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Rechtsprechung
   BVerfG, 03.12.1992 - 1 BvR 1462/88   

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BVerfG, 03.12.1992 - 1 BvR 1462/88 (https://dejure.org/1992,1781)
BVerfG, Entscheidung vom 03.12.1992 - 1 BvR 1462/88 (https://dejure.org/1992,1781)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Dezember 1992 - 1 BvR 1462/88 (https://dejure.org/1992,1781)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2
    Verfassungsrechtliche Überprüfung der Feststellung des Bestehens eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses eines Rundfunkmitarbeiters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berufung - Klage - Arbeitsverhältnis - Unbefristet - Rundfunkanstalt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 2672 (Ls.)
  • NZA 1993, 741
  • ZUM 2000, 683
  • afp 1993, 470
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77

    Freie Mitarbeiter

    Auszug aus BVerfG, 03.12.1992 - 1 BvR 1462/88
    Die beschwerdeführende Rundfunkanstalt kann mit der Verfassungsbeschwerde eine Verletzung der Rundfunkfreiheit geltend machen (BVerfGE 59, 231 [254]; 64, 256 [259]).

    Auch der Umstand, daß die vom Landesarbeitsgericht angewendeten Maßstäbe eher als Richterrecht anzusehen sind, gibt keinen Anlaß zu einer intensiveren verfassungsrechtlichen Nachprüfung (BVerfGE 59, 231 [257]).

    Der grundrechtliche Schutz erstreckt sich aber auch auf das Recht der Rundfunkanstalten, den Programmerfordernissen bei der Auswahl, Einstellung und Beschäftigung der Rundfunkmitarbeiter Rechnung zu tragen (BVerfGE 59, 231 [257]).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 03.12.1992 - 1 BvR 1462/88
    Ihm obliegt lediglich die Kontrolle, ob die Gerichte bei der Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts Verfassungsrecht verletzt, insbesondere die Einwirkung von Grundrechten auf die einfachrechtlichen Normen und Maßstäbe verkannt haben (vgl. BVerfGE 18, 85 [92]).
  • BVerfG, 28.06.1983 - 1 BvR 525/82

    Arbeitnehmerstatus freie Mitarbeiter einer Rundfunkanstalt

    Auszug aus BVerfG, 03.12.1992 - 1 BvR 1462/88
    Die beschwerdeführende Rundfunkanstalt kann mit der Verfassungsbeschwerde eine Verletzung der Rundfunkfreiheit geltend machen (BVerfGE 59, 231 [254]; 64, 256 [259]).
  • BAG, 16.12.1987 - 5 AZR 468/86

    Arbeitsrechtlicher Status eines Musikmoderators - Bestehen eines

    Auszug aus BVerfG, 03.12.1992 - 1 BvR 1462/88
    Das Berufungsurteil wurde indes auf die Revision des Beschwerdeführers hin vom Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 16. Dezember 1987 (5 AZR 468/86) aufgehoben und die Sache an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  • BAG, 14.03.2007 - 5 AZR 499/06

    Arbeitnehmerstatus eines Sportredakteurs

    Zu den nicht programmgestaltenden Tätigkeiten können auch, je nach den konkreten Umständen des Einzelfalls, reine Sprecherleistungen zählen (vgl. BVerfG 3. Dezember 1992 - 1 BvR 1462/88 - EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 50, zu II 2 b der Gründe).
  • BAG, 30.11.1994 - 5 AZR 704/93

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Zu letzteren können - je nach den Umständen des Einzelfalles - auch Rundfunksprecher und Fernsehansager zählen (BVerfGE 59, 231, 260 f., 271 = AP Nr. 1 zu Art. 5 Abs. 1 GG Rundfunkfreiheit; BVerfG Beschluß vom 3. Dezember 1992 - 1 BvR 1462/88 - NZA 1993, 741, 742).
  • BAG, 20.05.2009 - 5 AZR 31/08

    Arbeitnehmerstatus eines redaktionellen Mitarbeiters

    Zu den nicht programmgestaltenden Tätigkeiten können auch, je nach den konkreten Umständen des Einzelfalls, reine Sprecherleistungen zählen (vgl. BVerfG 3. Dezember 1992 - 1 BvR 1462/88 - zu II 2 b der Gründe, EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 50).
  • BVerfG, 18.02.2000 - 1 BvR 491/93

