG Hamm, 11.10.2011 - 14 Sa 543/11
Berufung des Trainers erfolgreich - Vertragsklausel unwirksam
Vorausgesetzt wird dabei ein Verhalten, dass noch schwerer wiegt als ein für eine außerordentliche Kündigung erforderlicher "wichtiger Grund" (vgl. BAG, 26. April 1956, GS 1/56, AP MuSchG § 9 Nr. 5; 29. Oktober 1987, 2 AZR 144/87, NZA 1988, 465 ; LAG Hamm, 14. Juli 2005, 15 Sa 508/05, juris).
- BAG, 16.04.2014 - 5 AZR 739/11
Unzumutbarkeit der tatsächlichen Beschäftigung
Es muss ein ungewöhnlich schwerer Verstoß gegen allgemeine Verhaltenspflichten vorliegen, der den Arbeitgeber schlechterdings berechtigt, die Dienste abzulehnen (BAG GS 26. April 1956 - GS 1/56 - BAGE 3, 66; dem folgend 11. November 1976 - 2 AZR 457/75 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 28, 233; 29. Oktober 1987 - 2 AZR 144/87 - zu A III 2 der Gründe; 14. September 1988 - 5 AZR 616/87 - zu II 2 der Gründe; 1. Juli 1993 - 2 AZR 88/93 - zu II 3 der Gründe; im Ergebnis ebenso ErfK/Preis 14. Aufl. § 615 BGB Rn. 62 f.; HWK/Krause 5. Aufl. § 615 BGB Rn. 66 f.; MüArbR/Boewer 3. Aufl. Bd. 1 § 69 Rn. 26 Fn. 208; Konzen/Weber Anm. AP BGB § 615 Nr. 42) . - LAG Hamm, 10.11.1988 - 17 Sa 605/88
Weiterarbeit; Arbeitsunfähigkeit; Fürsorgepflicht des Arbeitgebers
Insbesondere wird nur bei besonders groben Vertragsverstößen der Annahmeverzug nach § 615 BGB ausgeschlossen, nämlich nur, wenn bei Annahme der Leistung Rechtsgüter des Arbeitgebers, seiner Familienangehörigen oder anderer Arbeitnehmer gefährdet werden, deren Schutz Vorrang vor den Interessen des Arbeitnehmers an der Erhaltung seines Verdienstes hat (zuletzt: BAG, Urteil vom 29.10.1937 - 2 AZR 144/87 - = NZA 1933, 465). - BAG, 18.01.2000 - 9 AZR 932/98
Beendigung einer Schwangerschaft - Mitteilungspflicht
Erforderlich ist vielmehr ein besonders grober Vertragsverstoß und die Gefährdung von Rechtsgütern des Arbeitgebers, seiner Familienangehörigen oder anderer Arbeitnehmer, deren Schutz Vorrang vor dem Interesse des Arbeitnehmers an der Erhaltung seines Verdienstes hat (BAG 29. Oktober 1987 - 2 AZR 144/87 - AP BGB § 615 Nr. 42 = EzA BGB § 615 Nr. 43). - LAG Hamm, 03.09.2014 - 4 Sa 235/14
Erörterungsrecht des Arbeitnehmers, Beschwerderecht des Arbeitnehmers, …
Da der Arbeitgeber mit der fristlosen Kündigung deutlich zu erkennen gibt, dass er die Entgegennahme der Arbeitsleistung des gekündigten Arbeitnehmers für die Zukunft ablehnt, muss er diesen zur Arbeit auffordern, wenn er trotz fristloser Kündigung nicht in Annahmeverzug geraten will (st. Rechtspr. des Bundesarbeitsgerichts seit seinem Urteil vom 09.08.1984 - 2 AZR 374/83 = NJW. 1985, 935 f.; vgl. auch BAG Urteil vom 19.01.1999 - 9 AZR 679/97 = NZA 1999, 925 f.; BAG, Urteil vom 29.10.1987 - 2 AZR 144/87 = NZA 1988, 465 f.). - LAG Hessen, 03.05.2007 - 9 TaBVGa 72/07
