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   BAG, 10.12.1992 - 2 AZR 271/92   

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https://dejure.org/1992,421
BAG, 10.12.1992 - 2 AZR 271/92 (https://dejure.org/1992,421)
BAG, Entscheidung vom 10.12.1992 - 2 AZR 271/92 (https://dejure.org/1992,421)
BAG, Entscheidung vom 10. Dezember 1992 - 2 AZR 271/92 (https://dejure.org/1992,421)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verkennung oder unrichtige Anwendung des Rechtsbegriffs wichtiger Grund einer außerordentlichen Kündigung - "Schlüsselherausgabe" und "Konkurrenztätigkeit" als Drucksituation - Verstoss gegen Anhörungspflicht der Mitarbeitervertretung - Bindung des ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außerordentliche Kündigung - Drucksituation

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 626; MAVO §§ 1, 3, 30, 31; GG Art. 140; WRV Art. 137; KSchG §§ 1, 9; ZPO § 295
    Bestätigung der Rechtsprechung zur Druckkündigung - Mitarbeitervertretungsrecht der Kirchen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1993, 593
  • BB 1993, 656
  • DB 1993, 1371
  • JR 1993, 308
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 19.06.1986 - 2 AZR 563/85

    Voraussetzungen für betriebsbedingte Druckkündigung

    Auszug aus BAG, 10.12.1992 - 2 AZR 271/92
    Hinweise des Senats: "Bestätigung der Rechtsprechung zur sogenannten Druckkündigung (BAG Urteil vom 19. Juni 1986 - 2 AZR 563/85 - AP Nr. 33 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).".

    Eine Druckkündigung setzt jedoch entgegen der Auffassung der Revision nicht zwingend die Ankündigung von Eigenkündigungen durch Mitarbeiter voraus; eine Druckkündigung ist vielmehr auch dann gerechtfertigt, wenn von der Belegschaft die Entlassung eines bestimmten Arbeitnehmers unter Androhung von Nachteilen verlangt wird (ständige Rechtsprechung: vgl. BAG Urteil vom 19. Juni 1986 - 2 AZR 563/85 - AP Nr. 33 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 2 a der Gründe, m.w.N.).

  • BAG, 25.04.1991 - 2 AZR 624/90

    Außerordentliche Kündigung - Wettbewerbsverbot

    Auszug aus BAG, 10.12.1992 - 2 AZR 271/92
    Dabei hat das Landesarbeitsgericht die Rechtsprechung des Senats im Urteil vom 25. April 1991 (- 2 AZR 624/90 - EzA § 626 n.F. BGB Nr. 140) beachtet, wonach ein Arbeitnehmer an das für die Dauer des rechtlichen Bestandes des Arbeitsverhältnisses bestehende Wettbewerbsverbot auch dann noch gebunden ist, wenn der Arbeitgeber eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen hat, deren Wirksamkeit der Arbeitnehmer bestreitet.
  • BAG, 16.03.1961 - 2 AZR 539/59

    Wiederholte Androhung einer außerordentlichen Kündigung - Verhaltensbedingte

    Auszug aus BAG, 10.12.1992 - 2 AZR 271/92
    Ein verhaltensbedingter wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung setzt nach § 626 BGB nicht nur die objektive und rechtswidrige Verletzung einer Vertragspflicht, sondern darüber hinaus auch ein schuldhaftes, vorwerfbares Verhalten des Arbeitnehmers voraus (ständige Rechtsprechung des BAG: Urteil vom 16. März 1961 - 2 AZR 539/59 - AP Nr. 2 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung; vgl. auch die Nachweise bei KR-Hillebrecht, 3. Aufl., § 626 BGB Rz 107; Stahlhacke/Preis, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 5. Aufl., Rz 680).
  • BAG, 12.04.1973 - 2 AZR 291/72

    Umfang des Direktionsrechts bei vertraglich nicht konkretisierter Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 10.12.1992 - 2 AZR 271/92
    Dies wird unter Berücksichtigung der dazu ergangenen Rechtsprechung (BAG Urteil vom 12. April 1973 - 2 AZR 291/72 - AP Nr. 24 zu § 611 BGB Direktionsrecht, zu II 7 der Gründe mit Anm. von Schnorr von Carolsfeld; BAGE 30, 50, 63 ff. = AP Nr. 58 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu 8 der Gründe, mit Anm. von Konzen als gemeinsame Anm. zu AP Nr. 57, 58, 59 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; siehe auch Hueck/von Hoyningen-Huene, KSchG, 11. Aufl., § 1 Rz 279) nachzuholen sein.
  • BAG, 22.07.1982 - 2 AZR 30/81

