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   BAG, 25.04.1991 - 2 AZR 624/90   

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BAG, 25.04.1991 - 2 AZR 624/90 (https://dejure.org/1991,272)
BAG, Entscheidung vom 25.04.1991 - 2 AZR 624/90 (https://dejure.org/1991,272)
BAG, Entscheidung vom 25. April 1991 - 2 AZR 624/90 (https://dejure.org/1991,272)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Befreiung eines Arbeitnehmers vom Wettbewerbsverbot durch Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung vom Arbeitgeber - Verletzung eines für die Dauer des Arbeitsverhältnisses bestehenden Wettbewerbsverbotes als wichtigen Grund für die außerordentliche Kündigung - ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Außerordentliche Kündigung - Wettbewerbsverbot

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Wettbewerbsverstoß des AN nach unberechtigter fristlose Kündigung des AG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 1646 (Ls.)
  • NZA 1992, 212
  • VersR 1992, 598
  • BB 1992, 72
  • DB 1992, 479
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 16.08.1990 - 2 AZR 113/90

    Fristlose Kündigung; Wettbewerbstätigkeit

    Auszug aus BAG, 25.04.1991 - 2 AZR 624/90
    Die Verletzung eines für die Dauer des Arbeitsverhältnisses bestehenden Wettbewerbsverbotes kann an sich einen wichtigen Grund für die außerordentliche Kündigung nach § 626 Abs. 1 BGB darstellen (BAGE 14, 72, 78 = AP Nr. 3 zu § 60 HGB, zu I b cc der Gründe; Senatsurteile vom 6. August 1987 - 2 AZR 226/87 - AP Nr. 97 zu § 626 BGB, zu II 1 der Gründe und vom 16. August 1990 - 2 AZR 113/90 - EzA § 4 n.F. KSchG Nr. 38, zu III 3 a der Gründe), wobei es bei einer Pflichtverletzung in diesem Bereich regelmäßig keiner Abmahnung vor Ausspruch der Kündigung bedarf (Senatsurteile vom 16. August 1990, aaO und vom 30. Juni 1983 - 2 AZR 524/81 - AP Nr. 15 zu Art. 140 GG, zu A IV 1 der Gründe).

    Deshalb schließt der Arbeitsvertrag für die Dauer seines Bestehens über den persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich des § 60 HGB hinaus ein Wettbewerbsverbot ein (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts; vgl. BAG Urteil vom 17. Oktober 1969 - 3 AZR 442/68 - AP Nr. 7 zu § 611 BGB Treuepflicht, zu III 3 a der Gründe; Senatsurteile vom 6. August 1987, aaO und vom 16. August 1990, aaO, zu III 2 a der Gründe).

  • BAG, 06.08.1987 - 2 AZR 226/87

    Außerordentliche Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit

    Auszug aus BAG, 25.04.1991 - 2 AZR 624/90
    Die Verletzung eines für die Dauer des Arbeitsverhältnisses bestehenden Wettbewerbsverbotes kann an sich einen wichtigen Grund für die außerordentliche Kündigung nach § 626 Abs. 1 BGB darstellen (BAGE 14, 72, 78 = AP Nr. 3 zu § 60 HGB, zu I b cc der Gründe; Senatsurteile vom 6. August 1987 - 2 AZR 226/87 - AP Nr. 97 zu § 626 BGB, zu II 1 der Gründe und vom 16. August 1990 - 2 AZR 113/90 - EzA § 4 n.F. KSchG Nr. 38, zu III 3 a der Gründe), wobei es bei einer Pflichtverletzung in diesem Bereich regelmäßig keiner Abmahnung vor Ausspruch der Kündigung bedarf (Senatsurteile vom 16. August 1990, aaO und vom 30. Juni 1983 - 2 AZR 524/81 - AP Nr. 15 zu Art. 140 GG, zu A IV 1 der Gründe).