Behinderung der Betriebsratstätigkeit
Eine berechtigte Ablehnung der Arbeitsleistung und damit auch eine berechtigte Beendigung der Gehaltszahlung wird durch einen erstinstanzlichen Beschluss über die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats für die Zeit vor Eintritt der Rechtskraft dieses Beschlusses nicht bindend festgestellt (BAG Urteil vom 28. April 1988 - 2 AZR 770/87 - Juris; BAG Urteil vom 29. Oktober 1987 - 2 AZR 144/87 - EzA § 615 BGB Nr. 54; Urteil vom 11. November 1976 - 2 AZR 457/75 - BAGE 28, 233 = AP Nr. 8 zu § 103 BetrVG 1972) Der Arbeitgeber ist zwar nicht zur Zahlung von Verzugslohn verpflichtet, wenn ein Arbeitnehmer sich so verhält, dass der Arbeitgeber die Annahme der Leistung zu Recht ablehnen darf (BAG Großer Senat Urteil vom 26. April 1956 - GS 1/56 - BAGE 3, 66 = AP Nr. 5 zu § 9 MuSchG).Bei weniger strengen Anforderungen liefen die einzuhaltenden Regelungen über die Auflösung von Arbeitsverhältnissen, insbesondere auch § 103 BetrVG, weitgehend leer, da das Arbeitsverhältnis zwar formal fortbestünde, dem Arbeitnehmer der Anspruch auf Arbeitsentgelt für die weitere Arbeitsleistung aber dann bei einer Unzumutbarkeit im Sinne des § 626 BGB versagt würde (BAG Urteil vom 29. Oktober 1987 - 2 AZR 144/87 - EzA § 615 BGB Nr. 54).
- LAG Baden-Württemberg, 12.02.2016 - 12 Sa 2/15
Annahmeverzug - Hausverbot des Auftraggebers - Arbeitsausfallrisiko
(vgl. BAG, Urteil vom 29.10.1987, 2 AZR 144/87, NZA 1988, 465 f.; Urteil vom 28.04.1988, 2 AZR 770/87;… Urteil vom 16.04.2014, 5 AZR 739/11, NZA 2014, 1082, Rn. 17). - OLG Hamm, 13.03.2017 - 8 U 48/16
Urkunden-Vorbehalts-Urteil im Vergütungsrechtsstreit eines ehemaligen …
Solche wären für einen Wegfall der Vergütungspflicht erforderlich (BAG NZA 88, 465f.). - BAG, 01.07.1993 - 2 AZR 88/93
Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung nach unwirksamer fristloser Kündigung
- BAG, 09.08.1990 - 2 AZR 579/89
Annahmevertrag; Ausschlußfrist
- LAG Hamm, 02.07.2014 - 4 Sa 235/14
Unterschriftenaktion als Kündigungsgrund
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2016 - 8 Sa 182/16
Annahmeverzug und fehlender Leistungswille
- LAG Rheinland-Pfalz, 26.11.2021 - 1 Sa 223/21
Annahmeverzug - Ablehnung der Arbeitsleistung nach Entlassung aus der Quarantäne …
- BAG, 16.04.2014 - 5 AZR 736/11
Unzumutbarkeit der tatsächlichen Beschäftigung
- BAG, 16.04.2014 - 5 AZR 734/11
Unzumutbarkeit der tatsächlichen Beschäftigung
- OVG Sachsen, 23.10.2013 - 5 A 877/11
Mutterschutzfrist, Kündigungsschutz, Erklärung der Zulässigkeit einer Kündigung, …
- BAG, 27.01.2011 - 2 AZR 744/09