    Ultima-Ratio-Prinzip

    Auszug aus BAG, 10.12.1992 - 2 AZR 271/92
    Erst wenn die isolierte Betrachtungsweise nicht bereits zur Unwirksamkeit der Kündigung führt, ist im Wege einer einheitlichen Betrachtungsweise zu prüfen, ob die einzelnen Kündigungsgründe in ihrer Gesamtheit die außerordentliche Kündigung rechtfertigen (ständige Rechtsprechung: BAG Urteil vom 22. Juli 1982 - 2 AZR 30/81 - AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu III 3 der Gründe, m.w.N.), wobei in die Gesamtwürdigung bislang allerdings nur gleichartige - z. B. mehrere verhaltensbedingte - Gründe einbezogen worden sind (vgl. Hillebrecht, ZfA 1991, 87, 126 f.).
  • BAG, 14.11.1984 - 7 AZR 474/83

    Außerordentliche Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 10.12.1992 - 2 AZR 271/92
    Es ist aber allgemein für die Interessenabwägung im Rahmen des § 626 BGB wesentlich, wie lange die Parteien noch an den Arbeitsvertrag gebunden wären, wenn die außerordentliche Kündigung nicht durchgreift (vgl. dazu BAG Urteil vom 14. November 1984 - 7 AZR 474/83 - AP Nr. 83 zu § 626 BGB und KR-Hillebrecht, aaO, § 626 BGB Rz 202 f.; Stahlhacke/Preis, aaO, Rz 457, 458, jeweils mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BAG, 09.12.1982 - 2 AZR 620/80

    Ein Grund für eine außerordentliche Kündigung kann das Tragen einer auffälligen

    Auszug aus BAG, 10.12.1992 - 2 AZR 271/92
    Das Revisionsgericht kann insoweit nur nachprüfen, ob ein bestimmter Vorgang für sich genommen überhaupt geeignet ist, einen wichtigen Grund im Sinne des § 626 BGB zu bilden, und ob das Berufungsgericht alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen die außerordentliche Kündigung sprechen, bedacht und abgewogen hat (ständige Rechtsprechung: BAG Urteil vom 9. Dezember 1982 - 2 AZR 620/80 - BAGE 41, 150, 158 = AP Nr. 73 zu § 626 BGB, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 14.02.1978 - 1 AZR 76/76

    Rechtswidrige Arbeitsniederlegung betriebsbedingt gekündigter Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 10.12.1992 - 2 AZR 271/92
    Dies wird unter Berücksichtigung der dazu ergangenen Rechtsprechung (BAG Urteil vom 12. April 1973 - 2 AZR 291/72 - AP Nr. 24 zu § 611 BGB Direktionsrecht, zu II 7 der Gründe mit Anm. von Schnorr von Carolsfeld; BAGE 30, 50, 63 ff. = AP Nr. 58 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu 8 der Gründe, mit Anm. von Konzen als gemeinsame Anm. zu AP Nr. 57, 58, 59 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; siehe auch Hueck/von Hoyningen-Huene, KSchG, 11. Aufl., § 1 Rz 279) nachzuholen sein.
  • BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54

    Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, Ordentliche

    Auszug aus BAG, 10.12.1992 - 2 AZR 271/92
    Erst wenn die isolierte Betrachtungsweise nicht bereits zur Unwirksamkeit der Kündigung führt, ist im Wege einer einheitlichen Betrachtungsweise zu prüfen, ob die einzelnen Kündigungsgründe in ihrer Gesamtheit die außerordentliche Kündigung rechtfertigen (ständige Rechtsprechung: BAG Urteil vom 22. Juli 1982 - 2 AZR 30/81 - AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu III 3 der Gründe, m.w.N.), wobei in die Gesamtwürdigung bislang allerdings nur gleichartige - z. B. mehrere verhaltensbedingte - Gründe einbezogen worden sind (vgl. Hillebrecht, ZfA 1991, 87, 126 f.).
  • BAG, 23.01.1986 - 6 ABR 22/82

