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   BAG, 05.05.1992 - 1 ABR 1/92   

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https://dejure.org/1992,4604
BAG, 05.05.1992 - 1 ABR 1/92 (https://dejure.org/1992,4604)
BAG, Entscheidung vom 05.05.1992 - 1 ABR 1/92 (https://dejure.org/1992,4604)
BAG, Entscheidung vom 05. Mai 1992 - 1 ABR 1/92 (https://dejure.org/1992,4604)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Antragsbefugnis des Betriebsrats für Individualansprüche im Beschlussverfahren - Überprüfung der Zulässigkeit der Verfahrensart durch das Rechtsmittelgericht - Prozessstandschaft für den einzelnen Arbeitnehmer - Verkennung des Begriffs der Sachdienlichkeit einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1992, 1089
  • NZA 1992, 181
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 23.02.1988 - 1 ABR 75/86

    Antragsbefugnis der Gewerkschaft im Beschlussverfahren

    Auszug aus BAG, 05.05.1992 - 1 ABR 1/92
    Der Senat hat sich in seinerEntscheidung vom 23. Februar 1988 (- 1 ABR 75/86 - AP Nr. 9 zu § 81 ArbGG 1979) ausführlich mit der Problematik der Antragsbefugnis im Beschlußverfahren auseinandergesetzt und ausgeführt, daß jede natürliche oder juristische Person oder jede nach § 10 ArbGG beteiligungsfähige Stelle im Beschlußverfahren antragsbefugt ist, wenn sie ausweislich ihres Antrags ein eigenes Recht geltend macht.

    In der Entscheidung vom 23. Februar 1988 (aaO) hat der Senat weiter ausgeführt, es sei mißverständlich, wenn die Antragsbefugnis danach bestimmt werde, ob der Antragsteller durch die begehrte Entscheidung in seiner betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsstellung betroffen werden könne.

  • BAG, 10.06.1986 - 1 ABR 59/84

    Rechtsmittel - Beschlußverfahren - Rechtsmittelinstanz - Erledigung der

    Auszug aus BAG, 05.05.1992 - 1 ABR 1/92
    Der Betriebsrat ist vielmehr darauf beschränkt, die mangelhafte Beachtung der Vorschriften beim Arbeitgeber zu beanstanden und auf Abhilfe zu drängen (BAGE 52, 150 = AP Nr. 26 zu § 80 BetrVG 1972;Beschluß vom 24. Februar 1987 - 1 ABR 73/84 - AP Nr. 28 zu § 80 BetrVG 1972).
  • BAG, 24.02.1987 - 1 ABR 73/84

    Auslegung eines Tarifvertrags über die Einführung rechnergesteuerter Textsysteme

    Auszug aus BAG, 05.05.1992 - 1 ABR 1/92
    Der Betriebsrat ist vielmehr darauf beschränkt, die mangelhafte Beachtung der Vorschriften beim Arbeitgeber zu beanstanden und auf Abhilfe zu drängen (BAGE 52, 150 = AP Nr. 26 zu § 80 BetrVG 1972;Beschluß vom 24. Februar 1987 - 1 ABR 73/84 - AP Nr. 28 zu § 80 BetrVG 1972).
  • BGH, 10.01.1985 - III ZR 93/83

    Sachdienlichkeit einer Klageänderung

    Auszug aus BAG, 05.05.1992 - 1 ABR 1/92
    Nach ständiger Rechtsprechung kommt es für die Frage der Sachdienlichkeit nicht auf die subjektiven Interessen einer Partei an, sondern darauf, ob und inwieweit die Zulassung der Klageänderung den sachlichen Streitstoff im Rahmen des anhängigen Rechtsstreits ausräumt und einem anderenfalls zu gewärtigenden Rechtsstreit vorbeugt (BGH Urteil vom 10. Januar 1985 - III ZR 93/83 - NJW 1985, 1841, 1842) [BGH 10.01.1985 - III ZR 93/83].
  • BAG, 22.10.1985 - 1 ABR 81/83

    Betriebsrat - Zustimmungsersetzung - Personalmaßnahmen - Verweisung

    Auszug aus BAG, 05.05.1992 - 1 ABR 1/92
    Den Anforderungen an einen Rechtsmittelantrag ist damit Genüge getan (vgl.Senatsbeschluß vom 22. Oktober 1985 - 1 ABR 81/83 - AP Nr. 24 zu § 99 BetrVG 1972, zu B I der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 16.07.1985 - 1 ABR 35/83