Außerordentliche Kündigung - Beteiligung des Personalrats
- LAG Köln, 29.07.2008 - 9 Sa 333/08
Annahmeverzug; Freistellung; Betriebsrat; Zustimmungsersetzungsverfahren; …
- LAG Düsseldorf, 19.04.2023 - 12 Sa 621/22
Anforderungen an die Berufungsbegründung; Kein Arbeitsangebot bei einseitiger …
- LAG Hamm, 25.11.2011 - 13 SaGa 44/11
Weiterbeschäftigung eines gekündigten Betriebsratsmitglieds für die Dauer des …
- BAG, 14.09.1988 - 5 AZR 616/87
Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeitsleistung bei Unzumutbarkeit der …
- LAG Hamm, 12.04.2011 - 19 Sa 258/11
Fortfall des Annahmeverzugs im Fall einer aus formalen Gründen für unwirksam …
- LAG Hamm, 12.04.2011 - 19 Sa 1960/10
Zahlung von Schadensersatz wegen der Entziehung eines auch zur privaten Nutzung …
- LAG Köln, 22.06.2023 - 6 Sa 823/22
Leistungsangebot ohne Impfnachweis in der Pandemie
- LAG Hamm, 12.04.2011 - 19 Sa 1963/10
Zumutbarkeit der Entgegennahme der Arbeitsleistung wegen einer Vielzahl von …
- BAG, 09.03.1995 - 2 AZR 552/94
Annahmeverzug: Arbeitsunwilligkeit vor unwirksamer Kündigung
- LAG Hamm, 02.07.1997 - 2 Sa 2326/95
Anspruch auf vorrangige Befriedigung von Annahmeverzugsansprüchen gegen den …
- LAG Hamm, 13.07.1992 - 17 Sa 1824/91
Tariflohnerhöhung; Tarifvertrag; Lohnerhöhung; Mietzuschuß; Urlaubsgeld; …
- BAG, 08.04.1988 - 2 AZR 681/87
Annahmeverzug des Arbeitgebers bei unwirksamer Kündigung
- LG Bielefeld, 12.04.2016 - 15 O 13/16
- LAG Köln, 18.01.2002 - 11 Sa 522/01
Kündigung; fristlos; öffentlicher Dienst; Kindergartenleiterin; Veruntreuung; …
- BAG, 28.04.1988 - 2 AZR 770/87
Annahmeverzug des Arbeitgebers vor rechtskräftiger Zustimmungsersetzung bei …
- ArbG Duisburg, 08.09.2022 - 1 Ca 809/22
- LAG Rheinland-Pfalz, 05.08.2011 - 8 Ta 149/11
Aussetzung eines Rechtsstreits über Annahmeverzugsvergütung - Vorgreiflichkeit …
- LAG Rheinland-Pfalz, 12.05.2010 - 7 Sa 32/10
Annahmeverzugslohn nach rechtskräftigem Kündigungsschutzurteil wegen …
- LAG Hamm, 28.12.2011 - 13 Sa 1042/11
Verhaltensbedingte Kündigung eines Betriebsratsmitglieds
- BAG, 31.08.1988 - 7 AZR 652/87
Annahmeverzug des Arbeitgebers bei Unzumutbarkeit der Annahme von angebotener …
- LAG Hessen, 26.04.2000 - 13 Sa Ga 3/00
Vergütungsansprüche unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs; Unvermögen im …
- LAG Niedersachsen, 04.09.1998 - 3 Sa 2299/97
Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Beschäftigungshinderniss; …
- LAG Hamm, 12.09.1997 - 5 Sa 2446/96
Zahlungsansprüche eines Arbeitnehmers aus Annahmeverzug
- LAG Nürnberg, 13.01.1997 - 7 Sa 367/96
Rechtskräftige Abweisung einer Klage auf Weiterbeschäftigung; Anspruch auf …
- BAG, 19.04.1990 - 2 AZR 175/86
- ArbG Würzburg, 25.06.2008 - 6 Ca 1752/07