    Arbeitsgerichtliche Rechtsprechung zur Festanstellung ständiger freier

    Allerdings ist der unter Bezugnahme auf die Entscheidung der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Dezember 1992 (abgedruckt in NZA 1993, S. 741 ff.) erhobene Einwand des Beschwerdeführers, die isolierte Anwendung des arbeitsrechtlichen Arbeitnehmerbegriffs könne zu einer unverhältnismäßigen Zurückdrängung der Rundfunkfreiheit führen, im Ansatz berechtigt.
  • LAG Köln, 15.05.2009 - 4 Sa 877/08

    Befristung, BAG-Rechtsprechung zum Sachgrund Vertretung, Vereinbarkeit mit

    Solche zeitlichen Höchstgrenzen sind zwar in der Rechtswissenschaft auch aus Gründen der Grundrechtsgewährleistung nach Art. 12 Abs. 1 GG diskutiert worden (vgl. z. B. Rüthers RDA 1985, 129 ff., insbesondere 134 f., 145; Otto RDA 1984, 272; Hanau AuR 1985, 308 f., Dörner ArbRBGB § 620 BGB Rn. 147 - später dagegen ders. Der befristete Arbeitsvertrag Rn. 245), haben jedoch nie Eingang in die höchstrichterliche Rechtsprechung oder auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gefunden (vgl. auch BVerfG 28.06.1983 AP GG Art. 5 Abs. 1 Nr. 4; BVerfG 03.12.1982 NZA 1993, 741).
  • BAG, 09.06.1993 - 5 AZR 123/92

    Arbeitsverhältnis: Voraussetzungen bei einem programmgestaltenden Mitarbeiter

    Die Dritte Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat in einem Beschluß vom 3. Dezember 1992 (- 1 BvR 1462/88 - AfP 1993, 470) ausgeführt, es sei denkbar, daß ein Rundfunkmitarbeiter den arbeitsrechtlichen Arbeitnehmerbegriff erfüllt, gleichwohl aber Einfluß auf inhaltliche Gestaltung des Programms hat, so daß bei einer isolierten Anwendung des arbeitsrechtlichen Arbeitnehmerbegriffes auf Rundfunkmitarbeiter eine unverhältnismäßige Zurückdrängung der Rundfunkfreiheit nicht ausgeschlossen sei; das könne der Fall sein, wenn das Kriterium des inhaltlichen Einflusses des Rundfunkmitarbeiters auf die Programmgestaltung völlig unberücksichtigt bliebe und dadurch der Zugang zum Schutzbereich der Rundfunkfreiheit verstellt würde.
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 18.04.1994 - VGH N 1/93

    Verfassungsmäßigkeit des Personalvertretungsgesetzes Rheinland-Pfalz vom 8.

    Zur Abwägungsfrage, bis zu welcher Grenze die Personalhoheit des Intendanten bei der Auswahl der Mitarbeiter ohne Gefährdung der Rundfunkfreiheit eingeschränkt werden kann, hat das Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach Stellung genommen (vgl. dazu BVerfGE 59, 231 [257 ff.]; BVerfG, NJW 1993, 2672).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.12.2009 - L 30 AL 49/08

    Arbeitslosengeld; Rundfunkmitarbeiter; programmgestaltende Tätigkeit; Erstellung

    Zu letzteren können - je nach den Umständen des Einzelfalles - auch Rundfunksprecher und Fernsehansager zählen (BVerfGE 59, 231, 260 f., 271 = AP Nr. 1 zu Art. 5 Abs. 1 GG Rundfunkfreiheit; BVerfG Beschluss vom 3. Dezember 1992 - 1 BvR 1462/88 - NZA 1993, 741, 742).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2022 - L 8 R 597/17