    Zustimmungsersetzung bei befristeter Einstellung

    Auszug aus BAG, 05.05.1992 - 1 ABR 1/92
    In diesem Falle verstößt nicht die Einstellung des Arbeitnehmers gegen ein Gesetz, sondern die vorgesehene Art der späteren Beendigung (BAGE 49, 180 = AP Nr. 21 zu § 99 BetrVG 1972).
  • BAG, 18.08.1987 - 1 ABR 65/86

    Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung zur Regelung des Zeitausgleichs zwischen

    Auszug aus BAG, 05.05.1992 - 1 ABR 1/92
    Diese Gesichtspunkte hat das Landesarbeitsgericht zwar nicht zutreffend gewürdigt; es stützt seine Entscheidung vielmehr gerade auf die in dem vorgenannten Beschluß aufgegebene Rechtsprechung des Senats vom 18. August 1987 (BAGE 56, 44 = AP Nr. 6 zu § 81 ArbGG 1979).
  • BAG, 22.10.1985 - 1 ABR 47/83

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats beim Verkauf eines der Versorgung von

    Auszug aus BAG, 05.05.1992 - 1 ABR 1/92
    § 2 a Abs. 1 ArbGG erfaßt für das Beschlußverfahren mit einer umfassenden Zuständigkeit all diejenigen Fälle, in denen die durch das Betriebsverfassungsgesetz geregelte Ordnung des Betriebes und die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Betriebspartner als Träger dieser Ordnung im Streit sind (BAGE 50, 37, 40 [BAG 22.10.1985 - 1 ABR 47/83] = AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Werkmietwohnungen, zu B II 1 der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 20.08.1991 - 1 ABR 85/90

    Abschluß tarifwidriger Betriebsvereinbarungen

    Auszug aus BAG, 05.05.1992 - 1 ABR 1/92
    Der Senat hat in seiner auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehenenEntscheidung vom 20. August 1991 (- 1 ABR 85/90 -) im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entschieden, daß die Frage der Zulässigkeit der Verfahrensart in den Fällen, in denen dem Arbeitsgericht eine Vorabentscheidung nach Maßgabe der gesetzlichen Neuregelung nicht möglich ist, vom Rechtsmittelgericht geprüft werden muß.
  • BAG, 16.07.1985 - 1 ABR 9/83

    Entnahme von Beträgen aus dem Tronc durch Spielbank - Verletzung des

    Auszug aus BAG, 05.05.1992 - 1 ABR 1/92
    Der Senat hat entschieden, daß dieser Überwachungsaufgabe für den Betriebsrat kein eigener im Beschlußverfahren durchsetzbarer Anspruch gegen den Arbeitgeber zu entnehmen ist, die Gesetze gegenüber seinen Arbeitnehmern einzuhalten und durchzuführen(Senatsbeschluß vom 16. Juli 1985 - 1 ABR 9/83 - AP Nr. 17 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).
  • BAG, 14.08.2002 - 7 ABR 29/01

    Troncverwendung - Sachmittelkosten des Betriebsrats

    Der Betriebsrat verlangt mit dem Antrag zu 1) die Feststellung eines Rechtsverhältnisses, an dem er selbst beteiligt ist (BAG 5. Mai 1992 - 1 ABR 1/92 - NZA 1992, 1089, zu B III 1 a aa der Gründe).
  • LAG Saarland, 18.01.2017 - 1 TaBV 1/16

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates - Zielvereinbarung - Nachwirkung

    Maßgeblich ist der Gesichtspunkt der Prozesswirtschaftlichkeit (Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 5. Mai 1992, 1 ABR 1/92, NZA 1992, 1089).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.12.2012 - 6 TaBV 880/12

    Betriebsrat - Mitbestimmungsrecht bei Arbeitszeiteinteilung - Dienstplan

    Sachdienlichkeit fehlt im Allgemeinen nur bei völlig neuem Streitstoff, bei dessen Beurteilung die bisherige Prozessführung nicht berücksichtigt werden kann (BAG, Beschluss vom 05.05.1992 - 1 ABR 1/92 - NZA 1992, 1089 zu B III 2 der Gründe).
  • LAG Hessen, 08.11.2007 - 9 TaBV 93/07