    Deshalb schließt der Arbeitsvertrag für die Dauer seines Bestehens über den persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich des § 60 HGB hinaus ein Wettbewerbsverbot ein (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts; vgl. BAG Urteil vom 17. Oktober 1969 - 3 AZR 442/68 - AP Nr. 7 zu § 611 BGB Treuepflicht, zu III 3 a der Gründe; Senatsurteile vom 6. August 1987, aaO und vom 16. August 1990, aaO, zu III 2 a der Gründe).

  • BGH, 28.04.1960 - VII ZR 218/59

    Nachschieben von Kündigungsgründen oder eines Kündigungsgrundes,

    Auszug aus BAG, 25.04.1991 - 2 AZR 624/90
    Im Anschluß an diese Entscheidung hat der BGH weiter ausgeführt, der Umstand, daß Wettbewerbsverstöße eines Handelsvertreters erst durch dessen unwirksame fristlose Entlassung ausgelöst worden seien, entschuldige diese zwar nicht, lasse diese Pflichtwidrigkeiten aber doch als "weniger schwerwiegend" erscheinen (BGH Urteil vom 28. April 1960 - VII ZR 218/59 - AP Nr. 41 zu § 626 BGB).
  • RG, 24.02.1915 - VI 463/15

    Klage wegen beleidigender Behauptungen

    Auszug aus BAG, 25.04.1991 - 2 AZR 624/90
    Da die Nachteile einer Wettbewerbshandlung für den Arbeitgeber regelmäßig größer sein werden als der Vorteil, für nicht geleistete Dienste keine Vergütung nach § 615 BGB zahlen zu müssen, wird dem Arbeitnehmer das Unterlassen einer Wettbewerbstätigkeit nur in den Fällen als böswillig anzulasten sein, in denen der Arbeitgeber nach der Entlassung ausdrücklich oder konkludent zu erkennen gibt, mit Wettbewerbshandlungen nach der faktischen Beendigung des Vertrages einverstanden zu sein (a.A.: Röhsler/Borrmann, aaO und RGZ 88, 129).
  • BAG, 30.01.1963 - 2 AZR 319/62

    Handlungsgehilfe - Handelsgewerbe - Handelsvertreter - Kündigung

    Auszug aus BAG, 25.04.1991 - 2 AZR 624/90
    Die Verletzung eines für die Dauer des Arbeitsverhältnisses bestehenden Wettbewerbsverbotes kann an sich einen wichtigen Grund für die außerordentliche Kündigung nach § 626 Abs. 1 BGB darstellen (BAGE 14, 72, 78 = AP Nr. 3 zu § 60 HGB, zu I b cc der Gründe; Senatsurteile vom 6. August 1987 - 2 AZR 226/87 - AP Nr. 97 zu § 626 BGB, zu II 1 der Gründe und vom 16. August 1990 - 2 AZR 113/90 - EzA § 4 n.F. KSchG Nr. 38, zu III 3 a der Gründe), wobei es bei einer Pflichtverletzung in diesem Bereich regelmäßig keiner Abmahnung vor Ausspruch der Kündigung bedarf (Senatsurteile vom 16. August 1990, aaO und vom 30. Juni 1983 - 2 AZR 524/81 - AP Nr. 15 zu Art. 140 GG, zu A IV 1 der Gründe).
  • BGH, 30.06.1954 - II ZR 26/53

    Geltung eines gesetzlichen Wettbewerbsverbots für einen Handelsvertreter -

    Auszug aus BAG, 25.04.1991 - 2 AZR 624/90
    Es kann allerdings Fälle geben, in denen es nach der konkreten Sachlage mit Treu und Glauben nicht zu vereinbaren ist, den Handelsvertreter selbst dann, wenn er auf Vertragserfüllung beharrt, die weitere Einhaltung des Wettbewerbsverbotes zuzumuten (BGH Urteil vom 30. Juni 1954 - II ZR 26/53 - LM Nr. 1 zu § 89 a HGB = MDR 1954, 601).
  • BAG, 30.06.1983 - 2 AZR 524/81