    Versicherungspflicht einer Tätigkeit als Editor für eine Produktionsfirma von

    Nicht zu den programmgestaltenden Mitarbeitern gehören hingegen das betriebstechnische und Verwaltungspersonal sowie diejenigen Personen, deren Tätigkeit sich, wenn auch im Zusammenhang mit der Verwirklichung des Programms stehend, in dessen technischer Realisation erschöpft und ohne inhaltlichen Einfluss auf dieses bleibt (vgl. BVerfG Beschl. v. 13.1.1982 - 1 BvR 848/77 u.a. - juris Rn. 59 f.; Beschl. v. 3.12.1992 - 1 BvR 1462/88 - juris Rn. 25; vgl. auch z.B. BAG Urt. v. 19.1.2000 - 5 AZR 644/98 - juris Rn. 26; Urt. v. 17.4.2013 - 10 AZR 668/12 - juris Rn. 16).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.05.2018 - L 4 R 1487/16

    Abgrenzung der selbständigen Tätigkeit von der abhängigen Beschäftigung bei dem

    Hierzu zählten nicht nur das betriebstechnische und Verwaltungspersonal, sondern ebenso solche Mitarbeiter, deren Tätigkeit sich, wenn auch im Zusammenhang mit der Verwirklichung des Programms stehend, in dessen technischer Realisation erschöpfe und ohne inhaltlichen Einfluss auf dieses bleibe (BVerfG, Kammerbeschluss vom 3. Dezember 1992 - 1 BvR 1462/88 - juris, Rn. 23 ff. m.w.N.).
  • SG Berlin, 20.04.2011 - S 36 KR 17/10

    Rentenversicherungspflicht - Synchronsprecher für ausländische Spielfilme und

  • VerfGH Berlin, 25.01.2001 - VerfGH 89/00

    Wegen Fristversäumung unzulässige Verfassungsbeschwerde der FU Berlin gegen

  • LSG Sachsen, 31.07.2015 - L 1 KR 73/10

    Krankenversicherung - Beschäftigung; Dienstplan; freier Mitarbeiter; Moderator;

  • LSG Baden-Württemberg, 18.05.2021 - L 9 BA 1059/19

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Radiomoderatorin - programmgestaltende

  • SG Berlin, 17.03.2011 - S 36 KR 142/10

    Sozialversicherungspflicht - Cutterin/Filmeditorin - abhängige Beschäftigung -

  • SG Berlin, 14.06.2012 - S 210 KR 536/09

    Sozialversicherungspflicht - statusrechtliche Einordnung der Tätigkeit eines

  • ArbG Berlin, 20.01.2004 - 47 Ca 17605/03
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Rechtsprechung
   BVerfG, 18.02.1993 - 1 BvR 1594/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2505
BVerfG, 18.02.1993 - 1 BvR 1594/92 (https://dejure.org/1993,2505)
BVerfG, Entscheidung vom 18.02.1993 - 1 BvR 1594/92 (https://dejure.org/1993,2505)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Februar 1993 - 1 BvR 1594/92 (https://dejure.org/1993,2505)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BeschFG § 2; GG Art. 3 Abs. 1
    Teilzeitbeschäftigte: Gleichbehandlungsgrundsatz - geringere Vergütung für nebenberufliche Tätigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Teilzeitbeschäftigte - Geringere Vergütung - Nebenberufliche Tätigkeit Gleichheitsverstoß

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1993, 741
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 18.02.1993 - 1 BvR 1594/92
    Ein Verfassungsverstoß kann vielmehr erst festgestellt werden, wenn Fehler bei der Auslegung und Anwendung von Gesetzesrecht sichtbar werden, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]).
  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83

    Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot

    Auszug aus BVerfG, 18.02.1993 - 1 BvR 1594/92
    Dieses Verbot ist nur verletzt, wenn die Rechtsanwendung des Gerichts bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 67, 90 [94 f.]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BVerfG, 18.02.1993 - 1 BvR 1594/92
    Demgemäß ist dieses Grundrecht vor allem dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 55, 72 [88]).
  • BVerfG, 27.11.1997 - 1 BvL 12/91

    Hamburger Ruhegeldgesetz

    dd) Inwieweit bei reinen Nebentätigkeiten eine qualitative Ungleichbehandlung beim Arbeitsentgelt und bei der Altersversorgung zu rechtfertigen wäre, kann dahingestellt bleiben (vgl. zur Vereinbarkeit der geringeren Vergütung einer Nebentätigkeit mit § 2 Abs. 1 BeschFG 1985: BAG, ZTR 1993, S. 210 f. m.w.N.; BVerfG, Beschluß der 2. Kammer des Ersten Senats, NZA 1993, S. 741).
  • BVerfG, 13.01.1999 - 1 BvR 1909/95

