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Rechtsprechung
   BAG, 11.04.1990 - 5 AZR 308/89   

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BAG, 11.04.1990 - 5 AZR 308/89 (https://dejure.org/1990,1000)
BAG, Entscheidung vom 11.04.1990 - 5 AZR 308/89 (https://dejure.org/1990,1000)
BAG, Entscheidung vom 11. April 1990 - 5 AZR 308/89 (https://dejure.org/1990,1000)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausbildungskostenerstattung - Ausbildungsbeihilfe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1991, 178
  • BB 1990, 2052
  • DB 1990, 2222
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 18.08.1976 - 5 AZR 399/75

    Ausbildungskosten: Rückforderung durch den Arbeitgeber

    Auszug aus BAG, 11.04.1990 - 5 AZR 308/89
    "Soweit es für die Erstattung von Ausbildungskosten durch den Arbeitnehmer darauf ankommt, ob sich seine Berufs- und Verdienstaussichten auf dem Arbeitsmarkt verbessert haben, muß der die Erstattung beanspruchende Arbeitgeber darlegen - und gegebenenfalls beweisen -, daß für entsprechend ausgebildete Arbeitskräfte in nennenswertem Umfang Bedarf besteht (im Anschluß an BAGE 28, 159, 167 = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, zu III 2 a der Gründe und BAGE 42, 48, 53 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, zu II 3 der Gründe, gegen LAG Köln Urteil von 5. April 1989 - 7 (11) Sa 109/79 - LAGE Nr. 4 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe).«.

    Dabei kommt es u.a. auf die Dauer der Bindung, den Umfang der Fortbildungsmaßnahme, die Höhe des Rückzahlungsbetrages und dessen Abwicklung an (vgl. BAGE 13, 168, 174 ff. = AP Nr. 25 zu Art. 12 GG , zu II 1 der Gründe; BAGE 28, 159, 163 = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, zu II 1 a der Gründe; BAGE 42, 48 = AP Nr. 6 zu 611 BGB Ausbildungsbeihilfe sowie BAG Urteile vom 19. März 1980 - 5 AZR 362/78 - und vom 11. April 1984 - 5 AZR 430/82 - AP Nr. 5 und 8 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe).

    Die tatsächlichen Voraussetzungen für die Rechtswirksamkeit einer Rückzahlungsklausel muß der Arbeitgeber darlegen (BAGE 28, 159, 166 = AP, a.a.O., zu III 1 der Gründe),.

    Das Berufungsgericht setzt sich mit seiner Ansicht in Widerspruch zu der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts: In der Entscheidung BAGE 28, 159, 167 = AP, a.a.O., zu III 2 a der Gründe, hat das Bundesarbeitsgericht folgendes ausgeführt:.

  • BAG, 23.02.1983 - 5 AZR 531/80

    Eingriff in das Grundrecht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes nach Art. 12

    Auszug aus BAG, 11.04.1990 - 5 AZR 308/89
    "Soweit es für die Erstattung von Ausbildungskosten durch den Arbeitnehmer darauf ankommt, ob sich seine Berufs- und Verdienstaussichten auf dem Arbeitsmarkt verbessert haben, muß der die Erstattung beanspruchende Arbeitgeber darlegen - und gegebenenfalls beweisen -, daß für entsprechend ausgebildete Arbeitskräfte in nennenswertem Umfang Bedarf besteht (im Anschluß an BAGE 28, 159, 167 = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, zu III 2 a der Gründe und BAGE 42, 48, 53 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, zu II 3 der Gründe, gegen LAG Köln Urteil von 5. April 1989 - 7 (11) Sa 109/79 - LAGE Nr. 4 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe).«.

    Dabei kommt es u.a. auf die Dauer der Bindung, den Umfang der Fortbildungsmaßnahme, die Höhe des Rückzahlungsbetrages und dessen Abwicklung an (vgl. BAGE 13, 168, 174 ff. = AP Nr. 25 zu Art. 12 GG , zu II 1 der Gründe; BAGE 28, 159, 163 = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, zu II 1 a der Gründe; BAGE 42, 48 = AP Nr. 6 zu 611 BGB Ausbildungsbeihilfe sowie BAG Urteile vom 19. März 1980 - 5 AZR 362/78 - und vom 11. April 1984 - 5 AZR 430/82 - AP Nr. 5 und 8 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe).

    Eine entsprechende Aussage findet sich in dem Urteil BAGE 42, 48, 53 = AP, a.a.O., zu II 3 der Gründe.

  • BAG, 29.06.1962 - 1 AZR 343/61

    Grundrecht - Abwehrrecht - Arbeitsplatzwahl

    Auszug aus BAG, 11.04.1990 - 5 AZR 308/89
    Dabei kommt es u.a. auf die Dauer der Bindung, den Umfang der Fortbildungsmaßnahme, die Höhe des Rückzahlungsbetrages und dessen Abwicklung an (vgl. BAGE 13, 168, 174 ff. = AP Nr. 25 zu Art. 12 GG , zu II 1 der Gründe; BAGE 28, 159, 163 = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, zu II 1 a der Gründe; BAGE 42, 48 = AP Nr. 6 zu 611 BGB Ausbildungsbeihilfe sowie BAG Urteile vom 19. März 1980 - 5 AZR 362/78 - und vom 11. April 1984 - 5 AZR 430/82 - AP Nr. 5 und 8 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe).
  • BAG, 19.03.1980 - 5 AZR 362/78