    Auflösung eines Arbeitsverhältnisses - Anspruch eines Arbeitnehmers auf

    Auszug aus BAG, 25.04.1991 - 2 AZR 624/90
    Die Verletzung eines für die Dauer des Arbeitsverhältnisses bestehenden Wettbewerbsverbotes kann an sich einen wichtigen Grund für die außerordentliche Kündigung nach § 626 Abs. 1 BGB darstellen (BAGE 14, 72, 78 = AP Nr. 3 zu § 60 HGB, zu I b cc der Gründe; Senatsurteile vom 6. August 1987 - 2 AZR 226/87 - AP Nr. 97 zu § 626 BGB, zu II 1 der Gründe und vom 16. August 1990 - 2 AZR 113/90 - EzA § 4 n.F. KSchG Nr. 38, zu III 3 a der Gründe), wobei es bei einer Pflichtverletzung in diesem Bereich regelmäßig keiner Abmahnung vor Ausspruch der Kündigung bedarf (Senatsurteile vom 16. August 1990, aaO und vom 30. Juni 1983 - 2 AZR 524/81 - AP Nr. 15 zu Art. 140 GG, zu A IV 1 der Gründe).
  • BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 283/86

    Beteiligung an einem schweren Diebstahl in einem Mineralöllager als wichtiger

    Auszug aus BAG, 25.04.1991 - 2 AZR 624/90
    Die Wirksamkeit einer Verdachtskündigung hätte vorausgesetzt, daß die Beklagte den Kläger vor Ausspruch der Kündigung zu den Verdachtsgründen gehört hätte, was nicht erfolgt ist (vgl. die Entscheidungen des Senats vom 11. April 1985 - 2 AZR 239/84 - AP Nr. 39 zu § 102 BetrVG 1972 und vom 30. April 1987 - 2 AZR 283/86 - AP Nr. 19 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung).
  • BAG, 11.11.1986 - 3 AZR 228/86

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Klagen des Pensons-Sicherungs-Vereins

    Auszug aus BAG, 25.04.1991 - 2 AZR 624/90
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist nur ein Berufungsurteil, das erst später als ein Jahr nach Verkündung den Beteiligten zugestellt wurde, als nicht mit Gründen versehen i.S. von § 551 Nr. 7 ZPO anzusehen (vgl. BAGE 38, 55, 57 = AP Nr. 1 zu § 68 ArbGG 1979; BAGE 44, 323 = AP Nr. 84 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 11. November 1986 - 3 AZR 228/86 - AP Nr. 6 zu § 2 ArbGG 1979; vgl. auch BSGE 51, 121 und BVerfGE 50, 278 [BVerfG 28.02.1979 - 1 BvR 111/75]).
  • BAG, 11.04.1985 - 2 AZR 239/84

    Nachschieben von Kündigungsgründen - Anhörung bei Verdachtskündigung

    Auszug aus BAG, 25.04.1991 - 2 AZR 624/90
    Die Wirksamkeit einer Verdachtskündigung hätte vorausgesetzt, daß die Beklagte den Kläger vor Ausspruch der Kündigung zu den Verdachtsgründen gehört hätte, was nicht erfolgt ist (vgl. die Entscheidungen des Senats vom 11. April 1985 - 2 AZR 239/84 - AP Nr. 39 zu § 102 BetrVG 1972 und vom 30. April 1987 - 2 AZR 283/86 - AP Nr. 19 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung).
  • BAG, 17.10.1969 - 3 AZR 442/68

    Wettbewerbstätigkeit - Wettbewerbsverbot - Treuepflicht

  • BAG, 31.10.1984 - 4 AZR 535/82

    Stillschweigende Bejahung der sachlichen Zuständigkeit der Gerichte für

  • BAG, 24.02.1982 - 4 AZR 313/80

    Urteilszustellung

  • BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 240/86

    Mischbetrieb - Tarifvertrag - Darlegungslast - Zeugenvernehmung

  • BAG, 07.12.1983 - 4 AZR 394/81

    Revision

  • BGH, 15.06.1954 - III ZR 125/53

    Verkehrssicherung auf Landstraßen II. Ordnung

  • BVerfG, 28.02.1979 - 1 BvR 111/75

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 1 Abs. 5 ApoBetrO

  • BAG, 02.02.1983 - 5 AZR 1133/79

    Verfahrensrüge

  • BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 644/13

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung - Konkurrenztätigkeit

    Er ist in der Regel auch während des - für ihn erfolgreichen - Kündigungsschutzprozesses an das vertragliche Wettbewerbsverbot gebunden (BAG 28. Januar 2010 - 2 AZR 1008/08 - Rn. 23; 25. April 1991 - 2 AZR 624/90 - zu B III 3 a der Gründe) .

