Rechtsprechung
   LAG Hamm, 26.02.1991 - 8 Sa 1497/90   

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https://dejure.org/1991,4902
LAG Hamm, 26.02.1991 - 8 Sa 1497/90 (https://dejure.org/1991,4902)
LAG Hamm, Entscheidung vom 26.02.1991 - 8 Sa 1497/90 (https://dejure.org/1991,4902)
LAG Hamm, Entscheidung vom 26. Februar 1991 - 8 Sa 1497/90 (https://dejure.org/1991,4902)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    § 12a Abs. 1 ArbGG
    Zulässigkeit einer vorprozessualen vertraglichen Kostenerstattungsvereinbarung in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entschädigung wegen Zeitversäumnis; Kostenerstattung; Kostenerstattungsvereinbarung

Papierfundstellen

  • MDR 1992, 62
  • NZA 1992, 524 (Ls.)
  • BB 1991, 1719
  • DB 1991, 1784
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 08.04.2008 - VI ZR 49/07

    Erwerbsschaden eines arbeitsunfähig gewordenen Arbeitslosengeldempfängers

    Die Frage wird in der Rechtsprechung und in der Literatur teilweise verneint (vgl. LG Aachen, VersR 1985, 893 - zu § 127 a.F. AFG; AG Münster vom 20. Januar 1987 - 28 C 621/86 - zu § 127 n.F. AFG; Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschäden, 9. Aufl. 2006, S. 211 XIII Rn. 707; Geigel/Plagemann, Der Haftpflichtprozess, 25. Aufl. 2008, Kap. 30 Rn. 25 Fn. 19; Jahnke, Forderungsübergang im Schadensfall, Schriftenreihe der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV - Homburger Tage 1998, S. 55) und teilweise bejaht (AG Cham, MDR 1992, 62; AG Münster, Urteil vom 21. Juli 2006 - 3 C 1356/06).
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Rechtsprechung
   BSG, 31.10.1991 - 7 RAr 84/90   

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https://dejure.org/1991,1862
BSG, 31.10.1991 - 7 RAr 84/90 (https://dejure.org/1991,1862)
BSG, Entscheidung vom 31.10.1991 - 7 RAr 84/90 (https://dejure.org/1991,1862)
BSG, Entscheidung vom 31. Januar 1991 - 7 RAr 84/90 (https://dejure.org/1991,1862)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Altersrente - Lebensversicherungsleistungen - Vorruhestandsleistungen

  • Der Betrieb

    VRG §§ 2, 5
    Vorruhestand: Keine vorzeitige Inanspruchnahme von Leistungen einer befreienden Lebensversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erlöschen des Arbeitgeberanspruchs auf Zuschüsse zu den Vorruhestandsleistungen bei vorzeitigen Leistungen aus einer Lebensversicherung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1992, 524
  • DB 1992, 1196
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BSG, 21.03.2007 - B 11a AL 9/06 R

    Förderung der Altersteilzeitarbeit - begünstigter Personenkreis - Bezug von

    In Betracht kommt allenfalls die Einordnung als eine "ähnliche Leistung öffentlich-rechtlicher Art" gemäß Abs. 1 Nr. 3 (vgl hierzu Rolfs in Erfurter Kommentar, 7. Aufl, RdNr 5 zu § 5 AltTZG mit Hinweis ua auf BSG SozR 3-7825 § 5 Nr. 2; vgl auch zu § 142 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Sozialgesetzbuch Drittes Buch Henke in Eicher/Schlegel, SGB III, § 142 RdNr 68).
  • BSG, 26.11.1992 - 7 RAr 46/92

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Vorruhestandsgeld - Einigsein - Vetragspartner -