    Tarifkonkurrenz - Zuordnungstarifvertrag

    § 65 ArbGG ist auch im betriebsverfassungsrechtlichen Beschlussverfahren anzuwenden (vgl. BAG Beschluss vom 5. Mai 1992 - 1 ABR 1/92 - NZA 1992, 1089).
  • LAG Hessen, 07.12.1993 - 5 TaBV 99/93

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Krankenberichten

    Das bedeutet aber nicht, dass er anstelle der Arbeitnehmer diese Rechte für sich einfordern kann (vgl. BAG, AP Nr. 26 zu § 80 BetrVG 72; BAG, Beschluss vom 24.02.1987 - 1 ABR 73/84 -, AP Nr. 28 zu § 80 BetrVG 72; BAG, Beschluss vom 05.05.1992 - 1 ABR 1/92 -, NZA 1992, 1089 f.).
  • LAG Düsseldorf, 11.04.1997 - 11 Sa 1844/96

    Arbeitsgerichtsverfahren: Klageänderung im Berufungsrechtszug; betriebliche

    Dagegen ist Sachdienlichkeit zu bejahen, wenn die Klage zwar bereits in erster Instanz hätte geändert werden können, durch Zulassung der Klageänderung in der Berufungsinstanz aber ein neuer Prozeß vermieden wird (BGH vom 05.05.1983 - VII ZR 117/82 -, WM 1983, 1162, 1163; BGH vom 13.04.1994 - XII ZR 168/92 -, NJW-RR 1994, 1143, 1144; vgl. auch BAG vom 05.05.1992 - 1 ABR l/92 -, NZA 1992, 1089, 1090).
  • LAG Sachsen, 17.05.2023 - 5 TaBV 14/22

    Beschlussverfahren Zustimmungsverweigerung Betriebsrat - personelle

    Dies ist in der Regel dann nicht der Fall, wenn ein ganz neuer Streitstoff eingeführt werden soll (BAG, Beschl. 05.05.1992, 1 ABR 1/92, NZA 1992, 1089, 1090; BAG, Beschl. 31.01.1989, 1 ABR 60/87, NZA 1989, 606 -610).
  • LAG Niedersachsen, 23.05.2011 - 12 TaBV 70/10

    Bei Beendigung einer Betriebsvereinbarung über Entgeltgrundsätze ohne Nachwirkung

    Die Antragsänderung ist sachdienlich, wenn der Streit mit einer Entscheidung über den geänderten Antrag endgültig und oder besser beigelegt werden kann und damit nicht ein völlig neuer Streitstoff zum Gegenstand des Verfahrens gemacht wird, zu dessen Beurteilung das bisherige Verfahren nicht nutzbar gemacht werden kann (BAG 05.05.1992, NZA 1992, 1089).
  • LAG Bremen, 18.02.2003 - 1 TaBV 13/02

    Streit über ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrat bei der Kündigung eines

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  • LAG Bremen, 18.02.2003 - TaBV 13/02

    EBetrVG, BGB, ArbGG

    Richtigerweise hat der Beteiligte zu 3) in der mündlichen Anhörung keinen Antrag gestellt; ihm würde nämlich die Antragsbefugnis fehlen, weil er nicht unmittelbar in seiner betriebsverfassungsrechtlichen Stellung betroffen ist (vgl. BAG Beschluss v. 27.05.1982 Az: 6 ABR 105/79 AP Nr. 3 zu § 80 ArbGG 1979; BAG Beschluss v. 23.02.1988 Az: 1 ABR 75/86 AP Nr. 9 zu § 81 ArbGG 1979; BAG Beschluss v. 05.05.1992 Az: 1 ABR 1/92 NZA 1992, 181; Grunsky, aaO, Rdnr 6, 6 a zu § 87 ArbGG; Germelmann/Matthes/Prütting, aaO, Rdnr 47 zu § 83 ArbGG; Herbst/Reiter/Schindele, Handbuch zum arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren, Rdnr 227; Weth, das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren, Seite 118, 191, 195).
  • LAG Hamburg, 12.02.2013 - 2 TaBV 7/12

    Auslegung des Begriffs "Tätigkeitsjahr" im Entgelttarifvertrag der DP Retail GmbH

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