    Unzumutbarkeit der Rückzahlung von Ausbildungskosten

    Auszug aus BAG, 11.04.1990 - 5 AZR 308/89
    Dabei kommt es u.a. auf die Dauer der Bindung, den Umfang der Fortbildungsmaßnahme, die Höhe des Rückzahlungsbetrages und dessen Abwicklung an (vgl. BAGE 13, 168, 174 ff. = AP Nr. 25 zu Art. 12 GG , zu II 1 der Gründe; BAGE 28, 159, 163 = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, zu II 1 a der Gründe; BAGE 42, 48 = AP Nr. 6 zu 611 BGB Ausbildungsbeihilfe sowie BAG Urteile vom 19. März 1980 - 5 AZR 362/78 - und vom 11. April 1984 - 5 AZR 430/82 - AP Nr. 5 und 8 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe).
  • BAG, 11.04.1984 - 5 AZR 430/82

    Ausbildungskosten: Rückzahlungsanspruch des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 11.04.1990 - 5 AZR 308/89
    Dabei kommt es u.a. auf die Dauer der Bindung, den Umfang der Fortbildungsmaßnahme, die Höhe des Rückzahlungsbetrages und dessen Abwicklung an (vgl. BAGE 13, 168, 174 ff. = AP Nr. 25 zu Art. 12 GG , zu II 1 der Gründe; BAGE 28, 159, 163 = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, zu II 1 a der Gründe; BAGE 42, 48 = AP Nr. 6 zu 611 BGB Ausbildungsbeihilfe sowie BAG Urteile vom 19. März 1980 - 5 AZR 362/78 - und vom 11. April 1984 - 5 AZR 430/82 - AP Nr. 5 und 8 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe).
  • BAG, 18.03.2008 - 9 AZR 186/07

    Rückzahlung von Ausbildungskosten - AGB-Kontrolle

    Die Parteien haben die Rückzahlungsverpflichtung als Darlehensvertrag nur falsch bezeichnet (falsa demonstratio) (vgl. BAG 11. April 1990 - 5 AZR 308/89 - AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 14 = EzA BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 6, zu II der Gründe).
  • BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 339/92

    Ausbildungskosten - Rückzahlungsvereinbarung

    1. a) Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung dem Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast für die tatsächlichen Voraussetzungen auferlegt, aus denen sich die Rechtswirksamkeit der Rückzahlungsklausel ergibt (BAG Urteil vom 18. August 1976, BAGE 28, 159 = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe; BAG Urteil vom 11. April 1990 - 5 AZR 308/89 - und vom 24. Juli 1991 - 5 AZR 430/90 - AP Nr. 14, 15 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, sowie vom 24. Juli 1989, BAGE 68, 178 = AP Nr. 16 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe).

    Der Senat hat in seinen Urteilen vom 11. April 1990 (aaO) und vom 24. Juli 1991 (aaO) weder den Hinweis ausreichen lassen, der Pilot fliege bei seinem neuen Arbeitgeber denselben Flugzeugtyp, für den ihm die Musterberechtigung finanziert worden sei, noch den Vortrag, daß viele Fluggesellschaften den Flugzeugtyp einsetzten, für den der Betreffende ausgebildet worden sei.

  • BGH, 17.09.2009 - III ZR 207/08

    Wirksamkeit der in einem Ausbildungsvertrag enthaltenen Klausel zum (Teil-)Erlass

    Im Rahmen einer Güter- und Interessenabwägung nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und unter Heranziehung der Umstände des Einzelfalles ist zu prüfen, ob die Erstattungspflicht dem Arbeitnehmer nach Treu und Glauben zumutbar ist (BAG NZA 1991, 178, 179; NZA 1994, 937, 938 ; NZA 2002, 551, 552 ; NJW 2004, 3059, 3060 ; NJW 2006, 3083, 3085 Rn. 25; NZA 2009, 666, 668 Rn. 17).

    Bei dieser Abwägung ist zu berücksichtigen, ob und inwieweit der Arbeitnehmer aus der vom Arbeitgeber finanzierten Ausbildung einen Vorteil erlangt, der seine Arbeitsmarktchancen erhöht und sich als geldwerte Verbesserung seiner beruflichen Position darstellt (vgl. BAG NZA 1991, 178, 179; NZA 1994, 937, 940 ; NZA 2002, 551, 552 f) .

    Denn bei derartigen Abreden ist in Wahrheit - entgegen dem Wortlaut - kein Darlehen im Rechtssinne gewollt, sondern eine arbeitsvertragliche Vereinbarung über die Tragung der Ausbildungskosten (s. BAG NZA 1991, 178 f; NJW 2007, 3018 f Rn. 15 ff; NZA 2009, 435, 438 Rn. 32; Schmidt aaO 1006).

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Rechtsprechung
   ArbG Hanau, 16.08.1990 - 1 BV 2/90   

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https://dejure.org/1990,8579
ArbG Hanau, 16.08.1990 - 1 BV 2/90 (https://dejure.org/1990,8579)
ArbG Hanau, Entscheidung vom 16.08.1990 - 1 BV 2/90 (https://dejure.org/1990,8579)
ArbG Hanau, Entscheidung vom 16. August 1990 - 1 BV 2/90 (https://dejure.org/1990,8579)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Der Betrieb

    §§ 5, 7 ff. BetrVG
    Betriebsratswahl: Wahlberechtigung von Zeitungsträgern

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZA 1991, 178 (Ls.)
  • BB 1991, 139
  • DB 1991, 51
  • afp 1990, 346
 
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Wird zitiert von ...

  • BAG, 11.12.2012 - 1 ABR 81/11

    Besetzungsregel - Gesundheitsschutz

    Nach Nr. 1 BV 2/1990 betrifft die dort bestimmte Besetzungsregel die "Heidelberg Speedmaster 102 FP".
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