    In das Gesetz eingefügt wurde er durch Art. 3 des Gesetzes zur Erleichterung des Übergangs vom Arbeitsleben in den Ruhestand, dessen Art. 1 das VRG beinhaltet, mit dem unter bestimmten Voraussetzungen ein öffentlich-rechtlicher Anspruch des Arbeitgebers auf Zuschüsse zum an den Arbeitnehmer gezahlten arbeitsrechtlichen Vorruhestandsgeld normiert wurde (vgl hierzu BSG SozR 3-7825 § 5 Nr. 2 mwN).
  • BSG, 22.03.2001 - B 11 AL 70/00 R

    Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestand -

    Hat der Arbeitslose weder Versicherungsleistungen aufgrund eines vertraglich vorgesehenen Versicherungsfalles noch den sogenannten Rückkaufwert bzw die Rückvergütung der befreienden Lebensversicherung (vgl dazu BSG SozR 3-7825 § 5 Nr. 2) bezogen, obwohl dies möglich gewesen wäre, kann der Arbeitgeber zur Gleichstellung nur geltend machen, so behandelt zu werden, wie wenn die Befreiung von der Versicherungspflicht in der Angestelltenversicherung unterblieben wäre.
  • BAG, 28.07.1992 - 9 AZR 509/90

    Befreiende Lebensversicherung - Erlöschen des Anspruchs auf Vorruhestandsgeld

    Das Bundessozialgericht (Urteil vom 31. Oktober 1991 - 7 RAr 84/90 - NZA 1992, 524) ist dem bei der Auslegung der Erlöschensvorschrift des § 5 Abs. 1 Nr. 2 VRG nicht gefolgt.
  • BAG, 24.11.1992 - 9 AZR 543/91

    Befreiende Lebensversicherung - Erlöschen des Anspruchs auf Vorruhestandsgeld

    Der Kläger hat am 1. Mai 1992 mit dem Kapitalbetrag aus der befreienden Lebensversicherung eine der in § 2 Abs. 2 Vorruhestandgesetz genannten Leistungen entgegengenommen (Senatsurteil vom 28. Juli 1992, BAGE 71, 21 [BAG 28.07.1992 - 9 AZR 509/90] = AP Nr. 14 zu § 2 VRG; BSG Urteil vom 31. Oktober 1991 - 7 RAr 84/90 - NZA 1992, 524).
  • BSG, 26.03.1992 - 11 RAr 33/91

    Auslegung des "bestimmten Antrages" im revisionsrechtlichen Sinne -

    Die Zuschüsse, die die BA zu zahlen hat, werden wie die Vorruhestandsgelder, die die Arbeitgeber ihren ausgeschiedenen Arbeitnehmern erbringen, nicht einmalig, sondern wiederkehrend gewährt (vgl dazu das zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil des 7. Senats des BSG vom 31. Oktober 1991 - 7 RAr 84/90 -).
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Rechtsprechung
   LAG Hessen, 23.09.1991 - 16 Sa 655/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,6397
LAG Hessen, 23.09.1991 - 16 Sa 655/91 (https://dejure.org/1991,6397)
LAG Hessen, Entscheidung vom 23.09.1991 - 16 Sa 655/91 (https://dejure.org/1991,6397)
LAG Hessen, Entscheidung vom 23. September 1991 - 16 Sa 655/91 (https://dejure.org/1991,6397)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einem rechtskräftigen Versäumnis-Urteil; Vollstreckungsgegenklage in der Arbeitsgerichtsbarkeit; Handlungsvornahme an Erfüllungs statt bei der Vollstreckung arbeitsgerichtlicher Entscheidungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1992, 524 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BAG, 28.10.1992 - 10 AZR 541/91

    Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einem rechtskräftigen Versäumnisurteil -

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 23. September 1991 - 16 Sa 655/91 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Hessen, 30.04.1996 - 15 Sa 1521/95

    Auskunft: Schadensersatz bei nicht fristgerechter Erteilung

    Dabei ist zunächst festzuhalten, dass die Regelung des § 61 Abs. 2 ArbGG mit der darin vorgesehenen Entschädigung nicht den Fall eines Verzugsschadens regelt, sondern den Fall eines Nichterfüllungsschadens (vgl. zur parallelen Vorschrift des § 510 b ZPO Thomas/Putzo, ZPO, 19. Aufl., § 510 b Rdn. 1; Zöller/Herget, ZPO, 19. Aufl., § 510 b Rdn. 1; vgl. auch Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 2. Aufl., § 61 Rdn. 30 sowie LAG Frankfurt/M., Urteil vom 23. September 1991 - 16 Sa 655/91 -, LAGE § 61 ArbGG 1979 Nr. 12).