    Seine Obliegenheit aus § 615 Satz 2 BGB, nicht böswillig anderweitigen Erwerb zu unterlassen, rechtfertigt es nicht, eine Konkurrenztätigkeit im Geschäftsbereich des Arbeitgebers aufzunehmen (BAG 25. April 1991 - 2 AZR 624/90 - zu B III 3 a bb der Gründe) .

    Bei der Prüfung, ob ein Verstoß gegen das vertragliche Wettbewerbsverbot nach Zugang einer - gerichtlich angegriffenen - außerordentlichen Kündigung die weitere Kündigung des Arbeitsverhältnisses - falls es auf sie noch ankommt - rechtfertigen kann, ist im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung (vgl. auch dazu BAG 28. Januar 2010 - 2 AZR 1008/08 - Rn. 26; 25. April 1991 - 2 AZR 624/90 - zu B III 3 b der Gründe) zu berücksichtigen, dass sich in einer solchen Konstellation beide Parteien objektiv vertragswidrig verhalten.

    Auch ist zu berücksichtigen, ob der Wettbewerb auf eine dauerhafte Konkurrenz zum bisherigen Arbeitgeber angelegt ist oder zunächst nur eine Übergangslösung für den Schwebezustand bis zur Klärung der Rechtslage darstellt (BAG 25. April 1991 - 2 AZR 624/90 - zu B III 3 b bb der Gründe) .

    Von Bedeutung ist ferner, ob dem Arbeitgeber aufgrund der Art und der Auswirkungen der Konkurrenztätigkeit unmittelbar ein Schaden zugefügt wird oder nur eine abstrakte Gefährdung von dessen geschäftlichen Interessen vorliegt (vgl. BAG 25. April 1991 - 2 AZR 624/90 - aaO) .

  • BAG, 28.01.2010 - 2 AZR 1008/08

    Konkurrenztätigkeit im gekündigten Arbeitsverhältnis

    Er ist in der Regel auch während des Kündigungsschutzprozesses an das vertragliche Wettbewerbsverbot gebunden (Senat 25. April 1991 - 2 AZR 624/90 - AP BGB § 626 Nr. 104 = EzA BGB § 626 nF Nr. 140).
  • LAG Köln, 06.07.2023 - 6 Sa 94/23

    Kündigung; Unterschlagung; geringwertig; Europaletten

    Er ist in der Regel auch während des - für ihn erfolgreichen - Kündigungsschutzprozesses an das vertragliche Wettbewerbsverbot gebunden (BAG 28. Januar 2010 - 2 AZR 1008/08 - Rn. 23; 25. April 1991 - 2 AZR 624/90 - zu B III 3 a der Gründe).

    Seine Obliegenheit aus § 615 Satz 2 BGB, nicht böswillig anderweitigen Erwerb zu unterlassen, rechtfertigt es nicht, eine Konkurrenztätigkeit im Geschäftsbereich des Arbeitgebers aufzunehmen (BAG 25. April 1991 - 2 AZR 624/90 - zu B III 3 a bb der Gründe).

    Bei der Prüfung, ob ein Verstoß gegen das vertragliche Wettbewerbsverbot nach Zugang einer - gerichtlich angegriffenen - außerordentlichen Kündigung die weitere Kündigung des Arbeitsverhältnisses - falls es auf sie noch ankommt - rechtfertigen kann, ist im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung (vgl. auch dazu BAG 28. Januar 2010 - 2 AZR 1008/08 - Rn. 26; 25. April 1991 - 2 AZR 624/90 - zu B III 3 b der Gründe) zu berücksichtigen, dass sich in einer solchen Konstellation beide Parteien objektiv vertragswidrig verhalten.