    Angestelltenstatus - Tätigkeitsmerkmale eines leitenden Angestellten - Funktionen

    Auszug aus BAG, 10.12.1992 - 2 AZR 271/92
    Dagegen ist die Reichweite des Bestimmungsrechts des Dienstgebers rechtlich unbeschränkt überprüfbar (ähnlich für den Begriff des leitenden Angestellten im Sinne des § 5 BetrVG: ständige Rechtsprechung des BAG seit Beschluß vom 5. April 1974 - 1 ABR 19/73 - BAGE 26, 36, 59 = AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972, zu IV 2 der Gründe; vgl. etwa auch BAGE 51, 19, 28 = AP Nr. 30 zu § 5 BetrVG 1972, zu C II 3 der Gründe), wenn auch angesichts des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts dieser Überprüfungsmaßstab zusätzlich eingegrenzt ist.
  • BAG, 05.03.1974 - 1 ABR 19/73

    Charakterisierung eines Angestellten als leitender Angestellter -

  • BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvR 241/66

    (Aktion) Rumpelkammer

  • BAG, 04.07.1991 - 2 AZR 16/91

    Kündigung eines Lehrers im Kirchendienst - Unterrichtung der

  • BAG, 21.10.1982 - 2 AZR 591/80

    Loyalitätspflicht eines Arztes

  • BAG, 11.03.1986 - 1 ABR 26/84

    Kirchliche Mitarbeitervertretung

  • BAG, 29.01.1981 - 2 AZR 1055/78

    Auflösung des Arbeitsvertrages - Änderungskündigung - Kündigung -

  • BVerfG, 11.10.1977 - 2 BvR 209/76

    Stiftungen

  • BAG, 19.08.1982 - 2 AZR 230/80

    Kündigungsrücknahme nach Klageerhebung und vor Auflösungsantrag

  • BAG, 23.03.1984 - 7 AZR 249/81

    Kirchenaustritt - Kündigung

  • BAG, 06.04.1955 - 1 ABR 25/54

    Betriebsverfassungsrecht: Begriff der Familiengesellschaft

  • BAG, 11.07.1968 - 5 AZR 395/67

    Ruhen des Arbeitsverhältnisses - Deutscher Bundestag - Angestellter des

  • BAG, 19.01.1983 - 7 AZR 60/81
  • BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 676/98

    Außerordentliche Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses wegen

    Dabei wird es auch zu beachten haben, daß dann, wenn einzelne an sich als wichtiger Grund geeignete Pflichtverletzungen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und Abwägung der beiderseitigen Interessen nicht oder jedenfalls nicht ohne vorherige Abmahnung für eine außerordentliche Kündigung des Ausbildungsverhältnisses ausreichen, noch eine Gesamtabwägung vorzunehmen ist (vgl. Senatsurteil vom 10. Dezember 1992 - 2 AZR 271/92 - AP Nr. 41 zu Art. 140 GG, zu III 3 c aa der Gründe, m.w.N.; Busemann/Schäfer, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 3. Aufl., Rz 128; KR-Fischermeier, 5. Aufl., § 626 BGB Rz 246 f.; Gräfl, Außerordentliche Kündigung, LzK 240 Rz 57).
  • BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 812/12

    Ordentliche Änderungskündigung aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers

    bb) Eine Kündigung, die unter Missachtung von § 30 Abs. 1 und Abs. 2 MAVO ausgesprochen wurde, ist wegen § 30 Abs. 5 MAVO auch nach staatlichem Recht unwirksam (vgl. BAG 10. Dezember 1992 - 2 AZR 271/92 - zu II 1 der Gründe; APS/Linck 4. Aufl. Mitarbeitervertretung im kirchlichen Bereich Rn. 63) .
  • BGH, 10.10.2019 - VII ZR 1/19

    Außerordentliche Kündigung eines Reinigungsvertrags wegen Mängeln der erbrachten

    Unter Umständen kommt es für die Berechtigung der außerordentlichen Kündigung auch auf das Zusammenspiel mehrerer - mangelbezogener und nicht mangelbezogener - Kündigungsgründe an (vgl. BGH, Urteil vom 1. Dezember 1982 - VIII ZR 206/81, NJW 1983, 749, juris Rn. 40; vgl. auch BAG, Urteil vom 10. Dezember 1992 - 2 AZR 271/92, DB 1993, 1371, juris Rn. 74).
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