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   BAG, 29.10.1987 - 2 AZR 144/87   

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https://dejure.org/1987,678
BAG, 29.10.1987 - 2 AZR 144/87 (https://dejure.org/1987,678)
BAG, Entscheidung vom 29.10.1987 - 2 AZR 144/87 (https://dejure.org/1987,678)
BAG, Entscheidung vom 29. Oktober 1987 - 2 AZR 144/87 (https://dejure.org/1987,678)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Lohn wegen Annahmeverzugs - Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der dem Arbeitnehmer zuzurechnenden Umstände - Pflicht zur Zuweisung eines funktionsfähigen Arbeitsplatzes - Versuch des Arbeitnehmers zur ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Annahmeverzug bei unwirksamer Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1988, 465
  • BB 1988, 914
  • DB 1988, 866
  • JR 1988, 352
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 26.04.1956 - GS 1/56

    Annahmeverzug im Rahmen des MuSchG -; Verstoß gegen Treu und Glauben

    Auszug aus BAG, 29.10.1987 - 2 AZR 144/87
    Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts liegt auch keine Divergenz zwischen dem Beschluß des Großen Senats (BAGE 3, 66) und der Entscheidung des Senats vom 11. November 1976 (BAGE 28, 233 [BAG 11.11.1976 - 2 AZR 457/75]) vor.

    Die rechtlichen Auswirkungen der erst 1969 eingeführten Ausschlußfrist des § 626 Abs. 2 BGB für den Annahmeverzug hat der Große Senat in dem Beschluß vom 26. April 1956 (BAGE 3, 66) noch nicht berücksichtigen können.

    Der Große Senat (BAGE 3, 66) hat zwar darauf hingewiesen, auch ein einmaliges besonders schwer zu mißbilligendes Verhalten des Arbeitnehmers könne den Arbeitgeber berechtigen, die weitere Beschäftigung abzulehnen.

  • BAG, 11.11.1976 - 2 AZR 457/75

    Betriebsrat: Wirksamkeit der fristlosen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds,

    Auszug aus BAG, 29.10.1987 - 2 AZR 144/87
    Er ist berechtigt, die Arbeitsleistung abzulehnen, wenn ihm die Weiterbeschäftigung unter Berücksichtigung der dem Arbeitnehmer zuzurechnenden Umstände nach Treu und Glauben nicht zuzumuten ist (BAGE GS 3, 66, 74 f. = AP Nr. 5 zu § 9 MuSchG, zu II 2 der Gründe; BAGE 28, 233, 245 f. [BAG 11.11.1976 - 2 AZR 457/75] = AP Nr. 8 zu § 103 BetrVG 1972, zu B II 2 a der Gründe = EzA § 103 BetrVG 1972 Nr. 17 mit Anm. Kraft).

    Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts liegt auch keine Divergenz zwischen dem Beschluß des Großen Senats (BAGE 3, 66) und der Entscheidung des Senats vom 11. November 1976 (BAGE 28, 233 [BAG 11.11.1976 - 2 AZR 457/75]) vor.

  • BAG, 09.08.1984 - 2 AZR 374/83

    Annahmeverzug nach fristloser Arbeitgeberkündigung

    Auszug aus BAG, 29.10.1987 - 2 AZR 144/87
    Da der Arbeitgeber mit der fristlosen Kündigung deutlich zu erkennen gegeben hat, daß er die Arbeitsleistung für die Zukunft ablehnt, muß er den Arbeitnehmer wieder zur Arbeit auffordern, wenn er trotz fristloser Kündigung nicht in Annahmeverzug geraten will (BAGE 46, 234, 243 = AP Nr. 34 zu § 615 BGB, zu B II 5 b der Gründe).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.12.2023 - 5 Sa 67/23

    Annahmeverzug - Verjährung - Schadensersatz

    (1) Zwar kann nach der Rechtsprechung des BAG ein Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung in extremen Ausnahmesituationen, etwa bei ungewöhnlich schweren Verstößen des Arbeitnehmers gegen allgemeine Verhaltenspflichten, entfallen (vgl. BAG 16.04.2014 - 5 AZR 739/11 - Rn. 17 mwN; 01.07.1993 - 2 AZR 88/93 - Rn. 16 mwN; 29.10.1987 - 2 AZR 144/87 - Rn. 17 mwN; offen gelassen von BAG 01.06.2022 - 5 AZR 407/21 - Rn. 30).
  • OLG München, 24.03.2016 - 23 U 1884/15

    Anspruch auf Zahlung rückständiger Geschäftsführervergütung nach Abberufung und

    Nur bei besonders groben Vertragsverstößen wird der Annahmeverzug ausgeschlossen, nämlich nur, wenn bei Annahme der Leistung Rechtsgüter des Arbeitgebers, seiner Familienangehörigen oder anderer Arbeitnehmer gefährdet werden, deren Schutz Vorrang vor den Interessen des Arbeitnehmers an der Erhaltung seines Verdienstes hat (BAG, NZA 1988, 465).
  • LAG Hamm, 11.10.2011 - 14 Sa 543/11

    Berufung des Trainers erfolgreich - Vertragsklausel unwirksam

    Vorausgesetzt wird dabei ein Verhalten, dass noch schwerer wiegt als ein für eine außerordentliche Kündigung erforderlicher "wichtiger Grund" (vgl. BAG, 26. April 1956, GS 1/56, AP MuSchG § 9 Nr. 5; 29. Oktober 1987, 2 AZR 144/87, NZA 1988, 465 ; LAG Hamm, 14. Juli 2005, 15 Sa 508/05, juris).
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