    Auch ist zu berücksichtigen, ob der Wettbewerb auf eine dauerhafte Konkurrenz zum bisherigen Arbeitgeber angelegt ist oder zunächst nur eine Übergangslösung für den Schwebezustand bis zur Klärung der Rechtslage darstellt (BAG 25. April 1991 - 2 AZR 624/90 - zu B III 3 b bb der Gründe).

    Von Bedeutung ist ferner, ob dem Arbeitgeber aufgrund der Art und der Auswirkungen der Konkurrenztätigkeit unmittelbar ein Schaden zugefügt wird oder nur eine abstrakte Gefährdung von dessen geschäftlichen Interessen vorliegt (vgl. BAG 25. April 1991 - 2 AZR 624/90 - aaO).

  • BAG, 10.12.1992 - 2 AZR 271/92

    Außerordentliche Kündigung - Drucksituation

    Dabei hat das Landesarbeitsgericht die Rechtsprechung des Senats im Urteil vom 25. April 1991 (- 2 AZR 624/90 - EzA § 626 n.F. BGB Nr. 140) beachtet, wonach ein Arbeitnehmer an das für die Dauer des rechtlichen Bestandes des Arbeitsverhältnisses bestehende Wettbewerbsverbot auch dann noch gebunden ist, wenn der Arbeitgeber eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen hat, deren Wirksamkeit der Arbeitnehmer bestreitet.
  • ArbG Essen, 04.04.2008 - 5 Ca 3715/07

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung im Falle eines Versuchs des

    Die Verletzung eines für die Dauer des Arbeitsverhältnisses bestehenden Wettbewerbsverbotes kann an sich einen wichtigen Grund für die außerordentliche Kündigung nach § 626 Abs. 1 BGB darstellen (BAG v. 23.04.1998 - 2 AZR 442/97 - n.v.; BAG v. 25.04.1991 - 2 AZR 624/90 - AP Nr. 104 zu § 626 BGB).

    Diese Grundsätze gelten prinzipiell auch, wenn der Arbeitgeber vor Aufnahme der Wettbewerbshandlungen eine Kündigung erklärt hat, die sich im Nachhinein als unwirksam herausstellt (BAG v. 25.04.1991 - 2 AZR 624/90 - AP Nr. 104 zu § 626 BGB; vgl. auch BAG Beschluss v. 13.12.2007 - 2 AZR 196/06 - n.v.; ebenso für Handelsvertreter: BGH v. 12.03.2003 - VIII ZR 197/02 - NJW-RR 2003, 981 ff.).

    Allein die Priorität der Vertragsverletzung durch den Arbeitgeber erlaubt nicht von vornherein nachfolgende objektive Vertragsverstöße des Arbeitnehmers (BAG v. 25.04.1991 - 2 AZR 624/90 - aaO).

    Entgegen der Ansicht der Klägerin ergibt sich eine Rechtfertigung dafür, in der Zeit bis zur Klärung der Wirksamkeit der Kündigung ein Konkurrenzunternehmen zu unterstützen, nicht aus dem Gesichtspunkt der Verpflichtung zur Minderung des Annahmeverzugsschadens (vgl. wiederum BAG v. 25.04.1991 - 2 AZR 624/90 - AP Nr. 104 zu § 626 BGB).

    In diesem Rahmen sind die aus § 615 S.2 BGB herzuleitenden Interessen des Arbeitnehmers an der anderweitigen Verwendung seiner Arbeitskraft für die Beurteilung erheblich sowie ob und mit welchem Gewicht ihm die Gründung einer Konkurrenzfirma oder die Tätigkeit für ein Konkurrenzunternehmen vorwerfbar ist (BAG v. 25.04.1991 - 2 AZR 624/90 - AP Nr. 104 zu § 626 BGB).