    Wenn § 61 Abs. 2 Satz 1 ArbGG vorsieht, dass das Urteil auf Antrag für den Fall der nicht fristgerecht vorgenommenen Handlung die Verurteilung zur Zahlung einer Entschädigung ausspricht und Abs. 2 Satz 2 der Vorschrift die Zwangsvollstreckung nach den §§ 887 und 888 ZPO betreffend die Verpflichtung zur Vornahme der Handlung (= des Hauptanspruches) ausschließt, bedeutet dies vom Sinn und Zweck der Vorschrift her - andernfalls ergäbe die Fristsetzung keinen Sinn - zunächst, dass der Gläubiger nach Rechtskraft der Entscheidung beschränkt ist auf die Entschädigungszahlung und deren Vollstreckung: Unabhängig davon, ob man davon ausgeht, dass nach Rechtskraft und Fristablauf der ursprüngliche Hauptanspruch - hier auf Auskunft - untergeht (so Grunsky, ArbGG, 7. Aufl., § 61 Rdn. 15; LAG Frankfurt/M., Urteil vom 23. September 1991 - 16 Sa 655/91 -, LAGE § 61 ArbGG 1979 Nr. 12), oder ob man dies verneint (so das Bundesarbeitsgericht in den nachstehend zitierten Urteilen), kann der Gläubiger den Anspruch auf die Vornahme der Handlung nicht mehr durchsetzen.

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Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 31.07.1991 - 9 Ta 138/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,5114
LAG Rheinland-Pfalz, 31.07.1991 - 9 Ta 138/91 (https://dejure.org/1991,5114)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 31.07.1991 - 9 Ta 138/91 (https://dejure.org/1991,5114)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 31. Juli 1991 - 9 Ta 138/91 (https://dejure.org/1991,5114)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gegenstandswert; Berichtigung eines Arbeitszeugnisses; Monatsgehalt; Leiters eines Verbrauchermarktes; Leistungsbewertung

  • arbeitszeugnis.com (Leitsatz)

    Arbeitszeugnis - Streitwert

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1992, 524 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • LAG Hamburg, 30.06.2005 - 8 Ta 5/05

    Verschlechterungsverbot im Beschwerdeverfahren zur Festsetzung der

    Die Wertfestsetzung für diesen Fall entspricht soweit ersichtlich einheitlicher Praxis der Landesarbeitsgerichte (LAG Hamburg v. 12.1. 1998 - 4 Ta 28/97 - LAGE § 3 ZPO Nr. 9; LAG Düsseldorf v. 5.11.1987 - 7 Ta 361/87 - JurBüro 1988, 1079; LAG Hamm v. 27.4.2000 - 4 Sa 1018/99 - juris; LAG Hamm v. 19.6.1986 - 8 Ta 142/86 - AnwBl 87, 497; LAG Hessen v. 9.12.1970 - 5 Ta 76/69 - BB 71, 653 (LS); LAG Köln v. 15.4.2002 - 5 Ta 93/02 - juris; LAG Köln v. 29.12.2000 - 8 Ta 299/00 - MDR 01, 717; LAG Köln v. 27.7.1995 - 13 Ta 140/95 - AR-Blattei ES 166.13 Nr. 199; LAG München v. 14.9.1976 - 6 Sa 584/76 - AMBl BY 1977, C22; LAG Rheinland-Pfalz v. 31.7.1991 - 9 Ta 138/91 - NZA 92, 524 (LS); LAG Sachsen v. 20.12.2002 - 2 Sa 96/02 - juris; LAG Sachsen v. 3.8.2000 - 4 Ta 117/00 - MDR 01, 282) und wird auch von der Beschwerde nicht beanstandet.
  • LAG Köln, 29.12.2000 - 8 Ta 299/00