    Verletzung von GG Art 12 Abs 1 durch Versagung einer Vergütung als

    Ob eine Differenzierung in der Höhe der Vergütung darauf gestützt werden könnte, daß der Zweitberuf nicht die Existenzgrundlage darstellt und aus seinen Erträgen vielleicht keine Altersversorgung bestritten werden muß (vgl. Beschluß der 2. Kammer des Ersten Senats vom 18. Februar 1993 - 1 BvR 1594/92 -), braucht hier nicht entschieden zu werden.
  • BAG, 01.11.1995 - 5 AZR 84/94

    Teilzeitbeschäftigung neben Hauptberuf - Gleichbehandlung

    b) Die Unterscheidung zwischen Teilzeitarbeitnehmern mit und ohne ausreichende Existenzsicherung aus eigener anderweitiger hauptberuflicher Tätigkeit verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG (BVerfG Beschluß vom 18. Februar 1993 - 1 BvR 1594/92 - AP Nr. 25 zu § 2 BeschFG 1985).
  • BAG, 22.11.1994 - 3 AZR 349/94

    Gleichbehandlung in der betrieblichen Altersversorgung

    Diese Rechtsprechung ist aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden (BVerfG Beschluß vom 18. Februar 1993 - 1 BvR 1594/92 - AP Nr. 25 zu § 2 BeschFG 1985).
  • BAG, 01.11.1995 - 5 AZR 880/94

    Gleichbehandlung beim Arbeitsentgelt für Teilzeitnebentätigkeit

    b) Die Unterscheidung zwischen Teilzeitarbeitnehmern mit und ohne ausreichendem Einkommen aus eigener anderweitiger hauptberuflicher Tätigkeit zur sachlichen Rechtfertigung ihrer schlechteren Bezahlung verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG, wie das Bundesverfassungsgericht zur Begründung der Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 7. August 1991 (- 5 AZR 88/91 -, n.v.) ausgeführt hat (BVerfG Beschluß vom 18. Februar 1993 - 1 BvR 1594/92 - AP Nr. 25 zu § 2 BeschFG 1985).
  • LAG Berlin, 14.12.1995 - 17 Sa 40/95

    Zusatzversorgung: nicht vollbeschäftigten amtlichen Tierärzte und

    Diese Rechtsprechung ist aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden (BVerfG, Beschluss vom 18. Februar 1993 - 1 BvR 1594/92 -, AP Nr. 25 zu § 2 BeschFG 1985 = EzA § 2 BeschFG 1985 Nr. 23 am Ende).
  • LAG Bremen, 28.07.1994 - 3 Sa 299/91

    Vergütungsabsprache; BAT; Musikschullehrer ; Freier Mitarbeiter; Arbeitnehmer;

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  • LAG Baden-Württemberg, 02.03.1995 - 3 Sa 10/95

    Arbeitsentgelt: Gleichbehandlungsgebot bei Teilzeitbeschäftigten -

    Davon kann hier nicht gesprochen werden (vgl. BVerfG, 2. Ka. 1. Sen., Beschl. v. 18.02.1993 - 1 BvR 1594/92 - ).
  • LAG Saarland, 29.11.1995 - 2 Sa 76/95

    Betriebliche Altersversorgung: Zusatzversorgung - Teilzeitarbeit - vorübergehende

    Das Bundesverfassungsgericht hat diese Rechtsprechung im Hinblick auf den allgemeinen Gleichheitssatz des Artikel 3 Abs. 1 GG nicht beanstandet (BVerfG vom 18.2.1993, AP Nr. 25 zu § 2 BeschFG 1985).
  • LAG Berlin, 22.05.1996 - 18 Sa 31/96

    Anspruch des Arbeitgebers auf Rückzahlung von Arbeitsvergütungen; Beschäftigung

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  • LAG Schleswig-Holstein, 01.06.1995 - 5 Sa 27/95

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Zusatzversorgung; Übertragung

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