  • BAG, 18.01.2000 - 9 AZR 932/98

    Beendigung einer Schwangerschaft - Mitteilungspflicht

    Das gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis zuvor gekündigt hat, der Arbeitnehmer aber, wie hier die Klägerin, am Arbeitsverhältnis festhalten will (vgl. BAG 25. April 1991 - 2 AZR 624/90 - AP BGB § 626 Nr. 104 = EzA BGB § 626 nF Nr. 140 zum vertraglichen Wettbewerbsverbot).
  • LAG Köln, 26.06.2006 - 3 (11) Sa 81/06

    Kündigung, Wettbewerbsverbot, Kündigungsschutzklage, Interessenabwägung

    Diese Konfliktsituation hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 25.04.1991 (2 AZR 624/90 - AP Nr. 104 zu § 626 BGB) grundlegend gewürdigt und nach eingehender Darstellung des insoweit im Schrifttum bestehenden Meinungsstreits eine vermittelnde Auffassung vertreten.

    Wegen des nach § 626 BGB erforderlichen schuldhaft, vorwerfbaren Verhaltens des Arbeitnehmers sind vielmehr der Grad dieses Verschuldens sowie Art und Auswirkung der Konkurrenztätigkeit für die weitere Interessenabwägung und damit für die Wirksamkeit der Kündigung von entscheidender Bedeutung (vgl. BAG, Urteil vom 25.04.1991, a. a. O.).

    Gerade in der oben dargestellten besonderen Konfliktsituation der Wettbewerbsausübung nach Ausspruch einer arbeitgeberseitigen Kündigung kommt der Einzelfallsituation besondere Bedeutung zu (vgl. BAG, Urteil vom 25.04.1991, a. a. O.; BGH, Urteil vom 12.03.2003, a .a. O.).

    Letzteres ist deutlich geringer zu gewichten, da es dem Arbeitnehmer, der am gekündigten Arbeitsverhältnis festhalten will, wie seine Kündigungsschutzklage deutlich macht, ersichtlich nur um eine Übergangslösung geht, um den Zeitraum der Ungewissheit bis zum Vorliegen einer gerichtlichen Entscheidung zu überbrücken (vgl. BAG, Urteil vom 25.04.1991, a. a. O.).

  • LAG Düsseldorf, 15.04.2011 - 6 Sa 857/10

    Vorzeitige Beendigung des Betriebsratsamtes; Ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung

    Er ist in der Regel auch während des Kündigungsschutzprozesses an das vertragliche Wettbewerbs-verbot gebunden (Senat 25. April 1991 - 2 AZR 624/90 - AP BGB § 626 Nr. 104 = EzA BGB § 626 nF Nr. 140).
  • LAG Baden-Württemberg, 10.02.2010 - 13 Sa 59/09

    Kündigung wegen Diebstahls einer wirtschaftlich geringwertigen Sache -

    Werden dem Arbeitnehmer Vertragsverletzungen vorgeworfen, dann muss grundsätzlich gegen die Pflichten aus dem Vertrag rechtswidrig und schuldhaft verstoßen worden sein (BAG NZA 1992, S. 212).
  • LAG Baden-Württemberg, 18.10.2006 - 13 Sa 69/05