    Streitwert für Klage auf Erteilung und Änderung eines qualifizierten Zeugnisses

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  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.07.2012 - 5 Sa 186/12

    Arbeitszeugnis - Berichtigungsanspruch

    Zwar wird in der zweitinstanzgerichtlichen Praxis für Streitigkeiten um das Arbeitszeugnis und seinen Inhalt in der Regel ein Gegenstandswert von einem Bruttomonatsgehalt für angemessen erachtet (LAG Rheinland-Pfalz 31.07.1991, NZA 1992, 524; 12.06.2007 - 1 Ta 135/07; vgl. Dörner/ Luczak/ Wildschütz, Handbuch des Fachanwalts für Arbeitsrecht, 10. Auflage 2012, Kap. 15. Rd. Ziff. 548 mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.06.2004 - 7 Ta 87/04

    Streitwertfestsetzung bei Streitigkeiten über Maßnahmen des Direktionsrechts und

    Das ist schon deshalb gerechtfertigt, weil für das abschließende Arbeitszeugnis von einem Wert von einem Bruttomonatsentgelt ausgegangen wird (LAG Rheinland-Pfalz 31.07.1991 NZA 1992, 524; LAG Düsseldorf, 26.08.1982 EzA § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 18; DLW-Luczak a.a.O.).
  • LAG Köln, 28.04.1999 - 13 Ta 96/99

    Streitwert einer Klage auf Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses; Abstufung

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Rechtsprechung
   LAG Schleswig-Holstein, 22.01.1992 - 3 Sa 305/91   

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https://dejure.org/1992,8984
LAG Schleswig-Holstein, 22.01.1992 - 3 Sa 305/91 (https://dejure.org/1992,8984)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22.01.1992 - 3 Sa 305/91 (https://dejure.org/1992,8984)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22. Januar 1992 - 3 Sa 305/91 (https://dejure.org/1992,8984)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erkennbarkeit der Beschwer des Klägers (Arbeitnehmers) in der Berufung bei Feststellung der Wirksamkeit einer Arbeitgeberkündigung durch Teilurteil bei gleichzeitigem Vorbehalt der Feststellung des Endzeitpunktes des Arbeitsverhältnisses durch Schlussurteil durch Gericht ...

  • Der Betrieb

    § 519b ZPO; 64 ArbGG
    Keine Beschwer bei Obsiegen in Teilurteil

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1992, 524 (Ls.)
  • DB 1992, 640
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Rechtsprechung
   LSG Rheinland-Pfalz, 30.01.1992 - L 4 V 25/91   

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https://dejure.org/1992,11507
LSG Rheinland-Pfalz, 30.01.1992 - L 4 V 25/91 (https://dejure.org/1992,11507)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30.01.1992 - L 4 V 25/91 (https://dejure.org/1992,11507)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30. Januar 1992 - L 4 V 25/91 (https://dejure.org/1992,11507)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZA 1992, 524 (Ls.)
 
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  • LSG Rheinland-Pfalz, 29.01.1993 - L 6 I 90/92

    Versäumnis; Berufung; Berufungsfrist; Poststreik; Wiedereinsetzung; Voriger

    Im Zeitalter der fortgeschrittenen Kommunikationsmöglichkeiten ist auch die Benutzung eines Telefaxgeräts zur Einlegung von Rechtsbehelfen grundsätzlich zulässig (vgl. LSG Mainz vom 30.1.1992 - L 4 AV 25/91 = NZA 1992, 524).
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