    Wettbewerbsverbot: Schadensersatzanspruch wegen Konkurrenztätigkeit eines

    b) aa) Dem Kläger ist auch darin zuzustimmen, dass das gesetzliche Wettbewerbsverbot des § 60 Abs. 1 HGB - bzw. des § 242 BGB - während des rechtlichen Bestands des Arbeitsverhältnisses - hier also bis zum 30.06.2002 - galt (zum zeitlichen Geltungsbereich des gesetzlichen Wettbewerbsverbots etwas verschlüsselt schon BAG 26.03.1965 - 3 AZR 248/63 - AP BGB § 306 Nr. 1, zu I der Gründe; deutlicher BAG 17.10.1969 - 3 AZR 442/68 - AP BGB § 611 Treuepflicht Nr. 7, zu III 2 und 3 der Gründe mit Anm. Canaris; die zweite zitierte Entscheidung behandelt den Fall einer unwirksamen außerordentlichen Kündigung des Arbeitnehmers; vgl. zu der hier nicht gegebenen umgekehrten Gestaltung einer Kündigung des Arbeitgebers auch die umstrittene Entscheidung des Zweiten Senats vom 25.04.1991 - 2 AZR 624/90 - AP BGB § 626 Nr. 104, zu B II 1 b und III 3 der Gründe mit klaren Aussagen zu der zeitlichen Reichweite des § 60 HGB; das letztgenannte Urteil hält die Bindung des § 60 Abs. 1 HGB aufrecht, solange der Arbeitnehmer die aus seiner Perspektive unwirksame außerordentliche Kündigung des Arbeitgebers gerichtlich angreift; zu der Kritik an dieser Lösung beispielsweise Bauer/Diller Wettbewerbsverbote 4. Auflage Rn. 22 a m. w. N.; nach der vorläufigen Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers während des Kündigungsschutzprozesses differenzierend MünchKommHGB/von Hoyningen-Huene 2. Auflage § 60 Rn. 20 bis 22) .
  • LAG Düsseldorf, 13.11.2008 - 11 Sa 820/08

    Außerordentliche Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit im Falle der Erklärung einer

  • BAG, 21.11.1996 - 2 AZR 852/95

    Vorliegen eines wichtigen Grundes als Vorausssetzung für die außerordentliche

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.01.2015 - 2 Sa 367/14

    Chefarzt - außerordentliche Kündigung - Wettbewerbsverbot

  • LAG Köln, 12.04.2005 - 9 Sa 1518/04

    Registrierung einer Internetadresse und arbeitsvertragliches Wettbewerbsverbot -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.11.2005 - 9 Sa 566/05

    Abmahnung während Kündigungsschutzprozess

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.12.2012 - 3 Sa 500/12

    Außerordentliche Kündigung - Wettbewerbsverbot - Interessenabwägung

  • LAG Düsseldorf, 25.10.2023 - 12 Sa 262/23

    Vertragliches Wettbewerbsverbot; Nebentätigkeit; Unterlassung von Wettbewerb nach

  • OLG München, 04.12.2019 - 7 U 2464/18

    Kündigung eines Vorstandsvertrages aus wichtigem Grund

  • LAG Hessen, 28.04.1998 - 9 Sa 2007/97

    Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit

  • LAG Hamm, 01.07.2011 - 19 Sa 443/11

    Konkurrenz; Gesellschafterbeschluss; Abfindung

  • LSG Hessen, 16.02.2009 - L 9 AL 91/08

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - vertragswidriges Verhalten -

  • LAG Hamm, 04.07.2007 - 2 Sa 306/07

    Zu den Voraussetzungen einer erneuten fristlosen Kündigung wegen unerlaubter

  • LAG Köln, 04.07.1995 - 9 Sa 484/95

    Wettbewerbsverbot: Anspruch des Arbeitgebers auf Einhaltung während des

  • LAG Baden-Württemberg, 17.10.2012 - 20 Sa 94/11

    Außerordentliche Kündigung eines Chefarztes - Wettbewerbsverstoß durch

  • LAG Hessen, 15.09.1998 - 4 Sa 2349/97

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds wegen Konkurrenztätigkeit

  • LAG München, 08.08.2006 - 11 Sa 922/05

    Außerordentliche Kündigung, Wettbewerb, kapitalmäßige Beteiligung

  • LAG Düsseldorf, 19.08.2022 - 12 SaGa 11/22

    Unzulässige Konkurrenztätigkeit nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses; Dauer

  • LAG Baden-Württemberg, 09.04.2003 - 4 Sa 58/02

    Rettungsassistent; Nebentätigkeit als Taxifahrer

  • LAG Köln, 20.04.2007 - 11 Sa 1277/06

    Erstattung von Detektivkosten

  • LAG Sachsen-Anhalt, 06.12.2005 - 8 Sa 327/05

    Kündigung; versuchte Erschleichung einer unentgeltlichen Beförderungsleistung;

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.02.2005 - 1 Sa 573/04

    Außergerichtlich fristlose Kündigung einer Vorstandssekretärin

  • ArbG Potsdam, 19.02.2010 - 3 Ca 1771/09

    Erlaubnispflichtige Arbeitnehmerüberlassung Befristungsrechtfertigung für

  • BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 196/06

    Außerordentliche Arbeitgeberkündigung - Rückgabe von im Eigentum des Arbeitgebers

  • LAG München, 12.10.2005 - 9 Sa 856/05

    Einstweilige Verfügung auf Unterlassung von Wettbewerb; Anforderungen an den

  • LAG Schleswig-Holstein, 26.06.2012 - 1 Sa 443/11

    Kündigung, fristlos, Klage, Wettbewerbstätigkeit, Kündigung, erneute, Einkommen,

  • LAG Hessen, 26.09.2018 - 13 Sa 1231/15

    Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung

  • BAG, 23.04.1998 - 2 AZR 442/97

    Kündigung: außerordentliche Kündigung - Konkurrenztätigkeit zum Nachteil des

  • LAG Köln, 04.05.2012 - 4 Sa 56/12

    Bestehen eines Arbeitsverhältnisses; Befristung; Treu und Glauben

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.10.2007 - 6 Sa 476/07

    Außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Pflichtverletzung - psychische

  • LAG Baden-Württemberg, 19.05.2010 - 13 Sa 19/10

    Arbeitsbummelei als Kündigungsgrund

  • LAG Sachsen, 27.02.2004 - 2 Sa 764/03

    Wettbewerb durch Betrieb einer auf eigene Rechnung geführten Lederwarenboutique

  • LAG Hamm, 01.12.2011 - 15 Sa 972/11

    Fristlose Kündigung; Wettbewerb im (rechtlich) bestehenden Arbeitsverhältnis

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.09.2009 - 11 Sa 214/09

    Außerordentliche Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit

  • LAG Hamm, 18.02.1992 - 7 Sa 1607/91

    Wirksamkeit; Fristlose Kündigung; Arbeitsverhältnis; Kirchenrecht; Diözese;

  • LAG Sachsen-Anhalt, 14.01.2003 - 8 Sa 341/02

    Unwirksame Kündigung einer Krankenschwester wegen Diebstahls von

  • LAG Köln, 29.06.2001 - 11 Sa 143/01

    Kündigung; fristlos; Änderungskündigung; Vorbehaltsannahme; Widerruf der

  • LAG Köln, 08.12.1995 - 13 Sa 1153/95

    Wettbewerbsverbot: Reichweite einer Unterlassungsverfügung - Voraussetzungen

  • LAG Niedersachsen, 10.12.2010 - 16 Sa 108/10

    Außerordentliche Kündigung eines Vertriebsleiters bei Beratungstätigkeit für

  • BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 627/98

    Recht des Arbeitgebers zur außerordentlichen fristlosen Kündigung -

  • LAG Hessen, 19.03.1996 - 9 Sa 2119/95

    Kündigung: außerordentliche Kündigung wegen Untreue - Umdeutung in Angebot auf

  • LAG Köln, 21.07.2016 - 7 Sa 813/15

    Außerordentliche fristlose Kündigung; wichtiger Grund; Betriebsratsanhörung;

  • ArbG Düsseldorf, 21.01.2000 - 1 Ga 99/99

    Zulässigkeit einer einstweiligen Verfügung; Treuepflicht des Arbeitnehmers;

  • ArbG Karlsruhe, 23.05.2007 - 5 Ca 73/07

    Androhung einer Erkrankung erfordert Nötigungs- oder Drohungselement

  • LAG Köln, 04.11.1994 - 13 Sa 550/94

    Rechtsfolgen einer bedingten, befristeten Fortsetzung eines Arbeitsverhältnisses

  • ArbG Frankfurt/Main, 21.01.2002 - 15 Ca 7185/01

    Fristlose Kündigung - Konkurrenz ist unzumutbar

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